Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tschechien / 1.4.2 Tätigkeit in Tschechien für einen in Tschechien ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Tschechien für einen in Tschechien ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Tschechien besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tschechien / 1.10.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tschechien / 1.7 Grenzgänger

Das DBA enthält keine Sonderregelung für Grenzgänger. Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die in dem einen Staat in der Nähe der Grenze ihren Wohnsitz und in dem anderen Staat in der Nähe der Grenze ihren Arbeitsort haben und die täglich von ihrem Arbeitsort an ihren Wohnsitz zurückkehren.[1] Hat der Grenzgänger seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit an jedem Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tschechien / 2.3.3 Unterlassen des Lohnsteuerabzugs

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn bereits als steuerfrei behandeln und den Lohnsteuerabzug unterlassen, wenn die Voraussetzungen nach dem DBA vorliegen.[1] Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber dennoch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung beim Betriebsstättenfinanzamt stellen.[2] Dies kan...mehr

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Tschechien / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Tschechien in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tschechien / 1.4 Ausübung der Tätigkeit in Tschechien

Grundsätzlich wird der Arbeitslohn nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert.[1] Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aber in Tschechien aus, kann, wenn noch weitere Voraussetzungen vorliegen, der Tätigkeitsstaat Tschechien den Arbeitslohn besteuern.[2] In Deutschland wäre der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Der Ort der Arbeitsausübung ist grundsätzlich der Ort, an dem sich ...mehr

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Tschechien / 1.6 Rückfallklauseln

In bestimmten Fällen wird die Steuerfreistellung in Deutschland trotz Vorliegens der o. g. Voraussetzungen nicht gewährt. In diesen Fällen fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück. Entsprechende Regelungen können im DBA selbst enthalten sein[1] oder im nationalen Steuerrecht. Für Einkünfte von Arbeitnehmern gelten folgende solcher Rückfallklauseln: Rückfallklauseln n...mehr

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Tschechien / 1.4.3 Tätigkeit in Tschechien für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Tschechien für einen weder in Deutschland noch in Tschechien ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Tschechien ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschla...mehr

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Tschechien / 1.4.1 Tätigkeit in Tschechien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Tschechien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Tschechien besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbe...mehr

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Tschechien / 2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tschechien / 2.3.4 Erstattung einbehaltener Steuern

Wird ein Lohnsteuerabzug trotz Freistellung vorgenommen, kann eine Erstattung der zu Unrecht gezahlten Steuer beantragt werden. Bei Arbeitnehmern, die Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaates sind und in Tschechien ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, geschieht dies im Rahmen einer Antragsveranlagung.[1] Bei anderen Arbeitnehmern geschieht dies durc...mehr

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Kapitalertragsteuer / 10.4 Ausländische Steuern beim Kapitalertragsteuerabzug

Wird der Steuerabzug von inländischen Kreditinstituten/Finanzdienstleistungsinstituten vorgenommen, berücksichtigen diese bei der Berechnung der Kapitalertragsteuer auch die anrechenbare ausländische Steuer. Voraussetzung ist, dass der Anleger keinen Erstattungsanspruch im Quellenstaat hat. Die Regelungen des § 32d Abs. 5 EStG gelten entsprechend.[1] Die Anrechnung fiktiver Q...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer / 4.2 Ausländische Steuer

Wird der Steuerabzug von inländischen Kreditinstituten/Finanzdienstleistungsinstituten vorgenommen, wird beim Steuerabzug auch die ausländische Steuer berücksichtigt. Die Regelungen des § 32d Abs. 5 EStG gelten entsprechend.[1] Beim Steuerabzug ist bei jedem einzelnen ausländischen Kapitalertrag die jeweilige ausländische Steuer auf die deutsche Abgeltungsteuer anzurechnen, w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tschechien / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Auslandstätigkeit (= ausländischer Arbeitslohn)

Bei ausländischem Arbeitslohn von unbeschränkt Steuerpflichtigen kann sich eine Steuerbefreiung aus internationalen und zwischenstaatlichen Verträgen sowie aus Doppelbesteuerungsabkommen ergeben. Nach dem sog. Auslandstätigkeitserlass[1] sind steuerfrei der reguläre Arbeitslohn und die sonstigen Zuwendungen, soweit sie auf eine Tätigkeit des Arbeitnehmers im Ausland entfallen...mehr

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Abzugsverbot für Werbungsko... / 1.2 Einzelfälle in ABC-Form

Die folgende alphabetische Aufzählung behandelt von der Rechtsprechung und Verwaltung entschiedene Praxisfälle, in denen das Abzugsverbot nach § 3c EStG von Bedeutung ist. Altersteilzeit Aufstockungsbeträge zum Altersteilzeitentgelt sind steuerfrei.[1] Die Bezüge einer Altersteilzeitbeschäftigung sind damit nur zum Teil steuerpflichtiger Arbeitslohn. Eine Aufteilung der hierbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.3.2.2 Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen

Nach § 1 Abs. 2 EStG sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig insbesondere im Ausland wohnhafte deutsche Staatsangehörige, die als Beamte, Richter, Soldaten oder Arbeitnehmer bei einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts beschäftigt sind und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse oder öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft bezie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht, Einkommensteuer / 1.3 Beginn/Ende der Steuerpflicht

Die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt mit der Geburt bzw. dem Zuzug ins Inland. Sie endet mit dem Tod bzw. dem Wegzug aus dem Inland. Bei Wohnsitzverlegung im Laufe eines Veranlagungszeitraums ist für das gesamte Kalenderjahr nur eine Veranlagung durchzuführen, und zwar nach den Grundsätzen der unbeschränkten Steuerpflicht. Folglich werden alle zustehenden Jahresfreibeträge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht, Einkommensteuer / 2 Beschränkte Einkommensteuerpflicht

Arbeitnehmer, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind, abgesehen von den Fällen der unbeschränkten Steuerpflicht von Diplomaten[1] u. a. bzw. von ausländischen Grenzpendlern[2], beschränkt steuerpflichtig.[3] Weitere Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Arbeitnehmer inländischen Arbeitslohn erzielt.[4] Dies ist der Fall, wenn er d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 3 Gesetzlicher Ausschluss des Jahresausgleichs

Liegen die genannten Voraussetzungen vor, ist dies nicht gleichbedeutend damit, dass für den betreffenden Arbeitnehmer in jedem Fall ein Arbeitgeberausgleich durchzuführen ist. Das Gesetz enthält mehrere, durch die ­elektronische Lohnsteuerkarte unveränderte Ausschlussgründe, die auch bei ansonsten begünstigten Arbeitnehmern einer betrieblichen Lohnsteuererstattung nach Abla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht, Einkommensteuer / 1.2 Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind alle Arbeitnehmer, die im Inland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] haben.[3] Gleichgültig ist, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zu denken ist etwa an ausländische Arbeitnehmer, auch wenn ihre Familien weiterhin im Heimatland leben. Die Frage, ob ein die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht begrü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abzugsverbot für Werbungsko... / 1.1 Die Vorschrift des § 3c EStG

Voraussetzung für das Abzugsverbot von Werbungskosten ist, dass die Ausgabe in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen steht. Hierzu muss geprüft werden, ob die steuerfreien Einnahmen nach Entstehung und Zweckbestimmung ursächlich und unlösbar mit den jeweiligen Aufgaben verbunden sind. Dies ist immer dann zu bejahen, wenn die Aufwendungen ohne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht, Einkommensteuer / 1.5 Grenzpendler

Ausländische Arbeitnehmer, die im Inland weder einen Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt haben, werden den inländischen Staatsangehörigen in vollem Umfang gleichgestellt, wenn sie ihr wesentliches Einkommen in Deutschland erzielen (Grenzpendler). Ziel der Regelung ist es, die vom EuGH verlangte Freizügigkeit der Arbeitnehmer[1] nicht durch eine nachteilige Besteuerung ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.5.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 53 Soweit die Ermittlung der Einkünfte der ausländischen Gesellschaft betroffen ist, ergibt sich kein Konflikt der Hinzurechnungsbesteuerung mit den Doppelbesteuerungsabkommen. Die Ermittlung der Einkünfte wird nicht durch das Abkommensrecht geregelt. Anders ist die Regelungslage hingegen mit der Besteuerung des Hinzurechnungsbetrags für den inländischen Steuerpflichtige...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

a) Abkommensrechtliche Behandlung tatsächlicher Veräußerungsgewinne Rz. 116 [Autor/Stand] Bedeutung für § 6. DBA haben nicht die Funktion, Besteuerungsrechte zu "begründen", sondern setzen einen innerstaatlich entstandenen Steueranspruch voraus, den sie beschränken, ausschließen oder aufrechterhalten.[2] Die dem Art. 13 OECD-MA nachgebildeten Verteilungsnormen in den deutsche...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.4.4.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 41 § 12 AStG geht nach 20 Abs. 1 AStG den Regelungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung in DBA vor.[1] § 12 AStG findet somit unabhängig von den Regelungen in dem jeweils einschlägigen DBA und der dort vorgesehenen Methode zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung der passiven Einkünfte Anwendung.[2] Rz. 42–44 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.5.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 25 Die Vorschriften in §§ 2, 4 und 5 AStG sind allesamt nicht abkommensüberschreibend (kein Treaty Override) und stehen damit grundsätzlich unter dem Vorbehalt sich aus einem DBA ergebender Schranken. Für Zwecke des § 4 AStG ist allerdings zwischen DBA im Bereich der Ertragsteuern und solchen im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu differenzieren. Rz. 26 DBA im B...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.3 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 56 Grundsätzlich wird § 11 AStG – als Teil des Regelungsgefüges zur Hinzurechnungsbesteuerung – durch die Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht berührt (§ 20 Abs. 1 AStG).[1] Da in der Vorschrift selbst eine Form der Vermeidung der Doppelbesteuerung geregelt ist, ist eine Kollision mit Doppelbesteuerungsabkommen nicht ersichtlich. Rz. 57 Wird im Rahmen der A...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.4.4.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 80 DBA enthalten regelmäßig keine Regelungen zum Verfahrensrecht, insbesondere zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens. Die verfahrensrechtliche Umsetzung der Bestimmungen eines DBA bleibt den Vertragsstaaten durch ihr nationales Recht überlassen.[1] Aus der Anwendung des § 18 AStG an sich können somit keine Konflikte mit dem Abkommensrecht entstehen. Solche können n...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 1.5.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 30 § 5 AStG enthält keinen eigenständigen Steuertatbestand. Eine Steuerbelastung ergibt sich erst aus § 2 bzw. § 4 AStG. § 5 AStG steht insoweit auch nicht in Konflikt mit DBA, zumal die Zurechnung von Einkünfte nicht Gegenstand der Regelungen in DBA ist.[1] Rz. 31 Soweit sich für die nach § 5 Abs. 1 AStG zugerechneten Einkünfte bzw. das zugerechnete Vermögen Besteuerungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Anwendung der sogenannten Bruttomethode auch auf nach einem Doppelbesteuerungsabkommen freigestellte Schachteldividenden (§ 15 S 2–4 KStG)

7.1 Rechtsentwicklung, Allgemeines Tz. 103 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Nach § 15 Nr 2 KStG 1999 waren bei der Ermittlung des Organeinkommens die Vorschriften eines DBA, nach denen Gewinne aus der Beteiligung an einer ausl Gesellschaft außer Ansatz bleiben, nur anzuwenden, wenn der OT zu den durch diese Vorschriften begünstigten Stpfl gehört. Diese Sonderregelung war erforderli...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 37 Anders als die Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung (s. § 20 Abs. 1 AStG) ist § 6 AStG nicht explizit abkommensüberschreibend und stellt damit keinen sog. Treaty Override dar.[1] Die Norm steht damit – im Einklang mit § 2 Abs. 1 AO – unter dem Vorbehalt der DBA.[2] Rz. 38 Die Schrankenwirkung der deutschen DBA wird der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG oftmal...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Verhältnis zu den Doppelbesteuerungsabkommen

Tz. 19 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 UE ist eine optierende Pers-Ges, anders als eine Pers-Ges, als ansässige Person grds pers abkommensberechtigt. GlA s Rn 54 des Schr des BMF v 10.11.2021 (BStBl I 2021, 2212); s Frotscher (in F/D, Erstkommentierung KöMoG 2021, § 1a KStG Rn 82); s Müller/Lucas/Mack (IWB 2021, 528, 532); s Schiffers/Jacobsen (DStZ 2021, 348, 357); s Brühl/Weiss...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. BMF, Schr. v. 26.10.2018 – IV B 5 - S 1348/07/10002-01 – DOK 2018/0734820 (Passive Entstrickung aufgrund erstmaliger Anwendung eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung [DBA]), BStBl. I 2018, 1104

Rz. 8 [Autor/Stand] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in den Fällen der sogenannten passiven Entstrickung Folgendes: 1. Passive Entstrickung und Entstrickungszeitpunkt Der Tatbestand des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 6 Absatz 1 Satz 2 Numme...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1.4.2 Verhältnis zum DBA-Recht

Rz. 17 Stillschweigender Missbrauchsvorbehalt Die Einschätzung des Konfliktpotentials innerstaatlicher Normen mit dem Abkommensrecht hängt im Zusammenhang mit dem Regelungsbereich des § 20 AStG maßgeblich von der Frage ab, ob DBA unter einem inhärenten Missbrauchsvorbehalt stehen. Einer Auffassung im Schrifttum nach sei dies zu verneinen.[1] Ein Abkommen lasse dies nicht erke...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Nils Häck, Bonn (Rz. 1–1499) Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Julian Böhmer, Düsseldorf (Rz. 1500–1598) Literaturverzeichnis Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar – Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. §...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 2.2.3 Anwendung sämtlicher DBA

Rz. 46 Die Vorrangregelung des § 20 Abs. 1 Halbs. 1 AStG gilt für sämtliche DBA, ungeachtet dessen, ob die entsprechenden DBA den durch sie gewährten Abkommensschutz gegenüber dem AStG – beispielweise durch Aktivitätsklauseln – eingrenzen.[1] Sie gilt auch für DBA mit Drittstaaten.[2]mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Wegzug eines Mitunternehmers in Nicht-DBA-Staat

Rz. 67 [Autor/Stand] Wegzug unter Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht. Erfolgt der Wegzug eines Mitunternehmers einer inländischen Mitunternehmerschaft, deren Betriebsvermögen Kapitalgesellschaftsanteile zuzurechnen sind, in einen Staat, mit dem Deutschland kein DBA geschlossen hat (Nicht-DBA-Staat), und gibt der Mitunternehmer seine unbeschränkte Steuerpflicht auf, ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.3.5 Keine Gewährung von DBA-Vorteilen bei fiktivem Direktbezug

Rz. 57 Soweit im Schrifttum[1] die Auffassung vertreten wird, eine Zurechnung könne im Hinblick auf eine fiktive Anwendung des DBA Deutschland mit dem Quellenstaat der Einkünfte der Stiftung, der Zurechnung entgegenstehen (insb. im Fall von im Ausland mit DBA-Freistellung belegenen Grundvermögens bei Vermietungseinkünften bzw. Betriebsstätteneinkünften bei einer gewerblichen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.3.1.4 Freistellung der Einkünfte nach DBA

Rz. 74 Die Freistellung der Betriebsstätteneinkünfte muss abkommensrechtlicher Natur sein. Dies kann sich sowohl aus dem Verteilungs- als auch dem Methodenartikel ergeben.[1] Betriebsstätteneinkünfte meint solche einer ausländischen Betriebsstätte i. S. d. § 12 AO (nicht zwingend nach Art. 5 DBA-VHG).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.6 Behandlung von nach DBA steuerfreien ausländischen Einkünften

Tz. 43 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bezieht eine KGaA nach einem DBA stfreie ausl Eink, so stellt sich die Frage, ob diese St-Freiheit über die Gewinnabspaltung nach § 9 Abs 1 Nr 1 KStG, § 15 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG auf den phG, also idR in den ESt-Bereich, "durchschlägt" oder ob nur die KGaA selbst die St-Befreiung in Anspruch nehmen kann. 2.5.3.6.1 Einkünfte aus ausländischen Bet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Verhältnis zum Verfassungs-, Europa- und DBA-Recht

Tz. 682 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der Regelung des § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG wird mit beachtlichen Argumenten die Nichtvereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht vorgeworfen. Die Verfassungswidrigkeit der Regelung wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art 3 GG, den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtsch Leistungsfähigkeit sowie gegen den Grundsatz der Folgerich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Wegzug eines Mitunternehmers in DBA-Staat

Rz. 68 [Autor/Stand] § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG und DBA-Fall. Verzieht der Mitunternehmer in einen Staat, mit dem Deutschland ein DBA abgeschlossen hat (DBA-Fall), ist zu unterscheiden: Vermittelt das deutsche Betriebsvermögen schon keine abkommensrechtliche Betriebsstätte i.S.v. Art. 5 OECD-MA (bspw. bei grenzüberschreitender Betriebsaufspaltung[2] oder vermögensverwaltender Gm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 16.2 EU-Streitbeilegungsgesetz

Rz. 463 Neben den bestehenden Verständigungs- und Schiedsverfahren auf Basis von DBA und der EU-Schiedskonvention, bietet das EU-Streitbeilegungsgesetz eine zusätzliche Möglichkeit zur Vermeidung von Doppelbesteuerung bei Streitfällen zwischen EU-Mitgliedstaaten. Dieses Gesetz setzt die EU-Streitbeilegungsrichtlinie um und deckt alle grenzüberschreitenden Sachverhalte innerh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. BMF, Schr. v. 2.12.1994 – IV C 7 - S 1340 – 20/94 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1995, Sondernummer 1 – Auszug –

Rz. 2 [Autor/Stand] 6. Behandlung wesentlicher Beteiligungen bei Wohnsitzwechsel ins Ausland 6.0 Steuerpflicht 6.0.1 Nach § 6 AStG haben unbeschränkt Steuerpflichtige mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände (§ 6 Abs. 3 AStG) den Vermögenszuwachs wesentlicher Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften nac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.6.3 Verhältnis zum Abkommensrecht

Rz. 45 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regeln die Aufteilung des Steuersubstrats und nicht die verfahrensrechtliche Steuererhebung. Wie der einzelne Staat die Erhebung dieser Steuern durchführt, betrifft nicht mehr den Anwendungsbereich des jeweiligen DBA. Einen Verstoß gegen das Abkommensrecht kann § 17 Abs. 1 AStG schon tatbestandlich nicht darstellen.[1] Rz. 46 Vereinbaru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / VII. Verhältnis zu DBA (§ 1 Abs. 5 Satz 8)

„ [8] Ist ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anzuwenden und macht der Steuerpflichtige geltend, dass dessen Regelungen den Sätzen 1 bis 7 widersprechen, so hat das Abkommen nur Vorrang, soweit der Steuerpflichtige nachweist, dass der andere Staat sein Besteuerungsrecht entsprechend diesem Abkommen ausübt und deshalb die Anwendung der Sätze 1 bis 7 zu einer Dop...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Allgemeines

Tz. 105 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Durch das Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften v 11.12.2018 (BGBl I 2018, 2338) wurde § 15 um die S 3 und 4 erweitert. Die beiden neuen S betreffen nach DBA stfrei gestellte Erträge der OG aus einem ausl Investmentfonds (dazu näher s Tz 120). Gemäß § 15 S 2 KSt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 14.1 Voraussetzungen (Art. 25 Abs. 1 OECD-MA)

Rz. 430 Art. 25 Abs. 1 OECD-MA legt die Kriterien fest, unter denen ein Verständigungsverfahren beantragt werden kann. Ein solches Verfahren ist möglich, wenn: a) Maßnahmen eines Vertragsstaats oder beider Vertragsstaaten b) zu einer Besteuerung führen oder führen werden, die den Bestimmungen des Abkommens nicht entspricht, und c) ein entsprechender Antrag innerhalb von drei J...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 14.5.2004 – IV B 4 - 1340 – 11/40 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 2004, Sondernummer 1/2004, 3

Rz. 4 [Autor/Stand] 6. Behandlung einer Beteiligung im Sinne des § 17 EStG bei Wohnsitzwechsel ins Ausland 6.0 Steuerpflicht 6.0.1 Nach § 6 AStG haben unbeschränkt Steuerpflichtige mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände (§ 6 Abs. 3 AStG) den Vermögenszuwachs auf Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschafte...mehr