Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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Güterrecht / 3.1 Auskunfts- und Belegansprüche

Rz. 27 Damit die Ehegatten in der Lage sind, den Zugewinn des anderen Ehegatten zu ermitteln, geben ihnen das Gesetz und die Rechtsprechung diverse Auskunfts- und Belegansprüche an die Hand. Bis zum 31.8.2009 umfasste der wichtigste güterrechtliche Auskunftsanspruch des § 1379 BGB nur das Endvermögen. Die Vorlage von Belegen war nicht geschuldet. Die Reform des Zugewinnausgl...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.2 Besonderheiten aufgrund der Ehe

Rz. 229 Grundsätzlich schließt die Tatsache einer bestehenden Ehe das Entstehen gegenseitiger Schadensersatzansprüche nicht aus. Allerdings ist der Umfang der Sorgfaltspflichten gem. § 1359 BGB ermäßigt. Es kann im Einzelfall auch dazu kommen, dass sich aus der in § 1353 BGB verankerten Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme ergibt, dass der Geschädigte seinen Anspruch nur...mehr

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Güterrecht / 3.2.3 Darlegungs- und Beweislast beim Anfangsvermögen

Rz. 87 Nach der gesetzlichen Vermutung des § 1377 Abs. 3 BGB stellt das Endvermögen eines Ehegatten seinen Zugewinn dar, wenn kein Verzeichnis aufgenommen ist. Damit wird also vermutet, dass kein Anfangsvermögen vorhanden war. Daraus folgt: Jeder Ehegatte ist für das eigene insgesamt positive oder höhere positive Anfangsvermögen darlegungs- und beweisbelastet. Für ein insgesa...mehr

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Güterrecht / 3.4.11 Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 120 Bei der Beendigung einer Innengesellschaft – also auch einer Ehegatteninnengesellschaft – kann ein Ausgleichsanspruch in Form eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens, der sich nach §§ 738 ff. BGB sowie einzelnen Vorschriften der §§ 730 ff. BGB bestimmt, bestehen. Eine Ehegatteninnengesellschaft ist unabhängig von dem Güterstand,...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.5.2 Nutzungsentgelt und Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 19 Mit der Trennung der Eheleute und dem Auszug eines Ehegatten aus der vormaligen Ehewohnung stellt sich zwangsläufig die Frage, wie zukünftig bei noch bestehenden Verbindlichkeiten die Lastentragung geregelt wird und ob und in welcher Höhe ein Nutzungsentgelt durch den in der Wohnung verbliebenen Ehegatten gezahlt werden muss. Es ist dabei zwischen der Zeit bis zur Rec...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 7.2.1 Ausgleich bei positiven Einkünften

Rz. 146 Positive Einkünfte aus einer Steuererstattung sind im Innenverhältnis nach § 426 BGB auszugleichen. Der Ausgleich zu gleichen Teilen scheitert jedoch in der Regel am Vorliegen einer anderweitigen Bestimmung. Diese kann in einer ausdrücklichen oder stillschweigend geschlossenen Vereinbarung bestehen. Sie kann sich aber auch insbesondere durch ständige Übung während de...mehr

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Güterrecht / 3.4.9 Darlehensansprüche

Rz. 118 Darlehensansprüche gehören zu den Aktiva, Darlehensverbindlichkeiten sind in die Passiva einzustellen. Die bis zum Stichtag aufgelaufenen Zinsen sind hinzuzurechnen.[149] Schwierigkeiten ergeben sich hier nur dann, wenn ein noch nicht fälliges Darlehen unverzinslich gewährt wurde. In solchen Fällen ist daran zu denken, diese Forderung entsprechend abzuzinsen. Zudem i...mehr

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Güterrecht / 3.4.14 Gesamtschulden

Rz. 125 Ist im Rahmen des Zugewinnausgleichs eine Gesamtschuld der Ehegatten zu berücksichtigen, für die sie im Innenverhältnis anteilig haften, so kommt es für die Ermittlung des jeweiligen Endvermögens darauf an, ob die Ausgleichsforderung nach § 426 BGB realisierbar ist. Das ist auch dann der Fall, wenn ein Ehegatte erst aufgrund des Zugewinnausgleichs imstande ist, die i...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.8 Verletzung von Eigentumsrechten an Haushalts- und anderen Gegenständen

Rz. 267 Werden Haushaltsgegenstände oder ein Gegenstand, der dem Partner (auch) gehört, schuldhaft zerstört, beiseite geschafft oder wirksam an Dritte veräußert, können Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 1 BGB entstehen.[331] Verkauft ein Ehegatte z. B. nach der Trennung eigenmächtig den im (Mit)Eigentum des anderen Ehegatten stehenden Pkw, macht er sich schadensersatzp...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 4 Alleinige Schulden

Rz. 72 Fraglich ist, wie die Konstellation zu bewerten ist, in der ein Ehegatte ein von ihm im Außenverhältnis allein aufgenommenes Darlehen für den Erwerb von Miteigentum zur Verfügung stellt. Scheitert die Ehe, wird für die Zinsbelastung § 748 BGB herangezogen, um eine hälftige Beteiligung des anderen Ehegatten zu bewirken. Der Tilgungsanteil ist von dieser Vorschrift jedo...mehr

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Güterrecht / 15.2.2.1 Das Übernahmerecht nach § 1477 Abs. 2 BGB

Rz. 312 Gemäß § 1477 Abs. 2 Satz 1 BGB kann jeder Ehegatte gegen Ersatz des Wertes die Sachen übernehmen, die ausschließlich zu seinem persönlichen Gebrauch bestimmt sind, insbesondere Kleider, Schmucksachen und Arbeitsgeräte. Das Gleiche gilt nach Satz 2 dieser Vorschrift für die Gegenstände, die ein Ehegatte in die Gütergemeinschaft eingebracht oder während der Gütergemein...mehr

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Güterrecht / 15.2.2.2 Ersatzansprüche nach § 1478 BGB

Rz. 316 Wird die Ehe vor Durchführung der Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft geschieden, kann jeder Ehegatte gemäß § 1478 Abs. 1 BGB verlangen, dass ihm der Wert dessen zurückerstattet wird, was er in die Gütergemeinschaft eingebracht hat. Was als in die Gütergemeinschaft eingebracht anzusehen ist, bestimmt sich nach Abs. 2 dieser Vorschrift. Demnach gelten die Gegenst...mehr

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Güterrecht / 3.3.1 Hinzurechnungen nach § 1375 Abs. 2 BGB

Rz. 92 Zum Schutz vor Manipulationen des Endvermögens dient der § 1375 Abs. 2 BGB. Vermindert ein Ehegatte sein Vermögen durch eine der in § 1375 Abs. 2 Nr. 1–3 BGB genannten Handlungen, wird ihm derjenige Betrag zu seinem Endvermögen (fiktiv) hinzugerechnet, um welchen das Endvermögen wegen dieser illoyalen Vermögensminderungen verringert wurde. Eine Hinzurechnung nach § 13...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.5 Gesamtschuldnerausgleich und Zugewinnausgleich

Rz. 61 Der Gesamtschuldnerausgleich zwischen den Ehegatten wird vom Zugewinnausgleich keinesfalls verdrängt, er ist vielmehr eine Art "Vorstufe" vor der Durchführung des Zugewinnausgleichs.[86] Dies ist auch unabhängig davon, ob die gemeinsame Schuld bei der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens schon von einem der Ehegatten getilgt worden ist oder nicht. Aus diesem Grund...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.3 Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der sexuellen Selbstbestimmung

Rz. 256 Auch während bestehender Ehe können Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB bestehen, wenn ein Ehegatte den anderen schuldhaft an Körper oder Gesundheit schädigt. Es kommt also nicht nur ein Anspruch auf Ersatz des materiellen Schadens, sondern auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Betracht. Rz. 257 Bei einer vorsätzlichen Misshandlung des Ehegatten besteht ohn...mehr

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Güterrecht / 3.2 Das Anfangsvermögen

Rz. 61 Bei dem Anfangsvermögen handelt es sich nach der gesetzlichen Regelung des § 1374 Abs. 1 BGB um das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstandes gehört. Das Anfangsvermögen ist ebenso wie das Endvermögen eine reine Rechengröße, die gemäß § 1373 BGB zur Ermittlung des Zugewinns eines Ehegatten erforderlich ist. Rz. 62 Nac...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.3 Rechte und begrenzte Verfügungsbefugnis aufgrund der Ehe

Rz. 5 Die Ehegatten haben aufgrund ihres Miteigentums eine Berechtigung zur Mitbenutzung der im gemeinsamen Eigentum stehenden Gegenstände. Es ist davon auszugehen, dass die Eheleute ausdrücklich oder stillschweigend die gemeinsame Nutzung als Nutzungsart beschlossen haben (§§ 744 f. BGB). Dies gilt für alle beweglichen und unbeweglichen, im gemeinschaftlichen Eigentum stehe...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.5.1 Neuregelung der Nutzung

Rz. 16 Bei der Neuregelung der Nutzung ist zu unterscheiden, ob es sich bei der im gemeinschaftlichen Eigentum der Eheleute stehenden Immobilie um das Familienheim (das Gesetz spricht hier von der Ehewohnung) oder um eine weitere, beispielsweise an einen Dritten vermietete Immobilie handelt. Rz. 17 Wird die Immobilie von den Eheleuten nicht selbst bewohnt, richtet sich die Ne...mehr

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Güterrecht / 18.2 Ausübungskontrolle

Rz. 337 Ergibt die Wirksamkeitskontrolle nicht, dass die Vereinbarung als nichtig anzusehen ist, ist im Rahmen der Ausübungskontrolle zu überprüfen, ob sich nunmehr – im Zeitpunkt des Scheiterns der Lebensgemeinschaft – aus der vertraglichen Regelung der Scheidungsfolge eine evident einseitige Lastenverteilung ergibt.[291] Der BGH führt insoweit aus, dass geprüft werden müss...mehr

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Güterrecht / 15 Auseinandersetzung des Gesamtgutes

Rz. 300 Wird die Gütergemeinschaft beendet, beginnt die Auseinandersetzung des Gesamtgutes, welche sich nach §§ 1471 ff. BGB richtet. Auseinandergesetzt werden muss nur das Gesamtgut. Das Vorbehalts- und das Sondergut sind nach wie vor entweder alleine dem Mann oder der Frau zuzuordnen. Nach § 1471 Abs. 2 BGB gilt bis zur Auseinandersetzung des Gesamtgutes die Vorschrift des...mehr

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Güterrecht / 15.3.2 Auseinandersetzungsklage

Rz. 324 Kommt es auch unter Vermittlung des Amtsgerichts nicht zu einer Vereinbarung über die Auseinandersetzung, bleibt nur noch der Weg über die Auseinandersetzungsklage. Jeder Ehegatte hat gegen den anderen Ehegatten nach Beendigung der Gütergemeinschaft aus § 1471 BGB einen Anspruch auf Auseinandersetzung des Gesamtgutes. Zuständig für eine solche Klage ist das Familieng...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.6.1 Bei Zugewinngemeinschaft

Rz. 109 Leben die Eheleute im gesetzlichen Güterstand, werden die ehebezogenen Zuwendungen nach dem Scheitern der Ehe vorrangig güterrechtlich ausgeglichen[141], da hierdurch in der Regel bereits ein angemessener Vermögensausgleich stattfindet. Der güterrechtliche Ausgleich hat damit Vorrang gegenüber einem schuldrechtlichen Ausgleich.[142] Ausgleichsansprüche aus § 313 BGB ...mehr

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Güterrecht / 2.1.3 Einwilligung und Genehmigung

Rz. 12 Für die Verfügung über das Vermögen im Ganzen ist die Einwilligung des anderen Ehegatten erforderlich. Die Einwilligung bedarf keiner Form, und zwar auch dann nicht, wenn das eigentliche Rechtsgeschäft formbedürftig ist.[15] Sie kann auch konkludent erfolgen. Die Annahme einer konkludenten Zustimmung setzt allerdings voraus, dass der Ehegatte weiß, dass er zu einer re...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 5.5 Bausparverträge/Bausparkonten

Rz. 88 Bausparkonten können genau wie das klassische Girokonto als Einzel- oder Gemeinschaftskonto geführt werden. Das Guthaben auf dem Bausparkonto steht im Innenverhältnis nur dem einen Ehegatten zu, wenn ein Einzelkonto vorliegt, der Bausparvertrag und das Bausparkonto also auf den Namen nur eines Ehegatten laufen. Wenn nur der Nichtinhaber Einzahlungen auf das Konto vorg...mehr

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Güterrecht / 3.5 Die Ausgleichsforderung

Rz. 185 Erst wenn die Auskünfte zum Anfangs- und Endvermögen vorliegen und die einzelnen Positionen bewertet wurden, kann die Zugewinnausgleichsforderung berechnet werden. Ein Zugewinnausgleichsanspruch ergibt sich, wenn der Zugewinn des einen Ehegatten höher ist als der Zugewinn des anderen Ehegatten, er entspricht dann der Hälfte der Differenz. Dieses ergibt sich aus § 137...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.3 Gemeinsame Forderungen

Rz. 332 Gemeinsame Forderungen der Ehegatten bestehen meist gegenüber der Bank aufgrund eines Gemeinschaftskontos.[416] Hier besteht eine Gesamtgläubigerschaft zwischen den Eheleuten, aus der sich ein Anspruch auf Gesamtgläubigerausgleich gem. §§ 428, 430 BGB ergeben kann. Eine Gesamtgläubigerschaft kann aber auch dann zwischen Ehegatten bestehen, wenn diese eine in ihrem Mi...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.6 Verhältnis zwischen Ansprüchen auf Unterhalt, Nutzungsentgelt und Lastenausgleich

Rz. 27 Derjenige Ehegatte, der in der Ehewohnung wohnen bleibt, erspart Mietaufwendungen. Dieser Ersparnis wird unterhaltsrechtlich durch den Ansatz eines Wohnwertes Rechnung getragen. Der Wohnwert wird dem Einkommen des in der Wohnung verbliebenen Ehegatten fiktiv hinzugerechnet und führt damit zu einer höheren Leistungsfähigkeit beim Verpflichteten bzw. zu einem geringeren...mehr

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Güterrecht / 3.1.1.3 Auskunftsanspruch des § 1379 Abs. 2 BGB

Rz. 34 Bereits mit der Trennung (§ 1567 Abs. 1 BGB) entsteht ein wechselseitiger Auskunfts- und Beleganspruch gemäß § 1379 Abs. 2 BGB. Danach kann jeder Ehegatte von dem anderen Ehegatten Auskunft über dessen Vermögen zum Trennungszeitpunkt verlangen. Mit der Einführung dieses Auskunftsanspruchs soll den Ehegatten ein Instrument an die Hand gegeben werden, um Vermögensversch...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 7.2.2 Maßstab für einen Ausgleich

Rz. 148 Die Höhe dieses Aufwendungsersatzes wird nach einer Entscheidung des BGH[195], mit der er seine bisherige Rechtsprechung[196] aufgegeben hat, nunmehr wie folgt ermittelt: Die Steuerschuld wird nach dem Verhältnis der Steuerbeträge, die bei getrennter Veranlagung (ab Veranlagungsjahr 2013: Einzelveranlagung) anfielen, aufgeteilt. Zur Ermittlung des Ausgleichs wird also...mehr

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Güterrecht / 3.3.2 Darlegungs- und Beweislast beim Endvermögen

Rz. 100 Derjenige Ehegatte, der einen Zugewinnausgleichsanspruch geltend macht, hat sowohl sein eigenes Endvermögen als auch das Endvermögen des anderen Ehegatten darzulegen und zu beweisen. Damit trägt der ausgleichsberechtigte Ehegatte nicht nur für die Aktiva des Endvermögens des Verpflichteten die Beweislast, sondern auch dafür, dass dieser keine Verbindlichkeiten hat. D...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.7 Veruntreuung von Vermögen

Rz. 265 Jeder Ehegatte kann dem anderen sein Vermögen zur Verwaltung überlassen. Damit verbunden ist ein schuldrechtlicher Vertrag (unentgeltlicher Auftrag nach §§ 662 ff. BGB), der auch durch schlüssiges Verhalten zu Stande kommen kann, wenn auf beiden Seiten ein entsprechender Rechtsbindungswille vorhanden ist.[329] Die Verwendung einzelner Gelder muss in diesem Fall von d...mehr

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Güterrecht / 3.6.3 Schuldhaftes Nichterfüllen der sich aus dem ehelichen Verhältnis ergebenen wirtschaftlichen Verpflichtungen

Rz. 240 Eine weitere Möglichkeit zur Beantragung des vorzeitigen Zugewinnausgleichs bietet § 1385 Nr. 3 BGB. Diese Norm knüpft an die schuldhafte Nichterfüllung der wirtschaftlichen Verpflichtungen an, die sich aus dem ehelichen Verhältnis ergeben. Darunter fällt insbesondere sowohl die Verletzung von Unterhaltspflichten gegenüber dem Ehegatten als auch gegenüber einem gemei...mehr

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Güterrecht / 2.1.4 Ersetzung der Zustimmung

Rz. 15 Nach § 1365 Abs. 2 BGB kann das Familiengericht die verweigerte Zustimmung eines Ehegatten ersetzen, wenn das Rechtsgeschäft den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht und der Ehegatte sie entweder ohne ausreichenden Grund verweigert oder durch Krankheit bzw. Abwesenheit an der Abgabe der Zustimmungserklärung gehindert ist und mit dem Aufschub Gefahr ...mehr

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Güterrecht / 3.1.8 Nebenansprüche

Rz. 49 Im Gesetz sind noch weitere Ansprüche vorgesehen, die allerdings in der Praxis so gut wie keine Rolle spielen. Dazu zählt zum einen, dass jeder Ehegatte gemäß § 1379 Abs. 1 Satz 3 1. Halbsatz BGB verlangen kann, bei der Aufnahme des ihm vorzulegenden Verzeichnisses hinzugezogen zu werden oder einen Vertreter zu senden. § 1379 Abs. 1 S. 3 1. Halbsatz BGB ist nach dem S...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.4.3 Voraussetzungen

Rz. 214 Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Vertrages über die Art und Weise der Kooperation sind nach den genannten Entscheidungen des BGH[281] daher Folgende: Die Mitarbeit muss über die bloße Gefälligkeit und über das im Rahmen der Unterhaltspflicht Geschuldete hinausgehen. Die Mitarbeit muss von gewisser Dauer und von gewissem Bestand sein. Die Mitarbeit muss zu ei...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 1.1 Vermögensauseinandersetzung neben güterrechtlichem Ausgleich

Rz. 1 Durch die Ehe und das eheliche Zusammenleben entstehen Vermögensverflechtungen, die es erforderlich machen, unterschiedliche Fragestellungen unabhängig von güterrechtlichen Regelungen zu behandeln. Die Vermögensauseinandersetzung als solche ist nicht völlig losgelöst von güterrechtlichen Regelungen zu betrachten, denn je nach Güterstand werden unterschiedliche Bewertun...mehr

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Güterrecht / 6 Begründung der Gütertrennung

Rz. 259 In welchen Fällen Gütertrennung eintritt, ist in § 1414 BGB geregelt. Danach tritt Gütertrennung ein, wenn die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand durch Ehevertrag vor der Eheschließung oder während bestehender Ehe ausschließen oder aufheben, ohne einen anderen Güterstand (in Betracht kommt dann grundsätzlich nur noch die Gütergemeinschaft) zu vereinbaren, die Ehegat...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.1 Weitere Vermögensgegenstände

Rz. 95 Ehegatten wenden einander während des Zusammenlebens neben den klassischen Geburtstags- und Weihnachtsgeschenken auch weitere Vermögensgegenstände zu. Dies kann verschiedene Hintergründe haben, geschieht aber oft zu einem Zweck, der über das bloße Beschenken hinausgeht. So werden Vermögensgegenstände oft deshalb übertragen, weil auch der Zuwendende dadurch einen Vorte...mehr

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Güterrecht / 11.1 Das Gesamtgut

Rz. 267 Das Gesamtgut ist das wesentliche Merkmal der Gütergemeinschaft. Gemäß § 1416 Abs. 1 Satz 1 BGB wird das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten. Zu dem Gesamtgut gehört nach Satz 2 dieser Vorschrift auch das Vermögen, welches der Mann oder die Frau während der Gütergemeinschaft jeweils er...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.3.1 Ehebezogene Zuwendung

Rz. 99 Der BGH[132] nimmt in ständiger Rechtsprechung eine ehebezogene Zuwendung an, "wenn ein Ehegatte dem anderen einen Vermögenswert um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung und Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft zukommen lässt, wobei er die Vorstellung oder Erwartung hegt, dass die eheliche Lebensgemeinschaft Bestand haben...mehr

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Güterrecht / 3.4.23 Lebensversicherungen

Rz. 141 Bei den Lebensversicherungen sind die verschiedenen Arten der Lebensversicherung zu berücksichtigen. Ferner ist zu prüfen, ob die Lebensversicherungen nicht möglicherweise dem Versorgungsausgleich unterfallen. Denn nach § 2 Abs. 4 VersAusglG finden die güterrechtlichen Regelungen dann keine Anwendung, wenn der Versorgungsausgleich stattfindet. Rz. 142 Reine Risiko-Leb...mehr

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Güterrecht / 3.4.12 Erbanteile

Rz. 123 Erbt ein Ehegatte, ist sein Erbe bzw. sein Erbanteil mit dem Wert zum Zeitpunkt des Erbfalls in die Vermögensermittlung einzustellen und – bei der Ermittlung des Anfangsvermögens – zu indexieren. Empfehlung: Hilfreiche Hinweise für den Wert des Erbes oder Erbanteils können sich aus dem Nachlassverzeichnis ergeben.mehr

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Güterrecht / 3.6.2 Befürchtung von Gefährdungshandlungen

Rz. 237 Nach Nr. 2 des § 1385 BGB kann der vorzeitige Zugewinnausgleich verlangt werden, wenn Handlungen der in § 1365 BGB oder § 1375 Abs. 2 BGB bezeichneten Art zu befürchten sind und dadurch eine erhebliche Gefährdung der Erfüllung der Ausgleichsforderung zu besorgen ist. Die vermögensmindernde Verfügung des ausgleichspflichtigen Ehegatten muss dementsprechend nicht mehr ...mehr

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Güterrecht / 3.6.4 Beharrliche Weigerung, über den Bestand des Vermögens zu unterrichten

Rz. 243 Ein besonders praxistauglicher Weg zur Gelangung zu einem vorzeitigen Zugewinnausgleich führt über § 1385 Nr. 4 BGB. Danach kann ein vorzeitiger Zugewinnausgleich beantragt werden, wenn der andere Ehegatte sich ohne ausreichenden Grund beharrlich weigert oder sich ohne ausreichenden Grund bis zur Erhebung des Auskunftsantrages beharrlich geweigert hat, den jeweils an...mehr

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Güterrecht / 3.1.7 Verweigerung der Auskunft

Rz. 47 Das Gesetz sieht keinerlei Einschränkungen der Auskunftspflicht vor. Selbst wenn der die Auskunft begehrende Ehegatte seinerseits Vermögenswerte verschwiegen hat oder verschweigt, kann der andere Ehegatte nicht die Auskunftserteilung verweigern. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auskunftsanspruch aus § 1379 BGB oder aber aus dem Gesichtspunkt der illoyalen Vermögensm...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.2 Schuldentilgung während intakter Ehe

Rz. 43 Grundsätzlich kann nachträglich für die Tilgung von Schulden während intakter Ehe kein Ausgleich verlangt werden. Wie oben dargestellt wird das Gesamtschuldverhältnis von der ehelichen Lebensgemeinschaft überlagert, sodass eine anderweitige Bestimmung im Sinne des § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegt.[52] Dies gilt sowohl bei einer Alleinverdiener- als auch bei einer Dopp...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.2.1 Vorliegen eines wirksamen Bürgschaftsvertrages

Rz. 319 Nicht selten ist der eine Ehegatte während der Ehezeit eine Bürgschaftsverpflichtung nach § 765 BGB gegenüber einem Gläubiger des anderen Ehegatten eingegangen. Durch die Bürgschaft verpflichtet sich der bürgende Ehegatte gegenüber dem Gläubiger seines Ehepartners, für die Erfüllung von dessen Verbindlichkeit einzustehen. Die Bürgenschuld ist vom Bestehen und Umfang ...mehr

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Güterrecht / 2.1.1 Der Begriff "Vermögen im Ganzen"

Rz. 8 Der gesetzlich verwendete Begriff "Vermögen im Ganzen" ist nach der herrschenden Einzeltheorie[8] so zu verstehen, dass § 1365 BGB auch dann gilt, wenn sich das Rechtsgeschäft auf einen einzelnen Vermögensgegenstand bezieht, dieser im Ergebnis aber nahezu das gesamte Vermögen ausmacht. Für die Frage, ab wann wertmäßig das Vermögen im Ganzen erreicht ist, muss ein Vergl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehegatten / Bürgerliches Recht

1 Eheschließung und Ehename Die Ehe ist die rechtlich verbindliche Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau bzw. zwei Personen gleichen Geschlechts.[1] Sie wird unter gleichzeitiger Anwesenheit beider Eheschließenden vor einem Standesamt nach Wahl der Eheschließenden[2] geschlossen.[3] Die Eheschließung muss dann gegebenenfalls dem Standesamt des Wohnsitzes eines der Eheleut...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.1.1 Pflichtenkatalog des § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB

Rz. 235 Als Grundelemente der ehelichen Lebensgemeinschaften gelten nachfolgend genannte Pflichten:[295] Das Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft und die damit zusammenhängende Gestattung der gegenseitigen Benutzung der Ehewohnung und des Hausrates. Die Pflicht zur Geschlechtsgemeinschaft abhängig von individuellen Voraussetzungen wie Alter, Gesundheitszustand, psychischer...mehr