Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftseigentum (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Nach § 1 Abs. 5 WEG sind das Grundstück und das Gebäude gemeinschaftliches Eigentum, soweit sie nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Nach § 5 Abs. 2 WEG sind Teile des Gebäudes zwingend Gemeinschaftseigentum, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen,...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftseigentum (WEMoG) / 3 Gegenstand des Gemeinschaftseigentums

Gegenstand des gemeinschaftlichen Eigentums sind die Räume und Gebäudeteile, die nicht gemäß vorstehender Regelung zum Sondereigentum erklärt sind. Zu gemeinschaftlichem Eigentum gehören insbesondere diejenigen Teile und Anlagen des Gebäudes, die für deren Bestand und Sicherheit erforderlich sind, also die Grund- und Umfassungsmauern sowie die tragenden Zwischenwände und das...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftseigentum (WEMoG) / 1 Grundsätze

Nach § 5 Abs. 2 WEG sind Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, auch dann zwingend Gemeinschaftseigentum, wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume oder Teile des Grundstücks befinden. Von erheblicher Bedeutung ist in...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftseigentum (WEMoG) / 5.1 Vereinbarte Kostentragungsregeln

Um abschließend beurteilen zu können, wer für diverse Einrichtungen finanziell aufzukommen hat, müssen immer die in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung vorgenommenen Kostentragungsregeln beachtet werden, so keine entsprechenden Beschlüsse gefasst sind.[1] Hinweis Übertragung auf den Sondereigentümer Hier kann es nämlich sein, dass für begrifflich eigentlich dem Gemeinsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftseigentum (WEMoG) / 4 Abnahme

Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums vom Bauträger obliegt grundsätzlich jedem Wohnungseigentümer gesondert. Zwar ist dies nicht im Interesse des Bauträgers, der auch an einer Abnahmewirkung zulasten von "Nachzüglererwerbern" interessiert ist. Allerdings kann er insoweit vertraglich keine wirksamen Regelungen treffen. So ist auch eine vom Bauträger vorformulierte Klausel, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliches Abzugsverbot b... / I. Verfahrensrechtlicher Hintergrund

§ 160 Abs. 1 S. 1 AO...: Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben (BA), Werbungskosten (WK) und andere Ausgaben sind steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige dem Verlangen der Finanzbehörde nicht nachkommt, die Gläubiger oder die Empfänger genau zu benennen (§ 160 Abs. 1 S. 1 AO). ... als eine Art "Haftungsnorm" zur Verminderung von Steuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Photovoltaikanlagen und Ums... / 1 Problematik

Hinweis Nachfolgend werden nur Altanlagen (Lieferung/Abnahme bis 31.12.2022) betrachtet Die nachfolgenden Ausführungen betreffen nur Anlagen, die bis 31.12.2022 geliefert/abgenommen wurden (Altanlagen). Seit dem 1.1.2023 haben sich darüber hinaus durch die Einführung des neuen "Nullsteuersatzes" für begünstigte Photovoltaikanlagen viele neue und weitere Fragestellungen ergebe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Photovoltaikanlagen und Ums... / 3.3 Lösung

A ist bisher nicht unternehmerisch tätig geworden, da er als Angestellter eine nichtselbstständige Tätigkeit ausgeübt hat.[1] Mit der Erzeugung von Strom durch seine Photovoltaikanlage wird A als Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG tätig, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Strom produziert und verkauft. Dies gilt unabhängig davon, wann die Anlage ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grunderwerbsteuer: Rechtstr... / 1.1 Rechtsträgerwechsel

Rechtsträgerwechsel erforderlich Besteuert wird der Grundstückswechsel zwischen verschiedenen Rechtsträgern. Veräußerer und Erwerber müssen stets verschiedene Rechtspersonen sein. Deshalb entsteht mangels Rechtsträgerwechsels keine Grunderwerbsteuer, wenn z. B. der Grundstückseigentümer an seinem Grundstück Wohnungs- oder Teileigentum begründet oder wenn ein Gewerbetreibender ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Objektverbrauch bei der Steuerbegünstigung für selbstbewohnte Baudenkmäler gemäß § 10f EStG

Leitsatz 1. Die in § 10f Abs. 3 Satz 1 EStG enthaltene Beschränkung der Inanspruchnahme von Abzugsbeträgen nur "bei einem Objekt" bedeutet, dass der Steuerpflichtige von der Steuervergünstigung auf seine Lebenszeit bezogen nur für ein selbstbewohntes Baudenkmal Gebrauch machen kann. Insoweit tritt durch die Inanspruchnahme einer Steuervergünstigung nach § 10f Abs. 1 EStG ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baum: Entfernung / 3 Das Problem

K ist Eigentümer des Grundstücks 1. B1 bis B4 sind die Wohnungseigentümer des benachbarten Grundstücks 2 (ein Doppelhaus). Im Abstand von 0,5 m bis 3 m zur Grundstücksgrenze stehen seit dem Jahr 1985 auf dem im Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstück 2 heute über 10 m hohe Kiefern. B1 und B2 ist das alleinige Sondernutzungsrecht an ihrer Grundstückshälfte zugewiesen; auf di...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsbezogene Pro... / Zusammenfassung

Überblick Quelle: GS1 Germany (s. https://www.gs1-germany.de/fileadmin/gs1/basis_informationen/gs1-germany-sustainable-product-claims-2-0-leitfaden.pdf) Basierend auf dem "Sustainable Product Claims 2.0" Leitfaden von GS1 Germany, der gemeinsam mit Handel und Industrie aufgesetzt wurde, finden Sie untenstehend die von der Projektgruppe ausgewählten Begrifflichkeiten zur nachh...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungsnahe Aufwendungen / 5 Einzelfragen aus der Rechtsprechung

Aufgrund der erheblichen Gewinnauswirkung von einerseits Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen (als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben) und andererseits anschaffungsnahen Herstellungskosten, kommt es immer wieder zu Verfahren vor den Finanzgerichten und dem BFH. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigen Entscheidungen in der Rechtsprechung der...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Miete, kalkulatorische / 3 Kalkulatorische Kosten führen zu keinem Geldabgang

Aus diesem Grund können Sie kalkulatorische Kosten nicht der Gewinn- und Verlustrechnung entnehmen. Da diese Kosten keine Aufwendungen darstellen, bezeichnet man sie als kalkulatorische Kosten. Wenn Sie z. B. Eigentümer des Betriebsgebäudes sind, würde der Gegenwert der Wertminderung des Gebäudes und der Nutzung des Grundstücks nicht in Ihrer Preiskalkulation erscheinen, da S...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 5.4 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen

Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, sind nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei. Umsatzsteuer fällt nur an, wenn auf die Steuerfreiheit wirksam verzichtet wird. Das Reverse-Charge-Verfahren ist also nur bei Umsätzen anzuwenden, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen und auf die Steuerbefreiung verzichtet wird. Der Verzicht auf die Steuerfreih...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungsnahe Aufwendungen / 4 Anschaffungsnaher Aufwand im Steuerrecht

Anschaffungsnaher Aufwand sind Aufwendungen, die nach der Anschaffung eines Gebäudes für die Instandsetzung und Modernisierung aufgewendet werden. In der Regel stellt man hierbei auf einen Zeitraum für die Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten ab, die innerhalb von 3 Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden. Entscheidend für die Bestimmung des 3-Ja...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungsnahe Aufwendungen / 8 Änderung von Bescheiden, wenn im dritten Jahr nach Anschaffung die 15-%-Grenze überschritten wird

Ein Steuerbescheid ist zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, wenn ein Ereignis eintritt, das steuerliche Rückwirkung entfaltet.[1] Der erlassene Steuerbescheid, in dem z. B. die Instandhaltungsmaßnahmen im ersten Jahr nach der Anschaffung eines Gebäudes vom Finanzamt als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben anerkannt wurden, ist zunächst inhaltlich korrekt. Kommt es aber im...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4.1.5 Betriebsvorrichtungen sind keine Bauwerke: Kein Wechsel der Steuerschuldnerschaft

Der BFH hatte entschieden, dass Betriebsvorrichtungen keine Bauwerke sind, sodass ein Wechsel der Steuerschuld (= Reverse-Charge-Verfahren) gemäß § 13b UStG nicht stattfindet.[1] In ein Bauwerk eingebaute Anlagen sind lt. BFH nur dann Bestandteile des Gebäudes, wenn sie für Konstruktion, Bestand, Erhaltung und Benutzbarkeit von wesentlicher Bedeutung sind. Das Reverse-Charge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kauf / Zusammenfassung

Begriff Von einem Kauf spricht man, wenn Waren gegen Geld getauscht werden. Jedem Kauf liegt ein schuldrechtlicher Vertrag zugrunde. In diesem verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer das Eigentum an der gekauften Sache zu verschaffen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 2. Beschluss der KOM über die Befreiung von Gegenständen von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer in Litauen

Bereits im Juni 2021 begann die Zahl der Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, die die Grenze zwischen Litauen und Belarus unerlaubt überschritten, anzusteigen. Grund dafür waren die Missachtung des Völkerrechts, der Grundrechte und der Menschenrechte mittels der Instrumentalisierung von Migrantinnen und Migranten durch das belarussische Regime, was erhebliche Auswirkunge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerwechsel – Vorauss... / 4.2 Identität von Eigentümer und Vermieter

§ 566 BGB setzt voraus, dass der Vermieter und der Eigentümer identisch sind. Nach h. M. genügt es, wenn die Identität im Zeitpunkt der Veräußerung vorliegt.[1] Wird eine Wohnung durch einen Nichteigentümer vermietet und diese sodann durch den Eigentümer veräußert, scheidet eine unmittelbare Anwendung des § 566 BGB aus.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundschuld: Bestellung – Ü... / 6.2 Verschiedenheit von Eigentümer und Schuldner

Zahlung des Eigentümers Sind Eigentümer und Schuldner personenverschieden, gilt: Der Eigentümer zahlt regelmäßig, um die Grundschuld abzulösen, also auf die Grundschuld. Diese geht kraft Gesetzes auf den Eigentümer über und wird Eigentümergrundschuld. Die gesicherte Forderung erlischt nicht[1]; sie geht auch nicht kraft Gesetzes auf den Eigentümer über.[2] Jedoch kann dieser ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerwechsel – Rechtsf... / 4.3 Vermietung an Eigentümer

Der Nießbraucher kann die Mietsache an den Eigentümer vermieten. In diesem Fall gelten hinsichtlich des Rechtsverhältnisses zwischen dem Nießbraucher und dem Eigentümer in Ansehung der Mietsache die allgemeinen Vorschriften des Mietrechts. Achtung Instandhaltung der Mietsache Eine Besonderheit gilt hinsichtlich der Instandhaltung der Mietsache. Beim gewöhnlichen Mietverhältnis...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundschuld: Bestellung – Ü... / 6.1 Identität von Eigentümer und Schuldner

Zahlung auf Grundschuld Ist der Eigentümer mit dem Schuldner personengleich und ist er auch Sicherungsgeber, so wird der auf die Grundschuld Leistende von der persönlichen Verpflichtung grundsätzlich nicht frei.[1] Soweit er die Grundschuld ablöst, geht diese automatisch auf den Eigentümer über und wandelt sich in dessen Person von einer Fremd- in eine Eigentümergrundschuld u...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundschuld: Bestellung – Ü... / 5.4 Risiken für Eigentümer

Vorsicht geboten Das für den Sicherungsgeber mit der Trennung von Forderung und Grundschuld verbundene Risiko liegt auf der Hand: Die isolierte Abtretung der Grundschuld bewirkt, dass der Grundstückseigentümer gegenüber dem Erwerber der Grundschuld in vollem Umfang dinglich haftet, obwohl er ihm persönlich nichts schuldet und die Forderung möglicherweise nicht (mehr) besteht....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (außerordentliche... / 5.2.2 Mehrstufige Vollmacht (Eigentümer – Verwalter – Rechtsanwalt)

Bevollmächtigt der Vermieter seinen Verwalter, das Mietverhältnis zu kündigen, und bevollmächtigt der Verwalter seinerseits einen Rechtsanwalt, die Kündigung auszusprechen, muss zum einen die Vollmacht des Vermieters an den Verwalter und zum anderen auch die Vollmacht des Verwalters an den Rechtsanwalt vorgelegt werden. Entsprechendes gilt, wenn die Gesellschafter einer GbR ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grenzüberbau / 2.2 Überschreiten der Grenze durch den Eigentümer

2.2.1 Die Grenzüberschreitung Mit dem Gebäude muss nach den gesetzlichen Vorgaben über die Grenze des Nachbargrundstücks gebaut worden sein. Entscheidend ist hierbei, dass es sich um ein einheitliches Gebäude handelt, das sowohl auf dem Baugrundstück als auch (im Allgemeinen teilweise) auf dem Nachbargrundstück steht und dass das Baugrundstück als sog. Stammgrundstück (von de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (ordentliche) von... / 1.2.2 Mehrstufige Vollmacht (Eigentümer – Verwalter – Rechtsanwalt)

Bevollmächtigt der Vermieter seinen Verwalter, das Mietverhältnis zu kündigen, und bevollmächtigt der Verwalter seinerseits einen Rechtsanwalt, die Kündigung auszusprechen, muss zum einen die Vollmacht des Vermieters an den Verwalter und zum anderen auch die Vollmacht des Verwalters an den Rechtsanwalt vorgelegt werden. Entsprechendes gilt, wenn die Gesellschafter einer GbR ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Energiekrise: Gesetzgeberis... / 1.5 Informationspflichten für Energielieferanten und Eigentümer von Wohngebäuden

1.5.1 Überblick § 9 Abs. 1 EnSikuMaV erlegt zunächst Gaslieferanten und Wärmelieferanten, die Eigentümer von Wohngebäuden als Endkunden leitungsgebunden mit Gas beliefern, die Pflicht auf, bis zum 30.9.2022 Informationen zur Heizperiode (1. Oktober bis 31. März) zur Verfügung zu stellen, nämlich Informationen über den Energieverbrauch und die Energiekosten des Gebäudes in der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsverwaltung (Miete) / 5 Sonstige Verträge zwischen Eigentümer und Dritten

In die sonstigen Verträge zwischen dem Eigentümer und Dritten, die mit der Bewirtschaftung des Grundstücks in Zusammenhang stehen (z. B. in Dienst- oder Arbeitsverträge), tritt der Zwangsverwalter nicht ein. Praxis-Beispiel Vertrag mit Hauswart Deshalb muss ein Hauswart, der eine Wohnung aufgrund eines Mietvertrags nutzt, die Miete an den Zwangsverwalter bezahlen, während er s...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsverwaltung (Miete) / 4 Vermietung durch Eigentümer

Der Eigentümer ist nicht zur Vermietung berechtigt. Vermietet er trotzdem, so ist der Mietvertrag gegenüber dem Mieter wirksam. Der Eigentümer kann aber nur erfüllen, wenn der Zwangsverwalter zustimmt. Es gilt dieselbe Rechtslage wie bei der Vermietung einer Sache durch den Nichtberechtigten. Stimmt der Zwangsverwalter nicht zu, ist der Mietvertrag gegenüber ihm unwirksam. De...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 2.1 Rechte des Eigentümers gegenüber dem Ersteher

Ersteher haftet voll Ein häufiger Fall: Der Ersteher eines Grundstücks hat mit dem Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren auch eine bestehen gebliebene Grundschuld übernommen, die vom früheren Grundstückseigentümer einem Kreditinstitut bestellt worden war. Entsprechend brauchte er nur ein geringeres Bargebot zu entrichten. Ein Teil des nach den Versteigerungsbedingungen z...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Notwegrecht / 1.10 Unterlassungsanspruch des Eigentümers

Langjährige Duldung Wer einer Nutzung seines Privatwegs über lange Zeit (hier: mehr als 45 Jahre) nicht widersprochen hat, verwirkt hierdurch nicht seinen Unterlassungsanspruch.[1] Derjenige, der ein Nachbargrundstück nutzt, muss damit rechnen, dass seine (bloß schuldrechtliche) Nutzungsbefugnis enden kann und der Eigentümer dann die Unterlassung der Beeinträchtigung verlange...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Reallast als Sicherungsmittel / 1.2 Persönliche Haftung des Eigentümers

Zusätzliche Haftung Von der Reallast und dem Anspruch auf die Einzelleistungen zu unterscheiden ist die persönliche Haftung des jeweiligen Grundstückseigentümers für die während der Dauer seines Eigentums fällig werdenden Leistungen ( § 1108 Abs. 1 BGB).[1] Diese weitergehende Haftung, die allerdings vertraglich ausgeschlossen werden kann, bedeutet, dass der Eigentümer nicht n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grenzüberbau / 3.2 Eigentum am Überbau

Die Frage nach dem Eigentum am Überbau ist nicht nur von rein theoretischer Bedeutung. Denn von ihrer Beantwortung hängt es ab, wer den Überbau einerseits nutzen darf und wer andererseits die Lasten (etwa Erhaltungsaufwand) zu tragen hat. Wer Eigentümer des über die Grenze gebauten Überbaus ist, regelt § 912 BGB nicht. Es gelten daher die allgemeinen Bestimmungen der §§ 93, 9...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 8 Energetische Modernisierung von Wohngebäuden im Eigentum von WEG

Dieses Programm soll Eigentümern einer WEG die Möglichkeit eröffnen, zinsverbilligte Darlehen für energetische und/oder barrierereduzierende Modernisierungsmaßnahmen zu erhalten. Dies ist aufgrund der Sicherungsproblematik nicht immer möglich. 8.1 Wer ist antragsberechtigt? Teilrechtsfähige WEG Antragsberechtigt sind teilrechtsfähige WEG. Diese werden gegenüber der WI-Bank von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstückseigentum: Umfang... / 5 Die Grenzen des Eigentums an Grundstücken

Das Recht des Eigentümers, mit seinem Grundstück "nach Belieben zu verfahren und andere von jeder Einwirkung auszuschließen" (§ 903 BGB), besteht nicht schrankenlos, sondern ist vielfältigen Beschränkungen unterworfen (vgl. auch oben Kap. 1), von denen vor allem die Folgenden eine vertiefte Erwähnung verdienen. 5.1 Bürgerlich-rechtliche Beschränkungen 5.1.1 Fehlendes Ausschlie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstückseigentum: Umfang... / 3 Das Eigentum an Grundstücken

Das Recht des Grundeigentümers beschränkt sich nicht nur auf die katastermäßig erfasste Bodenoberfläche, sondern auch auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche (§ 905 Satz 1 BGB). Das Grundstück ist also so gesehen keine Fläche, sondern hat eine Körpergestalt, deren Spitze theoretisch mit dem Erdmittelpunkt zusammenfällt. Der Grundeigentümer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 1 Kurzübersicht Förderprogramme

Die IBB bietet insbesondere folgende interessante Förderprogramme an: Förderprogramme des Landes Berlinmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einfriedung und Einzäunung ... / 5.15 Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedigungspflicht für bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke in Innenortslage sowie für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Es gelten folgende Bestimmungen des Nachbarrechtsgesetzes: Nachbarrechtsgesetz Schleswig-Holstein [1] Abschnitt X: Einfriedigung bebauter oder gewerblich genutzter Grundstücke § 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnrecht (Miete) / 2.1 Gesetzliche Regelung

Umgestaltung der Wohnung Der Berechtigte darf die Wohnung nicht umgestalten.[1] Er muss die üblichen Wartungsarbeiten durchführen.[2] Schönheitsreparaturen und die Instandsetzungen obliegen dem Eigentümer[3]; der Berechtigte muss diese Maßnahmen dulden.[4] Modernisierungsmaßnahmen Zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen ist der Eigentümer nicht verpflichtet. Umgekehrt mus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.6.2.1 Verfassungsrechtliche Zumutbarkeit der denkmalrechtlichen Beschränkungen

Die Unterschutzstellung eines Bauwerks als Einzelbaudenkmal hat weit reichende Konsequenzen für den Eigentümer. Oftmals werden die negativen wirtschaftlichen Folgen durch Steuervorteile oder durch öffentliche Zuschüsse, auf die ohnedies kein Rechtsanspruch besteht, auch nicht einigermaßen ausgeglichen. Auch angesichts der öffentlichen Mittelknappheit stellt sich heute mehr d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erhöhte Förderung energetis... / 1.2 Wer ist antragsberechtigt?

Zuschussanträge können durch folgenden Personen und Personenkreise gestellt werden: Eigentümer von Wohngebäuden Wohnungseigentümergemeinschaften Nießbrauchsberechtigte Mieter oder Pächter von Wohnungen. Nicht antragsberechtigt sind: Eigentümer, die Unternehmer sind und über fachliches Personal verfügen, welches die berufliche Qualifikation hat, die Energieberatung durchzuführen der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einfriedung und Einzäunung ... / 5.10 Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedigungspflicht für bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke in Innenortslage. Die Einfriedigungspflicht ist Voraussetzung dafür, dass die Vorschriften des Nachbarrechtsgesetzes über die Beschaffenheit, den Standort und die Kostentragung von Grundstückseinfriedigungen zur Anwendung kommen.[1] Es gelten f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnrecht (Miete) / 5 Beendigung des Wohnrechts

Eine Grunddienstbarkeit in Form eines dinglichen Wohnrechts setzt voraus, dass die Nutzung des Grundstücks für den Berechtigten einen Vorteil bietet.[1] Deshalb erlischt das Wohnrecht kraft Gesetzes, wenn es dem Berechtigten auf Dauer keinen Vorteil mehr bietet, etwa weil es aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Wichtig Straftat hindert n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einfriedung und Einzäunung ... / 5.13 Sachsen

Das Sächsische Nachbarrechtsgesetz kennt keine Einfriedungspflicht und statuiert stattdessen ein Einfriedungsrecht. Insoweit stimmt das Gesetz mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch überein, das in § 903 BGB dem Grundeigentümer auch das Recht zum Einfrieden seines Grundstücks einräumt, ohne ihm eine derartige Verpflichtung aufzuerlegen. Außerdem besteht nach dem Nachbarrechtsgesetz ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerwechsel – Rechtsf... / 4.1 Eigentumsübertragung bei bestehendem Mietverhältnis

Bestellt ein Eigentümer an einer von ihm vermieteten Immobilie einen Nießbrauch zugunsten eines Dritten, so tritt der Nießbraucher anstelle des Eigentümers in die sich während der Dauer des Nießbrauchs aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Verpflichtungen ein. Der Nießbraucher wird uneingeschränkt Vermieter; die Vereinbarungen zwischen ihm und dem Mieter wirken über d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wasserzufluss von Nachbargr... / 2.2 Landesrechtliche Vorschriften

Die einschlägigen Vorschriften der Landesnachbarrechtsgesetze können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Soweit es in Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern keine spezifischen nachbarrechtliche Vorschriften zum Traufwasser gibt, ist § 903 BGB unmittelbar einschlägig. Hinweis Übersichtmehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (ordentliche) von... / 4.6 Erlöschen eines Nießbrauchs

Nach der Bestimmung des § 1056 Abs. 1 BGB geht das zwischen dem Nießbraucher und seinem Mieter bestehende Mietverhältnis entsprechend § 566 BGB auf den Eigentümer über. Auch hier besteht die Gefahr, dass dem Eigentümer nunmehr als Vermieter eine Person aufgedrängt wird, die als Vertragspartner unzumutbar ist. Aus diesem Grund verleiht § 1056 Abs. 2 BGB dem Eigentümer das Rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grenzüberbau / 1 Einführung

Wenn bei der Errichtung eines Gebäudes nicht nur bis an die Grundstücksgrenze (Grenzbau), sondern über die Grundstücksgrenze hinaus auf das Nachbargrundstück gebaut wird (auch wenn es sich nur um einige Zentimeter handelt), spricht man nach der Terminologie der §§ 912 bis 916 BGB von einem Überbau (Grenzüberbau). Dabei wird die eigentliche Fallgestaltung, die der Gesetzgeber...mehr