Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 5 Beweislast

Rz. 98 Für die praktische Anwendung von § 4j EStG ist die Frage der Beweislast von ausschlaggebender Bedeutung. § 4j EStG trifft keine Aussage darüber, wer die Beweislast darüber zu tragen hat, dass die Tatbestandsvoraussetzungen der Norm (insbesondere Niedrigbesteuerung der Lizenzeinnahmen des nahestehenden Lizenzgebers aufgrund einer Lizenzbox-Regelung) erfüllt sind. Daher...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.4 Ausnahme: Präferenzregelung entspricht dem OECD-Nexus Ansatz (§ 4j Abs. 1 S. 4 EStG)

Rz. 52 Das (Teil-)Abzugsverbot für Lizenzaufwendungen nach § 4j Abs. 1 S. 1 u. S. 2 EStG ist nicht anzuwenden, soweit sich die niedrige Besteuerung daraus ergibt, dass die Einnahmen des Gläubigers (oder des weiteren Gläubigers) einer Präferenzregelung unterliegen, die dem Nexus-Ansatz gem. Kapitel 4 des Abschlussberichts 2015 zu Aktionspunkt 5, OECD (2016) "Wirksamere Bekämp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 1.2 Hintergrund der Vorschrift

Rz. 2 Die Einführung von § 4j EStG steht im engen Zusammenhang mit der BEPS-Kampagne der OECD/G20-Staaten zur Bekämpfung von Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS). Ziel der BEPS-Initiative ist es, gegen aggressive Steuerplanungsstrategien zur Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung international tätiger Konzerne vorzugehen. Eines ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.5.3 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 57 Erfasst werden nur Stpfl. (natürliche Personen), die sowohl ihre Beteiligung an einer Körperschaft als auch die betroffenen Darlehensforderungen bzw. die wirtschaftlich vergleichbaren Forderungen oder Rückgriffsforderungen im Betriebsvermögen halten. Wenn Gesellschafter bzw. Forderungsinhaber eine körperschaftsteuerpflichtige Person ist, gilt § 8b Abs. 3 S. 4 ff. KStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 1.3 Systematische Einordnung der Vorschrift

Rz. 6 Normativ ist § 4j EStG unter den Gewinnermittlungsvorschriften (§§ 4-7i EStG) verortet. Als Gewinnermittlungsvorschrift gilt das Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 4j EStG für Stpfl., die Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 EStG erzielen. Über den Verweis in § 9 Abs. 5 S. 2 EStG gilt § 4j EStG auch im Rahmen der Überschusseinkünfte. Das (Teil-)Abzugsverbot für Li...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4j... / 2.1.3 Lizenzeinnahmen werden aufgrund einer Präferenzregelung niedrig besteuert

Rz. 25 Das (Teil-)Abzugsverbot für Lizenzaufwendungen nach § 4j EStG kommt beim Schuldner der Lizenzzahlungen nur zum Tragen, wenn die korrespondierenden Lizenzeinnahmen des Gläubigers einer von der Regelbesteuerung abweichenden niedrigen Besteuerung (Präferenzregelung) unterliegen. Rz. 26 Die Lizenzzahlungen sind beim Schuldner der Lizenzgebühr im Regelfall Aufwendungen und ...mehr

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Der neue Grundsteuerwert fü... / f) Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes

Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes basiert auf den Flächenwerten für die jeweilige Nutzung. Mit diesen Flächenwerten und den darauf beruhenden Reinerträgen sind auch die dem Eigentümer der Fläche nicht gehörenden stehenden und umlaufenden Betriebsmittel, die der Bewirtschaftung des Betriebes dienen, abgegolten (§ 237 Abs. 1 BewG). In den Abs. 2 bis 8 ...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.9 Aussonderungsberechtigte Gläubiger

Ein Aussonderungsrecht haben die Gläubiger, die Eigentümer eines in der Insolvenzmasse befindlichen Gegenstands sind. Arbeitnehmer, die dem Schuldnerunternehmen z. B. Arbeitsgeräte zur Verfügung gestellt haben, können daher ihr Eigentum herausverlangen. Gemäß § 47 InsO wird dies insoweit eingeschränkt, als bis zum Berichtstermin, also höchstens 3 Monate, das Aussonderungsrec...mehr

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Jansen, SGB IV § 31 Organe / 2.1.1 Organbegriff

Rz. 4 Der Organbegriff (grundlegend Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht, Bd. 2 §§ 74, 75) ist ein grundlegender Begriff des Verwaltungsrechts. Jede juristische Person, auch die Körperschaft des öffentlichen Rechts, benötigt Organe, um sich verwirklichen zu können und ihren Willen in die Tat umzusetzen. Das Wollen und Handeln der Person oder Personengemeinschaft mit Organeigenscha...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Bestimmung sichert in Absatz 1 die Zwangsvollstreckung, mit der ein Recht am Grundstück geltend gemacht wird, in den Fällen, in denen das Grundstück nach einer Verzichtserklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt (§ 928 BGB) keinem Rechtsträger zugeordnet ist und trifft in Absatz 2 mit der Anordnung der entsprechenden Anwendung des Absatz 1 eine gleicharti...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Geltungsbereich

Rz. 2 Nicht anwendbar ist die Vorschrift, wenn der Eigentümer lediglich unbekannt ist (§ 1913 BGB) oder wenn Streit über das Eigentum besteht. Sie gilt nur für die Zwangsvollstreckung, die der Geltendmachung eines Rechts am Grundstück (oder Schiffsbauwerk oder Luftfahrzeug) dient. In Betracht kommen alle dinglichen Rechte, die der Vollstreckung fähig sind. 2.1 Absatz 1 Rz. 3 A...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren

Rz. 5 Der Vertreter wird nur auf Antrag des Gläubigers bestellt. Zuständig ist das Vollstreckungsgericht (§ 764 Abs. 2 ZPO) und hier der Rechtspfleger (§ 20 Nr. 17 RPflG). Die Bestellung erfolgt durch Beschluss. Die Eintragung des Vertreters in das Grundbuch bzw. Schiffsregister ist nicht erforderlich. Bei dem Beschluss handelt es sich stets um eine Entscheidung und keine Ma...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Bestimmung sichert die Fortsetzung einer aus einer Nachlassverbindlichkeit herrührenden Zwangsvollstreckung. Die Hauptbedeutung der Vorschrift, die eine gewisse Erleichterung gegenüber § 750 ZPO bedeutet, liegt darin, dass der Titel nicht gegen den/die Erben umgeschrieben (§ 727 ZPO) zu werden braucht (vgl. AG Bremen, JurBüro 2015, 209), sondern ohne weiteres der (...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.5 Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen

Rz. 9 Ebenso wie bei der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO hängt auch die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde davon ab, dass die allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen vorliegen. Es gelten folgende Besonderheiten: Rz. 10 Sachlich zuständig zur Entscheidung ist das im Rechtszug nächsthöhere Gericht, das ist nach § 72 GVG eine Zivilkammer des Landgerichts. Es entscheide...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Definition des Begriffes "zur Ausschüttung an Eigentümer gehalten"

Tz. 47 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Die Erläuterungen zum Begriff "zur Veräußerung gehalten" (vgl. Tz. 30–46) sind sinngemäß anzuwenden, wenn zu beurteilen ist, ob ein langfristiger Vermögenswert oder eine Veräußerungsgruppe als zur Ausschüttung an Eigentümer gehalten wird. Tz. 48 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Das Unternehmen muss verpflichtet sein, die Vermögenswerte oder die Veräu...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Langfristige Vermögenswerte oder Abgangsgruppen, die als zur Ausschüttung an Eigentümer gehalten klassifiziert werden

Tz. 109 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Langfristige Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen), die als zur Ausschüttung an Eigentümer gehalten eingestuft werden, sind zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Ausschüttungskosten anzusetzen. Eine etwaige Differenz zwischen dem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Ausschüttungskosten ist er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Fallgestaltungen

a) Erstmalige Kenntnis durch Erklärung auf den 1.1.2022 Rz. 40 [Autor/Stand] Im Kern schafft die Regelung des § 266 Abs. 3 BewG ein Verwertungsverbot für die Fälle, in denen dem Finanzamt mit der Erklärung zur neuen Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 eingetretene Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse erstmals bekannt werden. Das Verwertungsverbot betrifft die Einheitswert...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Zurechnungsfortschreibung

Rz. 90 [Autor/Stand] Jeder Feststellungsbescheid über einen Grundsteuerwert muss auch eine Feststellung darüber treffen, wem und ggf. mit welchem Anteil die wirtschaftliche Einheit zuzurechnen ist (vgl. § 219 Abs. 2 Nr. 2 BewG). Änderungen in der Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit während eines Hauptfeststellungszeitraums werden durch eine Zurechnungsfortschreibung berü...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Planänderungen

Tz. 94 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Wird eine vormals getroffene Entscheidung zur Veräußerung eines langfristigen Vermögenswerts widerrufen oder sind andere Voraussetzungen für die Anwendung des IFRS 5 nicht mehr erfüllt, ist der Vermögenswert so zu bilanzieren, als ob er nie gemäß IFRS 5 umklassifiziert worden wäre. Zu diesem Zweck wird der Buchwert zum Zeitpunkt herangezogen,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Aufhebung für die Zukunft (Abs. 4)

Rz. 68 [Autor/Stand] Der mit Art. 7 Nr. 4 Buchst. b FoStoG[2] v. 3.6.2021 m.W.v. 1.7.2021 eingeführte § 266 Abs. 5 BewG dient der Vereinfachung. Danach sind für Zwecke der Feststellung von Grundsteuerwerten nach den Regelungen des Siebenten Abschnitts die §§ 26 oder 34 Absatz 4 bis 6 in der bis zum 31. Dezember 2024 gültigen Fassung des Bewertungsgesetzes weiterhin anwendbar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 282 [Autor/Stand] § 9 Abweichende Regelungen (1) Zur Hofstelle nach § 234 Absatz 6 des Bewertungsgesetzes gehören auch Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, von denen aus keine land- und forstwirtschaftliche Betriebsflächen mehr nachhaltig bewirtschaftet werden, wenn sie keine Zweckbestimmung erhalten haben, die zu einer zwingenden Zuordnung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 75 [Autor/Stand] § 1 Steuergegenstand, Berechnungsformel (1) Steuergegenstand der Grundsteuer B sind die Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens. Die Grundsteuer ergibt sich durch eine Multiplikation des Grundsteuermessbetrags des Grundstücks und des durch ein Gesetz bestimmten Hebesatzes. Sie ist ein Jahresbetrag und auf volle Cent nach unten abzurun...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 5. Gebäude auf fremdem Grund und Boden; Erklärungen und Anzeigen (Abs. 3)

Rz. 293 [Autor/Stand] Nach § 9 Abs. 3 HmbGrStG gelten die §§ 1 Abs. 4, 6 Abs. 5 und 6 sowie 7 Abs. 3 Sätze 3 bis 5 HmbGrStG für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft entsprechend. Rz. 294 [Autor/Stand] Da die Regelung des § 1 Abs. 4 Satz 1 HmbGrSG für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft bereits ausrücklich in § 9 Abs. 2 Satz 1 HmbGrStG geregelt ist, bezieht sich der Verwe...mehr

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FoVo 03/2022, Vorteil der Melderegisterauskunft, dass derzeit keine Anschrift des Schuldners bekannt ist

Erleichterte Einholung von Drittauskünften Drittauskünfte können nach § 802l Abs. 1 S. 2 Nr. 1, lit c.) ZPO erleichtert eingeholt werden, wenn die Aussicht, eine Ladung zur Abnahme einer Vermögensauskunft zustellen zu können, daran scheitert, dass die Meldebehörde innerhalb von drei Monaten vor Erteilung des Vollstreckungsauftrags die Auskunft erteilt hat, dass ihr keine derz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Unmittelbarkeitsgrundsatzes

Rz. 21 [Autor/Stand] Eine Steuerbefreiung nach §§ 3, 4 GrStG kommt nur in Betracht, wenn der betreffende Grundbesitz unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke bzw. durch eine steuerbegünstigte Person genutzt wird. Anders als § 7 Satz 2 GrStG, der den frühestmöglichen Beginn einer Steuerbefreiung regelt, setzt § 7 Satz 1 GrStG voraus, dass der Grundbesitz dem erforderlichen Be...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 4. Zusammenfassung zu einer wirtschaftlichen Einheit (Abs. 2)

Rz. 288 [Autor/Stand] § 9 Abs. 2 Satz 1 HmbGrStG regelt, dass abweichend von § 2 Abs. 1 BewG, dass die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit wird nicht dadurch ausgeschlossen wird, dass die Wirtschaftsgüter zum Teil der oder dem einen, zum Teil der anderen Ehegattin,dem anderen Ehegatten, der anderen Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner zuz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Überlassung des Grundstücks aufgrund Unentbehrlichkeit als Hilfsmittel

a) Hilfsmittel zur Verwirklichung des steuerbegünstigten Zwecks Rz. 91 [Autor/Stand] Für die Annahme der Unmittelbarkeit i.S.d. § 7 Satz 1 GrStG genügt es auch, dass auf dem Grundstück nur eine Hilfstätigkeit zur Verwirklichung des begünstigten Zwecks ausgeübt wird, sofern dieses hierfür unentbehrlich ist.[2] Rz. 92– 110 [Autor/Stand] Einstweilen frei. b) Kantinen- bzw. Kasinor...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Abgrenzung zu anderen IAS/IFRS

Tz. 15 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 In IFRS 5 werden Termini verwendet, die für die Frage der Subsumtion eines Sachverhalts unter IFRS 5 in der Praxis von entscheidender Bedeutung sind. Im Folgenden werden die Begriffe näher konkretisiert. IFRS 5 unterscheidet zwischen verschiedenen Vermögenskategorien, bei denen der Rechnungslegungsstandard Anwendung findet. Neben der Art des ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Erzielen der Einkünfte (Var. 1: sog. Aktivitätstest)

Rz. 257 [Autor/Stand] Überblick. Nach dem Wortlaut des § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 1 EStG soll das bloße "Erzielen der Einkünfte" nicht als Wirtschaftstätigkeit gelten. Für das Verständnis dieses Merkmals ist zu beachten, dass das bloße Erzielen der Einkünfte nach der Gesetzessystematik nicht per se "schädlich" für die Annahme einer Wirtschaftstätigkeit ist, sond...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 5. Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit (Abs. 4)

Rz. 96 [Autor/Stand] Nach § 1 Abs. 4 Satz 1 HmbGrStG ermöglicht die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit, auch wenn die Wirtschaftsgüter zum Teil der oder dem einen, zum Teil der anderen Ehegattin, dem anderen Ehegatten, der anderen Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz zuzurechnen sind. Damit wird die be...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Künftige Entwicklungen

Tz. 165 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Seit seiner Verabschiedung wurde IFRS 5 bereits mehrfach punktuell geändert. Aufgrund der Komplexität des Standards sowie der nach wie vor vorhandenen zahlreichen Auslegungsfragen bleibt zu erwarten, dass das IASB zukünftig weitere Änderungen an IFRS 5 vornehmen wird. Tz. 166 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Eines der obersten Ziele des IASB war es,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Verwaltungsakt

Rz. 105 [Autor/Stand] Ein Fortschreibungsbescheid über den Wert, die Art und die Zurechnung einer wirtschaftlichen Einheit ist eine Zusammenfassung von mehreren Verwaltungsakten, die selbständig anfechtbar sind und selbständig bestandskräftig werden können.[2] Das gilt auch für fehlerbeseitigende Fortschreibungen.[3] Da bei Fortschreibungen anders als bei einer Hauptfeststel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4.4.1 Wesentlich beteiligter Anteilseigner

Tz. 109 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Beteiligung des AE muss wes sein. Eine Beteiligung ist wes, wenn sie mehr als 25 % beträgt. Dabei werden unmittelbare und mittelbare Beteiligungen berücksichtigt. Die mittelbare Beteiligung kann sowohl über eine Kap-Ges als auch über eine Pers-Ges oder andere Pers-Vereinigung bestehen. Rechtsform, Ansässigkeit und Anzahl der zwischenges...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Abgrenzung zwischen Dienstleistungskonzessionsverträgen und Dienstleistungsverträgen nach IFRS 15

Tz. 35 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Bei Dienstleistungsverträgen iSd. IFRS 15 ist die öffentliche Hand Eigentümer der Infrastruktur und hat auch den Residualanspruch. Zum Zeitpunkt der Vereinbarung ist die Infrastruktureinrichtung bereits in einem betriebsbereiten Zustand. Die bei Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen bestehende Errichtungsphase entfällt. Das private Unterne...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 3 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 IFRS 5 enthält Vorschriften zum Ausweis und zur Bewertung langfristiger Vermögenswerte (zu Ausnahmen vgl. Tz. 9ff.) und Gruppen von Vermögenswerten (disposal groups), die zur Veräußerung (held for sale) oder als zur Ausschüttung an Eigentümer (held for distribution to owners) gehalten werden. Durch IFRS 5 hat das IASB eine separate Bilanzkateg...mehr

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Stolperfalle Reverse Charge... / 5.1 Sachverhalt

Vermieter V aus Verden ist Eigentümer eines sowohl für steuerpflichtige Gewerbevermietung – jährliche Mieteinnahmen ca. 50.000 EUR – als auch für steuerfreie Wohnraumvermietung genutzten Gebäudes. Aus architektonischen Gründen ist das Dach mit Kupfer gedeckt. Da das Gebäude 1920 errichtet wurde, beschließt V im Herbst 2021, das Dach neu decken zu lassen. Das beste Angebot un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wert- und Artfortschreibung

Rz. 220 [Autor/Stand] Auch bei Wert- und Artfortschreibungen ist auf die korrekte Bekanntgabe der Bescheide zu achten. Allerdings ist in diesen Fällen nur der bereits bekannte Eigentümer und Zurechnungsberechtigte vorhanden. Eine weitere Person tritt hier nicht dazu. Rz. 221 [Autor/Stand] Bezüglich der Bekanntgabe an Ehegatten und Kinder gelten die vorstehenden Ausführungen e...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Ausweis von Abspaltungen eines Geschäftsbereichs

Tz. 134 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Bei einem spin-off handelt es sich im weiteren Sinne um die Abspaltung eines Geschäftsbereichs durch Umwandlung in ein rechtlich selbständiges Tochterunternehmen und die Übertragung der Eigentumsrechte der Tochtergesellschaft auf die Anteilseigner der idR börsennotierten Muttergesellschaft (vgl. Schmid, 1994, S. 11 und 13). Veräußerungen und...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 2. Exkurs: Besonderheiten im EStG

Das Dazwischentreten des Erben bis zur Erfüllung selbst eines zeitnah zum Erbfall zu vollziehenden Vermächtnisses kann unerwartete Einkommensteuerfolgen bewirken, betreffend die Zurechnung von Erträgen oder eine etwaige Verstrickung oder Gewinnrealisierung. Probleme können hier auftreten bereits durch eine zivilrechtlich nur kurzzeitige Veränderung der personellen Zuordnung ...mehr

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Umsatzsteuer bei Immobilien / 3 Fall: Der Ferienhausbesitzer

Sachverhalt Immobilienentwickler E plant, in einem Ferienpark an der Nordsee Ferienhäuser zu errichten. Es ist geplant, die Ferienhäuser in dem Ferienpark an ständig wechselnde Feriengäste zu vermieten. Für die einzelnen Häuser sucht E Investoren. E bietet seinen Kunden die 2 folgenden Möglichkeiten an: Die Kunden erwerben jeweils ein Ferienhaus für 300.000 EUR zzgl. Umsatzste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bestandteile der Lohnsumme im Einzelnen

Rz. 96 [Autor/Stand] Die Lohnsumme umfasst alle Vergütungen (Löhne und Gehälter und andere Bezüge und Vorteile), die im maßgebenden Wirtschaftsjahr an die auf den Lohn- und Gehaltslisten erfassten Beschäftigten gezahlt werden; außer Ansatz bleiben Vergütungen an solche Arbeitnehmer, die nicht ausschließlich oder überwiegend in dem Betrieb tätig sind. Zu den Vergütungen zähle...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zurechnungsfortschreibung

Rz. 210 [Autor/Stand] Weil der Zurechnungsfortschreibungsbescheid sowohl dem früheren als auch dem neuen Zurechnungsträger gegenüber eine bindende Feststellung über die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit trifft, ist jedem der Zurechnungsträger eine Ausfertigung des Bescheids bekannt zu geben (§ 122 Abs. 1 AO). Rz. 211 [Autor/Stand] Die Praxis der Finanzverwaltung, den Zu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 162 [Autor/Stand] Der Verschonungsabschlag und der Abzugsbetrag fallen mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit innerhalb von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung (Behaltensfrist) gegen eine der Behaltensregelungen verstoßen wird, § 13a Abs. 6 ErbStG. Rz. 163 [Autor/Stand] § 13a Abs. 6 ErbStG entspricht bis auf notwendige Änderungen bei einzelnen Verwe...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Abgrenzung zwischen Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen und Vermögenswerten nach IAS 16

Tz. 29 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 In IFRIC 12.11 wird explizit ausgeführt, dass Infrastruktureinrichtungen im Rahmen einer Dienstleistungskonzession im Anwendungsbereich des IFRIC 12 beim Betreiber nicht als Sachanlagen nach IAS 16 zu bilanzieren sind, da die vertragliche Dienstleistungsvereinbarung dem Betreiber nicht das Recht einräumt, den Vermögenswert (die Infrastruktur)...mehr

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FF 03/2022, Beschwerdewert ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die beteiligten Ehegatten streiten im Scheidungsverbund um einen Stufenantrag zum Zugewinnausgleich. [2] Der Antragsteller war zum Stichtag der Eheschließung gemeinsam mit seinem Vater Eigentümer der Wohnungen 3 und 4 auf einem Grundstück in E. Die beiden Wohnungen waren mit einer Grundschuld belastet, welche ein alleiniges Darlehen des Vaters absicherte. [3] Da...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / a) Die Entscheidung

Die Klägerin im Ausgangsstreitverfahren war ein regionales Energie- und Wasserversorgungsunternehmen, das den damaligen Beklagten wegen der Lieferung von Gas, Strom und Wasser i.H.v. 12.975,29 EUR nebst Zinsen in Anspruch nahm. Eigentümer des betreffenden Anwesens war zunächst der Vater des Beklagten, der vom Beklagten und seinen zwei Brüdern zu jeweils einem Drittel beerbt ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wertfortschreibung bei Erhöhung des Grundsteuerwerts

Rz. 180 [Autor/Stand] Bei einer fehlerbeseitigenden Wertfortschreibung, die zu einer Erhöhung des Grundsteuerwerts führt, ist Fortschreibungszeitpunkt frühestens der Beginn des Kalenderjahrs, in dem der Fortschreibungsbescheid erteilt wird. Erteilt ist der Bescheid im Zeitpunkt der Bekanntgabe.[2] Aus dem Wort "frühestens" ergibt sich, dass das Finanzamt einen späteren Zeitp...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Änderung eines Fortschreibungsbescheids

Rz. 235 [Autor/Stand] Fortschreibungsbescheide dürften ebenso wie Hauptfeststellungsbescheide nach den Vorschriften der Abgabenordnung geändert werden. In Betracht kommen hier neben der Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeiten i.S.d. § 129 AO auch die in den §§ 172 ff. AO bezeichneten Änderungsvorschriften, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Die Anwend...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Gebäudeflächen (Abs. 1)

Rz. 109 [Autor/Stand] § 2 HmbGrStG regelt die für die Ermittlung des Grundsteuerwerts maßgeblichen Gebäudeflächen. Die Fläche des Grund und Bodens wird im HmbGrStG nicht definiert, aber nach dem Sprachgebrauch allgemein bekannt und regelmäßig Synonym für die Flurstücksfläche. Rz. 110 [Autor/Stand] Bei Gebäudeflächen, die der Wohnnutzung dienen ist Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 HmbGr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1.6 Private-Equity-Gesellschaften

Tz. 86 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Bei Private-Equity-Investitionen ist die Anwendung der Zinsschranke str und vor allem, was den EK-Quoten-Vergleich anbelangt, völlig unklar (s Töben/Fischer GmbHR 2007, 532, 534 und Ubg 2008, 149, 154 ff; ebenfalls s Eilers, Ubg 2008, 197, 200, der die Escape-Möglichkeiten insges als zu komplex und planungsunsicher bezeichnet). Tz. 87 Stand: E...mehr