Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Bauliche Veränderungen: Son... / 5 Hinweis

Eine Abdichtung, die das gemeinschaftliche Eigentum vor Feuchtigkeit schützt, ist nach § 5 Abs. 2 WEG gemeinschaftliches Eigentum, auch wenn sie sich im Bereich des Sondereigentums befindet. Insoweit kann dem LG nur zugestimmt werden. Bei Beurteilung der Zulässigkeit von Sondervergütungen ist zwischen Verträgen mit einer Pauschalvergütung und Verträgen zu unterscheiden, in de...mehr

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Bauliche Veränderung: Begriff / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K und die anderen Wohnungseigentümer streiten darüber, ob ein Balkon zurückzubauen/zu beseitigen ist. Das AG weist die entsprechende Beseitigungs-/Rückbauklage von Wohnungseigentümer K ab. K stehe weder ein Anspruch auf Rückbau eines Balkons noch auf Duldung eines solchen Rückbaus zu. Ferner bestehe kein Anspruch auf eine erstmalige plangerechte Herstellun...mehr

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Versammlung: Einstweilige V... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! K habe die falsche Partei in Anspruch genommen. Denn der Antrag wäre gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten gewesen. Alle Pflichten im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums seien nach § 18 Abs. 1 WEG Pflichten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Versammlung sei daher von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einzuber...mehr

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Bauliche Veränderungen: Son... / 4 Die Entscheidung

Zu Frage 1 ist das Gericht der Ansicht, die Abdichtungsebenen im Fußbodenbereich der Whirlpoolanlagen bzw. Duschbereiche im Bereich des Sondereigentums stünden nach § 5 Abs. 2 WEG im gemeinschaftlichen Eigentum. Ihre Aufgabe sei es nämlich, Feuchtigkeitsschäden am Bauwerk durch eindringendes Wasser zu verhindern. Damit seien sie i. S. v. § 5 Abs. 2 WEG für die Sicherheit des...mehr

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Erstattungsanspruch: Beschl... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K repariert auf eigene Kosten das gemeinschaftliche Eigentum. Die Wohnungseigentümer billigen ihm per Beschluss zu TOP 1 einen Erstattungsanspruch i. H. v. 18.000 EUR zu. Dagegen geht K vor. Er behauptet, er habe höhere Kosten gehabt. Der Beschluss sei daher mangels Beschlusskompetenz nichtig. Per Beschluss könne man bestehende Ansprüche nicht vernichten. ...mehr

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Person eines Verwaltungsbei... / 5 Hinweis

Wie von der Kammer ausgeführt, waren an die Eignung eines als Verwaltungsbeirat zu Bestellenden bislang andere Anforderungen zu stellen als an die Eignung der Person des Verwalters. Notwendig, aber ausreichend ist nach noch h. M., dass der Bestellte die dem Verwaltungsbeirat auferlegten Pflichten "im Wesentlichen" erfüllen kann. Vor diesem Hintergrund besonders geeignet sind...mehr

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Ausgliederung eines zum Ver... / 5 Hinweis

Nach § 152 Satz 1 UmwG kann das von einem Einzelkaufmann betriebene Unternehmen, dessen Firma im Handelsregister eingetragen ist, zur Neugründung einer Kapitalgesellschaft ausgegliedert werden. Die Ausgliederung stellt eine Unterform der Spaltung dar; ihre Rechtsfolgen richten sich nach § 158 i. V. m. §§ 153ff. UmwG sowie nach den §§ 123ff. UmwG. Mit der Eintragung im Handel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.6 Wirtschaftliche Erbringung medizinisch-technischer Leistungen (Abs. 2)

Rz. 6 Nach Abs. 2 haben die KVen darauf hinzuwirken, dass die medizinisch-technischen Leistungen, welche die Ärztin oder der Arzt zur Unterstützung ihrer/seiner Maßnahmen benötigt, wirtschaftlich erbracht werden. Die KVen sollen ermöglichen, solche Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Leistungen von Gemeinschaftseinrichtungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.9 Förderung des freiwilligen Verzichts auf die Zulassung als Vertragsarzt (Abs. 1a Nr. 6)

Rz. 10 Nach Abs. 1a Satz 3 Nr. 6 haben die KVen (KZVen) die Möglichkeit, mit Mitteln des Strukturfonds auch einen freiwilligen Verzicht auf die Zulassung als Vertragsarzt (bzw. Vertragspsychotherapeut) finanziell zu fördern. Möglich ist danach eine Förderung des freiwilligen Verzichts sowohl in Gebieten ohne Zulassungsbeschränkungen, als auch in Gebieten mit Zulassungsbeschr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Belohnungen

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Über Belohnungen an > Arbeitnehmer für Erfindungen und Verbesserungen im Betrieb > Diensterfindung. Eine Belohnung für im Rahmen des Dienstverhältnisses erbrachte (besondere) Leistungen gehört grundsätzlich zum stpfl Arbeitslohn (> Arbeitslohn Rz 23 ff, > Preisgelder, außerdem > Geschenke Rz 8 ff, > Fangprämie). Zu Incentive-Reisen > Incentiv...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Überlassung anderer Kleidung als steuerpflichtiger Sachbezug

Rz. 28 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Verschafft der ArbG seinem ArbN unentgeltlich oder verbilligt andere Bekleidungsstücke als solche, die nach den > Rz 20 ff zur ‚typischen’ Berufskleidung gehören, so erhält der ArbN damit einen geldwerten Vorteil, der zum > Arbeitslohn gehört (vgl § 8 Abs 1 iVm § 19 Abs 1 Nr 1 EStG). Das gilt uE gleichermaßen für die Verschaffung zu Eigentum...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines

Rz. 5 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Steuerfrei sind Beihilfen (> Rz 6) aus öffentlichen Mitteln (> Rz 8), aber auch aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung, die wegen Hilfsbedürftigkeit (> Rz 12) oder als Beihilfe für Zwecke der Erziehung, Ausbildung, Wissenschaft oder Kunst gewährt werden (§ 3 Nr 11 EStG; > Rz 23 ff). Eine ergänzende Regelung für > Stipendien enthält § 3 Nr 44...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Steuerfreiheit von typischer Berufskleidung nach § 3 Nr 31 EStG

Rz. 20 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Überlässt der ArbG dem ArbN unentgeltlich oder verbilligt typische Berufskleidung, zB auf die jeweils ausgeübte Berufstätigkeit zugeschnittene Arbeitsschutzkleidung oder Kleidungsstücke, die nach ihrer Beschaffenheit objektiv eine berufliche Funktion erfüllen (zB Uniform) und deren private Nutzung so gut wie ausgeschlossen ist, so ist der si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 15 Abstandnahme bei Kapitalerträgen aus Aktien bei Girosammel- und Streifbandverwahrung (Abs. 10 S. 1 bis 3)

Rz. 124 Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren[1] wurde die Systematik der KapESt-Erhebung für Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus girosammel- oder streifbandverwahrten Aktien und Genussscheinen, die dem Gläubiger n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 5 Erstattung auf Antrag bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 36a Abs. 1 bis 3 EStG (Abs. 2)

Rz. 33 Ist bei Gläubigern nach § 44a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 gem. § 44a Abs. 10 S. 1 Nr. 2 KapESt einbehalten und abgeführt worden, wird auf Antrag durch das FA, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung oder der Sitz des Gläubigers befindet, die KapESt erstattet, wenn der Gläubiger die Voraussetzungen nach § 36a Abs. 1 bis 3 EStG erfüllt. Mit dieser Regelung wird ausweislich der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.2.3 Nach § 32 Abs. 3 KStG steuerabzugspflichtige Einkünfte

Rz. 37 Durch Gesetz v. 14.8.2007[1] ist die Definition der inländischen Einkünfte und damit die beschränkte Steuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf bestimmte Gestaltungen erweitert worden, die zum Ausschluss der Kapitalertragsteuerpflicht bei der juristischen Person des öffentlichen Rechts führten und damit den Ausschluss aus der beschränkten Steu...mehr

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Key Performance Indicators ... / 4.2 Umsetzung von Nachhaltigkeit im Unternehmen

Dabei lässt sich Nachhaltigkeit im Unternehmen sehr gut auf ein transparentes und gut nachvollziehbares Programm herunterbrechen. Die als "Triple Bottom Line" bezeichnete Strategie besteht daraus, die ökologischen und sozialen Belange, mit denen Unternehmen konfrontiert sind, mit den ökonomischen Zielen zu harmonisieren. Dabei spielt die Ökonomie in privatwirtschaftlichen Bet...mehr

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Integration von Nachhaltigk... / 2.2 Nachhaltigkeit: Chance oder Risikoreduzierung?

Es bleibt die Frage zu klären, warum Unternehmen die Beiordnung der ökologischen und sozialen Ziele zu den finanziellen Zielen vornehmen sollten. Wenn man diese Frage nicht mit unternehmerischem Altruismus, sondern mit betriebswirtschaftlichen Argumenten beantworten möchte, so bieten sich zwei Erklärungsansätze an: Weil das Verfolgen von Nachhaltigkeit dem Unternehmen Chancen...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Wissenszu... / 2 Gründe

II. Das Berufungsgericht meint, der Kläger habe gegen den Beklagten dem Grunde nach einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 437 Nr. 3, §§ 280, 281 BGB und aus § 280 Abs. 1 i.V.m. § 311 Abs. 2 BGB, da dieser einen Sachmangel arglistig verschwiegen habe. Das Grundstück sei aufgrund der Eintragung in das Verzeichnis der erkannten Denkmäler gemäß § 7a Abs. 2 S. 2 DSchG Hmb aF m...mehr

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ZErb 08/2021, Eintragung ei... / 1 Tatbestand

I. Im Grundbuch des Amtsgerichts Nürnberg von G. ist im Band X auf Blatt xxxxx der am 9.12.2017 verstorbene G. L. als Eigentümer der dort gebuchten Grundstücke vermerkt. Am 8.1.2018 stellte das Amtsgericht – Nachlassgericht – Nürnberg dem Beschwerdeführer ein Zeugnis über die Ernennung zum Testamentsvollstrecker aus. Dieser hatte mit Schreiben vom selben Tag gegenüber dem Nach...mehr

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zfs 08/2021, Keine Neupreis... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über Versicherungsleistungen aus einem Teilkaskoversicherungsvertrag. Versichert als Lkw bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht war bei der Bekl. ein Fahrzeug der Marke R. In der Zulassungsbescheinigung Teil I heißt es in Feld J "N1", in Feld 4 "BB" und in Feld 5 "Fz.z.Gü.bef. b. 3,5 t. Van". In den AKB heißt es unter A.2.6.1. b.: "Neupreisentschädigung" b...mehr

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ZErb 08/2021, Erfüllung des... / IV. Nachlass als Inbegriff von Gegenständen

Das Merkmal "Inbegriff von Gegenständen" in § 260 Abs. 1 BGB meint die Zusammenfassung von einer Gesamtheit mehrerer Gegenstände[10] unter einem einheitlichen Rechtsverhältnis,[11] wobei dem Auskunftsberechtigten die Möglichkeit fehlen muss, die einzelnen Gegenstände selbst bezeichnen zu können.[12] In § 2314 Abs. 1 BGB wird der für das Auskunftsverlangen des Pflichtteilsber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum ab 1991:

Lang, Reform der Familienbesteuerung, in FS Franz Klein, Köln 1994, 437; Becker, Steuerprogression und Steuergerechtigkeit, in FS Franz Klein, Köln 1994, 379; Haller, Zur Freistellung des "Existenzminimums" bei der Einkommensbesteuerung, in FS Franz Klein, Kölb 1994, 409; Esser, Steuerfreistellung des Existenzminimums: Nullzone, Steuerabzug oder Abzug von der Bemessungsgrundlag...mehr

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ZErb 08/2021, Ein Überblick... / I. Der "Stiftungsbegriff"

§ 80 Abs. 1 S. 1 BGB n.F. sieht eine Art Definition der Stiftung vor. Danach ist eine Stiftung "eine mit einem Vermögen zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung eines vom Stifter vorgegebenen Zwecks ausgestattete, mitgliederlose juristische Person." Ähnliche Definitionen des "Stiftungsbegriffs[5] fand man bereits bisher in der stiftungsrechtlichen Fachliteratur. Eine gesetzli...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Aktivie... / 4 Beginn und Ende des Anschaffungszeitraums

Der Anschaffungszeitpunkt ist i. d. R. der Zeitpunkt des Übergangs des bürgerlich-rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums. Ein Anschaffungsvorgang kann sich jedoch auf eine bestimmte Zeit vor und nach dem Anschaffungszeitpunkt erstrecken. Anschaffungskosten können innerhalb des gesamten Anschaffungszeitraums anfallen und sind zu aktivieren. Der Anschaffungsvorgang beginn...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein privates Veräußerungsgeschäft bei der Veräußerung eines Mobilheims

Leitsatz Ein zuvor der Vermietung dienendes sogenanntes Mobilheim auf einem Campingplatz unterliegt als transportable Wohneinheit nicht dem Anwendungsbereich der privaten Veräußerungsgeschäfte im Sinne des § 23 EStG. Sachverhalt Der Kläger erzielt als Rechtsanwalt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Daneben erzielt er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Vermietun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
EuGH-Vorlage zur Turnierteilnahme mit fremden Pferden

Leitsatz Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Zur Bedeutung von Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG in der Auslegung durch das EuGH-Urteil Baštová: Erbringt der Inhaber eines Ausbildungsstalls für Turnierpferde an den Pferdeeigentümer eine einheitliche Leistung, die aus Unterbringung, Training und Turnierteilnahme von Pferden besteht, au...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 3 Das Problem

Auf dem Grundstück befinden sich 2 Wohngebäude mit insgesamt 39 Wohnungen sowie eine Tiefgaragenanlage mit insgesamt 36 Pkw-Abstellplätzen. In der Gemeinschaftsordnung heißt es für Erhaltungsmaßnahmen wie folgt: "Die Instandhaltung und Instandsetzung (…) sind jeweils ausschließlich Sache der Wohnungs- und Teileigentümer, die Eigentümer von Wohnungs- bzw. Teileigentumsrechten...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebäudeversicherung: Selbst... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Es sei allerdings streitig, wer den Selbstbehalt im Innenverhältnis zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den einzelnen Wohnungseigentümern zu tragen habe. Nach einer Auffassung sei eine quotale Verteilung des Selbstbehalts auf die geschädigten Wohnungseigentümer vorzunehmen (Hinweis u. a. auf Armbrüster, ZWE 2019, S. 327 und Hügel/Elzer, 3. Aufl.,...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Störungsunterlassung: Ermäc... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! B störe durch sein Verhalten das gemeinschaftliche Eigentum. Zwar sei nach § 9a Abs. 2 WEG allein die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt, Unterlassung einer Störung in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum zu verlangen. K sei aber rückermächtigt worden, was zulässig sei (Hinweis u. a. auf Dötsch/Schultzky/Zschieschack, WEG-Recht 2021, Kap...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das OLG anders! Der Verwalter sei als gesetzlicher Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer aufgrund seiner unbeschränkten Vertretungsmacht berechtigt gewesen, den Antrag zu stellen und die Eintragung zu bewilligen. Der Verwalter vertrete die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber Dritten und Wohnungseigentümern aktiv und passiv. Seine Vertretungsm...mehr

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Umlage von sonstigen, neu e... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Grundsätzlich könnten Betriebskosten nur dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies vorher im Einzelnen vereinbart worden sei. Da dem Mieter deutlich gemacht werden müsse, welche Betriebskosten auf ihn übergewälzt werden, sei es erforderlich, auch die "sonstigen Betriebskosten" im Einzelnen zu benennen (Hinweis auf BGH, Urteil v. 7.4.2004 – VIII ZR 167/03 – K...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 1 Leitsatz

Eine Auslegung der Gemeinschaftsordnung kann ergeben, dass nur die Eigentümer der Tiefgarage für Erhaltungsmaßnahmen an der Tiefgarage abstimmungsberechtigt und zur Kostentragung verpflichtet sind.mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 3 Das Problem

Für die Eigentümer des Nachbargrundstücks soll eine Grunddienstbarkeit bestellt werden. Nach dieser sollen sie berechtigt sein, über den Innenhof des in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstücks einen Kamin zu führen bzw. zu installieren. Für das in Wohnungseigentum aufgeteilte Grundstück beantragt und bewilligt der Verwalter die Eintragung dieser Grunddienstbarkeit. Das AG ...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat teilweise Erfolg! Es sei nicht ordnungsmäßig gewesen, sämtliche Kosten, also auch die Kosten für die Beauftragung eines Ingenieurbüros zur "Erstellung des Sanierungskonzepts Tiefgarage" und die Kosten für die nachfolgende Beauftragung des Architekten, allen Miteigentümer aufzuerlegen. Denn es gehe teilweise auch um die Reparatur des Sondereigentums. Die ents...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 4 Die Entscheidung

Nach Ansicht des LG waren die Klagen von Anfang an unbegründet. Es erlegt daher K die Kosten des Rechtsstreits auf. Nach der Gemeinschaftsordnung sei es K nur erlaubt gewesen, in seinen Räumen einen Supermarkt zu betreiben. Zwar sei es K nach der typisierenden Betrachtungsweise grundsätzlich möglich gewesen, dort auch ein anderes Unternehmen zu eröffnen. Es komme aber darauf...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 3 Das Problem

In der Gemeinschaftsordnung ist Folgendes vereinbart: "In der Einheit Nr. 6 (Supermarkt) ist der Betrieb eines Ladengeschäftes einschließlich der Belieferung gestattet. Im Übrigen ist die Ausübung eines Gewerbes oder Berufes in der Wohnung nur mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zulässig. (…)". K, der Eigentümer der Wohnungseigentums Nr. 6, stellt auf einer Versammlung...mehr

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Versammlung: Bezeichnung de... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das AG nicht so! Zwar sei in der Ladung keine Sondervergütung erwähnt worden. Es sei jedoch allgemein anerkannt, dass für die Bezeichnung der Gegenstände grundsätzlich eine schlagwortartige Bezeichnung ausreiche. Eine "Überrumpelung", vor der die Wohnungseigentümer nach § 23 Abs. 2 WEG geschützt werden sollen, liege nicht vor. Der Beschluss widerspreche auch nicht...mehr

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Entstörung des Sondereigentums / 4 Die Entscheidung

Das OVG bejaht die Frage! Die Wohnungseigentümer seien befugt, die sich aus ihrem jeweiligen Sondereigentum ergebenden Abwehransprüche geltend zu machen. Denn es handele sich hierbei weder um Rechte, die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergeben, § 9a Abs. 2 Fall 1 WEG, noch um solche, die eine einheitliche Rechtsverfolgung erforderten, § 9a Abs. 2 Fall 2 WEG (Hinweis...mehr

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Störung des Sondereigentums... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Klage sei bereits unzulässig! Denn T, von dem K seine Rechte ableite, sei selbst nicht prozessführungsbefugt und habe K daher keine Rechte einräumen können. Nach § 9a Abs. 2 WEG übe die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte aus. Dazu gehörten Ansprüche aus § 1004 Abs. 1 BGB wegen einer Beeinträchti...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint nach Auslegung der Gemeinschaftsordnung, nur die Teileigentümer seien stimmberechtigt gewesen, denen ein Stellplatz in der Tiefgarage zustehe. Eine Abtrennung der Reparaturmaßnahmen an dem "Gebäude Tiefgarage" von den Wohngebäuden und dem gesamten "Wohnanlagengrundstück" sei wirtschaftlich und verwaltungsmäßig möglich. Nur die Teileigentümer hätten auch die Kost...mehr

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Störungsunterlassung: Ermäc... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer B betreibt im Erdgeschoss der Wohnungseigentumsanlage ein Restaurant. Er nutzt für die Bewirtung seiner Gäste u. a. eine Fläche, die im gemeinschaftlichen Eigentum steht. Im Sommer 2019 stellt B auf dieser Fläche Tische, Stühle und Sonnenschirme auf. Wohnungseigentümer K mahnt B insoweit ab. B habe eine gastronomische Nutzung der Fläche zu unterlassen. Es ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Störung des Sondereigentums... / 1 Leitsätze

Nach der zum 1.12.2020 in Kraft getretenen WEG-Reform kann ein Wohnungseigentümer Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche gem. § 1004 BGB und § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG, die auf die Abwehr von Störungen im räumlichen Bereich seines Sondereigentums gerichtet sind, weiterhin auch dann selbst geltend machen, wenn zugleich das gemeinschaftliche Eigentum von den Störungen betroffen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Störungsunterlassung: Ermäc... / 1 Leitsatz

Der Verwalter kann jedenfalls für eine "Übergangszeit" einen Wohnungseigentümer nach §§ 9b Abs. 1 Satz 1, 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG ermächtigen, gegen eine Störung des gemeinschaftlichen Eigentums vorzugehen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 1 Leitsatz

Eine Vereinbarung, wonach der Raumeigentümer verpflichtet ist, die seinem Sondereigentum unterliegenden Räume mit "allen Bestandteilen und jeglichem Zubehör" auf eigene Kosten in ordnungsmäßigem Zustand zu halten, kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass mit "allen" Bestandteilen das gemeinschaftliche Eigentum gemeint ist.mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 1 Leitsatz

Im aktuellen Recht ist es allein die Aufgabe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, Schadensersatzansprüche in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum zu verfolgen.mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 1 Leitsatz

Soll das gemeinschaftliche Eigentum mit einer Grunddienstbarkeit belastet werden, kann sich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – vertreten durch den Verwalter – für die Wohnungseigentümer als Grundstückseigentümer erklären.mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! K sei berechtigt, Unterlassung zu verlangen (Hinweis auf BGH, Urteil v. 26.10.2018, V ZR 328/17). Der Weg über die Beschlussersetzung würde nicht zeitnah zum Ziel führen. B könne sich demgegenüber nicht auf BGH, Urteil v. 5.7.2019, V ZR 149/18, berufen. Einen Anspruch auf Entfernung hätte sie nämlich im Wege der Beschlussersetzungsklage durchsetzen müss...mehr

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Gebäudeversicherung: Selbst... / 3 Das Problem

Es gibt einen Leitungswasserschaden. Im Sondereigentum des K entstehen Schäden i. H. v. insgesamt 11.750 EUR, im gemeinschaftlichen Eigentum weitere Schäden. Die Gebäudeversicherung reguliert den Leitungswasserschaden i. H. v. insgesamt 13.950 EUR. Im Versicherungsvertrag ist eine Selbstbeteiligung i. H. v. 1.000 EUR vereinbart. Streitig ist, ob K an dieser Selbstbeteiligung...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 3 Das Problem

In der Wohnungseigentumsanlage gibt es 42 Wohnungseigentumsrechte und 1 Teileigentum. Zum Teileigentum gehören als Sondereigentum eine Tiefgarage, eine Einkaufspassage im Erdgeschoss und weitere Räume. Die Tiefgarage muss repariert werden. Fraglich ist, wer die Kosten zu tragen hat. Die Mehrheit der Wohnungseigentümer ist der Ansicht, die Kosten seien von allen Miteigentümer...mehr