Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 5.2.1 Bruttomethode

Wird das eingebrachte Betriebsvermögen in der Bilanz der Personengesellschaft mit dem gemeinen Wert angesetzt, um die Kapitalkonten der Gesellschafter im zutreffenden Verhältnis zueinander auszuweisen (beteiligungskongruenter Ausweis der Kapitalkonten in der Steuerbilanz der Gesellschaft), entsteht dem z. B. seinen Betrieb einbringenden Gesellschafter ein Einbringungsgewinn ...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 5.2.2 Nettomethode

Es kommt auch vor, dass ein Gesellschafter als Gesellschaftseinlage einen höheren Beitrag leisten muss, als ihm in der Bilanz der Personengesellschaft als Kapitalkonto gutgeschrieben wird (Nettomethode).[1] Auch in diesen Fällen haben die Gesellschafter der Personengesellschaft Ergänzungsbilanzen zu bilden, soweit ein Antrag nach § 24 Absatz 2 Satz 2 UmwStG gestellt wird und...mehr

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2020

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 3 Anlässe für die Aufstellung von Ergänzungsbilanzen

Ergänzungsbilanzen sind keine Handelsbilanzen, sondern autonome Steuerbilanzen, da sie lediglich für Besteuerungszwecke erstellt werden. Sie ergänzen nicht die Handels-, sondern die Steuerbilanz der Gesellschaft.[1] Im Verhältnis zur Steuerbilanz der Personengesellschaft haben sie den Charakter einer Korrekturbilanz. Soweit der h. M. gefolgt wird, dass Ergänzungsbilanzen nur...mehr

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Umwandlungen

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2015/2016

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 4.3 Fortschreibung der positiven Ergänzungsbilanzen bei einem Gesellschafterwechsel

Die sich aufgrund von Anteilserwerben oder Einbringungen ergebenden Ergänzungsbilanzen sind so lange in den Folgejahren fortzuschreiben, bis die ausgewiesenen Mehr- bzw. Minderwerte entfallen oder der Mitunternehmer, für den die Ergänzungsbilanz geführt wird, aus der Personengesellschaft ausscheidet. Ein "Umdrehen" der Ergänzungsbilanz ist nicht möglich. Aus einer positiven ...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 1. Einbringung des gesamten Mitunternehmeranteils

Weiterhin sind ab VZ 2024 die Fälle der Einbringung eines Betriebs oder ganzen Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) zu Buchwerten durch § 34a Abs. 7 S. 4 EStG n.F. (entspricht § 34a Abs. 7 S. 2 EStG a.F.) erfasst. Danach geht der gesamte nachversteuerungspflichtige Betrag auf den neuen Mitunternehmeranteil über. Hierdurch bleibt derselbe ...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 2. Einbringung eines Teils eines Mitunternehmeranteils (neue Rechtslage)

Bei Einbringung eines Teils eines Mitunternehmeranteils nach § 24 UmwStG geht ab dem VZ 2024 der nachversteuerungspflichtige Betrag anteilig auf den neuen Mitunternehmeranteil über, sofern die Buchwerte fortgeführt werden (§ 34a Abs. 7 S. 5 EStG n.F.). Auch hier handelt es sich um doppelstöckige Strukturen bei Mitunternehmerschaften. Beispiel (Einbringung eines Teils eines Mi...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 3. Einbringungen über dem Buchwert

Bei allen Einbringungen von Betrieben oder Mitunternehmeranteilen in Personengesellschaften nach § 24 UmwStG mit einem Ansatz über dem Buchwert (also Zwischenwert oder gemeinen Wert) ist § 34a Abs. 7 EStG nicht anwendbar, da ausdrücklich der Buchwertansatz vorausgesetzt wird. Daher wird in diesen Fällen der gesamte Betrag nach § 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 EStG zwangsweise nachver...mehr

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Übertragung und Einbringung... / V. Einbringung von Mitunternehmeranteilen in andere Mitunternehmerschaften ab VZ 2024

1. Einbringung des gesamten Mitunternehmeranteils Weiterhin sind ab VZ 2024 die Fälle der Einbringung eines Betriebs oder ganzen Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) zu Buchwerten durch § 34a Abs. 7 S. 4 EStG n.F. (entspricht § 34a Abs. 7 S. 2 EStG a.F.) erfasst. Danach geht der gesamte nachversteuerungspflichtige Betrag auf den neuen Mitu...mehr

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Übertragung und Einbringung... / IV. Einbringung in Kapitalgesellschaften ab VZ 2024

1. Gesamter Betrieb oder gesamter Mitunternehmeranteil Wie bisher führen Einbringungen des gesamten Betriebs oder des gesamten Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft zu einer Nachversteuerung des gesamten nachversteuerungspflichtigen Betrags (§ 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 EStG). Da der Stpfl. keinen Betrieb oder Mitunternehmeranteil mehr unterhält, besteht nach der Geset...mehr

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Übertragung und Einbringung von Betrieben und Mitunternehmeranteilen bei Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) (GmbHStB 2024, Heft 8, S. 257)

Zusätzliche Tatbestände durch das Wachstumschancengesetz Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) hat der Gesetzgeber u.a. die Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen nach § 34a EStG punktuell geändert und ergänzt. So kann z.B. ab dem Veranlagungszeitraum 2024 ein höherer Betrag als bisher begünstigt besteuert...mehr

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Übertragung und Einbringung... / VI. Übersicht zur Nachversteuerung oder Transfer ab VZ 2024

Nach den Ergänzungen durch das Wachstumschancengesetz stellen sich die Auswirkungen betrieblicher Umstrukturierungen auf den nachversteuerungspflichtigen Betrag ab dem VZ 2024 wie folgt dar:mehr

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Übertragung und Einbringung... / 3. Ergänzung der Tatbestände durch das Wachstumschancengesetz mit Wirkung ab VZ 2024

Durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024[11] wurden insbesondere für die folgenden Teilübertragungen von betrieblichen Einheiten mit Wirkung ab dem VZ 2024[12] Auswirkungen für den nachversteuerungspflichtigen Betrag geregelt: Unentgeltliche Aufnahme in ein Einzelunternehmen oder unentgeltliche Übertragung eines Teiles eines Mitunternehmeranteils (§ 34a Abs. 7 S. 2, 3 ES...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 1. Nachversteuerung oder Transfer des nachversteuerungspflichtigen Betrags (Rechtslage bis VZ 2023)

Die Nachversteuerung knüpft im Grundsatz nach § 34a Abs. 4 EStG daran an, dass im jeweiligen Wirtschaftsjahr (WJ) nach der begünstigten Gewinnbesteuerung mehr Vermögen entnommen als erwirtschaftet wird (Überentnahme im jeweiligen WJ). Darüber hinaus haben aber auch betriebliche Umstrukturierungen Folgen für den nachversteuerungspflichtigen Betrag. Neben den "normalen" Entnahm...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 1. Gesamter Betrieb oder gesamter Mitunternehmeranteil

Wie bisher führen Einbringungen des gesamten Betriebs oder des gesamten Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft zu einer Nachversteuerung des gesamten nachversteuerungspflichtigen Betrags (§ 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 EStG). Da der Stpfl. keinen Betrieb oder Mitunternehmeranteil mehr unterhält, besteht nach der Gesetzesbegründung[18] kein weiterer Anspruch auf die Gewäh...mehr

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Übertragung und Einbringung... / I. Grundlagen des § 34a EStG

1. Begünstigung nicht entnommener Gewinne (§ 34a Abs. 1, 2 EStG) Seit dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2008[1] können natürliche Personen ihre Gewinne aus einem Betrieb (Einzelunternehmen) oder ihre Gewinnanteile aus der Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft nach § 34a Abs. 1 EStG mit einem Einkommensteuersatz von 28,25 % besteuern lassen, sofern bestimmte Voraussetzungen er...mehr

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Übertragung und Einbringung... / III. Unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen ab VZ 2024

1. Unentgeltliche Übertragung auf natürliche Personen Durch § 34a Abs. 7 S. 2 EStG n.F. wird bestimmt, dass bei einer unentgeltlichen Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen als Mitunternehmer oder bei der unentgeltlichen Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils auf eine natürliche Person der nachversteuerungspflichtige Betrag durch den ...mehr

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Übertragung und Einbringung... / II. Auswirkungen von Umstrukturierungen auf § 34a EStG (Überblick)

1. Nachversteuerung oder Transfer des nachversteuerungspflichtigen Betrags (Rechtslage bis VZ 2023) Die Nachversteuerung knüpft im Grundsatz nach § 34a Abs. 4 EStG daran an, dass im jeweiligen Wirtschaftsjahr (WJ) nach der begünstigten Gewinnbesteuerung mehr Vermögen entnommen als erwirtschaftet wird (Überentnahme im jeweiligen WJ). Darüber hinaus haben aber auch betriebliche ...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 2. Option zur Körperschaftsteuer (§ 1a KStG)

Nicht nur durch eine "echte" Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft sind die nachversteuerungspflichtigen Beträge nach § 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 EStG nachzuversteuern. Auch die Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a Abs. 1 KStG führt zu einer vollständigen Nachversteuerung.[20] Dies ist dadurch begründet, dass § 1a Abs. 2 KStG als Optionsfolge einen...mehr

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Übertragung und Einbringung... / VII. Fazit

Die antragsgebundene Sonderbesteuerung der Unternehmensgewinne von Personenunternehmen nach § 34a EStG führt zu einer Niedrigbesteuerung einbehaltener Gewinne und einer nachgelagerten Entnahmebesteuerung. Die Regelung zeigt exemplarisch, zu welcher Komplexität die Umsetzung einer Grundidee führt, um diese sinnvoll anzuwenden (Ermittlung der Begünstigungshöhe), zu überwachen (F...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 3. Teilbetriebe oder Teil-Mitunternehmeranteile (Neuregelung durch das Wachstumschancengesetz)

In § 34a Abs. 6 S. 2 Nr. 2 EStG n.F. wird erstmals die Nachversteuerung für Fälle geregelt, in denen Teilbetriebe oder Teil-Mitunternehmeranteile in eine Kapitalgesellschaft (oder Genossenschaft) eingebracht werden. Nunmehr muss teilweise ein Betrag nach § 34a Abs. 4 EStG nachversteuert werden. Eine Übertragung auf die Kapitalgesellschaft ist ausgeschlossen. Die Quote für die Na...mehr

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Übertragung und Einbringung... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) hat der Gesetzgeber u.a. die Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen nach § 34a EStG punktuell geändert und ergänzt. So kann z.B. ab dem Veranlagungszeitraum 2024 ein höherer Betrag als bisher begünstigt besteuert werden, da die entnommene Einkommensteuer und die gezahl...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 2. Nachversteuerung durch spätere Überentnahmen (§ 34a Abs. 3, 4 EStG)

Wenn und soweit der nach § 34a Abs. 1 EStG antragsgemäß besteuerte Gewinn später entnommen wird, entfällt zwar nicht der Sondersteuersatz. Es wird aber für den VZ der "schädlichen" Entnahme der seinerzeit begünstigte Gewinn mit 25 % "nachbesteuert" (§ 34a Abs. 4 EStG). Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften ebenfalls in dieser Höh...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 4. Offene oder verdeckte Einlage in Kapitalgesellschaften

Die (offene oder verdeckte) Einlage von Wirtschaftsgütern eines Betriebs in eine Kapitalgesellschaft ist nicht durch § 34a Abs. 5 S. 2 EStG privilegiert, da es sich nicht um eine Übertragung oder Überführung eines Wirtschaftsguts nach § 6 Abs. 5 EStG (vgl. Voraussetzung des § 34a Abs. 5 S. 1 EStG) handelt. Diese Sachverhalte sind als "reguläre" Entnahme nach § 34a EStG zu be...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 2. Unentgeltliche Übertragung auf Körperschaften

Der Transfer eines nachversteuerungspflichtigen Betrags bei der unentgeltlichen Übertragung von Betrieben oder Mitunternehmeranteilen ist nur bei natürlichen Personen (oder Personengesellschaften, an denen nur natürliche Personen vermögensmäßig beteiligt sind) als Rechtsnachfolger möglich. Dagegen führt eine unentgeltliche Betriebs- oder Mitunternehmeranteilsübertragung auf ...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 1. Begünstigung nicht entnommener Gewinne (§ 34a Abs. 1, 2 EStG)

Seit dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2008[1] können natürliche Personen ihre Gewinne aus einem Betrieb (Einzelunternehmen) oder ihre Gewinnanteile aus der Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft nach § 34a Abs. 1 EStG mit einem Einkommensteuersatz von 28,25 % besteuern lassen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und der Betriebsinhaber bzw. Mitunternehmer dies bean...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 4. Stundung

Bei Nachversteuerungen in den Fällen des § 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 1-3 EStG (ab VZ 2024 auch für die Fälle der Teileinbringungen nach § 34a Abs. 6 S. 2 EStG) besteht die Möglichkeit, die nach § 34a Abs. 4 EStG geschuldete Steuer über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren zu stunden (§ 34a Abs. 6 S. 2 EStG a.F. bzw. § 34a Abs. 6 S. 4 EStG n.F.). Voraussetzung ist nach Verwaltungsau...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 3. Übertragungen von Einzelwirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 EStG (§ 34a Abs. 5 EStG)

Die Übertragung oder Überführung eines Wirtschaftsguts zwischen betrieblichen Einheiten, welche nach § 6 Abs. 5 EStG zum Buchwert erfolgt, zählt bei der Berechnung einer möglichen Nachversteuerung i.S.d. § 34a Abs. 4 EStG als Entnahme im abgebenden Betrieb bzw. als Einlage im aufnehmenden Betrieb (§ 34a Abs. 5 S. 1 EStG). Der Stpfl. kann nach § 34a Abs. 5 S. 2 EStG beantragen, ...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 2. Teilbetriebe und Teile von Mitunternehmeranteilen

Bisher war somit nur die Übertragung von "ganzen" Betrieben und "ganzen" Mitunternehmeranteilen gesetzlich geregelt. Aus der Übertragung von Teilbetrieben oder Teilen von Mitunternehmeranteilen waren demgegenüber keine Folgen für den nachversteuerungspflichtigen Betrag zu ziehen. In diesen Fällen blieb nach Verwaltungsauffassung[7] der nachversteuerungspflichtige Betrag unge...mehr

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Übertragung und Einbringung... / 1. Unentgeltliche Übertragung auf natürliche Personen

Durch § 34a Abs. 7 S. 2 EStG n.F. wird bestimmt, dass bei einer unentgeltlichen Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen als Mitunternehmer oder bei der unentgeltlichen Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils auf eine natürliche Person der nachversteuerungspflichtige Betrag durch den Rechtsnachfolger anteilig fortzuführen ist. Es kommt b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung / 2.2.2 Entgeltlich erworbener Praxis- bzw. Sozietätspraxiswert

Die gesetzliche Nutzungsdauer des § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG für die Geschäftswertabschreibung gilt nicht für entgeltlich erworbene freiberufliche Praxiswerte. Ihre Nutzungsdauer beträgt grundsätzlich 3 bis 5 Jahre.[1] Ob der Abschreibungszeitraum 3, 4 oder 5 Jahre beträgt, ist nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls zu schätzen.[2] Führt ein Freiberufler seine Tätigkeit nach e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.4.1 Form der Ausübung

Rz. 16 Was die Form der Ausübung des Mitbestimmungsrechts angeht, sind die Betriebspartner frei. Zweckmäßigerweise wird eine Betriebsvereinbarung abzuschließen sein, wenn durch die Regelung unmittelbare Rechte und Pflichten für die Belegschaft ausgelöst werden sollen. Damit macht man sich die normative Wirkung des § 77 Abs. 4 BetrVG zu eigen. Nach dieser Vorschrift gelten Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Anlässe zur Erstellung von Ergänzungsbilanzen

Rn. 64a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur Erstellung besonderer (Wert)-Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter zur StB der PersGes kommt es in folgenden Fällen:mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 4.3 Zusammenhängende Einbringung des Urlaubs

Die gesetzliche Grundregelung des § 7 Abs. 2 Satz 1 BUrlG bestimmt, dass der Erholungsurlaub grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren ist. Diese gesetzliche Vorgabe zielt ab auf das gesundheitspolitische Ziel des Urlaubs, nämlich Regeneration und Erholung. Es ist schwer vorstellbar, dass ein Arbeitnehmer sich wirklich erholen kann, wenn er z. B. jeden zweiten Mittwoch einen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsnachfolge/Umwandlung

Rn. 1658b Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Kommt es zu einer Rechtsnachfolge/Umwandlung, so stellt sich die Frage, wie sich diese auf den periodenübergreifenden steuerlichen Tatbestand des § 4 Abs 4a EStG auswirkt. Können oder müssen die Über- bzw Unterentnahmen der Vorjahre fortgeschrieben werden? Unentgeltliche Übertragung Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder ein Mitunternehmerantei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) (Steuerverstrickte) Anteile nach der Sacheinlage: Sperrfrist, Siebtelung

Rn. 415 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Beim neuen Recht gem § 22 Abs 1 UmwStG idF lt SEStEG entsteht eine siebenjährige steuerliche Sperrfrist bei Einbringung zum Buchwert in die Betriebs-KapGes (ohne Folgen bleibt jedoch eine Veräußerung des erworbenen BV durch die KapGes selbst); veräußert ein Gesellschafter der Betriebs-KapGes nach der Einbringung in dieser Frist Anteile, so ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beendigung der Unternehmensverflechtung

Rn. 420 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Wegen der möglichen Gründe, die zur Beendigung einer Betriebsaufspaltung führen können, s Rn 400 zu (3), speziell zur Insolvenz s Rn 417. Es kommt oft zu einer ungewollten Zwangsbetriebsaufgabe des Besitzunternehmens, die zu existenzbedrohenden Steuerbelastungen führen kann (s Rn 305 zu (1) und (3)), sofern nicht die Voraussetzungen der Auff...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Einbringungstatbestände

Rn. 1554 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Neben der Einbringung eines Betriebes in eine PersGes kommt insbesondere eine Einbringung in eine KapGes in Betracht. Im Fall der Einbringung in eine PersGes ist gemäß § 24 UmwStG ein evtl Einbringungsgewinn zu beachten. Dies ist davon abhängig, ob die WG in der Eröffnungsbilanz mit dem Teilwert, Zwischenwert oder Buchwert erfasst werden. H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Regniet, Ergänzungsbilanzen bei der PersGes, Köln 1990 (Grundsatzdarstellung); Gchwendtner, Ergänzungsbilanz und Sonderbilanz II in der Rspr des BFH, DStR 1993, 817; Soeffing, Einbringung in eine PersGes mit Zuzahlung ins PV, DStZ 1995, 648; Pfalzgraf/Meyer, Eintritt neuer Gesellschafter in eine PersGes – steueroptimale Gestaltung im Spannungsfeld zwischen Umwandlungssteuerrech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Umwandlungssteuergesetz

Rn. 412 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Verschmelzung der GmbH & Co KG auf die Betriebs-GmbH gilt steuerlich als Betriebseinbringung iSd §§ 20–23 UmwStG. Das infolge Betriebsaufspaltung gewerbliche Betriebsunternehmen kann nach § 20 Abs 1 UmwStG Gegenstand einer Betriebseinbringung sein: BFH BStBl II 2001, 321. Die von § 20 UmwStG geforderte Voraussetzung, dass ein "Betrieb" ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Begründung, steuerliche Merkmale, Auflösung, lfd steuerliche Behandlung und Bilanzierung

Rn. 51a Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Begründung der atypisch stillen Gesellschaft Die Begründung der atypisch stillen Gesellschaft an einem Einzelunternehmen wird steuerlich von der Rspr als Einbringung des BV des Einzelunternehmens in eine neu entstehende Mitunternehmerschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingestuft: BFH v 01.03.2018, BStBl II 2018, 587 Rz 37; BFH v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ernst, Das Entnahmerecht der Gesellschafter von PersGes und das Steuerrecht, BB 1961, 377; Uelner, Das EK und FK der PersGes in ertragsteuerlicher Sicht, JbFSt 1979/80, 338, 342; Schulze zur Wiesche, Einlage und Entnahme bei PersGes, FR 1982, 497; Schulze zur Wiesche, Gesellschafterentnahmen bei PersGes, BB 1985, 1522; Balz, Entnahme fiktiver Steuern bei der Personenhandelsgesel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bj) Immobilienverkäufe einer KapGes – Abschirmwirkung, soweit nicht § 42 AO

Rn. 133a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Hinsichtlich der Einschaltung von KapGes in Immobilienverkäufe (in Dienstleistungen wie Projektierung, Bebauung etc anders zu beurteilen, s BFH BFH/NV 2008, 68: immer Zurechnung) durch beherrschende Gesellschafter (25 % Anteilsbesitz zur Beherrschung nicht ausreichend: BFH v 26.09.2006, X R 27/03, BFH/NV 2007, 412) zur Abschirmung privater...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Umwandlungsgesetz

Rn. 411 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Ist das Besitzunternehmen eine GmbH & Co KG, kann diese auf die Betriebs-KapGes verschmolzen werden (§§ 2ff, 39 ff, 46 ff, 53, 55 UmwG). Die formellen Voraussetzungen sind in §§ 2ff UmwG geregelt und die materiell wichtigen in den §§ 46ff, 53, 55 UmwG. Wegen der erforderlichen zivilrechtlichen Formalien analog s Rn 402. Zu beachten ist, dass ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Tabellarische Übersichten zur BFH-Rspr

Rn. 546 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Bilanzierungsfehler mit Gewinnauswirkung in der Rsprmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 126. Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz – UntStFG) v 20.12.2001, BGBl I 2001, 3858

Rn. 146 Stand: EL 51 – ET: 05/2002 Erst durch Einschaltung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat konnte das Gesetz unter Berücksichtigung der vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagenen Änderungen (BT-Drucks 18/7780) am 14.12.2001 vom Bundestag beschlossen werden, die Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 20.12.2001. Die wesentlichen Regelungen, das EStG betreffend, si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Einzelfragen zur vereinfachten Gewinnermittlung durch Überschuss, BB 1977, 1493; Groh, Struktur der betrieblichen Überschussrechnung, FR 1986, 393; Kanzler, Die steuerliche Gewinnermittlung zwischen Einheit und Vielfalt, FR 1998, 233; Ramb, Die Einnahme-Überschussrechnung von A-Z, Stuttgart 1999; Drüen, Zur Wahl der steuerlichen Gewinnermittlungsart, DStR 1999, 1589; K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sauer, Bilanzberichtigung u Bilanzänderung, StBp 1977, 173; Flume, Bilanzberichtigung o Bilanzänderung bei "subjektiv richtigen", objektiv falschen Bilanzansätzen nach § 4 Abs 2, DB 1981, 2505; Ludewig, Möglichkeiten der Bilanzänderung, insb bei Fehleinschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens, DB 1986, 133; Ritzrow, Die Bilanzänderung in der Rspr des BFH, StB...mehr