Fachbeiträge & Kommentare zu Eingliederungshilfe

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.5 Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und ergänzende Leistungen

Rz. 61 Nach § 35a Abs. 1 SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) haben Kinder oder Jugendliche Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt od...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.4 Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen

Rz. 52 § 27 SGB VIII regelt die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung. Diese erfolgt insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 SGB VIII. § 27 Abs. 3 SGB VIII stellt klar, dass neben pädagogischen Hilfen auch damit verbundene therapeutische Leistungen durch die Jugendhilfe erbracht werden können. Hierzu kann auch die Erbringung von Psychotherapie gehöre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 102 Die Abgabe von sog. Prüfmarken gegen Entgelt, durch welche die dem Landesverband angeschlossenen Mitgliedsverbände das Recht auf die Abnahme von Judo-Prüfungen durch vom Landesverband abgestellte Prüfer erwerben, ist nicht nach § 4 Nr. 25 UStG steuerfrei.[1] Rz. 103 Die freiberuflich tätigen Familienhelfer und die im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe tätige...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.1 Leistungen der Eingliederungshilfe

Rz. 3 Das künftig im SGB IX Teil 2 geregelte Recht der Eingliederungshilfe soll konsequent personenzentriert ausgerichtet werden. Die notwendige Unterstützung erwachsener Menschen mit Behinderungen soll nicht mehr an einer bestimmten Wohnform, sondern unter ganzheitlicher Perspektive am notwendigen individuellen Bedarf ausgerichtet sein. Die mit dem SGB XII begonnenen Schrit...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistungen der Eingliederungshilfe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.1.2018 durch Art. 3 Nr. 1 und 3 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) eingeführt. Zuvor wurden die Leistungen der Eingliederungshilfe in der Einweisungsnorm des § 28 Abs. 1 Satz 3 aufgeführt. Der Ge...mehr

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Klose, SGB I § 27 Leistunge... / 2.4 Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie Hilfe für junge Erwachsene

Rz. 7 Der vierte Schwerpunkt der Kinder- und Jugendhilfe (Abs. 1 Nr. 4) ist im Vierten Abschnitt des Zweiten Kapitels des SGB VIII geregelt (§§ 27 bis 41a). Gemäß § 27 Abs. 1 SGB VIII hat ein Personensorgeberechtigter bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen unter den dort normierten weiteren Voraussetzungen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung. Als Hilfen werden d...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.7 Vertragsrecht

Rz. 22 Das Vertragsrecht für den Bereich der Eingliederungshilfe, d. h. die Rechtsbeziehungen zwischen Leistungsberechtigtem, Leistungserbringern und Leistungsträger wurde mit den ab 1.1.2020 geltenden Regelungen des BTHG grundlegend überarbeitet. Damit verbunden ist eine Neuausrichtung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Vergleich zu den zuvor geltenden Regel...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.1.2018 durch Art. 3 Nr. 1 und 3 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) eingeführt. Zuvor wurden die Leistungen der Eingliederungshilfe in der Einweisungsnorm des § 28 Abs. 1 Satz 3 aufgeführt. Der Gesetzgeber hat diese...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm gehört zu den Einweisungsvorschriften des Zweiten Abschnitts des SGB I. Sie soll einen Überblick über die einzelnen Leistungen und die zuständigen Leistungsträger im Bereich der Eingliederungshilfe geben. Damit soll den Bürgerinnen und Bürgern eine Groborientierung vermittelt und der Zugang zu den einzelnen Regelungsbereichen des SGB erleichtert werden. Die Vo...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 3 Literatur

Rz. 24 v. Boetticher, Das neue Teilhaberecht, 1. Aufl. 2018. Busse, Bundesteilhabegesetz – Sozialgesetzbuch IX (Teil 1 Rehabilitation und Teilhabe), SGb 2017, 307. Dau/Düwell/Joussen/Luik, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, Lehr- und Praxiskommentar (LPK-SGB IX), 6. Aufl. 2022. Eicher, Die Zusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen im Kinder- und ...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.8 Zuständige Leistungsträger

Rz. 23 Gemäß § 28a Abs. 2 werden die Träger der Eingliederungshilfe durch Landesrecht bestimmt. Der Gesetzgeber will damit Art. 84 Abs. 1 GG Genüge tun, wonach die Leistungsträger auf Landesebene nicht durch Bundesrecht bestimmt werden dürfen (BT-Drs. 18/9522 S. 320). Zuständige Träger der Eingliederungshilfe sind jedenfalls ab 1.1.2020 nicht mehr die Träger der Sozialhilfe ...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.6 Gesamtplanverfahren

Rz. 21 Zur Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe müssen verschiedene Leistungsträger zusammenwirken. Um dies zu koordinieren, hat der Gesetzgeber die Regelungen zum Gesamtplanverfahren geschaffen. Diese sind in den §§ 117 bis 122 SGB IX normiert (vgl. im Einzelnen die Komm. zu den §§ 117 bis 122 SGB IX). Die Gesamtplanung wird auch als Kernstück des Eingliederungs...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.5 Leistungen zur sozialen Teilhabe

Rz. 11 Die Leistungen zur sozialen Teilhabe im Rahmen der Eingliederungshilfe waren im Zeitraum vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2019 in § 54 SGB XII und 55 SGB IX geregelt. Ab 1.1.2020 enthält § 113 SGB IX die Definition und den Leistungskatalog. § 113 Abs. 3 SGB IX verweist auf die ergänzenden Regelungen in den §§ 77 bis 84 SGB IX. Die ab 1.1.2020 geltenden Vorschriften führen d...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.3 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 7 Die im Zeitraum vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2019 weiter geltenden Vorschriften der §§ 54, 55, 140 SGB XII normierten eine Fülle von Hilfen zur Schulbildung, zur Berufsausbildung sowie zur Aufnahme und Fortführung einer Beschäftigung. Sie umfassen auch Leistungen für Behinderte im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Für den Zeitraum...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2 Rechtspraxis

2.1 Leistungen der Eingliederungshilfe Rz. 3 Das künftig im SGB IX Teil 2 geregelte Recht der Eingliederungshilfe soll konsequent personenzentriert ausgerichtet werden. Die notwendige Unterstützung erwachsener Menschen mit Behinderungen soll nicht mehr an einer bestimmten Wohnform, sondern unter ganzheitlicher Perspektive am notwendigen individuellen Bedarf ausgerichtet sein....mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.5.6 Leistungen zur Förderung der Verständigung

Rz. 17 Diese Leistungen werden gemäß § 82 SGB IX erbracht, um Leistungsberechtigten mit Hör- und Sprachbehinderungen die Verständigung mit der Umwelt aus besonderem Anlass zu ermöglichen oder zu erleichtern. Dazu gehören insbesondere Hilfen durch Gebärdensprachdolmetscher und andere geeignete Kommunikationshilfen.mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.5.8 Hilfsmittel

Rz. 19 Gemeint sind Hilfsmittel, die erforderlich sind, um eine durch die Behinderung bestehende Einschränkung einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft auszugleichen. Beispielhaft werden in § 84 Abs. 1 Satz 2 SGB IX barrierefreie Computer genannt. Dazu gehören auch speziell ausgestaltete Lese- und Schreibgeräte für Sehbehinderte, spezielle Hilfsmittel f...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.5.1 Leistungen für Wohnraum

Rz. 12 Leistungen für Wohnraum sollen gemäß § 77 Abs. 1 SGB IX Leistungsberechtigten zu Wohnraum verhelfen, der zur Führung eines möglichst selbstbestimmten, eigenverantwortlichen Lebens geeignet ist. Die Leistungen umfassen Leistungen für die Beschaffung, den Umbau, die Ausstattung und die Erhaltung von Wohnraum, der den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderunge...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.5.9 Besuchshilfen

Rz. 20 Besuchshilfen werden unter bestimmten Voraussetzungen erbracht, um dem Leistungsberechtigten den Kontakt zu seinen Angehörigen zu ermöglichen. Dies muss nach § 115 SGB IX im Einzelfall erforderlich sein.mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.5.4 Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie

Rz. 15 Diese Leistungen werden gemäß § 80 SGB IX erbracht, um Leistungsberechtigten die Betreuung in einer anderen Familie als der Herkunftsfamilie durch eine geeignete Pflegeperson zu ermöglichen. § 80 Satz 2 und 3 SGB IX nehmen Bezug auf die Vorschrift zur Pflegeerlaubnis nach § 44 SGB VIII (vgl. die Komm. zu § 44 SGB VIII, insbesondere Rz. 3 bis 15).mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.5.2 Assistenzleistungen

Rz. 13 Assistenzleistungen werden gemäß § 78 SGB IX zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags einschließlich der Tagesstrukturierung erbracht. Dazu gehören Leistungen für die allgemeinen Erledigungen des Alltags wie die Haushaltsführung, die Gestaltung sozialer Beziehungen, die persönliche Lebensplanung, die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturelle...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.2 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Rz. 6 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation waren nach § 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII in der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung i. V. m. § 26 SGB IX vorgesehen. Die letztere Vorschrift ist jedoch zum 31.12.2017 außer Kraft getreten. Für den Zeitraum vom 1.1.2018 bis 31.12.2019 verwies § 54 Abs. 2 SGB XII pauschal auf die Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Kranken...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.5.3 Heilpädagogische Leistungen

Rz. 14 Für noch nicht eingeschulte Kinder werden gemäß § 79 Abs. 1 SGB IX heilpädagogische Leistungen erbracht, wenn nach fachlicher Erkenntnis zu erwarten ist, dass hierdurch eine drohende Behinderung abgewendet oder der fortschreitende Verlauf einer Behinderung verlangsamt wird oder die Folgen einer Behinderung beseitigt oder gemildert werden können. Für schwerstbehinderte und...mehr

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Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.5.5 Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten

Rz. 16 Die Leistungen werden erbracht, um Leistungsberechtigten die für sie erreichbare Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Die Leistungen sind insbesondere darauf gerichtet, die Leistungsberechtigten in Fördergruppen und Schulungen oder ähnlichen Maßnahmen zur Vornahme lebenspraktischer Handlungen einschließlich hauswirtschaftlicher Tätigkeiten zu befähige...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.5.7 Leistungen zur Mobilität

Rz. 18 Diese Leistungen umfassen gemäß § 83 Abs. 1 SGB IX Leistungen zur Beförderung, insbesondere durch einen Beförderungsdienst, und Leistungen für ein Kraftfahrzeug. Voraussetzung ist allerdings, dass dem Leistungsberechtigten die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf Grund der Art und Schwere seiner Behinderung nicht zumutbar ist. Leistungen für ein Kraftfahrzeug werden ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 28a Leistung... / 2.4 Leistungen zur Teilhabe an Bildung

Rz. 9 Leistungen zur Teilhabe an Bildung werden mit dem Bundesteilhabegesetz als neue Leistungsgruppe eingeführt. Im Zeitraum vom 1.1.2018 bis 31.12.2019 waren diese Leistungen in § 54 SGB XII geregelt, ab 1.1.2020 sind die Regelungen in § 112 Abs. 1 Satz 1 SGB IX enthalten. Der Gesetzgeber will damit das Gebot der Behindertenrechtskonvention der UNO (UN-BRK) umsetzen, wonac...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) mit Wirkung zum 1.1.2005 neu gefasst und dabei an die Systematik des SGB XII angepasst. Während § 9 die Ziele und Grundsätze der Sozialhilfe für verschiedene Bereiche definiert, in denen Sozialleistungen nach Sozialhilfegrund...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 27 Leistunge... / 1.3 Vorrang und Nachrang der Kinder- und Jugendhilfe

Rz. 3 Gemäß § 10 Abs. 1 SGB VIII sind im Grundsatz die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gegenüber anderen Sozialleistungen sowie gegenüber anderen Verpflichtungen Dritter nachrangig. Gemäß § 10 Abs. 3 und 4 SGB VIII gehen jedoch Leistungen nach dem SGB VIII den Leistungen nach dem SGB II und den Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII grundsätzlich vor. Dabei ist w...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 28 Leistunge... / 2.8 Zuständigkeiten

Rz. 17 Die Sozialhilfe wird gemäß § 3 Abs. 1 SGB XII von örtlichen und überörtlichen Trägern geleistet. Nach § 3 Abs. 2 SGB XII sind die kreisfreien Städte und die Kreise örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit nicht nach Landesrecht etwas anderes bestimmt wird. Gemäß § 97 Abs. 1 SGB XII ist der örtliche Träger der Sozialhilfe sachlich zuständig, soweit nicht der überörtlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.7.4 Kriterien für die Veränderung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütungen (Abs. 3)

Rz. 70 Aus dem mit Wirkung zum 1.1.2013 neu gefassten Abs. 3 ergeben sich die Kriterien für die Veränderungen der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütungen ab 2013. Die Vorschrift führt einige der berücksichtigungsfähigen Aspekte an. Die Formulierung "unter Berücksichtigung" in Abs. 3 Satz 1 bedeutet, dass sich die Gesamtvertragspartner mit den Kriterien ernsthaft auseinander...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe / 3 Zuständigkeit

Die einzelnen Leistungen zur Teilhabe sind nicht einem eigenständigen Sozialleistungsbereich übertragen. Sie sind in die Aufgaben der unter Abschn. 2 genannten Leistungsträger, die bei den Leistungen zur Teilhabe als Rehabilitationsträger bezeichnet werden, integriert. Nach § 6 SGB IX werden erbracht: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Träger der Kranken-, ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe / 3.2.6 Träger der Jugendhilfe/Sozialhilfe

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der Sozialhilfe/Eingliederungshilfe treten nachrangig bei allen Teilhabeleistungen ein, wenn benötigte Leistungen von vorrangig zuständigen Trägern nicht in Anspruch genommen werden können. Für Leistungen zur sozialen Teilhabe und zur Teilhabe an Bildung sind sie die wichtigsten Träger.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe / 4 Selbstbeschaffte Leistungen

Wird der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe nicht – regelmäßig – innerhalb von 2 Monaten ab Antragseingang seitens des Rehabilitationsträgers entschieden und ist eine Information des Versicherten über die Gründe der nicht rechtzeitigen Bearbeitung nicht oder unzureichend (hinreichende Gründe) erfolgt[1], gilt die beantragte Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Dies ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 28.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 15.2 Bundesrecht

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einmalige Bedarfe (Kinder- ... / 2 Rechtsfolge

Die Rechtsfolge bei Bestehen eines Anspruchs ist im Anschluss ein Auswahlermessen zwischen der Gewährung einer vollen Leistung (Beihilfe) oder einer Teilleistung (Zuschuss). Entschließungsermessen besteht nicht in Bezug auf die Frage, ob grundsätzlich ein Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe oder Hilfe für junge Volljährige besteht.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / Zusammenfassung

Begriff Das Kinder- und Jugendhilferecht kennt vielfältige Beratungsangebote: Beratung von Kindern oder Jugendlichen, Partnerschaft-, Scheidungs- und Trennungsberatung, Umgangsberatung sowie Erziehungsberatung. In der Beratung werden Probleme und Schwierigkeiten mit einer fachkundigen Person erörtert. Dabei bekommt der Ratsuchende die Informationen vermittelt, die er im Einzelfal...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 4.1 Voraussetzungen

Personensorgeberechtigte haben einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung in Form der Erziehungsberatung, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 1 SGB VIII vorliegen und die Erziehungsberatung im Hinblick auf die Kindesentwicklung geeignet und notwendig ist. Jungen Volljährigen soll Erziehungsberatung als Hilfe für die Persönlichkeitsentwic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einmalige Bedarfe (Kinder- ... / 1 Anspruchsvoraussetzung

Ein Anspruch auf die einmaligen Leistungen kann nur bestehen, wenn eine Hilfe zur Erziehung oder eine Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche oder Hilfe für junge Volljährige geleistet wird.[1] Die einmaligen Leistungen sind also nur ein Leistungsannex zu diesen Hilfen, da der Träger der öffentlichen Jugendhilfe beispielsweise gem. § 42 Abs. 2 Satz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Einmalige Bedarfe (Kinder- ... / 3 Umfang

Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse nach § 39 Abs. 3 SGB VIII erfolgen insbesondere zur Erstausstattung einer Pflegestelle, bei wichtigen persönlichen Anlässen sowie für Urlaubs- und Ferienreisen des Kindes oder des Jugendlichen. Wichtig Unterschied zur Sozialhilfe Im Unterschied zur Sozialhilfe ist der besondere entwicklungsbedingte Bedarf des Kindes im Einzelfall zu berücksic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4.3 Selbstunterhalt des behinderten Kindes

Rz. 80 Wegen der Behinderung muss das Kind außerstande sein, sich selbst zu unterhalten. Diese Voraussetzung ist grds. gegeben, wenn das behinderte Kind nicht in der Lage ist, durch eine eigene Erwerbstätigkeit seinen gesamten notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten und wenn es über keine ausreichenden anderen Einkünfte und Bezüge verfügt.[1] Allein aus dem Umstand, dass de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 109 Seit Vz 1996 gilt die eingeschränkte Optionslösung, nach der Kinderfreibetrag und Kindergeld nur alternativ gewährt werden (JStG 1996; Rz. 5). Eine Kumulation von Kinderfreibetrag und Kindergeld bei demselben Stpfl. in Bezug auf dasselbe Kind ist auch dann nicht möglich, wenn ihm ein Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 S. 5 EStG übertragen worden ist.[1] Die nunmehr mo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger (§ 74 Abs 2 EStG)

Rn. 87 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für Erstattungsansprüche der Sozialleistungsträger gegen die Familienkasse erklärt § 74 Abs 2 EStG die §§ 102–109 und 111–113 SGB X für entsprechend anwendbar. Rn. 88 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Für die Erstattungsansprüche nach § 74 Abs 2 EStG iVm §§ 102ff SGB X ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten gegeben, BFH vom 14.05.2002, VIII R 88/0...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- u diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt, insbesondere um die Abgrenzung gegenübermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das Verfahren im Betreu... / K. Ausblick auf Rechtsentwicklungen im Betreuungsrecht

Rz. 202 Das Betreuungsrecht unterliegt wie kaum ein anderes Rechtsgebiet der Ausgestaltung durch die Rechtsprechung und dem tatsächlichen Zuwachs der Verfahren bei den Betreuungsgerichten. Derzeit stehen ca. 1,5 Millionen Menschen unter Betreuung, Tendenz steigend. Der Gesetzgeber hat den Handlungsbedarf erkannt. Das gesamte Betreuungsrecht steht wegen seiner Dynamik und ext...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Verfahrensgegenstand ist der auf den Antragsteller als überörtlicher Sozialhilfeträger nach § 1601 BGB, § 94 Abs. 1 SGB XII übergegangene Anspruch der psychisch kranken Mutter des Antragsgegners auf Elternunterhalt für den Zeitraum 1.8.2020 bis 31.12.2021. In diesem Zeitraum hat der Antragsteller Sozialhilfeaufwendungen i.H.v. 61.663,29 EUR an die Leistungsberechtigte erbr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuwendungen an Arbeitnehmer

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Lohnsteuerrecht bietet Möglichkeiten, dem Arbeitnehmer des Vereins/der Körperschaft Zuwendungen zu tätigen, die der Verein als Arbeitgeber ggf. als Betriebsausgaben absetzen kann, ohne dass für den Arbeitnehmer Lohn- und Lohnkirchensteuer bzw. Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Zu den steuerfreien Zuwendungen gehören neben Annehmlichkeiten un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2024, Zur Frage der... / 2 Anmerkung

In der vorstehenden Entscheidung ging es um Elternunterhalt für eine psychisch erkrankte Mutter, also um einen Sachverhalt, bei dem die Pflicht zum Elternunterhalt häufig von unabsehbarer Dauer ist, weil solche Eltern häufig schon in jungen Jahren dauerhaft erkranken und hilfebedürftig werden.[1] Das OLG München setzt sich in seiner Entscheidung mit den’unterhaltsrechtlichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermessensentscheidung

Rn. 56 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Entscheidung der Familienkasse über die Abzweigung hat nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfolgen. Es handelt sich um einen VA mit Doppelwirkung. Dies betrifft sowohl die Frage, ob bei dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 74 Abs 1 S 1, 3 EStG ggf iVm § 74 Abs 1 S 4 EStG eine Abzweigung zu erfolgen hat, als auch die Entscheidung über die H...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Zusammenfassung Begriff Die Eingliederungshilfe ist ein eigenständiges Leistungssystem für Menschen mit Behinderungen. Sie soll den Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern. Die Betroffenen sollen durch die Leistungen be...mehr