Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ansprüche der Miterben.

Rn 5 Beim Erbteilskauf durch einen Miterben haftet der Käufer den vorkaufsberechtigten Miterben nach §§ 1922 I, 2382, der Erwerber nach §§ 2042 II, 756.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Mangelhafte Nacherfüllung.

Rn 40 Die Nacherfüllung selbst kann zu Schäden führen, indem sie zur ›Verschlimmbesserung‹ führt, also die ersatzgelieferte oder nachgebesserte Sache neue Mängel aufweist oder ihre Vornahme den Käufer schädigt, zB bei Schweißarbeiten zur Reparatur der gelieferten Maschine die Fabrikhalle des Käufers abbrennt. Dann gilt: aa) Schadensersatz gem § 280 I. Rn 41 Zu Ausfallschäden u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Auf Verlangen des Käufers.

Rn 11 Die Voraussetzung sorgt dafür, dass eigenmächtige Versendungen mangels Verlangens des Käufers auf Risiko des Verkäufers gehen (LG Essen CR 05, 601 f; LG Köln NJW-RR 97, 1457, 1458). Das Verlangen wird regelmäßig im Kaufvertrag, kann aber auch nachträglich erklärt werden (Erman/Grunewald Rz 4, 7; Wertenbruch JuS 03, 625, 626 f). Kauf in Online-Auktion beinhaltet nicht k...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. UN-Kaufrecht.

Rn 5 Art 67 I sieht Gefahrübergang auf Käufer bei Auslieferung an ersten Beförderer vor, worauf sich Regierungsbegründung ausdrücklich beruft (BTDrs 14/6040, 240).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Eine Vereinbarung des Verpflichteten mit dem Dritten, durch welche der Kauf von der Nichtausübung des Vorkaufsrechts abhängig gemacht oder dem Verpflichteten für den Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts der Rücktritt vorbehalten wird, ist dem Vorkaufsberechtigten gegenüber unwirksam.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Dritter als Vertragspartei.

Rn 36 Der Hauptvertrag muss mit einem Dritten geschlossen werden. Der Dritte ist dabei insb vom Makler abzugrenzen. Ein Eigengeschäft des Maklers mit dem Auftraggeber reicht als Hauptvertrag zum Entstehen des Vergütungsanspruchs nicht aus (BGHZ 112, 240; Hambg ZMR 20, 250). Der Nachweismakler gibt in solchen Fällen lediglich ein eigenes Vertragsangebot ab und weist keine Gel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Relative Unverhältnismäßigkeit.

Rn 32 Ausgangspunkt der Abwägung ist ein Vergleich der Kosten beider Arten der Nacherfüllung (BRHP/Faust Rz 55); maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs des Nacherfüllungsverlangens (BGH BeckRS 18, 27613 Rz 69 ff). Welche Differenz die vom Käufer gewählte Art für den Verkäufer unzumutbar macht, wird nicht nach festen Prozentzahlen entschieden, gem IV 2 ist eine umfassende I...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zweck.

Rn 1 § 445b soll verhindern, dass die Mängelrechte des Regressierenden gem § 438 I Nr 3 schon verjährt sind, bevor er sie infolge später Inanspruchnahme durch den Käufer überhaupt geltend machen kann (Verjährungsfalle; zu § 479 aF: BTDrs 14/6040, 250; BRHP/Faust Rz 1).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 13 Für Kenntnis und grob fahrlässige Unkenntnis des Käufers ist der Verkäufer (BGHZ 188, 43 Rz 17; BGH NJW-RR 17, 468 [BGH 08.07.2016 - V ZR 35/15] Rz 17; Karlsr MittBayNot 05, 401, 404; Köln NotBZ 05, 300 [OLG Köln 22.09.2004 - 19 W 40/04]), für Vorliegen von Arglist und einer Garantie ist der Käufer beweispflichtig (insg BRHP/Faust Rz 37).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Beweislast.

Rn 8 Für Abgabe und Inhalt der Garantie sowie Vorliegen eines Garantiefalls ist der Käufer beweispflichtig. II erleichtert diesen Beweis (Grüneberg/Weidenkaff Rz 4; BeckOKBGB/Faust Rz 12). § 477 findet keine Anwendung, da der Inhalt der Garantie anders als die von § 477 geregelten gesetzlichen Rechte der freien Disposition des Verkäufers unterliegt (BeckOKBGB/Faust § 443 Rz ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Mit der Übertragung des Anteils auf die Miterben wird der Käufer von der Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten frei. 2Seine Haftung bleibt jedoch bestehen, soweit er den Nachlassgläubigern nach den §§ 1978 bis 1980 verantwortlich ist; die Vorschriften der §§ 1990, 1991 finden entsprechende Anwendung.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Organisierter Markt

Rn. 3 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Ein organisierter Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG ist ein im "Inland [(Herv.d. d.Verf.)], in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum betriebenes oder verwaltetes, durch staatliche Stellen genehmigtes, geregeltes und überwachtes multilaterales System...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. UN-Kaufrecht.

Rn 1a Das UN-Kaufrecht findet gem Art 2 lit e CISG keine Anwendung auf den Kauf von See- und Binnenschiffen. Unklar ist, ob hiervon erst Schiffe ab einer bestimmten Größe betroffen sind (Schlechtriem/Schwenzer/Schröter/Ferrari Art 2 Rz 40 f). Schiffsbauwerke fallen dagegen in den Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts (jurisPK-BGB/Leible/Müller Rz 4).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Nebenpflichten.

Rn 43 Da der Käufer idR nur Zahlung schuldet, sind seine Nebenpflichten von untergeordneter Bedeutung. Sie sind nicht in das Gegenseitigkeitsverhältnis einbezogen. Zu nennen sind: 1. Aufklärungspflichten. Rn 44 Der Käufer ist nur ausnahmsweise ohne Vereinbarung zur Aufklärung über seine Absichten oder Verhältnisse verpflichtet (bejaht: BGH ZfIR 03, 783 [BGH 25.07.2003 - V ZR 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Überblick.

Rn 41 Neben den Fällen wirkungsloser Produkte (s.o. Rn 39) und Konstellationen eines Produktrückrufs (s.u. Rn 188) treten va bei ›Weiterfresserschäden‹/›weiterfressenden Mängeln‹ Überschneidungen zwischen Delikts- und Vertragsrecht auf: Mangelhafte Leistungen iRe Kauf- oder Werkvertrags können auch zu Eigentumsverletzungen führen. Durch konkurrierende Deliktsansprüche könnte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die §§ 656c und 656d gelten nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Garantie (Alt 2).

Rn 11 S § 443 Rn 6 ff. Ungeachtet des, anders als bei § 444 Alt 2, nicht von ›wenn‹ in ›soweit‹ geänderten Wortlauts ist I 2 Alt 2 so zu lesen, dass die Garantie dem Käufer nur hilft, soweit sie gerade für den konkreten Mangel abgegeben wurde (MüKo/Westermann Rz 12).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Voraussetzungen.

Rn 41 (1) Der Verkäufer muss zur Besitzübertragung in der Lage sein, dh die Kaufsache besitzen, (2) die Kaufsache muss dem Käufer angeboten werden und (3) grds vertragsgemäß sein (Staud/Beckmann Rz 225; zur Abnahmepflicht bei unerheblichen Mängeln s § 437 Rn 25).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausschluss (Abs 4).

Rn 24 Die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn sie unmöglich ist oder der Verkäufer sie berechtigt verweigert. 1. Unmöglichkeit (§ 275 I). Rn 25 Bei Nachbesserung liegt Unmöglichkeit vor, wenn objektiv der Mangel nicht beseitigt werden kann. Bsp: Beseitigung hat andere, nicht zu vernachlässigende Mängel zur Folge (BGHZ 163, 234, 242 f Operation ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 § 243 enthält Regelungen für die häufig vorkommende Gattungsschuld als Gegenbegriff zur das Grundmodell des Schuldrechts bildenden Stückschuld. Ergänzende Vorschriften finden sich in §§ 300 II, 524 II, 2155, 2182 f und für das Handelsrecht in §§ 360, 373 ff HGB. Ihre Funktion erhält diese Begrifflichkeit insbes bei der Verteilung der Leistungsgefahr nach § 275: Diese tr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bedeutung.

Rn 2 Die praktische Bedeutung ist erheblich: Übergaben vor Eigentumserwerb sind verbreitet, zB Kauf unter EV (MüKo/Westermann Rz 1) und Grundstückskauf. Zudem legt § 446 die Zäsur für die Freiheit von Sachmängeln (§ 434 Rn 7) und die Geltung des Mängelrechts (§ 437 Rn 3) fest.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kausalzusammenhang.

Rn 55 Zwischen der Tätigkeit des Maklers und dem Abschluss des Hauptvertrags muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Der Vergütungsanspruch entsteht nur, wenn der Hauptvertrag ›infolge‹ der Tätigkeit des Maklers wirksam zustande gekommen ist. Dabei ist allg anerkannt, dass ein mitursächlicher Beitrag genügt. Der Beitrag muss aber wesentlich sein (BGH WM 88, 725; Zweibr ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Üblicher Lohn.

Rn 4 Die Anwendung der Auslegungsregel des II setzt voraus, dass die Entgeltlichkeit des Maklervertrags feststeht und lediglich die Höhe der Vergütung nicht bestimmt ist. Eine Taxe gibt es für Maklerleistungen nicht, so dass in solchen Fällen der übliche Lohn als Vergütung vereinbart ist. Der übliche Lohn ist auf der Grundlage und am Maßstab der allg Verkehrsanschauung in de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Übernahme von Beschaffungsrisiken.

Rn 27 Hat der Schuldner ein Beschaffungsrisiko übernommen, haftet er für die davon erfassten Pflichtverletzungen unabhängig von Fahrlässigkeit (Staud/Löwisch/Caspers [2009] § 276 Rz 154). Die Übernahme von Beschaffungsrisiken geschieht durch ausdrückliche Vereinbarung, aber va auch durch Auslegung oder Ergänzung eines Schuldverhältnisses nach §§ 157, 242 (s § 157 Rn 15 ff, §...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Verpflichteten. 2Die Erklärung bedarf nicht der für den Kaufvertrag bestimmten Form. (2) Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts kommt der Kauf zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten unter den Bestimmungen zu Stande, welche der Verpflichtete mit dem Dritten vereinbart hat.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abnahme (Abs 1 Hs 2 Alt 1).

Rn 5 Gemeint sind dem Käufer anlässlich der Übergabe entstehende Kosten, also zB für die Untersuchung auf Richtigkeit, zB Nachmessen oder -zählen, und auf Mangelfreiheit.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 1 Mobilien und Rechte gem § 453 III sind in I geregelt, Grundstücke grds in II, für Übergabe und Abnahme aber auch in I. Die Norm gilt allein für das Innenverhältnis von Verkäufer und Käufer (Stuttg BWNotZ 19, 89, 90).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können. 2Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht eingetragen ist, das nicht besteht.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 7 Der Verkäufer ist für den Verkauf als Pfand in einer öffentlichen Versteigerung, der Käufer für die Voraussetzungen der Ausnahmen gem Hs 2 beweispflichtig (s § 444 Rn 27).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abschluss des Kaufvertrags.

Rn 19 (1) Der Kaufvertrag muss nach Begründung des Vorkaufsrechts geschlossen worden sein; nachträgliche Genehmigung (für gesetzliches Vorkaufsrecht BGHZ 32, 383, 385 ff; Rostock OLGR 98, 410 f; für dingliches Vorkaufsrecht BGH LM § 1098 Nr 4) oder Änderung (BGH LM § 305 Nr 10) eines vorher geschlossenen Vertrags reicht nicht. Nur so ist dem Verpflichteten möglich, im Drittk...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Eingriffsnormen.

Rn 16 Neben den Eingriffsnormen des Forumstaates waren nach dem bish IV für Formfragen schuldrechtlicher Grundstücksgeschäfte wie zB Kauf, Miete, Pacht zusätzlich (BRHP/Mäsch Rz 54) die Eingriffsnormen des Belegenheitsstaates anzuwenden. Zu IV aF der nur noch für Altfälle gilt s. 7. Aufl diese Rn. Für ab dem 17.12.09 geschlossene Verträge gilt nicht mehr IV aF, sondern Art 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Bedeutung.

Rn 47 III 1 Nr 2 lit b soll erreichen, dass der Käufer davor geschützt wird, auf die öffentlichen Äußerungen vertraut zu haben, dann aber mit der Normalbeschaffenheit gem III 1 Nr 1, 2 Hs 1 abgespeist zu werden (zur aF München NJW-RR 13, 1526 [OLG München 10.04.2013 - 20 U 4749/12]).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Hat sich der Verkäufer in dem Kaufvertrag das Recht des Wiederkaufs vorbehalten, so kommt der Wiederkauf mit der Erklärung des Verkäufers gegenüber dem Käufer, dass er das Wiederkaufsrecht ausübe, zu Stande. 2Die Erklärung bedarf nicht der für den Kaufvertrag bestimmten Form. (2) Der Preis, zu welchem verkauft worden ist, gilt im Zweifel auch für den Wiederkauf.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Grundsatz.

Rn 89 Maßgeblich ist gem § 363 die Annahme der Kaufsache durch den Käufer (Brandbg BeckRS 09, 05205; Staud/Matusche-Beckmann Rz 265 ff). 1. Vor Annahme. Rn 90 Der Verkäufer trägt bis zur Annahme der Kaufsache, also gerade auch bei deren Verweigerung, die Beweislast für die Erfüllung seiner Hauptleistungspflicht zur Lieferung einer mangelfreien Kaufsache (§ 433 I 2) (Staud/Matu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 19 Infolge Entfalls von § 442 aF mit dem Inhalt der alleinigen Beweislast des Käufers gilt § 363 mit der angepassten Zäsur des Eigentumsübergangs (s Rn 4), so dass entspr § 434 Rn 90, 91 vor Eigentumserwerb der Verkäufer die Mangelfreiheit, danach der Käufer die Existenz des belastenden Rechts beweisen muss (Pahlow JuS 06, 289, 290 [VGH Baden-Württemberg 02.02.2005 - 5 S ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verlängerter EV.

Rn 20 Alle Verlängerungsformen haben den Zweck, einerseits dem Käufer zu ermöglichen, die Kaufsache, wie für ihre Nutzung häufig notwendig, zu veräußern, zu verarbeiten oder zu vermischen, andererseits den Verkäufer vor der damit verbundenen Folge des Erlöschens des EV zu schützen. 1. Vorausabtretungsklausel. Rn 21 Die klassische Form der Verlängerung gewährt die Ermächtigung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bedingung.

Rn 3 Nach der Auslegungsregel von I 2 ist die Billigung ›im Zweifel‹ aufschiebende Bedingung (§ 158 I). Die Missbilligung als auflösende Bedingung (§ 158 II) kommt bes bei vorheriger Zahlung des Kaufpreises in Betracht (Grüneberg/Weidenkaff Rz 8; abw: kein Kauf auf Probe Erman/Grunewald Rz 3).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gattungskauf.

Rn 79 Der Nacherfüllungsanspruch geht auf Lieferung gattungsgerechter Kaufsachen mittlerer Art und Güte (§ 243 I). Genereller Haftungsausschluss schließt Haftung für Aliud nicht aus (AG Aachen NJW-RR 05, 1143 [AG Aachen 17.05.2005 - 10 C 69/05] für eBay-Kauf).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Überträgt der Käufer den Anteil auf einen anderen, so finden die Vorschriften der §§ 2033, 2035, 2036 entsprechende Anwendung.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beweislast.

Rn 2 Der Verkäufer trägt die Beweislast für Abschluss des Kaufvertrags, Übergabe der Kaufsache (Bambg NJW 87, 1644 [OLG Bamberg 14.01.1987 - 3 U 93/86]), Billigung bei Vereinbarung als aufschiebender Bedingung (Bambg aaO; Erman/Grunewald Rz 8), der Käufer bei Vereinbarung als auflösender Bedingung (wohl aA Nachw aaO).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) nach Vertragsschluss.

Rn 44 Wird der Mangel erst nach Vertragsschluss unbehebbar, zB weil der Verkäufer eine Spezieskaufsache irreparabel beschädigt, liegt ein Fall nachträglicher Unmöglichkeit vor, der dem Käufer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung eröffnet (Nr 3 iVm § 283; BRHP/Faust Rz 117 mit Bsp; MüKo/Westermann Rz 27).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die Zahlung eines Preises, I.

Rn 5 Bis zum 31.12.21 erfasste I nur Verträge, die eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand haben. Diese Einschränkung war mit den in Art 2 Nr 5 und 6 VRRL enthaltenen Definitionen von Kauf- und Dienstleistungsverträgen begründet worden, auf die der Anwendungsbereich von I beschränkt sein sollte (BTDrs 17/12637, 45). Nach Art 3 I VRRL galt die Richtlinie je...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Außer in den Fällen des § 281 Absatz 2 und des § 323 Absatz 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Absatz 4 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. 2Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Die Person des Dritten.

Rn 11 Hinsichtlich der Person des zu schützenden Dritten ist die Rspr großzügig: Er kann bei Vertragsabschluss noch unbestimmt sein (zB wer als Käufer wegen des unrichtigen Wertgutachtens einen zu hohen Preis bewilligen wird, BGHZ 159, 1, 4 f mN); auch können sehr viele Personen in Betracht kommen (BGH aaO für ein Wertgutachten, mit dem unbestimmt viele Anleger geworben werd...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wird eine Sache auf Grund eines Pfandrechts in einer öffentlichen Versteigerung unter der Bezeichnung als Pfand verkauft, so stehen dem Käufer Rechte wegen eines Mangels nur zu, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeine Regeln, III 1 und 2.

Rn 5 Allg gelten zwei Voraussetzungen: (1.) Zweck des Darlehens muss es sein, ganz oder teilweise einen Vertrag des Verbrauchers (im Folgenden: ›Beschaffungsvertrag‹) zu finanzieren, II 1. Dabei bleibt gleich, ob der Kredit direkt an den Partner des Beschaffungsvertrages ausbezahlt wird oder ob diese Zahlung über den Verbraucher läuft. Doch muss der Darlehensgeber den Finanz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Rentenberechtigte kann jederzeit verlangen, dass der Rentenpflichtige ihm gegen Übertragung des Eigentums an dem überbauten Teil des Grundstücks den Wert ersetzt, den dieser Teil zur Zeit der Grenzüberschreitung gehabt hat. 2Macht er von dieser Befugnis Gebrauch, so bestimmen sich die Rechte und Verpflichtungen beider Teile nach den Vorschriften über den Kauf. (2) F...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Beerbung des Verpflichteten durch den Berechtigten.

Rn 34 Das Vorkaufsrecht entfällt wegen Unmöglichkeit eines Vertragsschlusses aufgrund Identität von Verkäufer und Käufer, beerbt der Berechtigte den Verpflichteten (BGH NJW 00, 1033 f; aA Erman/Grunewald Rz 19; v Olshausen NJW 00, 2872 f [BGH 03.12.1999 - V ZR 329/98]).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 15 Übergabe oder Annahmeverzug muss beweisen, wer Rechte aus § 446 herleitet, also zB Verkäufer, der trotz Untergang der Sache Kaufpreis, Käufer, der vor Übereignung Nutzungen fordert.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Rechtsfolgen.

Rn 35 Dem Käufer stehen alle Mängelrechte des § 437 zu, inkl der Nacherfüllung und ihres Vorrangs (Köln DB 09, 2259, 2262), des Rücktrittsrechts (Schröcker ZGR 05, 83 ff mwN auch der aA, auch zu den Grenzen).mehr