Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das erbschaftsteuerliche Fa... / 1. Problemstellung

Weitere Voraussetzung für die Steuerbefreiung des Familienheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG ist, dass die Selbstnutzung zu Wohnzwecken mindestens zehn Jahre andauern muss (anders bei der lebzeitigen Übertragung eines Familienheims zwischen Ehegatten nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG, dort existiert keine Behaltensfrist). Kommt es zu einer Aufgabe der Selbstnutzung inn...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, KKG § 5 Mitteilungen ... / 2.2 Gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung nach Abs. 2

Rz. 36 Abs. 2 stellt zugunsten der die Mitteilungspflicht treffenden Staatsanwälte und Richter eine Regelvermutung auf, wann gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung angenommen werden können. Rz. 37 Ob tatsächlich gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung vorliegen, ist im Einzelfall aber dennoch von den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten zu prüfen (BR-Drs. 5/21 S....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.2.6 Zeitpunkt des Inkrafttretens – Sonderfall Pflegesatz

Rz. 21 Aus dem Verbot einer rückwirkenden Vereinbarung der Pflegesätze durch die Parteien folgt nicht zwingend, dass dies auch für den Schiedsspruch gilt. Dies ergibt sich aus den Möglichkeiten einer elektronischen Abrechnung, zumal es sich wegen des Unverzüglichkeitsgebots des § 78g Abs. 2 Satz 1 zwischen Antragstellung und Schiedsstellenentscheidung regelmäßig um Zeiträume...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das erbschaftsteuerliche Fa... / c) Verzögerung des Einzugs

Jedoch könne auch nach Ablauf von sechs Monaten eine unverzügliche Bestimmung zur Selbstnutzung gegeben sein, wenn der Erwerber darlegt und glaubhaft geltend macht, warum ein Einzug in die Wohnung nicht früher möglich war und warum er diese Gründe nicht zu vertreten habe. Dabei seien Umstände im Einflussbereich des begünstigten Erwerbes nur unter besonderen Voraussetzungen n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das erbschaftsteuerliche Fa... / 4. Praxishinweise

Aufgrund des Nachsteuertatbestandes sind zwingend die geltenden Grundsätze im Zusammenhang mit den ergangenen BFH-Urteilen zu betrachten. Stellt sich im Laufe des 10-Jahreszeitraumes heraus, dass der Erwerber gesundheitliche Probleme hat und erscheint dadurch das Führen des eigenen Haushalts im Familienheim nicht mehr möglich, sollte dieses bereits vor dem Auszug durch ein ä...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.3 Ziele der Förderung (Abs. 2)

Rz. 30 Absatz 2 benennt die gemeinsamen pädagogischen sowie betreuerischen Ziele von Tageseinrichtungen und Kindertagespflege, rechtlich ausgeprägt als Sollregelung. Daraus wird nochmals in besonderem Maße deutlich, was in der Definition der Tageseinrichtung durch das Wort "fördern" (Abs. 1 Satz 1) zum Ausdruck kommt, nämlich dass sich der Sinn der Betreuung in Tageseinricht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das erbschaftsteuerliche Fa... / 1. Problemstellung

Das Familienheim spielt bei der erbschaftsteuerlichen Gestaltungssuche eine entscheidende Rolle, da § 13 Abs. 1 Nr. 4a bis 4c ErbStG zusätzlich zu dem persönlichen Freibetrag eine wertunabhängige Steuerbefreiung für das Familienheim vorsieht (vgl. Mesbacher-Hönsch, ZEV 2015, 382, 386; Paus, ErbStB 2016, 189, 192; ausdrücklich auch die Finanzverwaltung in R E 13.3 Abs. 5 Satz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2.3 Beteiligung der Erziehungsberechtigten an Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 17 Wie genau die Zusammenarbeit, insbesondere auch zwischen Erziehungsberechtigten und Fachkräften in den Tageseinrichtungen, auszusehen hat, regelt § 22a nicht. Allerdings wird aus den Zielformulierungen des Kindeswohls und der Sicherstellung der Erziehungskontinuität sowie der Tatsache, dass die Beteiligung zwingend vorgeschrieben ist, deutlich, dass nur eine dies gewä...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.2.1 Leistungsgerechte Vergütung nach Satz 1

Rz. 22 Die Höhe der jeweiligen leistungsgerechten Vergütung ist nach der in §§ 78a ff. getroffenen – auf den Erfahrungen der Gesundheitsreform nach dem SGB V sowie der dieser folgenden Pflegeversicherung und der Sozialhilfe aufbauenden – Entscheidung des Gesetzgebers für eine marktorientierte Versorgung mit Leistungen der Jugendhilfe in erster Linie über die Feststellung von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 2. Kauf von Ferienwohnungen

Rz. 37 Für Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz ist der Kauf von Ferienwohnungen nur in den sog. Touristenkantonen und innerhalb dieser Touristenkantonen nur in den darin vorgesehenen sog. Fremdenverkehrsorten zulässig. Dabei beschränkt Art. 11 Abs. 2 BewG das gesamtschweizerisch zulässige Bewilligungskontingent auf 1.500, wobei dieses Kontingent auf die einz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 1. Kauf eines Grundstücks in der Schweiz durch deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz Schweiz

a) Personen im Ausland Rz. 34 Der Grundstückserwerb durch Personen im Ausland wird durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16.12.1980 (Bewilligungsgesetz, BewG) [46] geregelt, das allgemein auch unter der Bezeichnung "Lex Koller" bekannt ist. Das Bewilligungsgesetz dient primär dazu, eine Überfremdung des schweizerischen Bodens zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.3 Umfang des Erwerbs (Zeilen 5 bis 6)

In der Zeile 5 ist die Höhe der Beteiligung des bisherigen Betriebsinhabers anzugeben (entweder mit Zähler und Nenner oder in Prozent). Sollte es sich um ein Einzelunternehmen handelt, dann ist die Eintragung "100 %" vorzunehmen. Von den Angaben in Zeile 5 ausgehend ist in der Zeile 6 der Umfang des Erwerbs von der Zeile 5 (Erwerber) einzutragen. Die Eintragung "100 %" ist auch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.7 Keine gesonderte Aktivierung von Stammrecht und Dividendenanspruch beim Erwerb von Anteilen zusammen mit dem Dividendenschein, wenn der Dividendenanspruch im Veräußerungszeitpunkt noch nicht entstanden war

Ausgewählte Literaturhinweise Müller, Rspr des Urt des BFH v 30.10.1973, DB 1974, 268; Tipke, Übertragung von Einkunftsquellen im St-Recht (Köln 1978); Meyer-Arndt, Abrechnung zwischen Verkäufer und Käufer bei der Übertragung von Geschäftsanteilen innerhalb eines Geschäftsjahrs – Stliche Fragen der Aktivierung und der KSt-Anrechnung, GmbHR 1980, 277; Littmann, Veräußerung von An...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.5.5 Vereinfachte Kapitalherabsetzung; Erwerb und Einziehung eigener Anteile

Tz. 286 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Wird das Nenn-Kap nicht zum Zweck der Auskehrung an die AE, sondern zum Ausgleich eines Verlusts verwendet (vereinfachte Kap-Herabsetzung, s §§ 229–236 AktG, § 58 GmbHG), ändert sich beim AE der Bw der Beteiligung nicht. Wird der Kap-Herabsetzungsbetrag anteilig zur Verlustabdeckung verwendet und im Übrigen an die AE ausgezahlt, verringert ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 3. Investitionsbegünstigungen

Rz. 7 Eine Besonderheit des österreichischen Steuerrechts stellen die Investitionsbegünstigungen dar, die im Rahmen der sog. betrieblichen Einkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb) gewährt werden. Rz. 8 So besteht die Möglichkeit der Übertragung stiller Reserven gemäß § 12 Abs. 1 ÖstEStG. Hiernach können bei einer V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Müller, Rspr des Urt des BFH v 30.10.1973, DB 1974, 268; Tipke, Übertragung von Einkunftsquellen im St-Recht (Köln 1978); Meyer-Arndt, Abrechnung zwischen Verkäufer und Käufer bei der Übertragung von Geschäftsanteilen innerhalb eines Geschäftsjahrs – Stliche Fragen der Aktivierung und der KSt-Anrechnung, GmbHR 1980, 277; Littmann, Veräußerung von Anteilen mit Gewinnansprüchen –...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 2. Meldepflicht für Schenkungen

Rz. 38 Nach § 121a BAO wurde ab dem 1.8.2008 allerdings eine Meldepflicht für Schenkungen betreffend folgende Wirtschaftsgüter eingeführt: Bargeldmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

s Lit-Hinw vor § 28 KStG Tz 99 ff. Tz. 370 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Im Schrifttum besteht seit jeher hinsichtlich der hr-lichen und stlichen Behandlung des Erwerbs eigener Anteile Rechtsunsicherheit. Dabei konkurrieren vor allem zwei Beurteilungen: zum einen die Beurteilung als Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäft (sog "Anschaffungsgeschäftsthese") und zum anderen die Beu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Hahne, Auslegungs- und Anwendungsfragen zur ges Neuregelung für Aktiengeschäfte um den Ausschüttungstermin, DStR 2007, 605; Hahne, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien, DStR 2007, 1196; Rau, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien; KapSt bei Leerverkäufen über den Dividendenstichtag, DStR 2007, 1192...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang / IV. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (DBA Italien)

Rz. 4 (Vom 18.10.1989, BGBl 1990 II S. 742; BStBl 1990 I S. 396. Das Abkommen trat am 27.12.1992, gleichzeitig mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, in Kraft.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern (1) Dieses Abkommen g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang / I. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 1 (Vom 11.8.1971, einschließlich Änderungsprotokoll vom 30.11.1990, einschließlich Revisionsprotokoll vom 21.12.1992 und einschließlich Revisionsprotokoll vom 8.2.2003; Fundstellen: BStBl 1972 I S. 518, BGBl 1972 II S. 1021, BStBl 1990 I S. 409, BGBl 1990 II S. 766, BStBl 1993 I S. 927, BGBl 1993 II S. 1886. Neueste Fassung vom 8.2.2003 zu finden unter juris, Dokumentnum...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutschland als Wegzugs... / b) Entscheidung des EuGH

Rz. 143 Der EuGH hält zum einen fest, dass es sich beim Erwerb von Todes wegen durchaus um Kapitalverkehr im Sinne von Art. 73b EG handelt; ausgenommen sind lediglich die Fälle, die mit keinem ihrer wesentlichen Elemente über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen. Rz. 144 Dagegen stellt eine nationale Regelung, nach der der Übergang eines Nachlasses eines Angehörigen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.8.2 Rechtslage ab dem 1.7.2016

Ab dem Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform 2016 ab dem 1.7.2016 gelten für Erwerbe, bei denen die Steuer nach diesem Zeitpunkt entstanden ist, folgende Regelungen. Begünstigungsfähiges Vermögen Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen zählt ebenfalls zum sog. begünstigungsfähigen Vermögen des § 13b Abs. 1 ErbStG. Hierzu gehört der inländische Wirtschaftsteil des land- un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Henninger, Veräußerung von Dividendenscheinen und Verrechnung der KapSt, AG 1959, 334; Winter, Die stliche Behandlung von Eink aus der Veräußerung und dem Erwerb von Dividendenscheinen, FR 1962, 405; Henke, KapSt bei Abtretung von Dividendenscheinen, BB 1969, 1266; Kamprad, KapSt bei getrennter Veräußerung von Aktie oder Dividendenschein, FR 1970, 65; Weber, Die Einbehaltung von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2023, Keine Anwendu... / 1 Tatestand

Die streitgegenständliche und ca. 81 qm große Drei-Zimmer-Wohnung stand zunächst im Eigentum der Mutter des Klägers (fortan: ursprüngliche Eigentümerin). Mit gemeinschaftlichem notariellem Testament vom 4.12.2002 (…) vermachte sie ihrem Ehemann, dem Vater des Klägers (fortan: Nießbraucher), das lebenslange Nießbrauchrecht an der streitgegenständlichen Wohnung. Als Erben setzt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2023, Erbschaftsteu... / 4. Rechtsprechung

So z.B. war im Urteil des FG Münster vom 8.11.2018[3] der gesellschaftsvertragliche Abfindungswert geringer als der Anteilswert. Damit war ein rechnerisch negativer Wert additiver Gegenstand des buchmäßigen Anwachsungsvorgangs. Konnte dies dazu berechtigen, den positiven Erwerb um den negativen Erwerb zu saldieren, letztlich also die Erbschaftsteuern zu reduzieren? a) Der erb...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 2.2 Entscheidungsbefugnisse der Trägerversammlung (Abs. 2)

Rz. 34 Abs. 2 enthält die wesentlichen Entscheidungsbefugnisse der Trägerversammlung. Das ist der Bereich, in den auch ein Träger in seinem eigenen Verantwortungsbereich nicht eingreifen darf, weil die Kompetenz kraft Gesetzes der Trägerversammlung vorbehalten ist. Diese ist auch nicht durch eine Vereinbarung nach § 44b Abs. 2 abdingbar. Für diesen Bereich ist auch eine geso...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.8.5 Steuerliche Behandlung beim Dividendenscheinerwerber

Tz. 351 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Der Käufer des Dividendenscheins erwirbt mit dem Dividendenschein einen Anspruch gegen den Veräußerer auf die spätere GA. Im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschl wandelt sich der Anspruch gegen den Veräußerer in eine Forderung an die Gesellschaft um. Bei dem Erwerber des Dividendenscheins führt die spätere Vereinnahmung der Dividende nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 1. Allgemeines

Rz. 138 Dazu kommt die erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 4 Abs. 1 AStG.[157] Dieser Tatbestand kommt i.d.R. in einem Fünf-Jahres-Zeitfenster zur Anwendung, nämlich zwischen dem Ablauf der erweitert unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG nach fünf Jahren nach dem Wegzug und der in § 2 AStG festgelegten 10-Jahres-Periode.[158] G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / a) Personen im Ausland

Rz. 34 Der Grundstückserwerb durch Personen im Ausland wird durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16.12.1980 (Bewilligungsgesetz, BewG) [46] geregelt, das allgemein auch unter der Bezeichnung "Lex Koller" bekannt ist. Das Bewilligungsgesetz dient primär dazu, eine Überfremdung des schweizerischen Bodens zu verhindern.[47] Rz. 35...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / b) Grundstückserwerb

Rz. 36 Der Erwerb einer sog. Hauptwohnung ist, sofern insbesondere die folgenden Voraussetzungen gegeben sind, gemäß den Vorschriften des BewG sachlich bewilligungsfrei:[49]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.3 Bedeutung der Verfallbarkeit des Anspruchs

Tz. 236 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach Auff des BFH ist der Tw beim Verzicht auf einen (noch) verfallbaren Pensionsanspruch mit 0 EUR anzusetzen; s Urt des BFH v 08.06.2011 (BB 2011 S. 2673). Auch wenn das Urt nicht im BStBl veröffentlicht ist, folgt die FinVerw dem BFH in diesem Punkt. Damit lassen sich verfallbare Pensionsansprüche idR ohne Zufluss von Arbeitslohn beim Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.8.1 Rechtslage zwischen dem 1.1.2009 bis 30.6.2016

Bis zum Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform 2016 ab dem 1.7.2016[1] galten für Erwerbe, bei denen die Steuer vor diesem Zeitpunkt entstanden ist, folgende Regelungen: Begünstigtes Vermögen Bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen liegt begünstigtes Vermögen immer dann vor, wenn ein nach § 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG inländischer Wirtschaftsteil oder ein nach § 159 BewG selb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.4 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Zeilen 7 bis 19)

In der Zeile 8 ist die Eigentumsfläche des Betriebs am Bewertungsstichtag anzugeben. Wichtig Als Personengesellschaft oder Gemeinschaft geführter Betrieb Sofern der Betrieb der land- und Forstwirtschaft in der Rechtsform einer Personengesellschaft oder als Gemeinschaft geführt werden, so sind auch die im Alleineigentum eines Gesellschafters bzw. Gemeinschafters befindende Fläc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.3 Begriff des Anteilseigners (§ 20 Abs 5 EStG)

Tz. 302 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Legaldefinition des AE befand sich bis 1993 in § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG (ebenso hierzu s R 97 Abs 3 KStR 1995). AE ist danach derjenige, dem nach § 39 AO die Anteile an dem KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zuzurechnen sind. Das ist idR der bürgerlich-rechtliche Eigentümer, bei Sonderverhältnissen der Treu- oder Sicherungsgeber usw....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2023, Fahrlässigkeit... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Bei Verhängung einer Geldbuße von nicht mehr als 250 EUR ohne Nebenfolge ist die Rechtsbeschwerde nur zuzulassen, wenn es geboten ist, die Nachprüfung des Urteils zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu ermöglichen oder das Urteil wegen Versagung des rechtlichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.4 Bewertung eines Forderungsverzichts

Tz. 60 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch verdeckte Einlagen iRe Forderungsverzichts sind auf Ebene der Empfänger-Kö mit dem Tw zu bewerten. Auf den Nennbetrag kommt es nicht an. Maßgeblich ist der Tw der Forderung im Verzichtszeitpunkt; s Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307); s Urt des BFH v 29.07.1997 (BStBl II 1998, 652); und s Urt des BFH v 16.05.2001 (B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 1. Verfassungswidrigkeit der Erbschaft- und Schenkungssteuer

Rz. 34 Erbschaften und Schenkungen[38] unterlagen in Österreich bis 31.7.2008 dem Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz vom 30.6.1955. Das Erbschaftsteuergesetz wurde jedoch mit einer Entscheidung des öst. Verfassungsgerichtshof im Jahr 2006 als verfassungswidrig erkannt[39] und eine Reparaturfrist bis 31.7.2008 gesetzt, die der österreichische Gesetzgeber jedoch verstreichen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7.2.5 Folgen aus § 15 Abs 4 ErbStG

Tz. 128 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 15 Abs 4 ErbStG (ebenfalls eingefügt durch das BeitrRLUmsG) ist bei einer Schenkung durch eine Kap-Ges oder Gen das pers Verhältnis des Erwerbers zu derjenigen unmittelbar oder mittelbar beteiligten natürlichen Pers oder Stiftung der Besteuerung zugrunde zu legen, durch die sie veranlasst ist. In diesem Fall gilt die Schenkung bei de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2023, Erbschaftsteu... / 2. Welcher Steuerwert gilt bei unterschiedlichem Anteilswert und Abfindungswert?

Was aber würde geschehen, wenn der zugewachsene Anteil kleiner oder größer wäre als die gesellschaftsvertraglich vereinbarte Abfindung: Wie würde sich das in der Steuerbelastung bei den Anteilsnachfolgern auswirken? Beispielsweise könnte der Anwachsungswert bei 100 liegen, der gesellschaftsvertragliche Abfindungsanspruch aber könnte mehr oder weniger als 100 betragen; wie wir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang / III. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 3 (BStBl I 2002, S. 584 ff, S. 958. Das Abkommen trat am 21.8.2002 einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Es ist nach Art. 31 Abs. 2 DBA Österreich/Deutschland ab dem 1.1.2003 anwendbar.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Zuwendungen durch nahe stehende Personen

Tz. 87 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Erfolgt die Zuwendung durch eine nahe stehende Pers, stellt sich die Frage, ob sich dadurch die AK des Gesellschafters erhöhen können. Bei der nahe stehenden Pers ist eine stliche Berücksichtigung jedenfalls nicht möglich, da sie nicht an der Kö beteiligt ist, der sie die Zuwendung zukommen lässt. Es können bei der nahe stehenden Pers also w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutschland als Wegzugs... / a) Defintion

Rz. 14 Unter Steuergestaltung versteht das BMF sehr weitgehend "einen bewussten, das (reale und/oder rechtliche) Geschehen mit steuerlicher Bedeutung verändernden Schaffensprozess durch Transaktionen, Regelungen, Handlungen, Vorgänge, Vereinbarungen, Zusagen, Verpflichtungen oder ähnliche Ereignisse. Durch den Nutzer oder für den Nutzer wird dabei eine bestimmte Struktur, ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 3. Anfall der Erbschaftsteuer in Italien

Rz. 126 In Deutschland fällt die Erbschaftsteuer gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 ErbStG bereits mit dem Tod des Erblassers entsteht, da der Erwerb des Erben gemäß §§ 1922, 857 BGB kraft Gesetzes automatisch erfolgt. Einen solchen Erwerbsvorgang kennt das italienische Erbrecht nicht. Vielmehr sieht Art. 459 ZGB Italien (Codice civile) vor, dass der Nachlass vom Erben angenommen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 3. Gestaltungsüberlegungen

Rz. 150 Die erweitert beschränkte Steuerpflicht scheidet nach § 4 Abs. 2 AStG aus, wenn der Nachweis erbracht wird, dass für den Teil des Erwerbs, der nach § 4 Abs. 1 AStG steuerpflichtig wäre, im Ausland eine Steuer entrichtet wird, die mindestens 30 % der deutschen Erbschaftsteuer beträgt, die nach § 4 Abs. 1 AStG auf diese Teile des Erwerbs erhoben würde. Hier lohnt sich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2023, Erbschaftsteu... / 3. Ist die negative Differenz von Anteils- zu Abfindungswert oder umgekehrt von steuerlicher Bedeutung?

Unproblematisch wäre der Fall, dass der Anteilswert nach §§ 95 ff. BewG mit 100 höher wäre als der Abfindungswert nach § 12 BewG (z.B. 75): Dann würde der höhere Steuerwert zur alleinigen Bemessungsgrundlage für die Erb- und Schenkungsteuer.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.5.4 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und nachfolgende Kapitalherabsetzung innerhalb von fünf Jahren bei ausländischen Kapitalgesellschaften (§ 7 KapErhStG)

Tz. 285 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 7 Abs 1 KapErhStG ist dessen § 1 auf den Wert neuer Anteilsrechte an ausl Gesellschaften anzuwenden, dh der Wert der neuen Anteile gehört bei den AE nicht zu den Eink iSd § 2 Abs 1 EStG, wenn die ausl Gesellschaft einer AG, KGaA oder einer GmbH vergleichbar ist, die neuen Anteilsrechte auf Maßnahmen beruhen, die einer Kap-Erhöhung aus ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Italien als Zuzugsstaat / II. Steuernummer für natürliche Personen in Italien (Codice fiscale – C.F.)

Rz. 17 Wer in Italien lebt oder sich dort geschäftlich betätigt, braucht eine italienische Steuernummer (Codice Fiscale – C.F.). Der Codice Fiscale ist eine Steuernummer, welche der öffentlichen Verwaltung die eindeutige Identifizierung von natürlichen Personen und anderen Steuersubjekten (z.B. Vereine und Körperschaften) ermöglicht. Die Steuernummer wurde erstmals 1973 eing...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.6.7 Veräußerung des Stammrechts unter Zurückbehaltung des Dividendenscheins (Fallgruppe II)

Tz. 313 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Ebenfalls keine St-Pflicht nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG besteht, wenn der bisherige AE das Stammrecht veräußert, den Dividendenschein bzw sonstigen Gewinnanspruch jedoch zurückbehält. Zur Besteuerung des VG für das Stammrecht gilt das oben Gesagte entspr (s Tz 311). Tz. 314 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Fall A: Im Zeitpunkt der Stammrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 6. Höchstbetragsbegrenzung

Rz. 164 Nach § 21 Abs. 1 S. 2, 3 ErbStG erfolgt über die enge Definition des Auslandsvermögens nach § 21 Abs. 2 ErbStG eine weitere Einschränkung des anrechenbaren Betrags. Danach kann die ausländische Erbschaftsteuer nur bis zur Höhe der deutschen Erbschaftsteuer, die auf das betreffende Auslandsvermögen entfällt, angerechnet werden, sog. Höchstbetragsbegrenzung. Dadurch so...mehr