Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.1 Einführung

Rz. 455 Die Regelung des § 3a Abs. 5 UStG ist mWv 1.1.2015 vollständig neu gefasst worden[1], sie hat seit diesem Zeitpunkt einen ganz anderen Regelungsinhalt als die bis zum 31.12.2014 geltende Vorgängerbestimmung; im Ergebnis wurde hier für die Besteuerung der grenzüberschreitenden digitalen Dienstleistungen [2] an Nichtunternehmer (Verbraucher) ein eigenes Besteuerungsverf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Ersatzwegzugstatbeständ... / a) Unentgeltliche Übertragung

Unter dem Terminus der unentgeltlichen Übertragung will die Legislative Übertragungen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden oder durch Erwerb von Todes wegen subsumieren[11]. Beachten Sie: Einer gesonderten Regelung für Erwerbe von Todes wegen bedarf es daher – im Gegensatz zur alten Rechtslage – nicht mehr. Was geschieht bei "teilentgeltlicher" Übertragung? Aus dem alleinigen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Ersatzwegzugstatbeständ... / 1. Übertragung auf nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG)

Nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG stellt die unentgeltliche Übertragung des infragestehenden Anteils i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 1 EStG auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person einen Ersatzrealisationstatbestand für Zwecke der Wegzugsbesteuerung dar. Beachten Sie: Der bisherige Wortlaut des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AStG a.F. sah insoweit eine Übertragung der Anteile durch ganz ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Umfang der einheitlichen Leitung

Rn. 117 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der enge Konzernbegriff orientiert sich an der wirtschaftswissenschaftlichen Betrachtung des Konzerns als einheitliches UN (vgl. HdR-E, AktG §§ 15–19, Rn. 106). Eine wirtschaftliche Einheit liegt vor, wenn die Konzernspitze die wesentlichen unternehmerischen Leitungsfunktionen in wichtigen Bereichen der UN-Politik wahrnimmt, d. h. "für die z...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Investitionszuschüsse

Rn. 261 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Zuschüsse zur Anschaffung oder Herstellung von Anlagegütern können steuerlich wahlweise erfolgswirksam als Betriebseinnahme oder zunächst erfolgsneutral durch Minderung der AHK des bezuschussten WG berücksichtigt werden (vgl. R 6.5 Abs. 2 EStR (2012)). Wird das Anlagegut ganz oder teilweise erst in einem auf die Zuschussgewährung folgenden W...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gemeinschaftsunternehmen

Rn. 79 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Unter Gemeinschafts-UN versteht man gemeinsame TU verschiedener UN (sog. MU), die zur Erreichung gemeinsamer – nicht unbedingt identischer – Zwecke gegründet oder erworben werden. Beispiele sind Einkaufs- oder Verkaufsgemeinschaften, gemeinsame Produktions- und Forschungseinrichtungen etc. "Die praktische Bedeutung derartiger gemeinsamer Töch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Rechtsfolgen

Rn. 35 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Als bloße Definitionsnorm (vgl. HdR-E, AktG §§ 15–19, Rn. 14) kennt § 15 AktG keine selbständigen Rechtsfolgen. Systematisiert man die Rechtsfolgen bei Vorliegen verbundener UN, so lassen sich folgende Bereiche abgrenzen:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Inhalt des Maßgeblichkeitsgrundsatzes

Rn. 26 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Grundsatz der Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB ist nach wie vor tragendes Fundament der steuerlichen Gewinnermittlung. Er ist de lege lata in der (Haupt-)Ausprägung materieller Maßgeblichkeit in § 5 Abs. 1 EStG sowie der (Sonder-)Ausprägung konkreter Maßgeblichkeit für Bewertungseinheiten in § 5 Abs. 1a Satz 2 EStG wie folgt kodi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Latente Steuern des übernehmenden Rechtsträgers

Rn. 500 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Vermögenübergang stellt beim übernehmenden Rechtsträger einen Anschaffungsvorgang dar (vgl. IDW RS HFA 42 (2012), Rn. 3; Oser, 2021, S. 717 (718)), der zu (echten) AK zu bewerten ist. Diese sind in Abhängigkeit von der Art der Gegenleistung für das erlangte Vermögen (Ausgabe neuer Anteile respektive Hingabe eigener Anteile des übernehmen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Rechtsfolgen

Rn. 62 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Anwendung finden zunächst alle Vorschriften, die für alle (verbundenen) UN gelten (vgl. HdR-E, AktG §§ 15–19, Rn. 35ff.). Fernerhin wird im AktG auf § 16 Abs. 1 AktG bzw. eine "Mehrheitsbeteiligung" oder auf ein "in Mehrheitsbesitz stehendes UN" verwiesen in: § 17 Abs. 2 AktG: Abhängigkeitsvermutung. § 19 Abs. 2f. AktG: Wechselseitig beteiligte U...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / M. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 775 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Konzeption der Steuerabgrenzung des § 274 basiert auf dem international üblichen bilanzorientierten Temporary-Konzept, das auch den Regelungen des IAS 12 (Income Taxes) zugrunde liegt. Der Titel dieses Standards macht deutlich, dass es um die Abbildung von Ertragsteuern im IFRS-Abschluss geht, nicht nur um die Bilanzierung von latenten S...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Ermittlung einer wechselseitigen Beteiligung

Rn. 143 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Nach § 19 Abs. 1 AktG liegt eine einfache wechselseitige Beteiligung vor, falls KapG mit Sitz im Inland dadurch verbunden sind, dass jedem UN mehr als der vierte Teil der Anteile des anderen UN gehört, ohne dass aber eine Mehrheitsbeteiligung oder ein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Eine beidseitige Beteiligung von jeweils genau 25 % genügt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Latente Steuern des übernehmenden Rechtsträgers

Rn. 540 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Für die Bilanzierung von latenten Steuern beim übernehmenden Rechtsträger gelten die Verschmelzungsgrundsätze entsprechend (vgl. HdR-E, HGB § 274, Rn. 500ff.). Bei Anwendung der allg. Anschaffungs-(kosten-)grundsätze ist die Übernahme der latenten Steuern vom übertragenden auf den übernehmenden Rechtsträger ausgeschlossen. Der übernehmende R...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bilanzierung bei der Gesellschaft

Rn. 570 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die bilanzielle Erfassung eines durch den Gesellschafter gewährten Vermögensvorteils im JA der empfangenden Gesellschaft setzt einen einlagefähigen VG voraus. Zum einen erfüllen Bareinlagen unzweifelhaft die Aktivierungskriterien. Zudem werden sie im handels- und steuerrechtlichen JA dem Grunde und der Höhe nach grds. im Gleichlauf angesetzt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Geringwertige Wirtschaftsgüter

Rn. 207 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Abweichend vom Grundsatz, dass WG einzeln zu aktivieren und die AHK erst im Wege der AfA nach Maßgabe der §§ 7ff. EStG unter Berücksichtigung der jeweils betriebsgewöhnlichen ND des WG gewinnmindernd zu berücksichtigen sind, eröffnen § 6 Abs. 2 und § 6 Abs. 2a EStG für abnutzbare, bewegliche und einer selbständigen Nutzung fähige GWG mit Ver...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Passivierung bei Verpflichtungsübernahme

Rn. 161 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Vom Handelsbilanzrecht abweichende steuerliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte für die Passivseite verlagern – unter Durchbrechung des Imparitäts- und Periodisierungsprinzips (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 4f.) – die Aufwandswirksamkeit einer am BilSt bestehenden Verpflichtung steuerlich in spätere Perioden und bewirken steuerliche stille bilanziel...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Fortschreitende Auflösung der Verbindung von Handels- und Steuerbilanz

Rn. 11 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Verbindung von HB und StB wird insbesondere durch eine kontinuierlich wachsende Anzahl steuerlicher Regelungen durchbrochen, die Abweichungen von der handelsrechtlichen RL erzwingen respektive ermöglichen. Fiskalisch motivierte Durchbrechungen des Maßgeblichkeitsgrundsatzes tangierten ursprünglich tendenziell vornehmlich Randbereiche des ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Methode planmäßiger Abschreibung

Rn. 263 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der handelsrechtlichen Verpflichtung, bei abnutzbaren VG des AV planmäßige AfA vorzunehmen (vgl. § 253 Abs. 3 Satz 1), stehen der steuerrechtliche Bewertungsvorbehalt des § 5 Abs. 6 EStG und die Regelungen des § 7 EStG gegenüber. Handelsrechtlich ist der planmäßigen AfA die voraussichtliche betriebsindividuelle ND zugrunde zu legen. Die Wahl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Gesellschaftsebene

Rn. 370 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Handelsrechtlich sind die der PersG wirtschaftlich zuzurechnenden Aktiva und Passiva nach den allg. Vorschriften des HGB zu bilanzieren. Steuerlich setzt sich die relevante Betrachtungsebene aus der Gesamthandsbilanz und Ergänzungsbilanz(en) sowie Sonderbilanz(en) zusammen (vgl. Schmidt: EStG (2022), § 15, Rn. 401). Die Gesamthandsbilanz weis...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Steuerrechtlicher Dokumentationsvorbehalt

Rn. 111 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die steuerlich autonome Wahlrechtsausübung steht unter dem Vorbehalt der Dokumentation ausübungsbedingter Abweichungen in einem besonderen, laufend zu führenden steuerlichen Verzeichnis. Nach § 5 Abs. 1 Satz 2f. EStG müssen WG, die nicht mit dem handelsrechtlich maßgebenden Wert in der steuerlichen Gewinnermittlung ausgewiesen werden, in das...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Subventionelle Wahlrechte und Billigkeitswahlrechte

Rn. 232 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Steuerliche Wahlrechte mit Subventionscharakter können unstreitig gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz) EStG steuerlich autonom, d. h. ohne entsprechende Abbildung in der HB ausgeübt werden, Letzteres ist ausgeschlossen. Die Eliminierung steuerlich bedingter Verzerrungen aus der HB war primäres Ziel der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblich...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Europäisierung des Steuerbilanzrechts

Rn. 341 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die europäischen Bilanz-R (vgl. die 4. EG-R, erweitert durch die R 90/605/EWG des Rates vom 08.11.1990 (ABl. EG, L 317/60ff. vom 16.11.1990), ersetzt durch die Bilanz-R), die mit dem BiRiLiG durch spezifische Regelungen über die für alle Kaufleute geltenden GoB in den §§ 238ff. sowie ergänzende Vorschriften für KapG (ebenso wie derweil haftu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zweck der Vorschriften

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die §§ 15–19 des AktG enthalten Definitionen des Begriffs der verbundenen UN sowie der wesentlichen Formen von UN-Verbindungen (vgl. bereits Kropff (1965), S. 26ff., zum AktG 1965). Diese Vorschriften stehen im Zusammenhang mit den Regelungen der §§ 291–328 AktG (zuvor: §§ 291–338), die sich mit dem Recht der UN-Verträge (vgl. §§ 291–307 AktG)...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Einfluss der IFRS

Rn. 349 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Über die europäische Flanke des HB-Rechts besteht die Gefahr einer Öffnung des deutschen HB-Bilanzrechts und über den Maßgeblichkeitsgrundsatz auch des Steuerbilanzrechts für IFRS-determinierte Auslegungsgrundsätze. IFRS-konforme Interpretationstendenzen der Bilanz-R sind spätestens mit der seit 2005 für kap.-marktorientierte UN bestehenden ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Gesellschafterebene

Rn. 390 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Latente Steuern im Zusammenhang mit PersG können auf Ebene des Gesellschafters nur insoweit zu berücksichtigen sein, wie sich Steuereffekte aus der Beteiligung bei ihm niederschlagen. Dies bedeutet, dass bei einer Beteiligung an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft keine latenten GewSt beim Gesellschafter zu bilanzieren sind, da die PersG...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Entwicklung der aktienrechtlichen Vorschriften

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Im Hinblick auf die Zwecksetzung dieses Kommentars, die RL-relevanten und prüfungsrechtlichen Vorschriften des HGB und anderer Gesetze – hier insbesondere des AktG – zu erläutern, wird auf die Entwicklung der ursprünglichen aktienrechtlichen Regelungen bis zum AktG in der aktuellen Fassung lediglich in aller Kürze eingegangen. Zur Vertiefung w...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 5.2 Reinvestitionsrücklage nach § 6b EStG

Rz. 40 Nach § 6b EStG können bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter aufgedeckte stille Reserven ganz oder teilweise auf bestimmte neu angeschaffte oder hergestellte Anlagegüter übertragen werden. Grundvoraussetzung für die Anwendung dieser Vorschrift ist nach § 6b Abs. 4 EStG die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich (§ 4 Abs. 1 oder § 5 EStG). Bei einer Gewinnermittl...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 5.4 Zuschussrücklage nach R 6.5 EStR

Rz. 42 Werden Anlagegüter mit Zuschüssen aus öffentlichen oder privaten Mitteln angeschafft oder hergestellt, so hat der Steuerpflichtige nach R 6.5 Abs. 2 EStR grundsätzlich ein Wahlrecht. Er kann die Zuschüsse als Betriebseinnahmen ansetzen; in diesem Fall werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der betreffenden Wirtschaftsgüter durch die Zuschüsse nicht berührt. ...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.3 Besonderheit: Behandlung eigener Anteile

Rz. 27 Nach dem BilMoG – folgt aus der Neufassung des § 272 Abs. 1a und Abs. 1b HGB – entfällt die Differenzierung zwischen eigenen Aktien und eigenen Anteilen. Eigene Anteile sind stets unabhängig vom Erwerbsgrund passivisch in einer Vorspalte offen zum Posten "gezeichnetes Kapital" auszuweisen; eine Rücklage für eigene Anteile ist nicht mehr zu bilden.[1] Eigene Anteile kön...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 3.1 Grundsätzliches

Rz. 30 Stille (verdeckte) Rücklagen, auch stille Reserven genannt, sind – wie ihre Bezeichnung schon aussagt – nicht aus der Bilanz ersichtlich. Sie entstehen durch (zulässige) Unterbewertung von Aktiva (z. B. Anlagevermögen) oder durch (zulässige) Überbewertung von Passiva (z. B. Rückstellungen), durch Nichtaktivierung von aktivierungsfähigen Vermögensgegenständen (z. B. gerin...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 5.3 Ersatzbeschaffungsrücklage und/Entschädigungsrücklage nach R 6.6 EStR

Rz. 41 Nach R 6.6 Satz 1 EStR kann bei buchführenden Land- und Forstwirten, Gewerbetreibenden und selbstständig Tätigen, deren Gewinn durch Vermögensvergleich ermittelt wird,[1] die Gewinnverwirklichung durch Aufdeckung stiller Reserven in bestimmten Fällen der Ersatzbeschaffung vermieden werden; Voraussetzung ist, dass ein Wirtschaftsgut des Anlage- oder Umlaufvermögens info...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 4.5 Behandlung eigener Anteile

Rz. 37 Nach IAS 32.33 sind eigene Anteile vom Eigenkapital abzuziehen. Eigene Anteile können vom Unternehmen selbst oder von anderen Konzernunternehmen erworben und gehalten werden; der Kauf, Verkauf, die Ausgabe oder Einrichtung werden nicht erfolgswirksam erfasst; alle gezahlten oder erhaltenen Gegenleistungen sind direkt im Eigenkapital zu erfassen.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufteilung eines Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude

Leitsatz Bei einer im Kaufvertrag vorgenommenen Kaufpreisaufteilung sind die vereinbarten Anschaffungskosten grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen. Vereinbarungen der Vertragsparteien über Einzelpreise für Einzelwirtschaftsgüter binden allerdings nicht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, der Kaufpreis sei nur zum Schein bestimmt worden oder die Voraussetzungen...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.1.1 Aufgliederung der Kapitalrücklage

Rz. 4 Nach § 272 Abs. 2 HGB sind als Kapitalrücklage auszuweisen: der Betrag, der bei der Angabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag oder, falls ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wird; der Betrag, der bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Optionsrechte zum Erwerb von Anteile...mehr

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Dienstfahrräder und Umsatzs... / 2.1 Vorsteuerabzug des Arbeitgebers bei Anschaffung des Fahrrads

Alle Konstellationen beginnen mit der Anschaffung des (Dienst-)Fahrrads durch den Arbeitgeber. Dabei stellt sich die Frage nach dem Abzug der im Anschaffungspreis enthaltenen Umsatzsteuer als Vorsteuer. Ein Unternehmer ist dem Grunde nach zum Vorsteuerabzug berechtigt, soweit er Leistungen für sein Unternehmen[1] und damit für seine wirtschaftlichen Tätigkeiten zur Erbringun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Rz. 146 Nach § 25a Abs. 7 Nr. 2 UStG unterliegt der innergemeinschaftliche Erwerb gem. § 1a UStG nicht der USt, wenn auf die Lieferung der Gegenstände an den Erwerber die Differenzbesteuerung im übrigen Gemeinschaftsgebiet angewendet wurde.[1] Dies ist systematisch die Binnenmarkt-Parallele zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs, wenn im Inland der Ankauf aus der Hand eines ande...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Bildung einer Gesamtdifferenz (§ 25a Abs. 4 UStG)

Rz. 129 Während unter der Geltung des § 25a UStG 1990 die Ermittlung der Marge für jedes einzelne Fahrzeug angesichts des Werts und der Größe von Fahrzeugen sicher ohne Weiteres möglich und zumutbar war, trägt § 25a Abs. 4 UStG seit 1995 dem Umstand Rechnung, dass bei einer Vielzahl von Gegenständen, die ein Wiederverkäufer, z. B. ein Trödler im Rahmen einer Haushaltsauflösu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Option zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften

Rz. 149 § 25a Abs. 8 UStG gibt dem Wiederverkäufer das Recht, für jede Lieferung auf die Anwendung der Differenzbesteuerung zu verzichten. Der Umsatz ist dann nach den allgemeinen Vorschriften zu versteuern, d. h., es gelten die Bemessungsgrundlagen gem. § 10 UStG. Nur wenn er die Gesamtmargenbildung gem. § 25a Abs. 4 UStG wählt (Rz. 127ff.), hat er diese Optionsmöglichkeit ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Systematische Einordnung der Vorschrift

Rz. 14 § 25a UStG ist im UStG im 6. Abschnitt bei den "Besonderen Besteuerungsformen" angesiedelt, was schon äußerlich zeigt, dass sich die Differenzbesteuerung vom Regelfall der Besteuerung von Umsätzen nach dem UStG unterscheidet. Diese Abweichung ist systematisch in Abs. 3 des § 25a UStG zu orten, denn dort ist, anders als bei der allgemeinen Regelung in § 10 UStG und ähn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.3 Lieferung ohne Umsatzsteuer

Rz. 91 Gerade die Lieferung an den Wiederverkäufer ohne Entstehung von USt ist typisch dafür, dass ein Nichtunternehmer der Lieferer ist. Nichtunternehmer pflegen freilich selten neue Gegenstände zu liefern, vielmehr trennen sie sich im Allgemeinen nur gelegentlich von ihren gebrauchten Gegenständen. Bereits in Rz. 74 wurde dargestellt, dass § 25a UStG aber keine Qualifikati...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 § 25a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b: Anwendung der Differenzbesteuerung auf die Lieferung an den Wiederverkäufer

Rz. 50 Gemäß § 25a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG ist die Differenzbesteuerung auf die Lieferung eines Gebrauchtgegenstands auch dann anzuwenden, wenn die Lieferung, welche zum Erwerb des Gebrauchtgegenstands durch den Wiederverkäufer führte, ihrerseits der Differenzbesteuerung unterlag. Damit werden also auch Geschäfte zwischen Wiederverkäufern von der Vorschrift umfasst. Rz. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Vorsteuerabzug

Rz. 137 Weil der Wiederverkäufer typischerweise seine Einkäufe aus der Hand von Nichtunternehmern ohne Umsatzsteuerbelastung tätigt, hat er ohnehin keine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug. Aber auch in den Fällen, in denen er steuerpflichtig beliefert wurde, beispielsweise durch Künstler, die Kunstwerke liefern (Rz. 70), oder wenn der Wiederverkäufer Einfuhrumsatzsteuer entrich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.1 Wiederverkäufer

Rz. 76 Nur Wiederverkäufer können § 25a UStG anwenden. Der Wiederverkäufer wird in § 25a Abs. 1 Nr. 1 UStG durch eine Fiktion definiert: Zitat Als Wiederverkäufer gilt, wer gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen handelt oder solche Gegenstände im eigenen Namen öffentlich versteigert. Rz. 77 Es muss sich also bei den Unternehmern, die § 25a UStG anwenden können, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Bewegliche körperliche Gegenstände

Rz. 74 Während § 25a UStG 1990 wenigstens noch in seiner Überschrift von Gebrauchtfahrzeugen sprach, ohne diese aber im Gesetzestext ausdrücklich zu definieren, vermeidet § 25a UStG 1995 das Wort "Gebrauchtgegenstand" völlig – anders übrigens als die Vorgabe gem. Art. 311 Abs. 1 Nr. 1 MwStSystRL. Das deutsche Gesetz spricht nur von beweglichen körperlichen Gegenständen als O...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Lieferungen gegen Entgelt

Rz. 106 Der seit dem 1.4.1999 geltende S. 1 des § 25a Abs. 3 UStG spricht in seinem ersten Halbsatz vom "Umsatz", der nach dem Betrag bemessen wird, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für den Gegenstand übersteigt. Damit sind nur die entgeltlichen Lieferungen gemeint, denn die unentgeltlichen Lieferungen werden im folgenden Halbsatz durch die Nennung des § 3 Abs. 1b ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Pauschalmarge (§ 25a Abs. 5 S. 3 UStG)

Rz. 134a Bei einer nach dem 31.12.2013 ausgeführten Lieferung eines Kunstgegenstands sind abweichend von dem regelmäßigen anzusetzenden Differenzbetrag zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis (Rz. 106ff.) gem. § 25a Abs. 3 S. 2 UStG i. d. F. ab dem 1.1.2014 (Rz. 1) 30 % des Verkaufspreises anzusetzen, wenn sich der Einkaufspreis des Kunstgegenstands nicht ermitteln lässt od...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 16.11 Laufend zu führende Verzeichnisse (§ 13a Abs. 7 S. 3 EStG)

Rz. 175 Nach § 13a Abs. 7 S. 3 EStG sind die Wirtschaftsgüter i. S. d. § 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG unter Angabe des Tags der Anschaffung oder Herstellung und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder des an deren Stelle getretenen Werts in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufzunehmen. Die Führung des Verzeichnisses nach § 13a Abs. 7 S. 3 EStG beda...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Organisation des Nachhaltig... / 4 Welche Rolle spielen die Nachhaltigkeitsmanager?

Nachhaltigkeit gewinnt zunehmend an Bedeutung: Unternehmen werden sowohl aufgrund von steigender gesellschaftlicher als auch steigender regulatorischer Anforderungen verstärkt dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsthemen angemessen zu adressieren. In Zuge dessen hat sich in den letzten Jahrzehnten die Rolle des Nachhaltigkeitsmanagers in Unternehmen etabliert. Diese Nachhaltigke...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Rechtstatsächlicher Hintergrund der Vorschrift

Rz. 35 Die beim unternehmerischen Umsatz von Gebrauchtwaren auf das volle Entgelt anfallende USt wurde vor Einführung der Differenzbesteuerung vor allem im Gebrauchtwagenhandel verbreitet dadurch vermieden, dass der Händler ein Fahrzeug nicht als Eigenhändler umsetzte, sondern dem Käufer gegenüber nur als Agent des Verkäufers auftrat. Dies geschah erfahrungsgemäß überwiegend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 16.10 Abnutzbares Anlagevermögen (§ 13a Abs. 7 S. 2 EStG)

Rz. 174 Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens mindern sich nach § 13a Abs. 7 S. 2 EStG für die Dauer der Durchschnittssatzgewinnermittlung mit dem Ansatz der Gewinne nach § 13a Abs. 4 bis 6 EStG um die AfA in gleichen Jahresbeträgen. Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens ist damit die zeitanteilige lin...mehr