Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.5.4 Steuerklassenprivileg bei Schenkungen durch Kapitalgesellschaften – § 15 Abs. 4 ErbStG – aktuelle Entwicklungen

Rz. 8a Die Vorschrift des § 15 Abs. 4 S. 1 ErbStG sollte Härten ausräumen, die sich aus einer möglichen Einordnung bestimmter Leistungen als freigebige Zuwendung einer Kapitalgesellschaft an Gesellschafter bzw. nahestehende Person im Hinblick auf Steuersatz und Freibetrag ergeben (vgl. Rz. 82, 83). Die Norm gewährt insoweit eine Privilegierung, als eine Schenkung einer Kapit...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 3.4 Anschaffung von Elektrofahrzeugen und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen vor dem 1.1.2022 (alte Regelung, wenn keine der o. a. Regelungen anwendbar ist)

Der Bruttolistenpreis für Elektrofahrzeuge oder Plug-In-Hybridelektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2013 angeschafft wurden, wird in Höhe von 500 EUR pro kWh Speicherkapazität der Batterie gemindert. Die Minderung pro Kraftfahrzeug darf allerdings 10.000 EUR nicht übersteigen (Höchstbetrag). Bei Anschaffungen in den Jahren ab 2014 mindert sich der Wert pro Jahr jeweils um 50 E...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.6.2 Anschaffungen nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031

Bei Elektrofahrzeugen oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen ist vom halben Bruttolistenpreis auszugehen, bzw. von den Kosten die auf die Privatnutzung entfallen, wobei die Abschreibung, Leasingzahlungen oder die Miete nur zu 50 % anzusetzen sind. Bei reinen Elektrofahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis von nicht mehr als 60.000 EUR ist ab 2020 von einem Viertel des ...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.1 Anschaffung von reinen Elektrofahrzeugen im Jahr 2019 mit einem Bruttolistenpreis von nicht mehr als 60.000 EUR

Die private Nutzung wird mit den tatsächlich entstanden Aufwendungen angesetzt, die auf die privaten Fahrten entfallen. Die Abschreibung bzw. vergleichbare Kosten (z. B. Leasingraten) werden im Jahr 2019 nur zur Hälfte angesetzt. Ab dem Jahr 2020 ist jedoch nur ein Viertel der Abschreibung bzw. vergleichbaren Kosten (z. B. Leasingraten) anzusetzen.mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.2 Anschaffung von reinen Elektrofahrzeugen nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031 mit einem Bruttolistenpreis von mehr als 60.000 EUR / ab 2024: von mehr als 70.000 EUR.

Die private Nutzung wird mit den tatsächlich entstanden Aufwendungen angesetzt, die auf die privaten Fahrten entfallen. Die Abschreibung bzw. vergleichbare Kosten (z. B. Leasingraten) werden jedoch nur zur Hälfte angesetzt.mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 5.1 Sonderregelung für Elektrofahrzeuge (Anschaffung bis 31.12.2018)

Zur Anwendung der Kostendeckelung bei Elektrofahrzeugen und extern aufladbaren Hybridfahrzeugen hat das BMF im Schreiben vom 5.6.2014[1] ausgeführt, dass beim Vergleich des pauschal ermittelten Nutzungswerts mit den Gesamtkosten die Abschreibung des Fahrzeugs zu den Gesamtkosten gehört, wobei allerdings die Abschreibung mit den Anschaffungskosten zugrunde zu legen ist, die sic...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: 1-%-Regelung bei einem Elektrofahrzeug mit Bruttolistenpreis bis 70.000 EUR bei Anschaffungen ab 1.1.2024

Ein Unternehmer erwirbt im Januar 2024 ein Elektrofahrzeug mit einem Bruttolistenpreis von 69.020 EUR. Die betriebliche Nutzung beträgt 65 %. Für die private Nutzung wird bei der 1-%-Regelung der Bruttolistenpreis nur mit einem Viertel (=EUR, abgerundet 17.200 EUR) angesetzt. Die Nutzungsentnahme nach der 1-%-Regelung beträgt somit 172 EUR pro Monat. Die Umsatzsteuer ist mit...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 7 Leasing eines Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugs: Wie bei Anschaffungen seit dem 1.1.2019 richtig gerechnet wird

Wird ein Fahrzeug geleast bzw. langfristig gemietet, sind die Leasingraten aufzuteilen. Die Kosten für das Batteriesystem, die in der Leasingrate enthalten sind, mindern die Gesamtkosten. Als Aufteilungsmaßstab kann das Verhältnis zwischen Bruttolistenpreis (einschließlich Batteriesystem) und dem um den Abschlag geminderten Listenpreis angesetzt werden. Praxis-Beispiel Leasin...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.6.1 Anschaffungen bis zum 31.12.2018 (alte Regelung)

Bei Elektrofahrzeugen oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen ist vom reduzierten Bruttolistenpreis auszugehen. Praxis-Beispiel Nutzung eines Hybridelektrofahrzeugs für Fahrten zur ersten Betriebsstätte Ein Unternehmer hat im Jahr 2018 ein Hybridelektrofahrzeug mit einer Batteriekapazität von 16 kWh erworben. Er nutzt das Fahrzeug für private Fahrten und für Fahrten zu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Angaben zum Geschäftsverlauf und Analyse von Geschäftsverlauf und Lage des Konzerns (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 20 Der Geschäftsverlauf des Gj ist in einem Wirtschaftsbericht zu analysieren, zusammenzufassen und wiederzugeben. Hierbei sind die Geschäftsfelder des Konzerns sowie die Struktur und Komplexität des Konzerns ausgewogen und umfassend zu berücksichtigen. Es sind nicht nur finanzielle Angaben, sondern auch nicht finanzielle Leistungsindikatoren in den Wirtschaftsbericht au...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 6 Ermittlung des tatsächlichen (individuellen) Nutzungswerts bei Unternehmern

Die pauschale 1-%-Regelung kann nicht angewendet werden, wenn die betriebliche Nutzung des Fahrzeugs nicht mehr als 50 % beträgt. Ist dies der Fall oder ermittelt der Unternehmer die private Nutzung mithilfe eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs, erfasst er die tatsächlichen Aufwendungen, die auf die private Nutzung des Kraftfahrzeugs entfallen. Bei Anschaffungen nach dem 31.12....mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 3.1 Übersicht der Regelungen für reine Elektrofahrzeuge: 1-%-Regelung

Die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs kann pauschal mithilfe der 1-%-Regelung ermittelt werden, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Die Überlassung eines Firmenwagens an Arbeitnehmer ist immer zu 100 % betrieblich. Bemessungsgrundlage ist der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich Sonderausstattung. Bei der privaten Nutzung vo...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.3 Regelungen für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031

Die private Nutzung wird mit den tatsächlich entstanden Aufwendungen angesetzt, die auf die privaten Fahrten entfallen. Die Abschreibung bzw. vergleichbare Kosten (z. B. Leasingraten) werden jedoch nur zur Hälfte angesetzt, wenn die Kohlendioxidemission höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer beträgt oder (alternativ) bei einer Anschaffung nach dem 31.12.2018 und vor dem 1...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 3.3 Übersicht der Regelungen für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge: 1-%-Regelung

Bei Anschaffungen nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031 wird die private Nutzung mit 1 % vom halben Bruttolistenpreis angesetzt (sog. 0,5-%-Regelung), wenn das extern aufladbare Hybridelektrofahrzeug eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat[1] oder (alternativ) die Reichweite bei Anschaffungen vor dem 1.1.2022 unter ausschließlicher Nutz...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 8 Nutzung von betrieblichen Elektro- und Hybridelektro-Firmenwagen für Privatfahrten eines Arbeitnehmers

Die Reduzierung des Bruttolistenpreises gilt auch für Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber ihnen ein Elektrofahrzeug oder ein Hybridelektrofahrzeug überlässt, das vom Arbeitnehmer auch privat genutzt werden darf. Das gilt entsprechend für die Reduzierung der Bemessungsgrundlage für Anschaffungen nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031. Das heißt, diese Regelungen gelten sowoh...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 4.4 Betriebliche Nutzung bis 50 %

Die pauschale 1-%-Regelung darf – auch bei Elektrofahrzeugen und Plug-In-Hybridfahrzeugen – nicht angewendet werden, wenn die betriebliche Nutzung des Fahrzeugs 50 % oder weniger beträgt. Ist dies der Fall, ist der Umfang der privaten Nutzung mithilfe eines Fahrtenbuchs oder anderen Aufzeichnungen (z. B. über einen repräsentativen Zeitraum) zu ermitteln. Für die Ermittlung d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Immaterialressourcenbericht (Abs. 3a)

Rz. 82a Mit der Umsetzung der CSRD in das HGB wird primär der Konzernlagebericht um einen Konzernnachhaltigkeitsbericht als eigenständiger Abschnitt erweitert. Hinzu kommt aber auch als Pflichtangabe des Konzernlageberichts neu ein Bericht über die wichtigsten immateriellen Ressourcen nach Art. 2 Nr. 19 und Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 4 i. V. m. Art. 29 der Bilanzrichtlinie 201...mehr

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Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 9.1 Vorgehen bei fremden und eigenen Ladestationen

Ein reines Elektroauto muss immer wieder an die Ladestation bzw. Steckdose. Soweit der Unternehmer das Elektrofahrzeug unterwegs bei einem fremden Dritten aufladen lässt, kann er die Kosten, die ihm dafür in Rechnung gestellt werden, als "laufende Kfz-Betriebskosten" erfassen. Im Regelfall wird das Elektroauto jedoch nach der Rückkehr in die private Wohnung dort auch aufgela...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.7 Kauf einer Immobilie mit gebrauchten Gegenständen

Werden zusammen mit einer Immobilie gebrauchte bewegliche Gegenstände verkauft, wird hierfür keine Grunderwerbsteuer fällig. Das gilt jedenfalls für werthaltige Gegenstände und wenn keine Anhaltspunkte für unrealistische Kaufpreise bestehen.[1] Im entschiedenen Fall hatten die Kläger ein Einfamilienhaus für 392.000 EUR erworben. Im notariellen Vertrag wurde vereinbart, dass ...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.13 Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung beim Erwerbsgegenstand Teileigentum

Mit Erklärung vom 1.4.2021 hat das BMF ein weiteres aktuelles Urteil des BFH für allgemein anwendbar erklärt. In seinem Urteil v. 16.9.2020 nahm der BFH zur Frage Stellung, ob die Instandhaltungsrückstellung in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen ist.[1] Die Revisionsklägerin begehrte die Minderung des vereinbarten Kaufpreises beim Erwerb von Teile...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.10 Einheitlicher Erwerbsgegenstand: Grundstückskauf – späterer Bau eines Einfamilienhauses

Mit Urteil vom 25.1.2017 hat der BFH eine weitere Entscheidung zum einheitlichen Erwerbsgegenstand gefällt.[1] Wird nach diesem Urteil ein Bauerrichtungsvertrag zeitlich nach dem Grundstückskaufvertrag und nach der betreffenden Grunderwerbsteuerfestsetzung geschlossen, kann die Finanzbehörde die ursprüngliche Grundwerbsteuerfestsetzung ändern und die Bauerrichtungskosten zusätzl...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.2 Vervielfachung der Freigrenze von 2.500 EUR

Wird der für die Berechnung der Grunderwerbsteuer maßgebende Wert von 2.500 EUR nicht überschritten, ist der betreffende Erwerb nicht grunderwerbsteuerpflichtig. Fraglich ist jedoch, ob die Befreiungsvorschrift auch gilt, wenn mehrere Miteigentümer ein Grundstück an mehrere Erwerber veräußern. Grundsätzlich gilt: Werden durch ein Rechtsgeschäft mehrere Grundstücke übertragen,...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Wie die Grunderwerbsteuer berechnet und gebucht wird

Unternehmer Hans Groß erwirbt für sein Unternehmen in Nürnberg ein Grundstück von Privatmann Wolfgang Müller für 150.000 EUR, auf dem er eine Produktionshalle errichten will. Der Zeitpunkt der Errichtung der Halle steht allerdings noch nicht fest. Es sind weder Pläne gefertigt, noch ist ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt. Folge: Die Grunderwerbsteuer bemisst sich nach dem...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.8 Einheitliches Vertragswerk: Grundstückskauf und Gebäudeerrichtung in engem sachlichen Zusammenhang

Grundsätzlich unterliegt der Grunderwerbsteuer nur der Kaufpreis für das unbebaute Grundstück, wenn nur dieses Vertragsgegenstand ist. Anders liegt aber der Fall, wenn ein sog. einheitliches Vertragswerk gegeben ist. Das ist der Fall, wenn die Verträge über den Kauf des unbebauten Grundstücks und die anschließende Gebäudeerrichtung in einem derart engen sachlichen Zusammenhan...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.4 Steuersatz: Die einzelnen Bundesländer legen den Prozentsatz fest

Der einheitliche Steuersatz beträgt 3,5 % der Bemessungsgrundlage. Die Steuer ist auf volle Euro nach unten abzurunden.[1] Durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz haben die Bundesländer seit dem 1.9.2006 das Recht, abweichend hiervon den Steuersatz selbst festzusetzen. Die folgende Übersicht zeigt die seit 1.1.2017 geltenden Steuersätze:mehr

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eBay-Verkäufe und Verkäufe ... / 4.1 Wann die Unternehmer mit Umsatzsteuer belastet werden

Für Waren, die ein Unternehmer in Deutschland über eine Online-Plattform verkauft, muss er grundsätzlich in Deutschland Umsatzsteuer zahlen. Das gilt auch für Waren, die aus dem Ausland kommen. Erfolgt die Lieferung von einem Unternehmen aus einem EU-Land an ein deutsches Unternehmen, gelangen diese gewerblich gelieferten Waren quasi unversteuert über die innergemeinschaftli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 5.7 Verbilligte Übertragung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn

Eine verbilligte Anteilsübertragung an eine, dem Geschäftsführer als Alleingesellschafter gehörende GmbH ist Arbeitslohn des Geschäftsführers.[1] Der verbilligte Erwerb einer GmbH-Beteiligung durch einen leitenden Arbeitnehmer des Arbeitgebers kann auch dann zu Arbeitslohn führen, wenn nicht der Arbeitgeber selbst, sondern ein Gesellschafter des Arbeitgebers die Beteiligung v...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 7.5 Fiktionstatbestand § 1 Abs 3a GrEStG

Nach § 1 Abs. 3a GrEStG gilt als Rechtsvorgang im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GrEStG auch ein solcher, aufgrund dessen ein Rechtsträger insgesamt eine wirtschaftliche Beteiligung in Höhe von mindestens 90 % (bis 30.6.2021 95 %) an einer Gesellschaft innehat, zu deren Vermögen inländischer Grundbesitz gehört. Folgt einem Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 3 EStG ein Rechtsvorga...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 3.3 Welche Geschäfte steuerbefreit sind

Außer der Bagatellgrenze von 2.500 EUR sind folgende Vorgänge von der Grunderwerbsteuer befreit: Grundstücksschenkungen und Erwerbe von Todes wegen, Grundstückserwerbe durch Miterben im Rahmen von Erbauseinandersetzungen, Grundstückserwerbe unter Ehegatten oder Lebenspartnern, Grundstückserwerbe zum Zwecke der Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung oder nach Aufhebung ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Pflichtangaben

Rz. 34 Die im Folgenden dargestellten Informationen sind pflichtgemäß im Konzernabschluss anzugeben.[1] Der Konzernanhang muss die nachfolgenden, nach dem Vorschlag zur Anhangstrukturierung gegliederten Pflichtangaben enthalten. Außerdem können die unter Rz 41 ff. aufgeführten Wahlpflichtangaben notwendig sein.[2] Die Aufstellung ist ergänzt um die für kapitalmarktorientiert...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / VII. Erwerb von Anteilen an einer gGmbH

Eine genauere Betrachtung erfordert zudem der Erwerb von Anteilen an einer gGmbH. Ist der Anteilserwerber eine natürliche Person bzw. eine nichtgemeinnützige Körperschaft, ist mangels einschlägiger Steuerbefreiung die Bereicherung des Erwerbers zu ermitteln, § 10 Abs. 1 S. 1 ErbStG. Anteile an Kapitalgesellschaften sind – sofern sie nicht unter § 11 Abs. 1 BewG fallen – mit de...mehr

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zfs 07/2024, Alternative Fo... / I. Nachträglicher Erwerb der Mofa Prüfbescheinigung

Liegt keine Mofa Prüfbescheinigung vor, so verbleibt noch der Versuch, diese zu erwerben, ggf. solange das Strafverfahren schwebt bzw. bis zum Ablauf der Sperrfrist. Bei einer hohen BAK muss unter Umständen für die Fahrerlaubnis die Zeit bis zum Bestehen einer medizinisch-psychologischen Gutachten überbrückt werden. Vor der Anmeldung bei einer Fahrschule sollte jedoch Folgen...mehr

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ZErb 07/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Elsing Familienrecht in der notariellen Praxis Muster – Beispiele – Checklisten 2023Deutscher Notarverlag, ISBN 978-3-95646-269-6, 49 EUR Bei der ...mehr

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zfs 07/2024, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

[12] 1. Mit der gegebenen Begründung hat das BG nicht annehmen dürfen, der Versicherungsschutz sei nach Teil 3 A. 5.3 a) BBR-S ausgeschlossen. [13] Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils in einem Verfahren zweier weiterer Anleger der Fondsgesellschaft gegen die Bekl. entschieden und im Einzelnen begründet hat, ergibt die Auslegung von Teil 3 A. 5.3 a) BBR-S, dass ein ...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / 3. Zusammenfassung

Nach alledem bleibt festzuhalten, dass die gGmbH – ähnlich, aber nicht gleich einer gemeinnützigen Stiftung – von steuerlichen Privilegien nach den Einzelsteuergesetzten profitiert. In’der Praxis sind insbesondere die Nachversteuerungstatbestände der § 13 Abs. 1 Nr. 16b S. 2 ErbStG, § 61 Abs. 3 S. 1 AO und § 63 Abs. 2 i.V.m. § 61 Abs. 3 AO zu beachten, um eine (empfindliche)...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / 2. Auswirkung des nachträglichen Entfalls der’Gemeinnützigkeit

Während der vorgenannte Streit für den Fall des ewigen Fortbestands der Gemeinnützigkeit nicht entschieden werden muss, ergeben sich drastische Unterschiede, wenn die Gemeinnützigkeit unter Verstoß gegen den Grundsatz der Vermögensbindung nachträglich entfällt. Beispiel: E verstirbt am 1.1.2010 und hinterlässt seinen Alleinerben A. Der Nachlass besteht im Wesentlichen aus der...mehr

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ZErb 07/2024, Erbschaftsteuerrecht

Die Anzeige des Erwerbs: Die Zusammenhänge zwischen Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer Die zentrale Norm für die Vermeidung der doppelten Besteuerung von Erwerbsvorgängen nach beiden Rechten, also Erbschaft- und Schenkungsteuer, sowie Grunderwerbsteuer, ist in § 3 Nr. 2 Grunderwerbsteuergesetz [1] zu erkennen. Dementsprechend sind von der Besteuerung nach dem GrEStG ausgenom...mehr

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Change Management / 1.2.7 Ressourcenbeschränkungen

Zu knappe Budgets Jeder Veränderungsprozess kann als Investition in die Zukunft des Unternehmens gesehen werden, die zu finanzieren ist. In der Praxis ist zu beobachten, dass längst nicht alle Unternehmen Rücklagen oder Budgetpositionen für Change-Projekte gebildet haben. Sie müssen dann mithilfe von teils aufwendigen Freigabeprozessen von verschiedenen Kostenstellen abgezwei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 2.4 Vermögenseinkommen

Zum Vermögenseinkommen zählen im Wesentlichen die Einkommen nach den §§ 20 bis 23 EStG. Dies sind alle Einkommen, die mit dem Einsatz von Vermögenswerten erzielt werden, auch wenn der Rentenberechtigte sie geerbt hat. Anrechenbar sind Kapitaleinkünfte, z. B. Zinsen aus Sparbüchern, Sparbriefen und Sparverträgen, Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren (Bundesschatzbriefe), E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gekommen um zu bleiben: Hom... / Homeoffice-Pauschale

Die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführte sog. Homeoffice-Pauschale i. H. v. 5 EUR pro Tag soll dauerhaft entfristet und der maximale Abzugsbetrag von 600 EUR auf 1.000 EUR pro Jahr angehoben werden. Der Höchstbetrag kann erreicht werden, wenn die betriebliche oder berufliche Tätigkeit an 200 Tagen im Jahr am häuslichen Arbeitsplatz ausgeübt wird. Üben Steuerpflichtige ver...mehr

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zfs 07/2024, Voraussetzunge... / Leitsatz

Der Deckungsausschluss der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Steuerberater (Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte), der Verstöße im Bereich des unternehmerischen Risikos betrifft, setzt hinreichend sichere Umstände voraus, dass es später zum Erwerb eigennütziger Anteile kommen soll. BGH, Urt. v. 17.4.2024 – IV ZR 257/22mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / V. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 16b S. 1 ErbStG sind Zuwendungen an inländische gGmbH erbschaft- bzw. schenkungsteuerfrei. Die Vorschrift gilt sowohl für freigiebige Zuwendungen als auch für Erwerbe von Todes wegen.[40] 1. Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 16b S. 1 ErbStG Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist zunächst, dass es sich um eine freigiebige Zuwendung...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / 1. Erbschaft- und schenkungsteuerliche Bewertung von’Geschäftsanteilen an einer gGmbH

Fraglich ist, ob die vorstehenden Grundsätze uneingeschränkt für die gGmbH samt ihren gemeinnützigkeitsrechtlichen Restriktionen angewendet werden können. Dabei bedarf insbesondere die Herangehensweise der Finanzverwaltung in der Vergangenheit und Gegenwart einer genaueren Betrachtung. a. Stuttgarter Verfahren In der Vergangenheit – d.h. bis zum 31.12.2008 – hat die Finanzverwa...mehr

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zfs 07/2024, Schäden an ein... / 2 Aus den Gründen:

II. Der Senat ist … davon überzeugt, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat … In seinem Hinweisbeschluss vom 14.9.2023 hat der Senat ausgeführt: “Zu Recht hat das LG die Klage abgewiesen. Dem Kl. stehen gegen die Bekl. keine Ansprüche aus und im Zusammenhang mit der Beschädigung des Motorseglers am 30.5.2021 aus der bei der Bekl. genommenen Luftfahrt-Ka...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Zum 1.1.1980 wurde § 4 Nr. 25 aus § 4 Nr. 25 UStG 1967/1973 übernommen. In Buchst. a der Vorschrift wurde der Begriff "Leibeserziehung" durch die Bezeichnung "Sport" ersetzt und damit auch an die neue Abgabenordnung angepasst. Außerdem wurde die Steuerbefreiung nach Buchst. c auf die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen ausgedehnt. Dies sollte zur weiteren Förd...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.1 Begründung der Regelung

Rz. 1 Mit der Zinspflicht nach Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung nach § 237 AO sollen die Vorteile (teilweise) abgeschöpft werden, die der Rechtsbehelfsführer aus der zeitweisen Nichtzahlung der Steuer oder Vergütungsrückforderung zieht oder ziehen könnte.[1] Insofern enthält die Vorschrift ein Gegenstück zu den Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge nach § 236 AO . Es ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.2.1 Haftungsbescheid, steuerliche Nebenleistungen, sonstige Bescheide, Zölle

Rz. 7 Der Haftungsbescheid gehört bislang nicht zu dem in § 237 Abs. 1 AO aufgezählten Verwaltungsakten.[1] Zwar ist eine Aussetzung der Vollziehung bei ihm möglich, Aussetzungszinsen kommen jedoch bislang nicht in Betracht.[2] Die Rechtslage hat sich durch § 237 Abs. 6 AO i. d. Fassung des Wachstumschancengesetzes (vgl. Rz. 52 ff.)[3] Bei steuerlichen Nebenleistungen scheid...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7 Entsprechende Geltung für festgesetzte Haftungsanspüche (Abs. 6)

Rz. 52 Durch das Wachstumschancengesetz[1] wurde § 237 Abs. 6 AO eingefügt, der für Ansprüche nach dem 31.12.2024 gilt.[2] Durch diese Neuregelung werden gelten § 237 Abs. 1 bis 5 AO auch für festgesetzte Haftungsansprüche entsprechend, soweit sich die Haftung auf Steuern und zurückzuzahlende Steuervergütungen bezieht. Rz. 53 Mit § 237 Abs. 6 AO wird der Anwendungsbereich des...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.18 Angaben zu Sondervermögen (Abs. 1 Nr. 18)

Rz. 112 Ferner sind Angaben notwendig für Sondervermögen i. S. d. § 1 Abs. 10 KAGB oder Anlageaktien an Investment-AG mit veränderlichem Kapital i. S. d. §§ 108–123 KAGB oder vergleichbaren EU-Investmentvermögen oder vergleichbaren ausländischen Investmentvermögens. Der Verweis auf das aufgehobene InvG wurde deshalb noch nicht gestrichen, da noch eine Übergangsfrist für dess...mehr