Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zerlegung der Lohnsteuer

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die von den ArbG an das FA der > Betriebsstätte abgeführte LSt steht grundsätzlich dem Land zu, in dem der ArbN seinen > Wohnsitz hat. Nach Art 106 Abs 3 GG erhalten der Bund und die Länder das Aufkommen je zur Hälfte, soweit es nicht den Gemeinden zuzuweisen ist (Gemeindeanteil: 15 %; § 1 Gemeindefinanzreformgesetz, BGBl 2009 I, 502; zuletzt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zentrale Stelle

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Zur Zentralen Zulagenstelle für die Altersvermögen – ZfA – bei der > Riester-Rente vgl § 81 EStG; ferner BMF vom 21.12.2017, BStBl 2018 I, 93 = > Anh 2 Private Altersvorsorge (Riester) ; > Private Altersvorsorge Rz 84 ff. Rz. 2 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Auch für die Verwaltung der ArbN-Sparzulage hat die FinVerw eine zentrale Stelle eingericht...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Riester-Rente

Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Mit ‚Riester-Rente’ wird eine kapitalgedeckte Lebensversicherung bezeichnet, die die Altersversorgung aus anderen Quellen als der GRV ergänzen soll. Sie wird mit einem privaten Versicherungsunternehmen vereinbart und durch staatliche Zulagen sowie durch Abzug von > Sonderausgaben gefördert. Die Regelung ist durch das Altersvermögensgesetz mit Wirku...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zentrales Finanzamt

Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Bei ArbG mit mehreren lohnsteuerlichen Betriebsstätten in Deutschland (> Betriebsstätte Rz 15 ff) ist ein zentrales > Betriebsstätten-Finanzamt zuständig für Anrufungsauskünfte; zu Einzelheiten > Auskünfte und Zusagen des Finanzamts Rz 18 ff. Dem > Bundeszentralamt für Steuern sind eine Reihe von zentral wahrzunehmenden Aufgaben zugeordnet worden. ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Innovative Entgeltgestaltung

Stand: EL 120 – ET: 12/2019 > Altersteilzeit, > Arbeitslohn Rz 60 ff, > Arbeitszeitkonto, > BahnCard, > Beihilfen, > Beteiligung von Arbeitnehmern (§ 19a EStG), > Betriebliche Altersversorgung, > Betriebliche Gesundheitsförderung, > Fahrtkostenzuschüsse, > Fortbildungsveranstaltungen, > Gehaltsumwandlung, > Incentives, > Jahresnetzkarte, > Kraftfahrzeuggestellung, > Mahlzeite...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Betreuungsgeld

Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Betreuungsgeld, das Eltern erhalten, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr ohne Inanspruchnahme öffentlicher Angebote wie etwa > Kindergarten betreuen (vgl §§ 4a–4d, § 27 Abs 3 BEEG – unvereinbar mit Art 72 Abs 2 GG und nichtig; BVerfG 140, 65 vom 21.07.2015 – 1 BvF 2/13, BGBl 2015 I, 1565) führt als Sozialleistung nicht zu besteuerbare...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung ist Teil der Weltbank-Gruppe in Washington, D.C. in den USA. Sie ist eine Sonderorganisation der UNO. Für die im > Inland ansässigen ArbN bleiben Gehälter und Bezüge aus der aktiven Tätigkeit bei der Weltbank in Deutschland steuerfrei gemäß dem Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VIII. Insolvenzsicherung

Rz. 214 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die kraft Gesetzes unverfallbaren Ansprüche des ArbN aus der Altersversorgung iSd BetrAVG (> Rz 25 ff) werden grundsätzlich gegen Insolvenz des ArbG gesichert. Zum Insolvenzfall vgl §§ 7ff BetrAVG und > Insolvenzverfahren. Träger der überbetrieblichen Insolvenzsicherung ist der PSV. Zu Einzelheiten > Pensions-Sicherungs-Verein. Zu Hinweisen...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Internationaler Seegerichtshof

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Der Internationale Seegerichtshof (ISGH) ist ein internationales Gericht, das auf der Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 (SRÜ) mit Sitz in Hamburg errichtet wurde. Seine 21 Richter werden von den Vertragsparteien gewählt. Der ISGH entscheidet in Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung des Seerechtsü...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rundfunkgebührenbeauftragter

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten finanzierten sich bis zur Einführung des heutigen Rundfunkbeitrags zum Jahr 2013 ua durch Rundfunkgebühren, die zu zahlen waren, wenn ein Rundfunk- und / oder Fernsehgerät zum Empfang bereitgehalten wurde. Personen, die im Auftrag einer Rundfunkanstalt "Schwarzhörer bzw Seher" aufspürten und dabei ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zeugen Jehovas

Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die Zeugen Jehovas sind mittlerweile in allen Bundesländern als > Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt (zuletzt NRW am 27.01.2017) und deshalb zur Entgegennahme von > Spenden berechtigt (vgl § 10b EStG, § 50 EStDV; zu den Zuwendungsbestätigungen vgl zudem FinMin SH vom 20.03.2012, BeckVerw 259 408). Zu weiteren Auswirkungen > Geistliche R...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abschnittsbesteuerung

Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Für jeden Steuerabschnitt, das ist bei der ESt das Kalenderjahr als > Veranlagungszeitraum (§ 2 Abs 7, § 25 Abs 1 EStG), hat das FA die Besteuerungsgrundlagen neu festzusetzen. Dazu hat es auch bei Dauersachverhalten die Rechtslage erneut zu prüfen. An die Sachbehandlung in früheren Steuerabschnitten ist das FA nicht gebunden; es kann deshalb bei j...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Internationale Organisationen

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Zur Steuerfreiheit der Bezüge vgl die Zusammenstellung der Fundstellen aller zwischenstaatlichen Vereinbarungen, Zustimmungsgesetze und Rechtsverordnungen, die Personen, Personenvereinigungen, Körperschaften, internationalen Organisationen oder ausländischen Staaten Befreiungen von der deutschen ESt gewähren, im BMF-Schreiben vom 18.03.2013 (...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abtretung von Steuererstattungsansprüchen

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Abgetreten werden können Steuererstattungsansprüche wie zB der Erstattungsanspruch aus der Veranlagung zur ESt (vgl zu einer derartigen Abrede zwischen ArbG und ArbN im Zuge einer Vereinbarung von > Nettolohn bei einer > Entsendung von Arbeitnehmern zB BFH 264, 443 = BFH/NV 2019, 1160); in Betracht kommt aber ebenso die Abtretung von Steuerve...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die betriebliche Altersversorgung (bAV) dient neben der > Sozialversicherung (> Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 1 ff) und der privaten Altersvorsorge durch die sog Riester- und Rürup-Rente (> Private Altersvorsorge) der sozialen Absicherung der ArbN im Alter. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersverso...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Iran

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Für die in Vorderasien gelegene islamische Republik Iran gilt das noch mit dem Kaiserreich Iran (früher exonym auch Persien) abgeschlossene DBA vom 20.12.1968 mit Zustimmungsgesetz vom 21.11.1969 (BGBl 1969 II, 2134 = BStBl 1970 I, 769; zum Inkrafttreten BGBl 1969 II, 2288, 1970 II, 282 = BStBl 1970 I, 777) zur Vermeidung der Doppelbesteuerun...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Insel Man

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die Insel Man (Isle of Man) in der Irischen See ist als autonomer Kronbesitz direkt der britischen Krone unterstellt, jedoch weder Teil des Vereinigten Königreichs (UK; > Großbritannien und Nordirland) noch eine Kronkolonie oder britisches Überseegebiet. Sie stellt ein gesondertes Rechtssubjekt dar und ist nicht Teil der > Europäische Union o...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeine Hinweise

Rz. 166 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Hat ein ArbN eine gesetzlich oder vertraglich unverfallbare Anwartschaft aus der bAV erlangt (> Rz 25 ff) und endet das Dienstverhältnis vor der Fälligkeit von Leistungen, bleiben seine bis dahin erwachsenen Anwartschaften erhalten. Für die Direktzusage einer Pension und die Anwartschaft gegenüber einer U-Kasse ist die Auszahlung des Übertr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Aufgaben des Insolvenzverwalters

Rz. 10 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Mit dem Gerichtsbeschluss über die Eröffnung des Verfahrens wird das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse; legaldefiniert in § 35 Abs 1 InsO) einschließlich etwaiger Ansprüche auf Erstattung von Steuern beschlagnahmt. Steuerfestsetzungsverfa...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Internet

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die zunehmende Digitalisierung des über Dekaden hinweg weitgehend in Papierform abgewickelten Steuerverfahrens ist ein wichtiger Schritt zur effizienteren Abwicklung zwischen Stpfl, FinVerw und Beratern; aufgrund der demographischen Entwicklung gerade innerhalb der FinVerw ist eine entsprechende Rationalisierung der Vorgänge auch zwingende No...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / Literaturtipps

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / (1) Betriebsaufspaltung und Sonderbetriebsvermögen

Rz. 376 Eine schädliche Nutzungsüberlassung an Dritte ist z.B. nicht anzunehmen, wenn der Erblasser/Schenker sowohl im überlassenden Betrieb als auch im nutzenden Betrieb allein oder zusammen mit anderen Gesellschaftern einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchsetzen konnte.[383] Dasselbe gilt, wenn er als Mitunternehmer (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 3 bzw...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / Literaturtipps

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Krankheitskosten bei einem Wegeunfall zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Leitsatz Aufwendungen in Zusammenhang mit der Beseitigung oder Linderung von Körperschäden, die durch einen Unfall auf einer beruflich veranlassten Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eingetreten sind, können gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG als Werbungskosten abgezogen werden. Sie werden von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale nicht erfasst. Diese erst...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / bb) Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften im Erbfall

Rz. 44 Gemäß §§ 131 Abs. 3 Nr. 1, 161 Abs. 2 HGB ist der Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters an einer Personenhandelsgesellschaft nicht vererblich. Mit seinem Tod scheidet der verstorbene aus der Gesellschaft aus; diese wird von den überlebenden Gesellschaftern fortgesetzt. Die Gesellschaftsrechte des Verstorbenen wachsen den übrigen Gesellschaftern zu (Anwachs...mehr

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / IV. Besteuerung der Begünstigten (Destinatäre)

Rz. 72 Satzungsmäßige Zuwendungen aus dem Vermögen von Stiftungen fallen den Begünstigten (Destinatären) zwar unentgeltlich an, unterliegen aber dennoch in Deutschland grundsätzlich nicht der Schenkungsteuer, da sie zur Erfüllung des Stiftungszwecks vorgenommen werden. Allerdings sind derartige Zuwendungen bei den Destinatären der Einkommensteuer zu unterwerfen. Insoweit fäl...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / b) Auseinandersetzung über Privatvermögen

Rz. 33 Im Bereich des Privatvermögens hat die Zahlung eines Spitzenausgleichs nur dann einkommensteuerliche Folgen, wenn Gegenstand der Realteilung (auch) solche Wirtschaftsgüter sind, deren Veräußerung einer Besteuerung unterliegt. Das gilt namentlich für Kapitalgesellschaftsbeteiligungen i.S.v. § 17 EStG sowie Grundbesitz, der weniger als zehn Jahre vor der Erbauseinanders...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / aa) Umfang des Mitunternehmeranteils

Rz. 41 Ist Gegenstand einer (von Todes wegen erfolgenden) Unternehmensnachfolge die Beteiligung an einer Personengesellschaft, ist zu beachten, dass steuerrechtlich nicht nur der Gesellschaftsanteil sondern auch das sog. Sonderbetriebsvermögen vom Mitunternehmeranteil des Erblassers umfasst wird.[31] Das Sonderbetriebsvermögen (SBV) selbst kann als SBV I sowie SBV II zu qual...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Rz. 11 Wird ein Einzelunternehmen vererbt, bleibt dieses auch nach dem Erbfall (zunächst) ein Einzelunternehmen. Auch bei einer Mehrheit von Erben kommt es nicht zu einer automatischen "Umwandlung" des Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft; vielmehr wird die Erbengemeinschaft (gesamthänderisch) Trägerin des Einzelunternehmens. Erbt ein Alleinerbe ein Einzelunternehm...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / b) Betriebsvermögen und Mitunternehmeranteile

Rz. 344 Als weitere Begünstigungsgegenstände nennt § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG das Betriebsvermögen i.S.v. §§ 95–97 BewG. Dies gilt allerdings nur beim Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs oder Teilbetriebs sowie beim Erwerb eines Anteils an einer (originär) gewerblichen oder gewerblich geprägten Personengesellschaft (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 oder Abs. 3 EStG), einer mitunternehm...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 6. Erbschaftskauf und Spekulationsfrist

Rz. 65 Mit dem Erbfall rückt der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger in sämtliche – auch steuerliche – Rechtspositionen des Erblassers nach. Das gilt auch im Hinblick auf die Berechnung einer im Rahmen von § 23 EStG etwa relevanten Spekulationsfrist. Insoweit ist allein auf den Zeitpunkt des Erwerbs durch den Erblasser abzustellen, der Zeitpunkt des Erbfalls ist – soweit kein Sp...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / c) Betriebsvermögen

Rz. 19 Eine gegenständliche Aufteilung ist auch bei der Auseinandersetzung über Betriebsvermögen (bzw. Mitunternehmeranteile) möglich. Auch hier kann eine Steuerneutralität erreicht werden, wenn den Miterben im Rahmen der Teilung nicht nur einzelne Wirtschaftsgüter zugewiesen werden, sondern sie stattdessen jeweils einen (oder mehrere) Betrieb, einen (für sich lebensfähigen)...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 1. Allgemeines

Rz. 257 Zur Versorgung eines Ehepartners, eines eingetragenen Lebenspartners, eines nichtehelichen (nicht eingetragenen) Lebenspartners, eines Kindes oder einer sonstigen Person, die dem Erblasser nahe steht, kommt die Gewährung einer zeitlich befristeten oder lebenslangen Rente durch die Erben in Betracht. Das Rechtsinstitut der Leibrente ist in den §§ 759–761 BGB geregelt....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Notwendiges Betriebsvermögen bei einem land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetrieb

Leitsatz 1. Ein vom Verpächter eines ruhenden land‐ und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs erworbenes verpachtetes landwirtschaftliches Grundstück ist nur dann dem notwendigen Betriebsvermögen des Verpachtungsbetriebs zuzuordnen, wenn es innerhalb eines überschaubaren Zeitraums (zwölf Monate) in das bestehende Pachtverhältnis des landwirtschaftlichen Betriebs bzw. be...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 2. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit

Rz. 9 Prinzipiell ist es möglich, dass die Erben nach Eintritt des Erbfalls eine ererbte freiberufliche Praxis weiterführen. In diesem Fall erzielen die Erben (jeweils) Einkünfte nach § 18 EStG.[7] Dies ist aber in der Praxis meist nur möglich, soweit der Erbe über die entsprechende berufliche Qualifikation verfügt. Rz. 10 Dasselbe gilt grundsätzlich auch für eine Mehrheit vo...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 8. Bewertung von Betriebsvermögen

Rz. 287 Den Umfang des Betriebsvermögens im erbschaftsteuerrechtlichen Sinne[277] definiert § 151 Abs. 1 Nr. 2 BewG, der seinerseits auf die §§ 95, 96 und 97 BewG verweist. Das Betriebsvermögen umfasst demzufolge alle Teile eines Gewerbebetriebes i.S.d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Das der Ausübung eines frei...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / c) Auseinandersetzung über Betriebsvermögen

Rz. 35 Auch im Bereich des Betriebsvermögens werden nicht selten Spitzenausgleiche vereinbart. Das gilt insbesondere, wenn ein ganzer Betrieb (Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil) im Zuge der Auseinandersetzung als solcher erhalten und auf einen der Miterben übertragen werden soll. Dies lässt sich häufig ohne Spitzenausgleich bzw. Zahlungen an die weichenden Erben (die aus...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 4. Erbauseinandersetzung durch Veräußerung und Teilung des Erlöses

Rz. 38 Gemäß §§ 2046 ff. BGB kann die Erbauseinandersetzung auch in der Weise durchgeführt werden, dass alle zum Nachlass gehörenden Wirtschaftsgüter veräußert werden und der nach Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten verbleibende Rest der Veräußerungserlöse entsprechend den Erbquoten unter den Miterben verteilt wird. Rz. 39 Im Bereich des Privatvermögens besteht eine St...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 1. Einkommensteuer

Rz. 72 Nachfolgeklauseln ermöglichen einen erbrechtlichen Übergang des Gesellschaftsanteils des Verstorbenen. Im Falle der einfachen Nachfolgeklausel kann jeder Erbe (oder ggf. auch Vermächtnisnehmer) in die Gesellschafterstellung nachrücken, bei einer Mehrheit von Erben alle von ihnen. Dieser Erwerb vollzieht sich unentgeltlich und ist nach § 6 Abs. 3 EStG einkommensteuerne...mehr

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / II. Gemeinnützige Stiftungen

Rz. 63 Gemeinnützige Stiftungen, die sämtliche Voraussetzungen der §§ 51–68 AO erfüllen, also insbesondere ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken dienen, sind von der Körperschaftsteuer befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG). Die Gemeinnützigkeit führt grundsätzlich auch nach § 3 Nr. 6 GewStG zur Gewerbesteuerfreiheit. Rz. 64 Allerdings sind solche inländischen Ei...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / c) Steuerliche Konsequenzen für Erben und Vermächtnisnehmer

Rz. 112 Der so ermittelte Wert ist nicht nur maßgeblich für den steuerpflichtigen Erwerb des Vermächtnisnehmers, sondern auch für die Höhe der beim Verpflichteten abzuziehenden Vermächtnislast. Rz. 113 In einkommensteuerrechtlicher Hinsicht ist festzuhalten, dass der Empfänger wiederkehrender Versorgungsbezüge diese nach § 22 EStG zu versteuern hat. Steuerpflichtig ist dabei ...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / ff) Kunstgegenstände, Sammlungen etc.

Rz. 391 § 13b Abs. 4 Nr. 3 ErbStG qualifiziert auch Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken und Archive, Münzen, Edelmetalle und Edelsteine als Verwaltungsvermögen.[409] Gleiches gilt für Briefmarkensammlungen, Oldtimer, Yachten, Segelflugzeuge sowie sonstige typischerweise der privaten Lebensführung dienende Gegenstände. Im Wesentlichen...mehr

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§ 23 Das Testament des Land... / I. Erbengemeinschaft als Hofnachfolger

Rz. 41 Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen getroffen oder die gesetzliche Erbfolge durch letztwillige Verfügung von Todes wegen bestimmt und setzt sich dann die Erbengemeinschaft über das landwirtschaftliche Vermögen auseinander, so sind dabei die Folgen von §§ 16, 34 EStG zu beachten. Wird der landwirtschaftliche Betrieb durch die Erben insgesamt aufgegeben, s...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / I. Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 2 Zivilrechtlich gilt im Erbfall der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 Abs. 1 BGB). Demzufolge geht das gesamte Vermögen des Erblassers einschließlich aller dazugehörenden Rechte und Pflichten automatisch auf den oder die Erben über. Dieser Grundsatz setzt sich prinzipiell auch im Ertragsteuerrecht fort. Es gilt die so genannte Fußstapfentheorie: Sämtliche zum N...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / d) Realteilung über einen Mischnachlass

Rz. 28 Besteht der Nachlass sowohl aus Privat- als auch aus Betriebsvermögen, handelt es sich um einen sog. Mischnachlass. Wird dieser in der Weise geteilt, dass einzelne Miterben das (gesamte) Betriebsvermögen erhalten und andere das Privatvermögen, kommt es zu keiner Betriebsaufgabe i.S.v. § 16 Abs. 3 EStG. Denn Gegenstand der Teilung ist hier der Nachlass als solcher.[23]...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / ff) Ertragsteuerliche Aspekte

Rz. 197 Die ertragsteuerliche Beurteilung der Einkünfte des Nießbrauchers hängt maßgeblich davon ab, ob er als Mitunternehmer der Gesellschaft anzusehen ist, ob er also Mitunternehmerrisiko trägt und Mitunternehmerinitiative entfalten kann.[228] Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn dem Nießbraucher bezüglich der Beteiligung – wenigstens im Innenverhältnis zwischen Nießbr...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / a) Grundsätzliches

Rz. 17 Die gegenständliche Auseinandersetzung über das Vermögen einer (jeden) Gesamthand wird steuerlich als Realteilung bezeichnet.[14] Begrifflich ist sie von der sog. Sachwertabfindung abzugrenzen. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass im Rahmen der Realteilung das zu teilende Objekt (z.B. ein Betrieb) zwingend (als solches) untergeht, während es bei der Sachwer...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 1. Einkünfte aus Gegenständen des (steuerlichen) Privatvermögens

Rz. 8 Mit dem Erbfall eintretende Gewinnrealisierungen werden grundsätzlich noch dem Erblasser steuerlich zugerechnet. Insoweit handelt es sich also nicht um Einkünfte des Nachlasses bzw. der Erben. Soweit der oder die Erben (nach dem Erbfall) durch Nutzung des Nachlassvermögens Einkünfte erzielen, sind diese natürlich zu versteuern. Insoweit gelten folgende Grundsätze: Vermie...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / bb) Rechtsfolgen

Rz. 59 Liegt eine Betriebsaufspaltung vor, stellt sämtliches Vermögen des Besitzunternehmens zwingend Betriebsvermögen im einkommensteuerrechtlichen Sinne dar.[53] Dies gilt auch (gerade) dann, wenn das Besitzunternehmen sich eigentlich auf die Vermietung bzw. Nutzungsüberlassung der in Rede stehenden wesentlichen Betriebsgrundlagen beschränkt und selbst keiner operativen Tä...mehr