Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Berücksichtigung der Werbungskosten im Lohnsteuer-Ermäßigungs- und Veranlagungsverfahren

Rz. 105 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Macht der ArbN zumindest glaubhaft (> Glaubhaftmachung), dass seine WK den ArbN-Pauschbetrag (> Rz 102) übersteigen, werden anstelle dieses Pauschbetrags die tatsächlichen (höheren) WK bei der > Veranlagung von Arbeitnehmern berücksichtigt. Das Gleiche gilt für das LSt-Ermäßigungsverfahren unter folgender Voraussetzung: Die WK müssen, sowei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Verfahren

Rz. 12 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Die Steuerermäßigungen können bei ArbN bereits während des laufenden Kalenderjahres steuermindernd durch den ArbG beim LSt-Abzug berücksichtigt werden, wenn für sie ein Freibetrag als ELStAM (> Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 75 ff) gebildet oder – für im Ausland ansässige ArbN – in der > Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug des Betriebs...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arbeitsförderung

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Leistungen nach dem SGB III an ArbN sind nach § 3 Nr 2 Buchst a/b EStG steuerfrei (> R 3.2 LStR), können aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen (vgl § 32b Abs 1 S...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Begünstigte Aufwendungen

Rz. 16 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Für eine Berücksichtigung als AgB kommen Aufwendungen in Betracht, denen die bewusste und gewollte Verwendung von Vermögen zugrunde liegt (Ausgaben). Dabei geht es nicht nur um den Einsatz finanzieller Mittel (Geldausgaben), sondern auch um die Zuwendung von Sachwerten (BFH/NV 1991, 669; aber keine gebrauchte Kleidung [EFG 1985, 350]). Die A...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausländische Versicherungsunternehmen

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Für einen Abzug als SA in Betracht kommende Prämien an Versicherungsunternehmen sind ua nur dann abziehbar, wenn das Versicherungsunternehmen den Sitz oder die Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der > Europäische Union oder einem anderen Vertragsstaat des > Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) hat und das Versicherungsgeschäft im > Inland ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Außergewöhnlichkeit

Rz. 30 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Die Belastung muss für den Stpfl außergewöhnlich sein. Es müssen ihm größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Stpfl gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands entstehen (§ 33 Abs 1 EStG). Außergewöhnlich ist die Belastung nur, wenn sie ihrer Art und dem Grunde nach außerhalb des Üblichen liegt. ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Rechtliche, tatsächliche oder sittliche Gründe

Rz. 50 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Zwangsläufigkeit aus rechtlichen Gründen kann auf Rechtspflichten aller Art beruhen (zB Gesetz, Verwaltungsakt oder Vertrag). Leistungen auf Grund gesetzlicher Verpflichtung für den Lebensbedarf Dritter sind grundsätzlich nur zwangsläufig, soweit der Stpfl selbst zur Leistung verpflichtet ist und soweit nicht andere Personen kraft Gesetzes v...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Mittelbarer Zusammenhang ausreichend

Rz. 33 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Der BFH legt dem WK-Begriff das Veranlassungsprinzip zugrunde (> Rz 12, 15). WK sind somit nicht nur Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen, sondern überhaupt alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (BFH 161, 290 = BStBl 1990 II, 817 mwN; BFH 189, 151 = BStBl 1999 II, 778 mwN; GrS 1/06, BFH 227, 1 = ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / g) Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Rz. 60 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Für die Klärung, ob es sich um WK bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit handelt, gehört in bestimmten Fällen die Abgrenzung zu den bei anderen Einkunftsarten anzusetzenden WK. Denn WK müssen bei der Einkunftsart abgezogen werden, bei der sie erwachsen sind (§ 9 Abs 1 Satz 2 EStG). Soweit sie mit mehreren Einkunftsarten in Zusammen...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lotsen

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Die in Lotsenbruderschaften zusammengeschlossenen selbständigen Seelotsen gehören den freien Berufen an (§ 18 Abs 1 Nr 1 EStG; BFH 150, 32 = BStBl 1987 II, 625; BFH/NV 2004, 909). Ergänzend > Schiffspersonal. Zu Abweichungen > Rz 5. SFN-Zuschläge der Seelotsen sind nicht gemäß § 3b EStG steuerfrei, weil sie keine ArbN sind (BFH 150, 32 -- aaO...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag für Kinder für ein über 18 Jahre altes Kind

Rz. 7 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Der Ausbildungsfreibetrag des § 33a Abs 2 EStG in seiner gegenwärtigen Ausprägung ergänzt steuersystematisch den Familienleistungsausgleich des § 31 EStG, indem er die das Existenzminimum deckenden Freibeträge für Kinder für den Sonderfall der auswärtigen Unterbringung eines volljährigen Kindes ergänzt (vgl BFH 227, 487 = BStBl 2010 II, 341)....mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zeitanteilige Gewährung des Ausbildungsfreibetrags

Rz. 30 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Ebenso wie die monatsbezogenen Freibeträge für Kinder (vgl § 32 Abs 6 Satz 5 EStG) wird auch der Ausbildungsfreibetrag des § 33a Abs 2 EStG nicht als Jahresfreibetrag, sondern nur monatsbezogen gewährt (vgl § 33a Abs 3 EStG): Sind die Voraussetzungen nur für bestimmte Monate eines VZ erfüllt, so wird der Freibetrag nur für diese Monate mit j...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausländische Kulturorchester

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Art 17 OECD-MA weist das Besteuerungsrecht für Vergütungen an Künstler grundsätzlich dem Tätigkeits- bzw Ausübungsstaat zu (> Doppelbesteuerung Rz 50 ff). Zu Ausnahmen, wenn eine Auslandstournee aus öffentlichen Kassen des Ansässigkeitsstaats finanziert wird, vgl zB > Italien Rz 5, > Rumänien Rz 6. Soweit Deutschland das Besteuerungsrecht hat...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. BFH-Definition

Rz. 12 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Für den BFH enthält der Begriff "Werbungskosten" nicht nur eine Abgrenzung zu den Aufwendungen für die Lebensführung iSv § 12 EStG (> Rz 16), sondern beschränkt den WK-Begriff auch auf Ausgaben, denen besteuerbare Einnahmen gegenüberstehen, die mithin durch die Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen veranlasst sind (BFH/NV 2006, 1068; im ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Antrag des Steuerpflichtigen

Rz. 20 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Der eine außergewöhnliche Belastung der Eltern ausgleichende Ausbildungsfreibetrag des § 33a Abs 2 EStG wird auf Antrag gewährt. Hat der Stpfl in der "Anlage Kind" seiner Steuererklärung das Geburtsdatum seines volljährigen Kindes, die Zeiten der Berufsausbildung sowie die auswärtige Anschrift angegeben, hat er damit konkludent die Berücksic...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Aufteilung des Ausbildungsfreibetrags auf die Elternteile

Rz. 35 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Der Ausbildungsfreibetrag wird auch dann insgesamt nur einmal abgezogen, wenn mehrere Stpfl für dasselbe Kind sämtliche Voraussetzungen dieser Steuerermäßigung erfüllen (§ 33a Abs 2 Satz 4 EStG). Jedem Elternteil steht grundsätzlich die Hälfte des Abzugsbetrags zu; gemeinsam können die Eltern eine andere Aufteilung beantragen (§ 33a Abs 2 Sa...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Au-Pair

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Für die Beschäftigung gelten Standards (vgl Informationen unter www.Arbeitsagentur.de, Bürgerinnen & Bürger, Stichwort "Au-Pair"). Ein aus dem Ausland nach Deutschland kommendes Au-Pair-Mädchen, das > Sprachkurse besucht und gegen ein Taschengeld von ca 200 EUR monatlich im Haushalt der Gastgeber mithilft, ist idR kein > Arbeitnehmer (EFG 198...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / f) Höhe der Aufwendungen

Rz. 57 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Ebenso wie bei den BA sind die Höhe der Aufwendungen, ihre Notwendigkeit, ihre Üblichkeit und ihre Zweckmäßigkeit grundsätzlich ohne Bedeutung für den Abzug (vgl BFH 146, 151 = BStBl 1986 II, 373 mwN). Stehen Aufwendungen in einem objektiven Zusammenhang mit dem Beruf (> Rz 33 ff), und hält der Stpfl sie nach seinen beruflichen Zielvorstellu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Vorab und nachträglich entstandene Aufwendungen

Rz. 50 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Der Abzug von Aufwendungen als WK ist nicht davon abhängig, dass im Zeitpunkt ihres Abflusses ein gegenwärtiges Dienstverhältnis besteht (> Abfluss von Ausgaben). Deshalb können vorab entstandene ebenso wie nachträgliche Aufwendungen WK sein. Hat der Stpfl im VZ des Abflusses seiner Aufwendungen keine oder nicht entsprechend hohe Einnahmen, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Arbeitgeber mit Betriebsstätte im Inland

Rz. 30 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Jeder > Arbeitgeber, der im > Inland eine lohnsteuerliche > Betriebsstätte Rz 15 ff hat, ist für den LSt-Abzug für alle seine im In- und Ausland tätigen ArbN verantwortlich (§ 38 EStG; > R 38.3 LStR). Für ArbN mit inländischem Wohnsitz erfolgt der Abruf der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beim BZSt. Für beschränkt steuerpflichtige ArbN (...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausländischer Arbeitslohn

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Die Besteuerung von unbeschränkt steuerpflichtigen Personen erstreckt sich auf ihr Welteinkommen (> Ausland Rz 17). Werden ausländische Einkünfte sowohl im Ausland als auch in Deutschland besteuert, wird die ausländische Steuer in den Fällen des § 34c EStG entweder auf die deutsche ESt angerechnet oder bei der Ermittlung der Einkünfte abgezog...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Belastung des Steuerpflichtigen

Rz. 19 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Der Stpfl muss durch Aufwendungen (> Rz 16 ff) belastet sein, die ihm unvermeidbar entstehen (> Rz 40 ff). In der persönlichen Lebenssphäre des Stpfl muss ein Ereignis eintreten, das ihn zwingt, Ausgaben selbst zu tragen (> R 33.1 Satz 1–3 EStR). Rz. 20 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Es ist unerheblich, ob der Stpfl die Ausgaben aus den im VZ erz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Rz. 102 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Weist der ArbN keine höheren WK nach, wird bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mindestens ein ArbN-Pauschbetrag abgezogen (§ 9a Satz 1 Nr 1 Buchst a EStG). Der ArbN-Pauschbetrag, der nur für Einnahmen aus einer aktiven Berufsausübung in Betracht kommt, beträgt 1 000 EUR (vgl § 9a Satz 1 Nr 1 Buchst a EStG); bezieh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / mm) Erstausbildung oder Erststudium

Rz. 84 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Bereits begrifflich keine WK (vgl § 9 Abs 6 Satz 1 EStG) sind Aufwendungen des Stpfl für eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium), die nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses durchgeführt wird. Diese Zuweisung zu den in der außerberuflichen Sphäre entstehenden Aufwendungen wirkt wie ein Abzugsverbot. Entsprechendes gilt für den ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / ll) Übertragung von Rechten

Rz. 83/2 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Ab dem VZ 2018 beschränkt § 4j EStG den Abzug von Aufwendungen für die Nutzung von Rechten (zB Lizenzen, Urheberrechten, Gebrauchsmustern) als BA nach Maßgabe seines Abs 3. Weil das auch ArbN betreffen kann, gilt dieses Abzugsverbot entsprechend für die WK (vgl § 9 Abs 5 Satz 2 EStG).mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Werbungskosten oder negative Einnahmen

Rz. 106 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Zahlt der ArbN versteuerten Arbeitslohn zurück, so mindert der Rückfluss der besteuerten Bezüge im VZ des Rückflusses an den ArbG die Einnahmen des ArbN (BFH 213, 381 = BStBl 2006 II, 832; BFH 230, 173 = BStBl 2010 II, 1074 mwN). Das gilt auch, wenn die Bezüge – hier eine Entlassungsentschädigung – bei Zufluss tarifbegünstigt besteuert word...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 6 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Einen Ausbildungsfreibetrag gibt es nur bei unbeschränkter Steuerpflicht der Eltern iSv § 1 Abs 1 bis 3 EStG (> Unbeschränkte Steuerpflicht). Für einen Zeitraum beschränkter Steuerpflicht besteht kein Anspruch (vgl § 50 Abs 1 Satz 3 EStG); dies gilt uE auch für den Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht in den Wechselfällen des § 2 Abs 7 Sat...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Verfassungsgemäßer Höchstbetrag

Rz. 25 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Der Sonderbedarf der Eltern volljähriger Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden und auswärtig untergebracht sind, wird mit bis zu 924 EUR im VZ (Höchstbetrag) angesetzt; für ein im Ausland ansässiges Kind mindert sich der Freibetrag nach Maßgabe der Zugehörigkeit des Aufenthaltsstaats zu den > Anh 2 Ländergruppen (vgl § 33a Abs 2 Satz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Begünstigte Personen (Persönlicher Geltungsbereich)

Rz. 1 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Außergewöhnliche Belastungen (AgB) können nur unbeschränkt Stpfl geltend machen (vgl § 50 Abs 1 Satz 3 EStG). Bei beschränkt Stpfl berücksichtigt derartige Aufwendungen grundsätzlich der Ansässigkeitsstaat (> Beschränkte Steuerpflicht Rz 86). Welche Aufwendungen den Stpfl außergewöhnlich belasten, bestimmen im Einzelnen §§ 33 – 33b EStG. Rz. ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Erklärungspflichten des Arbeitnehmers

Rz. 38 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Soweit keine Verpflichtung des ArbG zum LSt-Abzug in Deutschland besteht, ist der ArbN, wenn er hier steuerpflichtig ist, zur Abgabe einer > Steuererklärung verpflichtet und wird nach § 25 EStG zur ESt veranlagt (> Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 30). Eine Besteuerung durch Erlass eines Nachforderungsbescheids gegen den ArbN oder durch Haft...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auslandslehrer

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Auslandslehrer sind aus Deutschland kommende > Lehrer, die an deutschen > Auslandsschulen wie zB der > Willy-Brandt-Schule in Warschau, an > Europäische Schulen oder an deutschen Bildungseinrichtungen im > Ausland, zB am > Goethe-Institut, tätig sind und im > Inland keinen > Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen > Aufenthalt haben. Man unterscheide...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / kk) Absetzungen für Abnutzung

Rz. 83 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Können die Aufwendungen für ein angeschafftes oder hergestelltes Wirtschaftsgut nicht sofort als WK abgezogen werden, weil seine Nutzungsdauer länger als nur für den laufenden VZ angelegt ist und es sich auch nicht um ein geringwertiges Wirtschaftsgut handelt, dessen Anschaffungs- oder Herstellungskosten sofort in vollem Umfang abziehbar sin...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / ii) Arbeitsmittel und Berufskleidung

Rz. 82 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Zu den WK gehören ua Aufwendungen für Arbeitsmittel wie zB Werkzeuge und Berufskleidung (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 6 Satz 1 EStG). Zu Einzelheiten > Arbeitsmittel, > Berufskleidung. Der Hinweis auf "Nummer 7" in Satz 2 aaO (> Rz 83) stellt klar, dass auch für ArbN die Regelungen der > Absetzung für Abnutzung gelten. Bei einem Kfz als Arbeitsmittel...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Weihnachtsgratifikationen

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Weihnachtsgratifikationen, die ArbN im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis, also idR von ihrem ArbG erhalten, gehören zu den stpfl Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs 1 Nr 1 EStG). Sachzuwendungen aus Anlass des Weihnachtsfestes im Wert von bis zu 60 EUR sind aber kein Arbeitslohn, wenn es sich um übliche Aufmerksamkeiten han...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / ff) Geldbußen

Rz. 92 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Vom Abzug als WK sind ausgeschlossen beruflich veranlasste Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder, die von einem deutschen Gericht oder einer deutschen Behörde oder von Organen der > Europäische Union festgesetzt worden sind (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 8 iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG). Von einem ausländischen Gericht oder einer Behörde im > Ausland...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Aufwendungsbegriff

Rz. 18 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Aufwendungen werden zu WK, wenn und soweit sie durch den Beruf veranlasst sind. Sie entstehen, wenn ein Wert aus dem Vermögen des Stpfl/ArbN abfließt (Vermögensminderung). Aufwendungen sind in engerem Sinn zunächst Ausgaben in Geld. Sie entstehen aber auch, wenn der ArbN vom ArbG > Sachbezüge erhalten hat, die als Teil des Arbeitslohns beste...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausländische Pensionskassen

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Eine Pensionskasse iSv § 1b Abs 3 BetrAVG kann ihren Sitz auch im Ausland haben (> R 40b.1 Abs 4 Satz 2 LStR). Zu weiteren Einzelheiten > Pensionskassen. Rz. 2 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Zur Mitnahme der Ansprüche gegen eine Pensionskasse beim Wechsel des ArbG vgl § 3 Nr 55 EStG; > Portabilität, > Betriebliche Altersversorgung Rz 6 ff. Zur (be...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Beschränkte Steuerpflicht für inländische Einkünfte

Rz. 3 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Wer als ArbN aus dem Ausland ins > Inland kommt, um hier seinem Beruf nachzugehen, untersteht der deutschen Besteuerungshoheit und erzielt > Inländische Einkünfte (§ 49 Abs 1 Nr 4 EStG). Solange er sich lediglich für einige Tage oder Wochen im Inland aufhält und hier weder seinen gewöhnlichen > Aufenthalt oder einen > Wohnsitz hat, ist er bes...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Vermeidung der Doppelbesteuerung durch DBA

Rz. 8 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Tatsächlich besteuert werden die Einkünfte – ggf anteilig – aber nur dann, wenn Deutschland im Verhältnis zum Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht hat (internationales Recht) und sie in Deutschland der Besteuerung unterliegen (nationales Recht). Bei Stpfl, die – auch – im Ausland ansässig sind, unterbleibt die Besteuerung (ggf unter > Prog...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Luxemburg

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Luxemburg ist Mitgliedstaat der > Europäische Union (vgl auch > Rz 22). Es gilt das DBA vom 23.04.2012 nebst Protokoll (vgl Art 29) mit Zustimmungsgesetz vom 05.12.2012 (BGBl 2012 II, 1402 = BStBl 2015 I, 7), das nach den Regelungen des Art 30 am 30.09.2013 in Kraft getreten ist (BGBl 2014 II, 728 = BStBl 2015 I, 21) und grundsätzlich seit de...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Sonderfall: Inländische Einkünfte bei Auslandstätigkeit

Rz. 11 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Beschäftigt ein > Inländischer Arbeitgeber im Ausland ansässige ArbN außerhalb des > Inland und verwerten diese ihre Arbeit im Inland, unterliegen sie nicht nur der Besteuerungshoheit ihres Ansässigkeitsstaats, sondern grundsätzlich auch der Besteuerung in Deutschland als beschränkt steuerpflichtige ArbN (> Rz 4): Bei beschränkt steuerpflich...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Werbegeschenke

Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Aufwendungen eines ArbN für Geschenke an Kunden seines ArbG sind besonders dann WK, wenn er damit seine erfolgsabhängigen Einkünfte zu steigern sucht (BFH 140, 246 = BStBl 1984 II, 315); aber auch wenn sich die Aufwendungen nicht konkret auf die Höhe des Arbeitslohns auswirken, können sie beruflich veranlasst sein (BFH 218, 177 = BStBl 2007 II, 721...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / ii) Zuschläge bei fehlenden Aufzeichnungen zu Auslandssachverhalten

Rz. 95 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Vom Abzug als WK ausgeschlossen ist schließlich der Zuschlag, den das FA nach § 162 Abs 4 AO festsetzt, wenn der ArbN – besonders bei einer > Außenprüfung – Aufzeichnungen zu Auslandssachverhalten entgegen seiner Verpflichtung nach § 90 Abs 3 AO nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt und damit schuldhaft seine > Mitwirkungspflichten verletzt. ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Geschenke

Rz. 85/1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Grundsätzlich nicht als WK abziehbar sind Aufwendungen des ArbN für Geschenke an Personen, die Kunden des ArbG sind. Auf einen konkreten Zusammenhang mit der > Lebensführung kommt es hier nicht an; vielmehr wird ein Zusammenhang der Aufwendungen mit der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stellung der "Geschäftsfreunde" typisierend unt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / ee) Unangemessene Aufwendungen

Rz. 90 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Vom Abzug als WK ausgeschlossen sind außerdem andere als die in den > Rz 85–89 bezeichneten Aufwendungen, die die > Lebensführung des Stpfl oder anderer Personen berühren, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen sind (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 7 iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG). Diese Regelung schränkt scheinbar den Grundsatz ein, da...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausländische Einkünfte

Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Ausländische Einkünfte für Zwecke der Steueranrechnung oder des Steuerabzugs nach § 34c EStG (> Ausland Rz 25 ff) werden in § 34d EStG definiert; > Ausländischer Arbeitslohn, > Progressionsvorbehalt Rz 13 ff.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / cc) Gästehäuser, Boote und die Jagd

Rz. 87 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Das Abzugsverbot von Aufwendungen für Gästehäuser gilt grundsätzlich auch für ArbN (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 3 iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG); ebenso sind Aufwendungen für > Jagd oder Fischerei, Segel- oder Motoryachten sowie für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen vom Abzug ausgeschlossen (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 4 iVm § 9 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / gg) Zinsen auf hinterzogene Steuern

Rz. 93 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Zinsen auf hinterzogene Steuern (§ 235 AO), die möglicherweise WK sind, werden nicht berücksichtigt (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 8a iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG).mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Starke Außenwirtschaftsbezüge und die zunehmende Globalisierung bedingen immer öfter den Einsatz sowohl von Personen (ArbN) aus dem Ausland, die kurz oder für einen längeren Zeitraum in Deutschland beruflich tätig werden, als auch von Personen (ArbN) aus Deutschland im Ausland. Territorial bestimmt dabei im Wesentlichen die Gegenabgrenzung zu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausbildungsbeihilfen

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Junge Menschen erhalten steuerfreie Zuwendungen für Schulausflüge und Klassenfahrten (vgl § 28 SGB II) oder steuerfreies BAföG zur Finanzierung ihrer Ausbildung (> Ausbildungsförderungsgesetz); bestimmte > Auszubildende werden von der Agentur für Arbeit gemäß § 59ff SGB III steuerfrei gefördert (vgl § 3 Nr 2 EStG; > Arbeitsförderung Rz 2) ode...mehr