Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Veräußerungs- bzw. Entnahmegewinnbesteuerung eines im DBA-Ausland ansässigen Mitunternehmers (Satz 1)

a) Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 56 [Autor/Stand] Im DBA-Ausland ansässiger Stpfl. Die Norm stellt allgemein auf den "Steuerpflichtigen" ab und differenziert damit nicht nach der Rechtsform. Folglich werden neben natürlichen Personen auch Körperschaften von § 50 i Abs. 1 erfasst.[2] Es werden aber nur solche Stpfl. erfasst, die i.S. eines Abkommens zur Vermeidung der Dop...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Besteuerung der laufenden Einkünfte bei dem im ausländischen DBA-Staat ansässigen Mitunternehmer (Satz 3)

a) Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 115 [Autor/Stand] Kein eigener persönlicher Anwendungsbereich. § 50 i Abs. 1 Satz 3 hat keinen besonderen persönlichen Anwendungsbereich. Die Vorschrift ist nur auf die von § 50 i Abs. 1 Satz 1 erfassten Personen (im DBA-Ausland ansässige Stpfl.) anwendbar und sichert in sachlicher Hinsicht eine Inlandsbesteuerung der laufenden Einkünfte ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Rückwirkung

aa) Rückwirkung von § 50 i Abs. 1 Satz 1 (§ 52 Abs. 48 Satz 1) Rz. 16 [Autor/Stand] Rückwirkende Gesetzesänderung durch AmtshilfeRLUmsG. § 50 i Abs. 1 Satz 1 verhindert nach hier vertretener Auffassung (1.) die Entstrickung von Wirtschaftsgütern und Anteilen i.S. des § 17 EStG, die vor dem 29.6.2013 ohne Besteuerung der stillen Reserven in das Betriebsvermögen einer Personeng...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 20 Bestimmungen über die Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, BonnVors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt, Fachanwalt für SteuerrechtProf. Dr. Jens Schönfeld, BonnHonorarprofessor an der Universität Osnabrück Literaturverzeichnis Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz 1, StuB...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Norminhalt

1. Norminhalt und Telos a) Norminhalt Rz. 4 [Autor/Stand] Anwendung nur auf im DBA-Ausland ansässige Stpfl. Die Vorschrift ist in zwei Absätze unterteilt und nur auf natürliche und juristische Personen anwendbar, die in einem ausländischen Staat im steuerlichen Sinne ansässig sind, mit dem Deutschland ein DBA auf dem Gebiet der Ertragsteuern abgeschlossen hat. Rz. 5 [Autor/Stan...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. § 20 Abs. 1 Halbs. 2

Rz. 28 [Autor/Stand] Beseitigung von Bedenken gegen die Vereinbarkeit von § 20 Abs. 2 mit DBA. § 20 Abs. 1 Halbs. 2 betrifft die Verträglichkeit der Besteuerung von Zwischeneinkünften mit den DBA. Soweit die Zwischeneinkünfte in einer ausländischen Betriebsstätte erzielt werden und nach einem DBA eigentlich von der dt. Besteuerung ausgenommen sind, kommt § 20 Abs. 2 zur Anwe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. Verhältnis zu Vorschriften des GewStG

Rz. 52 [Autor/Stand] Veräußerungs- und Entnahmegewinne. Der nach § 50 i Abs. 1 Satz 1 steuerpflichtige Veräußerungs- oder Entnahmegewinn unterliegt grundsätzlich auch der Gewerbesteuer.[2] Wenn der Veräußerungs- bzw. Entnahmegewinn in Zusammenhang mit einer Betriebs- oder Teilbetriebsveräußerung einer Mitunternehmerschaft, an der eine von § 50 i erfasste natürliche Person un...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Sachlicher Anwendungsbereich

aa) Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens und Anteile i.S. des § 17 EStG (Satz 1) Rz. 61 [Autor/Stand] Gegenstand der Übertragung oder Überführung. Nach § 50 i Abs. 1 Satz 1 müssen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens oder Anteile i.S. des § 17 EStG auf die Personengesellschaft übertragen oder überführt werden. Damit ist § 50 i mit Ausnahme der Anteile i.S. des § 17 EStG n...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. § 7 Satz 8 GewStG

Rz. 216 [Autor/Stand] "Einkünfte i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 AStG". Einkünfte i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 haben mit der Hinzurechnungsbesteuerung nichts zu tun (vgl. Anm. 119). Ziel des § 7 Satz 8 GewStG ist die Schließung einer vermeintlichen Besteuerungslücke.[2] Es geht um Rechtsfolgen, wie sie sich aus dem Mitunternehmerkonzept des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG ergeben können. E...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verhältnis zum Verfassungsrecht

a) Treaty Override Rz. 14 [Autor/Stand] Verfassungsrechtlich ggf. zulässiges Treaty Override. § 50 i Abs. 1 Satz 1 EStG enthält ein sog. Treaty Override.[2] Dies bringt die Formulierung zum Ausdruck, dass in den Fällen des § 50 i die Inlandsbesteuerung "ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung" vorzunehmen ist. Der erste BFH...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Sachlicher Anwendungsbereich

aa) Laufende Einkünfte aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft i.S. des § 50 i Abs. 1 Satz 1 Rz. 118 [Autor/Stand] Einkünfte der Personengesellschaft. Der Personengesellschaft wird nach nationalem Steuerrecht im Bereich der Qualifikation und Ermittlung der Einkünfte eine sog. steuerliche Teilrechtsfähigkeit eingeräumt, weshalb für die Personengesellschaft ein "eigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 11.4.2003 (BR-Drucks. 253/03)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 41. Sitzung am 11. April 2003 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz – StVergAbG) – Drucksachen 15/841 – angenommen. [keine Änderungen zu § 34 c EStG]mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Übertragungsfiktion in bestimmten Einbringungsfällen (Satz 2)

a) Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 103 [Autor/Stand] Kein eigener persönlicher Anwendungsbereich. § 50 i Abs. 1 Satz 2 hat keinen besonderen persönlichen Anwendungsbereich. Es handelt sich hierbei vielmehr nur um eine rein sachliche Tatbestandserweiterung von § 50 i Abs. 1 Satz 1, durch den bestimmte Einbringungsvorgänge nach § 20 UmwStG als Übertragung bzw. Überführung vo...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Besteuerung des im ausländischen DBA-Staat ansässigen Steuerpflichtigen bei Beteiligung an einem oder Unterhaltung eines Besitzunternehmens einer Betriebsaufspaltung (Satz 4)

a) Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 126 [Autor/Stand] Im DBA-Ausland ansässige Stpfl. § 50 i Abs. 1 Satz 4 stellt allgemein auf den "Steuerpflichtigen" ab, für den die Sätze 1 und 3 des § 50 i Abs. 1 sinngemäß gelten. Hieraus folgt, dass die Vorschrift grundsätzlich denselben persönlichen Anwendungsbereich wie § 50 i Abs. 1 Sätze 1–3 hat. Folglich sollten neben natürlichen ...mehr

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AGS 10/2017, Verfahrenswert... / Leitsatz

In einem Verfahren um die Verpflichtung zur Zustimmung des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Geltendmachung des begrenzten Realsplittings nach § 10a Nr. 1 EStG ist der Verfahrenswert nach dem wirtschaftlichen Interesse des Antragstellers an der Abgabe der Zustimmung festzusetzen. Das Interesse bemisst sich bei ökonomischer Betrachtung nach der erwarteten Steuerersparnis d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 126 [Autor/Stand] Im DBA-Ausland ansässige Stpfl. § 50 i Abs. 1 Satz 4 stellt allgemein auf den "Steuerpflichtigen" ab, für den die Sätze 1 und 3 des § 50 i Abs. 1 sinngemäß gelten. Hieraus folgt, dass die Vorschrift grundsätzlich denselben persönlichen Anwendungsbereich wie § 50 i Abs. 1 Sätze 1–3 hat. Folglich sollten neben natürlichen Personen grundsätzlich auch Körpe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. § 20 Abs. 2

Rz. 31 [Autor/Stand] Doppelcharakter der Vorschrift. § 20 Abs. 2 ist vor dem Hintergrund der Ausführungen zu Anm. 28 zu verstehen. Die Vorschrift ergänzt § 20 Abs. 1 in dem Sinne, als durch sie erst der Regelungsbereich des § 20 Abs. 1 Halbs. 2 festgelegt wird. Die Erwähnung des § 20 Abs. 2 in § 20 Abs. 1 Halbs. 2 lässt für sich genommen nicht erkennen, welche Fälle § 20 Abs...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Besteuerung der laufenden Einkünfte des Besitzunternehmens

Rz. 139 [Autor/Stand] Rechtsfolgenverweis auf Abs. 1 Satz 3. Nach § 50 i Abs. 1 Satz 4 gilt Satz 3 sinngemäß. Folglich sind sämtliche laufenden gewerblichen Einkünfte des Besitzunternehmens (inkl. etwaiger Gewinnausschüttungen der Betriebskapitalgesellschaft) ungeachtet entgegenstehender Abkommensvorschriften im Inland steuerpflichtig (Treaty Override). Hinsichtlich etwaiger...mehr

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FF 10/2017, Gestaltungsspie... / IX. Unterhaltsverzicht und Schenkungssteuer

Der BFH[6] hatte über einen Ehevertrag zu entscheiden, in welchem für den Fall der Scheidung der Unterhalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen festgelegt, jedoch eine Höchstgrenze von 10.000 DM vereinbart wurde. Der Unterhaltsanspruch sollte sich bei einer Wiederheirat nach Scheidung um die Hälfte reduzieren. Als Gegenleistung für den teilweisen Verzicht der Ehefrau auf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zuwendungen an Parteien i.S. des § 2 PartG (Nr. 18 Buchst. a)

Rz. 178 [Autor/Stand] Den Parteien als verfassungsrechtlicher Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung obliegt die Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens, insbesondere durch die Aufstellung von Bewerbern für die Bundes-, Länder- und Gemeindeparlamente, die politische Einflussnahme auf Parlamente un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zuwendungen an Vereine ohne Parteicharakter (Nr. 18 Buchst. b)

Rz. 190 [Autor/Stand] Steuerfrei sind – nach § 13 Abs. 1 Nr. 18 Buchst. b ErbStG, geltend für Erwerbe mit Steuerentstehungszeitpunkt nach dem 31.12.2008[2] – auch Zuwendungen an Vereine ohne Parteicharakter, deren ausschließlicher Zweck die Teilnahme an Bundes-, Landtags- oder Kommunalwahlen ist und die entweder bei der letzten Wahl mindestens ein Mandat errungen haben oder ...mehr

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FF 10/2017, Gestaltungsspie... / XII. Abfindung und Anpassung nach § 33 VersAusglG

Besonders sorgfältig sollten Unterhaltsabfindungen behandelt werden bei Eheleuten, die sich in einem rentennahen Alter befinden. Wenn der Gestalter hier nicht sauber abgrenzt, wird es ihm wie dem Kollegen ergehen, dem der BGH in der Entscheidung vom 26.6.2013[22] eine deutliche Abfuhr erteilt hat. Die Eheleute stritten um einen nachehelichen Unterhalt von 500 EUR und um eine...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Weitergabe des gesetzlichen Pflegegeldes (Abs. 1 Nr. 9 Buchst. a)

Rz. 61 [Autor/Stand] Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit der 1994 erfolgten Einführung der Sozialen Pflegeversicherung. Danach haben pflegebedürftige Personen unter näher geregelten Voraussetzungen Rechtsanspruch auf ein monatliches Pflegegeld (§ 37 Abs. 1 SGB XI); aktuell – seit 1.1.2017 – gelten, unterteilt nach Pflegegraden 2 bis 5,[2] folgende Beträge: 316 EUR/545 E...mehr

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AGS 10/2017, Wert eines Ant... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig. Da die Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers die Beschwerde damit begründet, der Wert sei zu niedrig festgesetzt worden, ist davon auszugehen, dass sie die Beschwerde nur im eigenen Namen, nicht auch in demjenigen des Beteiligten eingelegt hat (Senat JurBüro 1998, 421; FamRZ 2007, 2000; Hartmann, KostG, 46. Aufl., § 32 RVG Rn 16), sodass d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Sägewerke

Rz. 102 [Autor/Stand] Sägewerke, die als land- und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe in Betracht kommen bearbeiten Rundholz zu Brettern, Bohlen, Balken und Latten. Eine weitergehende Bearbeitung, wie zum Beispiel das Hobeln, Fräsen, Schleifen und Imprägnieren, schließt die Nebenbetriebseigenschaft aus. Rz. 103 [Autor/Stand] Ein Sägewerk kann Nebenbetrieb mehrerer Betriebe de...mehr

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AGS 10/2017, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist auch in der Sache begründet. Die Festsetzung des Verfahrenswerts bei der Geltendmachung des begrenzten Realsplittings bemisst sich gem. § 42 Abs. 1 FamGKG nach billigem Ermessen. Ausschlaggebend ist das Interesse des Antragstellers an der Zustimmung zum begrenzten Realsplitting, sodass einerseits auf den steuerlichen Vorteil, der durch die Geltendmachung de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XII. Unterhalts- und Ausbildungszuwendungen (Abs. 1 Nr. 12)

Rz. 111 [Autor/Stand] Entsprechende Zweckschenkungen sollen schenkungsteuerfrei bleiben. Dies gilt ausdrücklich nur für lebzeitige Zuwendungen, d.h. solche mit Steuerentstehungszeitpunkt zu Lebzeiten des Schenkers.[2] Ebenso motivierte Schenkungen auf den Todesfall (§ 2301 BGB) oder derart bedingte Zuwendungen zugunsten Dritter (§§ 328, 331 BGB – s. § 7 Anm. 268), die als Er...mehr

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zerb 10/2017, Testamentsvol... / b) Gesellschaftsvertragliche Nachfolgeklauseln

Zum Verständnis der möglichen Regelungen einer Nachfolgeklausel ist zunächst ein kurzer Blick auf die gesetzlichen Regelungen zu werfen. Die BGB-Gesellschaft wird durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst, sofern sich nichts anderes aus dem Gesellschaftsvertrag ergibt (§ 737 BGB). Für die OHG gilt seit 1998, dass der Tod eines persönlich haftenden Gesellschafters mangels ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erwerbe inländischer steuerbegünstigter Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b)

Rz. 153 [Autor/Stand] § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG befreit alle inländischen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen als Erwerber persönlich von der Erbschaft- und Schenkungsteuer, wenn sie (Satz 1) satzungsgemäß und tatsächlich sowie ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen, d.h. steuerbegünstigten,[2] Zwecken dienen....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Hypothetischer Besteuerungsrechtsverlust vor dem 1.1.2017 (Satz 2 Nr. 3)

Rz. 112.1 [Autor/Stand] Beschränkung von § 50i auf "Altfälle". Mit dem BEPS-UmsG I wurde § 50i Abs. 1 Satz 2 um eine neue Nr. 3 ergänzt. Hierüber wird der Anwendungsbereich von § 50i auf Altfälle beschränkt. Als Altfälle für Zwecke der Übertragungsfiktion nach Satz 2 gelten fortan solche Einbringungen, bei denen die vor dem 29.6.2013 erhaltenen Anteile (Satz 2 Nr. 1) bereits...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Problematische Anwendungsfälle

Rz. 80 [Autor/Stand] Bei Geldforderungen soll – so der BFH obiter dictum[2] – ein zwischenzeitlicher Schuldnerwechsel unschädlich sein (krit. bei unterschiedlicher Bonität von Alt- und Neuschuldner; § 7 ErbStG Anm. 171 m.w.N.). Doch wird man hierbei differenzieren müssen. Grundsätzlich sind nur fällige Forderungen schenkungsteuerbar (s. § 7 ErbStG Anm. 21, 410), so dass der ...mehr

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Erträge aus fondsgebundenen Lebensversicherungen

Kommentar Mit Schreiben vom 29.9.2017 hat sich das BMF ausführlich zur Besteuerung fondsgebundener Lebensversicherungen geäußert - im Fokus steht dabei die Berechnung der 15-%-Steuerfreistellung bei Bestands- und Neuverträgen. Die Aussagen im Überblick. Bereits mit Schreiben vom 1.10.2009 hatte das BMF umfassend dargelegt, wie Versicherungserträge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr....mehr

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Überschreiten privater Vermögensverwaltung – Verklammerung auch bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern

Leitsatz 1. Die Rechtsprechung, wonach der Ankauf, die Vermietung und der Verkauf von Wirtschaftsgütern zu einer einheitlichen, die private Vermögensverwaltung überschreitenden Tätigkeit verklammert sein können, ist nicht auf bewegliche Wirtschaftsgüter beschränkt, sondern gilt gleichermaßen für unbewegliche Wirtschaftsgüter. 2. Eine Verklammerung kann auch dann zu bejahen se...mehr

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Haushaltszugehörigkeit eines wegen Studiums auswärts untergebrachten Kindes

Leitsatz Für das für eine Haushaltsaufnahme nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG erforderliche örtlich gebundene Zusammenleben ist es nicht erforderlich, dass das Kind ständig im Haushalt des Berechtigten anwesend ist. Bei einem volljährigen Studenten, auch wenn er zum Zweck des Studiums auswärts untergebracht ist, kann nicht ohne Weiteres eine bestehende Haushaltsaufnahme als beend...mehr

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Keine Rückstellung für sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeit nach § 5 Abs. 7 TV ATZ – Anwendung der aktuellen Pauschalwerttabelle zur Bemessung von Jubiläumsrückstellungen

Leitsatz 1. Arbeitgeber dürfen hinsichtlich laufender Altersteilzeitarbeitsverträge keine Rückstellungen für den sog. Nachteilsausgleich gemäß § 5 Abs. 7 TV ATZ bilden. 2. Ein Arbeitgeber, der Jubiläumsrückstellungen ­in seiner Bilanz zum 31. Dezember 2005 anhand der Pauschalwerttabelle des BMF-Schreibens vom 12. April 1999 (BStBl I 1999, 434) bemessen hatte, darf später im R...mehr

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Berücksichtigung einer zukünftigen Steuerbelastung bei den Wertfeststellungen für Zwecke der Erbschaftsteuer

Leitsatz Die zukünftige ertragsteuerrechtliche Belastung aufgrund einer im Bewertungszeitpunkt lediglich beabsichtigten, aber noch nicht beschlossenen Liquidation der Kapitalgesellschaft ist bei der Ermittlung des Substanzwerts als Mindestwert nicht wertmindernd zu berücksichtigen. Normenkette § 13b Abs. 2 Sätze 2 und 3 ErbStG 2012, § 11 Abs. 2, § 95 Abs. 1, § 103 Abs. 1 BewG...mehr

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Anschaffungsnahe Herstellungskosten auch bei Sanierungsbedarf durch plötzlichen Tod der langjährigen Mieterin

Leitsatz Für die Einordnung von Aufwendungen als anschaffungsnahe Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG ist es unerheblich, ob diese für den Steuerpflichtigen unvorhersehbar waren, ob diese im Rahmen eines Mieterwechsels angefallen sind oder ob die zugrunde liegenden Maßnahmen ein übliches Vorgehen im Rahmen der Neuvermietung darstellen. Sachverhalt Die Steuer...mehr

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Nachforderung von Kapitalertragsteuer

Leitsatz Wird der Entrichtungsschuldner von Kapitalertragsteuer im Wege des Nachforderungsbescheids in Anspruch genommen, ist wegen des materiell-rechtlichen Haftungscharakters des Nachforderungsanspruchs der Grundsatz der Akzessorietät der Entrichtungsschuld zur zugrunde liegenden Kapitalertragsteuerschuld des Gläubigers der Kapitalerträge zu beachten. § 174 Abs. 4 Satz 3 A...mehr

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Bilanzierung von Versorgungsleistungen und vererblichen Versorgungsanwartschaften

Kommentar Das BMF hat sich zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von vererblichen Versorgungsanwartschaften und Versorgungsleistungen geäußert, deren Gewährung nicht vom Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis abhängt. Die Aussagen im Überblick. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung können Versorgungszusagen ihren Charakter als betriebliche Altersversorgung bewahren, selb...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Zuwendungen/Spenden

Rz. 85 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Als gemeinnützig durch das Finanzamt anerkannte Pferdesportvereine sind spendenempfangsberechtigt, weil sie Sport (Reitsport) i. S. d. Gemeinnützigkeitsrechts (§§ 52ff. AO, Anhang 1b) betreiben (s. Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV Abschn. B TZ 1). Für die Anerkennung der Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit eines Reit-, Fahr- und Pferdespor...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ablösezahlungen und Transferentschädigungen

Rz. 11 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Ablösezahlungen (Transferentschädigungen), die von Vereinen der Fußball-Bundesliga im Zusammenhang mit dem Wechsel von Lizenzspielern an die abgebenden Vereine gezahlt werden, sind als Anschaffungskosten auf das immaterielle Wirtschaftsgut der exklusiven Nutzungsmöglichkeit "an dem Spieler" zu aktivieren und auf die Vertragslaufzeit abzuschr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Reitpferd eines Reitlehrers

Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Stellt ein bei einem Reit- und Fahrverein angestellter Reitlehrer sein Reitpferd für den Reitunterricht und für von seinem Arbeitgeber (Reit- und Fahrverein) veranstaltete Reitturniere zur Verfügung, können die Aufwendungen auf das Pferd (Abschreibung, laufende Kosten) Werbungskosten i. S. v. § 9 EStG (Anhang 10) sein. Nach einer Entscheidung des F...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Richter, Parcourschefs

Rz. 98 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Preisrichter und Parcourschefs üben ihre Tätigkeit selbständig aus, weil sie nicht weisungsgebunden in einen Betrieb eingegliedert sind. Eine Arbeitnehmertätigkeit gegenüber den Vereinen scheidet daher aus. Beträge, die ihnen anlässlich ihrer Tätigkeit zufließen, können einkommensteuerlich unter die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 26 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Behandlung der Einnahmen aus dem Anzeigengeschäft

Rz. 92 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Enthält eine Fachzeitschrift einen Anzeigenteil und werden die Anzeigen durch den Verein selbst akquiriert, sind die getätigten Einnahmen und die erzielten Umsätze aus dem Anzeigengeschäft dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Unter Berücksichtigung der Besteuerungsfreigrenze nach § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b), kann sich für diese w...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Gewerbesteuer

Rz. 81 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Reit-, Fahr- und Pferderennsportvereine, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen, sind nach § 3 Nr. 6 GewStG (Anhang 7) von der Gewerbesteuer befreit, wenn die Voraussetzungen für die Steuervergünstigung für den ganzen Bemessungszeitraum erfüllt sind (s. §§ 60 Abs. 2 und 63 Abs. 2 AO, Anhang 1b). Wird ein steuerschäd...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Sportliche Veranstaltungen

Rz. 5 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Unterhält ein steuerbegünstigter gemeinnütziger Fußballverein eine Lizenzspielerabteilung für die 1. oder 2. Bundesliga, begründet dieser damit zwingend einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b). Zum einen überschreiten die Einnahmen aus dem Lizenzspielerbetrieb die Unschädlichkeitsgrenze des § 67a Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.3 Reitunterricht durch den Verein mittels eines selbständigen Reitlehrers

Rz. 39 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Vertragspartner des Leistungsempfängers ist in diesem Fall nicht der Reitlehrer, sondern die steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft (der Reitverein). Rz. 40 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Die Erteilung von Sportunterricht durch einen steuerbefreiten Reit- und Fahrverein an Mitglieder und an Nichtmitglieder ist als "sportliche Veranstalt...mehr

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Bindungswirkung einer für die Gewinnfeststellung getroffenen Billigkeits­entscheidung für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

Leitsatz Die im Rahmen der Gewinnfeststellung getroffene Billigkeitsmaßnahme, von der Aktivierung des Feldinventars abzusehen, wirkt auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags als Grundlage für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags. Normenkette § 163 Sätze 1 und 2, § 184 Abs. 2 Satz 2 AO a.F. Sachverhalt Eine landwirtschaftlich tätige GbR hatte das Feld­inventar gestütz...mehr

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Berufsausbildungsende bei normierter Ausbildungszeit

Leitsatz Eine Berufsausbildung endet nicht bereits mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung, sondern erst mit Ablauf der Ausbildungszeit, wenn diese durch Rechtsvorschrift festgelegt ist. Normenkette § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, § 2 Abs. 2 Satz 1, § 35 Abs. 2 APrOHeil­ErzPfl BW, § 4 Abs. 1 Satz 1 KrPflG, § 4 Abs. 1 Satz 1 AltPflG, § 6 Abs. 1 Satz 1...mehr

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Zahlungen zur Abdeckung von Besserungsscheinen zählen zum Veräußerungspreis

Leitsatz Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied mit Urteil vom 13.9.2017, dass der Veräußerungsgewinn aus einer GmbH-Anteilsveräußerung zu erhöhen ist, wenn der Veräußerer von der veräußerten Gesellschaft eine Zahlung für Besserungsscheine erhält, damit dem Erwerber ungeschmälerte Ertragsmöglichkeiten aus den Anteilen verbleiben. Sachverhalt Der Kläger erwarb Ende 199...mehr