Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Einführung

Rn. 1616 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Im Gegensatz zum Einnahmebegriff wird der Begriff BA gesetzlich bestimmt (§ 4 Abs 4 EStG). Diese Definition gilt nicht nur für die Einnahme-Überschussrechnung, sondern, wie die Vorschriften § 4 Abs 1 S 6 und § 5 Abs 6 EStG zeigen, auch für den Bestandsvergleich. Neben der Bestimmung des Begriffs BA in § 4 Abs 4 EStG finden sich in den Vorsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Aufzeichnungen

Rn. 1678 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Aufwendungen iSv § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG sind gemäß § 4 Abs 7 EStG einzeln und getrennt von den sonstigen BA aufzuzeichnen (s Rn 2100 ff zu § 4 Abs 7 EStG). Dagegen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (FG BdW vom 12.04.2016, 6 K 2005/11, rkr (EFG 2016, 1197)). Fehlt es an der Aufzeichnung, kommt ein Abzug schon deshalb nicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 168. ESt-Zuständigkeitsverordnung (EStZustV) v 08.01.2009, BGBl I 2009, 3

Rn. 188 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Basis der Verordnung ist § 19 Abs 6 S 2 AO. Danach kann das BMF zur Sicherstellung der Besteuerung von Personen, die nach § 1 Abs 4 EStG beschr stpfl sind u Einkünfte iSv § 49 Abs 1 Nr 7 u 10 EStG beziehen, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates einer FinBeh die örtliche Zuständigkeit für den Geltungsbereich des Gesetzes übert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Tipke, Das Nettoprinzip – Angriff und Abwehr, dargestellt am Bsp des Werktorprinzips, BB 2007, 1525; Fehling, Die GewSt nach der Unternehmensteuerreform 2008, NWB F 5, 1617; Herzig/Lochmann, Unternehmensteuerreform 2008 – Wirkung des neuen Systems zur Entlastung gewerblicher Personenunternehmen von der GewSt, DB 2007, 1037; Kollruss, Abzug ausländischer GewSt ab BA in Deutschla...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 219. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v 21.12.2019, BGBl I 2019, 2875

Rn. 239 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Auch s Fuhrmann, NWB 3/2020, 150. § 20 Abs 6 S 5–6 EStG (neu): S 5: Verluste aus KapVerm iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 EStG dürfen nur iHv 10 000 EUR mit Gewinnen iSd Abs 2 S 1 Nr 3 u mit Einkünften iSd § 20 Abs 1 Nr 11 EStG ausgeglichen werden; die S 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste aus KapVerm je Folgejahr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz der Gesamtgewinngleichheit

Rn. 1507 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Zwar unterscheidet sich die Gewinnermittlungsmethode nach § 4 Abs 3 EStG in vielerlei Hinsicht gegenüber dem Bestandsvergleich nach § 4 Abs 1 EStG; doch soll der Zweck der Überschussrechnung nur eine Vereinfachung der Gewinnermittlung sein. Damit verlangt die Rspr und auch die Literatur, dass der Gewinn bei der Überschussrechnung über die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 213. Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch v 11.07.2019, BGBl I 2019, 1066

Rn. 233 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Durch Art 9 des Gesetzes haben sich mehrere Änderungen u Ergänzungen beim Kindergeld nach dem EStG ergeben, so bei § 31 S 4 EStG, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst d EStG, § 62 Abs 1a EStG (idR kein Kindergeld für die ersten drei Monate bei EU-/EWR-Bürgern) und § 68 Abs 5–7 EStG nF ; zudem ist § 71 EStG (vorläufige Einstellung der Zahlung des Kinde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Steueränderungsgesetz vom 18.07.1958, BStBl I 58, 412

Rn. 12 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die endgültige Regelung der Ehegattenbesteuerung durch ein Wahlrecht nach § 26 Abs 1 EStG 1958 auf getrennte oder uneingeschränkte Zusammenveranlagung mit entsprechender Tarifgestaltung (bei getrennter Veranlagung Anwendung des Tarifs auf die jeweiligen Einkommen der Ehegatten, bei Zusammenveranlagung Anwendung des Tarifs auf das halbierte Zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 101. Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform, vom 29.10.1997, BGBl I 97, 2590

Rn. 121 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Der Bundestag hat dieses Gesetz in einer Sondersitzung am 05.08.97 verabschiedet. Der Bundesrat hat am 05.09.97 zugestimmt. Es bedarf noch einer bereits auf den Weg gebrachten Grundgesetzänderung. Die Ergänzungen des Gesetzes durch den Vermittlungsausschuß gelten weitgehend bereits für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1996 enden bzw – in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Luf Vermögen (§ 33 BewG)

Rn. 36 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Ermittlung des Ausgangswertes ergibt sich unmittelbar aus § 55 Abs 2, 3 EStG. Die Ausgangswerte sind je nach Vermögensnutzung verschieden. Maßgebend ist die Zuordnung zu den Nutzungen und WG nach den Vorschriften des BewG am 01.07.1970, mit Ausnahme der Hof- und Gebäudeflächen sowie der Hausgärten. Wich die vom StPfl für den 01.07.1970 b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Geldbußen

Rn. 1852 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Geldbußen iSd § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG sind die Maßnahmen, die in deutschen Rechtsvorschriften als Geldbußen bezeichnet werden und von einem Gericht oder einer Behörde im Geltungsbereich des EStG oder von Organen der EG festgesetzt wurden. Im Einzelnen kommen für das Abzugsverbot in Betracht: Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 144. Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über die Amtshilfe im Bereich der Europäischen Union sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2003/49/EG des Rates v 03.06.2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen u Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten (EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz) vom 02.12.2004, BGBl I 2004, 3112

Rn. 164 Stand: EL 66 – ET: 05/2005 § 50d EStG: In § 50d EStG wurde ein Abs 1a eingefügt, wonach bei zu hohem Steuerabzug der einbehaltene Mehrbetrag mit einer Karenzzeit von zwölf Monaten nach Ablauf des Monats, in dem der Antrag auf Erstattung und alle für die Entscheidung erforderlichen Nachweise vorliegen, frühestens am Tag der Entrichtung der Steuer, zu verzinsen ist. Gemäß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 85. Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) vom 23.06.1993, BGBl I 93, 944. Verwaltungsanweisung: BMF-Schreiben vom 20.07.1993, BStBl I 93, 559.

Rn. 105 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz lautet im vollen Wortlaut: Zitat "Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den Neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte" und ändert ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bab) Reichweite

Rn. 329 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Vom steuerlichen Wahlrechtsvorbehalt erfasst sind sowohl steuerliche Ansatz- als auch Bewertungswahlrechte. Der Wortlaut des § 5 Abs 1 S 1 Hs 2 EStG bezieht sich konkret zwar lediglich auf den steuerlich gewählten "anderen Ansatz", die Dokumentationsregelung des § 5 Abs 1 S 2 EStG stellt mit Inbezugnahme des "Werts" von WG gleichwohl klar, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 1720 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Seit 1966 wurden für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Pauschbeträge eingeführt (§ 9 Abs 1 Nr 4 und 5 EStG), die in § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 EStG übernommen wurden, so dass sie auch für die Gewinneinkünfte galten. Der Gesetzgeber verfolgte damit eine Gleichstellung der Behandlung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Erwerbsstätte bei de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 57. Steuerbereinigungsgesetz 1986 vom 19.12.1985, BStBl I 85, 735

Rn. 65 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Bezeichnung "Steuerbereinigungsgesetz" ist mE irreführend, besser wäre die Bezeichnung "Steuerreparaturgesetz". Das Gesetz enthält im wesentlichen folgende bedeutsame Änderungen des EStG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Anwendung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags

Rn. 1657g Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die GewSt ist als Objektsteuer ausgestaltet, so dass nach § 8 GewStG bei der Ermittlung des Gewerbeertrages bestimmte Beträge hinzugerechnet werden, die insbesondere die Beziehung des Inhabers zum Betrieb betreffen. So sollen durch die Hinzurechnung nach § 8 Nr 1 GewStG die Erträge aus eigen- und fremdfinanziertem Kapital weitgehend gewer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begünstigte Vorgänge (Veräußerungen und gleichgestellte Vorgänge)

Rn. 141 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 6b EStG setzt voraus, dass bestimmte WG des AV (begünstige Veräußerungsobjekte) veräußert werden. Rn. 142 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Bei "Veräußerungen" handelt es sich zwar um einen bürgerlich-rechtlichen Begriff, der jedoch nach Maßgabe der allg gültigen bilanzsteuerrechtlichen Kriterien auszulegen ist. Veräußerungen iSd § 6b EStG sind d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 141. Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung u weiterer Gesetze v 21.07.2004, BGBl I 2004, 1753

Rn. 161 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Der wesentliche Inhalt des Gesetzes – die ESt betreffend – sind Neuregelungen zur steuerlichen Berücksichtigung von Aus- u Fortbildungskosten sowie Änderungen bei der Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende nach § 24b EStG. § 10 Abs 1 Nr 7, § 12 Nr 5 EStG Das Gesetz ist eine Reaktion auf die neuere Rspr d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 124. Zweites Gesetz zur Familienförderung v 16.08.2001, BGBl I 2001, 2074

Rn. 144 Stand: EL 51 – ET: 05/2002 Das zum 01.01.2002 in Kraft tretende Gesetz geht auf Beschlüsse des BVerfG v 10.10.1998 zurück, in dem dieser den Gesetzgeber dazu aufgefordert hatte, bei allen Eltern den Betreuungs- und Erziehungsbedarf von Kindern angemessen zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber hatte demzufolge bereits zum 01.01.2000 das Kindergeld für das erste und zweite...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 51. Steuerbereinigungsgesetz 1985 vom 14.12.1984, BStBl I 84, 659

Rn. 59 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die wichtigsten einer Vielzahl von Änderungen des EStG gem Art 3 des Gesetzes sind die folgenden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 237. Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona–Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) v 19.06.2022, BGBl I 2022, 911

Rn. 257 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen einen steuerfreien Corona-Pflegebonus, zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen (verbesserte Verlustverrechnung; Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche WG des AV sowie der steuerlichen Investitionsfristen; Wegfall der Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten) und eine nochma...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 127. Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001 – StÄndG 2001) v 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794

Rn. 147 Stand: EL 51 – ET: 05/2002 Das Gesetz dient iw der redaktionellen inhaltlichen Bereinigung, der Beseitigung nicht praktikabler Vorschriften sowie einer Anpassung an die Rspr des BFH und an das Recht der EU. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt im Bereich der USt (Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG). Neben redaktionellen Änderunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Steuererhebung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 27. Das Einkommensteuerreformgesetz vom 05.08.1974, BStBl I 74, 530

Rn. 31 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das EStG 1974 vom 15.08.1974 (BStBl I 74, 578) wurde durch das Gesetz zur Reform der ESt, des Familienlastenausgleichs und der Sparförderung – EStRG – vom 05.08.1974 geändert und als EStG 1975 vom 05.09.1974 bekanntgemacht (BStBl I 74, 733). Die Erwartungen, die in den Entwurf BR-Drucks 700/73 gesetzt wurden, wurden nicht erfüllt. Weitgehende ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Regelungssystematik

Rn. 301 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 § 5 Abs 1 S 1 Hs 1 EStG verweist "Gewerbetreibende", die nach (in- oder ausländischen, s Rn 303) gesetzlichen Vorschriften zur Buchführung und Abschlusserstellung verpflichtet sind oder die ohne eine solche Verpflichtung freiwillig Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse erstellen (s Rn 312), auf die handelsrechtlichen GoB. Für den Schluss des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Erfolgswirksamkeit am folgenden Bilanzstichtag

Rn. 1482 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 (Abstrakte) Ansatz-/Bewertungsverknüpfung: Die übernommene Verpflichtung ist gemäß § 5 Abs 7 S 1 EStG beim Übernehmer in der auf die Übernahme folgenden Steuerbilanz so zu bilanzieren, wie sie beim ursprünglich Verpflichteten ohne Übernahme zu bilanzieren gewesen wäre. Ansatz und Bewertung beim Übernehmenden werden am folgenden (und allen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überentnahme

Rn. 1657 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Grundvoraussetzung für die Beschränkung des Abzugs betrieblicher Schuldzinsen ist das Vorliegen einer Überentnahme. Sie ist gemäß S 2 der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wj übersteigen. Es ist davon auszugehen, dass die Bilanz des Wj als Berechnungsgrundlage maßgebend ist, da in § 4 Abs 4a S 2 EStG d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 15 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Er ergibt sich aus dem Zweck der Gesamtregelung über die Aufhebung der Privilegierung der StPfl durch die Vorschriften des Zweiten StÄndG 1971, bei denen nach § 4 Abs 1 S 5 EStG 1969 der Wert des Grund und Bodens bei der Gewinnermittlung außer Ansatz blieb. In Betracht kamen demnach Land- und Forstwirte, Kleingewerbetreibende und selbstständ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 47. Gesetz zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und zur Einschränkung von steuerlichen Vorteilen (StEntlG 1984) vom 22.12.1983, BStBl I 84, 14

Rn. 55 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch das StEntlG wird das EStG in zahlreichen Punkten geändert und ergänzt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Rechtsfolgen bei Rücklagenbildung und Steuerfolgen bei Rücklagenauflösung

Rn. 111 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 6b EStG gewährt dem StPfl die Möglichkeit der Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs 3 EStG im Wj der Veräußerung. Diese Rücklage ist steuerwirksam und mindert den steuerlichen Gewinn. Eine tatsächliche Reinvestitionsabsicht ist nicht Voraussetzung für ihre Bildung. Sollte der StPfl innerhalb der sog Reinvestitionsfrist ein Ersatz-WG anscha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 201. Steueränderungsgesetz 2015 v 02.11.2015, BGBl I 2015, 1834

Rn. 221 Stand: EL 115 – ET: 04/2016 Das G ist ein sog "Omnibusgesetz", ursprünglich im März 2015 unter dem sperrigen Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" auf den Weg gebracht. Im Verlauf des Verfahrens ist das Gesetz um zahlreiche Rechtsä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Besteuerung der außerordentlichen Waldnutzungen und der Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen) mit einem Vorzugstarif war schon in § 59 EStG 1925, ab 1934 bis einschließlich VZ 1954 in § 34 Abs 3 EStG geregelt. Die Vorschrift hatte zu einigen Zweifelsfragen geführt, namentlich zur Frage der Behandlung von BA beim Vorli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 300c Stand: EL 140 – ET: 12/2019 § 5 Abs 1 EStG gilt unmittelbar nur für Gewerbetreibende, die entweder gesetzlich zur Buchführung und Abschlusserstellung verpflichtet sind oder ohne eine solche Verpflichtung freiwillig Bücher führen und Abschlüsse erstellen. Gewerbetreibende sind StPfl, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSd § 15 EStG erzielen, dh Einzelgewerbetreibende iSd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wahlrecht

Rn. 1503 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Soweit die Land- und Forstwirte, Selbstständigen und Gewerbetreibenden nicht buchführungspflichtig sind, haben sie ein Wahlrecht. Sie können wählen, ob sie den Gewinn nach § 4 Abs 1 EStG durch Bestandsvergleich oder in vereinfachter Form der Ermittlung nach § 4 Abs 3 EStG (BFH BFH/NV 2021, 1191 mwN) durch Überschuss der BE über die BA ermi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen beim Verlustausgleich/-abzug

Rn. 129a Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Laut Beschluß des Kabinetts vom 10.02.1999 wurde auf die ursprünglich geplante Mindestbesteuerung mit Hilfe der Unterscheidung von aktiven und passiven Einkünften verzichtet. Gem § 2 Abs 3 EStG sieht die Regelung im Grundsatz folgendermaßen aus:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Allgemeines

Rn. 1721 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Regelung des § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 EStG erschließt sich im Kontext der Vorschriften zur Entfernungspauschale (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 4, Abs 2 EStG) und zur Ermittlung des Anteils der Privatnutzung nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG. Fahrten zwischen Wohnung und Erwerbsstätte wurden vom Gesetzgeber der Erwerbssphäre zugeordnet. Daher sind die Fahrtkos...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 58. Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums (Wohneigentumsförderungsgesetz) vom 15.05.1986, BStBl I 86, 278

Rn. 66 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ab 1987 wird grundsätzlich der Nutzungswert der vom Eigentümer selbst bewohnten bzw der unentgeltlich überlassenen Wohnung gem § 21 Abs 2 EStG nicht mehr besteuert mit einer Übergangsregelung für Altobjekte (§ 52 Abs 15 und 21 EStG); § 21a EStG entfällt ohne Übergangsregelung: sog "Konsumgutlösung" anstelle der bis dahin geltenden sog "Invest...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Christiansen, Der Grundsatz der Einzelbewertung, DStZ 1995, 385; Christiansen, Zum Grundsatz der Einzelbewertung, DStR 2003, 264; Prinz/Hick, Der neue § 5 Abs 1a EStG – gelungene gesetzliche Verankerung der steuerbilanziellen Bildung von Bewertungseinheiten, DStR 2006, 771; Patek, Steuerbilanzielle Behandlung von Sicherungszusammenhängen, FR 2006, 714; Schiffers, Steuerbilanziel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung

Rn. 1695 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ob der StPfl eine Aufwendung als BA abziehen kann, hängt von einem entsprechenden Nachweis ab. Hierfür trägt wegen der steuermindernden Wirkung der BA grds der StPfl die Feststellungslast. Er hat daher auch bei den Bewirtungsaufwendungen grds die Feststellungslast für die Höhe und betriebliche Veranlassung der Aufwendung. In § 4 Abs 5 Nr 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 211. Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (FamilienentlastungsG – FamEntlastG) v 29.11.2018, BGBl I 2018, 2210

Rn. 231 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 § 32 Abs 6 S 1 EStG (auch s nachstehend § 66 EStG zum Kindergeld): Erhöhung des Kinderfreibetrags in zwei Schritten: 2019 wird der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil um jeweils 96 EUR (insgesamt 192 EUR) auf 2 490 EUR (insgesamt 4 980 EUR) erhöht. 2020 wird der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil erneut um jeweils 96 EUR (insgesamt 192 EU...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 204. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr v 07.11.2016, BGBl I 2016, 2498

Rn. 224 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Zum Thema auch s Wünnemann, DB 2016, 2438 u wegen weiterer Erläuterungen BMF v 14.12.2016, IV C 5 – S 2334/14/10002–03, DB 2016, 3008. Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2020 seinen CO ²-Ausstoß gegenüber 1990 um mindestens 40 % zu senken. Zur Erfüllung dieses Zieles bedarf es unterschiedlicher Maßnahmen. Vorläufer des Gesetzes zur s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 44. Gesetz zur Wiederbelebung der Wirtschaft und Beschäftigung und zur Entlastung des Bundeshaushalts (Haushaltsbegleitgesetz 1983) vom 20.12.1982, BStBl I 82, 972

Rn. 52 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem Gesamtpaket gesetzlicher Änderungen (Steuerrecht, Investitionshilfegesetz, Finanzausgleich Bund/Länder, Anpassung der Beamtengehälter 1983, Einsparungen bei verschiedenen Leistungsgesetzen) sollen Einsparungen im konsumtiven Bereich und bei der Sozialversicherung kombiniert werden mit Impulsen zur Wiederbelebung der Wirtschaft, insbes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 16 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Rechtsnorm umfasst durch unmittelbaren Bezug natürliche Personen, die dem EStG unterliegen, über den Verweis in § 8 Abs 1 KStG aber auch juristische Personen. Letztere sind allerdings vom besonderen Anwendungsbereich des § 6b Abs 10 EStG – Veräußerung von KapGes-Anteilen – ausgeschlossen (s Rn 261). Dies gilt auch, wenn sie ihren Betrieb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. BA und Lebenshaltungskosten (§ 12 Nr 1 EStG)

Rn. 1628 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der Grund für die oben beschriebene Prüfung der betrieblichen Veranlassung ist die Abgrenzung der betrieblichen veranlassten Aufwendung von der privat veranlassten Aufwendung. Nur wenn die private Mitveranlassung unbedeutend ist, kommt eine Berücksichtigung als BA in Betracht (BFH BStBl II 1994, 350; BFH/NV 1998, 961; BFH vom 27.08.2002, V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einlage und Art der Gewinnermittlung

Rn. 277 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die Einlagevorschriften gelten unabhängig von der Art der Gewinnermittlung. Sie gelten also auch bei Gewinnermittlung durch Überschussrechnung (BFH v 31.10.1978, VIII R 196/77, BStBl II 1979, 401; BFH v 22.01.1980, VIII R 74/77, BStBl II 1980, 244). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem BV am Schluss des Wj und dem BV am Schluss des vorangega...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Bewertung des aktiven RAP

Rn. 826 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Der aktive RAP wird nicht nach § 6 EStG bewertet, da es sich nicht um ein WG handelt, sondern um einen Bilanzposten zum Zweck einer wirtschaftlich angemessenen Periodenabgrenzung (s Rn 801), so bestätigt durch BFH BStBl III 1967, 607. Hartung (BB 1994, 1893) führt dagegen das Argument der unzutreffenden Umsetzung der 4. EG-Richtlinie an. Ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verhältnis zu § 1 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst c UStG aF und § 15 Abs 1a S 1 UStG

Rn. 1710a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach § 1 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst c UStG aF liegt ein Eigenverbrauch vor, wenn ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens Aufwendungen tätigt, die ua unter das Abzugsverbot des § 4 Abs 5 S 1 Nr 4 EStG fallen. Die Voraussetzungen des in § 4 Abs 5 S 1 Nr 4 EStG enthaltenen Abzugsverbots sind iRd jeweiligen Umsatzsteuerfestsetzung eigenständ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 167. Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- u Bewertungsrechts (ErbschaftsteuerreformG – ErbStRG) v 24.12.2008, BGBl I 2008, 3018

Rn. 187 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 § 35b EStG, § 52 Abs 50c EStG: Wiedereinführung des bis 1998 gültigen § 35 EStG aF als § 35b EStG. Da die Bewertung des BV zum gemeinen Wert statt früher zu Buchwerten ab 2009 zur Besteuerung auch der stillen Reserven führt, wird dem Erben bei Veräußerung nur im Jahr der Erbschaft und den folgenden vier Jahren ein Entlastungsbetrag gewährt, d...mehr