Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 5. Latente Steuern – grundsätzliche Berücksichtigung

Rz. 110 Der Wert einzelner Nachlassgegenstände kann oftmals nur durch deren Versilberung realisiert werden. Vor allem, wenn zum Nachlass auch Betriebsvermögen gehört, können durch dessen Veräußerung einkommensteuerpflichtige Gewinne entstehen (§ 16 Abs. 3 EStG). Die daraus resultierende Steuerbelastung haben – im Verhältnis zum Finanzamt – grundsätzlich der bzw. die Erben zu...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / b) Dogmatische Einordnung

Rz. 229 Entgegen der Auffassung des BGH, dass die latente (oder fiktive) Steuer im Rahmen der Bewertung der Aktiva erfasst werden müsse, hat das OLG Oldenburg[668] angenommen, die im Falle der Veräußerung von Kapitalanlagen anfallende Abgeltungssteuer (§ 20 Abs. 2 Nr. 6 EStG) sei eine Verbindlichkeit, die dem Grunde nach bereits in der Person des Erblassers entstanden und da...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Passives Sonderbetriebsvermögen

Rz. 1339 [Autor/Stand] Schulden eines Gesellschafters gegenüber Dritten oder gegenüber der Personengesellschaft gehören zum notwendigen passiven Sonderbetriebsvermögen, wenn sie unmittelbar durch den Betrieb der Personengesellschaft oder durch die Beteiligung an der Personengesellschaft veranlasst sind.[2] Dies trifft insb. in den folgenden Konstellationen zu: bei Krediten, d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Schrifttum: Bauschatz, Die Einpersonen-GmbH & Co. KGaA als Holdinggesellschaft, DStZ 2007, 39; Bielinis, Die Besteuerung der KGaA, 2013, S. 91 ff. und S. 167 ff.; Bock, Die steuerlichen Folgen des Erwerbs eines KGaA-Komplementäranteils, GmbHR 2004, 554; Burek/Thoß, Besteuerung und Bilanzierung der Kommanditgesellschaft auf Aktien, StuB 2022, 167; Drüen/von Heck, Die Kommandit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Passiva.

Rn 6 Wegen der Abhängigkeit des Pflichtteilsanspruchs vom gesetzlichen Erbteil (§ 2303 I 2) sind Passiva lediglich Nachlassverbindlichkeiten und Lasten, die vorlägen, legte man allein die gesetzliche Erbfolge zu Grunde (MüKo/Lange Rz 10). Zu berücksichtigen sind grds Erblasserschulden und Erbfallschulden iSv § 1967 II, zB als Erblasserschulden vererbliche und zur Zeit des Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gestaltende Vereinbarung.

Rn 5 Im Zweifel ist nur eine unselbstständige vertragliche Ausgestaltung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs anzunehmen (BGH FamRZ 14, 912). Über die vertraglichen Regelungen hinaus sind ggf die allgemeinen unterhalts- und verfahrensrechtlichen Vorschriften anzuwenden (Hamm FamRZ 97, 1282). Der gesetzliche Unterhaltsanspruch kann vielfältig vertraglich ausgestaltet werden (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Im Steuerrecht.

Rn 18 Wird steuerrechtlich ein Arbeitsverhältnis angenommen, begründet dies die Pflicht des ArbG zur Abführung von Lohnsteuer (§ 41a I 1 EStG). Die Abgrenzung folgt im Wesentlichen den vorgenannten (Rn 17) Kriterien.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anforderungen an den Rechtsträger des Krankenhauses (Nr. 6 Satz 2)

Rz. 631 [Autor/Stand] Eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Satz 2 GrStG setzt voraus, dass der Grundbesitz ausschließlich demjenigen, der ihn benutzt, (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 1 GrStG) oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 2 GrStG) zugerechnet werden kann. Der Wortlaut der Vorschrift knüpft in seinem Grundfall (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 1 GrS...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beistand und Rücksichtnahme in wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Rn 16 Obwohl Ehegatten voneinander getrennte Vermögen haben und nicht für die Verbindlichkeiten des jeweils anderen einstehen müssen, besteht die Pflicht, den anderen oder dessen Eigentum unabhängig vom jeweiligen Güterstand vor Schaden zu bewahren. Deshalb darf ein gemeinsamer Verkauf des im Miteigentum stehenden Hauses nicht aus unsachlichen Gründen verhindert werden (Fran...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.4 Steuerliche Nebenleistungen, Geldstrafen, Geldbußen

Tz. 62 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nebenleistungen teilen das steuerrechtliche Schicksal der Steuern, denen sie zuzurechnen sind (teilen also das Schicksal der Hauptleistung) oder mit denen sie in einem engen Zusammenhang stehen. Nebenleistungen sind u. a. (s. § 3 Abs. 4 AO, Anhang 1b): Verspätungszuschläge, Mitwirkungsverzögerungsgelder, Säumniszuschläge, Zwangsgelder, Stund...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Vorauszahlungen

Tz. 109 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Körperschaftsteuer ist eine Jahressteuer und ist demzufolge für ein Kalenderjahr zu ermitteln (s. § 7 Abs. 3 KStG, Anhang 3). Auf die festgesetzte Jahressteuerschuld sind vierteljährliche Vorauszahlungen zu entrichten, die am 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. fällig werden (s. § 31 Abs. 1 KStG, Anhang 3 und s. § 37 Abs. 1 EStG, Anhang 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zurechnung des Feststellungsgegenstandes (§ 154 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG)

Rz. 10 [Autor/Stand] Dem Wortlaut des § 154 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 folgend ("... zuzurechnen ist") ist bei Sachen und Grundstücken der jeweilige Eigentümer Beteiligter und Rechtsbehelfsbefugt, bei Forderungen und Rechten der jeweilige Gläubigerbzw. Rechtsinhaber, bei Gesellschaftsanteilen der jeweilige Gesellschafter/Anteilseigner [2], in Erbbaurechtsfällen der Erbbauberechtigte...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 6. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 183 Börsengehandelte Aktien werden grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag – ohne zeitanteilige Berücksichtigung der zu erwartenden Dividende[562] – angesetzt.[563] Das gilt auch, wenn dieser ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen sollte.[564] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Volksmusiker

Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Erzielen nebenberufliche Musiker Einnahmen aus ihrer Betätigung, können sie 25 % ihrer Einnahmen, höchstens jedoch 900 EUR (vor VZ 2023: 614 EUR) (s. H 18.2 EStH "Betriebsausgabenpauschale") im Jahr pauschal als Betriebsausgaben in Abzug bringen. Mit der Pauschale sind sämtliche entstandenen Aufwendungen abgegolten. Werden höhere Betriebsausgaben be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verw-Vertrag und Vereinbarungen.

Rn 35 GdW und Verw können im Verw-Vertrag (§ 26 Rn 42 ff) weitere Rechte und Pflichten begründen. Bsp: nach § 12 I (§ 12 Rn 10 ff), Erteilung einer Zustimmung zu einer Vermietung/Verpachtung, Erteilung einer Zustimmung zu einem Gebrauch/einer Benutzung, ›Verteilung‹ von Kellerflächen, Aufstellung der Hausordnung, Erstellung einer Bescheinigung nach § 35a EStG, dazu KG ZMR 09...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.4 Beispielsfälle

Tz. 116 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel 1: Der gemeinnützige Sportverein "Stehauf" e. V. unterhält acht Abteilungen. Aus den sportlichen Veranstaltungen werden insgesamt 29 500 EUR brutto erzielt. An einer Veranstaltung der Tennisabteilung hat ein bezahlter Sportler teilgenommen. § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) wurde gewählt. Ergebnis 1: Die Einnahmen sind im Zweckbetrieb "Spo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Folgen einer falschen Einordnung.

Rn 23 Wird ein Arbeitsverhältnis fälschlich als freies Dienstverhältnis eingeordnet (Scheinselbstständigkeit), so können die Folgen erheblich sein (iE BLDH/Lingemann Kap 9 Rz 18 ff). Arbeitsrechtlich gelten für den ArbN die besonderen Schutzvorschriften des Arbeitsrechts (Rn 38). Sozialversicherungsrechtlich trifft den ArbG auch die Pflicht, die Sozialversicherungsbeiträge (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Rn 21 Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen Zinsen, Einlagen und Konten bei Kreditinstituten, Diskonterträge bei Wechselgeschäften, Ausschüttung von Investmentgesellschaften, Stückzinsen, Gewinnanteile aus der Beteiligung an Kapitalgesellschaften, Dividenden, Einkünfte aus stiller Gesellschaft, aus Wertpapieren und Einkünfte aus Spekulationsgewinnen (Stuttg FamRZ 02, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Berufsbedingte Aufwendungen.

Rn 50 Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen, sind in angemessenem Umfang vom Nettoeinkommen aus unselbstständiger Arbeit abzuziehen. Von fiktiven Erwerbseinkünften ist auch ein fiktiver Erwerbsaufwand in Abzug zu bringen (BGH FamRZ 09, 314; Hamm FamRZ 10, 1085). Die Leitlinien der OLGe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.5 Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb "Vereinsgaststätte"

Tz. 94 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die vom Verein X unterhaltene Vereinsgaststätte ist ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Für diesen Betrieb ist die Steuerbefreiung insoweit ausgeschlossen (s. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, Anhang 3). Der Verein ist mit diesen gewerblichen Einkünften i. S. v. § 15 EStG (Anhang 10) partiell körperschaftsteuerpflichtig. Tz. 95 Stan...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ermittlung des Anteilswerts

Rz. 1727 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1b Satz 1 BewG bestimmt sich der gemeine Wert des Anteils an einer Kapitalgesellschaft "nach dem Verhältnis des Anteils am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) der Gesellschaft zum gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft im Bewertungsstichtag." Der so ermittelte Beteiligungswert wird dem Umstand gerecht, dass sich d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Kind mit eigenem Haushalt.

Rn 8 Das Kindergeld erhält gemäß § 64 III 1 EStG der Elternteil, der dem Kind alleine oder den höheren Barunterhalt zahlt. Da auch hier das Kindergeld auf den Bedarf des volljährigen Kindes angerechnet wird, muss der Elternteil nach Berechnung seines Haftungsanteils das volle Kindergeld an das Kind auskehren. Das Kind darf auf keinen Fall weniger als den festen Bedarfssatz e...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Beschränkte Steuerpflicht

Tz. 8 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben, mit ihren inländischen Einkünften (s. § 2 Nr. 1 KStG, Anhang 3 und s. § 49 EStG, Anhang 10). Die beschränkte Steuerpflicht endet, wenn keine inländischen Einkünfte mehr erzielt werden....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Besteuerungsgrundlagen

Tz. 30 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Körperschaftsteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen (s. § 7 Abs. 1 KStG, Anhang 3). Das zu versteuernde Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte nach Ausgleich mit etwaigen Verlusten, die sich aus den einzelnen Einkunftsarten ergeben (s. § 8 Abs. 1 KStG, Anhang 3; s. § 2 Abs. 1 EStG, Anhang 10), erhöht und vermindert ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Eigene Anteile

Rz. 491 [Autor/Stand] Die Frage, ob eigene Aktien oder eigene Geschäftsanteile einer Kapitalgesellschaft beim Betriebsvermögen zu erfassen sind, entschied sich ab 1.1.1993 bis 31.12.2008 nach den Grundsätzen der Bilanzierung. Danach waren bisher eigene Anteile einer Kapitalgesellschaft, sofern sie nicht zur Einziehung bestimmt waren, nach h.M. Wirtschaftsgüter und als solche ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bezugsberechtigte.

Rn 3 Kindergeldbezugsberechtigt bei mehreren Anspruchsberechtigten ist nach § 64 II die Person, in deren Haushalt das Kind lebt. Lebt das Kind im eigenen Haushalt ist nach III 1 bezugsberechtigt derjenige, der dem Kind Barunterhalt zahlt. Bei Barunterhaltszahlungen beider Eltern steht das Kindergeld demjenigen zu, der den höheren Unterhalt leistet. Bei gleich hohem Unterhalt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.6 Spielertrainer

Tz. 54 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Bei einem so genannten Spielertrainer sind folgende Unterscheidungen zu treffen: Der Trainer wird ausschließlich für seine Trainertätigkeit für das Training der "unbezahlten Sportler" bezahlt. Eine derartige Bezahlung ist unschädlich. Die Aufwendungen sind dem Zweckbetrieb "unbezahlter Sport" als Betriebsausgaben zuzuordnen. Es erfolgt eine Bez...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3 Umsatzsteuer und Vorsteuer

Tz. 60 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nach § 10 Nr. 2 KStG (Anhang 3) gehört auch die Umsatzsteuer, die auf Entnahmen (Wertabgaben) oder verdeckte Gewinnausschüttungen zu entrichten ist, zu den nichtabziehbaren Aufwendungen. Entnahmen sind i. S. v. § 3 Abs. 1b Nr. 1 und Abs. 9a Nr. 2 UStG (Anhang 5) Wertabgaben, die eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft aus ihrem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Rechtslage ab 1.1.2002

Rz. 1383 [Autor/Stand] Durch das StÄndG 2001 v. 20.12.2000 (vgl. Rz. 136) ist § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 BewG a.F. gestrichen worden. In der amtlichen Begründung[2] heißt es hierzu: "(Satz 3 führte) bisher dazu, dass Verbindlichkeiten zwischen einem Gesellschafter und der Gesellschaft, die nicht durch die Gesellschafterstellung veranlasst sind und daher ertragsteuerlich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Unterhalt.

Rn 11 Gegenseitige Unterhaltspflichten bestehen – abgesehen vom Fall des § 1615l – nicht; weder § 1360a, noch § 1361 oder §§ 1569 ff sind analog anwendbar; somit kann sich der Partner gegenüber der Inanspruchnahme wegen Elternunterhalt auch nicht auf einen Familienselbstbehalt berufen (BGH FamRZ 16, 410). Deshalb gibt es unter den Partnern auch keine Prozesskostenvorschusspf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Einkommensteuer.

Rn 14 Ihr unterliegen nach § 24 Nr 1a EStG die Renten (wie auch die Kapitalabfindung) wegen eines Erwerbsschadens. Dagegen bleiben Leistungen zum Ausgleich eines Mehrbedarfs steuerfrei, auch wenn sie den Haushaltsführungsschaden betreffen (BFH NJW 09, 1229 [BFH 26.11.2008 - X R 31/07]; hierzu § 252 Rn 18).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Steuer.

Rn 28 Nach §§ 1 I Nr 1, 3 I Nr 2 1 ErbStG gilt als Erwerb vTw der Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall (§ 2301; BFH BStBl II 91, 181 [BFH 05.12.1990 - II R 109/86]). Der Erwerb vTw (§ 3 ErbStG) hat als Spezialregelung Vorrang ggü einer Schenkung unter Lebenden gem § 7 ErbStG (Meincke ErbStG § 3 Rz 57), wenn die Erfüllungswirkung der Schenkung unter Überlebensbedingung mi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.2 Vermögensverwaltungen

Tz. 89 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Vermögensverwaltung gehört nicht zum steuerbegünstigten satzungsmäßigen Aufgabenbereich der Körperschaft, partizipiert aber nach Maßgabe des Körperschaftsteuergesetzes an der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) genannten persönlichen Steuerbefreiung, weil § 64 Abs. 1 AO (Anhang 1b) i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) die Steuerbefr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Persönliche Steuerpflicht

Tz. 84 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der rechtsfähige Verein X ist für den Veranlagungszeitraum 2021 nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG (s. Anhang 3), bzw. wenn er nicht rechtsfähig wäre, nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG (Anhang 3) unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, weil er seinen Sitz im Inland hat. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf sämtliche in § 2 Abs. 1 Nr. 1–7 ES...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kind im Haushalt eines Elternteils.

Rn 7 Das Kindergeld erhält der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, § 64 II EStG. Gleichwohl wird das Kindergeld in voller Höhe auf den Bedarf des Kindes angerechnet. Der Elternteil, der das Kindergeld erhält, hat es aus diesem Grunde zu dem von ihm zu tragenden Haftungsteil an das Kind auszukehren.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.4 Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb "gesellige Veranstaltungen"

Tz. 92 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der vom Verein unterhaltene steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb "Geselligkeit" erfüllt nicht die Voraussetzungen eines Zweckbetriebs, weil der Wettbewerbsgedanke im Vordergrund steht und § 65 Nr. 3 AO (Anhang 1b) nicht mehr erfüllt ist. Für diesen Betrieb kann auch § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) nicht eingreifen, weil diese g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Mindestunterhalt.

Rn 2 Der Mindestunterhalt wird seit dem 1.1.2016 nicht mehr nach dem Kinderfreibetrag nach § 32 VI 1 EStG entnommen. Maßgeblich ist vielmehr das sachliche Existenzminimum eines minderjährigen Kindes, das jeweils angepasst wird, wenn das Existenzminimum nach einer alle zwei Jahre erscheinenden Rechtsverordnung des Bundesjustizministeriums angepasst wird. Damit wird der umstän...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Einführung

Rz. 211 Die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen führt beim pflichtteilsbelasteten Erben nicht zu Anschaffungskosten.[281] Der erbrechtliche Erwerb des Nachlasses durch den oder die Erben, die mit den Pflichtteilsansprüchen belastet sind, wird durch die Auszahlung der Pflichtteilsansprüche nicht zu einem (teil-)entgeltlichen Vertrag. Ein Veräußerungsgeschäft wird durch die b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonstige Wirkungen.

Rn 10 Das Gesetz beschränkt sich auf die Regelung von Schadenersatz- und Rückgewähransprüchen bei Beendigung des Verlöbnisses (§§ 1298–1302), begründet aber darüber hinaus keine weitergehenden Verpflichtungen, insbesondere hat es weder unterhalts- noch güterrechtliche Auswirkungen, weshalb im Fall der Tötung eines Verlobten auch keine Ansprüche aus § 844 II bestehen (Frankf ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Allgemeines

Tz. 36 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige steuerbegünstigte Körperschaften, die nicht zur Führung von Büchern nach den Vorschriften des HGB verpflichtet sind, können grundsätzlich Bezieher sämtlicher Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG (Anhang 10) sein. Regelmäßig besteht für Verbände/Vereine keine Pflicht zur Führung von Büchern nach handels...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 1. Grundsätzliches – AWH-Standard

Rz. 188 Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Handwerksbetrieben führt die Ertragswertmethode nach IDW S 1 oft zu unbefriedigenden und nicht realitätsgerechten Ergebnissen. Das liegt vielfach daran, dass der Detaillierungsgrad der verfügbaren Planungsdaten nicht ausreicht und die Abhängigkeit des Unternehmenswerts von individuellen Eigenschaften des Inhabers, b...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.1 Steuerliche und gemeinnützigkeitsrechtliche Folgen

Tz. 109 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Wie bereits ausgeführt (s. Tz. 108) sind die Einnahmen (brutto) beim Überschreiten der Zweckbetriebsfreigrenze einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Die im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gültige Besteuerungsfreigrenze nach § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b) von 45 000 EUR wird somit ebenfalls übe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Abziehbare Aufwendungen (Zuwendungs-/Spendenabzug)

Tz. 53 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Zuwendungen/Spenden, die die Körperschaft tätigt, sind keine Betriebsausgaben i. S. v. § 4 Abs. 4 EStG (Anhang 10). Sie sind, wenn ein Abzug als Betriebsausgaben von einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft vorgenommen wurde, dem steuerlichen Gewinn wieder hinzuzurechnen. Tz. 54 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Eine steuerbegünstigte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anrechenbare Einkünfte.

Rn 6 Bei der Bestimmung der anzurechnenden Einkünfte gelten spiegelbildlich dieselben Grundsätze wie für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen (BGH FamRZ 81, 541; 80, 771; zu Einzelheiten vgl § 1581 Rn 4). Die Darlegungs- und Beweislast für seine Bedürftigkeit trägt der Berechtigte (BGH FamRZ 89, 487). Die Bedürftigkeit hängt vom jeweiligen Bedarf ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vermögensverwaltung

Tz. 18 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Vermögensverwaltung wird vom Gesetzgeber in § 14 Satz 3 AO (Anhang 1b) definiert. Vermögensverwaltung ist z. B. die verzinsliche Anlage von Kapitalvermögen oder die Vermietung oder Verpachtung unbeweglichen Vermögens. Die Betätigungen dieses Bereiches gehören folglich nicht zum steuerneutralen (ideellen) Bereich, sondern haben bei den st...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erwerb durch Arbeit oder Vermögen (Abs 2 Nr 1).

Rn 5 Gem II Nr 1 müssen die im VA zu berücksichtigenden Anrechte durch Arbeit oder Vermögen erworben worden sein. Auf Arbeit beruhen Anrechte, die das versorgungsrechtliche Resultat einer nichtselbständigen Beschäftigung als Arbeitnehmer oder einer arbeitnehmerähnlichen Stellung als Selbständiger (zB als Gesellschafter-Geschäftsführer mit Leitungsmacht über das Unternehmen, ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Einheitliche und gesonderte Feststellungen

Tz. 67 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Schließen sich mehrere Vereine zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts i. S. v. §§ 705ff. BGB (Anhang 12e) zusammen und werden von ihnen wirtschaftliche Geschäftsbetriebe in der Form von Zweckbetrieben oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben mit partieller Steuerpflicht unterhalten, sind einheitliche und gesonderte Feststellungen für Zwec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Bürgschaften von Gesellschaftern und Geschäftsführern.

Rn 35 Bei Bürgschaften von Gesellschaftern und Geschäftsführern für ihre Gesellschaft besteht auch bei krasser finanzieller Überforderung keine Vermutung der Sittenwidrigkeit. Ein Kreditinstitut hat grds ein berechtigtes Interesse daran, die persönliche Haftung maßgeblich beteiligter (Geschäftsführer-)Gesellschafter für Geschäftskredite zu verlangen (BGH NJW 02, 956; 02, 133...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Steuerliche Implikationen

Rz. 701 [Autor/Stand] Die steuerlichen Implikationen der Vergütung sind zu beachten. Insoweit ist zwischen den Kosten für das steuerliche Verfahren und jenen für das strafrechtliche Verfahren zu unterscheiden. Rz. 702 [Autor/Stand] Soweit Kosten im steuerlichen Verfahren anfallen, sind sie nach den allgemeinen Grundsätzen steuerlich mehr oder minder berücksichtigungsfähig. Rz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Erhalt der Steuervergünstigung

Tz. 37 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 § 67a Abs. 3 Satz 3 AO (Anhang 1b) fordert, dass die Vergütungen oder anderen Vorteile für den eingesetzten bezahlten Sportler ausschließlich aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben geleistet werden müssen (s. AEAO zu § 67a Abs. 3 AO TZ 27, Anhang 2). Die Zahlungen können aber auch durch eine dritte Person (Sponsor) geleist...mehr