Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / gg) Anwendung von § 6b EStG (Übertrag stille Reserven für begünstigte Veräußerungen) bei Mitunternehmerschaften

(1) personenbezogene Betrachtungsweise Rz. 398 Hohe praktische Relevanz bei der Besteuerung von Mitunternehmerschaften hat die Anwendung der Regelungen von § 6b EStG. Sie erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen den bei der Veräußerung eines Wirtschaftsguts (insbesondere Grund und Boden und Gebäude) erzielten Veräußerungsgewinn zu neutralisieren und innerhalb von gewissen Fri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / afd) Begünstigung sonstiger Maßnahmen?

Rn. 1240a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Gesetzgeber sprach davon, dass "insbesondere" (BT-Drucks 16/10189, 47) die im Präventions-Leitfaden (s Rn 1238) genannten Maßnahmen begünstigt seien, somit also auch solche, die dort nicht genannt waren, sofern die Voraussetzungen der §§ 20, 20a SGB V erfüllt sind (FG Bre vom 11.02.2016, 1 K 80/15 (5), DStRE 2016, 1153 (s Rn 1238a); B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Keine private Hardware des ArbN

Rn. 1681 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Privatnutzung der Privat-Hardware des ArbN erfasst die Vorschrift nicht (§ 3 Nr 45 S 1 EStG ist insoweit auch nicht analog anzuwenden, BFH BStBl II 2004, 958), ggf kommt aber eine Pauschalierung der LSt nach § 40 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG in Frage (s Rn 1697ff). Erstattet der ArbG dem ArbN daher die Kosten seines privaten Internetanschlusses...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Entsendungsfälle

Rn. 2665 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Während § 10 Abs 2 Nr 2 Buchst a EStG für den Sonderausgaben-Abzug explizit die Zahlung an ein Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung in der EU oder einem Vertragsstaat des EWR erfordert, fehlt ein solcher Verweis in § 3 Nr 63 EStG. BMF vom 06.12.2017, BStBl I 2018, 147 Rz 36 verlangt, dass der ausländischen Pensionsfonds, die ausländi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jd) Wegen nicht in Anspruch genommener Beihilfeleistungen

Rn. 394e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11 S 4 EStG betrifft nur Beitragsermäßigungen wegen nicht beanspruchter Beihilfeleistungen. Daher muss es sich um Empfänger handeln, die einen beamtenrechtsähnlichen Beihilfeanspruch haben, auf diesen aber verzichtet haben und sich stattdessen zu einem ermäßigten Beitrag freiwillig in vollem Umfang versichern lassen ( Ross in Frotsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Aufwendungen für bestimmte Fahrten des ArbN

Rn. 602 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Zuschüsse müssen zweckgerichtet sein ("für"), und zwar bestimmte Fahrten des ArbN: Fall 1: mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte und Fahrten iSd § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG (s Rn 603a) (Personenfernverkehr, s BMF vom 15.08.2019, BStBl I 2019, 875 Tz 2). Eine km-Begr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Allgemeines

Rn. 562 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wie bereits unter s Rn 554 ausgeführt, betrifft § 3 Nr 13 S 1 EStG nF folgende Vergütungen: Rn. 562a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Reisekosten ist ein Oberbegriff, er umfas...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 800 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 18 EStG befreit das Aufgeld für ein an die Lastenausgleichsbank zugunsten des Ausgleichsfonds (§ 5 LAG) gegebenes Darlehen, wenn das Darlehen nach § 7f EStG 1953 im Jahr der Hingabe als BA abzugsfähig war. Rn. 800a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift ist konstitutiv, weil andernfalls stpfl BE vorlägen (s Rn 801). Rn. 800b Stand: ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Steuerrecht

Rn. 1176 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Eine Umwandlung von bisher stpfl Arbeitslohn in steuerfreies Kleidergeld ist zulässig (Umkehrschluss aus zB § 3 Nr 11a, 11b, 11c, 33, 34, 34a, 46 EStG wegen der dortigen Formulierung "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn"; glA Thomas, DStR 1997, 1841). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2453 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Gesetz über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen (Anti-D-HilfeG – AntiDHG vom 02.08.2000, BGBl I 2000, 1270) fügte mit Wirkung ab VZ 2000 (§ 16 AntiDHG) § 3 Nr 68 EStG in den Katalog der Steuerbefreiungsvorschriften ein. Danach stellt § 3 Nr 68 EStG die Hilfen nach dem vorbezeichneten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gdc) Betriebe gewerblicher Art

Rn. 445 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Betriebe gewerblicher Art iSd § 4 Abs 3 KStG gehören (da Fiskalverwaltung, s Rn 444) nicht zu den "öffentlichen Diensten" iSd § 3 Nr 12 S 2 EStG (zB BFH BStBl II 1974, 631; 2014, 248; H 3.12 LStH 2023). So sind etwa öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtungen nicht ohne weiteres hoheitlich tätig (BFH BStBl II 2014, 248). Ausführlich zum ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Der Personenkreis

Rn. 2230 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 64 S 2 EStG stellt auch die Auslandszuschläge bei ArbN steuerfrei, wenn das Dienstverhältnis nicht zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts besteht, die aber den Arbeitslohn wie eine solche ermittelt. Die Vorschrift wurde aus Gründen der Gleichbehandlung (verfassungsrechtlich mE zulässig) durch Art 1 Nr 3c S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung

Rn. 1109 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 2 Nr 1b, Art 6 Abs 1 des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-SteuerhilfeG vom 18.06.2020, BGBl I 2020, 1385) fügte mit Wirkung ab 30.06.2020 einen neue Nr 28a in den Katalog des § 3 EStG ein, anzuwenden ab VZ 2020 (§ 52 Abs 1 EStG). Rn. 1110 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 2 Nr 1e, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Übersicht

Rn. 1250 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 34a EStG zählt abschließend auf, welche Leistungen des ArbG steuerfrei sind:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / edb) Die Beiträge des ArbG an den Träger der Insolvenzsicherung

Rn. 2140 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Steuerfreie Zukunftssicherungsleistungen iSd § 3 Nr 62 EStG sind auch die Beiträge des ArbG an den Träger der Insolvenzsicherung. Dies ist der Pensionssicherungsverein aG, § 14 Abs 1 S 1 BetrAVG. Die Beitragspflicht des ArbG beruht auf § 10 BetrAVG, also auf gesetzlicher Grundlage iSd § 3 Nr 62 S 1 EStG Fall 2 (R 3.65 Abs 2 S 2 LStR 2023)....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Das Verkehrsmittel für die Sammelbeförderung

Rn. 1193 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das StBerG 1999 (vom 22.12.1999, BGBl I 1999, 2601) hat mit Wirkung ab VZ 2000 (§ 52 Abs 1 EStG idF StBerG) den Begriff "Kraftfahrzeug" durch das Wort "Beförderungsmittel" ersetzt und damit den Anwendungsbereich der Vorschrift erweitert, zB fallen seitdem (ua) auch Flugzeuge darunter (glA Niermann, DB 2000, 108; Levedag in Schmidt, § 3 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung, Allgemeines

Rn. 410 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 2, 4 des Gesetzes zur temporären Senkung des USt-Satzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz (vom 19.10.2022, BGBl I 2022, 1743) fügte auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks 20/3744, 4) in den Katalog der steuerfreien Einnahmen des § 3 EStG eine neue Nr 11c ein, anzuwenden ab 01.10.2022. Die Vorschrift ist konstitutiv, anderf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1270 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 36 S 1 EStG befreit seit 01.04.1995 die dort genannten Einnahmen bis zur Höhe des Pflegegeldes nach § 37 SGB XI, wenn diese Leistungen von Angehörigen des Pflegebedürftigen oder von anderen Personen, die damit eine sittliche Pflicht iSd § 33 Abs 2 EStG gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen, erbracht werden (zur Erweiterung der Vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbc) Bsp aus der Rspr

Rn. 374b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BFH/NV 2005, 22 verneint daher die Steuerfreiheit von Krankheitsbeihilfen eines mit öffentlichen Mitteln geförderten Vereins, wenn diese Beihilfen für andere Zwecke bestimmt sind oder nicht haushaltsrechtlicher Kontrolle unterliegen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bn) Das aus dem Europäischen Sozialfonds finanzierte Unterhaltsgeld

Rn. 110 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 EStG aF stellte auch das aus dem Europäischen Sozialfonds finanzierte Unterhaltsgeld steuerfrei. Nach den Richtlinien des Bundesarbeitsministeriums wurden Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds entweder in Verbindung mit Leistungen nach dem SGB III oder an deren Stelle eingesetzt. Zum förderungsfähigen Personenkreis gehörten zB: La...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eab) Erstattungsfälle nach § 210 Abs 1a SGB VI

Rn. 169b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift betrifft (aus Gründen der Gleichbehandlung, BFH vom 07.07.2020, X R 35/18, BStBl II 2021, 750) versicherungsfreie oder von der Versicherungspflicht befreite Personen, wenn sie die allgemeine Wartezeit (§ 50 SGB VI) nicht erfüllt haben (gilt nicht für Personen, die wegen Geringfügigkeit einer Beschäftigung oder selbstständige...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ddb) Rechtslage ab 01.01.2025

Rn. 168b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Neufassung des SVG ab 01.01.2025 (Art 4, 90 Abs 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts (vom 20.08.2021, BGBl I 2021, 3932)) findet sich dieser Verweis für die Rechtslage ab 01.01.2025 nunmehr in § 59 SVG. Die Änderung des § 3 Nr 3 Buchst a Fall 3 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Sonstiges

Rn. 1040 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Unterhaltsfreibetrag: Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr 26 EStG sind keine anrechenbare Bezüge iSd § 33a Abs 1 S 5 EStG für den Unterhaltsfreibetrag (H 33a.1 EStH 2021 "Anrechnung eigener Einkünfte und Bezüge" iVm Umkehrschluss aus R 33a.1 Abs 3 S 4 Nr 5 EStR 2012).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gba) Rechtslage bis 31.12.2024

Rn. 178a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach §§ 28–35 SVG (idF des Gesetzes vom 16.09.2009, BGBl I 2009,3054, aufgehoben mit Ablauf des 31.12.2024, Art 90 Abs 6 Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts vom 20.08.2021, BGBl I 2021, 3932) kann der Soldat im Ruhestand auf Antrag statt eines Teils des Ruhegehaltes ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG

Rn. 2638 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Am 27.10.2011 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BeitrRLUmsG vom 07.12.2011, BGBl I 2011, 2592). Auf Initiative des Finanzausschusses wurden die § 3 Nr 55c – 55e EStG neu in das BeitrRLUmsG aufgenommen. Während § 3 Nr 55a und 55b EStG die S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcb) Sachbeihilfen

Rn. 1642a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Sachbeihilfen, dh solche Mittel, die dazu verwendet werden, die sachlichen Voraussetzungen zur Erfüllung der Forschungsaufgabe zu schaffen, sind stets steuerfrei (H 3.44 EStH 2021).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Tatbestandsvoraussetzungen im Überblick

Rn. 2599r Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 71 Buchst b EStG nF stellt einen Zuschuss steuerfrei anlässlich der Veräußerung eines KapGes-Anteils iSd Buchst a iHv 25 % des Veräußerungsgewinns (Definition in S 2, Ergänzung in S 3) steuerfrei unter 5 kumulativen Voraussetzungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Zulässigkeit der Barlohnumwandlung?

Rn. 1197 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Eine Umwandlung von bisher stpfl Arbeitslohn in nach § 3 Nr 32 EStG steuerfreie Leistungen ist zulässig (Umkehrschluss aus zB § 3 Nr 33, 34, 34a, 46 EStG wegen der dortigen Formulierung "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn"; glA Thomas, DStR 1997, 1841). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Entstehungsgeschichte, Gesetzesbegründung

Rn. 1247 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 5 Nr 3a, Art 16 Abs 2 des Gesetzes zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417) fügten in § 3 EStG mit Wirkung ab 01.01.2015 einen neuen § 3 Nr 34a EStG ein. Rn. 1247a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Gesetzgeber (BT-Drucks 18/3017, 41) will Beschäf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Personen der Leistungsbeziehung

Rn. 1295 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Gesetzgeber erwähnt den ArbG als den "Leistenden", der ArbN (§ 1 LStDV) wird nicht ausdrücklich erwähnt, es kann jedoch aus logischen Gründen niemand anderes gemeint sein. ME muss es "sein" ArbN sein, also kein ArbN eines anderen Unternehmens. Gemeint sind ArbN iSd § 1 LStDV, dh also auch "Betriebspensionäre" (glA Ross in Frotscher/Geu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Mittelmann, Künstlersozialabgabe – Entwicklungen seit Einbeziehung in die sozialversicherungsrechtliche Bp, DStR 2011, 819. Rn. 2000 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 57 EStG befreit die Beiträge, die die Künstlersozialkasse zugunsten des nach dem KünstlersozialversicherungsG (KSVG vom 27.07.1981, BGBl I 1981, 705) Versicherten aus dem Aufkommen von Künstlersozialabgabe und B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtsentwicklung

Rn. 180b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Regelungen zur Neuordnung des Dienstkleidungswesens in der Zollverwaltung wurde in § 3 Nr 4 EStG der Satzteil vor Buchst a EStG mit Wirkung ab VZ 2015 durch Art 3 Nr 2c, Nr 8 des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 25.07.20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jcc) Die notwendigen Fahrtkosten

Rn. 734 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Hierunter fielen (R 9.11 Abs 6 LStR 2011): die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten anlässlich der Wohnungswechsel zu Beginn (dh die 1. Fahrt) und am Ende (dh die letzte Fahrt) der doppelten Haushaltsführung. Dabei galten hinsichtlich der Höhe der Aufwendungen die Ausführungen unter R 9.5 Abs 1 LStR 2011 (s Rn 667ff) entsprechend, dh, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Vergütungen

Rn. 761 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 S Rn 628 gilt entsprechend. Ob es sich dabei um Geld- oder Sachleistungen handelt, ist dabei wie bei § 3 Nr 13 EStG einerlei (R 3.16 S 1 LStR 2023; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 16 EStG Rz 3). Bei Erstattung gemischt veranlasster Aufwendungen (§ 12 Nr 1 EStG) sind diese schätzweise aufzuteilen (BFH vom 03.07.2018, VI R 55/16, BFH/NV 2018,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dda) Rechtslage bis 31.12.2024

Rn. 168a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bis 31.12.2024 verweist § 43 SVG (idF vom 16.09.2009, BGBl I 2009,3054, das mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft tritt (Art 90 Abs 6 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts vom 20.08.2021, BGBl I 2021, 3932) auf diese beamtenrechtlichen Regelungen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gdb) Qualifikation des Hinzurechnungsbetrags (§ 10 Abs 2 AStG aF bis einschließlich VZ 2021)

Rn. 1552 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 10 Abs 2 AStG aF bis einschließlich VZ 2021 qualifizierte den Hinzurechnungsbetrag für das Est-Recht. Danach war zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ecb) Bsp für künstlerische Tätigkeiten

Rn. 1023 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Hierzu s § 18 Rn 90ff (Güro ff). Beispiele (positive Fälle, dh, eine künstlerische Tätigkeit iSd § 3 Nr 26 EStG ist gegeben): Kirchenmusiker, der nebenamtlich tätig ist (zB Organist, OFD Ffm vom 03.05.2000, DB 2000, 1258; OFD Ffm vom 09.07.2003, DStR 2003, 2116; LfSt Bayern, Steuerfreiheit für nebenberufliche Tätigkeiten iSd § 3 Nr 26/26a E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eh) Ausländisches Mutterschaftsgeld und ähnliche Leistungen

Rn. 53 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Vergleichbare Leistungen durch EU-/EWR-ausländische und schweizerische Rechtsträger sind nach § 3 Nr 2 Buchst e EStG ab VZ 2015 diesen inländischen gleichgestellt (s Rn 119fff). Für solche Leistungen eines im Drittlandsgebiet ansässigen Rechtsträgers würde dagegen eine Steuerfreiheit ausscheiden, da § 3 Nr 1 Buchst d EStG jeweils auf inländi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Sinn und Zweck der Vorschrift

Rn. 70 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 EStG will die staatliche Leistungsgewährung absichern. Aufgrund § 3 Nr 2 EStG sind bestimmte Lohnersatzleistungen steuerfrei, der Arbeitslohn selbst dagegen ist stpfl.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Rechtsentwicklung

Rn. 2599 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 71 EStG wurde durch Art 1 Nr 2 des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (vom 27.06.2017, BGBl I 2017, 2074) mit Wirkung ab VZ 2017 (§ 52 Abs 4 S 17 EStG idF des Gesetzes) neu gefasst. Rn. 2599a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Hintergrund ist, dass eine neue Förderrichtlinie zur Bezuschussung vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Systematik

Rn. 597 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 15 EStG betrifft (Nacke, NWB 8/2019, 508) in seinem S 1 die Zuschüsse des ArbG (betreffend Barbezüge) S 2 die Zurverfügungstellung von Fahrausweisen und Zuschüsse des ArbG für Leistungen Dritter (betreffend Bar- und Sachbezüge).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / mb) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 1698 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Diese Formulierung findet sich zB in § 3 Nr 33, 34, 34a, 46 EStG. Sie bedeutet, dass Gehaltsumwandlungen (dh Umwandlungen bereits bestehender Gehaltsansprüche) in nach diesen Vorschriften steuerfreie Leistungen nicht möglich sind (s Rn 1217, 1234). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 durch § 8 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Die aus einer öffentlichen Kasse gezahlten Zuschüsse

Rn. 2598 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 ME hatte man den Begriff der "öffentlichen Kasse" entsprechend zu § 3 Nr 12 S 1 EStG auszulegen (s Rn 440ff). Nach Tz 7 der RL 2014 (s Rn 2597c) war für den Erwerbszuschuss das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) in Eschborn die zuständige Behörde, somit die "öffentliche Kasse" iSd § 3 Nr 71 EStG aF. Rn. 2598a Stand: EL 170...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Die ArbN müssen im Ausland ihren Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt haben

Rn. 2234 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zu den Begriffen (s R 3.64 Abs 1 S 1 LStR 2023) Wohnsitz: s § 8 AO, gewöhnlicher Aufenthalt: s § 9 AO. S dazu BFH BStBl II 2001, 132. Das bedeutet, dass diese ArbN somit unbeschränkt stpfl sind (s § 1 Abs 1 S 1 EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Der erforderliche Betreuungsort

Rn. 1212 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Betreuung der nicht schulpflichtigen Kinder muss erfolgen: in Kindergärten oder in vergleichbaren Einrichtungen (zB Schulkindergärten, Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Tagesmütter, Wochenmütter, Ganztagspflegestellen; nicht dagegen die alleinige Betreuung im Haushalt durch Kinderpflegerinnen, Hausgehilfinnen oder Familienangehörige (R ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 64 EStG ist durch das JStG 1996 eingefügt worden. Das FamFördG (BGBl I 1999, 2552, 2557) hat § 64 Abs 3 S 3 und 4 EStG dahin geändert, dass eine übereinstimmende Berechtigtenbestimmung auch in den Fällen möglich ist, in denen einem nicht haushaltszugehörigen Kind keiner der Berechtigten Unterhalt leistet. Nur für den Fall, dass die Berechti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Sinn und Zweck der Regelung

Rn. 1516 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 40a EStG hängt zusammen mit der Einfügung des § 18 Abs 1 Nr 4 EStG (ebenfalls durch das Gesetz zur Förderung von Wagniskapital). Hintergrund ist, die steuerlichen Rahmenbedingungen für Initiatoren von Wagniskapitalgesellschaften ("Venture Capital-Fonds" oder "Private Equity-Fonds") zu verbessern, und zwar für den erhöhten Anteil am ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Allgemeines

Rn. 615 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift war (und ist auch in der Neufassung) ein Fall des WK-Ersatzes (nicht des Auslagenersatzes, so auch BFH BStBl II 1995, 744; 2007, 536; BFH vom 03.07.2018, BFH/NV 2018, 1145); zur Abgrenzung s Rn 1852ff (aA noch zB BFH BStBl II 1980, 289; vorsichtig BFH BStBl II 1992, 367) und insoweit konstitutiv. Soweit die Vorschrift den Ers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung, Allgemeines

Rn. 2600a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 1 Nr 2d JStG 2022 (vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294 fügte mit Wirkung ab VZ 2022 (§ 52 Abs 1 EStG idF Art 43 Abs 1 des Gesetzes)) einen neuen § 3 Nr 72 EStG in den Katalog der steuerfreien Einnahmen ein, der mE, soweit Gewinnerzielungsabsicht besteht, konstitutiv wirkt, andernfalls lägen stpfl Einkünfte insbesondere nach § 15 EStG vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 1892 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtlich unproblematisch ist, dass § 3 Nr 51 EStG nur ArbN begünstigt, dh, Trinkgelder an Selbstständige sind nicht steuerfrei (aA Levedag in Schmidt, § 3 EStG Rz 170, 41. Aufl 2022). Rn. 1893 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 BFH BStBl II 1999, 361 entschied, dass – was mit § 3 Nr 51 EStG nur indirekt zu tun hat – die Besteuerung von ...mehr