Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.3 Rechtsfolge und Erstattungsverfahren

Rz. 72 Als Rechtsfolge bei Vorliegen des Tatbestands des § 32 Abs. 5 KStG ist dem Anteilseigner auf (formlosen) Antrag die einbehaltene und abgeführte KapESt zu erstatten. Zu den Voraussetzungen der Erstattung wird weiter auf § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG [1] verwiesen. Grundlage der Erstattung ist daher die Vorlage der in § 45a Abs. 2, 3 EStG geregelten Steuerbescheinigung. Erstatt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 2.2.1 Eintritt der Abgeltungswirkung

Rz. 8 Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben, sind mit ihren inl. Einkünften gem. § 2 Nr. 1 KStG steuerpflichtig. Soweit die inl. Einkünfte dem Steuerabzug unterliegen, ist die inl. KSt nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG durch den Steuerabzug abgegolten. In Betracht kommen insbesondere die KapESt,[...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 2.2.2 Entfallen der Abgeltungswirkung nach Abs. 1

Rz. 10 Das Abgeltungsprinzip gilt nach dem Gesetzeswortlaut des § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG dann nicht, wenn die steuerabzugspflichtigen Einkünfte in einem inl. gewerblichen oder einem inl. land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb anfallen. Unterhält eine beschränkt stpfl. Körperschaft eine inl. Betriebsstätte, zu deren Betriebsvermögen Anteils- oder Forderungsrechte mit steuerab...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 29 KStG ergänzt die Regelungen zum steuerlichen Einlagekonto im Hinblick auf Umwandlungsvorgänge. Da es bei derartigen Maßnahmen zur Übertragung von Einlagen kommen kann, beinhaltet die Regelung die Fortschreibung des Einlagekontos in derartigen Fällen. Rz. 2 In § 29 Abs. 1 KStG wird angeordnet, dass die Regelung in Umwandlungsfällen gem. § 1 UmwG grundsätzlich Anwend...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 2.1 Steuerbefreite Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 5 § 32 Abs. 1 Nr. 1 KStG gilt nur für gem. § 5 Abs. 1 KStG von der KSt befreite Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. § 5 Abs. 2 Nr. 1 KStG stellt eine Ausnahme der ansonsten bestehenden Steuerbefreiung dar, indem die in § 5 Abs. 1 KStG begründete persönliche Steuerbefreiung in sachlicher Hinsicht in der Form eingeschränkt wird, dass die Befreiungen ...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 4 Grundsätze für die steuer- und handelsrechtliche Bewertung im Jahresabschluss

Forderungen sind nach folgenden Grundsätzen zu bewerten: Tab. 1: Forderungsbewertung nach Handels- und Steuerrecht "Anschaffungskosten" sind bei der Bewertung von Forderungen aus Lief...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.1.2 Vereinbarkeit der Regelung mit den Grundfreiheiten

Rz. 52 Für Inbound-Investitionen von EU- und EWR-Gesellschaften, die Dividenden aus Portfolio-Anteilen (d. h. eine Beteiligung von unter 10 %) bis zum 1.3.2013 erhalten haben, ist eine Erstattung von einbehaltener KESt grundsätzlich nur unter Geltung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 5 KStG möglich. Der EuGH hat indessen entschieden, dass die Regelung mit EU-Recht, namentlic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 2.2.2 Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 22 Die unbeschränkte Stpfl. der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft ist darüber hinaus notwendige Bedingung für die Anwendung des § 29 KStG. Die Regelung gilt daher – obwohl nicht explizit in der Vorschrift verankert – nur für unbeschränkt stpfl. KSt-Subjekte.[1] Hierfür spricht auch die Formulierung des § 29 Abs. 5 KStG. Hiernach wird die Anwendung des § 29 KStG auf ander...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.1.1 Systematische Stellung und Anwendungsbereich

Rz. 49 § 32 Abs. 5 KStG wurde konzipiert, um die EU-Rechtswidrigkeit[1] der bis Februar 2013 geltenden Regelungen zu beseitigen. Nach § 8b Abs. 1 KStG waren Ausschüttungen an Körperschaften nicht im Einkommen zu erfassen. Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern wurde die KapESt zwar nach § 43 Abs. 1 S. 3 EStG erhoben, bei der Veranlagung aber angerechnet und, da di...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 23.10.2000[1] im Zusammenhang mit der Aufgabe des Anrechnungsverfahrens in das Gesetz eingefügt worden. Sie entspricht weitgehend § 50 KStG 1999. Durch Gesetz v. 20.12.2001[2] ist Abs. 2 mit Wirkung ab Vz 2002 um Nr. 2 ergänzt worden. Durch Gesetz v. 9.12.2004[3] ist in Abs. 2 Nr. 2 die Verweisung von "§ 34 Abs. 9" auf "§ 34 Abs. 12" g...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 6 Sinngemäße Anwendung auf andere Körperschaften (Abs. 5)

Rz. 114 Nach § 29 Abs. 5 KStG gelten die Abs. 1-4 der Vorschrift sinngemäß auch für andere Körperschaften und Personenvereinigungen als Kapitalgesellschaften. Rz. 115 Während § 29 Abs. 1-3 KStG das Wort "Körperschaft" verwenden, stellt Abs. 4 der Vorschrift auf Kapitalgesellschaften ab. § 29 Abs. 5 KStG erweitert die Regelung insoweit klarstellend. Rz. 116 Ausgedehnt wird der ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 4.2 Besonderheiten im Falle der Upstream- und Downstream-Abspaltung

Rz. 103 Hält der übernehmende Rechtsträger Anteile an der übertragenden Kapitalgesellschaft oder der übertragende Rechtsträger Anteile an dem übernehmenden Rechtsträger, erfordert dies grundsätzlich dieselben Korrekturen im steuerlichen Einlagekonto wie bei der Verschmelzung.[1] Diese Grundsätze gelten aber nur entsprechend. Bei der Spaltung tritt die Rechtsfolge mithin nur ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.2.2 Maßgebliches Arbeitsentgelt

Rz. 38 Das Arbeitsentgelt i. S. d. § 24i Abs. 2 Satz 1 ist nach sozialrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen.[1] Nach dem insofern maßgeblichen § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / Zusammenfassung

Überblick Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist eine Schlussabrechnung vorzunehmen. Insbesondere sind noch zustehende Entgelte zu ermitteln und auszuzahlen (nicht ständige Entgelte, Urlaubsabgeltung etc.). Der Beschäftigte ist bei seiner Krankenkasse abzumelden, das Lohnkonto abzuschließen und der Finanzverwaltung die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch zu übermitteln...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 3.1 Übersicht

Rz. 17 § 32 Abs. 2 KStG enthält in vier Tatbeständen Ausnahmen von dem Abgeltungsprinzip(neben der Ausnahme nach Abs. 1 Nr. 2). In diesen Fällen hat der Steuerabzug keine Abgeltungswirkung. Die Abgeltungswirkung tritt danach nicht ein, wenn während desselben Kalenderjahrs sowohl beschränkte als auch unbeschränkte Steuerpflicht bestanden hat (Abs. 2 Nr. 1), der Gläubiger beim S...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 5 Steuerrechtliche und sozialrechtliche Behandlung

Rz. 64 Mutterschaftsgeld ist gem. § 3 Nr. 1 d) EStG steuerfrei, wird aber in den Progressionsvorbehalt einbezogen: Bei der Berechnung der Einkommensteuer des zu versteuernden sonstigen Einkommens ist somit das Mutterschaftsgeld zu berücksichtigen und aus dem sich so ergebenden Gesamtbetrag ist der Steuersatz zu entnehmen, der für das (sonstige) Einkommen maßgeblich ist.[1] R...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 5 Forderungen in Fremdwährung

Forderungen in Fremdwährung müssen in EUR umgerechnet werden.[1] Maßgebend ist der Devisenkassamittelkurs im Zeitpunkt der erstmaligen Verbuchung der Forderung.[2] Dieser bestimmt die Anschaffungskosten der Forderung für die Handels- und Steuerbilanz. Ist der Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag niedriger, gilt für die Bewertung in der Handelsbilanz: Bei einer voraussicht...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 8 Forderungskauf und Gewerbesteuer

Der BFH wird prüfen, ob eine Steuerpflichtige mit dem im Streitfall nachhaltig und umfangreich betriebenen Erwerb und der Einziehung zahlungsgestörter Forderungen gegenüber insolvenzbedrohten Schuldnern den Rahmen privater Vermögensverwaltung überschreitet, und ob in der Zurechnung gewerblicher Beteiligungseinkünfte in Höhe von 0 EUR ein zur Abfärbung führender Bezug i. S. v...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.4 Ruhen des Anspruchs (Abs. 4)

Rz. 54 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange die Frau beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine Urlaubsabgeltung erhält (§ 24i Abs. 4 Satz 1). Durch die Anordnung des Ruhens bei dem Zufluss von Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder einer Urlaubsabgeltung während des Bezugszeitraums von Mutterschaftsgeld sollen Doppelleistungen vermi...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 3.1 Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 42 Nachdem § 29 Abs. 1 KStG die fiktive Nennkapitalherabsetzung der Überträgerin einer Umwandlung und ggf. auch der Übernehmerin geregelt hat, befasst sich § 29 Abs. 2 KStG mit der Fortentwicklung dieses herabgesetzten Betrags in Fällen der Verschmelzung gem. § 2 UmwG auf unbeschränkt stpfl. Körperschaften. Derartige Verschmelzungen werden grundsätzlich gem. §§ 11-13 Umw...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 1.1 Systematischer Zusammenhang

Rz. 1 § 32 KStG ist die zentrale Norm zur Kodifizierung einer abgeltenden Wirkung des Steuerabzugs an der Quelle für unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften. Anstelle einer Verweisung auf § 50 EStG, welcher die Abgeltungswirkung von Quellensteuern beschränkt steuerpflichtiger natürlicher Personen regelt, ist im KSt-Recht eine eigenständige Norm geschaffen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 3.3 Besonderheiten im Falle der Aufwärtsverschmelzung (Upstream-Merger)

Rz. 71 Sofern die Übernehmerin an der übertragenden Kapitalgesellschaft beteiligt ist (partieller oder vollständiger Upstream-Merger oder Aufwärtsverschmelzung), ergeben sich insoweit Besonderheiten. Eine Zurechnung des steuerlichen Einlagekontos der übertragenden Kapitalgesellschaft bei der Übernehmerin wäre unsystematisch und würde zu nicht zu rechtfertigenden Ergebnissen ...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 4.3 Buchmäßige Einteilung und Bewertung von Forderungen

Die zum Bilanzstichtag bereits entstandenen Forderungen muss der Unternehmer im Einzelnen bewerten. Die Forderungen sind in einwandfreie (sichere), zweifelhafte und uneinbringliche Forderungen einzuteilen. Folgende Vorgehensweise bei der Bewertung von Forderungen ist deshalb empfehlenswert: Zahlenmäßige Feststellung der einwandfreien Forderungen Ermittlung der zweifelhaften Fo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 1.2 Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Umwandlungen

Rz. 10 § 29 KStG fordert im Hinblick auf den übertragenden Rechtsträger grundsätzlich keine unbeschränkte Stpfl. Dennoch entspricht es der h. M., dass die Regelung lediglich auf unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaften (bzw. aufgrund der Erweiterung des § 29 Abs. 5 KStG auf unbeschränkt stpfl. Körperschaften, die Leistungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 9 und 10 EStG erbringe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 3.2 Generelle Rechtsfolge

Rz. 49 Grundsätzlich schreibt § 29 Abs. 2 S. 1 KStG bei Vorliegen der Voraussetzungen als Rechtsfolge die Zurechnung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos der übertragenden Kapitalgesellschaft (nach Vornahme der fiktiven Kapitalherabsetzung) bei der Übernehmerin vor. Insoweit kommt es zur vollständigen Übertragung sämtlicher Einlagen der Überträgerin auf die Übernehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 2 Einkommensteuergesetz

Eine Reihe von begünstigenden Regelungen des EStG sind an eine Mitgliedschaft in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) geknüpft. Nach dem vollzogenen Brexit ist das Vereinigte Königreich seit dem 1.2.2020 kein Mitgliedstaat der EU mehr und es gehört auch nicht dem EWR an. Es ist damit ein Drittstaat. Da der Austritt jedoch mit einem Austrittsabkommen erfolgte ("G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Berücksichtigung der Freibeträge des § 32 Abs 6 EStG (§ 51a Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 96 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bemessungsgrundlage für die Zuschlagsteuern ist nicht die nach § 2 Nr 6 EStG ermittelte ESt, sondern die ESt, die unter Berücksichtigung der Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG zu ermitteln wäre. Das betrifft die Fälle, in denen die sog Günstigerprüfung iSd § 31 S 4 EStG ergibt, dass die gebotene steuerliche Freistellung der Eltern hinsichtlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.6 Veräußerungsgewinne iSd § 17 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e EStG)

Tz. 48 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Der Buchst e des § 49 Abs 1 Nr 2 EStG betrifft Eink aus der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges (zum Begriff s § 1 KStG Tz 27 ff; auch s Tz 48a), die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inl (s § 1 KStG Tz 20 ff) haben (Unterbuchst aa) und ab VZ 2006 uU auch Anteile an ausl Kap-Ges (Unterbuchst bb; s Tz 48a). Die praktische Bedeutung des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entsprechende Geltung des EStG für die Zuschlagsteuern (§ 51a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 1 EStG enthält die Definition der Zuschlagsteuern. Zuschlagsteuer ist danach eine Steuer, die nach der ESt bemessen wird; die Zuschlagsteuer ist somit dadurch gekennzeichnet, dass ihre Bemessungsgrundlage die ESt ist. Für die Zuschlagsteuern ist die ESt Maßstabsteuer. Rn. 81 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Auf die Festsetzung und die Erh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.4 Freistellung vom und Erstattung des Steuerabzugs (§ 43b EStG, § 50c, 50g EStG)

Tz. 149 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Wenn der St-Abzug aufgr internationaler Abkommen (EU-Recht, DBA) zu unterlassen oder zu ermäßigen ist, bestehen zwei Verfahrensalt zur Entlastung vom St-Abzug, an denen jeweils das BZSt (früher Bundesamt für Finanzen, BfF) maßgeblich beteiligt ist (außerdem zu § 44a Abs 9 EStG ab VZ 2009 und zur Erstattung von KapSt auf Streubesitzdividende...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.10 Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 3 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 9 EStG)

Tz. 92 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Es handelt sich hierbei um einen "Auffangtatbestand" für das Vorliegen inl Eink (dessen Anwendung allerdings häufig an entgegenstehenden DBA-Regelungen scheitert, aber zu § 50d EStG s Tz 149), die insbes nicht unter § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst f und Nr 6 EStG fallen oder bei denen daran zumindest Zweifel bestehen könnten. Danach fallen unter die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.3 Kapitalerträge gem § 20 Abs 1 Nr 5 und 7 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 5 Buchst c EStG)

Tz. 75 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die beschr StPflicht von Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nr 5 und 7 EStG hat im Detail eine durchaus wechselvolle Geschichte, soweit Zinsen betroffen sind (zu Genussrechten s Tz 79). Während durch inl Grundbesitz oder durch in ein inl Schiffsreg eingetragene Schiffe gesicherte Zinserträge schon immer stpfl waren, wechselte die StPflicht hinsicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.1 Kapitalerträge gem § 20 Abs 1 Nr 1, 2, 4, 6 und 9 EStG sowie Erträge aus Wandelanleihen und Gewinnobligationen (§ 49 Abs 1 Nr 5 Buchst a EStG)

Tz. 69 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Unter der Voraussetzung, dass der Schuldner (Unterbuchst aa) oder in den Fällen des § 20 Abs 1 S 4 EStG der Emittent der Aktien (Unterbuchst bb, ab 01.01.2020) Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inl hat oder Tafelgeschäfte iSd § 44 Abs 1 S 4 Nr1 Buchst a Doppelbuchst bb EStG vorliegen (Unterbuchst cc, bis 2019 Unterbuchst bb), unterlieg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.7 Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 1 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 7 EStG)

Tz. 86 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Bis zum VZ 2004 war § 49 Abs 1 Nr 7 EStG aF schon deswegen ohne Bedeutung, weil es den dort vorausgesetzten St-Abzug auf Eink iSd § 22 Nr 1 EStG (wiederkehrende Bezüge, Renten) nicht gab. Mit Wirkung ab VZ 2005 ist die Vorschrift durch das AltEinkG dahingehend neu gefasst worden, dass Eink iSd § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG der beschr StPflicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XII. Geltung von § 51a Abs 1–5 EStG für die KiSt nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften (§ 51a Abs 6 EStG)

Rn. 290 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 6 EStG bestimmt, dass für die KiSt § 51a Abs 1- Abs 5 EStG nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften gelten und wahrt damit die Gesetzgebungskompetenz der Länder, Ettlich in Brandis/Heuermann, § 51a EStG Rz 125 (Juni 2020). Die Länder haben in ihren jeweiligen KiStG § 51a Abs 2b-e EStG für die Besteuerung der KapErtr durch einen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) § 51a Abs 2c S 1 Nr 4 EStG

Rn. 176 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 2c S 1 Nr 4 S 1 EStG verpflichtet den KiSt-Abzugsverpflichteten zur Durchführung des KiSt-Abzugs für die steuererhebende Religionsgemeinschaft und zur Abführung des KiSt-Betrags an das zuständige FA, wenn am Stichtag oder im Zuflusszeitpunkt eine KiStPfl des Schuldners der KapSt besteht. Das weitere Verfahren entspricht dem bei de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.8 Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 2 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 8 EStG)

Tz. 87 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach dieser Vorschrift sind Eink aus privaten Veräußerungsgeschäften (früher: "Spekulationsgeschäfte") dann beschr stpfl, wenn sie folgende WG betreffen: inl Grundstücke, inl Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen und bis zum 31.12.2008 (§ 52a Abs 17 EStG) grds auch Anteile an Kap-Ges . Dabei ist indes ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.4.4 Nichtanwendung bestimmter Vorschriften des EStG (§ 50 Abs 1 S 3 EStG)

Tz. 113 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Danach sind bestimmte Vorschriften des EStG bei beschr StPflicht nicht anzuwenden. Von diesen Vorschriften kamen für KSt-Subjekte ohnehin nur in Betracht (s R 8.1 Abs 1 KStR 2015): Bis VZ 2005 § 10 Abs 1 Nr 6 EStG (Abziehbarkeit von St-Beratungskosten); der Ausschluss der Abzugsfähigkeit verstieß jedoch gegen EU-Recht (s Urt des EuGH v 06.07...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine Berücksichtigung der Vorschriften über das Halb- bzw Teileinkünfteverfahren und der über die GewSt-Anrechnung (§ 51a Abs 2 S 2 und 3 EStG)

Rn. 110 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 2 S 2 EStG bestimmt mit Wirkung ab dem VZ 2001, dass als Bemessungsgrundlage für die Zuschlagsteuern die um die Auswirkungen des Halbeinkünfteverfahrens bereinigte ESt zugrunde zu legen ist, indem die nach § 3 Nr 40 EStG steuerfreien Einnahmen wieder hinzugerechnet und zugleich die nach § 3c Abs 2 EStG nicht abziehbaren Beträge ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. LSt als Bemessungsgrundlage (§ 51a Abs 2a S 1 EStG)

Rn. 120 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn ist nach § 51a Abs 2a S 1 EStG die Bemessungsgrundlage die LSt, selbst wenn keine Veranlagung nach § 46 EStG erfolgt und keine Jahres-ESt festgesetzt wird. Beim LSt-Abzug richtet sich die Zuschlagsteuer deshalb nicht (notwendig) nach der einbehaltenen LSt, sondern nach der Jahres-LSt. Sofern Korrekturen erfo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Veranlagung der KiSt nach dem KapSt-Betrag (§ 51a Abs 2d EStG)

Rn. 216 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wird die nach § 51a Abs 2b EStG zu erhebende KiSt nicht nach § 51a Abs 2c EStG als KiSt-Abzug vom KiSt-Abzugsberechtigten einbehalten, erfolgt gemäß § 51a Abs 2d S 1 Hs 1 EStG nach dem Ablauf des Kj eine (isolierte) Veranlagung nur für KiSt-Zwecke, Petersen in K/S/M, § 51a EStG Rz C 109 (Juli 2021). Dieser liegt als Bemessungsgrundlage nich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.11 Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 5 S 1 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 10 EStG)

Tz. 94a Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die ab 2009 neu eingefügte Nr 10 des § 49 EStG soll die Besteuerung bestimmter Ansprüche aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen sicherstellen, soweit diese durch stfreie Beiträge erlangt wurden. Dies kann für Kö allenfalls dann Bedeutung erlangen, wenn solche Ansprüche von natürlichen Pers erworben wurden, was kaum denkb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.9 Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 4 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 8a EStG)

Tz. 91 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Abgeordnetenbezüge iSd § 22 Nr 4 EStG sind bei KSt-Subjekten bereits denknotwendig ausgeschlossen. Theoretisch möglich wäre jedoch diese Einkunftsart als Rechtsnachfolger einer natürlichen Pers aufgr einer Erbschaft (s Tz 64).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Abgeltungswirkung in den Fällen des Steuerabzugs und bei Pauschalierung (§ 51a Abs 3 EStG)

Rn. 240 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 3 EStG regelt zum einen die Fälle, in denen die ESt durch den Steuerabzug abgegolten ist, sowie zum anderen die Fälle, in denen Einkünfte bei der Veranlagung zur ESt oder beim LStJA nicht erfasst werden. Wird die Steuer durch den Steuerabzug abgegolten, wie das der Fall ist beim Steuerabzug vom Arbeitslohn in den Fällen der Antrags...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Berücksichtigung kindbedingter Freibeträge bei der LSt als Bemessungsgrundlage (§ 51a Abs 2a S 1 Hs 2 und S 2 EStG)

Rn. 121 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der ArbG hat zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Zuschlagsteuern im LSt-Abzugsverfahren für den laufenden Arbeitslohn sowie beim LStJA die gemäß § 51a Abs 2 EStG zu berücksichtigenden Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG von dem nach § 39b Abs 2 S 5 EStG zu versteuernden Jahresbetrag abzuziehen. § 51a Abs 2a S 1 EStG ist durch Art 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Haftungsbescheid und Steuerbescheinigung (§ 51a Abs 2c S 5 und 6 EStG)

Rn. 189 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus der in § 51a Abs 2c S 5 EStG normierten Verweisung auf § 44 Abs 5 EStG ergibt sich, dass der KiSt-Abzugsverpflichtete für die KiSt als Zuschlag zur KapSt nach den für die Haftung für die KapSt geltenden Regelungen haftet. Das FA ist nach § 50b EStG iVm § 193 Abs 2 Nr 1 AO befugt, den ordnungsgemäßen Einbehalt zu prüfen. Den Haftungsbesc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsfolgen des Sperrmerks (§ 51a Abs 2e S 3–5 EStG)

Rn. 234 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wird ein Sperrvermerk erteilt, ist der KiStPfl für jeden VZ, in dem KapSt einbehalten worden ist (vgl BT-Drucks 17/12375, 39f), zur Abgabe einer Steuererklärung zum Zwecke der Veranlagung nach § 51a Abs 2d S 1 EStG verpflichtet. Diese Verpflichtung hat der Gesetzgeber in § 51a Abs 2e S 3 EStG noch einmal ausdrücklich klargestellt. Das BZSt ü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. § 51a Abs 4 S 1 EStG (Entrichtung der Vorauszahlungen auf Zuschlagsteuern)

Rn. 251 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorauszahlungen auf die Zuschlagsteuern sind nach § 51a Abs 4 S 1 Hs 1 EStG gleichzeitig mit den Vorauszahlungen auf die ESt zu leisten. Damit sind die Vorauszahlungen auf die Zuschlagsteuern zu den Fälligkeitszeitpunkten der ESt-Vorauszahlungen, also grundsätzlich am 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. des laufenden VZ zu leisten (§ 37 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Säumniszuschläge, Vollstreckung (§ 51a Abs 4 S 3 EStG)

Rn. 270 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 4 S 3 EStG ordnet an, dass § 240 Abs 1 S 3 AO , wonach Säumnis frühestens mit der Festsetzung der Steuer entsteht, keine Anwendung findet. Demnach sind für den Fall, dass Vorauszahlungen auf die Zuschlagsteuern nach § 51a Abs 4 S 2 EStG ohne gesonderte Festsetzung zu entrichten sind, Säumniszuschläge verwirkt, wenn die Vorauszahlun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Ausstellen einer Steuerbescheinigung (§ 51a Abs 2c S 9 EStG idF bis zum 31.12.2014)

Rn. 365 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus der durch § 51a Abs 2c S 9 EStG aF in Bezug genommenen Vorschrift des § 45a Abs 2 EStG war zu entnehmen, dass der Abzugsverpflichtete dem Gläubiger der KapErtr auf dessen Verlangen eine Bescheinigung über den KiSt-Abzug und die Religionsgemeinschaft, zu deren Gunsten der Abzug erfolgt war, zu erteilen hatte. Rn. 366–368 Stand: EL 169 – E...mehr