Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.1.1 Körperschaften als Spender

Rz. 21 Rechtspolitisch war die Regelung, dass nicht nur natürliche Personen, sondern auch Körperschaften begünstigte Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) mit steuerlicher Wirkung leisten können, stets umstritten. Die Problematik besteht darin, dass Spenden freiwillige und fremdnützige Aufwendungen sind, mit denen über den Förderungszweck hinaus kein Ziel verfolgt, ins...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 60 Obgleich die Beschlüsse des Großen Senats[1] lediglich die Abziehbarkeit von Geldbußen, Ordnungsgeldern und Verfahrenskosten bejahen[2], wird die Abziehbarkeit von in einem Strafverfahren festgesetzten Geldstrafen offengelassen, wurde im Interesse der Rechtssicherheit auch ein Abzugsverbot für Geldstrafen eingeführt. Hierin ist aber – anders als bei den Geldbußen – ke...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.1 Bedeutung und Geltungsbereich

Rz. 9 § 10 Nr. 1 KStG dient der Abgrenzung der Einkommensverwendung von der Einkommenserzielung. Die Erzielung von Einkünften ist regelmäßig nicht Satzungszweck einer Körperschaft, sondern Mittel zum Zweck. Satzungszweck ist derjenige Zweck der Körperschaft, zu dem sie gegründet worden ist. Rz. 9a Der Vorschrift liegt der Gedanke zugrunde, dass Aufwendungen zur Erfüllung satz...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.5.2 Nichtabziehbare steuerliche Nebenleistungen

Rz. 40 Zu den nichtabziehbaren steuerlichen Nebenleistungen gehören insbesondere: Säumniszuschläge nach § 240 AO [1]; Verspätungszuschläge nach § 152 AO; sie sind nur dann nichtabziehbar, wenn sie wegen einer Personensteuer einer Körperschaft erhoben werden. Die KapErSt ist für die ausschüttende Körperschaft keine Personensteuer (Rz. 28); daher ist ein Verspätungszuschlag wegen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.3.5 Verfahrenskosten

Rz. 66 Die mit den betrieblich veranlassten Sanktionen zusammenhängenden Verfahrenskosten, insbesondere Gerichts- und Anwaltskosten, unterfielen bislang nicht dem Abzugsverbot, weshalb sie nach allgemeinen Grundsätzen auch dann abziehbare Betriebsausgaben waren, wenn die Sanktion selbst unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG fiel. Diese Grundsätze galten nach ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.3 Sonstige Personensteuern

Rz. 32 Zu den nichtabziehbaren sonstigen Personensteuern gehören ausländische Steuern, die den inländischen sonstigen Personensteuern entsprechen[1]; die inländische VSt (wegen Verfassungswidrigkeit nicht mehr erhoben ab 1.1.1997); die ErbSt[2], weil sie an die durch die Erbschaft erhöhte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Erben anknüpft und daher eine Personensteuer ist; di...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.6.4 Vortrag von Zuwendungen

Rz. 66 Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) sind nach § 9 Abs. 2 S. 9 KStG unbeschränkt vortragsfähig. Daher sind auch "Kleinspenden", die in der Summe den Höchstbetrag des Jahrs der Zuwendung überschreiten, vortragsfähig, soweit sie in diesem Jahr nicht abgezogen werden konnten. Der Vortrag ist zeitlich unbegrenzt. Das bedeutet, dass die vortragsfähigen Zuwendungen n...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.8 Rückzahlung von Sanktionen

Rz. 59 Die Rückzahlung von nichtabziehbaren Betriebsausgaben i. S. v. § 4 Abs. 5 EStG und i. S. v. § 160 AO erhöht nach allgemeinen Grundsätzen den Gewinn.[1] Diese Folge wird durch § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 S. 3 EStG ausgeschlossen, soweit eine Vermögensmehrung durch Rückzahlung der in der Vorschrift aufgeführten Sanktionen eintritt.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.3.2 Geldstrafen

Rz. 62 Das Abzugsverbot umfasst alle Rechtsnachteile, die von einem Gericht nach den Strafvorschriften des Bundes- oder Landesrechts als Geldstrafe verhängt werden. Privatrechtliche Sanktionen wie z. B. Vertragsstrafen fallen nicht unter den Begriff der Geldstrafen in diesem Sinne. Da im deutschen Strafrecht derzeit Geldstrafen nicht gegen juristische Personen, sondern allen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.1 Allgemeines

Rz. 25 Die Vorschrift entspricht der Regelung des § 12 Nr. 3 EStG, wonach Personensteuern sich ausnahmslos nicht steuermindernd auswirken dürfen, sondern Einkommensverwendung darstellen. Ebenso wie bei der ESt ist es auch bei der KSt nicht gerechtfertigt, für einzelne Personensteuern eine Ausnahme vom Abzugsverbot zu machen. Dies gilt auch für ausländische Steuern.[1] Der Be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.2 Geldbußen

Rz. 52 Geldbußen sind Sanktionen, die nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland so bezeichnet sind, insbesondere Geldbußen nach dem OWiG einschließlich der nach § 30 OWiG vorgesehenen Geldbußen gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen nach den berufsgerichtlichen Gesetzen des Bundes und der Länder, Geldbußen nach den Disziplinargesetzen des Bundes und der Länd...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.4 Verhältnis zu Betriebsausgaben, Werbungskosten und Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträgen)

Rz. 21 Sind Aufwendungen zur Erfüllung satzungsmäßiger Zwecke gleichzeitig Betriebsausgaben, tritt das Abzugsverbot des § 10 Nr. 1 KStG hinter den Betriebsausgabenabzug des § 4 Abs. 4 EStG zurück, weil § 10 Nr. 1 KStG lediglich verhindern soll, dass Aufwendungen, die eine Einkommensverwendung darstellen, abziehbar sind.[1] Der Abzug von Aufwendungen, die der Einkommenserziel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5.5 Vergütungen jeder Art

Rz. 81 Die Vorschrift erfasst Vergütungen jeder Art. Hierzu gehören nicht nur Barzahlungen, sondern auch Zuwendungen in Form von geldwerten Vorteilen, z. B. die Lieferung von Wirtschaftsgütern ohne Entgelt oder zu Vorzugspreisen, die Zurverfügungstellung einer freien Wohnung, die unentgeltliche Nutzungsüberlassung eines Pkw und die Leistung von Beiträgen zur Altersversorgung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.1 Rechtsentwicklung

Rz. 38 Durch Gesetz v. 8.4.2010[1] wurde der Kreis der Zuwendungsempfänger, der bislang auf inländische Einrichtungen begrenzt war, deutlich erweitert. Nunmehr können nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 2ff. KStG unter weiteren Voraussetzungen auch grenzüberschreitende Zuwendungen an Einrichtungen in der EU bzw. im EWR abziehbar sein. Diese Änderung ist ein weiterer Schritt zu einer du...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5.2 Subjektiver Anwendungsbereich

Rz. 70 Die Abzugsbeschränkung gilt nicht nur für Kapitalgesellschaften, sondern für alle juristischen Personen, die Vergütungen an Personen zahlen, die mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragt sind. Es kommt nicht darauf an, ob die Bestellung des Überwachungsorgans auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruht, oder ob es sich um ein freiwillig oder aufgrund der Sat...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.4 Altersvorsorgevermögen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4)

Rz. 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 schützen Altersvorsorgevermögen vollständig. Eine Angemessenheitsprüfung findet seit 2023 nicht mehr statt. Bei Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 geht es um Versicherungsverträge zur Altersvorsorge einschließlich der Versicherungsverträge in der nach Bundesrecht ausdrücklich geförderten Altersvorsorge (sog. Riester-Verträge zur Altersvorsorge). Bei dieser ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.6.2 Einkommenskomponente

Rz. 60 Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52–54 AO sind bis zur Höhe von 20 % des Einkommens abziehbar. Rz. 61 Als Einkommen gilt nach der Legaldefinition des Abs. 2 das Einkommen vor Abzug der Zuwendungen und des Verlustabzugs nach § 10d EStG. Dadurch wird im Wesentlichen eine Gleichstellung mit natürlichen Personen erreicht, bei denen der Höchst...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.2.6 Zwangsgelder

Rz. 57 Nicht unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG fallen Zwangsgelder, z. B. auch Zwangsgelder, die nach § 329 AO festgesetzt werden. Diese sind grundsätzlich abziehbare Ausgaben, es sei denn, dass sie eine Nebenleistung zu einer nichtabziehbaren Ausgabe sind, sodass sich ein Abzugsverbot aus einer anderen Vorschrift herleiten lässt.mehr

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Jung, AsylbLG § 19 Einmalza... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach der Vorschrift wird minderjährigen Leistungsberechtigten eine einmalige Zahlung in Höhe von 100,00 EUR gewährt. Dadurch wird ein Gleichlauf mit den anderen sozialen Mindestsicherungssystemen erreicht, da die leistungsberechtigten Personen zur Abfederung spürbarer Mehrbelastungen im Jahr 2022 eine Zusatzzahlung in Höhe von 100,00 EUR erhalten, wenn ein Anspruch auf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.6.3 Umsatz- und Lohnkomponente

Rz. 62 Zuwendungen sind alternativ abziehbar bis zur Höhe von 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kj. aufgewendeten Löhne und Gehälter. Rz. 63 Begriff und Höhe der Umsätze i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. b) KStG richten sich nach dem UStG; maßgebend sind daher die Entgelte.[1] Zu den Umsätzen i. S. d. Vorschrift gehören neben den steuerpflichtigen Umsätzen au...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.6.1 Alternative Bemessungsgrundlagen

Rz. 58 Die Höchstbetragsberechnung knüpft an zwei Bemessungsgrundlagen an, das Einkommen (Einkommenskomponente)[1] oder die Summe der gesamten Umsätze und der im Kj. aufgewendeten Löhne und Gehälter (Umsatz- und Lohnkomponente).[2] Rz. 58a Beide Bemessungsgrundlagen kommen nur alternativ zur Anwendung. Der Stpfl. hat ein Wahlrecht, von welcher Höchstbetragsberechnung er Gebrauc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.1 Rechtsentwicklung

Rz. 48 RFH und BFH haben in langjähriger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, durch den Betrieb oder Beruf ausgelöste Geldstrafen und Geldbußen könnten nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, weil die betriebliche Veranlassung hinter der persönlichen Verfehlung zurücktrete.[1] Rz. 49 Von dieser ständigen Rechtsprechung ist der Große Senat[2] hinsichtlich der Geldbuße...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 33 Das Gesetz v. 24.3.1999[1] passte den Wortlaut des § 10 Nr. 2 KStG an die umsatzsteuerlichen Änderungen an, die dieses Gesetz vorsah. Bei der USt wurde der Eigenverbrauch als selbstständiger Besteuerungstatbestand abgeschafft und ersetzt durch die Regelungen zur unentgeltlichen Wertabgabe.[2] Dem folgend bestimmt § 10 Nr. 2 KStG, dass die USt für Umsätze, die Entnahme...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.4.2 Umsatzsteuer auf Entnahmen und verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 34 Das Abzugsverbot der USt für Umsätze, die Entnahmen sind, bezieht sich m. E. ausschließlich auf § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG. Es handelt sich dabei um Fälle der Entnahme eines Gegenstands durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen. Sie werden umsatzsteuerlich als fiktive Lieferungen behandelt. § 3 Abs. 1b Nrn. 2, 3 UStG ...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.1 Vermögen nach § 12

Rz. 3 Zum Vermögen gehören Geld und Geldeswerte, Sachen, Forderungen und Rechte. Darunter fallen insbesondere gesetzliche Zahlungsmittel und Schecks, bebaute und unbebaute Grundstücke, bewegliche Vermögensgegenstände, Rechte aus Wechseln, Aktien, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Nießbrauch. Auch selbstgeschaffene Kunstwerke stellen Vermögen dar (BSG, Urteil v. 23.11.2006, B 1...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 67 Das Abzugsverbot für Aufsichtsratsvergütungen war seit Inkrafttreten des KStG 1934 in § 12 Nr. 3 KStG enthalten. Hiernach waren Aufsichtsratsvergütungen in voller Höhe nicht abziehbar, obwohl es sich eindeutig um Betriebsausgaben handelte. Zurückzuführen ist das Abzugsverbot auf das alte KSt-System, das die Doppelbelastung mit KSt und ESt wollte und durch das Abzugsve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.3 Aufwendungen

Rz. 17 Die Vorschrift schließt die Abziehbarkeit von Aufwendungen aus. Aufwendungen i. d. S. sind nur gegeben, wenn Abflüsse aus den Einkünften oder dem Vermögen der Körperschaft erfolgen. Verzichtet die Körperschaft dagegen auf Einnahmen, liegen i. H. d. dadurch bedingten Verminderung des Einkommens jedenfalls dann keine Aufwendungen vor, wenn die entgangenen Einnahmen nich...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Umfang der Berücksichtigung von Vermögen. Sie stellt klar, dass verwertbares Vermögen grundsätzlich zur Bestreitung des Lebensunterhaltes einzusetzen ist, bevor die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen werden können. Maßgebend sind die vorhandenen aktiven Vermögenswerte, nicht die Bilanz aus aktiven und passiven Vermögenswerten (BSG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) § 3 Nr 40 S 1 Buchst d EStG (Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG und Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG)

Rn. 1370 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 40 S 1 Buchst d EStG ist im Bereich des Teileinkünfteverfahrens die wohl praktisch am wichtigsten. Rn. 1370a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aufgrund der Einführung der AbgSt für nicht-betriebliche KapErtr iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG (insbesondere Dividenden) und § 20 Abs 1 Nr 9 EStG ergibt sich ab VZ 2009 Folgendes:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Verhältnis zu § 3 Nr 11a EStG (§ 3 Nr 11b S 4 EStG)

Rn. 409n Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 11a EStG ist nicht auf Leistungen nach § 3 Nr 11b EStG anwendbar (§ 3 Nr 11b S 4 EStG), dh, beide Freibeträge bestehen nebeneinander (glA Bergan, DStR 2022, 1233; aA Geurts in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 11b EStG Rz 5: § 3 Nr 11b EStG ist lex specialis gegenüber § 3 Nr 11a EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) § 3 Nr 40 S 1 Buchst h EStG (Gewinn aus Abtretung von Dividendenansprüchen iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a iVm § 20 Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 1410 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Für den Anwendungsbereich der Vorschrift ist ab VZ 2009 zu unterscheiden wie folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cob) Mit § 3 Nr 1 EStG vergleichbare Leistungen (§ 3 Nr 2 Buchst e EStG)

Rn. 119g Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 Buchst e EStG nF (ab VZ 2015) nimmt auf die in § 3 Nr 1–2 Buchst d EStG genannten Leistungen Bezug. Mit Wirkung ab VZ 2021 erweiterte Art 2 Nr 1a, Art 50 Abs 4 JStG 2020 (vom 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096) diese Bezugnahme auch auf mit dem Elterngeld vergleichbare Leistungen der Länder und vergleichbare Leistungen ausländischer (s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) § 3 Nr 40 S 1 Buchst f EStG (besondere Entgelte oder Vorteile iSd § 20 Abs 3 EStG)

Rn. 1390 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Für den Anwendungsbereich der Vorschrift ist ab VZ 2009 zu unterscheiden wie folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sachprämien iSd § 37a Abs 1 EStG (§ 37b Abs 2 S 3 EStG)

Rn. 54a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach § 37b Abs 2 S 3 EStG bleibt § 37a Abs 1 EStG "unberührt". § 3 Nr 38 EStG gewährt einen Steuerfreibetrag von 1 080 EUR, die einem StPfl aus sog Kundenbindungsprogrammen gewährt werden; ergänzend dazu bestimmt § 37a EStG, dass das die Sachprämien gewährende Unternehmen die auf solche für private Zwecke verwendete Sachprämien entfallende ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) § 3 Nr 40 S 1 Buchst e EStG (Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 2 EStG)

Rn. 1380 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Für den Anwendungsbereich der Vorschrift ist ab VZ 2009 zu unterscheiden wie folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) § 3 Nr 40 S 1 Buchst c EStG (Veräußerungspreis iSd § 17 Abs 2 EStG

Rn. 1360 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Dem Teileinkünfteverfahren unterliegt fernermehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) § 3 Nr 40 S 1 Buchst g EStG (Gewinn aus Veräußerung von Dividendenscheinen iSd § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG)

Rn. 1400 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Für den Anwendungsbereich der Vorschrift ist ab VZ 2009 zu unterscheiden wie folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) § 3 Nr 40 S 1 Buchst b EStG (Veräußerungspreis iSd § 16 Abs 2 EStG, soweit auf Beteiligungen an Körperschaften und ähnliche entfallend)

Rn. 1350 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Dem Teileinkünfteverfahren unterliegt auch folgender Fall (betreffend wie Buchst a nur BV): Im Rahmen der Veräußerung/Aufgabe eines Betriebs/Teilbetriebs/Mitunternehmeranteils entfällt ein Teil des Veräußerungspreises/Aufgabewerts auf mitveräußerte/mitentnommene Anteile an (inländischen oder ausländischen) Körperschaften und ähnliche. Dies...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Entsprechende Anwendung des § 32 Abs 3–5 EStG (§ 63 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Durch die Verweisung auf § 32 Abs 3–5 EStG gelten die Voraussetzungen, unter denen minderjährige Kinder nach § 32 Abs 3 EStG sowie volljährige Kinder nach § 32 Abs 4 S 1 EStG zu berücksichtigen sind, entsprechend. Ferner gelten die Verlängerungstatbestände des § 32 Abs 5 EStG auch für das Kindergeld nach dem X. Abschnitt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 3 EStG bei der Abzugsteuer nach § 50a EStG

Rn. 22 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 50a EStG wurde durch Art 1 Nr 36, 41 Buchst x JStG 2009 (vom 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794) für nach dem 31.12.2008 zufließende Vergütungen grundlegend wegen europarechtlicher Bedenken geändert (s § 50a Rn 1 (Loose). Zur Neuregelung s H 50a.2 EStH 2021 iVm BMF vom 25.11.2010, BStBl I 2010, 1350. § 50a Abs 2 EStG sieht eine sog Bruttobesteu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Funktion der Vorschrift, Zusammenhang mit § 3c Abs 1 EStG, Konkurrenz zu § 3 Nr 12 EStG

Rn. 555 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 13 EStG nF ist (ebenso wie aF) ein Fall des WK-Ersatzes (FG RP vom 08.11.2016, 3 K 2578/14, DStRE 2018, 257 rkr), s Rn 491, 492 gelten entsprechend. Soweit tatsächlich WK ersetzt werden, ist die Vorschrift konstitutiv, im Übrigen deklaratorisch. Ob es sich bei dem Ersatz um eine Geld- oder Sachleistung handelt, spielt keine Rolle (R 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatzregelung für die zeitliche Anwendung von § 5 Abs 7 EStG (§ 52 Abs 14a S 1 EStG aF)

Rn. 351 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Grundsatzregelung für die zeitliche Anwendung von § 5 Abs 7 EStG enthielt § 52 Abs 14a S 1 EStG in der am 31.12.2013 geltenden Fassung. Er besagte, dass § 5 Abs 7 EStG wie beim übertragenden Unternehmen (s Rn 350) erstmals für Wj anzuwenden war, die nach dem 28.11.2013 endeten. Folglich war eine im Januar 2013 stattgefundene Übernahme de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) § 3 Nr 13 EStG aF und § 9a S 1 Nr 1 EStG

Rn. 493 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 3 Nr 13 EStG aF selbst bestanden nicht (aA wohl Drenseck, FR 1989, 261), sie richteten sich vielmehr gegen § 9a S 1 Nr 1 EStG. Gemeint war der Fall, dass ArbN, die nach § 3 Nr 13 EStG steuerfreien WK-Ersatz erhielten, auch noch den ArbN-Pauschbetrag nach § 9a S 1 Nr 1 (Buchst a) EStG iHv damals 1 000 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / co) Mit den in § 3 Nr 1, Nr 2 Buchst a-d EStG nF genannten Leistungen vergleichbare Leistungen EU-/EWR-ausländischer/schweizerischer Rechtsträger (§ 3 Nr 2 Buchst e EStG nF ab VZ 2015)

coa) Allgemeines Rn. 119f Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 Buchst e EStG nF (ab VZ 2015) stellt die unionsrechtlich gebotene Gleichbehandlung solcher vergleichbarer Leistungen her. Ob die Leistungen "vergleichbar" sind, dürfte sich anhand des Leistungsumfangs der entsprechenden inländischen Leistung bestimmen (BFH BFH/NV 2009, 1625 zu § 3 Nr 1 Buchst a EStG). cob) Mit § 3 N...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Keine Gewinnermittlung bei nur steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr 72 S 1 EStG (§ 3 Nr 72 S 2 EStG)

Rn. 2600m Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Werden in einem Betrieb nur steuerfreie Einnahmen aus dem Betrieb von nach § 3 Nr 72 S 1 EStG begünstigten Photovoltaikanlagen erzielt, bedarf es keiner Gewinnermittlung mehr (und damit entfällt auch die Abgabe der Anlage "EÜR") (BT-Drucks 457/22, 99). Konsequenz ist dann natürlich auch, dass Verluste sich nicht steuermindernd auswirken.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Weitere Steuerbefreiungen im EStG (Handzik)

Rn. 2601 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Steuerbefreiungskatalog in § 3 EStG ist nicht abschließend. Das EStG idF der Bekanntmachung vom 08.10.2009, BGBl I 2009, 3366 enthält weitere Vorschriften, die zB Steuerbefreiungen (zB durch Freibeträge, Freigrenzen oder Steuerermäßigungen) enthalten: § 3a EStG: Sanierungserträge; § 3b EStG: steuerfreie Zuschläge zum Arbeitslohn; § 8 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besteuerung beim übertragenden Unternehmen (§ 4f Abs 1 S 3 EStG 1. Alt sowie S 4–6 EStG)

Rn. 335 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die obligatorische Fünfzehnjahresverteilung des Differenzaufwandes (s Rn 324) unterbleibt ebenfalls, also nicht nur bei der Übertragung von einzelnen Pensionsverpflichtungen (s Rn 331ff), wenn der gesamte Betrieb oder der gesamte Mitunternehmeranteil veräußert oder aufgegeben wird (§ 4f Abs 1 S 3 1. Alt EStG). Der Differenzaufwand ist im Ja...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Beantragung der Anwendung von § 5 Abs 7 EStG für frühere Wj (§ 52 Abs 14a S 2 EStG aF)

Rn. 353 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das übernehmende Unternehmen konnte die Anwendung der Regeln des § 5 Abs 7 EStG auch für Wj beantragen, die vor dem 29.11.2013 endeten (§ 52 Abs 14a S 2 EStG in der am 31.12.2013 geltenden Fassung). Das Gesetz sah keine zeitliche Schranke für die rückwirkende Anwendung vor. Allerdings hätte sie nur insoweit zulässig sein können, als für frü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Entsprechende Anwendung des S 1für Bezieher von Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr 12 EStG (§ 3 Nr 45 S 2 EStG – ab VZ 2015)

Rn. 1694a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 5 Nr 3b, Art 16 Abs 2 des Gesetzes zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417 fügte mit Wirkung ab 01.01.2015 einen neuen S 2 bei § 3 Nr 45 EStG an. Rn. 1694b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zum Verfassungsrecht s Rn 1673. Rn. 1694c Stand: EL 170 – ET:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Das Erziehungsgeld nach dem BErzGG (§ 3 Nr 67 EStG aF Fall 1 = § 3 Nr 67 Buchst a EStG nF Fall 1)

Rn. 2440g Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 67 EStG war durch das BundeserziehungsgeldG (BErzGG) vom 06.12.1985 (BGBl I 1985, 2154, neu bekannt gemacht idF vom 09.02.2004, BGBl I 2004, 206) in das EStG eingefügt worden. Aufgrund der Aufhebung des KindererziehungszuschlagsG ab 01.01.2002 durch die Neuregelung in §§ 50a–50e BeamtenversorgungsG bzw §§ 70–74 SoldatenversorgungsG...mehr