Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch, Gesetz zur Fortsetzung der UntStRef: Änderung des UmwStG, DB 1997, 2144; Haritz, Überraschende Änderung des UmwStG, GmbHR 1997, 783; Thiel/Eversberg/van Lishaut/Neumann, Der UmwSt-Erl 1998, GmbHR 1998, 397; Wienands, Gewstliche Behandlung von Umw – Änderungen der §§ 18, 19 UmwStG durch das StEntlG 1999/2000/2002, GmbHR 1999, 462; Hierstätter/Schwarz, Übertragung einer ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Meincke, Zivilrechtliche Vorfragen bei der estlichen Übertragung von Einkunftsquellen aus der Sicht des Zivilrechtlers, in Tipke (Hrsg), Übertragung von Einkunftsquellen im St-Recht, DStJG 1978 (Bd 1), 69; Ruppe (in Tipke, aaO), 7, 16; L. Schmidt, Möglichkeiten und Grenzen der Übertragung von Einkunftsquellen von Eltern auf Kinder, (in Tipke, aaO), 41; Autenrieth, Die Abtretung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Herzig, Die Liquidation von Kap-Ges im kstlichen Anrechnungsverfahren, FR 1979, 289; Herzig, KStliche Zweifachbelastung von Liquidationsraten auf der Gesellschaftsebene, DB 1979, 1007; Dötsch, Kap-Erhöhung und Kap-Herabsetzung – Auswirkungen auf Einkommensermittlung und EK-Gliederung, DB 1981, 1994; Boochs, Stliche Probleme bei der Liquidation inl Kö sowie ausl BetrSt und TG in...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 5. "Sportler-Erlass"

Rz. 14 Eine weitere Besonderheit, die Österreich insbesondere als Zielstaat von ausländischen Sportlern interessant macht, ist der untechnisch sog. "Sportler-Erlass".[14] Nach § 1 dieser erstmals für das Kalenderjahr 2000 anzuwendenden Verordnung kann auf Antrag die Ermittlung des in Österreich steuerpflichtigen Anteils der Einkünfte von selbstständigen Sportlern pauschal er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1.2 Verlustverrechnung bei gleichen Einkunftsarten und Umstellung des Wirtschaftsjahrs

Tz. 508 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Innerhalb des gleichen VZ können positive Eink (bzw Gewinne) grds mit negativen Eink (bzw Verlusten) verrechnet werden. Beispiel: Die Y-GmbH (abw Wj vom 01.03. bis 28.02.) erzielt im Wj 01/02 einen (stlichen) Verlust iHv ./. 100 Mio EUR. Im Jahr 02 stellt die Y-GmbH das Wj auf das Kj um. Im Rumpf-Wj 02 erwirtschaftet die X-GmbH einen (stlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Kürten, Die Besteuerung von UBG, DB 1991, 623; Ritzer-Angerer, Fünf Jahre neues UBGG – eine Bil, DB 2004, 2383. Tz. 132 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 UBG sind in der Rechtsform einer AG bzw SE, einer GmbH, einer KG oder einer KGaA geführte Finanzierungs-Zwischengesellschaften, deren Geschäftstätigkeit darauf gerichtet ist, Wagnis-Kap-Beteiligungen zu erwerben, zu verwalten und zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3 Verlustverrechnung mit Gewinnen in nachfolgenden Veranlagungszeiträumen (Verlustvortrag)

Tz. 513 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Mit der Neufassung des § 10d Abs 2 S 1 EStG idF des sog Korb II-Gesetzes hat sich für die Unternehmen eine deutliche Verschlechterung hinsichtlich der Nutzbarkeit von stlichen Verlusten ergeben. Danach sind nicht ausgeglichene negative Eink, die nicht als Verlustrücktrag abgezogen worden sind, in den folgenden VZ bis zu einem Gesamtbetrag d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Littmann, Zur stlichen Behandlung der Gratisaktie, Wpg 1952, 207; Mittelbach, Freianteile ausl Kap-Ges, FR 1960, 267; Biedermann, Ertragstliche Behandlung von Bezugsrechten, Stbg 1967, 76; Gondert/Schimmelschmidt, Die Besteuerung von Kauf- und Halteanreizen iRd Börsengangs am Beispiel der Gewährung von Treueaktien der Deutschen Telekom AG durch den Bund, DB 1999, 1570; Altfelder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1 Bewertung im Handelsrecht

Tz. 56 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die hr-liche Bewertung verdeckter Einlagen ist umstritten. Die Problematik stellt sich vor allem dann, wenn der Zuwendung ein schuldrechtlicher Vertrag (zB ein Kaufvertrag) zugrunde liegt und der darin zwischen AE und Kö vereinbarte Kaufpreis zu niedrig ist. In Frage kommt der vereinbarte Kaufpreis oder der beizulegende Wert. Der beizulegend...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / III. Einkünfte aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens

Rz. 58 Das in Art. 6 DBA Österreich/Deutschland zum Ausdruck kommende Belegenheitsprinzip für laufende Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen hat nach Art. 13 Abs. 1 DBA Österreich/Deutschland auch Bestand im Falle der Veräußerung von Immobilien, sodass das Besteuerungsrecht im Grundsatz stets dem Belegenheitsstaat zusteht. Ist die Immobilie Teil einer Betriebsstätte, so wird s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Der Einlegende

Tz. 7 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Einlagen erfolgen durch die AE, Mitglieder oder durch nahe stehende Pers zu den AE. Die Veranlassung muss nämlich im Gesellschaftsverhältnis begründet sein. Die Rechtsform des AE ist dabei unerheblich; es kann sich also um eine natürliche oder juristische Pers oder um eine Pers-Ges handeln. Ebenso ist für die Abgrenzung einer verdeckten Einla...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 1. Allgemeines

Rz. 138 Dazu kommt die erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 4 Abs. 1 AStG.[157] Dieser Tatbestand kommt i.d.R. in einem Fünf-Jahres-Zeitfenster zur Anwendung, nämlich zwischen dem Ablauf der erweitert unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG nach fünf Jahren nach dem Wegzug und der in § 2 AStG festgelegten 10-Jahres-Periode.[158] G...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / f) Berücksichtigung von verlustbedingten Wertminderungen

Rz. 90 Eine Berücksichtigung verlustbedingter Wertminderungen für den Fall, dass der Steuerpflichtige seine Anteile nach dem Wegzug veräußert und der erzielte Veräußerungserlös unter dem beim Wegzug angesetzten Vermögenszuwachs liegt (§ 6 Abs. 6 AStG a.F.), sieht die Neufassung des § 6 AStG nicht mehr vor. Rz. 91 Trotz der Änderungen durch das SEStEG hatte der BFH[100] bereit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3.1 BMF-Schreiben vom 27.04.2017 und 29.03.2018 sowie die hierzu ergangenen Urteilen des BFH

Tz. 593 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nachdem der BFH (s Beschl des GrS des BFH v 28.11.2016, BStBl II 2017, 393) den sog Sanierungs-Erl als gegen den Grundsatz der Ges-Mäßigkeit der Verw eingestuft hat, was zur Einf des § 3a EStG durch das Ges v 27.06.2017 (BGBl I 2017, 2074) führte, reagierte die Fin-Verw (s Schr des BMF v 27.04.2017, BStBl I 2017, 741) aus Vertrauensschutzgr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.1 Bezug der Gewinnanteile auf Grund der Gesellschafterstellung

Tz. 154 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Wie bereits ausgeführt (s Tz 87), gehören GA nur dann zu den Eink aus KapV, wenn sie dem AE auf Grund einer Gesellschafterstellung und nicht wegen einer bloßen Gläubigerstellung zufließen (s Urt des BFH v 12.10.1982, BStBl II 1983, 128). Schmich/Schnabelrauch (GmbHR 2015, 516) gehen uE zutr davon aus, dass ein Bezug aufgrund einer Gesellsch...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / III. Besteuerung des Vermögenszuwachses an inländischen Kapitalgesellschaften, § 6 AStG

Rz. 56 § 6 Abs. 1 Ziff. 1 AStG sieht vor, dass die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht infolge der Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts, mithin also der Wegzug in die Schweiz, einer Veräußerung von Anteilen i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 1 EstG gleichkommt.[75] Die dadurch ausgelöste Besteuerung kann durch das DBA Schweiz/Deutschland nicht reduziert werden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.4 Reihenfolgeproblem bei unterschiedlichen Ansprüchen des Gesellschafters

Tz. 238 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wie bei der Frage nach der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung eines Pensionsverzichts (dazu s Tz 212) stellt sich bei Vorhandensein mehrerer Ansprüche des AE auch ein Bewertungsproblem. Wird gleichzeitig auf mehrere Ansprüche (zB einen Pensionsanspruch und eine Darlehensforderung) verzichtet und ist die Kap-Ges nicht zur vollen Begleichu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Zuwendungen durch nahe stehende Personen

Tz. 87 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Erfolgt die Zuwendung durch eine nahe stehende Pers, stellt sich die Frage, ob sich dadurch die AK des Gesellschafters erhöhen können. Bei der nahe stehenden Pers ist eine stliche Berücksichtigung jedenfalls nicht möglich, da sie nicht an der Kö beteiligt ist, der sie die Zuwendung zukommen lässt. Es können bei der nahe stehenden Pers also w...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 6. Besteuerung von Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften

Rz. 16 Eine weitere Besonderheit des österreichischen Steuerrechts im Verhältnis zum deutschen Steuerrecht besteht in der Besteuerung von Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften. Diese Besonderheit zeitigt Auswirkungen für Zuzügler, die auch nach ihrem Zuzug nach Österreich Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften sind, wobei es im Hinblick auf die Steuerpflicht des Gesc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Ebene der Körperschaft

Tz. 91 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die AE können eine verdeckte Einlage in die Kap-Ges nicht nur durch die Zuführung von WG, sondern auch durch den Verzicht auf Forderungen ggü der Kap-Ges bewirken. Ein solcher Verzicht führt durch den Wegfall der zuvor passivierten Verbindlichkeit bei der Kap-Ges zu einer Vermögensmehrung, die nach hr-lichen Grundsätzen als Gewinn ausgewiese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.3.1 Allgemeines

Tz. 33 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine verdeckte Einlage durch Minderung der Passiva liegt vor, wenn der Gesellschafter der Kö außerhalb einer Sanierung eine Verbindlichkeit erlässt oder sie befreiend übernimmt. Dies ist zB dann gegeben, wenn der Gesellschafter eine Bankverbindlichkeit der Gesellschaft freiwillig begleicht und von Anfang an auf Rückforderungsansprüche ggü de...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 2. Überdachende Besteuerungsrechte nach Art. 4 Abs. 3 und 4 DBA Schweiz/Deutschland

Rz. 44 Steuerliche Gefahren für Zuzügler aus Deutschland bergen Art. 4 Abs. 3 und Abs. 4 DBA Schweiz/Deutschland, die das Besteuerungsrecht Deutschlands ausweiten. Art. 4 Abs. 3 DBA Schweiz/Deutschland betrifft natürliche Personen, die nach den nationalen Steuergesetzen Deutschlands und der Schweiz in beiden Staaten unbeschränkt steuerpflichtig sind, jedoch über Art. 4 Abs. ...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / II. Gewinne aus der tatsächlichen Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen

Rz. 54 Art. 13 DBA Österreich/Deutschland unterscheidet bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zwischen Gesellschaften, deren Aktivvermögen überwiegend aus unbeweglichem Vermögen besteht, und anderen Gesellschaften. Die Höhe des Aktivvermögens orientiert sich nach Nr. 4 des Protokolls zum DBA Österreich/Deutschland vom 24.8.2000 an der letzten, vor der Ver...mehr

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ZErb 03/2023, Erbschaftsteu... / 1. Gesetzliche Grundlage

a) Verstirbt ein Kommanditist, gilt, wenn in dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist, § 177 HGB, die sog. Fortsetzungsklausel: Es bedarf keiner weiteren Untersuchung, sondern der Kommanditist wird Erbe des verstorbenen Kommanditisten und rückt in den durch den Tod freigewordenen Anteil nach.[1] Häufig wird allerdings die Fortsetzungsklausel gesellschaftsvertragli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Kohlhepp, Zurechnung einer vGA, DB 2007, 2446; Westerfelhaus, Die Zurechnung der vGA bzw verdeckten Entnahme an Gesellschafter, DB 2007, 876; Brete, Hinzuschätzung als vGA bei der GmbH und beim Gesellschafter, GmbHR 2010, 911; Geist, vGA an mittelbar Beteiligte, BB 2012, 2339; Breier/Seidija, Ertragstliche Zurechnung von vGA, GmbHR 2011, 290. Tz. 171 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Groh, URef 2008/MoMiG 2008: Neuerungen bei § 17 EStG, FR 2008, 264; Knebel/Spahn/Plenker, JStG 2008 – Änderungen im ESt-Recht, DB 2007, 2733; Kollruss, AbgeltungSt auf vGA trotz Nichtbesteuerung der vGA auf Gesellschaftsebene, BB 2008, 2437; Neumann/Stimpel, Wes Änderungen für Kap-Ges und deren Gesellschafter durch das JStG 2008, GmbHR 2008, 57; Schiffers, Gewinntransfer von der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.5.3.3.1 Die zivilrechtliche Seite

Tz. 231 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Bei der Wertpapierleihe überträgt der Verleiher dem Entleiher börsennotierte Anleihepapiere oder Aktien. Der Entleiher verpflichtet sich, nach Ablauf der Leihfrist Wertpapiere der gleichen Ausstattung rückzuübertragen. Bei der sog Wertpapierleihe handelt es sich rechtlich nicht um eine Leihe iSv § 598 BGB, sondern um ein Sachdarlehen iSd §§ 6...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Verhältnis zum Umwandlungssteuerrecht

Tz. 114 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch Umwandlungen sind regelmäßig Vorgänge, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben. Häufig wird dabei einer Kö ein Vermögensvorteil zugewendet, den sie von einem fremden Dritten nicht ohne angemessene Gegenleistung erhalten hätte. Die Zuwendung erfolgt dabei oftmals – allerdings nicht immer – gegen Ausgabe neuer Gesellschaftsrech...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 10. Stiftungsbesteuerung

Rz. 30 Die österr. Privatstiftung wurde 1993 mit dem Ziel ins Leben gerufen, einem weiteren Abfluss von österr. Vermögen ins Ausland entgegenzuwirken, einen Anreiz für das Verbringen von Vermögen nach Österreich zu schaffen und darüber hinaus eine Möglichkeit für die Generationennachfolge zu eröffnen.[32] Seitdem hat sich insbesondere in steuerlicher Hinsicht einiges verände...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Verhältnis zum Außensteuerrecht

Tz. 119 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die og Grundsätze zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der verdeckten Einlage gelten grds auch dann, wenn an der Einlage beteiligte (natürliche oder jur) Pers im Ausl ansässig sind. In diesen Konstellationen stellen sich allerdings häufig Fragen des sog materiellen Korrespondenzprinzips in § 8 Abs 3 S 4ff KStG. Dazu s Tz 150ff. § 1 AStG w...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 70 Einmalza... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift regelt eine Einmalzahlung an Leistungsberechtigte nach dem SGB II. Sie wird durch entsprechende Regelungen in anderen Gesetzen – ebenfalls durch das Sozialschutz-Paket III – ergänzt (§ 144 SGB XII, § 88d BVersG, § 3 Abs. 6 AsylbLG). Ferner regelt das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz v. 10.3.2021 (BGBl. I S. 330) eine entsprechende Einmalzahlung an kinderg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Auch bei dauerdefizitären Betrieben gewerblicher Art ist ein Einkommen zu ermitteln – § 8 Abs 1 S 2 KStG

Tz. 486 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 In § 8 Abs 1 S 2 KStG – idF des JStG 2009 – ist (nunmehr) geregelt, dass (zur Einkommensermittlung) bei BgA iSd § 4 KStG die Absicht, Gewinn zu erzielen, und die Beteiligung am allgemeinen wirtsch Verkehr nicht erforderlich sind. Mit dieser Regelung reagierte der Gesetzgeber insbes auf die oa Stimmen in der Fach-Lit, die die Auff vertraten, ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei Haushaltsaufnahme eines volljährigen syrischen Flüchtlings

Leitsatz Nimmt eine alleinerziehende Mutter neben ihren Kindern zwei syrische Brüder, von denen einer volljährig und einer minderjährig ist, in ihren Haushalt auf, so ist die gesetzliche Vermutung einer Haushaltsgemeinschaft (§ 24b Abs. 3 Satz 2 EStG) mit dem volljährigen Syrer widerlegt, wenn dieser als Mieter im Haushalt wohnt, als Mieter typischerweise nicht an der Hausha...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Beschwer durch abweichende Zuordnung von Einkünften ohne steuerliche Auswirkung

Leitsatz Die vom Finanzamt ohne steuerliche Auswirkung vertretene Auffassung zu der mit der Verpachtungstätigkeit des Steuerpflichtigen verwirklichten Einkunftsart entfaltet wegen der Abschnittsbesteuerung keine Bindungswirkung für spätere Veranlagungszeiträume, in denen der Steuerpflichtige das Grundvermögen möglicherweise veräußern oder entnehmen wird. Sachverhalt Die Kläge...mehr

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Das häusliche Arbeitszimmer... / 2 Besondere Aufzeichnungspflichten

Buchung beim Jahresabschluss ist ausreichend Im Bereich der Gewinneinkunftsarten werden Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur berücksichtigt, wenn sie einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet wurden (§ 4 Abs. 7 EStG). Normalerweise werden die Aufwendungen für eine private Wohnung (einschl. des häuslichen Arbeitszimmers) während des Jahr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Das häusliche Arbeitszimmer... / Zusammenfassung

Überblick Für die Geltendmachung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind bei Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Tätigkeit die gleichen Grundsätze wie für Arbeitnehmer analog anzuwenden. Als Besonderheiten sind jedoch die Aufzeichnungspflichten und möglicherweise die Behandlung als notwendiges Betr...mehr

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Das häusliche Arbeitszimmer... / 1 Arbeitszimmer als Betriebsvermögen

Steuernachteil Bei Gewerbetreibenden oder freiberuflich Tätigen kann ein häusliches Arbeitszimmer auch steuerliche Nachteile haben. Beträgt der anteilige Wert des Arbeitsraums mehr als 20 % des ganzen Grundstücks oder mehr als 20.500 EUR, so ist dieser Teil des Grundstücks notwendiges Betriebsvermögen (§ 8 EStDV). Das bedeutet, dass bei einer Veräußerung des betreffenden Grun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.3 § 123 Abs. 2 EStG

Rz. 7 Da die Besteuerung den sozialen Ausgleich sicherstellen soll, sind die Entlastungen, die Personen in ihrem Privatbereich erhalten haben, sofern sie nach § 123 Abs. 1 S. 1 EStG dem § 22 Nr. 3 S. 1 EStG als sonstige Leistungen zugeordnet werden, nur insoweit dem zu versteuernden Einkommen zuzurechnen, als die in § 124 EStG definierten Grenzen erreicht sind (§ 123 Abs. 2 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2 § 123 Abs. 1 EStG

Rz. 4 § 123 Abs. 1 EStG regelt, dass alle im EWSG benannten Entlastungen der Besteuerung unterliegen. Damit wurde ein steuerlicher Auffangtatbestand geschaffen, damit diese Einmalzahlungen, sofern sie nicht ohnehin bereits der Besteuerung unterliegen, erfasst werden. § 123 EStG erfasst somit nur die einmalige Dezemberhilfe 2022 nach dem ESWG. Rz. 5 Die Entlastungen, die berei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2 Zufluss bei den übrigen Einkunftsarten

Rz. 9 Für Stpfl., bei denen die Einkünfte nicht durch § 123 EStG den Einkünften aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 S. 1 EStG zugeordnet werden, gelten die üblichen Regelungen zum Zufluss (§ 11 EStG).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 1 Überblick

Rz. 1 Gem. § 123 Abs. 2 EStG sind Einmalzahlungen nach dem EWSG an Privatpersonen, die den Einkünften aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 S. 1 EStG zugeordnet sind, nach besonderen Regelungen zu versteuern, die einen sozialen Ausgleich sicherstellen sollen. Diese Entlastungen sind daher nur dann anteiliger oder vollständiger Teil des zu versteuernden Einkommens, wenn bestimmte in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2 Einstiegsgrenze und Milderungszone

Rz. 2 Der Gesetzgeber wollte vermeiden, dass die Einmalzahlung dem zu versteuernden Einkommen des § 2 Abs. 5 S. 1 EStG unmittelbar in voller Höhe zugerechnet wird. Dazu wurde in § 124 Abs. 1 EStG eine Einstiegs- sowie eine Milderungszone geschaffen, die aber nur für den Kreis der Stpfl. gelten, die die Entlastungen des § 123 Abs. 1 EStG nicht bereits im Zusammenhang mit ande...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 126 Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung

Überblick Rz. 1 Um die extremen Belastungen von Gas- und Fernwärmekunden als Folge des Ukraine-Kriegs abzufangen, wurde das Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG) v. 15.11.2022 beschlossen. Dadurch haben die Gas- und Wärmekunden im Dezember 2022 zur Überbrückung bis zur regul...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 123 Grundsatz der Besteuerung

1 Gas- und Wärmepreisbremse 2022 im Überblick Rz. 1 Um die extremen Belastungen von Gas- und Fernwärmekunden als Folge des Ukraine-Kriegs abzufangen, wurde das "Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme" (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG) v. 15.11.2022[1] beschlossen. Die Entlastungen basieren auf Vorschlägen, die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 125 Zufluss und Besteuerung

1 Überblick Rz. 1 Um die extremen Belastungen von Gas- und Fernwärmekunden als Folge des Ukraine-Kriegs abzufangen, wurde das Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG) v. 15.11.2022 beschlossen. Dadurch haben die Gas- und Wärmekunden im Dezember 2022 zur Überbrückung bis zur reg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 124 Einstieg und Milderungszone

1 Überblick Rz. 1 Gem. § 123 Abs. 2 EStG sind Einmalzahlungen nach dem EWSG an Privatpersonen, die den Einkünften aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 S. 1 EStG zugeordnet sind, nach besonderen Regelungen zu versteuern, die einen sozialen Ausgleich sicherstellen sollen. Diese Entlastungen sind daher nur dann anteiliger oder vollständiger Teil des zu versteuernden Einkommens, wenn b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2 Milderungszone

Rz. 5 Die Milderungszone beginnt bei einem zu versteuernden Einkommen von 66.915 EUR und endet bei einem zu versteuernden Einkommen von 104.009 EUR (obere Milderungsgrenze). Liegt das zu versteuernden Einkommen vor Zurechnung der Entlastung über der Milderungsgrenze wird die Einmalzahlung in voller Höhe zugerechnet. Rz. 6 Der Zurechnungsbetrag berechnet sich in folgenden Schr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.1 Zufluss als sonstige Leistung

Rz. 4 Ist die Entlastung nach § 123 Abs. 1 EStG den Einkünften aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 S. 1 EStG zuzuordnen, gilt als Zuflusszeitpunkt nach § 11 Abs. 1 S. 1 EStG der Vz, in dem der Energielieferant die Endabrechnung für 2022 erteilt hat. Die Erfassung muss damit in der Regel im Jahr 2023 erfolgen. Rz. 5 Dazu muss der Energielieferant die Kostenentlastung nach § 2 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2 Zufluss

2.1 Zufluss als sonstige Leistung Rz. 4 Ist die Entlastung nach § 123 Abs. 1 EStG den Einkünften aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 S. 1 EStG zuzuordnen, gilt als Zuflusszeitpunkt nach § 11 Abs. 1 S. 1 EStG der Vz, in dem der Energielieferant die Endabrechnung für 2022 erteilt hat. Die Erfassung muss damit in der Regel im Jahr 2023 erfolgen. Rz. 5 Dazu muss der Energielieferant di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.1 Allgemeines

Rz. 3 Die Besteuerung der Gas- und Wärmepreisbremse wurde durch das JStG 2022 eingeführt. Das JStG 2022 wurde am 2.12.2022 vom Deutschen Bundestag und am 16.12.2022 vom Bundesrat verabschiedet.[1] Die steuerlichen Regelungen wurden ebenfalls durch die" ExpertInnen Kommission Gas und Wärme" vorgeschlagen. Sie finden sich im neuen Abschn. XVI des EStG.mehr