Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 5 Bescheinigungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 43 Die nach § 7i Abs. 2 EStG vorgeschriebene Bescheinigung ist eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Abschreibungen nach § 7i EStG. Die Bescheinigung darf gem. § 7i Abs. 2 S. 1 EStG nicht offensichtlich rechtswidrig sein. Offensichtlich rechtswidrige Bescheinigungen binden das FA ab Vz 2021 nicht mehr. Eine offensichtliche Rechtswidrigkeit i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 2 Die Begünstigung kann von natürlichen und – anders als bei § 10f EStG (§ 10f EStG Rz. 3ff.) – auch von juristischen Personen in Anspruch genommen werden. Begünstigt ist nur derjenige, dem Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwendungen entstehen. Anschaffungskosten sind von der Begünstigung ausgeschlossen. Dies folgt aus dem Wortlaut der Norm, wonach nur "Herstellungs- ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3 Kulturgüter (Abs. 1 S. 2)

Rz. 5 Begünstigt sind bestimmte Gebäude oder Gebäudeteile, die nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal (Nr. 1) oder ein Teil einer als Einheit geschützten Gebäudegruppe oder Gesamtanlage sind (Nr. 2).[1] Der Begriff des durch § 10g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG begünstigten Baudenkmals ist identisch mit dem in § 7i Abs. 1 S. 1 EStG (§ 7i EStG Rz. 19f.). § 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 1.1 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 1 § 7h EStG regelt erhöhte Absetzungen, und zwar mit Wirkung seit dem Vz 2004 grundsätzlich jeweils bis zu 9 % in den ersten 8 Jahren und jeweils bis zu 7 % in den 4 Folgejahren, also insgesamt 100 %. Die Vorschrift begünstigt Herstellungskosten und – unter bestimmten Voraussetzungen – auch Anschaffungskosten für Modernisierungsmaßnahmen i. S. d. § 177 BauGB bei Gebäuden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 4.4 Begünstigte Maßnahmen

Rz. 23 Begünstigt sind grundsätzlich alle Baumaßnahmen, die zu Herstellungs- oder – unter den zusätzlichen Voraussetzungen von § 7i Abs. 1 S. 5 EStG [1] – zu Anschaffungskosten[2] führen und erforderlich sind für die Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder für eine sinnvolle Nutzung des Baudenkmals (Rz. 26).[3] Rz. 24 Die Umsetzung eines Baudenkmals – d. h. die Abtragung eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 8 Gebäudeteile, Eigentumswohnungen und Teileigentum – Feststellungsverfahren (Abs. 4)

Rz. 23 § 10g Abs. 4 S. 1 EStG dehnt die Begünstigung auf Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind (§ 7 Abs. 5a EStG), Eigentumswohnungen sowie das Teileigentum i. S. v. § 1 Abs. 3 WEG aus. § 10g Abs. 4 S. 2 EStG nimmt auf § 10e Abs. 7 EStG Bezug und stellt hierdurch klar, dass bei mehreren Berechtigten ein Feststellungsverfahren durchzuführen ist.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.3 Unrechtmäßige Erstattung (§ 42d Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 26 Nach § 42d Abs. 1 Nr. 2 EStG haftet ein Arbeitgeber für die LSt, die er beim LSt-Jahresausgleich zu Unrecht erstattet hat. Der LSt-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber nach § 42b EStG ist der letzte Abschnitt des LSt-Abzugsverfahrens. Er dient dem Zweck, dem Arbeitnehmer auf möglichst einfache Weise die LSt zu erstatten, die infolge einer schwankenden Höhe des Arbeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 4.6 Bemessungsgrundlage

Rz. 36 Bemessungsgrundlage für die erhöhten Absetzungen sind die – bescheinigten (Rz. 43ff.) – Herstellungskosten (Abs. 1 S. 1) und die Anschaffungskosten nach Abschluss des obligatorischen Vertrags (Abs. 1 S. 5), nicht aber Teilherstellungskosten[1] oder Anzahlungen auf Anschaffungskosten. Die Auslegung dieser Begriffe richtet sich nach den §§ 6, 7 EStG. Die Aufwendungen mü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 6 Ausdehnung auf gleichgestellte Objekte (Abs. 3)

Rz. 63 § 7h Abs. 3 EStG erweitert den Kreis der begünstigten Objekte. Gleichgestellt sind Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind. Begünstigt sind ferner Eigentumswohnungen sowie das Teileigentum i. S. v. § 1 Abs. 3 WEG. Auch eine neu hergestellte Eigentumswohnung fällt dem Grunde nach unter § 7h EStG, solange nicht das gesamte Gebäude neu hergest...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 4 Maßnahmen zur Herstellung eines neuen Gebäudes (Abs. 1a)

Rz. 46a § 7h Abs. 1a EStG regelt, dass erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen nicht in Betracht kommen, sofern Maßnahmen zur Herstellung eines neuen Gebäudes führen. Die Prüfung, ob Maßnahmen zur Herstellung eines neuen Gebäudes führen, obliegt der Finanzbehörde. § 7h Abs. 1a EStG ist erstmals auf Baumaßnahmen anzuwend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2 Haftung des Arbeitgebers (§ 42d Abs. 1)

Rz. 16c Der Arbeitgeber haftet nach § 42d Abs. 1 Nr. 1 bis 4 EStG für die LSt, die er einzubehalten und abzuführen hat (§ 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG), für die LSt, die er beim LSt-Jahresausgleich zu Unrecht erstattet hat (§ 42d Abs. 1 Nr. 2 EStG), für die ESt (LSt), die aufgrund fehlerhafter Angaben im Lohnkonto oder in der LSt-Bescheinigung verkürzt wird (§ 42d Abs. 1 Nr. 3 EStG), f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.1 Allgemeines

Rz. 3 Der Abzug nach § 10g EStG setzt voraus, dass Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen angefallen sind (Rz. 4); inländische Kulturgüter i. S. v. § 10g Abs. 1 S. 2 EStG vorliegen (Rz. 5), der eine abschließende Aufzählung enthält; die Kulturgüter grundsätzlich der wissenschaftlichen Forschung zur Verfügung stehen oder der Öffentlichkeit zugänglich sind (Rz. 6)...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 7.1 Anwendungsbereich von Abs. 2 S. 3

Rz. 18 Geht der Stpfl. während des Abzugszeitraums zur Einkunftserzielung über, ist der noch nicht berücksichtigte Teil der Aufwendungen, soweit diese auf Erhaltungsmaßnahmen entfallen, in diesem Zeitpunkt als Sonderausgabe abzuziehen. Erfolgt eine Nutzungsänderung für Einkunftszwecke nur teilweise, ist ein Sofortabzug in dem anteiligen Umfang vorzunehmen (§ 10f EStG Rz. 21....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 3 Ausschluss einer Haftung des Arbeitgebers (§ 42d Abs. 2)

Rz. 39 § 42d Abs. 2 EStG dient der negativen Abgrenzung des Haftungstatbestands des Abs. 1.[1] Abs. 2 hat ganz überwiegend nur deklaratorischen Charakter.[2] Rz. 40 Ein Arbeitgeber haftet nach § 42d Abs. 2 EStG nicht, soweit LSt nach § 39 Abs. 5, § 39a Abs. 5 EStG und in den vom Arbeitgeber angezeigten Fällen nach § 38 Abs. 4 S. 2 und 3 sowie § 41c Abs. 4 EStG beim Arbeitnehm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.2 Inhalt

Rz. 4 § 42d Abs. 1 EStG enthält in Nr. 1 und 2 Tatbestände, die zur Haftung eines Arbeitgebers für die LSt eines Arbeitnehmers infolge der Verletzung der Pflicht zur Einhaltung und Abführung der LSt führen, die inländischen Arbeitgebern und ausl. Arbeitnehmer-Verleihern obliegt. Nach Nr. 3 haftet ein Arbeitgeber für ESt (LSt), die aufgrund fehlerhafter Angaben im Lohnkonto o...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.2 Minderung um Zuschüsse

Rz. 13 Die Aufwendungen sind zu mindern um öffentliche oder private Zuwendungen, aus dem Kulturgut erzielte Einnahmen sowie sonstige erzielte Einnahmen (z. B. Eintrittsgelder, soweit keine Einkunftserzielungsabsicht vorliegt).[1] Zuschüsse müssen sich, damit sie anrechnungsfähig sind, nicht konkret auf die Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwendungen beziehen. Bei mehreren ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.8 Entstehen und Erlöschen der Haftungsschuld

Rz. 35 Der Haftungsanspruch des FA entsteht nach § 38 AO, sobald der Arbeitgeber den Haftungstatbestand i. S. v. § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG verwirklicht hat. Dies geschieht dadurch, dass er entgegen § 41a Abs. 1 EStG nicht spätestens am 10. nach Ablauf eines jeden LSt-Anmeldungszeitraums als Fälligkeitszeitpunkt die LSt ordnungsgemäß einbehalten und abgeführt hat.[1] Rz. 36 Die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 3.4 Maßnahmen aufgrund städtebaulicher Verträge

Rz. 23 Unter § 7h Abs. 1 S. 2 EStG fallen – über den Anwendungsbereich des § 7h Abs. 1 S. 1 EStG hinaus – Instandsetzungsmaßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes dienen, das in einem Sanierungsgebiet oder Entwicklungsbereich liegt[1], wenn dieses Gebäude wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.3.4 Gesamtschuldnerschaft von Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer nach § 42d Abs. 6 S. 5

Rz. 116 Soweit die Haftung des Entleihers reicht, sind der Verleiher als Arbeitgeber, der Entleiher und der Arbeitnehmer Gesamtschuldner (§ 42d Abs. 6 S. 5 EStG). Die Auswahl zwischen dem Verleiher (Arbeitgeber) und dem Leiharbeitnehmer hat das FA nach pflichtgemäßem Ermessen gem. § 42d Abs. 1 bis 5 EStG zu treffen (§ 42d Abs. 6 S. 8 EStG). Rz. 117 Was das Verhältnis zwischen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 3.1 Gebäude

Rz. 11 Die Förderung wird durch § 177 Abs. 1 BauGB, auf den § 7h Abs. 1 S. 1 EStG Bezug nimmt, nicht auf bestimmte Gebäude (§ 7 EStG Rz. 373ff.) beschränkt, sondern gilt umfassend. Unerheblich ist, ob sich das Gebäude im Privat- oder Betriebsvermögen befindet. Ferner ist nicht erforderlich, dass das Gebäude bestimmten Zwecken – z. B. Wohnzwecken – dient. Begünstigt ist daher...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.4 Haftung des Verleihers nach § 42d Abs. 7

Rz. 123 Soweit der Entleiher Arbeitgeber ist, haftet der Verleiher nach § 42d Abs. 7 EStG wie ein Entleiher nach § 42d Abs. 6 EStG. Der Entleiher ist ausnahmsweise dann Arbeitgeber, wenn er die Leiharbeitnehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung entlohnt (H 42d.2 "Steuerrechtlicher Arbeitgeber" LStH 2023). Aufgrund dessen wird der Entleiher einbehaltungs- und abführung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.3 Beschränkung auf erforderliche Maßnahmen (Abs. 1 S. 3)

Rz. 15 Begünstigt sind nach § 10g Abs. 1 S. 3 EStG nur Aufwendungen, die "erforderlich" sind. Erforderlich ist eine Maßnahme, wenn der Zustand des Kulturguts unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Denkmal- und Archivpflege diese Maßnahme als geboten erscheinen lässt (§ 7i EStG Rz. 46). Durch den Verweis in § 10g Abs. 3 S. 2 Halbs. 2 EStG auf § 7i S. 1-4 EStG wird gewähr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.3.5 Schätzung der Haftungsschuld des Entleihers (§ 42d Abs. 6 S. 7)

Rz. 119 Ist infolge der Umstände der Arbeitnehmerüberlassung die LSt schwer zu ermitteln, so ist die Haftungsschuld mit 15 % des zwischen Verleiher und Entleiher vereinbarten Entgelts ohne USt nach § 42d Abs. 6 S. 7 EStG anzunehmen, solange der Entleiher nicht glaubhaft macht, dass die LSt, für die er haftet, niedriger ist. Die Vorschrift ist lex specialis zu § 162 AO. Sie i...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 3 Nur bei Regiebetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von Körperschaften, die nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreit sind und die ihren Gewinn mach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahme-Überschussrechnung) ermitteln

Vor Zeilen 2-3 In den Zeilen 2-3 sind besondere Angaben zu machen, wenn die stpfl. Körperschaft ein Betrieb gewerblicher Art in der Form des Regiebetriebs ist, sowie bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von steuerbefreiten Körperschaften, deren Steuerfreiheit auf einer anderen Vorschrift als § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG beruht. Die Angaben sind erforderlich, da Überführungen von ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 9 Haftung beim LSt-Abzug durch einen Dritten (§ 42d Abs. 9 i. V. m. § 38 Abs. 3a)

Rz. 129 Ein Dritter ist ab 1.1.2004 zum LSt-Abzug nach § 38 Abs. 3a S. 1 EStG verpflichtet, wenn der Dritte sich gegen ihn richtende tarifvertragliche Geldansprüche des Arbeitnehmers erfüllt. Der Gesetzgeber ist zu dieser Regelung durch den BFH veranlasst worden.[1] Danach fehlte es bisher an einer gesetzlichen Grundlage für die Pflicht zum LSt-Abzug bei Entschädigungszahlun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.4 Rückgriff des als Haftender in Anspruch genommenen Arbeitgebers gegen Arbeitnehmer und Verzicht hierauf

Rz. 74 Der vom FA als Haftender herangezogene Arbeitgeber hat im Innenverhältnis gegen den Arbeitnehmer einen privatrechtlichen Rückgriffsanspruch aus Auftrag nach § 670 BGB. Der Anspruch ist zunächst auf Freistellung und nach der Erfüllung der Haftungsschuld auf Erstattung gerichtet. Der Rückgriffsanspruch ist privatrechtlicher Natur. Für seine Geltendmachung sind die Arbei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.3 Anwendungsbereich

Rz. 10 Persönlich unterliegt der Haftung für LSt der Arbeitgeber, der verpflichtet ist, LSt einzubehalten und abzuführen. Dies sind der inländische Arbeitgeber i. S. v. § 38 Abs. 1 Nr. 1 EStG und der ausl. Verleiher i. S. v. § 38 Abs. 1 Nr. 2 EStG. § 38 EStG stützt sich bei der Regelung der Steuererhebung durch Abzug vom Arbeitslohn auf den lohnsteuerrechtlichen Begriff des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.3.1 Doppelte Akzessorietät der Haftung des Entleihers

Rz. 104 Wird der Entleiher als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, so ist wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen zu unterscheiden, ob er als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer oder als Dritter nach § 42d Abs. 6 EStG neben dem Verleiher als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer haftet.[1] Nach § 42d Abs. 6 EStG haftet der Entleiher beschränkt auf die LSt fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 3.6.1 Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Modernisierungsaufwendungen

Rz. 30 Bemessungsgrundlagen sind ohne betragsmäßige Begrenzung die Herstellungskosten [1] begünstigter Maßnahmen. Sind Herstellungskosten angefallen, bevor das Sanierungsgebiet oder der städtebauliche Entwicklungsbereich förmlich festgelegt worden ist, können diese schon nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. die Anschaffungskosten, s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 3.7 Höhe der Absetzungen und Restwert

Rz. 41 Die jährliche AfA beträgt bei Herstellungsbeginn ab dem Vz 2004 in den ersten 8 Jahren höchstens 9 % der Bemessungsgrundlage, danach 4 Jahre lang maximal je 7 %. Der Stpfl. kann also auch bei Anschaffungen bzw. Herstellungen ab dem Vz 2004 innerhalb des Begünstigungszeitraums von 12 Jahren 100 % der Aufwendungen abschreiben. Mindestens ist allerdings im jeweiligen Jah...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.2 Verletzung der Einbehaltungs- und Abführungspflicht (§ 42d Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 22 Ein Arbeitgeber haftet nach § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG für die LSt, die er einzubehalten und abzuführen hat. Denn der Arbeitgeber hat die LSt nach § 38 Abs. 3 S. 1 EStG für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn einzubehalten und nach Maßgabe von § 41a Abs. 1 EStG an das Betriebsstätten-FA abzuführen. Der Arbeitgeber behält die LSt richtig ein, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 3.5 Zeitpunkt der Durchführung der Modernisierungsaufwendungen bzw. sukzessiver Erwerb

Rz. 27 Fraglich ist, ob es bei einseitiger Bindung des Käufers auf den Zeitpunkt des verbindlichen Angebots oder auf den rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrags durch Annahme durch den Initiator ankommt. Modernisierungsmaßnahmen, die schon vor Entstehen der Erwerbsverpflichtung durchgeführt werden, sind nicht begünstigt. Nach dem Wortlaut von § 7h EStG sind in Anschaffung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.3.2 Gründe für einen Ausschluss der Entleiherhaftung

Rz. 108 Ein Entleiher haftet nach § 42d Abs. 6 S. 1 EStG ausnahmsweise nicht in den Fällen einer Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs. 3 AÜG . Hierunter fallen u. a. folgende Sachverhalte: Arbeitgeber desselben Wirtschaftszweigs überlassen untereinander Arbeitnehmer, um Kurzarbeit oder Entlassungen zu vermeiden (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 AÜG). Konzernunternehmen i. S. v. § 18 AktG hel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 4.1 Gebäude im Inland

Rz. 15 Dem Gebäude[1] gleichgestellt ist ein unselbstständiger Gebäudeteil, wenn dieser Teil als solcher ein Baudenkmal ist (§ 7h Abs. 1 S. 3 EStG).[2] Entscheidend ist die Denkmaleigenschaft.[3] Nach § 7i Abs. 3 EStG i. V. m. § 7h Abs. 3 EStG sind den Gebäuden gleichgestellt selbstständige Gebäudeteile, Eigentumswohnungen und Teileigentum. Rz. 16 Deshalb ist es auch unerheblich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.1 Zweck der Haftung, Akzessorietät, Verschulden

Rz. 17 Zweck der Haftung des Arbeitgebers nach § 42d Abs. 1 ist es, die Steuerschuld gegen den Arbeitnehmer zu sichern.[1] Daher ist die Haftung des Arbeitgebers akzessorisch in dem Sinn, dass sie nur insoweit entsteht und solange besteht, als der Arbeitnehmer LSt oder ESt schuldet. Der Arbeitgeber haftet nur für diejenige LSt, die er einzubehalten gesetzlich verpflichtet is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 3.3 Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot

Rz. 18 § 7h Abs. 1 S. 1 EStG begünstigt Maßnahmen, die aufgrund eines Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebots gem. § 177 BauGB erfolgen. Umfassende Änderungen eines Gebäudes wie dessen Anbau, Umbau oder Erweiterung stellen weder eine Instandsetzung noch eine Modernisierung i. S. v. § 177 BauGB dar.[1] Gleiches gilt für den Neuaufbau eines abgebrochenen Gebäudes, auch wen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 7h Abs. 1 EStG wurde durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 v. 29.12.2003[1] im Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat mit Wirkung ab Vz 2004 geändert. Die Kürzung weiterer Steuervergünstigungen zur Haushaltskonsolidierung war Gegenstand kontroverser Erörterungen im Finanzausschuss des Bundestags.[2] Zwar hat der Vermittlungsausschuss seine Regelungsko...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2.4 Fehlerhafte Aufzeichnungen (§ 42d Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 27 Ein Arbeitgeber haftet nach § 42d Abs. 1 Nr. 3 für die ESt (LSt), die aufgrund fehlerhafter Eintragungen im Lohnkonto[1] oder in der LSt-Bescheinigung verkürzt wird. Die Vorschrift dehnt die Haftung des Arbeitgebers in das Verfahren zur Veranlagung des Arbeitnehmers zur ESt aus, in dem die angeführten Unterlagen sich als Beweismittel auswirken können. Mit der Vorschri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 3 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 12 Voraussetzung für die AfA nach § 7i EStG ist eine Nutzung zu Einkunftszwecken. Diese muss bei Personengesellschaften aus Sicht des jeweiligen Gesellschafters vorliegen. Anleger, die nach Durchführung von Investitionen beitreten, können die erhöhten Absetzungen nur zeitanteilig für die Aufwendungen in Anspruch nehmen, die nach ihrem Beitritt anfallen.[1] Folglich sollt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7i Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen

1 Allgemeines 1.1 Zweck der Vorschrift Rz. 1 § 7i EStG unterstützt durch steuerliche Begünstigung die private Initiative zur Erhaltung und Modernisierung kulturhistorisch und städtebaulich wertvoller Gebäude im Inland.[1] 1.2 Rechtsentwicklung Rz. 2 § 7i Abs. 1 EStG wurde durch G. v. 29.12.2003[1] im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens mit Wirkung ab dem Vz 2004 geändert. Dabei ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7i... / 4.7 Höhe der Absetzungen

Rz. 39 Die jährliche AfA beträgt bei Anschaffungen und Herstellungsbeginn ab dem Vz 2004 in den ersten 8 Jahren höchstens 9 % der Bemessungsgrundlage, danach 4 Jahre lang maximal je 7 %. Der Stpfl. kann also auch bei Anschaffungen bzw. Herstellungen ab dem Vz 2004 innerhalb des Begünstigungszeitraums 100 % der Aufwendungen abschreiben. Mindestens ist allerdings im jeweiligen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7h... / 3.6.2 Minderung der Bemessungsgrundlage

Rz. 38 Die Bemessungsgrundlage ist um Zuschüsse zu begünstigten Maßnahmen zu mindern, die aus Sanierungs- oder Entwicklungsförderungsmitteln nach § 177 Abs. 4 und 5 BauGB gewährt werden. Rz. 39 Die Zuordnung sonstiger Zuschüsse zu begünstigten und nicht begünstigten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten richtet sich ebenfalls nach dem Förderzweck des Zuschusses[1], wonach ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.1 Allgemeines

Rz. 81 Das Betriebsstätten-FA hat die nachzufordernde LSt gegen den Arbeitgeber nach § 42d Abs. 4 EStG grundsätzlich durch schriftlichen Haftungsbescheid i. S. v. § 191 Abs. 1 AO geltend zu machen, wenn der Arbeitgeber nicht die LSt angemeldet oder seine Zahlungsverpflichtung nicht nach § 42d Abs. 4 Nr. 2 EStG schriftlich anerkannt hat.[1] Das Betriebsstätten-FA kann sich an...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.5 Anordnung zur Sicherung des Steueranspruchs (§ 42d Abs. 8)

Rz. 125 Das Betriebsstätten-FA kann hinsichtlich der LSt der Leiharbeitnehmer nach § 42d Abs. 8 EStG anordnen, dass der Entleiher einen bestimmten Teil des mit dem Verleiher vereinbarten Entgelts einzubehalten und abzuführen hat, wenn dies zur Sicherung des Steueranspruchs notwendig ist. Diese Vorschrift hat ihr Vorbild in § 50a Abs. 7 EStG zum Steuerabzug bei beschränkt Stp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.2.2 Ausschluss einer Inanspruchnahme des Arbeitnehmers

Rz. 53 Ein Arbeitnehmer kann nicht als Gesamtschuldner herangezogen werden, wenn der Arbeitgeber die LSt vorschriftsmäßig einbehalten hat. Damit ist der LSt-Anspruch des Fiskus aus der Sicht des Arbeitnehmers grundsätzlich erfüllt. Dies lässt sich im Umkehrschluss aus der Ausnahmevorschrift des § 42d Abs. 3 Nr. 2 EStG (Rz. 52) folgern. Damit ist die LSt i. S. v. § 36 Abs. 2 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.2 Haftung des Verleihers als Arbeitgeber nach § 42d Abs. 1

Rz. 101 Der Verleiher ist grundsätzlich im arbeits- und lohnsteuerrechtlichen Sinn der Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer mit der Folge, dass er für nicht einbehaltene und nicht abgeführte LSt nach § 42d Abs. 1 EStG haftet. Denn aufgrund eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags verpflichtet sich der Verleiher, dem Entleiher vorübergehend für die Arbeitsleistung einen leistungsfä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5.6 Entbehrlichkeit von Haftungsbescheid und Leistungsgebot (§ 42d Abs. 4)

Rz. 94 Eine Haftungsinanspruchnahme eines Arbeitgebers geschieht i. d. R. durch einen Haftungsbescheid nach § 191 AO. Ausnahmsweise sind ein Haftungsbescheid und ein Leistungsgebot entbehrlich, soweit der Arbeitgeber die einzubehaltende LSt angemeldet (§ 42d Abs. 4 Nr. 1 EStG) oder wenn er nach einer LSt-Außenprüfung seine Zahlungsverpflichtung schriftlich anerkannt hat (§ 4...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 7 Erstattungsberechtigung für überzahlte LSt

Rz. 98a Der Erstattungsanspruch für überzahlte LSt steht i. d. R. dem Arbeitnehmer zu. Erstattungsberechtigt ist nach § 37 Abs. 2 AO derjenige, für dessen Rechnung gezahlt worden ist. Dies ist der Arbeitnehmer als Schuldner der LSt. Statt einer Erstattung kann der Arbeitnehmer eine Anrechnung des Haftungsbetrags auf seine ESt nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG verlangen. Dies gilt i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 7.2.3 Wechsel zur Nutzung zu Wohnzwecken

Rz. 21 Bei einem Wechsel zu Wohnzwecken ist ein Abzug nach § 10g EStG in dem jeweiligen Jahr der Nutzung zu Wohnzwecken nach allgemeinen Grundsätzen ausgeschlossen. Wird ein zu Wohnzwecken genutztes Objekt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, ist ein Abzug ab dem Vz der begünstigten Nutzung – als Jahresbetrag (Rz. 17) – zulässig, da nicht entscheidend ist, dass die Nutzung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.3.3 Nachrangige Inanspruchnahme des Arbeitgebers

Rz. 72 Nach § 42d Abs. 3 S. 3 EStG kann der Arbeitgeber auch dann in Anspruch genommen werden, wenn der Arbeitnehmer zu veranlagen ist.[1] Dies schließt jedoch nicht eine nachrangige Inanspruchnahme des Arbeitgebers und eine vorrangige Heranziehung des Arbeitnehmers aus. Beispielsweise kann wohl eine vorrangige, nicht aber nachrangige Heranziehung des Arbeitgebers unzulässig ...mehr