Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Nichtveranlagungsbescheinigung / Zusammenfassung

Begriff Kapitalerträge unterliegen in den Fällen des § 43 EStG regelmäßig einem Kapitalertragsteuerabzug. Durch eine sog. Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) kann der zum Steuerabzug Verpflichtete in den gesetzlich vorgesehenen Fällen vom Steuereinbehalt absehen und die Kapitalerträge "brutto" an den Gläubiger auszahlen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 12.3.2.3 Mitunternehmerschaften

Rz. 347 § 8 Nr. 5 GewStG ist bei der Ermittlung des Gewerbeertrags von Mitunternehmerschaften anzuwenden, da §§ 3 Nr. 40, 3c Abs. 2 EStG und § 8b Abs. 1 KStG nach § 7 S. 4 GewStG auch insoweit gelten.[1]mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 16.4 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 419 Im Rahmen von § 8 Nr. 12 GewStG sind ausl. Steuern nur insoweit hinzuzurechnen, als sie auf Gewinne bzw. Gewinnanteile entfallen, die nicht Teil des Gewerbeertrags sind, weil sie entweder bei dessen Ermittlung außer Ansatz bleiben oder nach § 9 GewStG abzuziehen sind. Außer Ansatz gelassen werden bei der Ermittlung des Gewerbeertrags insbesondere die durch eine ausl....mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / f) Praxisfall: Zeitvergütung als Steuersparmodell für den Erben

Rz. 40 Praxisfall Die Erblasserin verstarb Mitte 2002[87] Alleinerbin kraft Testierung aus 1996 ist die Tochter. Angeordnet ist Testamentsvollstreckung durch den Steuerberater für die Dauer von 20 Jahren. Das Testament enthält folgende Vergütungsregelung: "Für jedes Jahr erhält er Testamentsvollstrecker 1,5 % vom Bruttonachlass". Der Nachlass setzt sich wie folgt zusammen:mehr

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Haftung / 1.4 Haftung des Betriebsübernehmers

Wird ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet, haftet der Erwerber für Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet, und für Steuerabzugsbeträge.[1] Bittet ein Kaufinteressent das Finanzamt um Auskunft über Rückstände an Betriebssteuern und Steuerabzugsbeträgen, für di...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 15.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 391 Nach § 8 Nr. 10 GewStG werden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S.d. § 7 S. 1 GewStG Gewinnminderungen wieder hinzugerechnet, die durch Ansatz des niedrigeren Teilwerts des Anteils an einer Körperschaft[1] oder durch Veräußerung oder Entnahme des Anteils an einer Körperschaft oder bei Auflösung oder Herabsetzung des Kapitals der Körperschaft[2] entstanden sind, soweit de...mehr

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Nichtveranlagungsbescheinigung / 1.4 Nicht steuerbefreite inländische Körperschaften

Unbeschränkt steuerpflichtige und nicht steuerbefreite Körperschaften, denen der Freibetrag nach § 24 KStG zusteht und deren Einkommen den Freibetrag von 5.000 EUR nicht übersteigt, haben Anspruch auf Erteilung einer NV-Bescheinigung.[1]mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 13.4 Mitunternehmerschaft

Rz. 374 Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 8 GewStG setzt weiterhin voraus, dass ein gewerbliches Unternehmen als Mitunternehmer i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG an der ebenfalls gewerblich tätigen Personengesellschaft beteiligt ist.[1] Der Anteil an der Personengesellschaft muss zum Betriebsvermögen des Gesellschafters gehören. Zudem muss der Gesellschafter Mitunternehmer s...mehr

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Nichtveranlagungsbescheinigung / 3.2 Geltungsdauer

Die Geltungsdauer einer NV-Bescheinigung darf grundsätzlich 3 Jahre nicht überschreiten. Sie muss am Schluss eines Kalenderjahrs enden.[1] Lediglich die Bescheinigungen nach § 44a Abs. 5 EStG sind unbefristet auszustellen. Verstirbt ein Ehegatte, bleibt die NV-Bescheinigung bis zum Ende des laufenden VZ noch für solche Kapitalerträge wirksam, bei denen die alleinige Gläubiger...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / (e) Steuerliche Aspekte

Rz. 63 Die Abschreibung vermieteter Objekte – unabhängig von Alt- und Neubauten – beträgt 2 % p.a. linear bezogen auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Grundstück. Erhöhte Abschreibungen gibt es für denkmalgeschützte Objekte und Objekte in Sanierungsgebieten (vgl. § 7h, i EStG). Zu den abzugsfähigen Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ge...mehr

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Haftung / Zusammenfassung

Begriff Haftung im steuerrechtlichen Sinne bedeutet Einstehen für eine fremde (Steuer-)Schuld. Es haftet auch derjenige, der ein unter Lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortführt. Generell gilt auch für Umsatzsteuerschulden, dass insbesondere ein gesetzlicher Vertreter (§ 6...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 14.4 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 388 Hinzuzurechnen sind nach § 8 Nr. 9 GewStG alle bei der Ermittlung des Gewinns nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG abgezogenen Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke. Werden hinzugerechnete Zuwendungen i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG in einem späteren Wj. zurückgezahlt, ist der Gewerbeertrag zur Vermeidung einer Doppelerfassung um die Rückzahlung zu kürzen, soweit ...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / V. Zusammenfassung und Gestaltungshinweise

Rz. 65 Durch höchstrichterliche Rechtsprechung ist geklärt, dass der Testamentsvollstrecker bei einer Vollrechtstreuhand an einem einzelkaufmännischen Unternehmen die Unternehmereigenschaft im Sinne des Umsatzsteuergesetzes mit allen umsatzsteuerlichen Konsequenzen hieraus bekleidet. Besonders zu beachten ist jedoch, dass der oder die Treugeber-Erben auch Unternehmer werden,...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 14.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 384 Nach § 8 Nr. 9 GewStG sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 7 S. 1 GewStG die Ausgaben i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG wieder hinzuzurechnen, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind. Hierunter fallen Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. §§ 52 bis 54 AO. Rz. 385 § 8 Nr. 9 GewStG gilt für Körperschaften sowie für Perso...mehr

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Nichtveranlagungsbescheinigung / 3.4 Kontrolle

Auf dem Antragsvordruck[1] sind für natürliche Personen und nicht steuerbefreite Körperschaften, die Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, Angaben zur Höhe der voraussichtlichen Einkünfte zu machen. Im Nachhinein kann die Finanzverwaltung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die Angabe der tatsächlichen Einkünfte verlangen und den Steuerpflichtigen ­z. B. zur Abgabe ei...mehr

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Nichtveranlagungsbescheinigung / 1.2.4 Erstattung durch das Finanzamt

Ist in den unter Tz. 1.2.1 genannten Fällen Kapitalertragsteuer einbehalten worden, weil die Bescheinigung zu spät eingereicht wurde, und berichtigt das Kreditinstitut die Kapitalertragsteueranmeldung nicht, kann die Kapitalertragsteuer zur Vermeidung von sachlichen Härten durch das für den Steuerpflichtigen zuständige Finanzamt erstattet werden.[1] Darüber hinaus kommt in de...mehr

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Nichtveranlagungsbescheinigung / 1.6 Personengesellschaften mit steuerbefreiten Gesellschaftern

Für Personengesellschaften kann grundsätzlich keine NV-Bescheinigung ausgestellt werden. Diese Kapitalertragsteuer kann regelmäßig nur über eine Einkommen-/Körperschaftsteuerveranlagung der Gesellschafter angerechnet werden. Somit ist selbst dann ein Steuerabzug vorzunehmen, wenn an der Gesellschaft Personen beteiligt sind, für die eine NV-Bescheinigung nach den o. g. Grundsä...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / 1. Unentgeltliche Tätigkeit

Rz. 94 Erfolgt die Testamentsvollstreckung unentgeltlich, so mangelt es bereits am objektiven und subjektiven Tatbestand einer Einkünfteerzielung[173] und somit an einer einkommensteuerbaren Tätigkeit, egal, ob der Testamentsvollstrecker als "Privatperson" oder im Rahmen einer selbstständigen freiberuflichen Tätigkeit agiert.[174] Ansonsten ist zu differenzieren.mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / c) Verwaltungsvermögenstest

Rz. 115 Ist die erste Hürde geschafft und begünstigungsfähiges Vermögen prinzipiell zu bejahen, sind erwerbszeitpunktbezogen weitere komplexe Prüfschritte erforderlich. Denn der gemeine Wert des begünstigungsfähigen Vermögens ist in begünstigtes Vermögen einerseits und Verwaltungsvermögen bzw. nicht begünstigtes Vermögen andererseits zu filetieren. Aus dem Saldo des begünstig...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / 6. Betriebsvermögensbegünstigungen bei Weiterübertragung

Rz. 136 Die Betriebsvermögensbegünstigungen sollen nur demjenigen Erwerber zugute kommen, der letztlich begünstigungsfähiges Betriebsvermögen erwirbt und unter Beachtung der einschlägigen Regelungen fortführt bzw. erhält. In §§ 13a Abs. 5, 13c Abs. 2 S. 1, 28a Abs. 1 S. 2 ErbStG wird daher geregelt, dass ein Erwerber die Betriebsvermögensbegünstigungen nicht in Anspruch nehm...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 11.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 307 Nach § 8 Nr. 4 GewStG werden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 7 S. 1 GewStG die Gewinnanteile, die an persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA auf ihre nicht auf das Grundkapital gemachten Einlagen oder als Vergütung (Tantieme) für die Geschäftsführung verteilt worden sind, wieder hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.3 Bewegliche Wirtschaftsgüter

Rz. 179 § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG erfasst Entgelte für die Benutzung fremder beweglicher Anlagegüter in Form von Miet- und Pachtzinsen oder Leasingraten. Es kann sich um Maschinen, Transportmittel, Gegenstände der Büroeinrichtung, ähnliche betriebliche Vorrichtungen und Anlagen handeln. Die Gegenstände dürfen nicht in Grundbesitz bestehen. Sie müssen als Anlagevermögen im B...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.8 Besonderheiten bei Gesellschaften

Rz. 213 Mietet oder pachtet eine Personengesellschaft bewegliche Anlagegüter von einem ihrer Gesellschafter, findet § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG keine Anwendung. Miet- oder Pachtzinsen werden durch den Ansatz von Sonderbetriebseinnahmen kompensiert. Rz. 214 Überlässt der Gesellschafter einer Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut zur Nutzung, das er im Rahmen seines Gewerbebet...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 6.3 Stiller Gesellschafter

Rz. 156 Nach § 230 HGB liegt eine stille Gesellschaft vor, wenn jemand an dem Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt ist, die in das Vermögen des Unternehmers übergeht. Die stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft. Zwischen dem Unternehmer und dem stillen Gesellschafter muss ein Gesellschaftsvertrag, der die Erreichung eines gemeinsamen Zweck...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.4 Anlagevermögen

Rz. 186 Bei den überlassenen Gegenständen muss es sich der Art nach um Wirtschaftsgüter handeln, die zum Anlagevermögen des Nutzenden gehören würden, wenn sie sich in seinem Eigentum befänden (fiktives Anlagevermögen).[1] Was als Anlagevermögen gilt, bestimmt sich nach den Grundsätzen des ESt-Rechts. Über § 5 Abs. 1 EStG ist auf das Handelsrecht zurückzugreifen. Danach gehör...mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Bartsch/Ott-Eulberg/Schebesta, Praxishandbuch Erbrecht und Banken, 3. Auflage 2017 Bauer/Schaub, Grundbuchordnung: GBO Kommentar, 4. Auflage 2018 BeckOK GmbHG, hrsg. v. Ziemons/Jaeger/Pöschke, 50. Edition, Stand: 1.5.2021 Becksche Online-Formulare Erbrecht, 25. Edition 2019 Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage 2020 Berndt/Götz, Stiftungen und Unternehm...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / b) Gewerbesteuer

Rz. 47 Bei der Vollrechtstreuhand an einem einzelkaufmännischen Unternehmen wird nach hier vertretener Auffassung vergleichbar einer atypisch stillen Gesellschaft eine Mitunternehmerschaft im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EStG zwischen dem Vollrechtstreuhänder bzw. Testamentsvollstrecker und dem oder den Treugeber-Erben begründet. Rz. 48 Sachlich gewerbesteuerpflichtig wir...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 Die Hinzurechnungstatbestände nach § 8 GewStG gelten – ebenso wie die Kürzungstatbestände nach § 9 GewStG – grundsätzlich für alle im Inland betriebene Gewerbebetriebe. Ausgenommen sind inl. öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten hinsichtlich des Geschäfts mit Werbesendungen und Seeschifffahrtsunternehmen, soweit sie ihren Gewinn im jeweiligen Ez nach § 5a EStG ermit...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.3.2 Entgelte

Rz. 47 Unter Entgelte für Schulden sind alle Gegenleistungen zu verstehen, die für die Nutzung des Fremdkapitals gewährt werden. Es muss sich um Leistungen handeln, die Gegenleistungen für die Zurverfügungstellung von Fremdmitteln darstellen.[1] Hierunter fallen sowohl gewinn- als auch umsatzabhängige Vergütungen für die Überlassung von Fremdkapital, außerdem Entgelte für ei...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 11.3 Persönlich haftender Gesellschafter

Rz. 313 Persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA sind nach § 278 Abs. 1 AktG Gesellschafter, die gegenüber den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haften. Abzustellen ist auf die aktienrechtliche Stellung des Gesellschafters. Gesellschafter i. d. S. kann neben einer natürlichen Person auch eine Kapitalgesellschaft[1] oder eine GmbH & Co. KG sein.[2] Gleiches gilt für e...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.3.4 Aufwendungen für die Überlassung

Rz. 284 Hinzuzurechnen sind alle Aufwendungen, die im Hinblick auf die zeitlich befristete Überlassung des Rechts entstehen. Dies können einmalige oder laufende Zahlungen, z. B. Lizenzzahlungen und Konzessionsgebühren, sein. Hierzu rechnen nicht nur Aufwendungen, die eine unmittelbare Gegenleistung für die Einräumung des entsprechenden Rechts darstellen. Auch Aufwendungen fü...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.5 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 79 Die Entgelte für Schulden und die den Entgelten für Schulden gleichgestellten Beträge unterliegen grundsätzlich in voller Höhe der Hinzurechnung und gehen damit in voller Höhe in die Summe der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG ein. Diese Summe der Hinzurechnungen wird dann jedoch nach § 8 Nr. 1 GewStG um den alle Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. a bis f GewS...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.4 Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe (§ 8 Nr. 1 Buchst. f S. 2 GewStG)

Rz. 294 § 8 Nr. 1 Buchst. f S. 2 GewStG nimmt Aufwendungen von der Hinzurechnung aus, die nach § 25 KSVG Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe sind. Ohne diese Ausnahme würden die Aufwendungen mit Künstlersozialabgabe und GewSt belastet. Ob auf die Aufwendungen tatsächlich Künstlersozialabgabe erhoben wird, ist unerheblich. Rz. 295 Bemessungsgrundlage für die Künst...mehr

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Annuitätendarlehen: Zins, T... / 4.1 Auflösung des Disagios über die Laufzeit

Die Vorgaben für die bilanzielle Behandlung des Disagios in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz sind unterschiedlich. Das Handelsrecht behandelt das Disagio als Sonderposten; es bietet dem Bilanzierenden ein Wahlrecht, das Disagio als aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren oder es sofort gewinnwirksam als Aufwand zu verbuchen. Sofern eine Aktivierung als Rech...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / III. Abzugsbeschränkungen durch § 4 Abs. 5 EStG

Nichtabzugsfähige BA? Erfüllen die Aufwendungen die Voraussetzungen des BA-Abzugs, so bleibt weiter zu prüfen, ob ein Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 EStG (nichtabzugsfähige BA) greift. In Betracht kommen hier insbesondere § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG (Geschenke) oder § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG (unangemessener Repräsentationsaufwand). 1. Geschenke (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG) Geschenk...mehr

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Ertragsteuerrechtliche Beha... / IV. Token als Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 19 EStG

Werden dem Arbeitnehmer Token verbilligt oder unentgeltlich überlassen, ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Geldleistung i.S.d. § 8 Abs. 1 EStG oder ein Sachbezug i.S.d. § 8 Abs. 2 S. 1 EStG vorliegt. Die Bewertung eines Sachbezugs erfolgt mit dem um die üblichen Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort im Zeitpunkt des Zuflusses (§ 8 Abs. 2 S. 1 EStG). Token,...mehr

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Ertragsteuerrechtliche Beha... / a) Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG)

Einheiten einer virtuellen Währung und sonstige Token sind ein "anderes Wirtschaftsgut" i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Einheiten einer virtuellen Währung und von sonstigen Token können daher Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG darstellen, wenn der Ze...mehr

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Ertragsteuerrechtliche Beha... / b) Sonstige Einkünfte aus Leistungen i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG

Nach Ansicht des BMF sind Einkünfte aus der Blockerstellung mittels Proof of Work (Mining) und Proof of Stake (Forging), die keiner anderen Einkunftsart zugerechnet werden können, als Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbar.[41] Als Leistung kommt jedes wie auch immer geartete aktive, passive oder nichtwirtschaftliche Verhalten der Steuerpflichtigen in Betracht. Bei der Verkn...mehr

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Ertragsteuerrechtliche Beha... / 1. Keine Verlängerung der Veräußerungsfrist nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 4 EStG

Die für die Praxis wohl relevanteste Aussage des neuen BMF-Schreibens ist, dass bei virtuellen Währungen die Verlängerung der Veräußerungsfrist nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 4 EStG nicht zur Anwendung kommt. Mithin unterliegen – im Privatvermögen gehaltene – Kryptowährungen regelmäßig nur der einjährigen Haltefrist und können im Anschluss daran grundsätzlich steuerfrei verä...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / 2. Unangemessener Repräsentationsaufwand (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG)

Persönliche Motive: Aufwendungen berühren nach der BFH-Rechtsprechung die Lebensführung i.S.d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG, wenn sie durch die persönlichen Motive des Steuerpflichtigen mitveranlasst sind, ohne dass deshalb die betriebliche Veranlassung zu verneinen ist und ohne dass es einer teilweisen privaten Nutzung des betreffenden Wirtschaftsguts bedarf. Zur Überprüfung des...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / 1. Geschenke (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG)

Geschenk = unentgeltliche Zuwendung: Ein Geschenk setzt eine unentgeltliche Zuwendung an einen Dritten voraus. Unentgeltlichkeit ist nicht gegeben, wenn die Zuwendung als Entgelt für eine bestimmte Gegenleistung des Empfängers anzusehen ist. Gegenleistung: Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen werden getätigt, um im Gegenzug eine ausgeglichene CO2-Bilanz des Unternehmens vorw...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 4. Pflicht zur Abgabe einer ESt-Erklärung

Verschiedene Regelungen im EStG und in der EStDV führen zur Abgabepflicht innerhalb der in Tz. I.3 genannten Fristen. Grundsätzlich ist für die Frage der Abgabepflicht einer ESt-Erklärung danach zu unterscheiden, ob es sich bei den steuerpflichtigen Personen um Arbeitnehmer oder andere Personen handelt. Auszug aus dem Formular EST 1 A: Arbeitnehmer: Besteht das Einkommen ganz ...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / 1. Betriebliche Aufwendungen

Begriff der Betriebsausgaben: Betriebsausgaben (BA) sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Der Begriff der "Aufwendungen" wird im EStG als Oberbegriff für "Ausgaben" und "Aufwand" verwendet und ist sowohl nach der BFH-Rechtsprechung[1] als auch der im Schrifttum überwiegenden Auffassung[2] im Sinne aller Wertabflüsse zu verstehen, die...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 1. Elektronische Abgabe der Einkommensteuererklärung

Grundsatz: Die Einkommensteuer (ESt) wird nach Ablauf des Kalenderjahres – sog. Veranlagungszeitraum (VZ) – nach dem Einkommen veranlagt, das der Steuerpflichtige in diesem VZ bezogen hat, soweit nicht nach § 43 Abs. 5 EStG (Kapitalerträge mit Abgeltungswirkung des Steuerabzugs) und § 46 EStG (bestimmte Arbeitnehmerfälle) eine Veranlagung unterbleibt. Grundsätzlich hat der Steue...mehr

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Ertragsteuerrechtliche Beha... / d) Airdrops

Bei den sog. Airdrops wird im BMF-Schreiben bereits dann eine Gegenleistung des Steuerpflichtigen (Leistung i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG ) angenommen, wenn dieser sich auf einer Plattform anmeldet und Daten von sich preisgibt, die über die Informationen hinausgehen, die für die schlichte technische Zuteilung/Bereitstellung erforderlich sind.[46] Beachten Sie: Eine Unterscheidung in St...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 1. Anlage AV

Mithilfe der Angaben in der Anlage AV wird ein (zusätzlicher) Sonderausgabenabzug für sog. "Riesterverträge" geltend gemacht. Hierzu ist die elektronische Übermittlung der Daten seitens des Anbieters unbedingte Voraussetzung. Der Sonderausgabenabzug wird grds. für sämtliche vom Anbieter übermittelten Altersvorsorgeverträge gewährt. Es sind nicht mehr die Verträge anzugeben, f...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 2. Unterlagen zur Steuererklärung

Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung betrifft nicht ausschließlich die ESt-Erklärung, sondern auch weitere Unterlagen zur Steuererklärung. Im Einzelnen sind Einnahmenüberschussrechnungen (vgl. § 60 Abs. 4 S. 1 EStDV), Bilanzen einschl. Gewinn- und Verlustrechnungen (vgl. § 5b Abs. 1 EStG) und Gewinnermittlungen für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach Durch...mehr

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Aufwendungen für freiwillig... / 4. Angemessenheit von BA

Ob die Aufwendungen angemessen sind, spielt für den Begriff der BA allgemein – und somit auch für Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen – keine Rolle. § 4 Abs. 4 EStG stellt nur auf die Veranlassung durch den Betrieb ab. Als Korrektiv sieht § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG ein Abzugsverbot für solche Aufwendungen vor, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Persone...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 4. Anlage Energetische Maßnahmen

Die Anlage Energetische Maßnahmen besteht seit VZ 2020 und dient der Umsetzung der Steuerermäßigung nach § 35c EStG für zu eigenen Wohnzwecken genutzte eigene Gebäude. Wichtige Änderungen in der Anlage Energetische Maßnahmen: Bisherige Zeile 7 mit Abfragen zur Veräußerung des Objekts: Die bisherige Zeile 7 ist ersatzlos entfallen. Zeile 8 (Abfrage der Inanspruchnahme der Begüns...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 3. Anlage Sonderausgaben

Die Anlage Sonderausgaben umfasst explizit nicht Versicherungsaufwendungen oder Altersvorsorgebeiträge (s. Überschrift zur Zeile 3). Im Einzelnen werden über die Anlage Sonderausgaben folgende Aufwendungen erfasst: Kirchensteuer als Sonderausgabe Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) Berufsausbildungskosten Gezahlte Versorgungsleistungen aus Renten und Dauernden Lasten Unte...mehr