Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. §§ 4 Abs 4, 9, 9c und 10 EStG

Rn. 20 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Aufwendungen, die der Natur nach als BA, WK oder SA zu behandeln sind, können nicht als ag Belastungen berücksichtigt werden.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Vereinfachtes Haftungsverfahren (§ 42d Abs 4 EStG) – Exkurs: Haftungs-/Nachforderungsbescheid

1. Haftungsbescheid a) Allgemeines Rn. 55 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Das Haftungsverfahren ist in § 42d EStG nicht geregelt. Es gelten die Vorschriften der AO. § 42d Abs 4 EStG beinhaltet eine Verwaltungsvereinfachung; Abs 4 verzichtet in den beiden dort genannten Fällen für die Inanspruchnahme des ArbG auf einen schriftlichen Haftungsbescheid und ein Leistungsgebot. In anderen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Grundregel (§ 4j Abs 1 S 1–3, Abs 2 u 3 EStG)

A. Tatbestandsvoraussetzungen 1. Aufwendungen für Rechteüberlassung Rn. 4 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Auf der Tatbestandsebene erfordert die Anwendung des § 4j EStG in einem Schritt das Vorliegen von Zitat "Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen, technis...mehr

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Transparente Besteuerung einer KGaA nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG

Leitsatz 1. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG ist nicht in der Weise auszulegen, dass die Erzielung betrieblicher Kapitaleinkünfte für einen persönlich haftenden Gesellschafter (phG) im Rahmen seiner Beteiligung an der KGaA ausgeschlossen ist. 2. Die Schachtelprivilegien des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b DBA-Schweiz 1971/2002 und des Art. 20 Abs. 2 Satz 3 DBA-Luxemburg 1958/1973...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 42d Haftung des Arbeitgebers und Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung

Schrifttum: Offerhaus, Zur Haftung des ArbG im LSt-Verfahren, BB 1982, 793; Schick, Steuerschuld und Steuerhaftung im LSt-Verfahren, BB 1983, 1041; Giloy, Abwehrmaßnahmen des ArbN bei unberechtigtem Steuerabzug vom Arbeitslohn, BB 1983, 2104; Offerhaus, Pauschalierungs- oder Haftungsbescheid nach einer LSt-Außenprüfung, StbJb 1983/84, 291; Hahn, Zur Problematik der Haftung des Ar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 4j Aufwendungen für Rechteüberlassungen

Schrifttum: Benz/Böhmer, Der Regierungsentwurf eines § 4j EStG zur Beschränkung der Abziehbarkeit von Lizenzzahlungen (Lizenzschranke), DB 2017, 206; Ditz/Quilitzsch, Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen – die Einführung einer Lizenzschranke in § 4j EStG, DStR 2017, 1561; Hagemann/Kahlenberg, Zweifelsfragen zur Wirkung der grenzübersch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 4k Betriebsausgabenabzug bei Besteuerungsinkongruenzen

Schrifttum: Grotherr, Keine Mitteilungspflicht gemäß §§ 138dff AO für hybride Gestaltungen – Entfallen deren Meldungen wegen § 4k EStG-RefE?, IWB 2020, 729; Grotherr, ATAD-Umsetzungsgesetz: Anwendungs- und Auslegungsfragen zum neuen BA-Abzugsverbot gemäß § 4k EStG-E bei hybriden Gestaltungen, IStR 2020, 773; Herbst/Heckerodt/Riess, Gesetzliche Unschärfen bei der Anwendung der D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Grotherr, Keine Mitteilungspflicht gemäß §§ 138dff AO für hybride Gestaltungen – Entfallen deren Meldungen wegen § 4k EStG-RefE?, IWB 2020, 729; Grotherr, ATAD-Umsetzungsgesetz: Anwendungs- und Auslegungsfragen zum neuen BA-Abzugsverbot gemäß § 4k EStG-E bei hybriden Gestaltungen, IStR 2020, 773; Herbst/Heckerodt/Riess, Gesetzliche Unschärfen bei der Anwendung der Double-Deduc...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG

Rz. 16 Bei nicht bilanzierenden Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen, die ihren ertragsteuerlichen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, ist nach § 202 Abs. 2 Satz 1 BewG anstelle des Bilanzgewinns der (durch das ertragsteuerliche Zu- und Abflussprinzip dominierte) Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben zugrunde zu legen. Die nach § 202 Abs. 1 Sat...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Verpflegungsmehraufwendungen im Ausland (§ 9 Abs. 4a Satz 5 EStG)

Tz. 69 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Für Tätigkeiten im Ausland gibt es zwei Pauschalen i. H. v. 120 % (bei einer Abwesenheit von 24 Stunden) und 80 % (bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden) der Auslandstagegelder nach dem Bundesreisekostengesetz unter den gleichen Voraussetzungen wie bei den inländischen Pauschalen. Die entsprechenden Beträge werden durch BMF-Schreiben beka...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.4.3 Beteiligung an einer freiberuflichen Personengesellschaft (BGB-Gesellschaft/Partnerschaftsgesellschaft) gem. § 18 Abs. 4 EStG

Rz. 40 Darüber hinaus ist der steuerliche Mitunternehmerbegriff auf andere als gewerbliche Einkunftsträger anzuwenden. So gibt es neben den gewerblichen Mitunternehmerschaften auch freiberufliche Mitunternehmerschaften, die einen Gewerbebetrieb bilden, wenn sie ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben (s. Hannes/Holtz in M/H/H ErbStG § 13b Rz. 7).Demzufolge stel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Schrifttum: Marquardsen, ATADUmsG: BA-Abzugsverbot gemäß § 4k Abs 4 EStG-E – Was wird aus § 4i EStG?, IStR 2020, 623; Rüsch, Die Konkurrenz von § 4k EStG zu § 4h EStG und § 4i EStG, IStR 2021, 380. Rn. 34 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Verhältnis zu § 39 AO Liegt eine (vermeintlich) hybride Gestaltung vor, so hat die Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentümers (Berechtigten) vorran...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Kritik

Rn. 110 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Im Schrifttum wird zum Teil die Meinung vertreten, die Gegenwerttheorie sei abzulehnen (Kanzler in H/H/R, § 33 EStG Rz 39, Dezember 2020; auch s Kanzler, FR 1993, 691, 696; 1999, 1194f; 2002, 1139 f; 2010, 392; zur Kritik auch s Eschenbach, DStZ 2008, 134; Arndt in K/S/M, § 33 EStG Rz 34/1; zur Kritik Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 16,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Haftungsausschluss des ArbG

Rn. 22 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 In einigen Fällen ist die Haftung des ArbG ausgeschlossen. Der ArbG kann hier selbst dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die LSt beim ArbN nicht nacherhoben werden kann. Der ArbG haftet nicht, soweit LSt nachzufordern ist, weil der ArbN seine LSt-Karte nicht hat berichtigen lassen, obwohl die Eintragung der Steuerklasse, die Zahl der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anzeige bei Erkennen der fehlerhaften LSt-Abführung

Rn. 24 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der ArbG kann nur dann LSt einbehalten, wenn er den Arbeitslohn als Barlohn auszahlt. Erhält der ArbN einen lstpfl Sachbezug oder wird der Lohn von dritter Seite gezahlt, so kann der ArbG keine LSt "einbehalten". In diesen Fällen greift § 38 Abs 4 S 1 EStG. Danach gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder der ArbN stellt dem ArbG den Fehlbetrag z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtslage ab 1979

Rn. 6 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Durch das StÄndG 1979 wurde aufgrund der Rspr des BVerfG BStBl II 1977, 526 die zumutbare Belastung iSd Abs 3 der Vorschrift geändert, und zwar durch eine Erweiterung der bei Berechnung der zumutbaren Belastung zu berücksichtigenden Kinder. Nach § 33 Abs 3 S 2 Nr 2 EStG 1979 wird im Gegensatz zur bisherigen Regelung auch ein Kind berücksichti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017 (BGBl I 2017, 2074) in das EStG eingefügt. Gemäß der Anwendungsregel des § 52 Abs 8a EStG ist die Vorschrift des § 4j EStG erstmals für Aufwendungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2017 entstehen; im Bereich der Überschuss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Antragserfordernis

Rn. 30 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 § 33 EStG ist gemäß Abs 1 nur auf Antrag anzuwenden. Der Antrag kann bis zum Schluss der Tatsacheninstanz (FG) gestellt werden (BFH BStBl III 1957, 227), für den Verstorbenen durch dessen Rechtsnachfolger (BFH BStBl III 1962, 31). Er soll ggf vom FA angeregt werden (BFH BStBl III 1960, 178). Mit Antragstellung wird auch das Wahlrecht gemäß §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 68 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Vorschrift iSd § 4k Abs 2 EStG soll grds Besteuerungsinkongruenzen bei der steuerlichen Einordnung von Steuersubjekten korrigieren. Anders als § 4k Abs 1 EStG sieht § 4k Abs 2 EStG eine Korrektur der Besteuerungsinkongruenz nur bei einer tatsächlichen Nichtbesteuerung vor. Darüber hinaus ist § 4k Abs 2 EStG in der Anwendung subsidiär geg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 100 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Während sich die § 4k Abs 1–3 EStG auf Besteuerungsinkongruenzen in Form von D/NI-Inkongruenzen fokussieren und derartig gelagerte Sachverhaltskonstellationen mit einem BA-Abzugsverbot belegt werden, ist § 4k Abs 4 EStG hingegen auf Besteuerungsinkongruenzen in Form eines (mindestens) doppelten BA-Abzug (DD-Inkongruenz) gerichtet. Die Vorsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Abweichende steuerliche Qualifikation oder Zurechnung des KapVerm

a) Inkongruente steuerliche Qualifikation des KapVerm Rn. 49 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der Grundfall einer abweichenden steuerlichen Qualifikation des KapVerm umfasst insbesondere die abweichende Einordnung eines Finanzinstruments als EK und FK (hybrides Finanzinstrument). Ausweislich der Gesetzesmaterialien wird diesbezüglich exemplarisch Bezug auf Hybridanleihen und Genuss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 3 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Da Lizenzaufwendungen nach der Vorschrift des § 4j EStG unter bestimmten Voraussetzungen und zudem unter Durchbrechung des Trennungsprinzips nicht mehr (in voller Höhe) steuerlich mindernd geltend gemacht werden können, ist die Verfassungsmäßigkeit der Norm zu bezweifeln. ME verstößt die Lizenzschranke gegen das objektive Nettoprinzip als Aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ab 1975 geltendes Recht

Rn. 202 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der die zumutbare Belastung übersteigende Teil der Aufwendungen ist nach § 33 Abs 1 EStG 1975 vom Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs 3 EStG abzuziehen. Hierin liegt keine Änderung des Prinzips, sondern eine Anpassung an den neuen Einkommensbegriff in § 2 Abs 4 EStG, bei dem auch die ag Belastungen schon vom Gesamtbetrag der Einkünfte a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 133 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 § 4k Abs 6 EStG setzt Art 2 Abs 9 Unterabs 2 Buchst c ATAD um und regelt den persönlichen Anwendungsbereich der Norm (hierzu auch s Rn 18–21). Gemäß § 4k Abs 6 S 1 EStG finden § 4k Abs 1–5 EStG nur dann Anwendung, sofern die Tatbestände der jeweiligen Absätze zwischen nahestehenden Personen iSd § 1 Abs 2 AStG oder Unternehmen und deren Betrieb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abweichende Beurteilung schuldrechtlicher Beziehungen

Rn. 84 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Während sich die Regelung iSd § 4k Abs 2 S 1 EStG in der ersten Alternative auf einen einkommensteuerrechtlichen Qualifikationskonflikt mit einer ausländischen Jurisdiktion hinsichtlich eines (hybriden) StPfl bezieht, verlangt die zweite Alternative des § 4k Abs 2 S 1 EStG lediglich eine abweichende Gewinnaufteilung zwischen Betriebsstätten....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Auslandssachverhalt

Rn. 134 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Insbesondere bei Unterhaltsleistungen von Gastarbeitern an ihre ausländischen Angehörigen stellt sich die Frage, nach welchem Recht das Vorliegen einer Verpflichtung zu prüfen ist. Nach der gesetzlichen Regelung in § 33a Abs 1 S 5 EStG sind inländische Maßstäbe anzuwenden. Für die Zeit vor In-Kraft-Treten des § 33a Abs 1 S 5 EStG gilt im Er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nahestehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG

Rn. 136 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Hinsichtlich des Begriffs der nahestehenden Person verweist der Gesetzeswortlaut iSd § 4k Abs 6 S 1 EStG auf § 1 Abs 2 AStG. Rn. 137 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Darüber hinaus bestimmt § 4k Abs 6 S 2 EStG, welcher Art 2 Abs 4 Unterabs 3 Buchst b ATAD umsetzt, dass Zitat "einer Person, die mit einer anderen Person durch abgestimmtes Verhalten zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 190 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Notwendigkeit und Angemessenheit begrenzen die zu berücksichtigenden Aufwendungen auf den Betrag, der unter Beachtung des Zwecks des § 33 EStG der steuerlichen Gleichmäßigkeit und der sozialen Gerechtigkeit entspricht (s § 33 Abs 2 S 1 EStG). Die Notwendigkeit ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu beurteilen; zB ist ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Vorteilsanrechnung nur bei steuerfreien Ersatzleistungen

Rn. 125 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Nach hM kommt die Vorteilsanrechnung nur bei steuerfreien Ersatzleistungen zur Anwendung (BFH BStBl II 1975, 632; 1982, 744; 1995, 121; Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 17, 40. Aufl; Arndt in K/S/M, § 33 EStG Rz B 18). Dem ist jedoch nicht zuzustimmen. Wegen des Grundgedankens des § 33 EStG, die subjektive Leistungsfähigkeit zu beachten u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sonderfall Eheleute

Rn. 70 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bei Ehegatten war bis VZ 2012 gleichgültig, wer die Aufwendungen gemacht hat. Auch bei getrennter Veranlagung nach § 26a EStG aF werden die Eheleute bei der Berücksichtigung ag Belastungen nach § 33 EStG als Einheit behandelt, s Rn 43. Es kommt daher auch nicht darauf an, welcher der Ehegatten die Aufwendungen tatsächlich getragen hat. Ausga...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 18 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Nach § 4k Abs 6 S 1 EStG findet die Vorschrift sowohl Anwendung auf Leistungsbeziehungen zwischen nahestehenden Personen iSd § 1 Abs 2 AStG sowie solcher zwischen Stammhaus und Betriebstätte als auch bei strukturierten Gestaltungen. Rn. 19 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Das neue BA-Abzugsverbot bei Besteuerungsinkongruenzen iSd § 4k EStG ist syst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ausnahmefälle vom Grundsatz

Rn. 63 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der umfassende Ausschluss gemäß § 33 Abs 2 S 2 Hs 1 EStG ist für bestimmte Fälle eingeschränkt. Nach § 33 Abs 2 S 2 Hs 2 EStG können die dort genannten Aufwendungen als ag Belastungen berücksichtigt werden, wenn sie sich als SA nicht steuerlich auswirken. So gilt dies für Berufsausbildungskosten (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG) und für Schulgeldzahlun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Fälle der ArbG-Haftung

Rn. 4 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der ArbG haftet, für die LSt, die er nicht richtig einbehalten und abgeführt hat (§ 42d Abs 1 Nr 1 EStG), für die LSt, die er beim LStJA zu Unrecht erstattet hat (§ 42d Abs 1 Nr 2 EStG), für ESt (LSt), die er aufgrund fehlerhafter Angaben im Lohnkonto oder in der LSt-Bescheinigung verkürzt hat (§ 42d Abs 1 Nr 3 EStG), für die LSt, die in den Fäll...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ausnahmeregelungen

a) Ausnahme bei Dual Inclusion Income gemäß § 4k Abs 4 S 3 EStG Rn. 116 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 § 4k Abs 4 S 3 EStG setzt Art 9 Abs 1 Unterabs 2 ATAD iVm Art 2 Abs 9 Unterabs 2 Buchst b ATAD um und stellt eine Ausnahmeregelung vom BA-Abzugsverbot nach § 4k Abs 4 S 1 EStG dar. Die Vorschrift iSd § 4k Abs 4 S 3 EStG regelt, dass nach § 4k Abs 4 S 1 EStG vom BA-Abzug ausgesch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Benz/Böhmer, Der Regierungsentwurf eines § 4j EStG zur Beschränkung der Abziehbarkeit von Lizenzzahlungen (Lizenzschranke), DB 2017, 206; Ditz/Quilitzsch, Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen – die Einführung einer Lizenzschranke in § 4j EStG, DStR 2017, 1561; Hagemann/Kahlenberg, Zweifelsfragen zur Wirkung der grenzüberschreitenden L...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 5 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die LSt, die der ArbG gemäß § 42d Abs 1 Nr 1 EStG einzubehalten und abzuführen hat, ist nicht die materiell richtige LSt-Schuld. Der ArbG haftet nur für die LSt, die sich aus der Anwendung der auf der LSt-Tabelle eingetragenen Merkmale und der Anwendung der gültigen LSt-Tabelle aus dem Tatbestand der Lohnzahlung ergibt. Unrichtige Eintragunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsatz

Rn. 61 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Nach hier vertretener Ansicht und hM (BFH BStBl II 1968, 406; 1992, 290; 1992, 293; 2001, 338; 2018, 230; K. Heger in Brandis/Heuermann, Ertragsteuerrecht, § 33 EStG Rz 51, März 2021; Arndt in K/S/M, § 33 Rz C 36) folgt aus § 33 Abs 2 S 2 EStG, dass Aufwendungen, die ihrer Natur nach zu den SA, BA oder WK gehören, nicht als ag Belastungen be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Regelungsgehalt im Überblick

Rn. 10 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Das neue BA-Abzugsverbot bei Besteuerungsinkongruenzen in Form des § 4k EStG ist Teil der steuerlichen Gewinnermittlung und versagt bei dessen Anwendung den BA-Abzug für steuerliche Zwecke. Rn. 11 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Im Rahmen des § 4k EStG wird grds zwischen den nachfolgenden Besteuerungsinkongruenzen unterschieden: Deduction/No-Inclus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundgedanke der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der Grundgedanke des § 33 EStG ist es, die subjektive Leistungsfähigkeit des StPfl zu beachten. Zwar betrifft § 33 EStG nicht die Einkünfteerzielung, sondern die private Einkünfteverwendung, die im Allgemeinen wegen § 12 Nr 1 EStG steuerlich unbeachtlich ist. Das verfassungsrechtliche Gebot der Besteuerung nach der subjektiven Leistungsfähigk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Anlässlich der ESt-Reform 1975 wurde § 42d EStG als umfassende Vorschrift über die Haftung des ArbG für die Einbehaltung und Abführung der LSt in das EStG eingeführt. Die Vorschrift gilt mit Wirkung vom Kj 1975 an, § 52 Abs 1 EStG 1975. Durch das StBereinG 1986 v 19.12.1985 (BGBl I 1985, 2436) wurde § 42d EStG erweitert. Es wurden die Abs 6–8 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Reformbestrebungen

Rn. 12 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Das – wegen des Charakters als Generalklausel – verbreitete Unbehagen an der gesetzlichen Regelung und ihrer Anwendung (vgl Hartz, DB 1965, 1225; Tipke, StuW 1971, 16; Arndt in K/S/M, § 33 Rz A 50) hat zu keinen grundlegenden Reformvorschlägen geführt. Im Wesentlichen wurde die Kodifikation der von der Rspr entwickelten Grundsätze gefordert ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Geltungsbereich

Rn. 32 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 § 33 EStG gilt für natürliche unbeschränkt estpfl Personen. § 33 EStG gilt grundsätzlich nicht für beschränkt StPfl, § 50 Abs 1 S 3 EStG. Darin lag nach Ansicht des BVerfG kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz (BVerfG BVerfGE 19, 119). Ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt auch nicht in Betracht (FG Nds EFG 1976, 86). Eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abgrenzungsfragen

Rn. 192 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bei Unterhaltsleistungen ist die Abgrenzungsproblematik durch Schaffung des § 33a EStG entschärft worden. Aufgrund der in § 33a EStG getroffenen Typisierungen der Unterhaltsfälle und des abschließenden Charakters dieser Vorschrift für typische Unterhaltsaufwendungen (vgl BT-Drucks 13/1686, 42) ist die Abgrenzung nur noch insoweit von Bedeut...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ausgaben

Rn. 69 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Es können nur Aufwendungen berücksichtigt werden, die als bewusste und gewollte Vermögensverwendungen (Ausgaben) in dem VZ (so s Rn 41) tatsächlich geleistet worden sind (BFH BStBl II 1995, 104 mwN; daher sind zB selbst erbrachte Pflegeleistungen keine Aufwendungen, s FG Münster, EFG 2015, 1198); das sind Geldausgaben und Zuwendungen von Sac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einkommen des VZ

Rn. 86 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Zweifelhaft ist es, ob bei dem Vergleich der Einkommensverhältnisse des StPfl mit denen der überwiegenden Mehrheit nur das Einkommen desjenigen VZ zu betrachten ist, für das die Steuerermäßigung begehrt wird. Das ist grds zu bejahen. Geboten ist es jedoch, beim Vergleich mit anderen StPfl (unten s Rn 88) bei ständig schwankenden Einkommen, e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 30 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Gemäß § 52 Abs 8c S 1 EStG ist die Neuregelung iSd § 4k EStG erstmals für alle Aufwendungen anzuwenden, welche nach dem 31.12.2019 entstanden sind. StPfl haben demnach die Neuregelung bereits im Rahmen des VZ 2020 entsprechend zu berücksichtigen. Rn. 31 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Gemäß § 52 Abs 8c S 2 EStG ist § 4k EStG unter bestimmten Vorau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 43 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 § 4k Abs 1 S 1 EStG versagt den steuerlichen BA-Abzug bei Besteuerungsinkongruenzen, welche sowohl im Zusammenhang mit hybriden Finanzinstrumenten als auch mit hybriden Übertragungen entstehen (D/NI-Inkongruenzen). Ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 19/28652, 34) wird durch § 4k EStG insoweit Art 9 Abs 2 Buchst a ATAD iVm Art 2 Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Haftungsumfang

Rn. 31 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Nach § 42d Abs 1 EStG haftet der ArbG nur für die LSt. Wurde eine Veranlagung durchgeführt, so ändert sich der Haftungsgegenstand nicht. Es bleibt bei einer Haftung für LSt. Es ist keine "Schattenveranlagung" durchzuführen (BFH BStBl II 1974, 756; 2008, 597; FG D'dorf v 21.10.2009, 7 K 3109/07 H(L), PISTB 2010, 289; Wagner in Brandis/Heuerma...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz

Rn. 200 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die ESt wird beim Vorliegen einer ag Belastung dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem StPfl zumutbare Belastung übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte (bis 1974 Einkommen) abgezogen wird, § 33 Abs 1 EStG aE. Rn. 201 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Regelung unterstreicht nach Auffassung des BFH den Billigkeitscharakt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Aufwendungen

Rn. 71 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Regelung iSd § 4k Abs 2 S 1 EStG erfasst grds sämtliche Aufwendungen. Aus der Gesetzesbegründung (BT-Drucks 19/28652, 35) lässt sich entnehmen, dass § 4k Abs 2 S 1 EStG Aufwendungen aller Art erfasst, wie beispielsweise Zinsen, Lizenz-, Miet- und Dienstleistungsentgelte, welche im Inland zu abzugsfähigem Aufwand führen (auch im Wege der ...mehr