Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 4.5.2 Steuerfreiheit nach § 100 Abs. 6 EStG

Seit dem 1.1.2018 können Beiträge – neben der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG – auch nach § 100 Abs. 6 EStG im Rahmen eines Förderbetrags für Geringverdiener (BAV-Förderbetrag) steuerfrei sein. Geringverdiener sind alle Arbeitnehmer, also auch Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte, Altersteilzeitbeschäftigte oder geringfügig Beschäftigte. Der BAV-Förderbetrag ist ein staatl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Fiktive Betriebsaufgabe nach § 16 Abs 3a EStG

Tz. 639 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Mit Urt des BFH v 17.07.2008, BStBl II 2009, 464 (Nichtanwendungserl s BMF-Schr v 20.05.2009, BStBl I 2009, 671), hat der I. Senat seine bisherige langjährige Rspr zur sog finalen Entnahmetheorie "aufgegeben" (s Tz 226ff). Die dort aufgestellten Grundsätze hat er anschließend auf die finale Entnahmetheorie bei Betriebsverlegung übertragen (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Erstattungsverfahren (§ 50c Abs. 3 EStG)

Rz. 622 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 50d Abs. 3 EStG. Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG wird (neben dem Freistellungsverfahren) auch im Erstattungsverfahren nach § 50c Abs. 3 EStG relevant. Dieses betrifft (im Gegensatz zum präventiv wirkenden Freistellungsverfahren) die nachträgliche Erstattung einer einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer oder Abzugsteuer auf b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) 50d Abs. 3 Satz 2 EStG a.F. ("Verbot der Merkmalsübertragung")

Rz. 356 [Autor/Stand] § 50d Abs. 3 Satz 2 EStG i.d.F. BeitrRLUmsG. Die Vorgängerfassungen des § 50d Abs. 3 Satz 2 EStG i.d.F. JStG 2007/BeitrRLUmsG enthielten (als Nichtanwendungsgesetz gegen die sog. Hilversum-II- Entscheidung[2] des BFH) das sog. „Verbot der Merkmalsübertragung”, wonach für die Prüfung des § 50d Abs. 3 EStG ausschließlich die Verhältnisse der ausländischen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Freistellungsverfahren (§ 50c Abs. 2 EStG)

Rz. 613 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 50d Abs. 3 EStG. Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG wird insbesondere im sog. Freistellungsverfahren nach § 50c Abs. 2 Nr. 1 EStG relevant, nämlich bei der Prüfung eines Anspruchs auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung. Dieser Anspruch besteht nur, wenn der Besteuerung bestimmter Einkünfte die § 43b, § 50g EStG oder ein DBA entge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.10 Ausgleichsposten und Brexit (§ 4g Abs 6 EStG)

Tz. 638a Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 4g Abs 6 EStG bestimmt, dass allein der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland für Zwecke der Anwendung des § 4g Abs 2 EStG nicht dazu führt, dass ein nach § 4 Abs 1 S 3 EStG als entnommen geltendes WG als aus der Besteuerungshoheit der Mitgliedstaaten der EU ausgeschieden gilt. Damit sollte zum einen sicherges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.5 Bildung des Ausgleichspostens (§ 4g Abs 1 EStG)

Tz. 615 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Liegt ein fiktiver Entnahmetatbestand iSd § 4 Abs 1 S 3 EStG oder ein fiktiver Veräußerungsvorgang iSd § 12 Abs 1 KStG vor und sind die pers und sachlichen Anwendungsvoraussetzungen erfüllt (s Tz 611ff), kann auf Antrag des Stpfl in der St-Bil (s Tz 607) ein gewinnmindernder AP iHd Unterschiedsbetrags zwischen dem Bw zum Zeitpunkt der Überf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.9 Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen (§ 4g Abs 5 EStG)

Tz. 637 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach § 4g Abs 5 S 1 EStG ist der Stpfl verpflichtet, der zuständigen Fin-Beh iSd §§ 17ff AO die Entnahme oder ein Ereignis iSd § 4g Abs 2 EStG unverzüglich anzuzeigen. "Unverzüglich" ist hierbei als "ohne schuldhaftes Verzögern" zu verstehen, s § 121 Abs 1 S 1 BGB. So wie bei § 121 BGB (hierzu s OLG Oldenburg, NJW 2004, 168; s Armbrüster, i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.1 Nachversteuerung von Verlusten (§ 2a EStG)

Tz. 66 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Nach § 2a Abs 4 iVm § 52 Abs 3 S 8 EStG führt die Beendigung der unbeschr KSt-Pflicht infolge der Verlegung des Sitzes oder des Orts der Geschäftsleitung sowie die Beendigung der abkommensrechtlichen Ansässigkeit im Inl zur Nachversteuerung eines noch nicht hinzugerechneten Verlustabzugsbetrags iSd § 2a Abs 3 S 5 EStG. Gleiches gilt für Umwan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.3.1 Verhältnis zu § 4 Abs 1 S 3 EStG und § 12 Abs 1 KStG

Tz. 608 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 4g EStG ergänzt die Vorschrift des § 4 Abs 1 S 3 EStG. Durch die rückwirkende Erweiterung der Aufzählung in § 12 Abs 1 zweiter Hs KStG wurde sichergestellt, dass die Regelung auch für KStpfl entspr Anwendung findet (s Tz 7 und 25).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Maßgeblicher Gewinn (§ 4h Abs 3 S 1 EStG)

Tz. 212 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 § 4h Abs 3 S 1 EStG definiert den maßgeblichen Gewinn. Das ist die Größe, auf die sich die Kappung des Zinsabzugs nach § 4h Abs 1 EStG bezieht. Für Kö wird der "maßgebliche Gewinn" durch die Größe "maßgebliches Einkommen" ersetzt (s § 8a Abs 1 S 1 KStG). Diese Bezugsgröße wird nach § 4h Abs 1 EStG bzw § 8a Abs 1 S 2 KStG noch um vd Zu- und A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.11 Verhältnis zum Treaty-Override nach § 50i Abs 1 EStG

Tz. 94a Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Bei der durch das AmtshilfeRLUmsG v 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809) erstmalig eingeführten und durch das Kroatien-StAnpG v 25.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) sowie des sog Anti-BEPS I-Gesetzes (BGBl I 2016, 3000) neu gefassten Vorschrift des § 50i EStG handelt es sich um einen Treaty-Override, der die Anwendung der allgemeinen Entstrickungsvorsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.7 Rückführung des Wirtschaftsguts (§ 4g Abs 3 EStG)

Tz. 627 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 4g Abs 3 EStG enthält eine Sonderregelung – die § 4 Abs 1 S 8 zweiter HS EStG derogiert (s Tz 609) – für den Fall der Rückführung eines WG innerhalb der tats Nutzungsdauer, spätestens jedoch vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt der Überführung. Die Regelung setzt somit die vorherige Bildung eines AP bei Überführung eines WG ins A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.7 Überführung und Übertragung einzelner WG (§ 6 Abs 5 EStG)

Tz. 78 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 6 Abs 5 EStG ermöglicht die st-neutrale Überführung von einzelnen WG zwischen vd BV desselben Stpfl (S 1), zwischen BV und Sonder-BV bzw zwischen verschiedenen Sonder-BV desselben Stpfl (S 2) sowie Übertragungen zwischen MU und MU-Schaft (S 3 Nr 1), zwischen Sonder-BV und Gesamthandsvermögen derselben oder einer anderen MU-Schaft (S 3 Nr 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.5 Unentgeltlicher Erwerb betrieblicher Einheiten (§ 6 Abs 3 EStG)

Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Regelungsziel des § 6 Abs 3 EStG ist die Fortführung und der Erhalt von betrieblichen Einheiten. Entspr dem Rechtsgedanken der ununterbrochenen Betriebsfortführung wird die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils nicht als Betriebseinstellung, sondern als Fortsetzung der betrieblichen Tätigkeit durch den Rechtsnachfo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5 Korrekturen für den Eigenkapitaltest (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 4–7 EStG)

4.4.2.5.1 Allgemeines Tz. 142 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Ermittlung der EK-Quoten des Betriebs und des Konzerns erfolgt technisch, indem das in den Bil jeweils ausgewiesene EK durch die Bil-Summe dividiert wird. Diese an sich einfache Rechenoperation wird etwas aufwändiger, weil Divisor und Dividend mehreren Korrekturen unterzogen werden. Das gilt insbes für die Berechnung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 4.5.1 Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG

Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an eine Pensionskasse zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung sind nach § 3 Nr. 63 EStG steuer- und sozialabgabenfrei. Seit dem 1.1.2018 besteht Steuerfreiheit bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung; Sozialversicherungsfreiheit besteht bis zu 4 %. Die Gren...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Entstehung eines EBITDA-Vortrags (§ 4h Abs 1 S 3 EStG)

Tz. 240a Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nach der Zinsschranken-Grundregel sind die die Zinserträge eines Betriebs übersteigenden Zinsaufwendungen nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA abzb (s § 4h Abs 1 S 1 EStG). Das verrechenbare EBITDA beträgt 30 % des maßgeblichen Gewinns, erhöht um die Zinsaufwendungen sowie um die nach § 6 Abs 2 S 1, § 6 Abs 2a S 2 und § 7 EStG abgeset...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.9 (Teil-)Betriebsaufgabe, Realteilung (§ 16 EStG)

Tz. 86 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Verlegung eines Betriebs oder Teilbetriebs ins Ausl unterfällt grds dem Anwendungsbereich des § 12 Abs 1 KStG und stellt keine (Teil-)Betriebsaufgabe iSd § 16 Abs 3 EStG dar, sofern die wirtsch Tätigkeit im Ausl fortgesetzt wird. Nach der bisherigen Rspr des BFH zur finalen Entnahmetheorie war die Betriebsverlegung von unbeschr KStpfl un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4 Entsprechende Anwendung von § 4 Abs 1 S 5, § 15 Abs 1a EStG

Tz. 357 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 § 4 Abs 1 S 5 EStG und § 15 Abs 1a EStG, die gem § 12 Abs 1 zweiter HS KStG auch bei der KSt anzuwenden sind, enthalten für den Fall der grenzüberschreitenden Sitzverlegung einer SE bzw SCE eine die AE-Ebene betreffende Sonderregelung. Danach liegt keine Entstrickung nach § 12 Abs 1 KStG iVm § 4 Abs 1 S 5 EStG hinsichtlich des Gewinns aus de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Eigenkapitaltest (sog Escapeklausel) (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG)

Tz. 121 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Von der Zinsschranke betroffene konzernzugehörige Betriebe haben die Möglichkeit, deren Anwendung durch den Nachweis einer konzerndurchschnittlichen oder besseren EK-Quote zu verhindern (sog EK-Test). Der EK-Test fordert dabei den Vergleich der EK-Quoten von Konzern und Betrieb und ist anhand der Bil des vorangegangenen Wj zu führen. In § 4h ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.3.2 Verhältnis zu § 4 Abs 1 S 8 zweiter HS EStG (Verstrickungseinlage bei Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen)

Tz. 609 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Bei Rückführung eines WG innerhalb des fünfjährigen Auflösungszeitraums wurde die Verstrickungsregelung in § 4 Abs 1 S 8 zweiter Hs EStG bis zum VZ 2020 durch die speziellere Regelung zur Bestimmung des Rückführungswerts in § 4g Abs 3 EStG suspendiert. Als Folge der Aufhebung des § 4g Abs 3 EStG gilt bei Verstrickungseinlage (s hierzu Tz 37...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.6.3 Sofortige gewinnerhöhende Auflösung bei Gefährdung eines künftigen Steueranspruchs aus der Auflösung des AP (§ 4g Abs 2 S 2 zweite Alternative EStG)

Tz. 626 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Entspr Art 5 Abs 3 Unterabsatz 2 ATAD-RL ermöglicht § 4g Abs 2 S 2 zweite Alt EStG der Fin-Beh bei Gefährdung eines künftigen St-Anspruchs aus der Auflösung des AP eine Sicherheitsleistung vom Stpfl zu verlangen. Wird diese vom Stpfl nicht erbracht, ist der AP aufzulösen (s BT-Drs 19/28652, 34). Hierfür bedarf es einer individuellen Beurtei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Ermittlung der Eigenkapitalquote (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 3–16 EStG)

4.4.2.1 Allgemeines Tz. 129 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Als EK-Quote bezeichnet § 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 3 EStG das Verhältnis des EK zur Bil-Summe. Maßgebend ist die EK-Quote auf den vorangegangenen Abschlussstichtag (s § 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 1 EStG; zu Anpassungsüberlegungen s Scheunemann/Socher, BB 2007, 1144, 1150). Die miteinander zu vergleichenden EK-Quoten des Konze...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Vorab: Prüfungsschema zu § 50d Abs. 3 EStG

Rz. 72 [Autor/Stand] Prüfungsschema zu § 50d Abs. 3 EStG.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3 Maßgebliche Abschlüsse (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 8–16 EStG)

Tz. 135 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die für den EK-Test einschlägigen Rechnungslegungsstandards ergeben sich aus § 4h Abs 2 Buchst c S 8ff EStG (ebenfalls s Schr des BMF v 04.07.2008, BStBl I 2008, 718 Rn 77ff). Brunsbach (IStR 2010, 745, 750) weist zutr darauf hin, dass der Rechnungslegungsstandard auch Relevanz für die Bestimmung des maßgeblichen Konsolidierungskreises hat....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Systematik des § 4h EStG iVm § 8a KStG

Tz. 3 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Zinsschranke führt im Falle ihrer Anwendbarkeit zu einer Einschränkung der Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen als BA. § 8a Abs 1 S 1 KStG iVm § 4h Abs 1 S 1 HS 2 EStG "deckelt" für Kö den abzb Nettozinsaufwand auf das sog verrechenbare EBITDA. Das verrechenbare EBIDTA beläuft sich auf 30 % des um die Zinsaufwendungen, um die AfA-Beträge n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Freigrenze (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst a EStG)

Tz. 72 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die Freigrenze soll gewährleisten, dass kleinere und mittlere Unternehmen von der Zinsschranke nicht betroffen sind. Sie wurde durch das BürgerentlastungsG – Krankenversicherung – zunächst nur für Wj, die vor dem 01.01.2010 endeten – von 1 Mio EUR auf 3 Mio EUR angehoben (s § 52 Abs 12d S 3 EStG idF des BürgerentlastungsG – Krankenversicherun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.4 Unrichtige Konzernabschlüsse (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 14–16 EStG)

Tz. 139 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 10 EStG muss der Konzernabschluss den Anforderungen an die hr-liche Konzernrechnungslegung genügen oder die Voraussetzungen erfüllen, unter denen Abschlüsse nach den §§ 291 und 292 HGB befreiende Wirkung hätten. Wegen der Regelungen des §§ 291 und 292 HGB zB s Merkt (in Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl, § 291 und §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.8 Tausch (§ 6 Abs 6 EStG)

Tz. 83 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Der Rechtsfolge des § 12 Abs 1 KStG (Veräußerungsfiktion) kann bereits entnommen werden, dass "echte" Veräußerungsvorgänge nach dem Sinn und Zweck der Norm grds nicht vom Anwendungsbereich des § 12 Abs 1 KStG erfasst sind (s Wassermeyer, IStR 2008, 176, 177; s Tz 31). Hierzu zählen auch die Fälle des sog schuldrechtlichen Tauschs, dh zwei Rec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.6 Unentgeltlicher Erwerb eines einzelnen Wirtschaftsguts außerhalb von Einlagen (§ 6 Abs 4 EStG)

Tz. 77 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 12 Abs 1 KStG ist uE auch in den Fällen der unentgeltlichen Übertragung einzelner WG iSd § 6 Abs 4 EStG zu beachten. Während § 6 Abs 4 EStG, der den materiellen Regelungsgehalt des bisherigen § 7 Abs 2 EStDV aF übernommen hat, die stlichen Folgen im übernehmenden BV betrifft, regelt § 12 Abs 1 KStG die stlichen Folgen einer unentgeltlichen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Betrieb iSd § 4h EStG

Tz. 45 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 4h Abs 1 S 1 EStG regelt die Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen eines Betriebs, ohne den Begriff "Betrieb" näher zu definieren (s Heintges/Kamphaus/Loitz, DB 2007, 1261). Dabei kommt der Abgrenzung des Begriffs grundlegende Bedeutung zu, da damit einerseits bestimmt wird, welche Zinsaufwendungen und -erträge in die Ermittlung der Nettozins...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 2. EStG

Das EStG unterscheidet zunächst ausschließlich, auch aufgrund der wirtschaftlichen Betrachtung, nach der Höhe des Entgelts und der Einkunftsart, qualifiziert aber nicht weiter nach der Durchführung der Übernahme. Im Rahmen von Einkünftearten, bei denen eine getrennte Betrachtung möglich ist (§§ 17, 23 EStG), ist es deshalb z.B. möglich, durch die einheitliche Vermächtniserfül...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 3. EStG

Bei Unverzinslichkeit eines Geldvermächtnisses bis zur hinausgeschobenen Fälligkeit (betr. Zweckvermächtnis) können ertragsteuerliche Probleme auftreten: Die Gestattung der herausgeschobenen Zahlung soll eine Art Kreditgewährung darstellen, sodass der zur Auszahlung gelangende Vermächtnisbetrag in einen ertragsteuerlich unbeachtlichen Kapitalanteil und in ein einkommensteuerl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.3 Verhältnis zur Verstrickung (§ 4 Abs 1 S 8 und S 9 EStG)

Tz. 72 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Verstrickung nach § 8 Abs 1 S 1 KStG iVm § 4 Abs 1 S 8 EStG stellt den Umkehrfall der Entstrickung nach § 12 Abs 1 KStG dar. Nicht alle vom Ges-Geber angedachten Entstrickungstatbestände führen jedoch – mit umgekehrtem Vorzeichen betrachtet – zu einer Verstrickung. Art 5 Abs 5 ATAD-RL sieht eine korrespondierende Verstrickungsregelung vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.3 Systematische Stellung des § 4g EStG; Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 607 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Der AP ist ausweislich der Ges-Materialien mit einer Bilanzierungshilfe vergleichbar und verkörpert die in den überführten WG enthaltenen stillen Reserven (BT-Drs 16/3369, 5). Nach der hier vertretenen Auff handelt es sich bei den Entstrickungsregelungen nach §§ 4 Abs 1 S 3 EStG, 12 Abs 1 KStG um Korrekturvorschriften innerhalb der St-Bil (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 § 36 Abs 5 EStG

6.2.2.1 Bedeutung; Überblick über die Regelung Tz. 642 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 36 Abs 5 EStG setzt Art 5 Abs 2 bis 4 ATAD-RL als Grundregelung für WG des BV für die zeitliche Streckung der Besteuerung betreffend die Voraussetzungen, Widerrufsgründe und Sicherheitsleistung um (s BT-Drs 19/28652, 42). Sie steht zum einen in engem Zusammenhang mit § 16 Abs 3a EStG (s Tz 639f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Zinsaufwendungen und -erträge (§ 4h Abs 3 S 3 und 4 EStG)

5.2.1 Allgemeines Tz. 213 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 § 4h Abs 3 S 2 und 3 EStG definieren die Zinsaufwendungen und die Zinserträge iSd § 4h Abs 1 S 1 EStG, auf die sich die Abzugsbeschränkung des § 4h Abs 1 EStG erstreckt. Zinsaufwendungen idS sind Vergütungen für FK, die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben, und Zinserträge sind Erträge aus Kap-Forderungen jeder Art, die d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Konzernklausel (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG)

4.3.1 Konzernbegriff 4.3.1.1 Allgemeines Tz. 77 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG gilt die Zinsschranken-Grundregel nicht, wenn der Betrieb nicht oder nur anteilmäßig zu einem Konzern gehört. Der vom Gesetz benutzte Konzernbegriff ist dabei mehrstufig (ebenfalls s Schr des BMF v 04.07.2008, BStBl I 2008, 718, Rn 59 ff).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.6 Auflösung und Besteuerung des Ausgleichspostens (§ 4g Abs 2 EStG)

6.1.6.1 Grundsatz: Auflösung des Ausgleichspostens innerhalb von fünf Wirtschaftsjahren Tz. 618 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach dem Grundtatbestand des § 4g Abs 2 S 1 EStG ist der AP im Wj der Bildung und in den vier folgenden Wj zu jeweils 1/5 gewinnerhöhend aufzulösen. Im Wj der Überführung bzw Bildung ist der AP am Schluss des Wj somit nur noch iHv 4/5 auszuweisen. Es ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Einer Körperschaft nachgeordnete Mitunternehmerschaften (§ 4h Abs 2 S 2 EStG)

4.5.1 Allgemeines Tz. 191 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nach § 4h Abs 2 S 2 EStG gilt für eine Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als MU anzusehen sind und die unmittelbar oder mittelbar einer Kö nachgeordnet ist, § 8a Abs 2 und 3 KStG entspr. Ohne diese Ausdehnung des Anwendungsbereichs des § 8a Abs 2 und 3 KStG könnte über FK-Vergütungen, die die nachgeordnete Pers-Ges an...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Stellung des § 4h EStG iVm § 8a KStG im internationalen Recht

2.3.1 Verhältnis zu den Doppelbesteuerungsabkommen Tz. 30 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach Art 7 OECD-MA sollen Unternehmensgewinne dort besteuert werden, wo sie erwirtschaftet werden, dh im BetrSt-Staat. Dagegen sieht Art 11 OECD-MA eine Besteuerung für Zinsen im Ansässigkeitsstaat des FK-Gebers vor. Durch Art 9 OECD-MA wird den Vertragsstaaten die Berechtigung zur Gewinnberi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Stellung des § 4h EStG iVm § 8a KStG im nationalen Recht

2.2.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht Tz. 22 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Wie bereits ausgeführt (s Tz 12), werden Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke vorgebracht. Tatbestand und Rechtsfolge müssen sich aus einer Rechtsnorm klar und bestimmt ergeben (Gebot der Ges-Bestimmtheit). Insoweit werden Zweifel zB hinsichtlich des Konzernbegriffs erhoben (s Homburg, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Nutzung der EBITDA-Vorträge (§ 4h Abs 1 S 4 EStG)

Tz. 240e Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Übersteigt in einem Wj der Nettozinsaufwand das verrechenbare EBITDA und greift keine der Ausnahmeregelungen des § 4h Abs 2 EStG, kann der übersteigende Zinsaufwand mit den vorhandenen EBITDA-Vorträgen der vorangegangenen fünf Wj verrechnet werden. Dabei wird der älteste EBITDA-Vortrag zuerst aufgebraucht (s § 4h Abs 1 S 4 EStG; s Scheunema...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.2 § 4g EStG (Art 24 OECD-MA)

Tz. 58 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Anders als die entstrickungsbedingte St-Stundung in § 36 Abs 5 EStG ist die Möglichkeit der Bildung eines AP iSd § 4g EStG auf unbeschr Stpfl beschr. Neben einem möglichen Verstoß des § 4g EStG gegen primäres und sekundäres Gemeinschaftsrecht allein aufgrund dieses Umstands (s Tz 44 u 46b) stellt sich zudem die Frage eines Verstoßes gegen das...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.4 Bildung eines Ausgleichspostens (§ 4g EStG)

Tz. 75 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Aufgr der Ergänzung des § 12 Abs 1 KStG durch das JStG 2008 wurde Abs 1 gemäß einer Protokollerklärung des BMF dahingehend ergänzt, dass § 4g EStG in den Fällen des § 12 Abs 1 KStG entspr Anwendung findet (s Tz 7 und 25). Der Ges-Geber hat hierdurch die Zweifel hinsichtlich der Möglichkeit zur Bildung eines AP in den Fällen des § 12 Abs 1 KS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Rechtsfolgen des § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG

Tz. 92 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ist der Betrieb nicht konzernzugehörig, ist der (Netto)-zinsaufwand in voller Höhe abzb. Wird die Konzernzugehörigkeit begründet, sind die Zinsen vor Begründung der Konzernzugehörigkeit in voller Höhe abzb, während für die danach entstehenden Zinsaufwendungen die Zinsschranke zu beachten ist. Endet die Konzernzugehörigkeit, sind ab diesem Ze...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / A. Allgemeine Erläuterungen zu § 50 d Abs. 3 EStG

I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] StMBG vom 21.12.1993. [2] § 50 d Abs. 3 EStG war ursprünglich § 50 d Abs. 1 a EStG. Der Buchstabe "a" verdeutlich dabei, dass die Regelung erst nachträglich in § 50 d EStG aufgenommen worden ist. Historisch erklärt sie sich allein aus dem Umstand, dass nach der sog. "Monaco"-Entscheidung des BFH [3] die allgemeine Missbrauchsbekämpfu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Stellung des § 4h EStG iVm § 8a KStG im nationalen und internationalen Recht

2.1 Allgemeines Tz. 21 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Sowohl im nationalen wie im internationalen Zivil- und HR bestehen grds keine Vorgaben, in welcher Höhe ein betriebliches Engagement mit EK oder FK auszustatten ist. Verbindliche Regeln sind nur insoweit beachtlich, als rechtsformspezifisch ein Mindest-EK vorausgesetzt wird (zB in D bei der GmbH [Ausnahme: Unternehmergesellsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Untergang des EBITDA- bzw des Zinsvortrags (§ 4h Abs 5 EStG; § 8a Abs 1 S 3 KStG)

7.1 Allgemeines Tz. 243 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Noch nicht genutzte EBITDA- und Zinsvorträge gehen ganz oder anteilig unter, wenn der Betrieb übertragen oder aufgegeben wird bzw ein MU aus einer Pers-Ges ausscheidet. Entspr gilt bei Umwandlungen mit der Folge, dass die Nutzbarkeit eines EBITDA- oder Zinsvortrags auch nicht mittels der umwandlungsstlichen Rückwirkung erreich...mehr