Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Pauschalbesteuerung nach § ... / 1. Keine Bindungswirkung

Die Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber entfaltet keine Bindungswirkung für das Veranlagungsverfahren, soweit die pauschal besteuerten Beträge den Betrag übersteigen, den der Arbeitnehmer nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG als WK geltend machen kann. Dies gilt für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle. Rechtsfolge: Dies bedeutet, dass i.R.d. ESt-Veranlagung ein...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / 1. Fehlerbegriff

Notwendige Bedingung für die Bilanzberichtigung ist, dass der Bilanzposten dem Ansatz oder der Höhe nach gegen steuerrechtliche Vorschriften verstößt.[35] Fehlerhafte Wirtschaftsgüter und Rechnungsabgrenzungsposten: Eine Bilanzberichtigung kommt in Frage, wenn Wirtschaftsgüter (WG) oder Rechnungsabgrenzungsposten dem Grunde oder der Höhe nach unrichtig angesetzt wurden. Berate...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / a) Grundsätzlich Rückwärtsberichtigung

Wegen des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist die Beseitigung eines Fehlers grundsätzlich bis zur Fehlerquelle zurück vorzunehmen. Dies gilt nur solange, als die Fehlerhaftigkeit noch nach den Verfahrensvorschriften der AO geändert werden kann. Anderenfalls scheidet eine Rückwärtsberichtigung bis zur Fehlerquelle aus Gründen der Rechts- bzw. Bestandskraft aus...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / 2. Enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang

Ein zeitlicher Zusammenhang liegt nur vor, wenn die Bilanz unverzüglich nach einer Bilanzberichtigung geändert wird.[72] Der sachliche Zusammenhang ist gegeben, wenn sich Bilanzberichtigung und -änderung auf dieselbe Bilanz beziehen.[73] Beraterhinweis Bei Mitunternehmerschaften ist hierbei auf die Gesamtbilanz (= Gesamthandsbilanz + Ergänzungsbilanzen + Sonderbilanzen) abzust...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / b) Umfang der Berichtigung

Ob eine Berichtigung erfolgswirksam oder erfolgsneutral vorzunehmen ist, lässt sich nur in Ansehung der Ursachen für die Unrichtigkeit der Bilanz beantworten (s. Abb. 3). Dieser notwendige Rückgriff ändert jedoch nichts daran, dass im Jahr der Fehlerkorrektur ggf. nur ein noch vorhandener unrichtiger Bilanzansatz (Buchwert) – sei es erfolgswirksam, sei es erfolgsneutral – aus...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / 6. Bilanzberichtigung bei Änderung der Verwaltungsauffassung

Geänderte Rechtsauffassung = objektiver Fehler: Ein Bilanzansatz ist auch dann fehlerhaft, wenn die zugrunde liegende rechtliche Beurteilung aus Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vertretbar war. Dies gilt auch für eine in diesem Zeitpunkt von der Verwaltung und Rechtsprechung praktizierte, später aber geänderte Rechtsau...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / 4. Berichtigung der der Bilanzberichtigung folgenden Veranlagungsjahre zugrunde gelegten Bilanzen und Veranlagungen

Rückwirkendes Ereignis: Hat die Korrektur eines Bilanzpostens in der Schlussbilanz eines Wirtschaftsjahres Auswirkung auf die Höhe des Gewinns der Folgejahre, so stellt diese Berichtigung ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung hinsichtlich der Veranlagungen der Folgejahre dar.[63] Maßgebender Zeitpunkt für den Zeitpunkt der Festsetzungsfrist für eine Änderung nach § 175 A...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / 3. Änderungsrahmen

Die Änderung der Bilanz eines bestimmten Wirtschaftsjahres ist – unabhängig von der Frage, auf welche Bilanzansätze sich die Berichtigung der Bilanz bezieht – bis zur Höhe des gesamten Berichtigungsbetrages [74] der Bilanz[75] zulässig. Damit sind Änderungen der Aktiven und Passiven für das jeweilige Jahr in Summe zu betrachten.[76] Eine Bilanzänderung i.S.d. Vorschrift schli...mehr

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Pauschalbesteuerung nach § ... / 4. Ausnahme: Lediglich ein Weg an einem Tag

Grundsatz: Durch die Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden arbeitstäglich zwei Wege (ein Hin- und ein Rückweg) abgegolten. Beachten Sie: Legt der Arbeitnehmer an dem jeweiligen Arbeitstag nur einen Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zurück, darf auch für die Höhe der nach § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG pauschal besteu...mehr

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Pauschalbesteuerung nach § ... / VI. Fazit

BMF v. 31.10.2013 = letztmals für VZ 2020: Das BMF-Schreiben zu den Entfernungspauschalen vom 31.10.2013 (BMF v. 31.10.2013 – IV C 5 - S 2351/09/10002 :002, BStBl. I 2013, 1376 = EStB 2014, 22 [Günther]) ist letztmals für den Veranlagungszeitraum 2020 anzuwenden. Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn gilt dies mit der Maßgabe, dass die Fassung des BMF-Schreibens vom 31.10.2013 let...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / c) Durchbrechung des Bilanzenzusammenhangs

Ausnahmen vom Grundsatz des Bilanzenzusammenhangs hat die Rechtsprechung allgemein zugelassen, wenn der fehlerhafte Bilanzansatz (bestandskräftig) in den Vorjahren ohne Auswirkung auf die Höhe der festgesetzten Steuern geblieben ist (s.o.), im Übrigen unter der Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben.[57] Ein solcher Fehler ist an der Fehlerquelle oder in der le...mehr

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Pauschalbesteuerung nach § ... / II. Möglichkeiten der Fahrtkostenpauschalierung durch den Arbeitgeber

1. Sachbezüge in Form einer unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte Sachbezüge: § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG eröffnet die Möglichkeit der Pauschalierung für Sachbezüge in Form einer unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie...mehr

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Pauschalbesteuerung nach § ... / 5. Berechnungsbeispiele

a) Sachbezüge in Form einer unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung Der Arbeitgeber kann die LSt für Sachbezüge in Form einer unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder für die Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG pauschal mit 15 % erheben, soweit die Bezüge den Betrag nicht übersteigen, den der Arbeitnehmer ...mehr

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Pauschalbesteuerung nach § ... / V. Anrechnung der Pauschalierung auf die Entfernungspauschale i.R.d. ESt-Veranlagung

1. Keine Bindungswirkung Die Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber entfaltet keine Bindungswirkung für das Veranlagungsverfahren, soweit die pauschal besteuerten Beträge den Betrag übersteigen, den der Arbeitnehmer nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG als WK geltend machen kann. Dies gilt für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle. Rechtsfolge: Dies bedeutet, dass i...mehr

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Pauschalbesteuerung nach § ... / III. Höhe der pauschal besteuerten Sachbezüge und Zuschüsse

1. Nutzung eines Kraftfahrzeugs Eigenes oder zur Nutzung überlassenes Kfz: Bei ausschließlicher Benutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagens ist die Höhe der pauschal besteuerbaren Sachbezüge und Zuschüsse des Arbeitgebers auf die Höhe der nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG als WK abziehbaren Entfernungspauschale beschränkt – ohne Begrenzung auf den Höchstbe...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / I. Bilanzenzusammenhang

Der Grundsatz der Bilanzidentität fordert, dass die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres übereinstimmen müssen (§ 252 Abs. 2 Nr. 1 HGB). Damit ist handelsrechtlich festgeschrieben, dass zwischen einer Schlussbilanz und einer Eröffnungsbilanz keine Buchung, keine Änderung des Bilanzinhalts und keine B...mehr

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Bilanzberichtigung und -änd... / VI. Zusammenfassung

Die Änderungen einer Vermögensübersicht durch Bilanzberichtigung oder -änderung bedürfen im Einzelfall eines schrittweisen und aufmerksamen Vorgehens. Die dargestellten Grundsätze sowie Ausnahmen stellt Abb. 4 (s. bitte folgende Seite) zusammenfassend dar. Abb. 4: Übersicht über das Vorgehen bei einer Bilanzberichtigung oder –änderung Selbststudium nach § 15 FAO mit dem EStB:...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 99... / 3 Ermächtigung nach § 99 Abs. 1 EStG zur Bestimmung von Vordrucken nach §§ 89, 90 Abs. 3, 92, 94 Abs. 1 S. 4 EStG

Rz. 3 Das BMF hat von der Ermächtigung, die Vordrucke[1] für die Anträge nach § 89 EStG, für die Anmeldung nach § 90 Abs. 3 EStG und für die in den §§ 92 und 94 Abs. 1 S. 4 EStG vorgesehenen Bescheinigungen, zu bestimmen, Gebrauch gemacht.[2] Die jeweils aktuellen Vordrucke sind im Internet auf den Seiten des BZSt veröffentlicht.[3] Diese Vordrucke kann das BMF bestimmen, oh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 99... / 4 Ermächtigung nach § 99 Abs. 1 EStG zur Bestimmung des Musters nach § 22 Nr. 5 S. 7 EStG

Rz. 4 Das BMF hat von der Ermächtigung, das Muster für die Bescheinigung nach § 22 Nr. 5 S. 7 EStG zu bestimmen, Gebrauch gemacht; die jeweils aktuelle Version ist im Internet auf den Seiten des BMF veröffentlicht.[1] Mit der Bescheinigung wird dem Stpfl. mitgeteilt, welche Leistungen aufgrund seiner privaten bzw. betrieblichen Altersvorsorge sonstige Einkünfte i. S. d. § 22 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 99... / 6 Ermächtigung nach § 99 Abs. 2 EStG zum Erlass der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung (AltvDV)

Rz. 8 Das BMF hat von der Verordnungsermächtigung in § 99 Abs. 2 EStG bereits mit AltvDV v. 17.12.2002 Gebrauch gemacht.[1] Wie in § 99 Abs. 2 EStG vorgesehen, enthält die AltvDV Vorschriften zur Durchführung des EStG über das Verfahren für die Ermittlung, Festsetzung, Auszahlung, Rückzahlung und Rückforderung der Zulage sowie die Rückzahlung und Rückforderung der nach § 10a ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7c... / 3.2 Abschreibung

Rz. 19 Die Sonderabschreibung beträgt 50 % der Anschaffungskosten. Die Inanspruchnahme eines geringeren Abschreibungssatzes ist nicht vorgesehen. Die reguläre lineare AfA nach § 7 Abs. 1 EStG ist parallel neben der Sonderabschreibung vorzunehmen. Auch die Inanspruchnahme einer AfaA nach § 7 Abs. 1 S. 7 EStG ist neben § 7c EStG möglich, da diese eine AfA nach § 7 Abs. 1 EStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 99... / 5.1 Konkurrenzverhältnis zu § 87b Abs. 3 AO

Rz. 6 § 99 Abs. 1 EStG bezieht sich nur auf die Bestimmung von Inhalt und Aufbau der für die Durchführung des Zulageverfahrens zu übermittelnden Datensätze. Davon ist auch die Datenübermittlung nach § 10a Abs. 5 EStG umfasst. Eine gesetzliche Grundlage für die Bestimmung von Inhalt und Aufbau der Datensätze bei anderen amtlich vorgeschriebenen Datensätzen, insbesondere bei d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 99... / 1 Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 Durch § 99 Abs. 1 EStG wird das BMF ermächtigt, verschiedene Vordrucke für das im XI. Abschn. EStG geregelte Verfahren sowie den Inhalt und den Aufbau der für die Durchführung des Zulageverfahrens zu übermittelnden Datensätze zu bestimmen.[1] § 99 Abs. 2 EStG enthält die Ermächtigung des BMF im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bunde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7c... / 3.1.1 Elektronutzfahrzeuge (Abs. 2)

Rz. 13 Für die Definition der "Elektronutzfahrzeuge" in § 7c Abs. 2 EStG wird auf die Definition der Elektrofahrzeuge in § 9 Abs. 2 KraftStG 2002 und § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG zurückgegriffen. Diese müssen ausschließlich durch Elektromotoren angetrieben werden, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betrieben...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 99... / 2 Zweck der Vorschrift

Rz. 2 Im XI. Abschn. EStG wird verschiedentlich auf "amtliche Vordrucke" und "amtlich vorgeschriebene Datensätze" Bezug genommen. Diese auf den ersten Blick sehr formalistische Einfassung des Verfahrens wird durch das Ziel gerechtfertigt, für ein elektronisches Massenverfahren sicherzustellen, dass die Angaben eindeutig, vollständig und damit maschinell zu verarbeiten sind. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 99 Ermächtigung

1 Inhalt der Vorschrift Rz. 1 Durch § 99 Abs. 1 EStG wird das BMF ermächtigt, verschiedene Vordrucke für das im XI. Abschn. EStG geregelte Verfahren sowie den Inhalt und den Aufbau der für die Durchführung des Zulageverfahrens zu übermittelnden Datensätze zu bestimmen.[1] § 99 Abs. 2 EStG enthält die Ermächtigung des BMF im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7c Sonderabschreibung für Elektronutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder

1 Allgemeines Rz. 1 Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019)[1] wurden zahlreiche Vorschriften im EStG, KStG, GewStG, UStG, InvStG, der AO sowie weiterer Gesetze geändert. Einer der Kernpunkte des Gesetzes lag in der Elektromobilität, die dem Gesetz auch zu seinem Namen verholfen ha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7c... / 2 Überblick über die Regelung

Rz. 2 Mit der Einführung einer Sonderabschreibung sollen steuerliche Anreize für die Elektromobilität im betrieblichen Bereich gegeben werden (Liquiditätseffekt).[1] Dabei steht die Förderung des Mittelstands im Vordergrund, indem die Maßnahme auf die Anschaffung neuer betrieblich genutzter Elektrolieferfahrzeuge begrenzt wird. Bei der Sonderabschreibung nach § 7c EStG hande...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7c... / 3.1 Begünstigte Fahrzeuge

Rz. 10 Gefördert werden nur neue Fahrzeuge. Ein Fahrzeug gilt als neu, wenn es erstmalig zugelassen wird. Ausdrücklich ausgenommen sind gebrauchte Fahrzeuge und damit auch Vorführfahrzeuge, um Kettenverkäufe und Mehrfach-Begünstigung des gleichen Fahrzeugs zu vermeiden. Die Sonderabschreibung kann nur von demjenigen in Anspruch genommen werden, auf den das Fahrzeug erstmals ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 99... / 5 Bestimmung von Inhalt und Aufbau von Datensätzen

Rz. 5 Die Ermächtigung zur Bestimmung von Inhalt und Aufbau der zu übermittelnden Datensätze wurde mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)[1] aus § 99 Abs. 2 EStG herausgenommen und stattdessen in § 99 Abs. 1 EStG eingefügt. In der Gesetzesbegründung wurde diese Änderung mit einem ständigen Anpassungsbedarf der Datensätze und der fehlenden Flexibilität bei Bestimmung von In...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7c... / 3 Systematische Kommentierung

3.1 Begünstigte Fahrzeuge Rz. 10 Gefördert werden nur neue Fahrzeuge. Ein Fahrzeug gilt als neu, wenn es erstmalig zugelassen wird. Ausdrücklich ausgenommen sind gebrauchte Fahrzeuge und damit auch Vorführfahrzeuge, um Kettenverkäufe und Mehrfach-Begünstigung des gleichen Fahrzeugs zu vermeiden. Die Sonderabschreibung kann nur von demjenigen in Anspruch genommen werden, auf d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7c... / 3.1.2 Schwerlastfahrräder (Abs. 3)

Rz. 15 Ein Schwerlastfahrrad i. S. d. § 7c Abs. 3 EStG wird durch Muskelkraft fortbewegt, verfügt über mindestens zwei Räder und eine fest installierte Vorrichtung zum Lastentransport. In Abgrenzung zu Freizeit- und Sporträdern müssen die Lastenfahrräder eine höhere Nutzlast/Zuladung von mindestens 150 kg sowie eine größere Transportfläche bzw. ein größeres Transportvolumen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 99... / 5.2 Unbestimmtheit der Ermächtigung

Rz. 7 M. E. ist die Weite der Ermächtigung zur Bestimmung von Inhalt und Aufbau der Datensätze verfassungsrechtlich problematisch, da sie keinerlei Vorgaben für das einzuhaltende Verfahren bei Bestimmung von Inhalt und Aufbau der Datensätze enthält und fraglich ist, als welche Art von Verwaltungshandeln die "Ermächtigung" einzuordnen ist. Eine Rechtsverordnung wie in § 99 Ab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7c... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019)[1] wurden zahlreiche Vorschriften im EStG, KStG, GewStG, UStG, InvStG, der AO sowie weiterer Gesetze geändert. Einer der Kernpunkte des Gesetzes lag in der Elektromobilität, die dem Gesetz auch zu seinem Namen verholfen hat. Um die Ele...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7c... / 3.3 Elektronische Übermittlung (Abs. 4)

Rz. 29 Angaben zu den in Anspruch genommenen Sonderabschreibungen müssen nach amtlich vorgeschriebenen Datensätzen durch Datenfernübertragung dem FA übermittelt werden. Die elektronische Übermittlung ist zwingende Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen. Durch dieses standardisierte Verfahren werden die Überprüfung und Bearbeitung von beanspruchten Son...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbarkeit des Gewinns aus der Veräußerung eines sog. Mobilheims

Leitsatz 1. Gebäude auf fremdem Grund und Boden, die (isoliert) veräußert werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. 2. Ein Gebäude auf (langfristig) angemietetem Grundbesitz stellt kein grundstücksgleiches Recht i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG dar. 3. Ein Mobilheim ist ein anderes Wirtschaftsgut i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 N...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
AfA-Bemessungsgrundlage bei Austausch der mit einem Vorbehaltsnießbrauch belasteten Immobilie – Surrogation

Leitsatz 1. Wird eine mit einem Vorbehaltsnießbrauch belastete Immobilie mit Zustimmung des Nießbrauchers gegen eine andere Immobilie in der Weise ausgetauscht, dass dem Nießbraucher an der neuen Immobilie auf der Grundlage eines zuvor vereinbarten, rahmenbildenden Vertrags wiederum ein Nießbrauch eingeräumt wird, und trägt der Nießbraucher wirtschaftlich die Anschaffungs- o...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.1 Überblick über die Lohnsteuer-Außenprüfung

Rz. 1 § 42f EStG beinhaltet Regelungen zur LSt-Außenprüfung. Die Vorschrift ist nicht die Rechtsgrundlage für die LSt-Außenprüfung, sondern knüpft hierzu an die allgemeinen Regelungen der §§ 193ff. AO an[1]; sie enthält jedoch für die LSt-Außenprüfung Sonderregelungen zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit (§ 42f Abs. 1, Abs. 3 S. 1 EStG)[2] und zu den Mitwirkungspflicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 3 Zuständigkeit für die LSt-Außenprüfung (Abs. 1)

Rz. 20 Zuständig für die LSt-Außenprüfung ist nach § 42f Abs. 1 EStG das Betriebsstätten-FA. Für die Durchführung der LSt-Außenprüfung ist damit das FA zuständig, in dessen Bezirk der Betrieb oder Betriebsteil liegt, in dem der für die Durchführung des LSt-Abzugs maßgebende Arbeitslohn ermittelt wird (§ 41 Abs. 2 EStG).[1] § 42f Abs. 1 EStG tritt insoweit als Sonderregelung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2 Voraussetzungen und Umfang der Lohnsteuer-Außenprüfung

Rz. 9 Die Voraussetzungen zur Vornahme einer LSt-Außenprüfung ergeben sich aus § 193 AO (Rz. 10ff.). Der sachliche Umfang der LSt-Außenprüfung folgt aus § 42f EStG i. V. m. § 194 Abs. 1 AO (Rz. 13ff.). Der zeitliche Umfang wird durch § 194 Abs. 1 S. 2 AO geregelt (Rz. 18). Rz. 10 Nach § 193 Abs. 1 AO ist die Außenprüfung bei Stpfl. mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.2 Arbeitnehmer

Rz. 24 Der Arbeitnehmer ist gem. § 38 Abs. 2 S. 1 EStG Schuldner der von dem Arbeitgeber einzubehaltenden und abzuführenden LSt. Er ist daher Stpfl. i. S. d. § 33 AO. Die LSt-Außenprüfung richtet sich jedoch nicht gegen ihn, sodass er insoweit nicht Verfahrensbeteiligter nach § 78 AO und nicht Adressat der Prüfungsanordnung nach § 196 AO ist. Dies ergibt sich daraus, dass du...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 8 § 42f EStG ist durch Gesetz v. 5.8.1974[1] eingefügt und durch Gesetz v. 14.12.1976[2] an die neu erlassene AO angepasst worden. Durch Gesetz v. 15.12.2003[3] wurde im Anschluss an die Einfügung des § 38 Abs. 3a EStG zum Übergang der Pflichten des Arbeitgebers im LSt-Abzugsverfahren auf Dritte in § 42f Abs. 3 EStG eine Regelung zur Durchführung von LSt-Außenprüfungen i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 5 Lohnsteuer-Außenprüfung bei einem Dritten (Abs. 3)

Rz. 29 Die LSt-Außenprüfung kann auch bei einem Dritten durchgeführt werden, der nach § 38 Abs. 3a EStG die Pflichten des Arbeitgebers hat. Nach § 38 Abs. 3a S. 1 EStG hat derjenige, gegen den sich tarifvertragliche Ansprüche des Arbeitnehmers richten und der diese Ansprüche in Geld erfüllt, ohne Arbeitgeber zu sein, die Pflichten eines Arbeitgebers. Außerdem kann das FA nac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 7.1 Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber

Rz. 35 Die LSt-Außenprüfung entfaltet gegenüber dem Arbeitgeber die Wirkungen einer Außenprüfung nach § 193 AO. Sie führt daher nach § 171 Abs. 4 AO zur Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für die LSt. Dies gilt in gleicher Weise für eine etwaige Haftung des Arbeitgebers, da insoweit nach § 191 Abs. 3 AO die Vorschriften über die Festsetzungsfrist entsprechend anzuwenden sin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 7.2 Wirkung gegenüber den Arbeitnehmern

Rz. 40 Die LSt-Außenprüfung entfaltet keine unmittelbare Wirkung gegenüber den Arbeitnehmern, da diese nicht Beteiligte in diesem Verfahren sind (Rz. 24). Allerdings können im Rahmen der LSt-Außenprüfung festgestellte Tatsachen bei der Festsetzung der ESt gegenüber dem Arbeitnehmer verwertet werden. Bestandskräftige Festsetzungen können nach § 173 Abs. 1 AO geändert werden, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung

1 Allgemeines 1.1 Überblick über die Lohnsteuer-Außenprüfung Rz. 1 § 42f EStG beinhaltet Regelungen zur LSt-Außenprüfung. Die Vorschrift ist nicht die Rechtsgrundlage für die LSt-Außenprüfung, sondern knüpft hierzu an die allgemeinen Regelungen der §§ 193ff. AO an[1]; sie enthält jedoch für die LSt-Außenprüfung Sonderregelungen zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit (§ 42f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 6 Zeitgleiche Durchführung mit Prüfungen durch Träger der Rentenversicherung (Abs. 4)

Rz. 32 Gem. § 42f Abs. 4 EStG können die LSt-Außenprüfung und die Prüfungen durch die Träger der Rentenversicherung nach § 28p SGB IV auf Verlangen des Arbeitgebers zur gleichen Zeit durchgeführt werden. Die Vorschrift bezweckt die Reduzierung der Belastungen, die dem Arbeitgeber durch 2 getrennte Außenprüfungen der Finanzverwaltung und der Träger der Rentenversicherung ents...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1 Allgemeines

1.1 Überblick über die Lohnsteuer-Außenprüfung Rz. 1 § 42f EStG beinhaltet Regelungen zur LSt-Außenprüfung. Die Vorschrift ist nicht die Rechtsgrundlage für die LSt-Außenprüfung, sondern knüpft hierzu an die allgemeinen Regelungen der §§ 193ff. AO an[1]; sie enthält jedoch für die LSt-Außenprüfung Sonderregelungen zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit (§ 42f Abs. 1, Abs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.1 Arbeitgeber

Rz. 21 Der Arbeitgeber ist im Rahmen der LSt-Außenprüfung Stpfl. nach § 33 AO (Rz. 2) und Verfahrensbeteiligter nach § 78 Nr. 2 AO, da sich die LSt-Außenprüfung gegen ihn richtet. Dies gilt unabhängig davon, ob er Einbehaltungs- und Abführungsverpflichteter der LSt, Haftungsschuldner oder selbst Steuerschuldner der pauschalierten LSt ist. Rz. 22 Als Beteiligten treffen den Ar...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8 Rechtsbehelfe

Rz. 43 Der Arbeitgeber kann als Beteiligter der LSt-Außenprüfung gegen die Prüfungsanordnung Einspruch einlegen. In gleicher Weise kann er einzelne Anforderungen von Auskünften und Unterlagen durch den LSt-Außenprüfer mit dem Einspruch anfechten, da hierdurch konkrete, mit Zwangsmitteln durchsetzbare Rechtspflichten geregelt werden und es sich damit um Verwaltungsakte handel...mehr