Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zeitpunkt des WK-Abzugs

Rn. 472 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 WK sind gemäß § 11 Abs 2 EStG im Zeitpunkt des Abflusses abzuziehen. Abweichend hiervon kann der StPfl in Sanierungsgebieten und bei Baudenkmälern die WK gemäß §§ 11a u 11b EStG auch auf zwei bis fünf Jahre verteilen. Bei größeren Erhaltungsaufwendungen bei Gebäuden, die zu mehr als der Hälfte Wohnzwecken dienen, kann der StPfl gemäß § 82b ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Schiffe, die im Schiffsregister eingetragen sind

Rn. 308 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Besteuerungstatbestand des § 21 EStG erfasst nur die Vermietung von Schiffen, die im Schiffregister eingetragen sind. Schiffe, die nicht im Schiffregister eingetragen sind, werden von § 22 Nr 3 EStG erfasst. Bei Segelyachten kommt es häufig nicht zur Besteuerung, weil es sich um eine private Vermögensverwaltung handelt (BFH BFH/NV 2000,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 50i Besteuerung bestimmter Einkünfte und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

Schrifttum: Wittkowski/Loose, Gewerblich geprägte PersGes im Internationalen Steuerrecht, DB 2010, 2411; Loose/Wittkowski, Folgen der aktuellen BFH-Rspr zu gewerbliche geprägten PersGes für Wegzugsfälle nach § 6 AStG, IStR 2011, 68; Liekenbrock, "Steuerfreie Entstrickung" oder § 50i EStG?, IStR 2013, 690; Prinz, Der neue § 50i EStG: Grenzüberschreitende "Gepräge-KG zur Verhinder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 50h Bestätigung für Zwecke der Entlastung von Quellensteuern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Schrifttum: Dörr, Praxisfragen zur Umsetzung der Zins- und Lizenzrichtlinie in § 50g EStG, IStR 2005, 109; Kessler/Eicker/Obser, Die Schweiz und das Europäische Steuerrecht, IStR 2005, 658. I. Rechtsentwicklung Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift wurde durch das EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz (EGAmtAnpG) v 02.12.2004 (BGBl I 2004, 3112) zur Umsetzung der Richtlinie 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift des § 50i Abs 1 S 1 EStG ordnet die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns aus der Beteiligung an einer gewerblich infizierten oder gewerblich geprägten PersGes an, wenn im Zeitpunkt des Wegzugs ins Ausland, einer Umstrukturierung oder Überführung von WG des BV oder Anteilen iSd § 17 EStG eine Besteuerung unterblieb und das deut...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift des § 50g EStG dient der Umsetzung der Zins- und Lizenzrichtlinie (Richtlinie 2003/49/EG des Rats v 03.06.2003, ABl EU Nr L 157, 49) in das nationale Steuerrecht. Um ein reibungsloses Funktionieren des EU-Binnenmarkts zu gewährleisten, soll der Zins- und Lizenzgebührenfluss zwischen verbundenen Unternehmen erleichtert und eine ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Entwicklung ab 1934

Rn. 6 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die erste Änderung erfolgte durch das Gesetz zur Änderung des EStG, des KStG ua Gesetze v 20.08.1980 (BGBl I 1980, 1545). § 21 Abs 1 EStG wurde um S 2 ergänzt, der mit Wirkung ab VZ 1980 die sinngemäße Anwendung des – gleichzeitig eingefügten – § 15a EStG (Verluste bei beschränkter Haftung) bestimmte. Rn. 7 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Durch das...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Normzweck

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Gewerbliche Einkünfte eines Unternehmers unterliegen sowohl der ESt als auch der GewSt. Ziel des § 35 EStG ist es, die doppelte Belastung der gewerblichen Einkünfte sowohl mit ESt als auch mit GewSt zu beseitigen bzw zu mindern. Zu diesem Zweck wird die ESt des Unternehmers durch eine pauschale Anrechnung der GewSt verringert. Die Anrechnung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Mehrstöckige Personengesellschaften

Rn. 180 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Besonderheiten des § 35 EStG ergeben sich bei mehrstöckigen PersGes, da bei diesen sowohl auf Ebene der Obergesellschaft als auch auf Ebene der Untergesellschaft(en) GewSt-Messbeträge festgesetzt werden. Um eine Zuordnung dieser GewSt-Messbeträge bei den Schlussgesellschaftern zu gewährleisten, sieht § 35 Abs 2 S 5 EStG vor, dass die anteil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Laufende Aufwendungen und Aufwendungen zur Erhaltung und Modernisierung des Mietobjekts

Rn. 486 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die laufenden Aufwendungen (zB Verwalterkosten, GrSt, Müllabfuhrgebühren, Schuldzinsen) sind als WK im Zeitraum des Abflusses (§ 11 Abs 2 EStG) abzugsfähig. Dies können auch Fahrtkosten sein, die mit der Entfernungspauschale von 0,30 EUR oder mit den tatsächlichen Kosten anzusetzen sind (s FG BBg EFG 2015, 1087, nachgehend BFH BStBl II 2016...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Einheitliche und gesonderte Feststellung

Rn. 130 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Bei unmittelbar und mittelbar beteiligten Mitunternehmern sowie bei persönlich haftenden Gesellschaftern einer KGaA ist der für die Anwendung des Ermäßigungsbetrags (§ 35 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG) maßgebliche Betrag des GewSt-Messbetrags, die tatsächlich zu zahlende GewSt und der auf die einzelnen Mitunternehmer oder auf die persönlich haftenden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick und Kritik

Rn. 27 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 IRd Einkunftsart VuV gemäß § 21 EStG ist wie grds bei allen anderen Einkunftsarten nicht nur der objektive Tatbestand der Einkunftsart zu prüfen, sondern auch der subjektive Tatbestand (= Einkünfteerzielungsabsicht). Die Einkünfteerzielungsabsicht ist aber wie bei allen anderen Einkunftsarten auch iRd § 21 EStG bereichsspezifisch ausgeformt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verrechenbare negative Einkünfte

Rn. 370 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Soweit die negativen Einkünfte aus VuV nicht ausgeglichen werden können, sind sie entsprechend § 15a EStG zu verrechnen, dh, sie sind in späteren VZ auszugleichen und werden daher lediglich zeitlich verschoben (BFH BStBl II 1994, 492). Rn. 371–374 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit der Zins- und Lizenzrichtlinie (Richtlinie 2003/49/EG des Rats v 03.06.2003, ABl EU Nr L 157, 49) und infolgedessen mit § 50g EStG. Die Vorschrift des § 50g EStG sieht eine antragsgebundene vollständige Entlastung vom Steuerabzug bei grenzüberschreitenden Zins- und Lizenzzahlungen zwischen verbundenen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Einlageminderung und Haftungsminderung

Rn. 375 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die entsprechende Anwendung des § 15a Abs 3 EStG bedeutet iRd Einkünfte aus VuV, dass der Betrag der Einlagenminderung dem Kommanditisten als positive Einkünfte aus VuV zuzurechnen ist (im Einzelnen s Erläut zu § 15a (Bitz)). Zu diesen Einlagenminderungen gehören insbesondere Barausschüttungen aus Liquiditätsüberschüssen sowie die Rückzahlu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundstück

Rn. 304 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Begriff "Grundstück" iSd § 21 Abs 1 Nr 1 EStG ist identisch mit dem zivilrechtlichen Begriff "Grundstück" (BFH BStBl II 2009, 370). Er erfasst einen abgegrenzten, katastermäßig vermessenen und bezeichneten Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch als "Grundstück" geführt ist (BGH BGHZ 49, 145). Zum Grundstück gehört grds als wesentliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bei Mitunternehmern

Rn. 73 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Bei den Einkünften aus Gewerbebetrieben als Mitunternehmer iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 u 3 EStG, also bei unmittelbar und mittelbar beteiligten Mitunternehmern sowie bei persönlich haftenden Gesellschaftern einer KGaA, beträgt der Ermäßigungsbetrag das 4fache (ab VZ 2020, zuvor das 3,8fache) des jeweils für den dem VZ entsprechenden Erhebungszei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Spindler, Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV – Eine Bestandsaufnahme, DB 2007, 185; Heuermann, Irritationen über einen alten Rechtsgrundsatz – Verträge zwischen nahe stehenden Personen ohne zivilrechtliche Wirksamkeit?, DB 2007, 1267; Spiegelberger/Spindler/Wärholz, Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht, 2008; Heuermann, Können wir auf die Überschusserzielungsabsicht verzicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die unter die Verrechnungsbeschränkung fallenden Aufwendungen

Rn. 431 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 An sich würden alle Aufwendungen bei einem Steuerstundungsmodell iSv § 15b EStG unter die Verrechnungsbeschränkung fallen. Jedoch fallen nicht automatisch alle Aufwendungen bei den Steuerstundungsmodellen unter die Verlustbeschränkungsregelung des § 15b EStG (bzw sinngemäß iVm § 21 EStG). Soweit Aufwendungen entstehen, die mit der konzeptio...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 327 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Überlassung von Rechten als Besteuerungstatbestand bei den Einkünften aus VuV spielt in der Praxis eine geringere Rolle. Denn zumeist werden die Einkünfte aus der Vermietung von Rechten nach § 21 Abs 3 EStG anderen Einkunftsarten zuzuordnen sein. Insbesondere wird es sich in vielen Fällen um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handeln. Anders ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verteilungsschlüssel

Rn. 133 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Bei einer Mitunternehmerschaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG oder bei einer KGaA iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG sieht das GewStG keinen anteiligen GewSt-Messbetrag vor. Der GewSt-Messbetrag wird gemäß § 14 GewStG ausschließlich auf Ebene der Mitunternehmerschaft oder KGaA festgestellt. Da § 35 EStG eine gesellschafterbezogene Vorschrift darstel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift des § 50i EStG wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809) in das EStG eingefügt. IRd Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Anpassung weiterer steuerlicher Vorschr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Begriff "Recht"

Rn. 335 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Begriff "Recht" in § 21 Abs 1 Nr 3 EStG ist weitgefasst. Wie der Wortlaut "insbesondere" zeigt, sind hier nur beispielhaft Rechte genannt (st Rspr BFH BStBl II 2010, 120 mwN). Zu den in § 21 Abs 1 Nr 3 EStG genannten Rechten gehören schriftstellerische, künstlerische und gewerbliche Urheberrechte. Hier ist aber zu beachten, dass die Übe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 20 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 21 EStG erfasst die in § 21 Abs 1 EStG aufgezählten Einkünfte nur, wenn sie nicht zu einer anderen Einkunftsart gehören (§ 21 Abs 3 EStG). So hat der BFH aktuell entschieden, dass die Entschädigung für die Verlegung eines Regenwasserkanals (in 3 bis 4 m Tiefe) unterhalt eines land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks nicht – wie ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Bescheinigung

Rn. 3 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Bescheinigung erfordert einen Antrag bei dem FA, das für die Besteuerung des deutschen Unternehmens bzw der deutschen Betriebsstätte eines in der EU ansässigen ausländischen Unternehmens bzw eines Schweizer Unternehmens zuständig ist. Antragsbefugt sind inländische Unternehmen bzw inländische Betriebsstätten, die Zins- oder Lizenzzahlungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begrenzung des Ermäßigungsbetrags auf den Ermäßigungshöchstbetrag

Rn. 80 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Neben der Begrenzung der Steuerermäßigung des § 35 EStG auf das 4fache (ab VZ 2020, zuvor das 3,8fache) des GewSt-Messbetrags (Ermäßigungsbetrag, s Rn 70ff) wird die Steuerermäßigung zusätzlich auf die tarifliche ESt begrenzt, die anteilig auf die gewerblichen Einkünfte entfällt (Ermäßigungshöchstbetrag). Das 4fache des GewSt-Messbetrags (ode...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Geltungsbereich bei Auslandssachverhalten

Rn. 23 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Ist der StPfl unbeschränkt stpfl, so erfasst § 21 EStG auch die Überlassung von Grundstücken im Ausland. Regelmäßig gehören aber diese Einkünfte in das Besteuerungsrecht des Belegenheitsstaates (s Art 6 OECD-MA). Meistens werden diese Einkünfte dann aber beim Progressionsvorbehalt wiederum berücksichtigt; so auch in Deutschland (§ 32b Abs 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Keine Beschränkung auf Mietverhältnisse zwischen nahen Angehörigen – keine Rückwirkung

Rn. 86 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Anwendung des § 21 Abs 2 EStG ist zwar augenscheinlich auf Mietverhältnisse zwischen nahen Angehörigen bezogen; jedoch gilt § 21 Abs 2 EStG auch zwischen fremden Dritten (BFH BStBl II 1997, 605). Rn. 87 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Des Weiteren kann die Anwendung des § 21 Abs 2 EStG nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass rückwirkend der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsfolge

Rn. 5 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Rechtsfolgenseitig ordnet § 50i Abs 1 S 1 EStG die nachgeholte Entstrickungsbesteuerung im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme an, aber nur hinsichtlich Gewinnen aus der Veräußerung oder Entnahme der WG oder der Anteile; der Begriff "Gewinn" ist im allg Sinne zu verstehen und umfasst daher auch Verluste. Die nachgeholte Besteuerung bezieht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Bei Einzelunternehmen

Rn. 70 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Bei den Einkünften aus gewerblichen Unternehmen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG beträgt der Ermäßigungsbetrag das 4fache (ab VZ 2020, zuvor das 3,8fache) des jeweils für den dem VZ entsprechende Erhebungszeitraum nach § 14 GewStG festgesetzten GewSt-Messbetrags (§ 35 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG). Rn. 71 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Gewerbliche Unternehmen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags

Rn. 82 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Steuerermäßigung wird durch § 35 Abs 1 EStG auf die geminderte tarifliche ESt beschränkt, die anteilig auf die gewerblichen Einkünfte entfällt (Ermäßigungshöchstbetrag). Durch den Ermäßigungshöchstbetrag soll zum Ausdruck gebracht werden, dass die Steuerermäßigung des § 35 EStG nicht nur auf die Belastung mit GewSt abstellt, sondern für d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift wurde durch das EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz (EGAmtAnpG) v 02.12.2004 (BGBl I 2004, 3112) zur Umsetzung der Richtlinie 2003/49/EG des Rats v 03.06.2003 (ABl EU Nr L 157, 49) zusammen mit § 50g EStG für nach dem 31.12.2003 erfolgende Zahlungen aus der EU in das EStG eingeführt. Durch das SteueränderungsG 2007 (StÄndG 2007) v 19....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Der Ermäßigungshöchstbetrag

1. Begrenzung des Ermäßigungsbetrags auf den Ermäßigungshöchstbetrag Rn. 80 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Neben der Begrenzung der Steuerermäßigung des § 35 EStG auf das 4fache (ab VZ 2020, zuvor das 3,8fache) des GewSt-Messbetrags (Ermäßigungsbetrag, s Rn 70ff) wird die Steuerermäßigung zusätzlich auf die tarifliche ESt begrenzt, die anteilig auf die gewerblichen Einkünfte entf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Besonderheiten

1. Mehrstöckige Personengesellschaften Rn. 180 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Besonderheiten des § 35 EStG ergeben sich bei mehrstöckigen PersGes, da bei diesen sowohl auf Ebene der Obergesellschaft als auch auf Ebene der Untergesellschaft(en) GewSt-Messbeträge festgesetzt werden. Um eine Zuordnung dieser GewSt-Messbeträge bei den Schlussgesellschaftern zu gewährleisten, sieht § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Der Ermäßigungsbetrag

1. Bei Einzelunternehmen Rn. 70 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Bei den Einkünften aus gewerblichen Unternehmen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG beträgt der Ermäßigungsbetrag das 4fache (ab VZ 2020, zuvor das 3,8fache) des jeweils für den dem VZ entsprechende Erhebungszeitraum nach § 14 GewStG festgesetzten GewSt-Messbetrags (§ 35 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG). Rn. 71 Stand: EL 157 – ET: 04/202...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Geltungsbereich

Rn. 22 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 21 EStG gilt für beschränkt und unbeschränkt StPfl. Er gilt auch für Personenmehrheiten (zB Miterben einer ungeteilten Erbengemeinschaft, Gesellschafter einer GbR).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dörr, Praxisfragen zur Umsetzung der Zins- und Lizenzrichtlinie in § 50g EStG, IStR 2005, 109; Kessler/Eicker/Obser, Die Schweiz und das Europäische Steuerrecht, IStR 2005, 658.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anwendungsbereich

1. Persönlicher Anwendungsbereich Rn. 60 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 35 EStG ist nur auf estpfl natürliche Personen anzuwenden. Diese fallen auch als unmittelbar oder mittelbar beteiligte Mitunternehmer unter § 35 EStG. Grundsätzlich anwendbar ist die Vorschrift ferner auf die verdeckte Mitunternehmerschaft, das Treuhandverhältnis und den Nießbrauch am Gesellschaftsanteil (K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Grundrechte

Rn. 41 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Regelung ist auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG vereinbar. Das BVerfG fordert vom Gesetzgeber, die Gesamtbelastung durch eine Besteuerung des Vermögenserwerbs, des Vermögensbestandes und der Vermögensverwendung so aufeinander abzustimmen, dass das Belastungsgleichmaß gewahrt und eine übermäßige Last vermieden wir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Gestaltungsüberlegungen

Rn. 250 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Ab dem VZ 2008 ist der Entlastungsbetrag auf die tatsächlich zu zahlende GewSt beschränkt (§ 35 Abs 1 S 5 EStG). Daher kann aus einer Überkompensation grds kein Vorteil mehr geschöpft werden. Rn. 251 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Durch die Anhebung des Anrechnungsfaktors auf 3,8 ab dem VZ 2008 und auf das Vierfache ab dem VZ 2020 hat sich die P...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsfolgen

Rn. 571 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Liegen die Voraussetzungen des § 21 Abs 2 S 1 EStG vor, dh, die Miete liegt unterhalb der Grenze von 50 % (bisher 66 %; s Rn 566), ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Dies hat zur Konsequenz, dass die Mieteinnahmen in vollem Umfang zu erfassen sind, während die WK nur im Verhältnis ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 450 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Begriff der Einnahmen wird in § 8 Abs 1 EStG erläutert. Danach sind Einnahmen alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem StPfl im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Abs 1 S 1 Nr 4–7 EStG (hier Nr 6) zufließen. Wie bei den WK ist auch bei den Einnahmen maßgeblich, ob sie durch die Vermietungstätigkeit bzw durch die Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift wurde durch das EG-Amtshilfe-AnpassungsG (EGAmtAnpG) v 02.12.2004 (BGBl I 2004, 3112) zur Umsetzung der Richtlinie 2003/49/EG des Rats v 03.06.2003 (ABl EU Nr L 157, 49) nebst den Anlagen 3 und 3a in das EStG aufgenommen. Gemäß der allg Anwendungsregel des § 52 Abs 59b S 1 EStG ist die Vorschrift erstmals auf Zahlungen nach dem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitpunkt der Einnahmenerfassung

Rn. 456 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Einnahmen sind nach § 11 Abs 1 EStG innerhalb des Jahres zu erfassen, in dem sie zugeflossen sind. Soweit Einnahmen erzielt werden, die für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren im Voraus geleistet werden, kann der StPfl nach § 11 Abs 1 S 3 EStG insgesamt auf den Zeitraum gleichmäßig verteilen, für den die Vorauszahlung gelei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gebäudeteile

Rn. 307 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Gebäudeteile (zB eine Wohnung) sind zwar privatrechtlich an sich keine selbstständigen Sachen; aber einkommensteuerlich als selbstständige WG zu behandeln, wenn sie in einem eigenständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen. Da vier verschiedene Nutzungs- und Funktionszusammenhänge bestehen können (eigenbetriebliche und fremdbetrieb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (zB Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht)

Rn. 309 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Den Einkünften aus VuV unterliegen auch grundstücksgleiche Rechte. Hier enthält das Gesetz eine zu § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG vergleichbare Regelung. Neben den im Gesetz ausdrücklich genannten Erbbaurechten und Mineralgewinnungsrechten fallen des Weiteren hierunter die VuV von zB Wohnungseigentums-, Berg-, Fischerei- oder Apothekenrecht, sowe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Grundlagenbescheide

Rn. 201 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Für die Ermittlung des Ermäßigungsbetrages nach § 35 Abs 1 EStG sind die Festsetzung des GewSt-Messbetrags und bei Mitunternehmerschaft die Feststellung des Anteils am festzusetzenden Messbetrag (bei Mitunternehmerschaft) sowie die Festsetzung der anteiligen GewSt Grundlagenbescheide (§ 35 Abs 3 S 2 u 3 EStG). Hieraus ergeben sich Folgerungen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Zurechnung bei Nutzungsberechtigten und Nichtberechtigten

Rn. 167 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Bei mehrstöckigen Nutzungsvereinbarungen kommt es auf die einzelnen Ebenen an. So ist bei einem Untermietverhältnis zu beachten, dass auch der Untervermieter Einkünfte aus VuV aus dem Untermietverhältnis erzielt. Rn. 168 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Dies gilt auch dann, wenn er vom Verbot der Untervermietung nicht befreit wurde (§ 540 BGB). Di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Summe aller positiven Einkünfte

Rn. 88 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 In den Nenner der gesetzlichen Formel des Ermäßigungshöchstbetrags muss die Summe aller positiven Einkünfte eingesetzt werden. Im Gegensatz zum Zähler der Formel, der ausdrücklich nur gewerbliche Einkünfte erfasst, werden im Nenner sämtliche Einkünfte, also auch nicht gewerbliche einbezogen. In Übereinstimmung mit dem Zähler sind aber nur pos...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Bürgerlich-rechtliche Wirksamkeit

Rn. 175 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Auch bei der bürgerlich-rechtliche Wirksamkeit eines Mietvertrages handelt es sich nur um ein Beweisanzeichen (Indiz) für die Anerkennung (BFH BStBl II 2000, 386; 2007, 294; Kulosa in Schmidt, § 21 EStG Rz 84, 40. Aufl). Der Formmangel stellt aber ein starkes Indiz gegen die steuerliche Anerkennung dar (BFH BStBl II 2011, 20; BMF BStBl I 20...mehr