Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / II. Einkommensteuererstattungsansprüche

Rz. 5 Steuererstattungsansprüche des Erblassers aus dem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr), in den der Todeszeitpunkt des Erblassers fällt, sind bei der Ermittlung der Bereicherung zu berücksichtigen, auch wenn sie rechtlich erst nach dem Tod des Erblassers – erst mit Ablauf dieses Kalenderjahres, in das der Todeszeitpunkt fällt, § 25 Abs. 1 EStG – entstanden sind, § 10 Abs...mehr

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§ 3 Der Erbfall / III. Einkommensteuer und Ausschlagung

Rz. 71 Bevor eine Ausschlagung gegen Abfindung des weichenden Erben vorgenommen wird, sind auch die ertragsteuerlichen Folgen zu prüfen. Dabei ist zu beachten, dass steuerlich ein entgeltliches Rechtsgeschäft vorliegt.[56] Der weichende Erbe "veräußert" den ihm zunächst zurechenbaren Nachlass gegen Entgelt in Form der Abfindung an den Ersatzerben. Beim Ersatzerben stellt die...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 5. Lohnsteuer

Rz. 190 Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit i.S.d. § 19 EStG handelt es sich insbesondere um Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile (z.B. Witwen- und Waisengelder) für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst. Die Einkommensteuer wird bei diesen Einkünften durch die Lohnsteuer – d.h. eine Vorauszahlung auf die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 64 Abs 2 AO)

Tz. 179 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Eine stbefreite Kö kann mehrere wG unterhalten. Gem § 64 Abs 2 AO ist die Zusammenfassung mehrerer wG zu einem wG zulässig (s AEAO Nr 14 zu § 64 Abs 2). Aufgr dieser Regelung können nicht nur stlich, sondern auch gemeinnützigkeitsrechtlich Überschüsse und Verluste einzelner wG miteinander st-unschädlich verrechnet werden (s BT-Drs 11/4176, 9...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VII. Entgeltlicher Vorgang bei Bestellung des Vorbehaltsnießbrauchs

Rz. 104 Ein Vorbehaltsnießbrauch stellt nach Ansicht der Finanzverwaltung kein Entgelt für die Grundstücksübertragung dar – unabhängig davon, ob das Grundstück entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wird.[73] Mithin löst ein Vorbehaltsnießbrauch keinen einkommensteuerpflichtigen Veräußerungsvorgang aus. Rz. 105 Bestehen (objektbezogene) Verbindlichkeiten, werden diese rege...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / D. Umfang der Ausbildungsförderung

Rz. 10 Zunächst muss bei der Anspruchsprüfung der gesetzlich festgelegte Bedarf ermittelt werden, der sich gem. § 11 Abs. 1 BAföG aus Kosten für Lebensunterhalt und Ausbildung zusammensetzt. Die genaue Höhe ist in den §§ 12 und 13 BAföG geregelt. Rz. 11 Auf den Bedarf werden nach § 11 Abs. 2 BAföG Einkommen und Vermögen des Auszubildenden, dann das Einkommen – und nur das Ein...mehr

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§ 20 Wohnungsunternehmen / I. Betriebsvermögen

Rz. 4 Es muss zwingend steuerliches Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens, einer Kapitalgesellschaft oder Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft vorliegen; für private Grundstücke scheidet jede analoge Anwendung der Begünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG aus.[1] Soweit es sich mithin um ertragsteuerliches (abgesehen von etwaig i.S.d. § 23 EStG (siehe § 12 Rdn 2 ff....mehr

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Vorwort

Das Buch "Steuerfallen im Erbrecht" ist der Nachfrage nach einer ganzheitlichen Beratung im lukrativen wie umkämpften Tätigkeitsmarkt des Erbrechts geschuldet. Regelmäßig wünscht die Mandantschaft – wohl zu Recht – neben der rechtlichen Dienstleistung mindestens auch Hinweise auf entsprechende steuerliche Berührungspunkte. Die Ausführungen im Buch richten sich an Rechtsanwält...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / b) Vorbehalt oder Einräumung von Nutzungsrechten an dem übertragenen Grundvermögen

Rz. 59 Regelmäßig behält sich der Übertragende dingliche Nutzungsrechte (insbesondere Nießbrauch oder Wohnrecht) am übertragungsgegenständlichen Grundbesitz vor (siehe Rdn 6 ff.>). Motive können zum einen das Versorgungsinteresse der älteren Generation und zum anderen die schenkungsteuerliche Erwerbsreduzierung sein. Rz. 60 Bei fremdvermieteten Objekten wird sich der Überlass...mehr

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§ 3 Der Erbfall / b) Behandlung der (Verzugs-)Zinsen

Rz. 57 Die Pflichtteilszahlung selber stellt für den Empfänger gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG stets einen erbschaftsteuerbaren Erwerb dar. Eine Einkommensbesteuerung kommt nicht in Betracht. Rz. 58 Zinsen, die auf den Pflichtteilsanspruch gezahlt werden, sind vom Pflichtteilsgläubiger gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern.[48] Wie bei der P...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 Verbot von Zuwendungen an Mitglieder (§ 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO)

Tz. 60 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Aus § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 AO folgt unmittelbar die in S 2 vorgenommene Festlegung, dass die Mitglieder zum einen keine Gewinnanteile, zum anderen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Kö erhalten dürfen. GA (auch vGA, s Urt des BFH v 30.03.1989, BStBl II 1989, 489 und v 12.03.2020, BStBl II 2021, ...mehr

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§ 15 Mietverträge unter nah... / B. Verbilligte Vermietung an nahe Angehörige

Rz. 2 Bei einer verbilligten Vermietung an nahe Angehörige ist die sog. Entgeltlichkeitsgrenze zu beachten, wenn der Werbungskostenabzug in voller Höhe erhalten bleiben soll. Diese Grenze beträgt 66 % der ortsüblichen Miete, § 21 Abs. 2 S. 2 EStG. Auch bei Vereinbarung einer Miete von 50 % und mehr, jedoch weniger als 66 %, ist eine volle Anerkennung der Werbungskosten mögli...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 7. Vermächtnis und Pflichtteil

Rz. 68 Zahlungen des Erben an Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte gelten nicht als "Abfindung", sondern als Erfüllung privater Verbindlichkeiten durch Geldleistungen. Entsprechend stellt deren Erfüllung kein Entgelt für den Erwerb des Erbteils dar und führt daher nicht zu Anschaffungskosten.[66] Zinsen, die im Rahmen der Finanzierung zur Begleichung dieser Verbindl...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / 5. Erbauseinandersetzung durch Veräußerung des Nachlasses

Rz. 66 Wird die Erbauseinandersetzung durch Veräußerung einzelner Nachlassgegenstände oder des Nachlasses im Ganzen und anschließende Verteilung des Erlöses nach Erbquoten durchgeführt, kann dies bei Privatvermögen zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn führen, wenn z.B. bei Grundvermögen die Voraussetzungen der Spekulationsbesteuerung i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ES...mehr

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§ 3 Der Erbfall / (5) Zivilrechtliche Folgen der Geltendmachung

Rz. 21 Zivilrechtlich ist eine schnelle Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs in der Regel sinnvoll, da sie der Sicherung von Zinsansprüchen dient (für die Auslösung des Verzugs reicht eine Geltendmachung in Form einer unbezifferten Zahlungsaufforderung aus).[17] Wie aber gezeigt (siehe Rdn 11>), kann es aus steuerlichen Erwägungen sinnvoll sein, zunächst abzuwarten. Lieg...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 4. Erfüllung von Vermächtnisansprüchen als Abzugsvoraussetzung

Rz. 118 Die Erfüllung eines (wirksamen) Vermächtnisses ist für dessen erbschaftsteuerliche Behandlung grundsätzlich unbeachtlich.[90] Dies gilt auch für Vereinbarungen zwischen Erbe und Vermächtnisnehmer zur Auskehrung durch eine Leistung an Erfüllungs statt i.S.v. § 364 Abs. 1 BGB. Die Hingabe eines Gegenstandes zur (teilweisen) Erfüllung des Vermächtnisanspruchs i.S.v. § 3...mehr

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Telefon- und Internetkosten / 6 Der Arbeitnehmer verwendet ein Mobiltelefon (Handy)

Ebenso wie beim Festnetzanschluss bestehen auch hier 2 Möglichkeiten. Der Unternehmer kann ein Mobiltelefon entweder selbst erwerben und dem Arbeitnehmer zur Nutzung – also auch zur privaten Nutzung – überlassen oder dem Arbeitnehmer, der sein eigenes Mobiltelefon einsetzt, die Kosten steuerfrei erstatten, die auf die betriebliche Nutzung entfallen. Der Unternehmer erwirbt das ...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / I. Einkommen und Vermögen im SGB II und SGB XII

Rz. 21 Der Einkommens- und Vermögensbegriff unterscheidet sich in den unterschiedlichen Gesetzen gravierend. Gesetze wie das BAföG oder das SGB IX, die auf den Einkommensbegriff des § 2 EStG verweisen, haben bei der Bestimmung von Einkommen und Vermögen wenig Probleme, weil sich das Einkommen aus den sieben Einkunftsarten des Steuerrechts ergibt und das Vermögen meistens im ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.2 Ausgleichs- und Verrechnungsverbot für außerhalb des steuerlichen Rückwirkungszeitraums realisierte stille Lasten (§ 2 Abs 5 S 2 UmwStG)

Rz. 140 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Durch S 2 des § 2 Abs 5 UmwStG werden die Rechtsfolgen des S 1 (s Tz 138) auf negative Eink des übernehmenden Rechtsträgers aus der tats oder (gem S 3 und 4) fiktiven Veräußerung von iR der Umwandlung übergegangenen Finanzinstrumenten oder Anteilen an Kö erweitert, die außerhalb des Rückwirkungszeitraum bis zu dem in S 4 bezeichneten Zeitpu...mehr

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§ 3 Der Erbfall / (6) Einkommensbesteuerung der Abfindung

Rz. 29 Die Hingabe eines Gegenstandes zur (teilweisen) Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs an Erfüllungs statt (§ 364 Abs. 1 BGB) als Abfindung stellt ertragsteuerlich einen Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang dar. Mithin kann die Übertragung eines Grundstücks als privates Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG eine Einkommensbesteuerung auslösen (siehe §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.2 Steuerliche Behandlung beim Sponsor

Tz. 199 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zum Abzug der Aufwendungen als BA gilt Folgendes: Aufwendungen des Sponsors sind BA, wenn der Sponsor wirtsch Vorteile, die insbes in der Sicherung oder Erhöhung seines unternehmerischen Ansehens liegen können, für sein Unternehmen erstrebt oder für Produkte seines Unternehmens werben will. Das ist insbes der Fall, wenn der Empfänger der Lei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Geltungsbereich der Vorschrift

Tz. 3 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 § 30 KStG gilt pers für unbeschr und für beschr Stpfl. Sachlich gilt die Vorschrift für die durch Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale des KStG (ggf iVm denjenigen des EStG) entstehende KSt, gleichgültig, ob sie auf stpfl inl oder ausl Eink entfällt.mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VIII. Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs

Rz. 106 Die Ablösezahlung für einen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge vorbehaltenen Nießbrauch stellt beim Eigentümer nachträgliche Anschaffungskosten dar, die im Rahmen seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ansetzbar sind.[75] Die Aufteilung in einen Grund und Boden sowie einen Gebäudeanteil erfolgt nach Ansicht der Finanzverwaltung nach dem Verhältnis der V...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / III. Härtefallregelung

Rz. 30 Eine Härtefallregelung bei der Einkommensermittlung findet sich in § 25 Abs. 6 BAföG, der dazu dient, auf atypische Belastungssituationen einzugehen, um unbillige Härten zu vermeiden. Damit sind Härten gemeint, auf die das EStG in den §§ 33–33b (außergewöhnliche Belastungen) reagiert. Belastungen für behinderte Angehörige und besondere Betreuungskosten Alleinerziehend...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / C. Unterschiede im Sozialleistungsverhältnis und im "Sozialhilfe"-Regress

Rz. 7 Wesen des Nachranggrundsatzes ist es, dass der Bedürftige vorrangig eigenes Einkommen und/oder eigenes Vermögen einzusetzen hat. Das erfolgt je nach Art der beanspruchten Leistung mehr oder minder strikt.[20] Methodisch geschieht das am häufigsten durch Anrechnung solcher Mittel auf den Bedarf. Und stehen solche Mittel gegenwärtig bedarfsdeckend als "bereite" Mittel nic...mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / dd) Kriterien zur Bestimmung des Auffangtermins

Rz. 16 Bei der Bestimmung des Fälligkeitstermins ist neben dem Versorgungsinteresse des Längerlebenden und dem notwendigen Auffangtermin steuerlich Folgendes zu beachten: Rz. 17 Erbschaftsteuerlich greift bei einer mehr als einem Jahr hinausgeschobenen Fälligkeit die Regelung des § 12 Abs. 3 BewG, wonach der Wert des Steuervermächtnisses mit einem jährlichen Zinssatz von 5,5 ...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / E. Der Einkommensbegriff des § 21 BAföG

Rz. 13 Der Einkommensbegriff i.S.d. des BAföG splittet sich nach § 21 BAföG in mehrere Einkommensbestandteile auf. Zunächst wird die Summe der positiven Einkünfte i.S.d. § 2 Abs. 1 und 2 EStG und sodann werden gem. § 21 Abs. 1 S. 3 Nr. 1–5 und Abs. 5 BAföG in der dort festgelegten Reihenfolge die Abzugsposten ermittelt. Als Einkommen werden sodann Zahlungseingänge nach § 21 ...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / aa) Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang

Rz. 54 Wird im Rahmen der Erbauseinandersetzung von Privatvermögen durch Realteilung von einem Miterben ein Spitzen- oder Wertausgleich (Abfindung) geleistet, weil er wertmäßig mehr erhält, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, liegt insoweit ein Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang vor. Die Abfindungszahlung (also das über seine Erbquote hinausgehende "Mehr") stellt beim E...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / K. Sonstige sachliche Steuerbefreiungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 16–18 ErbStG)

Rz. 138 Steuerbefreit sind lebzeitige Zuwendungen und Erwerbe von Todes wegen von steuerbegünstigten Körperschaften (insbesondere gemeinnützigen Stiftungen) sowie Zuwendungen, die ausschließlich kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken gewidmet sind, sofern die Verwendung zu dem bestimmten Zweck gesichert ist, § 13 Abs. 1 Nr. 16, 17 ErbStG. Rz. 139 Die Befreiung f...mehr

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§ 9 Leistungsrecht und Regr... / D. Praxisrelevanz

Rz. 26 Wozu ist das Wohngeldrecht im Kontext mit Erbfall und Schenkung von praktischer Bedeutung? Fallbeispiel 79: Ererbtes Vermögen und der behinderte Erbe Der Sohn S ist in einer Einrichtung der Behindertenhilfe untergebracht und beziehtmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4 Personengesellschaft übernehmender Rechtsträger (§ 2 Abs 4 S 5 UmwStG)

Tz. 126 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 2 Abs 4 S 5 UmwStG gilt in dem Fall, in dem übernehmender Rechtsträger eine Pers-Ges ist, der S 3 des § 2 Abs 4 UmwStG auch für einen Ausgleich oder eine Verrechnung bei deren Gesellschaftern entspr. Bei mehrstöckigen Pers-Ges wird man für die Anwendung des § 2 Abs 4 S 5 UmwStG wohl auf die oberste Ebene der Beteiligungskette und die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Abgeschlossener Katalog der gemeinnützigen Zwecke (§ 52 Abs 2 S 1 Nr 1–25 AO)

Tz. 29 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Durch das Ges zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements v 10.10.2007 (BGBl I 2007, 2332, BStBl I 2007, 815) ist mit der Änderung des § 52 Abs 2 AO mit Wirkung seit 01.01.2007 ein abgeschlossener Katalog der gemeinnützigen Zwecke an die Stelle der früheren "Aufzählung" (s BT-Drs 16/5200,20) getreten (s BT-Drs 16/5200, 20). Die g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.6 Nachträgliche Änderung der Vermögensbindung (§ 61 Abs 3 AO)

Tz. 144 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Wird die satzungsmäßige Vermögensbindung aufgehoben oder so geändert, dass sie den Anforderungen des § 55 Abs 1 Nr 4 AO nicht mehr entspr, so gilt sie nach § 61 Abs 3 AO von Anfang an als stlich nicht ausreichend. Das FA muss in diesem Fall für St, die innerhalb der letzten zehn Kj vor der Änderung der Bestimmung über die Vermögensbindung en...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Höchstbetrag der Steuer für den Nacherwerb (Abs. 3)

Rz. 146 [Autor/Stand] Durch die Höchstgrenze in § 14 Abs. 3 ErbStG wird die durch die Zusammenrechnung entstehende Steuer auf 50 % entsprechend (zufällig) dem sog. Halbteilungsgrundsatz des BVerfG (ob der im ErbStG wirklich gilt s. § 1 ErbStG Rz. 38)[2] begrenzt. Dieser Prozentsatz entspricht dem Höchststeuersatz der Steuerklasse III in § 19 Abs. 1 ErbStG. Wenn der Letzterwe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Weitergabe von Vermögensgegenständen an inländische Gebietskörperschaften oder inländische gemeinnützige Stiftungen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 29 [Autor/Stand] Durch das Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz v. 13.12.1990[2] wurde § 29 ErbStG um die Nr. 4 ergänzt. Dadurch sollen Zuwendungen von Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer[3] auch dann freigestellt werden, wenn sie nicht unmittelbar vom Schenker oder Erblasser steuerfrei nach § 13 Abs. 1 Nr. 15, 16 Buchst. ErbStG (s. § 13 ErbStG Rz. 138 ff. und 146 ff.)...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / aa) Ausdrückliche synallagmatische Verknüpfung im Zeitpunkt der Zuwendung am Beispiel des entgeltlichen Pflegvertrags unter Angehörigen

Rz. 49 In der Praxis sind Zuwendungen zwischen tatsächlich oder potentiell Pflegebedürftigen und Pflegenden nicht selten, synallagmatische Vereinbarungen aber schon. Häufig handelt es sich um Angehörigenpflege, die besonders streitanfällig ist, wenn sie im Kontext mit Zuwendungen des Pflegebedürftigen stehen. Im Hinblick auf einen pflege- oder versorgungsbedingten Vermögenst...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 5. Freies Rückforderungsrecht

Rz. 119 In der Praxis finden sich im Rahmen der lebzeitigen Übertragung von Immobilienvermögen immer wieder vertraglich vorbehaltene "freie" Rückforderungsrechte, nach denen der Veräußerer jederzeit und grundlos die Rückforderung verlangen kann. Zivilrechtlich ist eine solche Vereinbarung grundsätzlich wirksam (allerdings steht sie dem Anlauf der Zehnjahresfrist i.S.d. § 232...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 4. Kosten für Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses; Kosten zur Erlangung des Erwerbs

Rz. 137 Kosten für Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses sowie Kosten zur Erlangung des Erwerbs sind nur zu erfassen, wenn der gesamte tatsächliche Erwerbsaufwand zusammen den Pauschbetrag i.H.v. 10.300 EUR (siehe Rdn 145 ff.>) übersteigt. Rz. 138 Der Begriff der Kosten der Nachlassregelung ist weit auszulegen.[107] In Betracht kommen Kosten der Todeserklärung, ...mehr

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§ 3 Der Erbfall / a) Behandlung bei weichenden Erbprätendenten

Rz. 150 Wird einem Erbprätendenten vergleichsweise das Alleinerbrecht gegen Abfindungszahlung an einen anderen Erbprätendenten zuerkannt, stellt die Abfindungszahlung nach alter Rechtlage beim weichenden Erben keinen Erwerb von Todes wegen dar. Dem lag die Auffassung des BFH zugrunde,[121] dass es sich bei § 3 ErbStG um eine abschließende Aufzählung von Erwerben von Todes we...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VII. Verbindlichkeiten und Nießbrauch

Rz. 39 In der Regel werden objektbezogene Verbindlichkeiten im Rahmen des Überlassungsvertrags mit Beendigung des Nießbrauchs (aufgrund Ablebens oder Verzichts) soweit vorhanden vom Erwerber durch aufschiebend bedingte Schuldübernahme zur weiteren Zins- und Tilgungsleistung (bei Ableben des Nießbrauchers durch Freistellung der erbrechtlichen Rechtsnachfolger des Schenkers) ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Mildtätige Zwecke (§ 53 AO)

Tz. 37 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Mildtätige Zwecke werden gem § 53 AO verfolgt, wenn Pers unterstützt werden, die Zum Begriff der Hilfsbedürftigkeit iSd § 53 Nr 1 s AEAO Nr 1–4 zu § 53, zum Begriff der wirtsc...mehr

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§ 4 Leistungsrecht und Regr... / A. Leistungsrecht

Rz. 1 Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Beschädigten i.S.d. Bundesversorgungsgesetzes (BVG) und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten oder Lebenspartners, Elternteils, Kindes oder Enkelkinds angemessen auszugleichen oder zu mildern. Dafür stehen die in § ...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / I. Einleitung

Rz. 1 Der Anspruch mit der wahrscheinlich größten praktischen Relevanz beim "Sozialhilfe"-Regress ist der Schenkungsrückforderungsanspruch des bedürftigen Schenkers.[1] Rz. 2 Schenkungen im Sinne des § 516 BGB gilt es bei der Rechtsgestaltung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Vorauszahlungen (§ 30 Nr 2 KStG)

Tz. 24 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 30 Nr 2 1. HS KStG entsteht die KSt für Vorauszahlungen mit Beginn des Kalendervierteljahres, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, oder, wenn die StPflicht erst im Laufe des Kj begründet wird, mit Begr der StPflicht. Vorauszahlungen sind nach § 31 KStG iVm § 37 Abs 1 EStG grds am 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines Kj zu ...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 6. Abzugsfähigkeit von Pflichtteilsansprüchen

Rz. 121 Korrespondierend mit der Steuerpflicht (nur) für geltend gemachte Pflichtteilsansprüche gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist zur Abziehbarkeit der Pflichtteilslast beim Erben deren Geltendmachung Voraussetzung. Abweichend vom Zivilrecht setzt die erbschaftsteuerliche Abziehbarkeit beim Erben eine tatsächliche wirtschaftliche Belastung des Schuldners voraus.[92] Dementspre...mehr

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FoVo 09/2021, Berücksichtig... / 1 I. Die Entscheidung

Unterhalt ist Einkommen des Kindes Gemäß § 36 Abs. 1 InsO i.V.m. § 850c Abs. 4 ZPO kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag nach billigem Ermessen bestimmen, dass der Unterhaltsberechtigte bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens des Schuldners ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt. Nach der Rechtsprechung des BGH verbieten sich im Hinblick auf d...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / (4) Beispiel: Leibrentenvermächtnis (§§ 2147 ff. BGB)

Rz. 85 Die Literatur diskutiert im Zusammenhang mit der Vermächtnislösung die Gestaltung eines sog. Leibrentenvermächtnisses, das zwar wenig beachtet, in der Praxis aber durchaus gängig zu sein scheint.[135] Unter einer Leibrente versteht man der Höhe nach gleichbleibende und in gleichmäßigen Zeitabständen wiederkehrende Zahlungen, die auf einem einheitlichen Rentenstammrech...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / I. Kein Vermögen (§ 27 Abs. 2 BAföG)

Rz. 37 § 27 Abs. 2 BAföG regelt, was ausdrücklich nicht zum Vermögen zählt. Nicht als Vermögen gelten nach § 27 Abs. 2 BAföG Rz. 38 Unter Rechten auf Versorgungsbezüge, auf Renten und andere wiederkehrende Leistungen sind nur die Stammrechte zu verstehen, ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Allgemeines

Tz. 92 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 2 Abs 4 S 1 und 2 UmwStG soll vermeiden, dass eine Kö, deren Verlust- bzw Zinsvortrag und/oder EBITDA-Vortrag wegen eines stschädlichen Beteiligungserwerbs iSd § 8c Abs 1 KStG ganz oder anteilig untergehen würde, den Verlustuntergang dadurch zu verhindern versucht, dass sie gem § 2 Abs 1 UmwStG mit stlicher Rückwirkung auf einen vor dem sch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Ertragsfähigkeit des Betriebes (Abs. 2)

Rz. 25 [Autor/Stand] Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens mittels eines durchschnittlichen Ertragswertverfahrens soll der Belastungsentscheidung durch Anknüpfung an den Sollertrag des Grundbesitzes Rechnung tragen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das auf diese Weise objektivierte Ertragswertverfahren in keinem Widerspruch zu dem allgemeinen Bewert...mehr