Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Voraussetzungen und Durchführung des erweiterten Härteausgleichs (§ 46 Abs 5 EStG)

1. Allg zum erweiterten Härteausgleich Rn. 91 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Während der Härteausgleich nach § 46 Abs 3 EStG eine vollständige Freistellung von Nebeneinkünften bis 410 EUR bewirkt, sieht der erweiterte Härteausgleich nach § 46 Abs 5 EStG iVm § 70 EStDV eine stufenweise Überleitung der Steuerbelastung von Nebeneinkünften zur vollen Besteuerung im Bereich von 410 bi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Bemessungsgrundlage und Steuersatz (§ 50a Abs 2 EStG)

A. Bemessungsgrundlage Rn. 33 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 50a Abs 2 S 1 EStG ist der Steuerabzug von den "gesamten Einnahmen", mithin von der gesamten Bruttovergütung vorzunehmen. Aufgrund des Abstellens auf Einnahmen und nicht auf Einkünfte ist der Abzug insb von BA oder WK – auch der Abzugsteuer selbst – nicht möglich (zu Ausnahmen in EU-/EWR-Fällen s Rn 41ff). Rn. 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Voraussetzungen und Durchführung des Härteausgleichs (§ 46 Abs 3 EStG)

1. Allg Voraussetzungen des Härteausgleichs Rn. 82 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Es muss einer der Veranlagungstatbestände des § 46 Abs 2 EStG vorliegen. Ob eine Veranlagung nach diesen Vorschriften in Betracht kommt, ist ohne Anwendung der Härteausgleichsvorschriften zu prüfen (s BFH BStBl II 1972, 278). Die Vorschrift ist – ebenso wie § 46 Abs 5 EStG – aus Gleichbehandlungsgru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Abgeltungswirkung und Ausnahmen (§ 50 Abs 2 EStG)

A. Grundsätzliche Abgeltungswirkung (§ 50 Abs 2 S 1 EStG) Rn. 26 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Im Regelfall gilt die ESt für Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Arbeitslohn (§§ 38ff EStG), dem Steuerabzug vom KapErtr (§§ 43ff EStG) oder dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterworfen sind, bei beschränkt StPfl durch den Steuerabzug (Quellensteuer) als abgegolten. Eine Veranlagung zur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Verfahren (§ 50a Abs 5 EStG)

A. Entstehungszeitpunkt Rn. 57 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die ESt in Form der Abzugsteuer entsteht abweichend von § 38 AO mit dem Zufluss der Einnahmen beim Vergütungsgläubiger (§ 50a Abs 5 S 1 EStG). § 73c EStDV enthält dazu eine Konkretion dahin, dass es bei Zahlung, Verrechnung, Gutschrift, Zahlungsaufschub wegen vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten des Vergütungsschuldn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. LSt-Abzug nach Faktorverfahren (§ 39f Abs 1 EStG)

A. Voraussetzungen für die Anwendung des Faktorverfahrens (§ 39f Abs 1 S 1 EStG) Rn. 10 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Das Faktorverfahren nach § 39f Abs 1 S 1 EStG findet Anwendung, wenn für beide Ehegatten/Lebenspartner die Voraussetzungen für die Einreihung in die Steuerklasse IV gegeben sind, ein gemeinsamer Antrag vorliegt und der Faktor (§ 39f Abs 1 S 2 EStG) kleiner als 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 39d (aufgehoben)

§ 39d "Durchführung des Lohnsteuerabzugs für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer" wurde durch das BeitrRLUmsG v 07.12.2011, BGBl I 2011, 2592 mit Wirkung ab VZ 2012 aufgehoben und wird deshalb hier nicht mehr kommentiert. Die bisherigen Sonderregelungen für beschränkt stpfl ArbN wurden (soweit erforderlich) in die § 39 Abs 2 u 3 EStG (hierzu s Erläut zu § 39 (Mu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 50 Sondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige

Schrifttum: Lüdicke, SteuerentlastungsG 1999/2000/2002, Änderungen bei beschränkt StPfl, IStR 1999, 193; Schnitger, Das Ende der Bruttobesteuerung beschränkt StPfl, FR 2003, 745; Endres, Die Fußball-WM einmal aus anderer Sicht: Steuerfragen rund um das runde Leder, PIStB 2006, 143; Lüdicke, Probleme der Besteuerung beschränkt StPfl, DStR 2008, Beiheft zu Heft 17, 25; Hartmann, Ne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 10d Verlustabzug

Schrifttum: Seithel, Die Problematik der systematischen Einordnung des Verlustabzugs nach § 10d EStG, DStR 1965, 353; Eitel-Dreiss/Dreiss, Steuerliche Verlustbehandlung und Sanierung, DB 1980, 1858; Schult/Hundsdoerfer, Optimale Nutzung des geplanten Wahlrechts beim Verlustrücktrag nach § 10d EStG, DStR 1993, 525; Dötsch, StandortsicherungsG: Wahlweiser Verzicht auf den Verlustr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 50a Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

Schrifttum: Lüdicke, Probleme der Besteuerung beschränkt StPfl im Inland, Beiheft zu DStR 17/2008, 25; Decker/Looser, Neuregelung des Steuerabzugs nach § 50a EStG ab 2009, IStR 2010, 8; Köhler/Goebel/Schmidt, Neufassung des § 50a EStG durch das JStG 2009 – Ende einer Dauerbaustelle?, DStR 2010, 8; Ehlig, Zur Vermeidung des Steuerabzugs nach § 50a EStG bei ausländischen Künstlern...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 39c Durchführung des Lohnsteuerabzugs ohne Lohnsteuerkarte

Schrifttum: Hörster, Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften, NWB 2011, 4208; Paintner, Das BeitrRLUmsG und das Dritte Gesetz zur Änderung des UStG im Überblick, DStR 2012, 105. Ferner s Schrifttum § 39 vor Rn 1. Verwaltungsanweisungen: BMF v 08.11.2018, BStBl I 2018, 1137 (Elektronische LSt-Abzugsmerkmale (ELStAM); LSt-Abzug i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 39f Faktorverfahren statt Steuerklassenkombination III/V

Schrifttum: Seibert, Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009: Das Faktorverfahren, Stbg 2008, 385; Sell/Sommer, Modifikation der LSt-Klasse IV – Das Faktorverfahren des § 39f EStG-E, DStR 2008, 1953; Beyer-Petz/Ende, Das Faktorverfahren – steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen, DStR 2009, 2583; Schafhausen/Plenker, Faktorverfahren anstelle von Steuerklasse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 50b Prüfungsrecht

Schrifttum: Findeis, KapSt – Außenprüfung unter dem Regime der AbgSt, DB 2009, 2397; Desens, Wer ist ein "am Verfahren Beteiligter" iSd § 50b EStG?, FR 2012, 946; Herzberg, Zu einem neuen Verständnis des § 30a AO im Kontext von AbgSt-Prüfungen, DStR 2014, 1535. I. Rechtsentwicklung Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Vorschrift wurde durch das KSt-ReformG v 31.08.1976 (BGBl I 19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 90 Verfahren

Verwaltungsanweisungen: BMF v 06.12.2017, BStBl I 2018, 147 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 21.12.2017, BStBl I 2018, 93 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). I. Vorbemerkung Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Vorschrift nimmt den Gedanken auf, dass das Zulageverfahren nach § 10a EStG und Abschnitt XI unbürokratisch, aber auch w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 111 Vorläufiger Verlustrücktrag für 2020 und 2021

Schrifttum: Morawitz, Herabsetzung der Vorauszahlungen 2019 mittels pauschalierten Verlustrücktrags zur Stärkung der Liquidität in Zeiten der Corona-Pandemie, DStR 2020, 914; Korn, Gesetzesänderungen sowie Verwaltungsanweisungen für Steuererleichterungen in der Corona-Krise und Handlungsbedarf, KÖSDI 2020, 21 812; Kussmaul/Naumann/Schumann, Hilfsmaßnahmen aufgrund der Corona-Pa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 78 Übergangsregelungen

Schrifttum: Hierzu s Schrifttum § 62 vor Rn 1. Verwaltungsanweisungen: BZSt v 27.08.2020, BStBl I 2020, 702 (Familienleistungsausgleich, Neufassung der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG 2020)). I. Vorbemerkung Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Übergangsregelungen des § 78 EStG sollten im Rahmen der Überleitung des Kindergeldes aus dem Sozialr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sonderfälle des Verlustabzugs

Rn. 52a Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nicht entnommene Gewinne aus LuF, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit werden auf Antrag mit einem ermäßigtem Steuersatz besteuert, § 34a Abs 1 S 1 EStG (sog Thesaurierungsbegünstigung). Diese Gewinne werden gemäß § 10d Abs 1 S 2 EStG ab VZ 2008 vom Verlustabzug ausgeschlossen. Negative Einkünfte dürfen weder mit ermäßigt besteuerten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 39a Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag

Verwaltungsanweisungen BMF vom 31.10.1983, BStBl I 1983, 470 (Steuerliche Behandlung von ArbN-Einkünften bei Auslandstätigkeiten (Auslandstätigkeitserlass)); BMF vom 21.05.2015, BStBl I 2015, 488 (Zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im LSt-Ermäßigungsverfahren nach § 39a EStG; Startschreiben zur erstmaligen Anwendung ab dem Kj 2016); BMF vom 23.10.2017, BStBl I 2017, 1432 (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Vorschrift des § 50 EStG wurde im Jahre 1949 in das EStG aufgenommen und seitdem zahlreichen Änderungen unterworfen. In den letzten Jahren sind im Wesentlichen die folgenden Entwicklungen zu konstatieren. Das JStG 2009 v 19.12.2008 (BGBl I 2008, 2794) führte vor dem Hintergrund europarechtlicher Entwicklungen zu einer Neufassung des § 50 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39b EStG enthält – den ArbG bindende – verfahrenstechnische Anweisungen und Berechnungsgrundsätze für die Ermittlung der LSt. Die Verbindlichkeit der Grundsätze des § 39b EStG für den ArbG ist vor dem Hintergrund, dass durch den LSt-Abzug die ESt, die auf die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit entfällt, für den StPfl im Regelfall als...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Anspruch auf Veranlagung

Rn. 15 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Eine Veranlagung nach § 46 EStG, vor allem in den Fällen der Antragsveranlagung zum Zwecke eines Verlustausgleichs oder eines Verlustabzugs, kommt naturgemäß nur in Betracht, wenn in dem Einkommen tatsächlich Arbeitseinkünfte enthalten sind. Sind Lohneinkünfte irrtümlich angenommen worden, ist davon auch LSt einbehalten und abgeführt worden,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Dauer des Verwitwetensplittings

Rn. 43 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Im VZ des Todes des Ehegatten findet § 32a Abs 6 Nr 1 EStG keine Anwendung, da iRd für dieses Kj durchzuführenden Ehegattenbesteuerung bei Zusammenveranlagung nach §§ 26, 26b EStG das Splittingverfahren nach § 32a Abs 5 EStG anzuwenden ist. Bei Einzelveranlagung nach §§ 26, 26a EStG (bis VZ 2012 getrennte Veranlagung) im Todesjahr ist die An...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Übergangsregelungen des § 78 EStG sollten im Rahmen der Überleitung des Kindergeldes aus dem Sozialrecht (BKGG) in den steuerlichen Familienleistungsausgleich des X. Abschnitts des EStG (§§ 62ff EStG) einerseits eine reibungslose Fortzahlung des Kindergeldes ab 01.01.1996 durch die Familienkassen und die privaten ArbG sicherstellen (§ 78 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 38 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Das Splittingverfahren nach § 32a Abs 6 Nr 1 EStG für verwitwete Personen ist eine auf Billigkeitserwägungen beruhende reine Tarifvorschrift, die den erfahrungsgemäß erhöhten Lebenshaltungskosten der verwitweten Person noch für eine Übergangszeit iS einer Härteregelung Rechnung tragen soll. Es wird daher auch als Gnadensplitting bezeichnet. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff und Zweck der Veranlagung

Rn. 3 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Veranlagung ist das förmliche Verfahren, in dem die Besteuerungsgrundlagen für die ESt ermittelt werden und in dem daraufhin die ESt festgesetzt wird. Weiteres dazu s Erläut zu § 25 (Schneider). Für ArbN gilt die Sondervorschrift des § 46 EStG, die die Veranlagung mit den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und mit anderen Einkünfte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz

Rn. 100 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Kommt nach § 46 Abs 2 EStG eine Veranlagung zur ESt nicht in Betracht, so gilt die ESt, die auf die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit entfällt, durch den Abzug der LSt als abgegolten, § 46 Abs 4 S 1 EStG. Durch § 46 Abs 4 S 2 EStG wird klargestellt, dass dem ArbN die Möglichkeit des LStJA durch den ArbG (§ 42b EStG) verbleibt. Dazu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Rückforderung der Zulage bei mangelhafter Deckung des Altersvorsorgevertrages (§ 90 Abs 3a EStG)

Rn. 30 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Ergänzung der Norm, die durch das BetriebsrentenstärkungsG v 17.08.2017 (BGBl I 2017, 3214) eingefügt wird, schließt eine Regelungslücke. Der alte Rechtsstand hat nicht ausreichend berücksichtigt, dass mehrere Fallkonstellationen vorliegen können, in denen das in einem Altersvorsorgevertrag vorhandene Kapital nicht ausreicht, den Rückfor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Tarif

Rn. 18 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die tarifliche Steuer berechnet sich entsprechend § 50 Abs 1 S 2 Hs 1 EStG nach § 32a Abs 1 EStG, mithin nach dem zvE. Dies gilt jedoch nur bei Durchführung eines Veranlagungsverfahrens. Im Übrigen sind die Abzugsteuersätze für KapSt nach § 43a EStG, für LSt nach § 38b EStG und für Abzugsteuern iSd 50a Abs 2 EStG einschlägig. Nicht berücksic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Vorschrift fasst die Sondervorschriften für die Besteuerung der beschränkt StPfl zusammen. § 50 EStG gilt für beschränkt stpfl natürliche Personen, wobei die Antragsveranlagungen gemäß § 50 Abs 2 S 2 Nr 4 Buchst b u Abs 2 S 2 Nr 5 EStG gemäß Abs 2 S 7 lediglich EU- und EWR-Bürgern offenstehen. Über die Verweisung des § 8 Abs 1 KStG erlang...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Vorschrift des § 50a EStG wurde durch Gesetz v 18.07.1958 (BGBl I 1958, 473) in das EStG aufgenommen und seitdem zahlreichen Änderungen unterworfen. In den letzten Jahren sind im Wesentlichen die folgenden Entwicklungen zu konstatieren. Durch das JStG 2009 v 19.12.2008 (BGBl I 2008, 2794) wurde vor dem Hintergrund europarechtlicher Entwick...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39 EStG regelt grundlegende Fragen zu den LSt-Abzugsmerkmalen, insb deren Rechtsnatur, die Ausstellung und die Berichtigung von LSt-Abzugsmerkmalen in Sonderfällen sowie den Schutz der LSt-Abzugsmerkmale. Rn. 2 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39 Abs 1 EStG regelt die Zuständigkeit für die Bildung und Änderung der LSt-Abzugsmerkmale und legt der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Verfahrensfragen

Rn. 90 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Bildung eines Freibetrags als LSt-Abzugsmerkmal stellt einen Feststellungsbescheid (§ 39 Abs 1 S 4 EStG, s § 39 Rn 13ff (Mues)) dar und ist Grundlagenbescheid für die LSt-Anmeldung und die LSt-Nachforderung gegen den ArbN während des laufenden Abzugsjahres. Wird der Antrag auf Eintragung eines Freibetrags vollständig oder teilweise abgele...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 4 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39b EStG knüpft an die §§ 38ff EStG an und setzt die Verpflichtung des ArbG zum LSt-Abzug voraus. § 39b Abs 2 S 11 EStG konkretisiert die sich bereits aus § 38 Abs 3 EStG ergebende Pflicht des ArbG zum Einbehalten der LSt vom Bruttolohn des ArbN (s § 38 Rn 90ff (Mues)). Zudem ergänzt die Norm die in § 38a Abs 3 u 4 EStG enthaltenen (materie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 80 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der gesetzliche Härteausgleich gemäß § 46 Abs 3 EStG und die Härteminderung gemäß § 46 Abs 5 EStG wurden als Abs 2 u 4 durch StÄndG vom 16.12.1954 in § 46 EStG eingeführt. Durch das EStRG vom 05.08.1974 wurde in Abs 3 S 2 eingefügt, wonach sich der Ausgleichsbetrag nach S 1 um den anteiligen Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG mindert. D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Freibeträge

Rn. 17 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Soweit sie nicht durch § 50 EStG oder die jeweiligen Vorschriften im EStG ausdrücklich ausgeschlossen sind, gelten Freibeträge grds auch für beschränkt StPfl. Explizit ausgeschlossen sind etwa der Freibetrag gemäß § 16 Abs 4 EStG für Veräußerungs- und Aufgabegewinne, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gemäß § 24b EStG und die Kinderf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Prüfungskompetenz der FinBeh wird durch § 50b EStG über den Anwendungsbereich der §§ 193ff AO hinaus ausgedehnt. § 50b EStG räumt den für die Besteuerung zuständigen FinBeh das Recht ein, bei sämtlichen am Verfahren Beteiligten die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu prüfen, die für die Anrechnung oder Vergütung von KSt, Anrechnun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtslage ab VZ 2013

Rn. 45 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 32a Abs 6 Nr 2 EStG kann ein StPfl im VZ der Auflösung seiner Ehe/Lebenspartnerschaft nach dem Splittingverfahren besteuert werden. Voraussetzung ist, dass in dem betreffenden VZ in der aufgelösten Ehe/Lebenspartnerschaft die Voraussetzungen des § 26 Abs 1 S 1 EStG erfüllt waren, der bisherige Ehegatte/Lebenspartner wieder geheiratet/si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. SA und ag Belastungen

Rn. 14 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 SA sind nach § 50 Abs 1 S 4 EStG grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Eine Ausnahme gilt etwa für Spenden, weil § 10b EStG nicht unter den ausgeschlossenen Vorschriften aufgeführt ist. Ferner ist abweichend von § 50 Abs 1 S 4 EStG auf Basis des durch das JStG 2020 neu eingefügten § 50 Abs 1a EStG ein Abzug von Beiträgen zu Versorgungseinr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besondere Verrechnungskreise

Rn. 27 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 §§ 2b, 15 Abs 4 S 1ff EStG, § 22 Nr 2 u 3 und § 23 EStG sehen besondere Verlustverrechnungsbeschränkungen (besondere Verrechnungskreise) vor. Die Regelungen bestimmen jeweils, dass die negativen Einkünfte nach Maßgabe des § 10d EStG die positiven Einkünfte mindern. Dabei findet der Höchstbetrag von § 10d Abs 1 S 1 EStG in Höhe von 1 Mio. EUR...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Ab VZ 2004

Rn. 11 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die zeitlichen Anwendungsbestimmungen zu § 10d EStG korrespondieren mit § 52 Abs 2a EStG, der die Aufhebung von § 2 Abs 3 S 2–8 EStG mit Wirkung zum VZ 2004 vorsieht. § 10d EStG idF StEntlG 1999/2000/2002 ist letztmalig anzuwenden auf den VZ 2003; § 52 Abs 25 S 3 EStG. § 10d EStG nF kommt somit erstmalig zur Anwendung für Verluste, die im VZ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Vorschrift des § 50a EStG sieht bei beschränkt StPfl für gewisse Einkünfte iSd § 49 EStG einen Steuerabzug vor. Daneben ermöglicht die Norm in bestimmen Fällen dem FA, durch eine spezielle Anordnung den inländischen Steueranspruch sicherzustellen. Der Sinn und Zweck des § 50a EStG besteht darin, für die von der Regelung erfassten Fälle ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abzugsfähiger Verlust in VZ 1999–2003

Rn. 35 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In den VZ 1999–2003 setzt sich dabei die Beschränkung des Verlustabzugs zwischen den Einkunftsarten nach § 2 Abs 3 S 2ff EStG aF iRd Verlustvor- und -rücktrags nach § 10d EStG aF periodenübergreifend fort. Die Regelungen des § 2 Abs 3 EStG aF u § 10d EStG aF greifen daher ineinander; zur Beschränkung des vertikalen Verlustausgleichs nach § 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Durch das AVmG (BGBl I 2001, 1310) wurde die Vorschrift in das EStG eingeführt. In 2001 erfolgten noch zwei Änderungen der Vorschrift, so dass sie in der ursprünglichen Fassung nicht in Kraft getreten ist. Durch das StÄndG 2001 v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3794) erfolgte mit Wirkung v 01.01.2002 eine Neufassung des Abs 2. Mit dem VersorgungsÄndG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anwendungsbereich

Rn. 4 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In sachlicher Hinsicht beschränkt sich die Norm auf das LSt-Abzugsverfahren bei Ehegatten/Lebenspartnern, die beide Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit/Arbeit beziehen. Für das Veranlagungsverfahren hat die Norm dagegen keine Bedeutung (Wagner in H/H/R, § 39f EStG Rz 4 (Juni 2018)). In persönlicher Hinsicht betrifft das Faktorverfahre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anwendungsbereich

Rn. 4 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In sachlicher Hinsicht beschränkt sich die Norm auf das LSt-Abzugsverfahren durch den ArbG nach §§ 38–42g EStG, während für ein etwaiges späteres Veranlagungsverfahren des ArbN für ESt-Zwecke die LSt-Abzugsmerkmale keinerlei Bindungswirkung entfalten. In persönlicher Hinsicht erfasst § 39 EStG sowohl unbeschränkt estpfl ArbN iSv § 1 Abs 1 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allg Voraussetzungen des Härteausgleichs

Rn. 82 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Es muss einer der Veranlagungstatbestände des § 46 Abs 2 EStG vorliegen. Ob eine Veranlagung nach diesen Vorschriften in Betracht kommt, ist ohne Anwendung der Härteausgleichsvorschriften zu prüfen (s BFH BStBl II 1972, 278). Die Vorschrift ist – ebenso wie § 46 Abs 5 EStG – aus Gleichbehandlungsgrundsätzen analog anzuwenden, wenn eine Veran...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. VZ 1999 bis VZ 2003

Rn. 10 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 52 Abs 25 S 1 EStG ist § 10d EStG idF StEntlG 1999/2000/2002 v 23.09.1999 auf den am Schluss des VZ 1998 festgestellten verbleibenden Verlustabzug anzuwenden. Das bedeutet, dass § 10d idF StEntlG 1999/2000/2002 erstmals für den VZ 1999 Anwendung findet. Für die am Schluss des VZ 1998 festgestellten Verluste ist die Neuregelung durch d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuersatz

Rn. 46 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Bei Vorliegen der Voraussetzungen für den Abzug der BA oder WK von der Bemessungsgrundlage beträgt der Abzugsteuersatz nach § 50a Abs 3 S 4 EStG bei einer natürlichen Person als Vergütungsgläubiger 30 % und bei einer Körperschaft als Vergütungsgläubiger 15 %. Rn. 47 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Im Vergleich zum Grundfall des § 50a Abs 2 EStG erhö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verfahren bei Überschneidung mehrerer Veranlagungstatbestände

Rn. 21 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Veranlagungstatbestände des § 46 Abs 2 Nr 1–7 EStG sind grds gleichrangig. Wegen des erweiterten Härteausgleichs ist aber § 46 Abs 2 Nr 1 EStG gegenüber den anderen Tatbeständen der Amtsveranlagung lex specialis. Das ergibt sich aus § 46 Abs 5 EStG, der den erweiterten Härteausgleich für den Fall, dass die Nebeneinkünfte den Betrag von 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 5 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39e EStG knüpft an die §§ 38ff EStG an. Die dort geregelten Besteuerungsmerkmale gehen in die ELStAM ein. § 39 EStG legt inhaltlich fest, was LSt-Abzugsmerkmale sind (s Erläut zu § 39 (Mues)). § 39e EStG regelt die technischen Einzelheiten des Verfahrens, wie LSt-Abzugsmerkmale iSd § 39 EStG zu ELStAM werden (BT-Drucks 17/6263, 55). Rn. 6–9...mehr