Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 5.2 Beschäftigungsverhältnisse mit Angehörigen und bei Lebenspartnerschaften

Keine Berücksichtigung Zwischen in einem Haushalt zusammenlebenden Ehegatten [1] oder zwischen Eltern und in deren Haushalt lebenden Kindern [2] wird ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis i. S. d. § 35a Abs. 1 oder 2 EStG aufgrund der familienrechtlichen Verpflichtungen steuerlich nicht anerkannt.[3] Dies gilt entsprechend für die Partner einer eingetragenen Lebenspartner...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Steuerbilanz

Rn. 265 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Die stl. Bewertung von Rückstellungen mit Ausnahme solcher für Pensionszusagen regelt vorrangig § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG. Die darin enthaltenen Bewertungsanweisungen sind nicht abschließend. Regelungslücken sind über das MGB-Prinzip des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG durch Anwendung der handelsrechtl. Bewertungsgrundsätze und -vorschriften zu schließe...mehr

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ZErb 06/2021, Neue Chancen ... / 3. Errungenschaftsgemeinschaft

Die Errungenschaftsgemeinschaft, die im deutschen Recht auch als Wahlgüterstand nicht mehr vorgesehen ist, hat gegenüber der Zugewinngemeinschaft bei ihrer Beendigung den Vorteil, dass im Zivilrecht das zwischen den Eheleuten zuvor gebildete Gesamtgut, bestehend hier – anders als bei der allgemeinen Gütergemeinschaft – nur aus ab Eheschließung erworbenem Vermögen, bei Beendi...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 5.1 Umfang

Rechtslage bei Minijobs Die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich um 20 % der Aufwendungen höchstens 510 EUR für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung i. S. d. § 8a SGB IV handelt[1] und für andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen maximal 4.000 EUR.[2] Die Höchstbeträge werden ...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 8.1 Normalfall

Einkommensteuererklärung Wer die Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Anspruch nehmen will, muss die Aufwendungen in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Praxis-Tipp Unterscheidung zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Höchstbetragsüberschreitung Bei der Geltendmachung ist auf die Unterscheidung zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und H...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Sofortabschreibung geringwertiger Vermögenswerte

Tz. 61 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 IAS 16 kennt keine mit dem deutschen Steuerrecht vergleichbaren Vorschriften zur Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter. Nach herrschender Meinung konnte jedoch die bis 2007 in § 6 Abs. 2 EStG vorgesehene Sofortabschreibungsmöglichkeit für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten EUR 410 nicht überschreiten, analog fü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Arbeitsverhältnisse

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Imparitätsprinzip

Rn. 81 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 sind "alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen". Vorhersehbare (und bereits eingetretene) Risiken und Verluste finden zum einen i. R.d. Prinzips der allg. Bewertungsvorsicht bei Schätzungen Beachtung (vgl. HdR-E, HGB § 252, Rn. 77ff.). Zum anderen schla...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Häuselmann/Mick, Behaltefrist des § 8b Abs 2 KStG nF und des § 3 Nr 40 S 5 EStG, DB 2000, 2094; Haritz, UntStRef 2001: Begünstigte VG bei einbringungsgeborenen Anteilen, DStR 2000, 1537; Hörger/Scheipers, StSenkG: Einschränkung der StFreiheit für VG gem § 8b Abs 2 KStG durch § 8b Abs 4 KStG, DB 2000, 1988; Mick, StSenkG: Gefährdung der StFreiheit von VG nach § 8b Abs 2 und 4 KS...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 3.3 Kinderbetreuungskosten

Fallen die Kinderbetreuungskosten dem Grundsatz nach unter die Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG, ist ein Ansatz bei den Steuerermäßigungen des § 35a EStG nicht möglich. Dies gilt auch für übersteigende Beträge.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Rechtsfolgen bei Anwendung des § 8b Abs 4 S 1 Nr 1 KStG aF

Tz. 21 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 8b Abs 4 S 1 Nr 1 KStG aF ist Abs 2 auf einbringungsgeborene Anteile nicht anzuwenden. Gewinne aus der Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen sind demnach grds stets in voller Höhe stpfl . Es werden nicht nur die bis zu dem Zeitpunkt der Einbringung, sondern auch die in der Zeit zwischen der Einbringung und der Veräußerung ents...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 6.3 Nicht berücksichtigungsfähige Dienstleistungen

Kein Bezug zum Haushalt Keine haushaltsnahen Dienstleistungen sind solche, die zwar im Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt werden, aber keinen Bezug zur Hauswirtschaft haben oder nicht durch die private Haushaltsführung veranlasst sind. So gehören z. B. nicht zu den begünstigten haushaltsnahen Dienstleistungen die Kosten für die Verwaltertätigkeit bei Eigentumswohnungen[1]...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Anwendungsfälle

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Auflösung von Rückstellungen

Rn. 253 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Für die Beibehaltung einmal gebildeter Rückstellungen gelten folgende Grundsätze: Die Rückstellung muss umgewidmet werden, wenn die Ungewissheit dem Grunde und der Höhe nach wegfällt, so dass nunmehr eine echte Verbindl. vorliegt. Sie muss ferner erfolgswirksam aufgelöst werden, wenn feststeht, dass eine Verpflichtung nicht mehr entstehen ka...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 6.2 Umfang

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören nur Tätigkeiten, die nicht zu den handwerklichen Leistungen i. S. d. § 35a Abs. 3 EStG gehören, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und für die eine Dienstleistungsagentur oder ein selbstständiger Dienstleister in Anspruch genommen wird. Beispiele Bei einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Höhe des Freibetrags und seine Auswirkungen

Rz. 12 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Freibetrag beträgt bzw betrug in den VZ 1997–1989: 5 000 DM. Bis zu einem Einkommen von 10 000 DM wurde er ungekürzt gewährt. Überstieg das Einkommen 10 000 DM, verminderte sich der Freibetrag von 5 000 DM jeweils um die Hälfte des übersteigenden Betrags. Das bedeutet, dass ab einem Einkommen von 20 000 DM kein Freibetrag mehr zum Abzug k...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Verbindlichkeitsrückstellungen

Rn. 309 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Rückstellungen für ungewisse Sachleistungsverpflichtungen sind in der HB auf Vollkostenbasis zu bewerten (so auch IDW RS HFA 34, Rn. 15; Schubert, in: Beck Bi-Komm. 2014, § 253, Rn. 159). Dem verschiedentlich in sinngem. Anwendung des § 255 Abs. 2, 3 a. F. vertretenen Wahlrecht zwischen Voll- und Teilkostenbewertung (vgl. ADS 1995, § 253, Rn...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 7.4 Besonderheit bei Eigentumswohnungen

Steuerermäßigung für Wohnungseigentümer Besteht ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft (z. B. bei Reinigung und Pflege von Gemeinschaftsräumen) oder ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft Auftraggeber der haushaltsnahen Dienstleistung bzw. der handwerklichen Leistung, kommt für den einzelnen Wohnungseigentümer eine Steuerermäßigung in Betracht, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Verwaltungskosten für die Zeit nach dem Eintritt des Versorgungsfalls

Rn. 609 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Zu den ähnlichen Verpflichtungen gehören auch Verwaltungskosten, die das UN direkt oder indirekt nach dem Eintritt des Versorgungsfalls trägt (vgl. BetrAVG-Komm. (2016/II), Kap. 48, Rn. 221). Diese Verwaltungskosten sind bereits während des Arbeitslebens des Versorgungsberechtigten verursacht, denn nach der Pensionierung fällt die Verwaltung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Angemessenheitsprüfung

Rn. 318 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Nach § 255 Abs. 2 Satz 2, 3 gilt für die Einbeziehung von GK in die bilanziellen HK von VG das Prinzip der Angemessenheit (vgl. Knop/Küting, HdR-E, HGB § 255, Rn. 221ff.). Das Angemessenheitsprinzip begrenzt zum einen die als HK aktivierungsfähigen Aufwendungen auf jene, die ihrer Art nach dem Fertigungsprozess zuzurechnen sind (vgl. H/H/R 1...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Aktivierung von Altersversorgungskosten

Rn. 851 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Laut § 255 Abs. 2 Satz 3 dürfen angemessene Kosten der betrieblichen Altersversorgung in die Bewertung von VG, die das UN hergestellt hat (HK), eingehen. Dabei dürfen nur die Altersversorgungskosten erfasst werden, die auf den Herstellungszeitraum entfallen. Allerdings müssen diese Kosten nicht bei den VG erfasst werden. Man darf sie ganz au...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002; Albrecht, Die Bankenabgabe im Licht von IFRIC 21, PiR 2013, S. 338–341; Aschfalk-Evertz, Restrukturierungsrückstellungen, PiR 2013, S. 13–21; Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 15. Aufl., Düsseldorf 2019; Brücks/Duhr, Bilanzierung von Contingent Assets und Contingent Liabilities: Beispielhafte Wü...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 3.1 Sonderausgaben bzw. außergewöhnliche Belastungen

Sind die Aufwendungen vorrangig als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, kommt eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG nur für die Beträge in Betracht, welche bei den Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen nicht oder nicht voll berücksichtigt werden können.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Steuerfreie Veräußerung nach Ablauf von sieben Jahren nach der Einbringung (§ 8b Abs 4 S 2 Nr 1 KStG aF)

Tz. 35 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Gem § 8b Abs 4 S 2 Nr 1 KStG aF gilt S 1 (Ausnahmen von der StFreiheit nach § 8b Abs 2 KStG) nicht, dh es gilt doch wieder die Grundregel (StFreiheit nach § 8b Abs 2 KStG), wenn der in Abs 2 bezeichnete Vorgang (Anteilsveräußerung, veräußerungsgleiche Tatbestände) später als sieben Jahre nach der Einbringung stattfindet. Wegen der Gestaltung...mehr

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ZErb 06/2021, Neue Chancen ... / 3. Errungenschaftsgemeinschaft ausländischen Rechts

Bei Wahl eines ausländischen Güterstatuts mit Regelgüterstand der Errungenschaftsgemeinschaft, also mit Gesamtgutsbildung, liegt der Hauptvorteil in der Vermeidung einer Einkommensteuerauslösung bei ihrer Aufhebung und der Teilung des Gesamtgutes aufgrund der Tauschfiktion des § 364 BGB (oben III.3.). Ist zivilrechtlich die Errungenschaftsgemeinschaft erreichbar, ob mit oder...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 8.3 Erforderliche Nachweise

Belegvorlage nur auf Anforderung Für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG müssen den Steuererklärungen keine Belege beigefügt werden. Wer trotzdem dem Finanzamt die Belege vorlegt, um Rückfragen zu vermeiden und evtl. die Bearbeitung zu beschleunigen, kann dies selbstverständlich tun. Allerdings besteht dann die Gefahr, dass der Finanzbeamte eher etwas zu beanstanden hat als ...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 3 Konkurrenz mit anderen Steuerbegünstigungen

Um eine Doppelförderung zu vermeiden, kann die Steuerermäßigung nach § 35a EStG im Regelfall in den nachfolgenden Fällen nicht in Anspruch genommen werden. 3.1 Sonderausgaben bzw. außergewöhnliche Belastungen Sind die Aufwendungen vorrangig als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, kommt eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG nur für die Beträge i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Ausdrückliche Anordnung

Rz. 45 Nach § 13 Nr. 1 StBVV hat eine Abrechnung auf Basis der Zeitgebühr zu erfolgen, wenn dies von der StBVV ausdrücklich vorgesehen ist. Eine solche Regelung enthält bspw. § 24 Abs. 4 StBVV, der für bestimmte Sonderfälle (Feststellung des verrechenbaren Verlustes nach § 15a EStG oder die Überwachung und Meldung der Lohnsumme i.S.d. ErbStG) auf die Zeitgebühr abstellt. Rz....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Steuerliche Aspekte

Rz. 122 In steuerrechtlicher Hinsicht sind Strafverteidigungskosten als Erwerbsaufwendungen zu qualifizieren, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst war.[219] Auf einer Vergütungsvereinbarung beruhende Kosten der Strafverteidigung führen jedoch nicht zu einer außergewöhnlichen Belastun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Realisationsprinzip

Rn. 90 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Das in § 252 Abs. 1 Nr. 4 letzter Halbsatz kodifizierte Realisationsprinzip besagt, dass Gewinne nur berücksichtigt werden dürfen, "wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind." Der Zweck des Realisationsprinzips besteht darin, den Ausweis und die Ausschüttung (noch) nicht realisierter Gewinne zu verhindern (vgl. Hommel (1992), S. 21; grundl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Gewerbesteuer

Rz. 226 Problematisch für anwaltliche Betreuer war früher eine etwaige Gewerbesteuerpflicht. Nach dem Urt. des BFH v. 4.11.2004[419] erzielt ein Berufsbetreuer Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zwar betraf die Entscheidung einen Diplom-Pädagogen und Gestaltungstherapeuten; die Finanzverwaltung hatte das Urteil indes erwartungsgemäß zum Anlass genommen, auch den Berufsstand der R...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anwendungsfälle

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Identität des Mengengerüsts

Rn. 34 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 § 252 Abs. 1 Nr. 1 verlangt dem Wortlaut nach eine Identität der Wertansätze. Er unterscheidet sich somit von Art. 6 Abs. 1 lit. e) der Bilanz-R (zuvor: Art. 31 Abs. 1 lit. f) der 4. EG-R): "Die Eröffnungsbilanz eines Geschäftsjahres muss mit der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres übereinstimmen." Voneinander abweichende inhaltl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Besteuerung des Vorerben

Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 6 Abs. 1 ErbStG gilt der Vorerbe als Erbe und erwirbt den Nachlass durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Diese Aussage ist aus Sicht des bürgerlichen Rechts selbstverständlich, denn der Vorerbe ist Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Sie lässt sich nur dadurch erklären, dass die Erbschaftsteuergesetze vor 1925 den nicht befreiten Vorerben ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ii) Streitige Ansprüche

Rn. 704 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Ist die Berechtigung der Rentenerhöhung noch streitig und damit unsicher, muss auch schon in dieser Phase aufgrund des Vorsichtsprinzips eine Rückstellung für die streitige Anpassungslast in Abhängigkeit von der begehrten Anpassung gebildet werden. Dies gilt für die nachzuzahlenden Beträge in ihrer bis zum BilSt aufgelaufenen Summe, einschli...mehr

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ZErb 06/2021, Keine Unbilli... / Leitsatz

1. Es ist nicht sachlich unbillig, dass im Rahmen der Veräußerung von geerbten Investmentanteilen Stückzinsen, die auf den Zeitraum vor dem Erbfall entfallen und deswegen bereits der Erbschaftsteuer unterlegen haben, der Abgeltungsteuer unterworfen werden. Dass die Steuerermäßigung nach § 35b EStG auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, welche der Abgeltungsteuer unterliegen, nic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Dauerbeschaffungsgeschäfte

Rn. 192 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Dauerbeschaffungsgeschäften sind zu bilden, wenn und soweit am BilSt der Wert des Lieferungs- oder Leistungsanspruchs für die Restlaufzeit des Geschäfts hinter dem Wert der Gegenleistungsverpflichtung zurückbleibt (vgl. Schubert, in: Beck Bil-Komm. 2014, § 249, Rn. 77; IDW RS HFA 4, Rn. 32...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Erwerb von Todes wegen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 10 [Autor/Stand] Als ersten der beiden praktisch wichtigen steuerbaren Vorgänge nennt § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG den Erwerb von Todes wegen. Die einzelnen Erwerbe von Todes wegen konkretisiert das Gesetz dann in § 3 ErbStG. Neben den in § 3 Abs. 1 EStG aufgelisteten Erwerben von Todes wegen hat der Gesetzgeber in § 3 Abs. 2 ErbStG eine Reihe von Tatbeständen geregelt, die E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Vermögensübertragungen im Schnittpunkt zweier Geschäftsjahre

Rn. 39 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Von besonderer Problematik ist die Frage, ob bei der Bilanzierung von Vermögensübertragungen im Schnittpunkt zweier GJ vom Grundsatz der Wertansatzidentität ausnahmsweise abgewichen werden darf. Bejahendenfalls könnte ein zum GJ-Wechsel wirksamer Vermögensübergang in den jeweiligen Eröffnungsbuchungen des übernehmenden und übertragenden UN zu...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 3.2 Behinderten Pauschbetrag

Übertragung Wird der Behinderten-Pauschbetrag gemäß § 33b Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 3 Satz 2 oder 3 in Anspruch genommen, können diese Aufwendungen für Pflege nach § 35a EStG nicht berücksichtigt werden. Ausgenommen ist der Fall, wenn der einem Kind zustehende Behindertenpauschbetrag auf den Steuerpflichtigen übertragen wird und dieser für die Pflege- und Betreuungskosten d...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 3.4 Au-pair

50 % Aufwendungen für ein im Haushalt aufgenommenen Au-pair entstehen im Wesentlichen für die Betreuung des Kindes oder der Kinder. Praktisch werden aber auch meist kleine Hausarbeiten von dem Au-pair verlangt. Werden solche "Nebenarbeiten" in der Rechnung oder dem Vertrag vereinbart, der Anteil an diesen Tätigkeiten aber nicht nachgewiesen, kann nur ein Anteil von 50 % der G...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Miet-, Pacht- und Leasingverhältnisse

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Einzelbewertungsgrundsatz

Rn. 271 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Der Grundsatz der Einzelbewertung grenzt die bei der Schätzung der notwendigen Rückstellungsbeträge zu berücksichtigenden Daten in sachlicher Hinsicht ab. Indem er die gesonderte Bewertung sämtlicher am BilSt bestehenden Verpflichtungstatbestände vorschreibt, stellt er klar, dass der Wertansatz einer Rückstellung nur anhand der individuellen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Anhangangaben zu grundlegenden Rechenprämissen

Rn. 742 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Gemäß § 285 Nr. 24 sind "zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen das angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren sowie die grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen und zugrunde gelegte Sterbetafeln" anzugeben. Folglich muss das versicherungsmathematisc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Spezialregelungen

Rn. 66 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Der in § 252 Abs. 1 Nr. 3 kodifizierte Grundsatz der Einzelbewertung kommt nur zur Anwendung, soweit nicht spezielle gesetzliche Vorschriften regeln, wie den Bewertungsobjekten Werte beizumessen sind. Zu diesen "Spezialregelungen" (Beck Bil-Komm. (2020), § 252 HGB, Rn. 26) zählen die Sammelbewertungsverfahren (vgl. §§ 240 Abs. 3f., 256), die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 4 KStG aF wurde mit der Neufassung durch das StSenkG eingefügt. Das Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der B-Reg zur Vermittlungsempfehlung zum StVergAbG (sog Korb II-Gesetz) enthielt folgende Änderungen des § 8b Abs 4 KStG aF: § 8b Abs 4 S 1 und 2 KStG aF wurden klarstellend dahingehend geändert, dass § 8b Abs 4 S 1 Nr 2 KStG...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Aktivierung und Passivierung latenter Steuern aus Altersversorgungsverpflichtungen

Rn. 855 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Das HGB befasst sich in § 274 mit der Behandlung latenter Steuern. Für passive latente Steuern besteht eine Passivierungspflicht (vgl. § 274 Abs. 1 Satz 1), für aktive latente Steuern ein Wahlrecht (vgl. § 274 Abs. 1 Satz 2), wenn sie die passiven latenten Steuern übersteigen und von dem Wahlrecht zur Anwendung der "Gesamtdifferenzbetrachtun...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 8.2 Sonderregelung bei Eigentumswohnungen

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kommen nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] 2 Varianten in Betracht: Variante (Normalfall) Die Aufwendungen für regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen (z. B. Reinigung des Treppenhauses, Hausmeister, Gartenpflege) sind grundsätzlich im Jahr der Vorauszahlung zu berücksichtigen. Einmalige Aufwendungen (z. B. für Handwerkerleistungen) ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 61 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Nach h. M. gehören auch drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu den ungewissen Verbindl. (vgl. z. B. ADS 1995, § 249, Rn. 137; kritisch Groh, M. 1988, S. 27ff.). Sie wurden bereits in § 152 Abs. 7 AktG 1965 aus Gründen der Klarstellung selbstständig erwähnt, was in § 249 Abs. 1 Satz 1 unverändert weitergeführt wird. Wie bei der Verbin...mehr