Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.2 Einbringungsgeborene Anteile, die auf einer Einbringung nach § 20 Abs 1 S 2 UmwStG aF beruhen

Tz. 53 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Kap-Beteiligungen, die auf einer Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 2 UmwStG aF beruhen, können grds ohne Einhaltung einer siebenjährigen Sperrfrist stfrei veräußert werden, vorausgesetzt, sie gehen nicht mittelbar auf eine Einbringung iSd § 20 Abs 1 S 1 UmwStG aF oder auf eine Einbringung durch einen nicht von § 8b Abs 2 KStG begünstigten Stpfl u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Berücksichtigung von Kostensteigerungen

Rn. 321 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Ob bei der Bemessung lfr. Rückstellungen prognostizierte Faktorpreisänderungen zu berücksichtigen sind, war lange Zeit umstritten (vgl. zum Diskussionsstand Kessler in: Küting/Weber 1995, § 249, Rn. 321ff.). Mit dem BilMoG hat der Gesetzgeber handels- wie steuerrechtl. weitgehend für Klarheit gesorgt. § 253 Abs. 1 Satz 2 ordnet eine Bewertun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Restlaufzeit

Rn. 338 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Findet die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 (vgl. Brösel/Olbrich, HdR-E, HGB § 253, Rn. 344) keine Anwendung, ist zur Auswahl des Abzinsungssatzes die Restlaufzeit der ungewissen Verbindl. zu ermitteln, die Gegenstand der Rückstellung ist. Das ist der gesamte Zeitraum vom BilSt bis zum Erfüllungszeitpunkt der passivierten Verbi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Rn. 53 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Handelsrechtl. geboten sind Rückstellungen nur dann, wenn der Kaufmann nach den am BilSt vorliegenden Verhältnissen ernsthaft mit einer Inanspruchnahme rechnen muss. Diese Voraussetzung ist in § 249 nicht ausdrücklich kodifiziert. Ungewisse Verbindl. müssen sich aber so hinreichend konkretisiert haben, dass sie eine wirtschaftliche Belastung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen

Rn. 182 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind nicht auf Schuldverhältnisse beschränkt, die auf einen einmaligen Leistungsaustausch gerichtet sind. Sie können auch bei schwebenden Dauerschuldverhältnissen geboten sein (h. M.; vgl. z. B. BFH-Urt. v. 03.02.1993, BStBl. II 1993, S. 443, m. w. N.; IDW RS HFA 4, Rn. 3; Jäger...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Stichtagsprinzip

Rn. 284 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Neben dem Gebot der Einzelbewertung enthält § 252 Abs. 1 Nr. 3 die Forderung nach einer Bewertung der VG und Schulden zum Abschlussstichtag. Das hierin zum Ausdruck kommende Stichtagsprinzip begrenzt die der Rückstellungsbewertung zugrunde zu legenden Daten in zeitlicher Hinsicht. Es verlangt eine Wertbemessung nach den Verhältnissen, wie si...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / X. Die für die Geltendmachung im Ausland vorgesehene Vervollständigung der Entscheidung und die Bezifferung eines dynamisierten Unterhaltstitels (Nr. 8)

Rz. 80 Nr. 8 regelt, dass insoweit zum Rechtszug oder zum Verfahren auch mit der Folge, dass durch diese Tätigkeiten keine gesonderten Gebühren ausgelöst werden. Rz. 81 Will eine Partei ein Versäumnis-...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Inhalt und Zweck der gesetzlichen Regelung

Rn. 70 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 § 252 Abs. 1 Nr. 3 enthält neben dem Grundsatz der Einzelbewertung das Gebot, die VG und Schulden zum Abschlussstichtag bewerten zu müssen. Dies bedeutet, dass die jeweiligen Wertansätze aus den Verhältnissen am Abschlussstichtag abzuleiten sind (vgl. Kammann (1988), S. 93ff.). In die Bewertung der einzelnen VG und Schulden dürfen somit keine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Veräußerung von Anteilen, die durch einen von § 8b Abs 2 KStG begünstigten Steuerpflichtigen innerhalb der Siebenjahresfrist in die veräußernde Körperschaft eingebracht worden sind (§ 8b Abs 4 S 2 Nr 2, 2. Alternative KStG aF)

Tz. 61 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Gem § 8b Abs 4 S 2 Nr 2, 2. Alt KStG aF gilt S 1 (Ausnahme von der StFreiheit nach § 8b Abs 2 KStG) nicht (dh es gilt wieder die StFreiheit nach § 8b Abs 2 KStG), soweit die Anteile nicht auf einer Einbringung durch einen nicht von § 8b Abs 2 KStG begünstigten Stpfl innerhalb der Siebenjahresfrist beruhen. Der Gesetzeswortlaut ist denkbar ung...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Berücksichtigung von Erstattungsansprüchen

Tz. 114 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Nach IAS 37.53 sind Erstattungsansprüche (reimbursements; zB aus Versicherungsverträgen, Entschädigungsklauseln oder Gewährleistungen von Lieferanten) in der Bilanz nur zu erfassen, wenn so gut wie sicher ist (virtually certain), dass das Unternehmen die Erstattung bei Erfüllung der Verpflichtung von Dritten erhält. IAS 37 schweigt, welche M...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesetzliche Einordnung

Rn. 45 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Der Grundsatz der UN-Fortführung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (vgl. Adam/Quick, BFuP 2010, S. 243 (244); Leffson (1987), S. 604ff.). Im Schrifttum hat sich herauskristallisiert, dass grds. von der Fortführung des UN ausgegangen werden kann, solange das UN aktiv am Wirtschaftsleben teilnimmt (vgl. Adam/Quick, BFuP 2010, S. 243 (244); ähn...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Der Komponentenansatz

Tz. 40 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Jede Komponente eines Vermögenswerts der Sachanlagen, die einen bedeutsamen Anteil an dessen gesamten Anschaffungs- oder Herstellungskosten hat, ist separat planmäßig abzuschreiben (IAS 16.43; vgl. auch Tz. 15; für eine Diskussion des Komponentenansatzes und eine Gegenüberstellung mit dem Aggregatansatz vgl. auch Hagemeister, 2004). Ein Unter...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Höchstwertprinzip

Rn. 300 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Aufgrund der Stichtagsorientierung der HB ist die Höhe der in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungsbeträge jährlich zu überprüfen (vgl. WP-Handbuch 2012, Bd. I, Rn. E 142). Nach einer lange Zeit vorherrschenden Auffassung unterliegt die Anpassung des ursprünglich angesetzten Rückstellungsbetrags an neue Entwicklungen oder Erkenntnisse dem H...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Drohverlustrückstellungen (Absatzgeschäfte)

Rn. 312 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Bei der Prüfung der Ausgeglichenheit schwebender Geschäfte stellt sich die Frage nach dem Umfang der zu berücksichtigenden Kosten, wenn Liefer- oder Leistungsverpflichtung aus Absatzgeschäften zu bewerten sind. Die Diskussion um die Einbeziehung von Fixkosten in den Wert der geschuldeten Leistung wird dabei vielfach unter kostenrechnerischen...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Regelmäßige Überprüfung von Nutzungsdauer, Restwert und Abschreibungsmethode

Tz. 51 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Nutzungsdauer und Restwert sind mindestens jährlich zum Bilanzstichtag zu überprüfen (IAS 16.51). Wenn sich die Erwartungen von früheren Schätzungen erheblich unterscheiden, sind die entsprechenden Werte für die betrachtete Periode und für Folgeperioden gem. IAS 8 als Schätzungsänderung anzupassen. Das folgende Beispiel sieht in Fall a) die i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen

Rn. 130 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Der Ausweis von Verpflichtungen, die keinem gegenseitigen Austauschverhältnis zuordenbar sind, kann nicht mit dem Hinweis auf den Grundsatz der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte unterbleiben, da ihnen kein kompensierender Gegenleistungsanspruch gegenübersteht. Sie sind vielmehr zu passivieren, sobald und soweit sie rechtl. entstanden o...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 9 Behandlung der Abwicklung bei den Anteilseignern

Rz. 99 Liquidationsauskehrungen einer Kapitalgesellschaft sind in Kapitalrückzahlung (Nennkapital, Einlagekonto) und sonstige Auskehrung (ausschüttbarer Gewinn) zu unterteilen. Während für Gewinne und Rückzahlungen aus dem Einlagekonto entsprechende Bescheinigungen auszustellen sind, kann auf die Ausstellung einer Bescheinigung für Rückzahlungen des Nennkapitals verzichtet w...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.4 Besteuerungsgrundsätze (Abs. 6)

Rz. 53 § 11 KStG enthält keine selbstständige Regelung zu den Besteuerungsgrundsätzen während der Liquidation, sondern passt die allgemeinen Besteuerungsgrundsätze lediglich an die Besonderheiten einer Liquidation an. § 11 Abs. 6 KStG bestimmt entsprechend ausdrücklich, dass die Besteuerung, von den in den Abs. 1–5 aufgeführten Besonderheiten abgesehen, nach den allgemeinen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 1.2 Übersicht über die Regelung

Rz. 3 Die Auflösung einer Körperschaft erfolgt typischerweise durch Beschluss der Gesellschafter. Mit dem Auflösungsbeschluss wird die Abwicklung eingeleitet, bei der es zur Zerschlagung der Körperschaft kommt. Hierbei kommt es typischerweise zum Verkauf oder zur Verteilung des Betriebsvermögens. Schließlich kommt es zur Löschung des Rechtssubjekts und endgültiger Auskehr de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.1 Allgemeines

Rz. 22 Gegenstand der Besteuerung ist gem. § 11 Abs. 1 S. 1 KStG der im "Zeitraum der Abwicklung" erzielte Gewinn. § 11 Abs. 1 S. 2 KStG ergänzt, dass der "Besteuerungszeitraum" drei Jahre nicht übersteigen soll. Insoweit weicht § 11 KStG grundlegend von den allgemeinen Grundsätzen zum Gewinnermittlungs-, Besteuerungs- und Veranlagungszeitraum ab. Nach § 8 Abs. 1 KStG i. V. ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.4.9 Besteuerung der Testamentsvollstreckervergütung beim Testamentsvollstrecker

Einkommensteuer Die Testamentsvollstreckervergütung gehört einkommensteuerrechtlich zu Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG.[1] Die im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit als Steuerberater ausgeübte Testamentsvollstreckung ist aber den Einkünften aus § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG hinzuzurechnen. Erhält der Steuerberater die Vergütung nach mehrjähri...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 2.2.4 Insolvenz (Abs. 7)

Rz. 20 Bei einem Insolvenzverfahren unterbleibt eine Abwicklung.[1] Die Rechtsprechung hat jedoch schon in der Vergangenheit die Insolvenz (den Konkurs) der Abwicklung gleichgestellt.[2] § 11 Abs. 7 KStG ordnet auch für Fälle der Insolvenz die Geltung des § 11 Abs. 1 – 6 KStG an. Die Regelung hat aufgrund der vorstehend genannten Rechtsprechung rein deklaratorischen Charak...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.3 Dreijähriger Besteuerungszeitraum

Rz. 40 Der Besteuerungszeitraum soll 3 Jahre nicht übersteigen. Die Angabe bezieht sich auf 3 Zeitjahre (36 Monate) und nicht 3 Wirtschaftsjahre.[1] Die Vorschrift ist eine Sollvorschrift, deren Anwendung im pflichtgemäßen Ermessen der Steuerbehörden liegt.[2] Rz. 41 Dauert die Abwicklung länger als 3 Jahre, kann die Finanzverwaltung auch einen längeren Besteuerungszeitraum ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 6 Liquidation anderer Körperschaften

Rz. 95 Für Körperschaftsteuersubjekte, die keine Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit bzw. Pensionsfondsvereine sind, also Körperschaftsteuersubjekte i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 4–6 KStG, gilt § 11 KStG nicht. Die Besteuerung der Auflösung und Abwicklung dieser Körperschaftsteuersubjekte richtet sich über die Verweisung in § 8 Abs. 1 ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 11 KStG ist im ersten Teil des zweiten Kapitels verortet und zählt damit zu den Einkommensermittlungsvorschriften, obgleich die Regelung auch verfahrensrechtliche Besonderheiten enthält. Aus der Überschrift der Regelung ist zu entnehmen, dass diese besondere Besteuerungsregelungen für die Auflösung und Abwicklung (Liquidation) einer Körperschaft gelten. Tatsächlich e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 66 § 11 Abs. 1 S. 1 KStG kodifiziert, dass der Besteuerung der "im Zeitraum der Abwicklung erzielte Gewinn" (Abwicklungsgewinn) zugrunde zu legen ist. In § 11 Abs. 2 KStG wird insoweit spezifiziert, dass zur Ermittlung dieses Abwicklungsgewinns das Abwicklungs-Endvermögen dem Abwicklungs-Anfangsvermögen gegenüberzustellen ist. Die Gewinnermittlung erfolgt prinzipiell ana...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.4 Gewinnkorrekturen (Abs. 6)

Rz. 83 Auf die Gewinnermittlung sind nach § 11 Abs. 6 KStG im Übrigen die sonst geltenden Vorschriften anzuwenden, soweit diese sich nicht bereits bei der Ermittlung des Bestandsvergleichs ausgewirkt haben. Nicht hierzu gehören die steuerfreien Vermögensmehrungen, da sie bereits das Abwicklungs-Endvermögen und damit den durch Bestandsvergleich ermittelten Gewinn gemindert ha...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 5.4 Löschung mit bestehenden Verbindlichkeiten

Rz. 90 In der Praxis kam die Fragestellung auf, wie mit noch bestehenden Verbindlichkeiten in einer Liquidationsschlussbilanz umzugehen sei. Betroffen hiervon sind typischerweise vermögenslose Kapitalgesellschaften, die über Gesellschafterverbindlichkeiten (oder Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen) verfügen, für die ein Rangrücktritt ausgesprochen wurde, um die in...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.1.2 Besonderheiten

Hat der Erblasser für die in seiner Person entstandenen Steuern – Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer – noch keine Steuererklärungen abgegeben, muss dies nun der Testamentsvollstrecker erledigen (§ 34 Abs. 3 AO). In diesem Rahmen ist er befugt, alle Wahlrechte, wie sie dem Erblasser zugestanden hätten, wahrzunehmen: Zusammenveranlagung nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 EStG, die Möglic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.2 Abwicklungszeitraum – Besteuerungszeitraum

Rz. 28 § 11 KStG verwendet zwei unterschiedliche Begriffe, den Begriff "Zeitraum der Abwicklung" (kurz: Abwicklungszeitraum) und den Begriff "Besteuerungszeitraum". Diese Begriffe sind – wie bereits dargelegt – nicht identisch und müssen daher voneinander abgegrenzt werden. Rz. 29 Der Abwicklungszeitraum ist m. E. aus dem Handelsrecht abzuleiten und muss in seiner Beziehung z...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 2.1 Subjektiver Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Vorschrift kommt nur zur Anwendung bei der Auflösung und Abwicklung von Körperschaften, die in § 1 Abs. 1 Nrn. 1–3 KStG genannt sind. Hierunter fallen Kapitalgesellschaften deutschen Rechts, also AG, GmbH und KGaA, dazu die SE und Körperschaften ausländischen Rechts, die nach ihrer Rechtsform einer deutschen Kapitalgesellschaft entsprechen (vgl. § 1 Rz. 17ff., Rz. 5...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 5.2 Organschaft mit Ergebnisabführung

Rz. 87 Ist die aufgelöste Kapitalgesellschaft eine Organgesellschaft mit Ergebnisabführung, hat dies zur Folge, dass sie eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit nicht mehr ausübt. Nach der Rechtsprechung des BFH sind derartige Gewinne auch nicht von der Abführungsverpflichtung des Ergebnis- oder Gewinnabführungsvertrags umfasst.[1] Bildet die Organgesellschaft für die Zeit vom...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.3.1 Wesentliche Grundsätze

Für Steuern, die sich aus der Verwaltung des Nachlasses ergeben, sind nur die Erben Steuerschuldner (§ 38 AO), nicht der Testamentsvollstrecker. Die durch die Verwaltung des Nachlasses verwirklichten Steuertatbestände führen zu Einkünften, die allein dem Erben zugerechnet werden – auch wenn die Erträge dem Nachlass zufließen. Dementsprechend obliegt es den Erben, die aus dem...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.2.2 Steuerfreie Vermögensmehrungen

Rz. 74 Vor der Durchführung des Bestandsvergleichs ist das Abwicklungs-Endvermögen nach § 11 Abs. 3 KStG um die steuerfreien Vermögensmehrungen zu vermindern, die dem Steuerpflichtigen im Abwicklungsbesteuerungszeitraum zugeflossen sind. Durch diese Kürzung wird erreicht, dass steuerfreie Vermögensmehrungen nicht der KSt unterliegen. Dieses Ergebnis wäre aber auch ohne die i...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.2.1 Ermittlung des Abwicklungs-Endvermögens

Rz. 70 Das Abwicklungs-Endvermögen ist nach § 11 Abs. 3 KStG das zur Verteilung kommende Vermögen, d. h. das Vermögen, das verbleibt, nachdem die Einziehung der Forderungen, die Versilberung des übrigen Vermögens und die Befriedigung der Gläubiger abgeschlossen sind. Soweit das Vermögen in Bargeld bzw. einem Bankguthaben jeweils in EUR besteht, ergeben sich hinsichtlich der ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.3.1 Ermittlung des Abwicklungs-Anfangsvermögens

Rz. 77 Abwicklungs-Anfangsvermögen ist das Betriebsvermögen, das am Schluss des der Auflösung vorangegangenen Wirtschaftsjahrs der Veranlagung zur KSt zugrunde gelegt worden ist. Dieses Vermögen der letzten laufenden Schlussbilanz des aufgelösten Unternehmens ergibt sich aus dem Buchführungswerk und ist nach den §§ 6ff. EStG zu bewerten.[1] Als letzte Schlussbilanz in diesem ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.2 Besonderheiten

Dem Steuerberater ist als Freiberufler jede gewerbliche Tätigkeit untersagt (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG).[1] Die zuständige Steuerberaterkammer kann von diesem Verbot Ausnahmen zulassen, soweit durch die Tätigkeit eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist.[2] Die gewerbliche Tätigkeit ist gekennzeichnet durch ein selbstständiges, fortgesetztes Handeln, das maßge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 43... / 4 Steuerentrichtungspflichtige Dritte

Rz. 25 Grundsätzlich obliegt es dem Steuerschuldner, die Steuer auf eigene Kosten und Gefahr zu zahlen.[1] In bestimmten Fällen erlegen die Steuergesetze aber Dritten die Verpflichtung auf, die Steuer für Rechnung des Dritten zu entrichten. Dies geschieht typischerweise zu dem Zweck, die Erfüllung der Steuerschuld unabhängig von dem Erklärungs-und Zahlungsverhalten des Steue...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 43... / 2.2.1 Besitz- und Verkehrssteuern

Rz. 15 ESt: für die veranlagte ESt der ESt-Pflichtige i. S. d. § 1 EStG [1]; für die LSt der Arbeitnehmer[2]; für die KapESt der Gläubiger der Kapitalerträge[3]; für die Abzugsteuer nach § 50a EStG der beschränkt Stpfl.[4]. KSt: die körperschaftsteuerpflichtige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. d. §§ 1ff. KStG, ohne dass das Gesetz dazu eine ausdrückliche ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 43... / 3.1 Begriff der Steuervergütung

Rz. 20 Das Gesetz zählt den Steuervergütungsanspruch in § 37 Abs. 1 AO unter den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis auf, ordnet in § 155 Abs. 5 AO für seine Festsetzung die sinngemäße Anwendung der für die Steuerfestsetzung geltenden Vorschriften an und führt in § 218 Abs. 1 AO den Steuervergütungsbescheid unter den Grundlagen für die Verwirklichung der Ansprüche aus ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 43... / 3.2 Gläubiger der Steuervergütung

Rz. 22 Gläubiger der Steuervergütung ist derjenige Beteiligte des Steuerschuldverhältnisses, dem ein Steuervergütungsanspruch zusteht.[1] Dies ist bei den Verbrauchsteuern der Steuerlagerinhaber oder Lieferer[2], derjenige, der steuerbelastete Erzeugnisse aus dem Steuergebiet verbracht oder ausgeführt hat[3], bzw. bestimmte begünstigte Endverbraucher[4]; bei der Vorsteuer der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 43... / 2.1 Begriff

Rz. 10 Steuerschuldner ist derjenige Stpfl., der die Steuer für eigene Rechnung zu entrichten hat oder für dessen Rechnung sie von einem Dritten zu entrichten ist[1], weil er durch eigenes oder ihm zuzurechnendes Verhalten Dritter den Tatbestand verwirklicht hat, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Bei den Dritten, deren Verhalten dem Steuerschuldner zuzurechnen is...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2 Form der Mitteilung, Abs. 1

Rz. 3 Die Mitteilung über grenzüberschreitende Steuergestaltungen sind dem BZSt nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz mit dem in Abs. 3 beschriebenen Inhalt über die amtlich benannte Schnittstelle einzureichen.[1] Für den Begriff der grenzüberschreitenden Steuergestaltung wird auf die Definition des § 138d Abs. 2 AO verwiesen.[2] Die Verpflichtung zur Abgabe der Mitteilung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Inlandsbezug des mitteilungspflichtigen Nutzers

Rz. 9 § 138g Abs. 3 AO schränkt die Verpflichtung zur Mitteilung der grenzüberschreitenden Steuergestaltung auf solche Nutzer ein, die einen Inlandsbezug aufweisen. Die Mitteilungspflicht hängt auch bei Inhouse-Gestaltungen von dem entsprechenden Inlandsbezug ab. Nach § 138g Abs. 3 Nr. 1 AO besteht dieser Inlandsbezug darin, dass der Nutzer Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt,...mehr

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Kein privates Veräußerungsgeschäft bei Vermietung nur einzelner Räume eines Gebäudes an lediglich einzelnen Tagen

Leitsatz Die Kläger haben tageweise einzelne Räume ihres Dachgeschosses an wechselnde Messegäste vermietet. Strittig war nun, ob beim Verkauf der ganzen Immobilie anteilig ein Veräußerungsgewinn zu erfassen ist. Die Richter des FG Niedersachsen gehen davon aus, dass kein Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft zu erfassen ist, da die einzelnen Zimmer nicht getrennt vo...mehr

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Berücksichtigung der Ausschlussfrist des § 66 Abs. 3 EStG a.F. beim Familien­leistungsausgleich

Leitsatz 1. Wird ein noch nicht festsetzungsverjährter Kindergeldanspruch aufgrund der Anwendung der Frist des § 66 Abs. 3 EStG i.d.F. des StUmgBG vom 23.06.2017 (BGBl I 2017, 1682, BStBl I 2017, 865) ausgeschlossen, ist er auch bei der Günstigerrechnung und der Hinzurechnung nach § 31 Satz 4 EStG nur in Höhe von 0 € zu berücksichtigen. 2. Die Frage, ob der Kindergeldanspruch...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.2 Treuhand und Ertragsteuerrecht

Die steuerlich wirksame Zurechnung von Treugütern an den Treugeber hat nach der Rechtsprechung die Konsequenz, dass die aus dem Treugut resultierenden Einkünfte ebenfalls dem Treugeber als zugeflossen gelten und von ihm versteuert werden müssen.[1] Sind an einer KG Treugeber über einen Treuhandkommanditisten beteiligt, ist die gesonderte und einheitliche Feststellung der Eink...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.2 Mittelbare Sachwaltung

Steuerberater hat Kenntnis von "Strohmann-Geschäften" des Mandanten Der Steuerberater hat im Rahmen des Mandatsverhältnisses unter allgemeinen Fürsorgegesichtspunkten seinen Mandanten auf folgendes hinzuweisen, wenn er davon Kenntnis erlangt. Gewerbeuntersagung wegen Strohmannverhältnis[1] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO kann in den sog. Strohmannverhältnissen sowohl gegen den Str...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.6 Treuhandgebühr und steuerliche Behandlung

Das Geschäftsbesorgungsentgelt, das der Steuerberater als Treuhänder für seine Tätigkeit erhält, unterliegt § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG, da die Tätigkeit des Treuhänders grundsätzlich eine sonstige selbstständige Tätigkeit im Sinne dieser Vorschrift ist. In dem Moment, in dem der Steuerberater als Treuhänder die Grenze zur Gewerblichkeit überschreitet bzw. Tätigkeiten übernimmt, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3 Steuerpflichtiger (Abs. 2)

Rz. 4 § 139a Abs. 2 AO regelt, dass als Stpfl. i. S. d. Vorschriften über das Identifikationsmerkmal über den in § 33 Abs. 1 AO genannten Personenkreis hinaus auch solche Personen erfasst werden, die nach den Steuergesetzen zwar steuerpflichtig sind, aber noch keine Steuer schulden. Typisches Beispiel ist die minderjährige – kein oder nur ein geringes Einkommen erzielende – ...mehr