Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.4.2 Gewerbesteuerliche Behandlung der Einnahmen

Bei den an der Ermittlung des Übernahmeergebnisses teilnehmenden Anteilseignern unterliegen die Bezüge i. S. des § 7 UmwStG, die nach Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bzw. nach Anwendung der Freistellung gem. § 8b Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 KStG verbleiben, grundsätzlich der Gewerbesteuer, da sich die Gewerbesteuerbefreiung nach § 18 Abs. 2 Satz 1 UmwStG nur auf den Übernah...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.4.4 Übernahmeverluste und Vernichtung von Anschaffungskosten

Wie zuvor dargestellt, ergibt sich bei der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen regelmäßig ein Übernahmeverlust, der oftmals gem. § 4 Abs. 6 Satz 4 UmwStG (wegen nicht vorhandener offener Rücklagen i. S. v. § 7 UmwStG) oder nach § 4 Abs. 6 Satz 6 UmwStG (z. B. entgeltlicher Anteilserwerb innerhalb von fünf Jahren vor Umwandlung) nicht berücksichtig...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.3.1 Überführung/Übertragung in ein anderes Betriebsvermögen

Werden funktional wesentliche Betriebsgrundlagen in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Einbringung eines Betriebs bzw. neben funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen bei der Einbringung eines Teilbetriebs auch nach wirtschaftlichen Zusammenhängen zuordenbare Wirtschaftsgüter in ein anderes Betriebsvermögen überführt oder übertragen, soll nach Rdnr. ...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 1.1 Überblick

Nach Rdnr. 01.47 UmwSt-Erlass 2011[1] ist die Vorschrift des § 24 UmwStG zur Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten insbesondere für folgende Übertragungsvorgänge anzuwenden:mehr

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Einbringung in eine Persone... / 4.3 Bilanzierung bei Ansatz von Zwischenwerten

Bei einem Ansatz von Zwischenwerten kann die übernehmende Personengesellschaft in ihrer Bilanz einschließlich der Ergänzungsbilanzen für ihre Gesellschafter nach Rdnr. 24.03 i. V. m. Rdnr. 20.18 und 03.25 UmwSt-Erlass[1] das eingebrachte Betriebsvermögen einschließlich nicht entgeltlich erworbener und selbst geschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter auf Antrag einheitlich ...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.4 Erwerb einer Mitunternehmerstellung

Nach § 24 Abs. 1 UmwStG muss der Einbringende im Zuge der Einbringung Mitunternehmer der aufnehmenden Personengesellschaft werden, um das Bewertungswahlrecht des § 24 Abs. 2 UmwStG in Anspruch nehmen zu können. Die erforderliche Einräumung einer Mitunternehmernehmerstellung liegt nach Rdnr. 24.07 UmwSt-Erlass[1] vor, soweit der Einbringende als Gegenleistung für die Einbring...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.1 Eintritt in die steuerrechtliche Rechtsstellung

Bei der übernehmenden Personengesellschaft bzw. beim übernehmenden Alleingesellschafter der GmbH führt die Umwandlung zunächst zu einer steuerlichen Gesamtrechtsnachfolge. Dies hat wiederum zur Folge, dass gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 UmwStG die übergegangenen Wirtschaftsgüter mit den in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden GmbH enthaltenen Werten zu übernehmen sind. N...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 9.2 Abgrenzung des § 24 UmwStG zu anderen Umstrukturierungsvorgängen

Umstrukturierungsvorgänge bei einer Personengesellschaft können auch einzelne Wirtschaftsgüter zum Gegenstand haben, die zuvor entweder zum steuerlichen Privatvermögen oder zum (Sonder-)Betriebsvermögen gehört haben. Die Vorschrift des § 24 UmwStG ist daher abzugrenzen von der Einbringung einzelner Wirtschaftsgüter aus dem Privatvermögen sowie der Übertragung einzelner Wirts...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.3 Steuerliche Rückwirkung und Geschäftsführervergütungen

Werden bis zur Handelsregister-Eintragung der Umwandlung noch Gehaltszahlungen an einen Gesellschafter-Geschäftsführer der übertragenden Körperschaft geleistet, so stellen diese bei der übernehmenden Personengesellschaft ab dem steuerlichen Übertragungsstichtag Tätigkeitsvergütungen nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG dar. Wurden diese bei der übertragenden Kapitalgesellschaft noch ...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 10 Zusammenfassung

Die Einbringung in eine Personengesellschaft, die zivilrechtlich auf verschiedenen Wegen durchgeführt werden kann, stellt steuerlich einen Einbringungsvorgang nach § 24 UmwStG dar. Soweit dabei eine Sachgesamtheit wie ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil als begünstigter Einbringungsgegenstand gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht wird, h...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.5 Verlustverrechnungssperre

In § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG ist eine Verlustverrechnungssperre geregelt, wonach der Ausgleich oder die Verrechnung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum mit verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen, nicht ausgeglichenen negativen Einkünften und einem Zinsvortrag nach § 4h Abs. 1 Satz 5 EStG des übernehmenden Rechtstr...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.2 Qualifizierte Einbringungsgegenstände gemäß § 24 UmwStG

Nach § 24 UmwStG besteht für die Einbringung in eine Personengesellschaft ein Bewertungswahlrecht, wonach das eingebrachte Betriebsvermögen auf entsprechenden Antrag in der Bilanz der Personengesellschaft einschließlich der Ergänzungsbilanzen ihrer Gesellschafter mit dem Buchwert, einem Zwischenwert oder mit dem gemeinen Wert angesetzt werden kann. Voraussetzung hierfür ist,...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 1.2 Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft

Das Unternehmen eines im Handelsregister eingetragenen Einzelkaufmanns kann nach § 123 Abs. 3 i. V. m. §§ 124 und 152 UmwG im Wege der Ausgliederung in eine bestehende Personenhandelsgesellschaft eingebracht werden. Dabei gliedert der Einzelkaufmann das von ihm betriebene Unternehmen durch Sonderrechtsnachfolge (partielle Gesamtrechtsnachfolge) aus seinem Vermögen zur Aufnah...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.6 Buchwert- oder Zwischenwertansatz in der steuerlichen Schlussbilanz

Als Alternative zum Ansatz der gemeinen Werte können auf Antrag des übertragenden Rechtsträgers und unter den in § 3 Abs. 2 UmwStG genannten kumulativen Voraussetzungen in der steuerlichen Schlussbilanz die übergehenden Wirtschaftsgüter auch mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert angesetzt werden. Da der Antrag nach Rdnr. 03.10 UmwSt-Erlass 2011 nur einheitlich für alle Wi...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 4.5.1 Einbringung mit Zuzahlung zu Buchwerten

Werden bei der Einbringung in eine Personengesellschaft nicht die gemeinen Werte angesetzt, ist es bei der Aufnahme eines neuen Gesellschafters regelmäßig erforderlich, zum Wertausgleich eine Zuzahlung (Ausgleichszahlung) zu vereinbaren. Fließt diese Zuzahlung in das Betriebsvermögen der übernehmenden Personengesellschaft, ist § 24 UmwStG uneingeschränkt anwendbar. Praxis-Be...mehr

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Schenkung von GmbH-Anteilen an leitende Angestellte als Anteilsschenkung

Leitsatz Durch strategische Erwägungen zur Unternehmensfortführung durch den Sohn veranlasste, unentgeltliche und bedingungslose Übertragung von GmbH-Anteilen an leitende Angestellte der GmbH als nicht zu Arbeitslohn führende Anteilsschenkung. Sachverhalt Streitig war, ob die der Antragstellerin unentgeltlich übertragenen Anteile an einer GmbH, deren Arbeitnehmerin sie ist, a...mehr

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Steuervergünstigungen für eigengenutzte Wohnungen und Gebäude: Außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG

Zusammenfassung Überblick Die Steuervergünstigungsmöglichkeiten für eigengenutzte Wohnungen und Gebäude sind – mit Ausnahme der energetischen Sanierungen (§ 35c EStG) – nicht sehr zahlreich. Die größte Bedeutung hat die Steuerermäßigung nach § 35a EStG, die auf Antrag für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen und insbesondere für Handwerkerleistungen g...mehr

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Steuervergünstigungen für e... / Zusammenfassung

Überblick Die Steuervergünstigungsmöglichkeiten für eigengenutzte Wohnungen und Gebäude sind – mit Ausnahme der energetischen Sanierungen (§ 35c EStG) – nicht sehr zahlreich. Die größte Bedeutung hat die Steuerermäßigung nach § 35a EStG, die auf Antrag für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen und insbesondere für Handwerkerleistungen gewährt wird (s....mehr

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Steuervergünstigungen für e... / 2 Voraussetzungen

Außergewöhnliche und zwangsläufige Belastung § 33 EStG setzt eine Belastung des Steuerpflichtigen aufgrund außergewöhnlicher und dem Grunde und der Höhe nach zwangsläufiger Aufwendungen voraus. Der Steuerpflichtige ist belastet, wenn ein Ereignis in seiner persönlichen Lebenssphäre ihn zu Ausgaben zwingt, die er selbst endgültig zu tragen hat. Die Belastung tritt mit der Verau...mehr

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Steuervergünstigungen für e... / 3.1 Unwetterschäden

Hochwasser und Überschwemmungen Die zunehmenden Unwetterkatastrophen durch Sturm, Hochwasser, Überschwemmungen etc. belasten eine Vielzahl von Hauseigentümern in erheblichem Umfang. Rasche, unbürokratische Hilfe wird am Anfang von Politikern zugesagt. Doch die Wirklichkeit sieht häufig anders aus. Eine willkommene finanzielle Hilfe, auf die sich die Geschädigten wirklich verl...mehr

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Steuervergünstigungen für e... / 5 Berücksichtigungsfähiger Aufwand

Werterhöhung wird geprüft Die Aufwendungen müssen ihrer Höhe nach notwendig und angemessen sein und können nur berücksichtigt werden, soweit sie nicht zu einer Werterhöhung (sog. Gegenwertlehre) geführt haben. Entstehen die Aufwendungen innerhalb der ersten 5 Jahre nach der Fertigstellung des Objekts, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass keine werterhöhenden Maßn...mehr

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Steuervergünstigungen für e... / 1 Überblick

Wann liegt eine außergewöhnliche Belastung vor? Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an eigengenutzten Wohnungen und Wohngebäuden können in bestimmten Ausnahmefällen im Rahmen des § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Eine außergewöhnliche Belastung im Sinne des Steuerrechts[1] liegt dann vor, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere ...mehr

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Steuervergünstigungen für e... / 3.3 Beseitigung von Gesundheitsgefährdungen

Grundsatz Gehen von einem Gegenstand des existenznotwendigen Bedarfs konkrete Gesundheitsgefährdungen aus, entstehen die Aufwendungen zur Beseitigung dieser Gefährdung dem Steuerpflichtigen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig[1] und sind deshalb grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Hinweis Tausch Werden gesundheitsgefährdende Gegenstände ausgetauscht, steh...mehr

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Steuervergünstigungen für e... / 3.3.4 Schimmelpilz

Keine Zwangsläufigkeit Aufwendungen zur Vermeidung oder Behebung gesundheitlicher Schäden durch Schimmelpilze können steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend gemacht werden, wenn die Entstehung und somit die Beseitigung von Schimmelpilzen auf ein Verschulden des Eigentümers oder Mieters beispielsweise durch falsche oder mangelnde Belüftung oder a...mehr

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Steuervergünstigungen für e... / 3.4 Behindertengerechte Ausstattung von Gebäuden

Nur verlorener Aufwand wird berücksichtigt Bei der Anerkennung von Aufwendungen für die behindertengerechte Ausstattung eines Gebäudes oder einer Wohnung als außergewöhnliche Belastung waren Rechtsprechung und Finanzverwaltung früher relativ kleinlich. Dies hat sich zwischenzeitlich geändert. Mehraufwendungen wegen der behindertengerechten Gestaltung eines für den eigenen Wohn...mehr

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Steuervergünstigungen für e... / 4 Fälle aus der Rechtsprechung

Kauf eines Größeren Grundstücks Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Bungalows sind nicht als außergewöhnliche Belastung i. S. des § 33 EStG zu berücksichtigen. Sie entstehen nicht zwangsläufig. Denn sie sind nicht vornehmlich der Krankheit oder Behinderung geschuldet, sondern in erster Linie Folge des frei gewählten Woh...mehr

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Teilwertzuschreibung von Fremdwährungsverbindlichkeiten bei fundamentaler Änderung der wirtschaftlichen oder währungspolitischen Daten

Leitsatz 1. Eine Teilwertzuschreibung wegen voraussichtlich dauernder Werterhöhung von Verbindlichkeiten aus Fremdwährungsdarlehen ist zulässig, wenn der Euro-Wert gegenüber der Fremdwährung aufgrund einer fundamentalen Änderung der wirtschaftlichen oder währungspolitischen Daten der beteiligten Währungsräume gesunken ist. 2. Eine solche Änderung ist anzunehmen, wenn sich die...mehr

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Steuervergünstigungen für e... / 3.2 Grundwasserschäden

Keine Steuerermäßigung Aufwendungen zur Beseitigung von Grundwasserschäden an einem selbst genutzten Gebäude können im Gegensatz zu Hochwasserschäden grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen des § 33 EStG berücksichtigt werden. Wasserpumpe Das gilt auch für die Reparatur, die Erneuerung und den Betrieb einer Pumpe, die der Verhinderung des Wassereintritts ...mehr

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§ 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG umfasst nicht den Verlust der Einlage des stillen ­Gesellschafters

Leitsatz Der Verlust der Einlage eines stillen Gesellschafters, der steuerrechtlich als Teilwertabschreibung abgebildet wird, unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 i.V.m. Satz 2 EStG. "Gewinnminderungen" i.S. des § 2a Abs. 1 Satz 2 EStG sind nur solche Gewinnminderungen, die vorgangsbezogen aus einer Privatentnahme oder Teilwertabschreibung resu...mehr

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Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer

Der Bundesrat hat am 28.5.2021 dem Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (AbzStEntModG) zugestimmt. Durch das Gesetz wird auch die Auszahlungsfrist für Corona-Sonderzahlungen an Arbeitnehmer verängert. Das AbzStEntModG zielt darauf ab, das Verfahren zur Entlastung beschränkt Steuerpflichtiger von der Kapitalert...mehr

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Steuerfreiheit der sog. Theaterbetriebszulage gemäß § 3b EstG

Leitsatz 1. Der Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gemäß § 3b EStG steht es nicht entgegen, wenn der Grundlohn in Abhängigkeit von der Höhe der steuerfreien Zuschläge aufgestockt wird, um im Ergebnis einen bestimmten, (tarif‐)vertraglich vereinbarten Bruttolohn zu erreichen. Die nach § 3b EStG erforderliche Trennung von Grundlohn und Zus...mehr

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Fahrradleasing / 6 Steuerrechtliche Aspekte

Die Überlassung eines E-Bike durch Entgeltumwandlung stellt grundsätzlich einen zu versteuernden Sachbezug dar. Sie erfolgt auch nicht "zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung" (§ 37b Abs. 1 Nr. 1 EstG) und kann somit nicht pauschal versteuert werden.[1] Die Tarifvertragsparteien haben sich hinsichtlich der steuerlichen Bewertung der Entgeltumwandlung gemeinsam an das Bu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Betriebsausgabenabzug (§ 3 Nr. 26b S. 2 EStG)

Rz. 5 Gem. § 3 Nr. 26b S. 2 EStG gilt § 3 Nr. 26 S. 2 EStG entsprechend. Soweit der Freibetrag von 2.400 EUR bzw. 3.000 EUR ab Vz 2021 bereits im Rahmen des § 3 Nr. 26 EStG verbraucht ist, ist der auf die Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB entfallende restliche steuerfreie Betrag maßgebend. Die mit der Betreuertätigkeit verbundenen Aufwendungen sind nur in der Höhe nic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Begünstigte Aufwandsentschädigungen (§ 3 Nr. 26b S. 1 EStG)

Rz. 2 Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26b EStG bezieht sich auf Aufwandsentschädigungen i. S. v. § 1835a BGB, die Vormündern und über § 1908i, § 1915 BGB auch rechtlichen Betreuern und Pflegern als Geldbetrag zur Abgeltung ihrer Ansprüche auf Aufwendungsersatz gezahlt werden.[1] Die dort genannte Entschädigung beläuft sich nach § 1835a S. 1 BGB i. V. m. § 22 JVEG [2] derzeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 3 Nr. 26b EStG erweitert mit Wirkung ab dem Vz 2011 das in § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterpauschale) enthaltene Steuerbefreiungsvolumen auch auf die Aufwandsentschädigungen, die ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pfleger nach § 1835a S. 1 BGB[1] erhalten. Derartige Aufwandspauschalen waren bis zum Vz 2013 von § 3 Nr. 12 S. 1 EStG erfasst, soweit sie aus ö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 33 [Kindergartenbeiträge]

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 33 EStG sind zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer sowohl in betrieblichen als auch in außerbetrieblichen Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen steuerfrei. Die steuerfreien Leistungen sind vom Arbeitgeber im Lohnkonto aufzuzeichnen (§ 4 Abs. 2 Nr. 4 LStDV). Rz. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Kurzfristige Betreuungsleistungen (Buchst. b)

Rz. 6 Steuerfrei sind des Weiteren kurzfristige Betreuungsleistungen. Dabei muss es sich um gelegentliche, nicht regelmäßig wiederkehrende Betreuungen handeln. Rz. 7 Die Betreuung muss aus zwingenden und beruflich veranlassten Gründen notwendig sein. Es muss also ein Grund vorliegen, dem sich der Arbeitnehmer nicht entziehen kann und der zugleich beruflich veranlasst ist. Die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 26b [Aufwandsentschädigungen für Betreuer]

1 Allgemeines Rz. 1 § 3 Nr. 26b EStG erweitert mit Wirkung ab dem Vz 2011 das in § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterpauschale) enthaltene Steuerbefreiungsvolumen auch auf die Aufwandsentschädigungen, die ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pfleger nach § 1835a S. 1 BGB[1] erhalten. Derartige Aufwandspauschalen waren bis zum Vz 2013 von § 3 Nr. 12 S. 1 EStG erfasst, sow...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 34a [Serviceleistungen]

1 Allgemeines Rz. 1 Die Steuerfreiheit betrifft zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es geht um Unterstützungen bei Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Elternzeit oder im Fall der Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen. Die Vorschrift gilt ab Vz 2015.[1] § 3 Nr. 33 EStG ist neben § 3 Nr. 34a EStG anwendbar. 2 Zusätzli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 46 [Förderung Elektromobilität]

1 Allgemeines Rz. 1 Die 2017 bis 2030 geltende Steuerfreiheit[1] soll mit dazu beitragen, die Elektromobilität durch Ausbau und Überlassung der Ladeinfrastruktur zu fördern[2] und das umweltfreundliche Engagement der begünstigten Fahrzeugbesitzer honorieren.[3] Die Steuerfreiheit ist befristet, um einen möglichst zeitnahen Anreiz zu setzen, und weil der technische Fortschritt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 67 [Erziehungs- und Elterngeld]

1 Erziehungsgeld und Elterngeld (Buchst. a und b) Rz. 1 Die Steuerfreiheit für Erziehungsgeld (Buchst. a)[1] galt für das für Geburten bis 2006 gezahlte Erziehungsgeld nach dem BErzGG (außer Kraft seit 1.1.2009), das für die Dauer von max. 2 Jahren gewährt wurde. Das in der Mutterschutzfrist nach der Geburt für 8 Wochen nach § 13 MuSchG zu zahlende steuerfreie Mutterschaftsge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Zusätzlichkeitserfordernis

Rz. 2 Es muss sich um Vorteile handeln, die vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Dies ist bis zum Vz 2019 bereits dann erfüllt, wenn es sich um Arbeitslohn handelt, der nur für den begünstigten Zweck bestimmt ist.[1] Die Steuerfreiheit konnte daher bis zum Vz 2019 durch Vorteile erreicht werden, die durch Umwandlung von Arbeitslohn ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Zusätzlichkeitserfordernis

Rz. 2 Es muss sich um Leistungen des Arbeitgebers handeln, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Dies ist bis zum Vz 2019 bereits dann erfüllt, wenn es sich um Arbeitslohn handelt, der nur für den begünstigten Zweck bestimmt ist.[1] Die Steuerfreiheit konnte daher bis zum Vz 2019 durch Leistungen erreicht werden, die durch Umwandlung von Arbeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Steuerfreiheit betrifft zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es geht um Unterstützungen bei Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Elternzeit oder im Fall der Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen. Die Vorschrift gilt ab Vz 2015.[1] § 3 Nr. 33 EStG ist neben § 3 Nr. 34a EStG anwendbar.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Erziehungsgeld und Elterngeld (Buchst. a und b)

Rz. 1 Die Steuerfreiheit für Erziehungsgeld (Buchst. a)[1] galt für das für Geburten bis 2006 gezahlte Erziehungsgeld nach dem BErzGG (außer Kraft seit 1.1.2009), das für die Dauer von max. 2 Jahren gewährt wurde. Das in der Mutterschutzfrist nach der Geburt für 8 Wochen nach § 13 MuSchG zu zahlende steuerfreie Mutterschaftsgeld (§ 3 Nr. 1 Buchst. d EStG) wurde auf das Erzie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Elektrisches Aufladen von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen

Rz. 6 Steuerfrei ist der geldwerte Vorteil, der sich aus dem elektrischen Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs ergibt, d. h. der Wert des aus dem Ladevorgang unentgeltlich oder verbilligt bezogenen Ladestroms. Es muss sich nicht um ein privates Fahrzeug des Arbeitnehmers handeln. Begünstigt ist auch ein dem Arbeitnehmer zur Privatnutzung überlassenes betriebli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Nutzungsüberlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung

Rz. 13 Steuerfrei ist auch der geldwerte Vorteil aus einer zur privaten Nutzung überlassenen betrieblichen Ladevorrichtung. Ladevorrichtung ist die gesamte Ladeinfrastruktur einschließlich Zubehör (z. B. Schnellladekabel)[1] sowie die in diesem Zusammenhang erbrachten Dienstleistungen, wie z. B. der Aufbau und die Wartung der Ladevorrichtung.[2] Nicht begünstigt ist jedoch d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die 2017 bis 2030 geltende Steuerfreiheit[1] soll mit dazu beitragen, die Elektromobilität durch Ausbau und Überlassung der Ladeinfrastruktur zu fördern[2] und das umweltfreundliche Engagement der begünstigten Fahrzeugbesitzer honorieren.[3] Die Steuerfreiheit ist befristet, um einen möglichst zeitnahen Anreiz zu setzen, und weil der technische Fortschritt noch nicht a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Höchstbetrag

Rz. 13 Die Leistungen nach § 3 Nr. 34a Buchst. b EStG sind nur steuerfrei, soweit sie 600 EUR im Kj. nicht übersteigen (Freibetrag). Der Höchstbetrag bezieht sich auf die Leistungen des Arbeitgebers in Bezug auf den einzelnen Arbeitnehmer. Im Fall des Arbeitgeberwechsels oder bei mehreren Dienstverhältnissen gilt m. E. wohl der Höchstbetrag daher für jeden Arbeitgeber. Es bl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Begünstigte Personen

Rz. 4 Die Steuerfreiheit gilt nur für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile. Der Vorteil muss also auf einem Dienstverhältnis zum gewährenden Arbeitgeber beruhen. Begünstigt sind somit lediglich Arbeitnehmer (§ 1 Abs. 1 LStDV). Hierzu gehören auch Betriebspensionäre, die aus ihrem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen. Selbstständige Mitarbeiter eines Betriebs, z. B. Ha...mehr