Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7 Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen (§ 22 Nr. 5 EStG)

7.1 Allgemeines Rz. 193 § 22 Nr. 5 EStG ist mit Wirkung ab Vz 2002 durch das G. zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens ( AVmG) v. 26.6.2001[1] eingefügt und durch das JStG 2007 v. 13.12.2006[2] neu gefasst worden. § 22 Nr. 5 S. 1 EStG ist neu gefasst worden, die S. 2, 3 sind in dem neuen S. 2 zusammengefa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.1 Begriff

Rz. 1 § 22 EStG erfasst als sog. siebte Einkunftsart die sonstigen Einkünfte und ergänzt den Einkünftekatalog des § 2 Abs. 1 Nr. 1–6 EStG unsystematisch um eine Gruppe bestimmter, vom Gesetzgeber als steuerbar angesehener Besteuerungstatbestände. Dies zeigt sich darin, dass die Vorschrift überwiegend subsidiären Charakters ist, sie greift insoweit immer nur, wenn die Vorauss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 5.7 Freigrenze

Rz. 179 Die Einkünfte gem. § 22 Nr. 3 EStG sind nicht stpfl., wenn sie weniger als 256 EUR im Kj. betragen haben (§ 22 Nr. 3 S. 2 EStG). Der Betrag stellt eine Freigrenze, keinen Freibetrag dar. Betragen die Einkünfte 256 EUR und mehr, sind sie vollen Umfangs stpfl. Die Freigrenze gilt nur für Einkünfte aus Leistungen gem. § 22 Nr. 3 EStG, also nicht für die übrigen sonstige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1.2.2.3 "Zeitrenten"

Rz. 38 Nach überkommener Auffassung sind "Zeitrenten" wiederkehrende Bezüge, die unabhängig von der Lebensdauer des Berechtigten oder einer anderen Person für eine feste Zeitdauer gezahlt werden.[1] Wie bei Kaufpreisraten ist für die Besteuerung lediglich der Zinsanteil relevant, sodass ein eigenständiger Begriff der Zeitrente überflüssig ist.[2] Zur Besteuerung von "Zeitrente...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.6 Korrespondenzprinzip

Rz. 16 Das Korrespondenzprinzip besagt, dass in den Fällen, in denen der Verpflichtete seine Leistung steuerlich abziehen kann, der Berechtigte diese Leistung versteuern muss und umgekehrt. Ein solches allgemeines Korrespondenzprinzip kennt das ESt-Recht nicht.[1] Der Vermieter muss die Mietzahlungen nach § 21 EStG versteuern, der Mieter kann sie gleichwohl nicht abziehen. K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 6.1 Allgemeines

Rz. 182 Nach § 22 Nr. 4 EStG unterliegen die Bezüge der Abgeordneten im Europaparlament, im Deutschen Bundestag und in den Parlamenten der Bundesländer unter den in § 22 Nr. 4 EStG genannten Voraussetzungen der ESt. Nach § 57 Abs. 5 EStG werden auch vergleichbare Bezüge an ehemalige Abgeordnete der DDR-Volkskammer, die nach 1990 zufließen, erfasst. Die Steuerpflicht geht zurü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.1 Allgemeines

Rz. 17 Nach § 22 Nr. 1 S. 1 EStG sind sonstige Einkünfte solche aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu einer anderen Einkunftsart i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 EStG gehören. Soweit die wiederkehrenden Bezüge zur Erzielung von negativen Einkünften im Rahmen eines Steuerstundungsmodells eingesetzt werden, ist § 15b EStG sinngemäß anwendbar (§ 22 Nr. 1 S. 1 2.Halbs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.3 Überblick über die Regelung

Rz. 3 § 22 Nr. 1 EStG regelt Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen und Rentenbezüge verschiedener Art, insbesondere Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Rz. 40ff.) sowie aus privaten Leibrenten (Rz. 20ff.), soweit sie im Fall ihrer freiwilligen Gewährung beim Empfänger stpfl. sind (Rz. 122ff.), ferner die Ermittlung des zu versteuernden Rentenertrags (Rz. 130ff., ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 6.3 Einzelne Bezüge

6.3.1 Bezüge nach dem Abgeordnetengesetz Rz. 187 Nach dem AbgG erhalten die Abgeordneten des Deutschen Bundestags: eine monatliche Abgeordnetenentschädigung (§ 11 AbgG), die sich an einem Zwölftel der Jahresbezüge eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (BesGr. R 6) sowie eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (BesGr. B 6) orientiert. Der Präsident und seine St...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 6.3.1 Bezüge nach dem Abgeordnetengesetz

Rz. 187 Nach dem AbgG erhalten die Abgeordneten des Deutschen Bundestags: eine monatliche Abgeordnetenentschädigung (§ 11 AbgG), die sich an einem Zwölftel der Jahresbezüge eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (BesGr. R 6) sowie eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (BesGr. B 6) orientiert. Der Präsident und seine Stellvertreter erhalten daneben Amtszulage...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 5.8 Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung

Rz. 180 Gemäß § 22 Nr. 3 S. 3 EStG dürfen Werbungskosten, soweit sie die Einnahmen übersteigen (Verluste aus § 22 Nr. 3 EStG eines Vz insgesamt), bei der Ermittlung des Einkommens nicht ausgeglichen werden; der übersteigende Betrag darf auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Gem. § 22 Nr. 3 S. 4 EStG mindern jedoch die Verluste nach Maßgabe des § 10d EStG, d. h. in den...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2b Die Vorschrift ist mit dem Begriff der "sonstigen Einkünfte" durch das EStG 1934 neu eingefügt und in der Folgezeit mehrfach geändert worden. Angesichts des Zeitablaufs werden nur die Änderungen ab 2000 dargestellt. Durch das StSenkG v. 23.10.2000[1] sind Einkünfte i. S. d. § 22 Nr. 1 S. 2 EStG an die Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 Buchst. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.4 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 4 Die Vorschrift gilt für unbeschränkt Stpfl., bei Unterhaltszahlungen (Nr. 1a) aber nur, wenn auch der Verpflichtete unbeschränkt stpfl. ist. Die Steuerpflicht entfällt, wenn die Unterhaltsleistungen von einem beschr. Stpfl. an seinen dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten erbracht werden.[1] Für beschr. Stpfl. ist nach dem Besteuerungstatbestand zu differ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 5.1 Allgemeines

Rz. 165 § 22 Nr. 3 EStG erfasst Einkünfte aus (sonstigen) Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 EStG, Subsidiaritätsprinzip, noch zu den Einkünften i. S. d. Nr. 1, 1a, 2 oder 4 gehören (Rz. 1), z. B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit nicht § 21 EStG anwendbar ist. Bei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.1.3.2.2 Zinsanteil

Rz. 113 Der in den dauernden Lasten und Leibrenten enthaltene Zinsanteil ist beim Berechtigten als Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu versteuern. Der Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG ist damit abzuziehen. Demgegenüber differenzieren Rspr. und Verwaltung (Rz. 101f.) in dauernde Lasten und Leibrenten. Der Zinsanteil in dauernden Lasten führt e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9 Zuschüsse und sonstige Vorteile, die als wiederkehrende Bezüge gewährt werden

Rz. 158 Zuschüsse und sonstige Zuwendungen, die als wiederkehrende Bezüge gewährt werden, sind denkbar nur als Zuwendungen. Die Vorschrift hat daher seit der Einfügung des § 22 Nr. 1 S. 2 EStG keinen Anwendungsbereich mehr.[1] Rz. 159 bis 162 einstweilen freimehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4a Unentgeltliche Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen ab 1.1.2008

Rz. 97a Durch das JStG 2008 v. 20.12.2007 (BGBl I 2007, 3150) ist das Rechtsinstitut der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen in § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F.[1] erstmals gesetzlich geregelt und auf seinen Kernbereich zurückgeführt worden, nämlich auf die Übertragung betrieblichen Vermögens. Begünstigt ist zukünftig nur noch die Übertragung eines Mitunternehmerantei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.3 Stellungnahme – Kritik

Rz. 115 Soweit die Rspr. der Trennung von Vermögensumschichtung und Zinsanteil und die Aufgabe der Wertverrechnung auf Kritik gestoßen ist, hat sich diese mittlerweile erledigt und wird daher nicht weiter dargestellt.[1] Rz. 116 und 117 einstweilen freimehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2 Mitteilungspflicht

Rz. 3 Nach § 22a Abs. 1 S. 1 EStG sind die in Rz. 1a genannten Träger von Rentenzahlungen (mitteilungspflichtige Stellen), die beim Leistungsempfänger steuerbar sind, nach Maßgabe des § 93c AO zur Mitteilung bestimmter Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an die ZfA verpflichtet. Für jeden Vertrag und für jede Rente ist eine gesonderte Ren...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 5.6 Ermittlung der Einkünfte

Rz. 177 Die Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG ermitteln sich als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Die Einnahmen bestimmen sich nach § 8 EStG. Dazu gehört auch ein von einem Dritten gezahltes Entgelt für die erbrachte Leistung. Auch gehört zu den Einnahmen ein erst nachträglich gezahltes Entgelt, wenn dieses Entgelt vom Leistenden als Gege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 5.3 Veräußerungen und veräußerungsähnliche Vorgänge

Rz. 172 Nicht steuerbar i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG sind Veräußerungen eines Wirtschaftsguts oder veräußerungsähnliche Vorgänge im privaten Bereich, wenn das Entgelt dafür gezahlt wird, dass ein Vermögensgegenstand in seiner Substanz endgültig aufgegeben wird.[1] Veräußerungen im privaten Bereich sind nur steuerbar, wenn die Voraussetzungen der §§ 17, 20 Abs. 2, 23 EStG erfüllt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.1 Allgemeines

Rz. 193 § 22 Nr. 5 EStG ist mit Wirkung ab Vz 2002 durch das G. zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens ( AVmG) v. 26.6.2001[1] eingefügt und durch das JStG 2007 v. 13.12.2006[2] neu gefasst worden. § 22 Nr. 5 S. 1 EStG ist neu gefasst worden, die S. 2, 3 sind in dem neuen S. 2 zusammengefasst worden, der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4a.7 Korrespondenzprinzip bei Versorgungsleistungen

Rz. 97k Versorgungsleistungen sind in vollem Umfang nach § 22 Nr. 1a EStG zu versteuern, wenn der Verpflichtete sie nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehen kann. Durch das JStG 2010[1] ist die Neuregelung neu gefasst worden. Die Versorgungsleistungen sind unabhängig davon zu versteuern, ob sich der Abzug dieser Leistungen als Sonderausgaben auch tatsächlich ausgewirkt hat. Zug...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4a.2.2 Betrieb oder Teilbetrieb

Rz. 97d Eine begünstigte Vermögensübertragung ist möglich bei der Übertragung von Einzelunternehmen, die vollständig übertragen werden müssen, mit etwaigen Filialen und Zweigbetrieben. Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter reicht nicht. Eine Übertragung ist auch bei einem verpachteten Betrieb möglich, denn die Betriebsverpachtung im Ganzen stellt weiterhin eine aktive T...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 5.4 Duldung der Nutzung

Rz. 175 Liegt kein Veräußerungsvorgang oder veräußerungsähnliches Geschäft vor, führt die Duldung der Nutzung zu sonstigen Leistungen, sofern nicht eine Nutzungsüberlassung an Dritte den Tatbestand des § 21 EStG erfüllt. Steuerbar ist die Übernahme einer Baulast, die die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zu einem das Grundstück belastenden Tun, Dulden oder Unterlassen umfas...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.1.3.2.1 Tilgungsanteil

Rz. 112 Der Berechtigte erzielt in Höhe des Rentenbarwerts (Rz. 105) einen Veräußerungspreis. Abzüglich Buchwert bzw. Anschaffungskosten ggf. Werbungskosten/Veräußerungskosten ergibt sich ein Veräußerungsgewinn, der als Veräußerungsgewinn von Privatvermögen nur im Rahmen der §§ 17, 23 EStG stpfl. ist. Rz. 112a Bei Veräußerung einer Beteiligung i. S. d. § 17 EStG entsteht der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.2 Wiederkehrende Bezüge

Rz. 18 Wiederkehrende Bezüge sind nur dann steuerbar, wenn sie auch bei einmaliger Zahlung unter eine Einkunftsart fallen würden. Die Tatsache, dass Zahlungen nicht in einem Betrag, sondern in Form wiederkehrender Bezüge geleistet werden, vermag die Stpfl. nicht zu begründen, da das ESt-Recht keine Steuerbarkeit bzw. Abziehbarkeit "um der äußeren Form wegen" kennt.[1] Etwas ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 126 Die Einkünfte ermitteln sich nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Es gelten die allgemeinen Grundsätze des § 9 EStG. Rz. 126a Mangels Existenz eines Rentenstammrechts (Rz. 21f.) können AfA auf seine entgeltliche Anschaffung nicht geltend gemacht werden. Es liegen aber auch keine sonstigen Werbungskosten vor. Dies folgt darau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.7 Zurechnungsregeln der Bezüge bei freiwilliger, freiwillig begründeter Rechtspflicht oder bei Zahlungen an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person

Rz. 122 § 22 Nr. 1 S. 2 EStG enthält besondere Regeln, wem die Einkünfte zuzurechnen sind, um sicherzustellen, dass die Einkünfte einmal – aber auch nur einmal – der ESt unterliegen bzw. von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden können. Rz. 123 Als Grundsatz sind wiederkehrende Bezüge im Privatbereich beim Empfänger nach § 22 Nr. 1 S. 1 EStG zu besteuern, der Verpflichtete...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle

1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das AltEinkG v. 5.7.2004[1] in das Gesetz eingefügt und trat zum 1.1.2005 in Kraft und ist seitdem mehrfach geändert worden. Durch das ModBeStVerfG v. 18.7.2016 ist die Vorschrift an den durch dasselbe Gesetz neu eingefügten § 93c AO [2] angeglichen worden, der als allgemeine Vorschrift für alle Daten gilt, die v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 6.3.3 Bezüge nach den Abgeordnetengesetzen der Länder

Rz. 190 Bezüge aufgrund der Ländergesetze sind entsprechend den Bezügen nach dem AbgG zu behandeln (Rz. 187).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.5.3 Realsplitting

Rz. 13 Gegen die Besteuerung der Unterhaltsleistungen, die Beschränkung der Abziehbarkeit als Sonderausgaben auf einen Höchstbetrag sowie auf geschiedene und dauernd getrennt lebende Ehegatten bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (§ 10 EStG Rz. 170b).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte

1 Allgemeines 1.1 Begriff Rz. 1 § 22 EStG erfasst als sog. siebte Einkunftsart die sonstigen Einkünfte und ergänzt den Einkünftekatalog des § 2 Abs. 1 Nr. 1–6 EStG unsystematisch um eine Gruppe bestimmter, vom Gesetzgeber als steuerbar angesehener Besteuerungstatbestände. Dies zeigt sich darin, dass die Vorschrift überwiegend subsidiären Charakters ist, sie greift insoweit imm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.2 Einzeltatbestände

7.2.1 § 22 Nr. 5 S. 1 EStG Rz. 195 Nach § 22 Nr. 5 S. 1 EStG werden Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen vollen Umfangs der Besteuerung unterworfen, auch wenn sie aus inländischen oder ausl. Investmentgesellschaften erbracht werden. Steuerfreie Veräußerungsgewinne des Investmentfonds sind im Rahmen des § 22 Nr. 5 EStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.5.4 Private Veräußerungsgeschäfte

Rz. 14 Zu verfassungsrechtlichen Fragen bei der Besteuerung privater Veräußerungsgewinne vgl. § 23 EStG Rz. 20ff.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4a.4 Betriebsaufgabe, Übertragung, Umwandlung und Umschichtung von übertragenen Vermögen

Rz. 97h Verpflichtet sich der Übernehmer im Übergabevertrag zur Umschichtung des übertragenen Vermögens in Vermögen i. S. d. § 10 Abs. 1a Nr. 2 S. 2 EStG, gibt er den Betrieb auf oder ist ihm das übernommene Vermögen steuerrechtlich nicht mehr zuzurechnen, liegt keine begünstigte Vermögensübertragung im Zusammenhang mit Versorgungsleistungen vor. Überträgt der Übernehmer spät...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1 Private Leibrenten

Rz. 20 Private Leibrenten sind z. B. Versorgungsleistungen (Rz. 55ff.), die anlässlich der Übergabe von Vermögen vereinbart werden, oder Leibrenten, die im Austausch mit einer Gegenleistung gezahlt werden. Demgegenüber werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und bestimmte private Rentenversicherungen (Rz. 151ff.) ab Vz 2005 gesondert besteuert. Rz. 21 Das EStG e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.1.2 Aufteilung in einen Zins- und Tilgungsanteil

Rz. 100 Der BFH hat in Weiterentwicklung der Wertverrechnung die Zahlungen von Beginn, also der ersten Zahlung, an, in einen Tilgungs- und Zinsanteil aufgeteilt. Der Tilgungsanteil ist dabei steuerrechtlich irrelevant, der Zinsanteil grundsätzlich nach § 12 EStG nicht abziehbar.[1] Der IX. Senat hat sich dieser Auffassung angeschlossen.[2] Die Trennung in einen Zins- und Til...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 55 Die Übertragung existenzsichernden Vermögens war bis zum 31.12.2007 gesetzlich nicht geregelt, sondern beruhte überwiegend auf Richterrecht, das von der Finanzverwaltung in mehreren Anwendungsschreiben gebilligt worden ist. Für Übergabeverträge, die vor dem 1.1.2008 geschlossen worden sind, gelten die bisherigen Rechtsgrundsätze in Rz. 55 – 97 weiter.[1] Ausgenommen si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4a.2.1 Mitunternehmeranteil an einer Personengesellschaft

Rz. 97c Die Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft setzt voraus, dass die Personengesellschaft Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt. Die Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personenhandelsgesellschaft (OHG, KG) ist damit regelmäßig begünstigt. Begünstigt kann auch die Übertragun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4a.2.3 GmbH-Anteil

Rz. 97e Eine begünstigte Übertragung von GmbH-Anteilen setzt voraus, dass ein Anteil von mindestens 50 % übertragen wird (vom Stammkapital, nicht die Übertragung der Stimmrechte), der Vermögensübergeber zuvor als Geschäftsführer tätig war und der Vermögensübernehmer die Geschäftsführungstätigkeit nach der Übertragung übernimmt. Begünstigt ist auch die Übertragung von Anteile...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.1.3.1.2 Zinsanteil

Rz. 109 Lediglich der in den einzelnen Zahlungen enthaltene Zinsanteil kann steuerrechtlich relevant sein, die Vermögensumschichtung führt zu keinem sofort abziehbaren Aufwand. Der Zinsanteil ermittelt sich bei Leibrenten nach der Ertragsanteilstabelle des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG ggf. i. V. m. § 55 Abs. 1 EStDV.[1] Rz. 109a Bei dauernden Lasten berechn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 6.2 Art der Bezüge, Personenkreis

Rz. 183 Stpfl. sind Entschädigungen, Amtszulagen, Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen, Übergangs-, Überbrückungs-, Sterbegelder, Versorgungsabfindungen und Versorgungsbezüge, die aufgrund des Abgeordnetengesetzes oder des Europaabgeordnetengesetzes v. 6.4.1979, BGBl I 1979, 413, BGBl I 1986, 2039, zuletzt geändert durch G. v. 23.10.2008, BGBl I 2008, 2020, sowie vergl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.2 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 1a Die Vorschrift verpflichtet die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund), die landwirtschaftliche Alterskasse[1], die berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die Pensionskassen, die Pensionsfonds, die Versicherungsunternehmen, die Unternehmen, die Verträge i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG anbieten (§ 10 EStG Rz. 62ff.)...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.6 Kaufpreisraten

Rz. 118 Bei Kaufpreisraten ist zu unterscheiden, ob der Kaufpreis verzinslich oder unverzinslich gestundet worden ist. Sind die Raten zu verzinsen, ist die Summe der Raten der Kaufpreis, der zu einem Veräußerungspreis beim Veräußerer und zu Anschaffungskosten beim Erwerber führt. Die Anschaffungskosten sind Bemessungsgrundlage für die AfA, der Veräußerungsgewinn ist bei der V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 6.4 Werbungskosten

Rz. 191 Steuerfrei sind Aufwandsentschädigungen, die durch das Mandat veranlasst sind. Diese Aufwendungen dürfen nach § 22 Nr. 4 S. 2 EStG nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die gewährte Pauschale im Einzelfall die tatsächlichen Aufwendungen der Höhe oder der Art nach nicht deckt.[1] Die Abgeordneten des Europaparlaments und des Bundestags e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.10 Versorgungsausgleich

Rz. 162a Die Vorschriften über den Versorgungsausgleich nach Scheidung einer Ehe sind durch das G. zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs[1] mit Wirkung zum 1.9.2009 grundlegend geändert worden. Die steuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem JStG 2008 (BGBl I 2007, 3150) in § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG niedergelegt und sind aufgrund des G. v. 22.12.2014[2] in § 10 Abs. 1a ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3 Begriff der Leibrenten – dauernde Last

Rz. 19 Zu unterscheiden ist zwischen privaten Leibrenten wie Versorgungsbezügen anlässlich von Vermögensübertragungen (Rz. 20ff.) und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, da Erstere mit dem Ertragsanteil, Letztere (ab 2040) vollen Umfangs (Rz. 151ff.) besteuert werden. Die Unterscheidung zwischen privaten Leibrenten und dauernder Last ist deshalb von Bedeutung, wei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.4.1 Allgemeines

Rz. 149 Durch das AltEinkG v. 5.7.2004 (BStBl I 2004, 554) ist die Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und anderer Altersvorsorgesysteme völlig neu geregelt worden (Rz. 5ff.).[1] Zu unterscheiden ist ab Vz 2005 in: Leibrenten u. a. Leistungen, die aus den gesetzlichen Rentenversicherungen usw. (Rz. 40ff.) erbracht werden (§ 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.4.2.2 Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 151 Im Vz 2005 unterliegen die Leibrenten und andere Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung den landwirtschaftlichen Alterskassen, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und den privaten Lebensversicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG einer Besteuerung von 50 %. Der Begriff der "anderen Leistung" ist im Gesetzgebungsverfahren eingefügt ...mehr