Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kommanditgesellschaft

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Vergütungen, die der Gesellschafter für seine Tätigkeit im Dienste der KG bezieht (Gehalt), gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs 1 Nr 2 EStG); zu Einzelheiten > Gesellschafter von Personengesellschaften. Wegen eines Dienstverhältnisses mit einer KG, an der der Ehegatte oder der eingetragene > Lebenspartner des ArbN betei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Zusätzlicher Höchstbetrag für Pflegeversicherungen

Rz. 105 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Im Rahmen der Höchstbetragsberechnung wird ein zusätzlicher Höchstbetrag von 184 EUR für Beiträge zu einer zusätzlichen freiwilligen > Pflegeversicherung gewährt; er gilt für nach dem 31.12.1957 geborene Stpfl (§ 10 Abs 3 Nr 3 EStG 2004). Die Voraussetzungen sind auch im Falle der Zusammenveranlagung personenbezogen zu prüfen.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vereine

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Mitglieder des Vorstands können unentgeltlich oder als ArbN des Vereins tätig werden (> Arbeitnehmer Rz 34, > Vereinsvorsitzende, > Vorstandsmitglieder); außerdem > Aufwandsentschädigungen Rz 63 Vereine, > Ehrenamt, sowie BMF vom 21.11.2014, BStBl 2014 I, 1581 zur Anwendung von § 3 Nr 26a EStG. Zur Finanzierung der Vereinsarbeit > Beiträge Rz ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Geschäftliche Bewirtung bei Auswärtstätigkeit

Rz. 9 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Findet die Bewirtung von Geschäftsfreunden durch den ArbG mit Beteiligung des ArbN während einer Auswärtstätigkeit (Dienstreise) statt, so führt die unentgeltliche Beköstigung des ArbN ebenfalls nicht zu Arbeitslohn (aufgedrängte Bereicherung; > Rz 5). Es besteht aber grundsätzlich – bei entsprechender Dauer der Abwesenheit – Anspruch auf ein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VII. Zuwendungen/Zuzahlungen der ArbN bzw Dritter

Rz. 19 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die (völlige) Finanzierung der Betriebsveranstaltung durch den ArbG ist nicht Voraussetzung für den Freibetrag (vgl BFH 212, 48 = BStBl 2006 II, 437 zum ArbG-Zuschuss). So zB, wenn im öffentlichen Dienst der Personalrat lediglich einen Zuschuss zum Betriebsausflug erhält und die Kosten im Wesentlichen aus einer Freud-und-Leid-Kasse oder durc...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Zuständigkeiten

Rz. 65 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Für Erstattungen nach § 37 Abs 2 AO bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit des FA nach §§ 19ff AO. Für Erstattungen an ArbN ist danach idR deren > Wohnsitz-Finanzamt zuständig (§ 19 AO). Zur örtlichen Zuständigkeit im Falle einer Erstattung nach dem EStG > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 161; ergänzend > Zuständigkeit. Für Erstattungen an...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Abzug der Höhe nach (Aufteilung)

Rz. 46 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Sind die Bewirtungsaufwendungen des ArbN sowohl beruflich als auch privat veranlasst, so ist aufzuteilen (BFH GrS 1/06, > Rz 43). Dh soweit die Kosten auf private Gäste (> Ehegatten, > Lebenspartner, Freunde, Bekannte) entfallen, sind sie insgesamt nicht abziehbar (§ 12 Nr 1 Satz 2 EStG). Die Aufteilung erfolgt nach Köpfen (pro rata capitum)...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Bis zu zwei Betriebsveranstaltungen jährlich steuerfrei

Rz. 35 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Freibetrag von 110 EUR gilt für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen jährlich (§ 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1a Satz 4 EStG). Bei mehr als zwei Betriebsveranstaltungen können die zwei Veranstaltungen, für die der Freibetrag gelten soll, vom ArbG ausgewählt werden (Wahlrecht; BMF vom 14.10.2015 Tz 4 Buchst c, BStBl 2015 I, 832, > Rz 3). Die Ausübun...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Abzugsbeschränkungen

Rz. 50 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Geschäftliche Bewirtungskosten des ArbG (> Rz 7–9) dürfen nur zu 70 Prozent als > Betriebsausgaben abgezogen werden (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 2 EStG) und dies auch nur, sofern die die nachfolgend dargelegten Anforderungen an den Nachweis (> Rz 57), an die Angemessenheit (> Rz 52) und an die Aufzeichnungspflichten (> Rz 54) beachtet wurden. Ist di...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Anfechtung der Lohnsteuerfestsetzung

Rz. 25 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der ArbN kann unterjährig zu einer Erstattung gelangen, indem er zunächst die aufgrund der LSt-Anmeldung gegen den ArbG ergehende Festsetzung hinsichtlich der ihn betreffenden Steuerabzüge mit dem Einspruch anfechtet bzw eine Änderung nach § 164 Abs 2 AO beantragt (BFH 209, 571 = BStBl 2005 II, 890; bestätigt durch BFH 226, 529 = BStBl 2012 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Beendigung der Steuerpflicht durch Tod, Wohnsitzwechsel oder Austritt

Rz. 20 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die KiSt-Pflicht endet durch Tod, Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts im Gebiet der Religionsgemeinschaft. Das gilt auch für > Auslandsbeamte, selbst wenn diese nach § 1 Abs 2 EStG während ihres Auslandseinsatzes unbeschränkt steuerpflichtig bleiben (OFD BN vom 17.06.2004 – St 153-S 2440 – 2/04, DB 2004, 2020). Sie endet...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Bewirtung aus beruflichem Anlass (Amtseinführung/Verabschiedung und ähnliche Veranstaltungen)

Rz. 25 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Übliche Sachleistungen (zB Bewirtungen mit oder ohne begleitende künstlerische Darbietungen) eines ArbG aus Anlass der Einführung in eine neue (leitende) Position, eines Amts- oder Funktionswechsels (uE auch Beförderung), eines runden ArbN-(Betriebs-)Jubiläums oder einer Verabschiedung eines ArbN behandelt die FinVerw nicht als Arbeitslohn (...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Angemessenheit

Rz. 52 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Sind geschäftliche Bewirtungskosten nach der allgemeinen Verkehrsauffassung nicht (mehr) als angemessen anzusehen, dann ist der unangemessene Anteil nicht als Betriebsausgabe (WK) abzugsfähig. Eine feste Obergrenze gibt es nicht – Bewirtungskosten sind nicht generell unangemessen, soweit sie gewisse absolute Betragsgrenzen überschreiten (BFH...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Verwirklichung des Anspruchs

Rz. 42 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die AO unterscheidet zwischen der Entstehung des Erstattungsanspruchs (> Rz 13 und > Rz 27) und seiner Verwirklichung (vgl § 218 AO), also seine Erfüllung oder Realisierung. Grundlage der Verwirklichung sind ua die Steuerbescheide (dazu gehören Steuerfestsetzung nach > Lohnsteuer-Anmeldung [§ 168 AO] sowie ein Pauschalierungs-Steuerbescheid)...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Bewirtung aus persönlichem Anlass (Geburtstag / persönlicher Ehrung / Trauerfeier etc) des ArbN

Rz. 27 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Trägt der ArbG Bewirtungskosten aus Anlass von Geburtstagen, Ordensverleihungen oder vergleichbaren persönlichen Anlässen im Leben des ArbN, ist entscheidend, ob es sich um ein privates Fest des ArbN handelt, das der ArbG für diesen ausrichtet, oder ob es sich um ein Fest des ArbG (betriebliche Veranstaltung) handelt (> R 19.3 Abs 2 Nr 4 LSt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Eine Steuer kann aus Rechtsgründen (> Rz 9 ff) oder aus Billigkeitsgründen zu erstatten sein. Ein Erstattungsanspruch aus Rechtsgründen setzt einen gesetzlich umschriebenen Tatbestand voraus, aufgrund dessen die Finanzbehörde erstatten muss. Erstattungsansprüche aus Billigkeitsgründen können gegeben sein, wenn und soweit das Gesetz die Erstat...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Private bzw gesellschaftsrechtliche Bewirtung

Rz. 6 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bewirtungskosten, die ausschließlich oder überwiegend aus privatem Anlass des Unternehmers entstehen, dürfen nicht als > Betriebsausgaben abgezogen werden, denn sie sind Aufwendungen für die persönliche > Lebensführung (§ 12 Nr 1 EStG, BFH 153, 129 = BStBl 1988 II, 771). Eine geringfügige private Mitveranlassung (zB durch teilnehmende > Ehega...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Bewirtung bei außergewöhnlichem Arbeitseinsatz (Arbeitsessen)

Rz. 10 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bewirtet der ArbG ausschließlich seine eigenen ArbN kostenlos aus Anlass von Veranstaltungen, deren ausschließlicher Zweck es ist, betriebliche (berufliche) Belange zu besprechen (zB Dienstbesprechung), so spricht man von einem sog Arbeitsessen. Zu Beispielen > Rz 12. Stpfl > Arbeitslohn (Bezüge oder geldwerte Vorteile) muss dem ArbN aber "f...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Weitere Verfahrensfragen

Rz. 63 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Auskünfte der FÄ an die Kirchenbehörden über Besteuerungsgrundlagen verletzen nicht das > Steuergeheimnis, denn § 31 AO – also ein Gesetz iSv von § 30 Abs 4 Nr 2 AO – verpflichtet die Finanzbehörden, die zur Festsetzung der KiSt erheblichen Besteuerungsgrundlagen den Religionsgemeinschaften mitzuteilen. Entsprechende Regelungen enthalten die...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die als > Körperschaft des öffentlichen Rechts (> Juristische Person) anerkannten Religionsgemeinschaften (vgl die Zusammenstellung bei > Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften) dürfen von ihren Mitgliedern nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern erheben (Art 140 GG iVm Art 137 Abs 3, 6 WRV). Nicht alle machen davon Geb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Behandlung von Zwischengewinnen beim Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds (1)

Leitsatz 1. Die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds gezahlten Zwischengewinne sind auch hinsichtlich geleisteter Ertragsausgleichsbeträge negative Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 InvStG 2004 in der im Streitjahr 2008 anzuwendenden Fassung. 2. Leistet der Anleger bei Eint...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblichkeit mehrstöckiger Freiberufler-Personengesellschaften

Leitsatz 1. Eine Unterpersonengesellschaft erzielt freiberufliche Einkünfte, wenn neben den unmittelbar an ihr beteiligten natürlichen Personen alle mittelbar beteiligten Gesellschafter der Obergesellschaften über die persönliche Berufsqualifikation verfügen und in der Unterpersonengesellschaft zumindest in geringfügigem Umfang leitend und eigenverantwortlich mitarbeiten. 2. ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Behandlung von Zwischengewinnen beim Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds (2)

Leitsatz 1. Die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds gezahlten Zwischengewinne sind auch hinsichtlich geleisteter Ertragsausgleichsbeträge negative Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 InvStG 2004 in der im Streitjahr 2008 anzuwendenden Fassung. 2. Leistet der Anleger bei Eint...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 14 AO

Leitsatz Die Anwendung des § 171 Abs. 14 AO ist nicht auf die Fälle unwirksamer Steuerfestsetzungen beschränkt. Vielmehr ist grundsätzlich jeder mit dem Steueranspruch zusammenhängende Erstattungsanspruch geeignet, eine Ablaufhemmung auszulösen. Allerdings muss der Erstattungsanspruch, soll er den Ablauf der Festsetzungsfrist hemmen, vor Ablauf dieser Frist entstanden sein. ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Mitveräußerung des Inventars beim Verkauf einer Ferienwohnung zählt nicht zu den Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG in Verbindung mit § 23 EStG

Leitsatz Gegenstände des täglichen Bedarfs unterliegen nicht der Besteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG in Verbindung mit § 23 EStG. Einer, in einem Kaufvertrag getroffenen, Kaufpreisaufteilung ist für steuerliche Zwecke grundsätzlich zu folgen. Sachverhalt Streitig ist die Kaufpreisaufteilung für den Verkauf einer Ferienwohnung hinsichtlich der mitverkauften Einrichtung der Ferien...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Leitsatz Der Steuerpflichtige muss auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG seine Betriebseinnahmen und -ausgaben so festhalten, dass die Finanzbehörde diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen kann. Sachverhalt Der Kläger hat einen täglich geöffneten Kebab-Imbiss betrieben. Er führte eine offene Ladenkasse und ermittelte die Umsätze nach vereinnahmten En...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietzinsen, die zu den Herstellungskosten unterjährig ausgeschiedenen Umlaufvermögens gehören

Leitsatz 1. Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG hinzuzurechnen, soweit sie in die Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens einzubeziehen sind. 2. Insoweit reicht es aus, dass die Miet- und Pachtzinsen als Herstellungskosten akt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.3 Durchsuchung

Rz. 7 Die Regeln über die Zulässigkeit einer Durchsuchung gelten nur, soweit die Durchsuchung der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen in Sachen dient. Soweit es sich um reine Ermittlungshandlungen handelt, die in den Räumen des Vollstreckungsschuldners durchgeführt werden, finden stattdessen die allgemeinen Regelungen der AO Anwendung. Dies betrifft insbesondere die Ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 7.2 Steuerliche Pflichten des Zwangsverwalters

Rz. 67 In einem Schreiben[1] hat sich das BMF zu den einkommensteuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters geäußert. Für die Körperschaftsteuer gelten die Ausführungen entsprechend. Dieses BMF-Schreiben bezieht sich in wesentlichen Bereichen auf ein BFH-Urteil vom 10.2.2015.[2] Die wesentlichen steuerlichen Folgen ergeben sich dabei daraus, dass durch den Beschluss über die A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.9.4 Anteile an einer stillen Gesellschaft

Rz. 35 Die stille Gesellschaft ist nach § 230 HGB die Beteiligung an dem Handelsgewerbe eines anderen.[1] Dies kann ein einzelkaufmännisches Unternehmen, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft sein. Ein Gesellschaftsvermögen gibt es nicht. Pfändbar ist jedoch der Anspruch des "Stillen" auf den Gewinnanteil und das Auseinandersetzungsguthaben[2] Die Kündigung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verhältnis § 20 Abs 7 S 1 EStG nF/Abs 2b S 1 EStG aF zu § 20 Abs 6 EStG

ba) Rechtslage bis einschließlich VZ 2013 Rn. 85 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Es ergab sich folgende Rechtslage:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. § 52 Abs 33a S 1–4 EStG aF (= § 52 Abs 25 S 1–4 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Art 1 Nr 9c des G zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen (v 22.12.2005, BGBl I 2005, 3683) nimmt den 10.11.2005 als Stichtag. Dabei sind folgende Fälle (alternativ, BFH v 01.09.2016, IV R 17/13, BStBl II 2016, 1003; BFH v 06.06.2019, IV R 7/16, BStBl II 2019, 513) zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Kapitalerhöhungsbeschlüsse (§ 52 Abs 33a S 3 Fall 1 EStG aF = § 52 Abs 25 S 3 Fall 1 EStG)

Rn. 57 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Wird eine Erhöhung des Nennkapitals beschlossen, bedarf es dazu eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung (zB § 55 GmbHG). Dieser Beschluss ist im HR anzumelden (zB § 57 GmbHG). Diese Anmeldung zum HR ist konstitutiv (§ 54 Abs 3 GmbHG), dh, die Kapitalerhöhung wird erst mit Eintragung im HR wirksam. § 52 Abs 33a S 3 EStG aF = § 52 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die Verbindung von gesonderter Verlustfeststellung nach § 15b Abs 4 S 1 EStG mit einheitlich und gesonderter Feststellung nach § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO (§ 15b Abs 4 S 5 EStG)

Rn. 215 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung ermöglicht es § 15b EStG (Ermessen, § 5 AO: "können"), wenn es sich um eine Gesellschaft oder Gemeinschaft iSd § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO handelt (also nicht beim Einzelinvestor), zu verbinden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Das vorgefertigte Konzept (§ 20 Abs 7 S 2 EStG nF/Abs 2b EStG aF)

Rn. 90 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Per Rechtsgrundverweisung in § 20 Abs 7 S 1 EStG nF/§ 20 Abs 2b S 1 EStG (s Rz 83) ist auch § 15b Abs 2 S 2 EStG "sinngemäß" anzuwenden. Danach liegt auch für Einkünfte aus KapVerm ein Steuerstundungsmodell vor aufgrund modellhafter Gestaltung, durch das steuerliche Vorteile in Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen, wenn dem StPfl a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Bei anderen Modellen als geschlossenen Fonds: rechtsverbindliches Tätigen der Investition (§ 52 Abs 33a S 4 EStG aF = § 52 Abs 25 S 4 EStG)

Rn. 64 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Besteht das Steuerstundungsmodell nicht in einem Erwerb eines Anteils an einem geschlossenen Fonds (zB eine Einzelinvestition), ist § 15b EStG anwendbar, wenn die Investition nach dem 10.11.2005 rechtsverbindlich getätigt wurde (§ 52 Abs 33a S 4 EStG aF = § 52 Abs 25 S 4 EStG). Aus dem Wort "nicht" folgt somit systematisch (BFH v 01.09.2016, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Veräußerung von KapGes-Anteilen nach § 34d Nr 4 Buchst b Doppelbuchst aa EStG nF (= § 34d Nr 4 Buchst b EStG aF)

Rn. 34b Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Zu den einzelnen Begriffen: Geschäftsleitung: S § 10 AO und s Rn 19. KapGes (AG, KGaA, GmbH, s § 1 Abs 1 Nr 1 KStG): Die Anteile an der KapGes können dabei zum BV oder PV gehören. Die Beteiligung muss für § 34d Nr 4 EStG Buchst b Doppelbuchst aa o bb EStG, soweit sie sich im PV befindet, wesentlich iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG sein (dh unmittelbar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gleichgestellte Aktivitäten (§ 52 Abs 33a S 3, 4 EStG aF = § 52 Abs 25 S 3, 4 EStG)

a) Überblick Rn. 55 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 § 52 Abs 33a S 3, 4 EStG aF = § 52 Abs 25 S 3, 4 EStG stellen folgende Aktivitäten dem Beginn des Außenvertriebs gleich: Beschluss über Kapitalerhöhungen, Reinvestition von Erlösen in neue Projekte, bei anderen Modellen als geschlossenen Fonds: rechtsverbindliches Tätigen der Investition. Rn. 56 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Dabei hande...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verweisungen im EStG

Rn. 68 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Der zeitliche Anwendungsbereich des § 15b EStG in direkter Anwendung und per Verweisung im EStG ist synchron. Gesetzestechnisch wird dies wie folgt erreicht:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Reinvestition von Erlösen in neue Projekte (§ 52 Abs 33a S 3 Fall 2 EStG aF = § 52 Abs 33a S 3 Fall 2 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Während ein Kapitalerhöhungsbeschluss konkret durch ein Datum bestimmbar ist, ist dies bei der Frage der Reinvestition schon wesentlich unklarer. Hier stellt sich die Frage, ob ein Reinvestitionsbeschluss zum Stichtag schon genügt (wohl nicht) oder die Reinvestition schon konkret getätigt sein muss (mE Letzteres, wohl auch Stuhrmann, NJW 200...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 52 Abs 33a S 5 EStG aF (= § 52 Abs 25 S 5 EStG)

Rn. 46 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Art 11 Nr 9e des G zur Anpassung des InvStG ua G an das AIFM-UmsetzungsG (AIFM-StAnpG v 18.12.2013, BGBl I 2013, 4318) = § 52 Abs 33a S 5 EStG aF = § 52 Abs 25 S 5 EStG ordnet die Anwendung des § 15b Abs 3a EStG erstmals an auf Verluste der dort bezeichneten Steuerstundungsmodelle, bei denen WG des UV nach dem 28.11.2013 angeschafft, hergest...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die Konkurrenz zu § 15a EStG (§ 15b Abs 1 S 3 EStG)

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Einführung der AbgSt und § 20 Abs 7 EStG nF/Abs 2b EStG aF

ea) Erwerb festverzinslicher Wertpapiere Rn. 94 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Die FinVerw (OFD Magdeburg, Vfg v 22.12.2008, DStR 2009, 532; überholt daher Vfg v 13.06.2008, DStR 2008, 1833; OFD Rheinland und OFD Münster, jeweils Vfg v 13.07.2010, DStR 2010, 1625; aA Brandtner/Geiser, DStR 2009, 1732) vertritt für den Fall, dass festverzinsliche Wertpapiere unter Ausweis von Stüc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der Rechtsfolgen-Vergleich mit § 2b EStG aF

Rn. 192 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Der Vergleich mit § 2b EStG aF ergibt Folgendes:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Beginn des Außenvertriebs (§ 52 Abs 33a S 2 EStG aF = § 52 Abs 25 S 2 EStG)

Rn. 52 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 § 52 Abs 33a S 2 EStG aF = § 52 Abs 25 S 2 EStG enthält die Legaldefinition: Zitat "Der Außenvertrieb beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Voraussetzungen für die Veräußerung der konkret bestimmbaren Fondsanteile erfüllt sind und die Gesellschaft selbst oder über ein Vertriebsunternehmen mit Außenwirkung an den Markt herangetreten ist." Rn. 5...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zu den einzelnen Begriffen in § 34d Nr 7 EStG

Rn. 47 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 AV: Zum Begriff s § 247 Abs 2 HGB. Zur Abgrenzung gegenüber dem UV s §§ 4,5 Rn 610ff (Hoffmann). Belegenheit: s Rn 33, 34c. Einzelne Sachen: Deren Überlassung fällt nicht unter § 34d Nr 7 EStG, ggf aber unter § 34d Nr 8 Buchst c EStG. Inländische Betriebsstätte: Sind Nutzungsrechte einer inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Verluste aus bestimmten Steuerstundungsmodellen bei Anschaffung/Herstellung/Einlage von WG des UV nach dem 28.11.2013 (§ 52 Abs 33a S 5 EStG aF = § 52 Abs 25 S 5 EStG)

Rn. 66 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Der durch Art 11 Nr 5 des G zur Anpassung des InvStG ua G an das AIFM-UmsetzungsG (AIFM-StAnpG v 18.12.2013, BGBl I 2013, 4318) eingefügte Abs 3a des § 15b EStG ist erstmals anzuwenden auf Verluste der dort bezeichneten Steuerstundungsmodelle, bei denen WG des UV nach dem 28.11.2013 angeschafft, hergestellt oder in das BV eingelegt werden (A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Der zeitliche Anwendungsbereich der Verweisungsvorschriften (§ 52 Abs 30a, 34b, 36a S 2, 37d, 38 S 3 EStG aF = § 52 Abs 22, 26, 28 S 2, 29, 30 EStG)

1. Verweisungen im EStG Rn. 68 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Der zeitliche Anwendungsbereich des § 15b EStG in direkter Anwendung und per Verweisung im EStG ist synchron. Gesetzestechnisch wird dies wie folgt erreicht:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die Einbeziehung insb der "Goldfingermodelle" in den Anwendungsbereich des § 15b EStG (§ 15b Abs 3a EStG)

1. Übersicht Rn. 172 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Art 11 Nr 5 des G zur Anpassung des InvStG ua G an das AIFM-UmsetzungsG (AIFM-StAnpG v 18.12.2013, BGBl I 2013, 4318) fügte einen neuen Abs 3a in § 15b EStG ein (auch s Rn 2). Rn. 173 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Diese Neuregelung ist in Zusammenhang mit § 32b Abs 2 S 1 Nr 2 S 2 Buchst c EStG zu sehen (s § 32b Rn 2, 126a-126c (Hand...mehr