Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2020, Anforderungen an das Merkmal der regelmäßigen, nicht unwesentlichen Betreuung für die Berücksichtigung eines Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag)

EStG 2009 § 32 Abs. 6 S. 8, 9, EStG VZ 2016 , EStG VZ 2017 , FGO § 139 Abs. 4 Leitsatz 1. Nach der Rechtsprechung des BFH kann das Merkmal einer regelmäßigen Betreuung insbesondere dann als erfüllt angesehen werden, wenn sich ein minderjähriges Kind entsprechend eines – üblicherweise für einen längeren Zeitraum im Voraus festgelegten – weitgehend gleichmäßigen Betreuungsrhythm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2020, Die Reiseentsc... / 5. Tagegelder

Tagegeld[20] ist als Reiseentschädigung zu erstatten, wenn die Verpflegungskosten unvermeidbar angefallen sind (Nr. 1.1.2 S. 2 VwV Reiseentschädigung), z.B. wenn gesundheitliche Gründe vorliegen oder es sich um eine lange Reisedauer handelt. Die Notwendigkeit ist daher in dem Antrag, zumindest aber auf gerichtliches Verlangen, dazulegen. Kommt eine Erstattung von Tagegeld au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Tatsächliche Verständigung im Besteuerungsverfahren

Schrifttum: Bornheim, Tatsächliche Verständigung – Möglichkeiten und Grenzen im Lichte der Rechtsprechung, PStR 1999, 219; Buse, Auswirkungen der Regelungen des Gesetzes zur Verständigung im Strafverfahren auf das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren, Stbg 2011, 414; Eich, Die tatsächliche Verständigung im Steuerverfahren und Steuerstrafverfahren, Diss. 1992; Eich, Die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Einstellung des Verfahrens

Rz. 553 [Autor/Stand] Die StPO regelt in verschiedenen Vorschriften die Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung, die auch die selbständig ermittelnde FinB in Anspruch nehmen kann (s. auch Nr. 81–83 AStBV (St) 2020, s. AStBV Rz. 81 ff.). Die AO enthält daneben in § 398 AO eine Sonderregelung zur Einstellung wegen Geringfügigkeit und in § 398a AO zum Absehen einer Verfolgung i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Gleichgestellte andere Straftaten

Rz. 14 [Autor/Stand] Den FinB ist aus Gründen der Sachnähe teilweise auch die Verwaltung von Prämien und Zulagen sowie von Subventionen übertragen worden. Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung finden daher bei Verstößen gegen die gewährenden, nichtsteuerlichen Gesetze die für das Steuerstrafverfahren maßgeblichen Vorschriften der §§ 385–408 AO entsprechende Anwendung....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Kinder (Abs. 1 StKl. I Nr. 2)

Rz. 25 [Autor/Stand] Kinder sind nur die Abkömmlinge ersten Grades (§ 1589 BGB). Auf das Alter des Kindes kommt es nicht an. Eheliche und nichteheliche Kinder werden gleich behandelt. Auch vor dem 1.7.1949 nichtehelich geborene Kinder (Art. 12 § 10 Abs. 2 NEhelG) haben nun nach der Reform des Erbrechts mit dem Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Steuerklasse bei Schenkung durch eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (Abs. 4)

Rz. 96 [Autor/Stand] Die nur für Zwecke der Steuerberechnung geltende Vorschrift soll Härten mildern, die sich bei Schenkungen einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ansonsten durch Anwendung der Steuerklasse III ergeben würden. Die Gesetzesbegründung betont hierbei, dass die Körperschaften in einschlägigen Fällen materiell und verfahrensrechtlich Schenker bleiben. Da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Beweisverwertungsverbote (BVV)

Ergänzender Hinweis: Nr. 149, 150 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 149 f.). Schrifttum: Amelung, Grundfragen der Verwertungsverbote bei beweissichernden Haussuchungen im Strafverfahren, NJW 1991, 2533; Amelung, Die Verwertbarkeit rechtswidrig gewonnener Beweismittel zugunsten des Angeklagten und deren Grenzen, StraFo 1999, 181; Amelung, Prinzipien der strafprozessualen Verwertung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Durchsuchung

Ergänzender Hinweis: Nr. 56–69 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 56 ff.). Schrifttum: Amelung, Grundfragen der Verwertungsverbote bei beweissichernden Haussuchungen im Strafverfahren, NJW 1991, 2533; Anton, Wohnungsdurchsuchungen im Rahmen von Überholungen, ZfZ 1991, 370; Bandemer, Zufallsfunde bei Zollkontrolle – Zweifel in der Zwangslage, wistra 1988, 136; Baur, Mangelnde Bestim...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien / IX. Steuerliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 38 Das kroatische Einkommensteuergesetz [38] sieht sechs verschiedene Einkunftsarten vor, von denen u.a. die persönlichen Freibeträge abzuziehen sind.[39] Nach Art. 14 des Einkommensteuergesetzes in seiner gegenwärtig geltenden Fassung gibt es außer einem monatlichen Grundfreibetrag von 4.000 kuna (ca. 535 EUR) für jedes vom Steuerpflichtigen unterhaltene Mitglied der eng...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechische Republik / IX. Steuerliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 49 In der Tschechischen Republik unterliegt das Einkommen jeder Person der selbstständigen Versteuerung (gemeinsame Versteuerung der Ehegatten gibt es nicht). Der Steuertarif ist einheitlich und beträgt derzeit 15 %, wobei Personen mit höheren Verdiensten noch sog. Solidaritätssteuer in Höhe von 7 % abgeben. Möglich ist jedoch nach der gültigen Rechtslage ein sog. Steuer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bosnien und Herzegowina / 8. Steuerliche Folgen der Eheschließung

Rz. 58 Gegenwärtig gilt das "Gesetz über die Steuer auf das Einkommen" (im Folgenden: EStG),[31] das in seiner ursprünglichen Form 2008 erlassen wurde. Es enthält steuerliche Vergünstigungen, die nicht an der Tatsache des Verheiratetseins, sondern an der tatsächlichen Unterhaltsgewährung an den bedürftigen Ehegatten und das Kind bzw. die Kinder[32] anknüpfen. Dies wird durch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien / IX. Steuerliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 53 Verheiratete Paare können gemeinsame oder getrennte Veranlagung wählen. Das spanische Einkommensteuergesetz [67] geht bei Eheleuten wie bei den übrigen "Unidades familiares" von getrennter Veranlagung aus; es kann aber für Zusammenveranlagung optiert werden, die allerdings nur in einigen Fällen günstiger ist, da die Einkünfte aller Mitglieder der Familieneinheit addier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 4. Steuerliche Auswirkungen

Rz. 208 Nach der Auflösung der Ehe bleibt es bei der getrennten Veranlagung der Ex-Ehegatten hinsichtlich der Einkommensteuer. Zu den Steuersätzen siehe Rdn 97. Geschiedene Personen können aber in den Genuss eines Alleinerzieherabsetzbetrages kommen. Alleinerzieher ist nach dem EStG ein Steuerpflichtiger, der mit mindestens einem Kind mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / IX. Steuerliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 97 Nach § 1 EStG sind alle natürlichen Personen, die in Österreich ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt steuerpflichtig, wobei sich die Steuerpflicht auf in- und ausländische Einkünfte erstreckt. Eine gemeinsame Veranlagung von Ehegatten gibt es nicht, jeder ist für sich mit seinen Einkünften zu veranlagen. Einkommen bis jährlich 11.000 E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / VIII. Steuerliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 63 Grundsätzlich unterliegen Ehegatten mit ihren jeweiligen Einkünften einer getrennten Besteuerung (Art. 6 Abs. 1 EStG). Sofern die Ehegatten im Güterstand der Gütergemeinschaft leben, werden ihnen die in das Gesamtgut fallenden Einkünfte[58] gleichmäßig zugerechnet.[59] Auf Antrag können Ehegatten, die im Güterstand der Gütergemeinschaft leben, eine gemeinsame Veranlag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / IX. Steuerliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 54 Ehegatten, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, haben für die Ermittlung der Einkommensteuer die Wahl zwischen getrennter Veranlagung und Zusammenveranlagung (§ 26 Abs. 1 S. 1 EStG). Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkünfte der Ehegatten zusammengerechnet und die Ehegatten gemeinsam als Steuerpflichtige behande...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bosnien und Herzegowina / h) Steuerliche Auswirkungen nach der Scheidung

Rz. 93 Das Steuerrecht der FBiH enthält nunmehr in gewissen Fällen auch Steuererleichterungen für Geschiedene. Diese haben seit der Novelle des EStG im Jahre 2010[47] wegen Unterhaltsleistungen an bedürftige frühere Ehegatten und Kinder aus früheren Ehen jetzt dieselben Rechte wie verheiratete Ehegatten (Art. 24 Abs. 2 EStG n.F.; siehe Rdn 58).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / VIII. Steuerliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 60 Ehegatten unterliegen der getrennten Besteuerung. Etwaige steuerliche Vergünstigungen (z.B. Kinderfreibeträge gem. Art. 22w EStG) sind vom Bestand einer Ehe unabhängig. Eine Ausnahme sieht Art. 22а Abs. 1 EStG vor; sie betrifft den Fall, dass die Eheleute zum Zwecke des Erwerbs von Wohnungseigentum ein hypothekarisch gesichertes Darlehen aufnehmen. Die Raten mindern d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien / 5. Steuerliche Auswirkungen nach der Scheidung

Rz. 80 Auch für den nachehelichen Unterhalt gilt das in den Rdn 15, 38 und 38 Ausgeführte. Die Steuerfreiheit von Einnahmen aus Grundstücksveräußerungen zwischen den (nun ehemaligen) Ehegatten wird nur dann gewährt, wenn die Veräußerung im unmittelbaren Zusammenhang mit der Scheidung steht (so Art. 58 Abs. 4 a.E. EStG).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bosnien und Herzegowina / 8. Steuerliche Folgen der Eheschließung

Rz. 135 In der RS gilt das Gesetz über die Steuer auf das Einkommen (EStG RS).[63] Dieses sieht in seinem Art. 9 Abs. 1 vor, dass die Besteuerungsgrundlage wegen eines jeden Familienangehörigen (Ehegatte, Kinder und Eltern des Steuerpflichtigen), für den Unterhalt gezahlt wird, um 900 KM vermindert wird.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 6. Steuerliche Auswirkungen

Rz. 103 Die Möglichkeit einer Zusammenveranlagung im Rahmen der Einkommensteuer haben nur Verheiratete, die nicht dauernd getrennt leben (siehe Rdn 54). Geschiedene Ehegatten werden wie Ledige besteuert. Für Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten kommt allerdings auf Antrag das begrenzte Realsplitting in Betracht (§§ 10 Abs. 1 Nr. 1a, 22 Nr. 1a EStG). Dabei kann d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / Literaturtipps

mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärungen bei Veranlagungsfällen nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 bis 8 EStG

Leitsatz 1. Auch wenn ein Steuerpflichtiger Gewinneinkünfte von mehr als 410 € erzielt, ist er nicht zur Übermittlung der Einkommensteuererklärung in elektronischer Form verpflichtet, wenn zusätzlich die Voraussetzungen eines der Veranlagungstatbestände nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 bis 8 EStG erfüllt sind. 2. Es besteht kein genereller Vorrang des Veranlagungstatbestands des § 46 A...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grenzen der nachgelagerten Besteuerung von Einkünften aus ausländischen Altersvorsorgesystemen ("401(k) pension plan")

Leitsatz 1. Leistungen aus einem US-amerikanischen Altersvorsorgeplan "401(k) pension plan" sind sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG. 2. Die Einkünfte sind nach § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen Kapitalauszahlung und Einzahlungen zu besteuern, sofern der Steuerpflichtige während der Ansparphase nicht der inländischen Besteuerung unter...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fremdübliche Verteilung der Vertragschancen und -risiken bei einer Wertguthabenvereinbarung unter Ehegatten

Leitsatz 1. Schließen Ehegatten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zusätzlich eine Wertguthabenvereinbarung i.S. des SGB IV ab, muss für diese – gesondert – ein Fremdvergleich erfolgen. 2. Im Rahmen der Gesamtwürdigung ist wesentliches Indiz, ob die Vertragschancen und -risiken fremdüblich verteilt sind. Eine einseitige Verteilung zu Lasten des Arbeitgeber-Ehegatten ist reg...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Beiträge für eine rückgedeckte Unterstützungskasse als Betriebsausgabe – Entgeltumwandlung

Leitsatz 1. Werden im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses Gehaltsansprüche des Arbeitnehmers teilweise zum Zweck betrieblicher Altersvorsorge in Beiträge für eine rückgedeckte Unterstützungskasse umgewandelt, ist die Entgeltumwandlung grundsätzlich am Maßstab des Fremdvergleichs zu messen. 2. Für die Fremdvergleichsprüfung bei Entgeltum­wandlungen ist insbesondere das ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ausfall einer privaten Darlehensforderung

Leitsatz 1. Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der privaten Vermögenssphäre führt nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4 EStG (Anschluss an BFH-Urteil vom 24.10.2017 ‐ ­VIII R 13/15, BFHE 259, 535, BStBl II 2020, 831). 2. Für die Berücksichtigun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Änderung der (Teil-)Einspruchsentscheidung durch Antrag nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO – Aufteilung der Finanzierungskosten bei einer Sicherheits-Kompakt-Rente

Leitsatz 1. Ein nach Ergehen der (Teil-)Einspruchsentscheidung und innerhalb der Klagefrist gestellter Antrag auf schlichte Änderung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, Satz 2 und Satz 3 Halbsatz 1 AO ist auch dann zulässig, wenn mit ihm lediglich die erneute Überprüfung einer Rechtsfrage begehrt wird, über die in der Einspruchsentscheidung bereits entschieden worden ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abgeltungswirkung bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem (2)

Leitsatz 1. Die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG tritt auch dann ein, wenn die bei der Auszahlung der Kapitalerträge einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht beim Finanzamt angemeldet und abgeführt wird und keiner der Ausschlussgründe des § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2, Satz 2 oder Satz 3 EStG vorliegt. 2. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige K...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abgeltungswirkung bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem (3)

Leitsatz 1. Die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG tritt auch dann ein, wenn die bei der Auszahlung der Kapitalerträge einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht beim Finanzamt angemeldet und abgeführt wird und kein die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs ausschließender Fall nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2, Satz 2 oder Satz 3 EStG vorliegt. 2. Dies gilt ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachweis der Einlagenrückgewähr bei Ausschüttungen einer EU-Kapitalgesellschaft

Leitsatz 1. Fragen der Vereinbarkeit des von der ausschüttenden EU-Kapitalgesellschaft zu betreibenden Feststellungsverfahrens gemäß § 27 Abs. 8 KStG mit höherrangigem Recht hinsichtlich des grundsätzlichen Erfordernisses des Verfahrens, der Antragstellung und ‐frist, der Anforderungen an den Nachweis einer Einlagenrückgewähr und der Mitwirkungs- und Antragsrechte des Anteil...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufteilung der Einkommensteuerschuld im Insolvenzverfahren

Leitsatz 1. Die auf den Insolvenzschuldner entfallende Gesamteinkommensteuerschuld ist auf die insolvenzrechtlichen Vermögensbereiche aufzuteilen. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Steueransprüche sind, soweit diese als Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 1 InsO) zu qualifizieren sind, gegenüber dem Insolvenzverwalter festzusetzen. Sonstige, nach Insolvenze...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Pflichtveranlagungsgrenze von 410 EUR wird durch versagten Betriebsausgabenabzug für Vorsteuerbeträge überschritten

Leitsatz Das Hessische FG widmet sich mit Urteil vom 27.10.2020 der Frage, ob und wann gezahlte Vorsteuerbeträge als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Hiervon hing maßgeblich ab, ob die 410 EUR-Einkunftsgrenze für Pflichtveranlagungen erreicht und deshalb noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten war. Der BFH hat die Entscheidung im Revisionsverfahren mittlerweile kompl...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalabfindung aus Riester-Altersvorsorgevertrag lässt sich nicht ermäßigt versteuern

Leitsatz Das FG Berlin-Brandenburg urteilte, dass die kapitalisierte Auszahlung von Riesterverträgen in der Praxis typischerweise vorkommt und daher keine (ermäßigt zu besteuernden) außerordentlichen Einkünfte begründen kann. Die Entscheidung betrifft die Rechtslage bis 2017. Sachverhalt Strittig war im vorliegenden Fall, ob Leistungen aus einem Riester-Altersvorsorgevertrag ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. § 57 Abs 5 EStG

Rn. 6 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 § 57 Abs 5 EStG rechnet Abgeordnetenbezüge der Volkskammer zu den in § 22 Nr 4 EStG aufgeführten sonstigen Einkünften. Der Text lässt nicht klar erkennen, ob die Besteuerung nur für die Bezüge eröffnet werden soll, die ab 1991 gezahlt werden, wie es der grundsätzlichen Linie des § 56 Nr 2 EStG entspricht, oder ob hier ausnahmsweise die Besteu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. § 57 Abs 2 EStG

Rn. 3 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 § 57Abs 2 EStG betrifft im Gebiet der alten Bundesländer auslaufende Förderungen, die aufgrund des § 7b EStG aF, des § 7d EStG aF und des § 51 Abs 1 Nr 2 EStG aF (iVm den genannten Vorschriften der EStDV) wahrgenommen werden konnten. Diese Förderungen können für Objekte im Beitrittsgebiet auch nach dem 31.12.1990 nicht in Anspruch genommen we...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. § 57 Abs 6 EStG

Rn. 7 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 § 57 Abs 6 EStG ergänzt die in § 52 Abs 24 EStG aF enthaltene Rechtsanwendungsvorschrift bezüglich des dort angesprochenen § 34f Abs 3 S 3 EStG. Diese durch das StÄndG 1992 v 25.02.1992 (BGBl I 1992, 297) eingeführte Bestimmung lässt erstmals auch hinsichtlich einer Steuerermäßigung einen Ermäßigungs-Rücktrag zu. § 57 Abs 6 EStG bestimmt, das...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Ermächtigung zur Bestimmung von Vordrucken für die Anmeldung des Steuerabzugs von Vergütungen iSd § 50a Absatz 1 EStG (§ 51 Abs 4 Nr 1d EStG)

Rn. 10 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Durch Art 1 Nr 26 iVm Art 39 Abs 1 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451 wurde mWv 18.12.2019 § 51 Abs 4 Nr 1d EStG eingefügt. Diese Bestimmung ermächtigt das BMF unter Einbeziehung des für die Durchführung des Steuerabzugs zus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Ermächtigungen im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Bilanz (§ 51 Abs 4 Nr 1b u 1c EStG)

Rn. 8 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Nach § 51 Abs 4 Nr 1b EStG kann das BMF im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder den Mindestumfang der nach § 5b EStG elektronisch zu übermittelnden Bilanz und GuV-Rechnung bestimmen. Rn. 9 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Nach § 52 Abs 15a EStG aF (jetzt: § 52 Abs 11 EStG) war § 5b EStG erstmals für Wj, die nach dem 31.12.2010 beginnen, a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. § 57 Abs 1 EStG

Rn. 2 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 § 57 Abs 1 EStG schließt die Anwendung der dort genannten Vergünstigungen im Beitrittsgebiet auch nach dem 31.12.1990 aus, soweit die Vergünstigungen auf Tatbestände gestützt werden (zB im Rahmen des § 10e EStG auf einen Anschaffungs- oder Herstellungsvorgang), die schon vor dem 31.12.1990 verwirklicht worden sind.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. § 57 Abs 3 EStG

Rn. 4 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 § 57 Abs 3 EStG setzt an die Stelle des in dem Gebiet der ehemaligen DDR entweder durch Zeitablauf überholten oder fehlenden Betriebseinheitswerts für luf Betriebe den Ersatzwirtschaftswert nach § 125 BewG. Diese Regelung ist für die im Eingang des Abs 3 genannten §§ 7g, 13a und 14a EStG von Bedeutung. Mit dem GrStRefG v 26.11.2019, BGBl I 201...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Ermächtigung zur Neubekanntmachung des Gesetzestextes (§ 51 Abs 4 Nr 2 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 In § 51 Abs 4 Nr 2 EStG wird das BFM (ohne erforderliches Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder) ermächtigt, den Wortlaut des EStG sowie dazu ergangener Rechtsverordnungen, insb nach Änderungen, in der jeweils geltenden Fassung bekannt zu machen. Dabei darf das BMF formale Änderungen vornehmen. Es darf satzweise nummerieren, das Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. § 57 Abs 4 EStG

Rn. 5 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 § 57 Abs 4 EStG trifft eine Sonderregelung für den Verlustabzug nach § 10d EStG. Satz 1 ließ in der Erstfassung den Verlustrücktrag (= Abzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte des zweiten oder ersten vorangegangenen VZ) nur dann zu, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte, auf den der Verlust zurückgetragen werden soll, schon nach den Vorschriften di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Ermächtigung zur Aufstellung eines Programmablaufplans für die Herstellung von LSt-Tabellen (§ 51 Abs 4 Nr 1a EStG)

Rn. 7 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Weiter ist das BMF in § 51 Abs 4 Nr 1a EStG ermächtigt, im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder einen Programmablaufplan für die Herstellung von LSt-Tabellen zur manuellen Berechnung der LSt aufzustellen und bekannt zu machen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Akkumulationsrücklage nach § 3 Abs 2 StÄndG DDR v 06.03.1990 (§ 58 Abs 2 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 § 58 Abs 2 EStG gestattet die Fortführung einer steuerfreien Rücklage, die StPfl im Beitrittsgebiet nach § 3 Abs 2 StÄndG der DDR v 06.03.1990 bilden konnten. Nach dem Stichtag 31.12.1990 war eine Neubildung oder Erhöhung dieser Rücklage nicht mehr möglich. Die Rücklage war spätestens zum 31.12.1995 erfolgswirksam aufzulösen. Vorher konnte die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Ermächtigung zur Herausgabe von Vordrucken und Mustern (§ 51 Abs 4 Nr 1 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Die Ermächtigung des BMF in § 51 Abs 4 Nr 1 EStG, im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder Vordrucke und Muster herauszugeben, soll eine bundeseinheitliche Gestaltung dieser Vordrucke und Muster sicherstellen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Ermächtigung zum Erlass von RechtsVO (§ 51 Abs 1–3 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Die Grundlagen der Besteuerung des Einkommens ergeben sich aus dem EStG. Das Gesetz wird ergänzt durch die EStDV und die LStDV. Diese sollen das EStG durchführen und entlasten, aber nicht abändern. Rn. 4 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Derartige Rechtsverordnungen können gemäß Art 80 Abs 1 GG wirksam ergehen, wenn die erlassende Stelle dazu gesetzl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Sonderabschreibungen nach § 3 Abs 1 StÄndG DDR v 06.03.1990 (§ 58 Abs 1 EStG)

Rn. 2 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 § 58 Abs 1 EStG betrifft Sonderabschreibungen, die nach § 3 Abs 1 StÄndG der DDR v 06.03.1990 auf Investitionen von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung in Anspruch genommen werden konnten. Für WG, die im Kj 1990 angeschafft oder hergestellt worden sind und für die im VZ 1990 die Sonderabschreibung von bis zu 50 % in Anspruch genommen worden...mehr