Fachbeiträge & Kommentare zu Einspruch

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2023, Keine zwingend... / 1 Sachverhalt

Gegen die Betroffene erging wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein Bußgeldbescheid über 150 EUR. Dagegen legte die Betroffene durch Telefax ihres Verteidigers Einspruch ein. Das AG den Einspruch als unzulässig verworfen und zur Begründung ausgeführt, der Einspruch sei mangels Wahrung der gesetzlichen Formvorschriften nach §§ 67, 110c OWiG, § 32d StPO u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Zwangsvollstreckung und... / I. Muster: Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid

Rz. 25 Muster 2.8: Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid Muster 2.8: Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Grundsätzliches Wenn der Schuldner auch nach wiederholter – ggf. anwaltlicher – Mahnung eine Geldforderung nicht erfüllt, steht dem Gläubiger neben dem Klageverfahren auch das einfachere ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verkehrsrecht / IV. Muster: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße unter 60 EUR)

Rz. 9 Muster 5.5: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße unter 60 EUR) Muster 5.5: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße unter 60 EUR) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, die Kosten für unsere Tätigkeit in Ihrem Bußgeldverfahren berechnen sich voraussichtlich wie folgt: Die Berechnung erfolgt nach Durchschnittsgebühr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße von 40 EUR bis 5.000 EUR)

Rz. 10 Muster 5.6: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße von 60 EUR bis 5.000 EUR) Muster 5.6: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße von 60 EUR bis 5.000 EUR) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, die Kosten für unsere Tätigkeit in Ihrem Bußgeldverfahren berechnen sich voraussichtlich wie folgt: Die Berechnung erfolgt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verkehrsrecht / VI. Muster: Anwaltskosten im Strafverfahren (Amtsgericht, 1. Rechtszug)

Rz. 12 Muster 5.7: Anwaltskosten im Strafverfahren (Amtsgericht, 1. Rechtszug) Muster 5.7: Anwaltskosten im Strafverfahren (Amtsgericht, 1. Rechtszug) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, die Kosten für unsere Tätigkeit in Ihrem Strafverfahren im ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht berechnen sich voraussichtlich wie folgt: Die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2023, Auslagenerstat... / I. Sachverhalt

Die Verwaltungsbehörde hat durch Bußgeldbescheid gegen den Betroffenen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung eine Geldbuße festgesetzt. Der Betroffene legte hiergegen durch seinen Verteidiger Einspruch ein. Nachdem der Verteidiger bei der Bußgeldstelle angeforderte Unterlagen im Zusammenhang mit der verfahrensgegenständlichen Geschwindigkeitsmessung nur teilweise erhalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 09/2023, Die Glaubhaftmachung eines Kostenansatzes im gerichtlichen Mahnverfahren

Die vorgerichtlichen Kosten werden im gerichtlichen Mahnverfahren mit tituliert. Die Berücksichtigung der Geschäftsgebühr macht dabei in der Praxis keine Schwierigkeiten. Anders verhält sich dies für die Einigungsgebühr. Hier wird nicht selten die Geltendmachung moniert und ein Nachweis verlangt. Bei einer mündlichen Zahlungsvereinbarung muss auf § 104 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeines / E. Muster: Zivilklageverfahren

Rz. 7 Muster 1.5: Zivilklageverfahren Muster 1.5: Zivilklageverfahren _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Die außergerichtlichen Bemühungen um die Durchsetzung Ihres Anspruchs sind leider ohne Ergebnis geblieben. Sie müssen nunmehr entscheiden, ob ein Klageverfahren durchgeführt werden soll. Zu den Kosten des Verfahrens verweis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 13. BMF, Schr. v. 5.10.2006 – IV B 4 - S 1341 - 38/06, BStBl. I 2006, 594 (Merkblatt für bilaterale oder multilaterale Vorabverständigungsverfahren auf der Grundlage der Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen [sog. "Advance Pricing Agreements" – APAs])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für Vorabverständigungsverfahren nach den Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen ("Advance Pricing Agreements" – APAs) Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2023, Auslagenerstat... / I. Sachverhalt

Gegen die Betroffene ist durch Bußgeldbescheid wegen der Benutzung eines Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführerin eine Geldbuße festgesetzt worden. Hiergegen hat die Betroffene Einspruch eingelegt. Mit Verfügung vom 24.1.2022 hat die Verwaltungsbehörde das Verfahren an das AG abgegeben. Jedoch hat die Amtsanwaltschaft das Verfahren erst mit Verfügung vom 5.12.2022 dem AG erst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2023, Mittelgebühr i... / I. Sachverhalt

Dem Betroffenen ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer BAB zur Last gelegt worden. Es wurde deshalb eine Geldbuße von i.H.v. 100,00 EUR gegen ihn festgesetzt. Gegen den Bußgeldbescheid legte der Betroffene mit anwaltlichem Schriftsatz Einspruch ein. Der Betroffene beauftragte einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Ordnungsgemäß...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 09/2023, Gegenstandswe... / 3 Der Praxistipp

BGH hat zwei Hürden überwunden Der Schuldner hat am Ende zwei verschiedene Hürden zu überwinden. Die Entscheidung betrifft nur eine der beiden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2023, Vertrauen auf ... / 2 Aus den Gründen:

[…] Die sofortige Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. Nach § 74 Abs. 4 S. 1 OWiG kann der Betroffene gegen ein Urteil, das in seiner Abwesenheit ergangen ist, unter den gleichen Voraussetzungen wie gegen die Versäumung einer Frist Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen. Dies setzt voraus, dass er entweder unverschuldet von der Ladung keine Kenntnis hatte o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2023, Mittelgebühr i... / II. Höhe der Rahmengebühren

Nach Auffassung des LG entsprechen die von dem Verteidiger geltend gemachten Gebühren billigem Ermessen und seien daher verbindlich (§ 14 Abs. 1 S. 1, 4 RVG). 1. Allgemeine Grundsätze Die Bemessung von Rahmengebühren habe der Rechtsanwalt gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG unter Berücksichtigung aller Umstände nach billigem Ermessen vorzunehmen. Unbillig und damit nach § 14 Abs. 1 S. 4...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeines / L. Muster: Fristwahrung bei Zustellung eines Mahnbescheids oder einer Klage

Rz. 27 Muster 1.12: Fristwahrung bei Zustellung eines Mahnbescheids oder einer Klage Muster 1.12: Fristwahrung bei Zustellung eines Mahnbescheids oder einer Klage _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Nach unserer endgültigen Ablehnung der von der Gegenseite erhobenen Ansprüche müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen demnächst ein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Erbrecht / J. Muster: Steuern im Todesfall

Rz. 26 Muster 7.10: Steuern im Todesfall Muster 7.10: Steuern im Todesfall _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Als (Mit-)Erbe haben Sie steuerliche Verpflichtungen. Diese kurze Zusammenstellung soll Ihnen einen kleinen Leitfaden bieten. Ihr Erbe oder Erbteil unterliegt der Erbschaftssteuer. Da das zuständige Finanzamt für die E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Bestimmung über die Bewertung

Tz. 116 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die aufnehmende Pers-Ges (Übernehmerin) allein übt das (Antrags-)Wahlrecht auf Bewertung unterhalb des Regelansatzes gem § 24 Abs 2 S 1 UmwStG (gW) aus. Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 24 Abs 2 S 1 UmwStG: "Die Personengesellschaft hat … anzusetzen …" (zur bisherigen Rechtslage schon: s Urt des BFH v 26.01.1994, BStBl II 1994, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2023, Keine zwingend... / Leitsatz

Die Einlegung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid unterliegt auch nach der Einführung der Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Dokumenten nicht der Formvorschrift gemäß § 110c OWiG, § 32d Satz 2 StPO. OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 28.2.2023 – 1 Ss-OWi 1460/22mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 25. BMF, Schr. v. 25.5.2012 – IV B 6 - S 1320/07/10004 : 006 – DOK 2012/0223372, BStBl. I 2012, 599 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen; Stand: 1. Januar 2012)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern, mit Ausnahme der durch den Zoll verwalteten Steuern und der Mehrwertsteuer, durch Informationsaustausch leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Inhaltsverzeichnismehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitpunkt der Realisierung des Auflösungsgewinns/-verlustes

Rn. 343 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Realisation eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs 4 EStG iVm § 17 Abs 2 S 1 EStG hat nach der Rspr des BFH drei zentrale Voraussetzungen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Zwangsvollstreckung und... / II. Erläuterungen

Rz. 26 & Zu 4. Aus Gründen der Verständlichkeit verwenden wir das Begriffspaar "Gläubiger" und "Schuldner" anstelle der gesetzlichen Bezeichnungen "Antragsteller" bzw. "Antragsgegner". Als Rechtsanwalt ist man an das automatisierte Mahnverfahren gebunden. Zur Vereinfachung kann aber eine Kennziffer für sich und seinen Mandanten jeweils unabhängig voneinander beantragt werden. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. v. 13.7.2006 – IV B 6 - S 1300 - 340/06, BStBl. I 2006, 461 (Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für das internationale Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen folgendes Merkblatt: Inhaltsübersichtmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1 Einspruch

Als Rechtsbehelf gegen alle förmlichen Bescheide des Finanzamts kann Einspruch eingelegt werden. So kann der Arbeitgeber z. B. gegen einen Haftungsbescheid im Anschluss an eine Lohnsteuer-Außenprüfung, einen Bescheid über eine verbindliche Auskunft oder eine Lohnsteuer-Anmeldung Einspruch einlegen. Er kann mittels Einspruch aber auch geltend machen, dass über einen Antrag au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1.4 Form und Inhalt des Einspruchs

Der Einspruch muss schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Auch eine Einlegung durch Telefax oder Computerfax ist zulässig. Bei schriftlicher Einlegung muss aus dem Schriftstück hervorgehen, wer den Einspruch eingelegt hat. Außerdem soll der Verwaltungsakt angegeben werden, gegen den der Einspruch gerichtet ist und inwieweit er angefochten und seine Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1.5 Zuständige Behörde

Der Einspruch ist grundsätzlich bei der Behörde (meist das Finanzamt) einzulegen, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen oder den Antrag auf Erlass eines solchen abgelehnt hat. Wird der Einspruch bei einer anderen als der zuständigen Behörde eingelegt, so ist dies dann unschädlich, wenn er vor Ablauf der Einspruchsfrist der zuständigen Behörde übermittelt wird.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1.1 Einspruchsfrist

Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides eingelegt werden.[1] Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages der Bekanntgabe, also einen Tag nachdem der Steuerbescheid zugegangen sein. Als bekannt gegeben gilt ein Steuerbescheid am 3. Tag nach Aufgabe zur Post. Das Postaufgabedatum ist i. d. R. das Datum des Steuerbescheides. Praxis-Beispie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1.7 Ruhen des Verfahrens

Immer wieder sind auch Rechtsfragen streitig, die für viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Bedeutung sind. Um den mit solchen Masseneinsprüchen verbundenen Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten, hat der Gesetzgeber eine Vereinfachungsregelung getroffen: Gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO "ruhen" Einspruchsverfahren kraft Gesetzes, wenn man sich in seinem Einspruch auf ein beim ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1.6 Einspruchsverzicht

Auf die Einlegung eines Einspruches kann auch verzichtet werden, allerdings erst nach Erlass eines Verwaltungsaktes (z. B. Steuer- oder Haftungsbescheid). Bei Steueranmeldungen kann der Verzicht jedoch bereits mit Abgabe der Anmeldung für den Fall ausgesprochen werden, dass die Steuer nicht abweichend von der Steueranmeldung festgesetzt wird. Durch den Verzicht wird der Eins...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1.8 Vorläufige Steuerfestsetzung

Um das massenhafte Einlegen von Einsprüchen bereits im Vorfeld zu vermeiden, erlässt die Finanzverwaltung in bestimmten Fällen vorläufige Steuerfestsetzungen und hat hierzu einen Vorläufigkeitskatalog aufgestellt. Diese Maßnahme hat sich in der Praxis bewährt und liegt auch im Interesse des Steuerpflichtigen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 2 Dienstaufsichtsverfahren

Unabhängig vom sog. förmlichen Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch, Klage, Revision) kann sich der Steuerpflichtige bzw. der Arbeitgeber auch im Dienstaufsichtsweg (Dienstaufsichtsbeschwerde) an die vorgesetzten Behörden (Oberfinanzdirektion, Finanzministerium) oder auch mit einer Petition an den Deutschen Bundestag bzw. jeweiligen Landtag[1] wenden, um eine Entscheidung des F...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1.3 Beginn der Einspruchsfrist in Sonderfällen

Ist ein Bescheid nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen oder ist die Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig, verlängert sich die Einspruchsfrist auf ein Jahr. Bei Lohnsteuer-Anmeldungen beginnt die Einspruchsfrist mit dem Eingang beim Finanzamt, denn eine Steueranmeldung steht einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich.[1] Führt die Anmeldung zu einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1.2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Wird die Einspruchsfrist ohne Verschulden versäumt (z. B. im Falle plötzlicher Erkrankung oder Verzögerungen bei der Post), ist "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand"[1] zu gewähren. Der Antrag auf Wiedereinsetzung ist innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses zu stellen; die Tatsachen zur Begründung sind glaubhaft zu machen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 3 Kosten

Einspruch und Dienstaufsichtsbeschwerde sind kostenlos. Im gerichtlichen Verfahren entstehen dem Steuerpflichtigen bzw. dem Arbeitgeber Kosten, wenn ihr Begehren keinen Erfolg hat. Die Kosten z. B. für einen Steuerberater werden im Einspruchsverfahren nicht erstattet. Lediglich im finanzgerichtlichen Verfahren kann der Steuerpflichtige bzw. der Arbeitgeber den Ersatz seiner ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / Zusammenfassung

Begriff Ein Rechtsbehelf ist jede rechtlich anerkannte und gesetzlich geregelte Möglichkeit, gegen eine behördliche Entscheidung oder einen nachteiligen Rechtszustand vorzugehen. Ziel ist eine Aufhebung oder Änderung. Es handelt sich um ein grundlegendes Menschenrecht nach Art. 8 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Eine Person hat "Anspruch auf einen wirksam...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unwirksamkeit eines per Telefax gestellten Antrags auf mündliche Verhandlung

Leitsatz Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch für nach der FGO vertretungsberechtigte Personen, für die ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung steht, eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Sachverhalt Die verheirateten Kläger erzielen neben Gewinneinkünften Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Aufgrund einer bei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erstattungszinsen als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten

Leitsatz Erstattungszinsen, die zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören, sind als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten anzusehen, wenn die zugrunde liegende Steuererstattung als Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes tarifbegünstigt ist (Abweichung vom BFH-Urteil vom 12.11.2013 – VIII R 36/10, BFHE 243,...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zu den Voraussetzungen der Haftung eines Geschäftsführers für Biersteuer

Leitsatz 1. Die Entnahme von Bier aus einem Steuerlager mit der Folge der Entstehung der Biersteuer nach § 14 Abs. 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 Nr. 1 des Biersteuergesetzes stellt für sich betrachtet noch keine objektive Pflichtverletzung dar, auf die eine Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH nach § 69 Satz 1 der Abgabenordnung gestützt werden kann. 2. Der Geschäft...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Begünstigter Unternehmer – Verpflichtung zum flächendeckenden Leistungsangebot

Rz. 58 Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass der Unternehmer sich entsprechend einer Bescheinigung des BZSt gegenüber dem BZSt verpflichtet hat, flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Gesamtheit der Universaldienstleistungen oder einen Teilbereich dieser Leistungen anzubieten. Der Postdienstleister muss also nicht die Gesamtheit der Universaldi...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zweckmäßigkeit

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Für den Abzug der Aufwendungen für > Arbeitsmittel als > Werbungskosten ist es nicht erforderlich, dass die Anschaffung zweckmäßig ist. Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine > Außenprüfung dient dazu, die steuerlichen Verhältnisse eines Stpfl festzustellen. Bei der Prüfung einer Gesellschaft dürfen die steuerlichen Verhältnisse der Gesellschaf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zuschlagsteuern

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zuschlagsteuern sind Steuern, die als prozentualer Anteil einer anderen Abgabe erhoben werden. Sie werden auch als Annexsteuern bezeichnet (lat Annex = Anhängsel). Die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag werden als prozentualer Zuschlag zur ESt/LSt erhoben. Zu Abweichungen bei der Ermittlung der > Bemessungsgrundlage vgl § 51a EStG. Zu Einze...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vertrauensschutz bei rechtswidrigen Verwaltungsanweisungen

Leitsatz § 176 Abs. 2 AO gewährt keinen Änderungsschutz, wenn der BFH eine dort bezeichnete Verwaltungsvorschrift erst nach dem Erlass des angefochtenen Änderungsbescheids als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeichnet. Normenkette § 176 Abs. 2 AO, § 4 Nr. 12, § 9 UStG, Art. 135 Abs. 1 Buchst. l, Abs. 2 Satz 1 Buchst. c EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverha...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Zustellungsmängel

Rz. 57 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Lässt sich die formgerechte Zustellung eines Dokuments nicht nachweisen oder ist es unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen, gilt es als in dem Zeitpunkt zugestellt, in dem es dem Empfangsberechtigten tatsächlich zugegangen ist, und bei elektronischen Dokumenten in dem Zeitpunkt, in dem der Empfänger das Empfangsbekenn...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Durchschnittssatzbesteuerung bei entgeltlichem Verzicht auf ein vertragliches Lieferrecht

Leitsatz Der Verzicht eines Landwirts auf ein vertragliches Lieferrecht (durch Zustimmung zur vorzeitigen Auflösung eines Vertrags über die Lieferung von Lebensmitteln) gegen "Abstandszahlung" ist steuerbar und fällt nicht unter die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG. Normenkette § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 4, § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG,...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erstattung von Lohnkirchensteuer an den Arbeitgeber

Leitsatz 1. Erstattet der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber im Rahmen eines Gesamtschuldnerausgleichs die für ihn an das Finanzamt im Rahmen der Haftung nach § 42d des Einkommensteuergesetzes (EStG) gezahlten Lohnkirchensteuern, handelt es sich nicht um Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, da der hierfür erforderliche objektive Zusammenhang mit dem ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertansatz bei börsennotierten "hybriden" Anleihen ohne feste Laufzeit und ohne Kündigungsmöglichkeit des Gläubigers

Leitsatz Bei börsennotierten verzinslichen Wertpapieren ohne feste Laufzeit, die von den Gläubigern nicht gekündigt werden können, liegt eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vor, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter denjenigen im Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile gesunken ist und der Kursverlust die Bagatellgrenze von 5 % der Anschaffungskosten bei Erwerb über...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außergerichtliche Einstellu... / III. Verfahrensabschluss durch Strafbefehl

Lässt sich eine Einstellung des Verfahrens nicht erreichen, kommt eine außergerichtliche Erledigung des Strafverfahrens durch Strafbefehl in Betracht. Das Strafbefehlsverfahren ist in den §§ 407 ff. StPO geregelt. Es handelt sich hierbei um ein summarisches Strafverfahren, das eine einseitige Straffestsetzung ohne Hauptverhandlung und Urteil ermöglicht. Voraussetzung des Str...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3 Pauschale Einkommensteuer

Rz. 6 Auf Antrag des Prämienanbieters kann das FA für den Teil der Prämien, der den Betrag von 1.080 EUR übersteigt und damit ggf. stpfl. ist (Rz. 3–5), die ESt pauschal erheben. Der Antrag muss für alle Prämien gestellt werden, die in einen zukünftigen Zeitraum ausgeschüttet werden sollen (vgl. aber Rz. 2). Wird der Antrag abgelehnt, steht dem Unternehmen der Einspruch und ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 7 Verfahren bei einheitlich und gesonderter Feststellung nach § 3a Abs. 4 EStG

Rz. 81 Die Bestimmungen des § 3a Abs. 4 EStG enthalten verfahrensrechtliche Spezialregelungen gegenüber den Vorschriften der AO. Sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a oder b AO gesondert (und einheitlich) festzustellen, hat das zuständige Feststellungs-FA (§ 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO i. ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerbefreiung für Einrichtungen zur ambulanten Rehabilitation

Leitsatz Die maßgebliche 40 %-Grenze für eine partielle Steuerbefreiung ambulanter Reha-Einrichtungen richtet sich nur nach der Anzahl der insgesamt behandelten ambulanten Rehabilitationsfälle. Sachverhalt K. betreibt Physiotherapie- und ambulante Rehabilitationseinrichtungen. Sie erbringt damit Leistungen der sogenannten "Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP)", welche ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mahnung und Mahnverfahren / 9.5.2 Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid

Innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung des Vollstreckungsbescheids kann schriftlich oder per Telefax Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt werden.[1] Dies hat zur Folge, dass das Amtsgericht (Mahngericht) den Rechtsstreit an das im Mahnbescheidsantrag bezeichnete Gericht (Prozessgericht) abgibt, bei dem der Anspruch des Antragstellers im Prozessverfahren geprüft...mehr