Fachbeiträge & Kommentare zu Einspruch

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 1.3.1 Aussetzungsbefugnis (§ 69 Abs. 3 S. 1 FGO)

Rz. 6 Die Gewährung der AdV durch das FG bzw. den BFH kann im Unterschied zum Verfahren durch die Finanzbehörde nur auf Antrag erfolgen. Der AdV-Antrag an das FG ist gem. § 69 Abs. 3 S. 2 FGO schon vor der Erhebung der Klage zulässig, allerdings erst nach Einlegung des Einspruchs. Ansonsten sei hinsichtlich des Verfahrenswegs auf Gehm, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 361 AO ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2 Besonderheiten des AdV-Verfahrens

Rz. 21 Zwar ist das AdV-Verfahren grundsätzlich ein rechtlich selbstständiges Verfahren [1], für das die Regelungen des Klageverfahrens entsprechend anzuwenden sind, sofern sich nicht aus dem besonderen Charakter eine Abweichung ergibt. Da es sich beim AdV-Verfahren aber um ein auf eine vorläufige Entscheidung gerichtetes Nebenverfahren zu dem auf eine endgültige Entscheidung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.4.4 Verfahrensfragen

Rz. 104 Die Verpflichtung zur Sicherheitsleistung ist eine Nebenbestimmung der AdV-Entscheidung, die regelmäßig den Charakter einer aufschiebenden Bedingung hat, sofern sich aus der Formulierung nicht eindeutig ergibt, dass eine Auflage erbracht werden soll.[1] Dies bedeutet, dass die AdV erst mit der Erbringung der Sicherheitsleistung wirksam wird (s. Rz. 22). Als unselbsts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 5.2.1 Anwendungsbereich

Rz. 116 Wegen der existenzbedrohenden Wirkung einer Untersagung der Gewerbe- und Berufsausübung hemmt gem. § 361 AO Abs. 4 bzw. § 69 Abs. 5 FGO allein die Einlegung des Einspruchs bzw. der Klage gegen den untersagenden Verwaltungsakt dessen Vollziehung; insofern ist also ausnahmsweise eine Suspensivwirkung gegeben (s. Rz. 1, 4). Ein gesonderter AdV-Antrag gegen den die Gewer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.3.2 Untätigkeit der Finanzbehörde (§ 69 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 FGO)

Rz. 15 Die Einschränkung, dass zunächst die finanzbehördliche Entscheidung abgewartet werden muss (s. Rz. 12), gilt dann nicht, wenn die Finanzbehörde über den bei ihr gestellten AdV-Antrag ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes in angemessener Frist sachlich nicht entschieden hat.[1] Diese Ausnahmeregelung ist der "Untätigkeitsklage" nachgebildet, um auszuschließen, das...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.4 Antragsbefugnis

Rz. 59 Die Antragsbefugnis steht ausschließlich den Beteiligten des Einspruchsverfahrens i. S. v. § 359 AO zu, soweit für diese nach § 350 AO bzw. § 40 Abs. 2 FGO die Einspruchs- bzw. Klagebefugnis gegeben ist.[1] Für Feststellungsbescheide gilt § 352 AO hinsichtlich der Antragsbefugnis.[2] Rz. 59a Für die sachliche Einschränkung der Antragsbefugnis bei der AdV von Grundlagen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 3.4.1.2 Unsicherheit und Unentschiedenheit hinsichtlich der Rechtslage

Rz. 41 Als Aussetzungsgrund genügt eine Unsicherheit oder Unentschiedenheit hinsichtlich der entscheidungserheblichen Rechtslage, sodass sich bei abschließender Klärung der Rechtsfragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte. Es muss weder das Obsiegen noch das Unterliegen im Einspruchs- bzw. Klageverfahren mit Sicherheit ausgeschlossen werden können. Das Obsieg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.4.3.1 Allgemeines

Rz. 23 Besteht der Regelungsinhalt des angefochtenen Verwaltungsakts in der Festsetzung einer Geldschuld, so beginnt die Vollziehung mit jeder Maßnahme, die zur Erhebung bzw. letztlich Vollstreckung des festgesetzten Anspruchs führt. Mit Eintritt der AdV-Wirkung darf nach § 251 Abs. 1 AO für deren Dauer keine weitere Maßnahme getroffen (s. Rz. 20), das Erhebungs- bzw. Vollst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 3.2.3 Antragsbefugnis

Rz. 29 Wie für die Hauptsache muss auch für das AdV-Verfahren ein Rechtsschutzbedürfnis und damit eine Antragsbefugnis vorliegen.[1] Sofern allerdings die besonderen Voraussetzungen der AdV (s. Rz. 34) erfüllt sind und insbesondere ein Aussetzungsgrund nach § 69 Abs. 2 S. 2 FGO vorliegt, kann die allgemeine Antragsbefugnis nur in Ausnahmefällen abgesprochen werden, wenn der ...mehr

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AGS 07/2023, Die anwaltlich... / 3. Zusätzliche Gebühr Nr. 4141 VV

Nach Abs. 1 Nr. 3 der Anm. zu Nr. 4141 VV erhält der Rechtsanwalt eine zusätzliche Gebühr, wenn er den Einspruch gegen den Strafbefehl zurücknimmt. Voraussetzung für das Entstehen der Gebühr ist, dass der Rechtsanwalt den Einspruch gegen den Strafbefehl insgesamt zurücknimmt und damit das Verfahren vollständig erledigt ist. Insoweit gelten die allgemeinen Regeln zur Teileins...mehr

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AGS 07/2023, Die anwaltlich... / 1. Allgemeines

Der Rechtsanwalt kann im Strafbefehlsverfahren auch im Rahmen einer sog. Einzeltätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 3 VV tätig werden. Das ist nach der Vorbem. 4.3 Abs. 1 VV immer dann der Fall, wenn ihm nicht sonst "die Verteidigung oder Vertretung übertragen ist".[2] Das kann z.B. der Fall sein, wenn der Rechtsanwalt lediglich mit der Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafb...mehr

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AGS 07/2023, Die anwaltlich... / IV. Die Verfahrensabschnitte

Für die Aufteilung des Strafbefehlsverfahrens in verschiedene Verfahrensabschnitte gelten keine Besonderheiten. Auch das Strafbefehlsverfahren kann aus vorbereitendem, gerichtlichen und Rechtsmittelverfahren bestehen. Vorbereitendes und gerichtliches Verfahren sind nach § 17 Nr. 10a RVG verschiedene Angelegenheiten. Von Bedeutung ist, dass das vorbereitende Verfahren nach de...mehr

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AGS 07/2023, Die anwaltlich... / 4. Zusätzliche Gebühr Nr. 4142 VV

Auch die zusätzliche Gebühr Nr. 4142 VV kann im Strafbefehlsverfahren entstehen. Nach § 407 Abs. 2 Nr. 1 StPO ist nämlich auch im Strafbefehlsverfahren die Anordnung einer Einziehung möglich. Beispiel 18 Gegen den Beschuldigten wird ein Strafbefehl erlassen, in dem eine Wertersatzeinziehung angeordnet war. Der Verteidiger des Beschuldigten hat gegen den Strafbefehl Einspruch ...mehr

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AGS 07/2023, Die anwaltlich... / 2. Nach § 408b StPO beigeordneter Rechtsanwalt

Wird der Rechtsanwalt im Zusammenhang mit dem Erlass eines Strafbefehls nach § 408b StPO als Pflichtverteidiger beigeordnet, entsteht nicht nur eine Gebühr für eine Einzeltätigkeit nach Nr. 4302 VV.[7] Vielmehr rechnet nach h.M. auch der Rechtsanwalt nach Teil 4 Abschnitt 1 VV ab mit der Folge, dass Grundgebühr, Verfahrensgebühr und ggf. auch die zusätzliche Gebühr Nr. 4141 ...mehr

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zfs 07/2023, Nettoprinzip b... / 1 Sachverhalt

Das Regierungspräsidium legte der Betroffenen mit Bußgeldbescheid eine Geldbuße in Höhe von 2.900,00 EUR wegen zweier tateinheitlicher Handlungen des Anordnens bzw. Zulassens der Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination trotz Überschreitung der zulässigen Länge sowie trotz Überschreitung der zulässigen Höhe (§§ 24 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 5 StVG i.V.m. §§ 69a Abs. 5, 31 Abs. 2, 32...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Möglichkeit der effizienteren Betriebsprüfungen

Rz. 428 [Autor/Stand] Im Paradefall eines eingerichteten und funktionierenden Tax CMS kann bzw. sollte dieses m.E. auch positive Auswirkungen auf Art und Umfang einer Betriebsprüfung haben. Durch die Selbstkontrolle und deren Dokumentation sollte sich die Verwaltung im Rahmen der Prüfung im Wesentlichen auf die Überprüfung des Tax CMS konzentrieren. Die bestehende Betriebspr...mehr

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AGS 07/2023, Die anwaltlich... / I. Allgemeines

Grds. wird die anwaltliche Tätigkeit im Strafbefehlsverfahren nach Teil 4 Abschnitt 1 VV abgerechnet. Voraussetzung für die Abrechnung nach Teil 4 VV ist aber auch im Strafbefehlsverfahren, dass dem Rechtsanwalt ein voller Verteidigungsauftrag erteilt worden ist. Nur dann ist er "Verteidiger" i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 1 VV und kann nach Teil 4 VV abrechnen. Hat der Rechtsanwalt ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. AEAO zu § 153

a) Indizwirkung eines Tax CMS Rz. 409 [Autor/Stand] Mit dem BMF-Schreiben vom 23.5.2016[2] wurde der AEAO zu § 153 AO (s. auch § 371 Rz. 817) wie folgt geändert: "Hat der Steuerpflichtige ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, kann dies ggf. ein Indiz darstellen, das gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder der L...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 12. Bußgeldvorschriften (§ 56 GwG), insbesondere Bemessung der Geldbuße (§ 56 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3–4 GwG)

Rz. 397 [Autor/Stand] § 56 GwG enthält in Abs. 1 und 2 insgesamt 81 Bußgeldtatbestände die mitunter mehrere Tatvarianten beinhalten und so fast jeden Pflichtverstoß gegen das GwG sanktionieren.[2] Zur Vermeidung von Bußgeldbescheiden sollte den Mitteilungs- und Überwachungspflichten zügig und im Zweifel durch "Übererfüllung" entsprochen und dies durch entsprechende Compliance...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Erbschaftsteuer aufgrund des Erbfalls

Rz. 195 Nach § 20 ErbStG ist Steuerschuldner der Erbe als Erwerber. Nach § 20 Abs. 3 ErbStG haftet der Nachlass lediglich bis zur Auseinandersetzung für die Steuer der am Erbfall Beteiligten. In § 31 Abs. 5 ErbStG wird der Testamentsvollstrecker ausdrücklich als Verpflichteter (§ 149 AO) bezüglich der Abgabe der Erbschaftsteuererklärung aufgeführt. Dabei setzt diese Verpflic...mehr

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Keine Geltung der KonsVerLUXV für das DBA-Luxemburg 2012 – Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn eines grenzüberschreitend tätigen Fahrers von Linienbussen

Leitsatz 1. Die KonsVerLUXV gilt nur für das DBA-Luxemburg 1958/2009, nicht aber auch für das DBA-Luxemburg 2012. 2. Die Regelung in Nr. 4 Buchst. a der Konsultationsvereinbarung zwischen den Finanzbehörden Deutschlands und Luxemburgs vom 07.09.2011, nach der Arbeitslohn, der auf Arbeitstage entfällt, an denen der Berufskraftfahrer seine Tätigkeit teilweise in dem Vertragssta...mehr

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Ausschluss des Abgeltungsteuertarifs bei Gesellschafterfremdfinanzierung einer im Ausland ansässigen Kapitalgesellschaft

Leitsatz Zinsen aus Darlehen eines Steuerpflichtigen an eine ausländische Kapitalgesellschaft, an der er mittelbar zu mindestens 10 % beteiligt ist, sind gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der bis zur Änderung durch das Jahressteuergesetz 2020 geltenden Fassung aus dem Anwendungsbereich des gesonderten Tarifs für Kapitalein...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 3.2 Einspruch und Aussetzung der Vollziehung (AdV) bzw. Ruhen des Verfahrens

Der BFH hat in seinem vom Urteil vom 14.2.2023[1] einige Rechtsfragen höchstrichterlich entschieden. Dem Vernehmen nach sind aber bereits weitere Rechtsfragen bei den Finanzgerichten anhängig. Hinweis Steuerbescheide offen halten Steuerberater sind haftungsrechtlich verpflichtet, die Steuerfestsetzungen "offen zu halten", wenn hierzu Anlass besteht. Angesichts der vielen ungek...mehr

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Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für Halle einer Kfz-Prüfstelle

Leitsatz Fahrzeuggruben für eine Kfz-Prüfstelle sind keine Betriebsvorrichtungen, sodass bei der Gewerbesteuer eine erweiterte Kürzung möglich ist. Sachverhalt Das Finanzamt hat der Klägerin - einer vermögensverwaltenden Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - die beantragte sogenannte erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG versagt. Die Klägerin hat eine Halle...mehr

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Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer verstößt nicht gegen Unionsrecht

Leitsatz Weder die Mehrwertsteuersystemrichtlinie noch das übrige Unionsrecht enthält Normen zu steuerlichen Nebenleistungen. Diese gehören vielmehr zum Verfahrensrecht, für das der Grundsatz der Autonomie der Mitgliedstaaten gilt. Sachverhalt Zwischen der Klägerin und dem Finanzamt war streitig, ob die Vorschriften über die Festsetzung von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO g...mehr

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Anwendung der Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums als Schätzungsgrundlage

Leitsatz Die Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums kann weiterhin als Schätzungsgrundlage verwendet werden, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für eine Schätzung vorliegen. Sachverhalt Die Klägerin betrieb einen Imbiss. Im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung rügte das Finanzamt die Buchführung als nicht ordnungsgemäß. Insbesondere die Kassenbuchführung sei fehle...mehr

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Mahnantrag, online / 2.8 Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Nach Ablauf von 2 Wochen seit dem Tage der Zustellung des Mahnbescheids muss der Antragsteller überprüfen, ob der Antragsgegner die Hauptforderung, Kosten und Zinsen etc. gezahlt hat. Ist keine oder nur eine anteilige Zahlung erfolgt, kann jetzt der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids hinsichtlich des noch offenen Betrags auf dem dafür vorgesehenen Vordruck (wird...mehr

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Instandhaltungsrückstellung beim einzelnen Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Leitsatz Ist ein bilanzierender Gewerbetreibender an einer Wohnungseigentümergemeinschaft beteiligt, hat er die anteilige Instandhaltungsrückstellung mit dem Betrag der geleisteten und noch nicht verbrauchten Einzahlungen zu bilanzieren. Die Instandhaltungsrückstellung vermittelt einen geldwerten Anspruch des Wohnungseigentümers auf Bezahlung von Aufwendungen. Ein eventuelle...mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / c) Einspruch gegen den Aufhebungsbescheid

Ist ein Einspruch gegen den Aufhebungsbescheid noch möglich, kann damit das Änderungsbegehren wiederholt werden. Beraterhinweis Ist die Einspruchsfrist bereits abgelaufen, bleibt wiederum nur noch die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wobei diesmal als unverschuldetes Hindernis i.S.v. § 110 Abs. 1 AO die unerkannte Unwirksamkeit des Änderungsbescheides in...mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / e) Fehlender Einspruch gegen den Aufhebungsbescheid

Wenn der Steuerpflichtige keinen Einspruch gegen den Aufhebungsbescheid einlegt, mit dem der VdN aufgehoben wird, würde zwar das Änderungsverfahren nach dem Rechtsgedanken des § 365 Abs. 3 AO nunmehr hinsichtlich des Aufhebungsbescheids fortgeführt. Im Ergebnis scheitert eine Änderung aber daran, dass ohne VdN keine Änderung gem. § 164 Abs. 2 AO mehr möglich ist. Sofern nicht...mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / d) Notwendigkeit des Einspruchs gegen den Aufhebungsbescheid

Beraterhinweis Da der Aufhebungsbescheid gem. § 164 Abs. 3 S. 2 AO einer Steuerfestsetzung ohne VdN gem. § 164 Abs. 1 AO gleichsteht, kann – und muss – der Steuerpflichtige Einspruch einlegen, mit dem er alle Einwendungen, also insb. auch den Änderungsantrag inhaltlich erneut geltend macht. § 351 Abs. 1 AO (Beschränkungen bei Einspruch gegen einen Änderungsbescheid) führt ins...mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / a) Abgewandelter Sachverhalt

Wenn es nicht um die bloße Wiederholung eines Änderungsantrags geht, sondern um das Vorbringen des identischen Änderungsbegehrens nach einem erfolglos gebliebenen Einspruchsverfahren, ist danach zu differenzieren, ob die Einspruchsentscheidung bestandskräftig geworden ist. Beispiel: A legt gegen seinen unter dem VdN stehenden Einkommensteuerbescheid 2021 Einspruch ein und beg...mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / a) Abgewandelter Sachverhalt

Diese differenzierende Betrachtung ist auch in den Fällen geboten, in denen das FA einen Änderungsantrag nach § 164 Abs. 2 S. 2 AO bestandskräftig abgelehnt hat und im Anschluss daran den VdN aufhebt. Beispiel: A beantragt eine Änderung des unter dem VdN gem. § 164 Abs. 1 AO stehenden Einkommensteuerbescheids 2021 dahingehend, dass Aufwendungen einer doppelten Haushaltsführun...mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / f) Ergebnis

Gegen einen Bescheid, mit dem das FA den VdN gem. § 164 Abs. 3 AO aufhebt, muss Einspruch eingelegt werden, wenn zuvor ein Änderungsantrag gem. § 164 Abs. 2 S. 2 AO gestellt wurde, über den das FA noch nicht entschieden hat. Ist die Einspruchsfrist hierfür bereits verstrichen, sollte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geprüft werden.mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / a) Ausgangsbeispiel

Ein weiteres Problem bei der Antragstellung gem. § 164 Abs. 2 S. 2 AO kann daraus erwachsen, dass das Antragsbegehren unter Umständen nicht wiederholt vorgebracht werden kann. Beispiel: A beantragt eine Änderung des unter dem VdN gem. § 164 Abs. 1 AO stehenden Einkommensteuerbescheids 2021 dahingehend, dass Aufwendungen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten berü...mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / d) Ergebnis

Stellt sich heraus, dass ein zugunsten des Steuerpflichtigen nach § 164 Abs. 2 AO ergangener Änderungsbescheid unwirksam geblieben ist und ist der VdN bereits aufgehoben worden, sollte binnen eines Monats ab Kenntnis von der Unwirksamkeit der Änderungsfestsetzung gegen den Aufhebungsbescheid Einspruch eingelegt werden und – sofern dies nach Ablauf der für ihn geltenden Einsp...mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / d) Reichweite der entgegenstehenden Bestands- und Rechtskraft

Soll nach einer bestandskräftigen Ablehnungsentscheidung ein erneuter Änderungsantrag gestellt werden, stellen sich mithin die folgenden Fragen: Liegt ein neuer Sachverhalt vor und, falls das nicht der Fall ist, kann der Sachverhalt dennoch zumindest im Rahmen des § 177 AO (Saldierung materieller Fehler) erneut aufgegriffen werden? Ausschluss identischer Änderungsanträge: Da ...mehr

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Zu den Voraussetzungen einer Anfechtung nach § 133 InsO

Leitsatz Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum bargeschäftsähnlichen Leistungsaustausch und ihre Folgen für die Vermutung nach § 133 Abs. 1 Satz 2 der Insolvenzordnung (InsO) können nicht auf ein steuerrechtliches Drei-Personen-Verhältnis übertragen werden, in dem das Finanzamt als Dritter Anfechtungsgegner ist. Ob der Schuldner im Sinne von § 133 InsO mit Gläubigerb...mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / c) Ergebnis

Nach einer Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung können zwar Einwände aus vorausgegangenen Änderungsanträgen im Einspruchsverfahren gegen den Aufhebungsbescheid grundsätzlich wiederholt werden. Soweit die Ablehnungsentscheidungen zwischenzeitlich in Bestandskraft erwachsen sind, schließt dies einen Erfolg des Einspruchs aus.mehr

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Fallstricke bei Änderungsan... / b) Ausschluss durch Bestandskraft des Ablehnungsbescheids

Das FA kann den VdN jederzeit aufheben, so dass weitere zukünftige wiederholende Anträge schon deshalb ausgeschlossen sind. Die Aufhebung des Vorbehaltes der Nachprüfung steht jedoch nach § 164 Abs. 3 S. 2 AO einer Steuerfestsetzung ohne VdN gleich und eröffnet dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit des Einspruchs, ohne dass er sich eine Anfechtungsschranke nach § 351 Abs. 1 A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fallstricke bei Änderungsan... / c) Bestandskraft eines dem Wiederholungsantrag vorausgehenden Ablehnungsbescheids

Dem erneuten – identischen – Änderungsantrag kann die Bestandskraft der vorausgehenden Ablehnungsentscheidung entgegengehalten werden. Denn es ist zu beachten, dass der Bescheid, mit dem das FA den ersten Änderungsantrag abgelehnt hat, als Verwaltungsakt i.S.v. § 118 AO ebenfalls Bindungswirkung und Bestandskraft entfaltet. Die materielle Bestandskraft eines Verwaltungsaktes...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Kürzung von außergewöhnlichen Belastungen aufgrund einer steuer­pflichtigen Ersatzleistung

Leitsatz Einkommensteuerpflichtige Ersatzleistungen führen nicht zu einer Kürzung der nach § 33 EStG abzugsfähigen Aufwendungen. Normenkette § 33 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 EStG, § 23 Abs. 3 TV-L Sachverhalt Die Klägerin erhielt im Streitjahr (2017) aufgrund des Ablebens ihrer Mutter – auch ohne ihre Erbin geworden zu sein – gemäß § 23 Abs. 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ehegattenwahlrecht bei rückwirkender Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Leitsatz Nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ist ein Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat (rückwirkendes Ereignis). Sachverhalt Die Klägerinnen lebten seit dem 5.8.2006 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Am 8.5.2020 gaben sie eine Erklärung zur Überführung der Lebenspartne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kanzleiorganisation – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Organisation ist die Gestaltung betrieblicher Abläufe und Verfahrensweisen mit dem Ziel, möglichst sachgemäß zu handeln und bestimmte Vorgaben zu erreichen. Die Berufspflichten des Steuerberaters (Steuerberatungsgesetz, Berufsordnung) geben den Mindestrahmen der Kanzleiorganisation vor. Steuerberater sind verpflichtet, die für eine gewissenhafte Berufsausübung erfor...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Berechnung der Beteiligungsschwelle für Streubesitzdividenden

Leitsatz Der Begriff "Beteiligung" bei der Berechnung der Beteiligungsschwelle des § 8b Abs. 4 Satz 1 KStG für sogenannte Streubesitzdividenden (10 %) nimmt auf die allgemeinen Grundsätze der steuerrechtlichen Zurechnung von Wirtschaftsgütern (§ 39 AO) Bezug. Entscheidend ist somit das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen. Normenkette § 8b Abs. 4 Satz 1 KStG, § 39 Abs. 2 ...mehr

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Betriebsstätte / feste Einrichtung im Dienstleistungsbereich

Leitsatz 1. Nach ständiger Rechtsprechung setzt die Annahme einer Betriebsstätte gemäß § 12 Satz 1 der Abgabenordnung eine Geschäftseinrichtung oder Anlage mit einer festen Beziehung zur Erdoberfläche voraus, die von einer gewissen Dauer ist, der Tätigkeit des Unternehmens dient und über die der Steuerpflichtige eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht hat. Es geht daru...mehr

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Rechtsschutz gegen Bodenric... / b) Vereinbarkeit mit dem GG

Diese Rspr. steht auch im Einklang mit dem GG. Zwar verlangt der allgemeine Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG eine Besteuerung nach der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, was die Typisierung mit den Bodenrichtwertwerten durchbricht. Grundrechtseingriffe führen jedoch nur dann zu einer Verletzung derselben, wenn sie nicht gerechtfertigt sind. Typisierungen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz gegen Bodenric... / d) Rechtsschutz bei falschem Bodenrichtwert oder fehlerhafter Berechnung des Grundsteuerwerts

Demgegenüber sind die Zugrundelegung eines falschen Bodenrichtwerts und eine fehlerhafte Berechnung des Grundsteuerwerts mit einem Einspruch beim FA nach § 347 Abs. 1 Satz 1 AO und einer Änderungsanfechtungsklage beim FG nach § 40 Abs. 1 Fall 2 i.V.m. § 100 Abs. 2 FGO angreifbar. Diese unterliegen nach § 355 Abs. 1 Satz 1 AO und § 47 Abs. 1 Satz 1 FGO jeweils einer Frist von...mehr

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Rechtsschutz gegen Bodenric... / 5. Fazit

Um den Vereinfachungseffekt nicht zu unterlaufen, den der Gesetzgeber mit den Bodenrichtwerten beabsichtigt, sind diese nur eingeschränkt vor den VG überprüfbar. Geltend gemacht werden kann lediglich, dass der Gutachterausschuss das Verfahren zur Ermittlung der Bodenrichtwerte nach § 196 BauGB missachtet hat, nicht dagegen eine fehlerhafte Bewertung des Grundstücks. Statthaf...mehr

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Rechtsschutz gegen Bodenric... / c) Rechtsschutz über die Feststellungsklage auf dem Verwaltungsrechtsweg

Für ein gerichtliches Vorgehen unmittelbar gegen eine Bodenrichtwertermittlung der Gutachterausschüsse steht nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg offen, da es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art handelt. Die abdrängende Sonderzuweisung des § 33 Abs. 1 FGO zur Finanzgerichtsbarkeit ist nicht einschlägig, da es sich ...mehr