Fachbeiträge & Kommentare zu Einwilligung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO E

E-Akte 298 ZPO 1 Echtheit der Vergleichsschrift 441 ZPO 6 Beweiswürdigung 442 ZPO 1 Sachverständiger 441 ZPO 6 Echtheit durch Schriftvergleichung 441 ZPO 1 Echtheit öffentlicher Urkunden Vermutung der Echtheit 437 ZPO 2 EDV-Streitigkeit selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 5 Ehefähigkeitszeugnis 23 EGGVG 11 Ehefeindliche Tatsachen 127 FamFG 14 Ehefreundliche Tatsachen 127 FamFG 11 Eh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit 707 ZPO 14; 719 ZPO 9 Abänderung 48 FamFG 2 Titel 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis 166 FamFG 11; 283a ZPO 26 Abänderungsgründe 323 ZPO 42 Abänderungsklage 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil 323 ZPO 5 Annexkorrektur 323 ZPO 53 Anpassung 323 ZPO 53 Beweislast 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit 323 ZPO 37 gegenläufige 323 ZPO 47 Neufestsetzung 323 ZPO 54; 323a ZPO 13, 15 Prozess...mehr

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Wettbewerbsverbot / 1.1.1 Kaufmännische Angestellte

Für kaufmännische Angestellte gilt während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ein gesetzliches Wettbewerbsverbot[1], dieses gilt jedoch nicht generell. Es bezieht sich nur auf den Handelszweig des Arbeitgebers. Das Wettbewerbsverbot verbietet dem kaufmännischen Angestellten zweierlei; er darf ohne Einwilligung des Arbeitgebers zum einen kein Handelsgewerbe betreiben und zum a...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 2.3.2 Zustimmung des Nacherben

Prüfrecht Absicherung des Vorerben Entsprechenden Maßnahmen muss der Nacherbe zustimmen, falls dies zur Wirksamkeit erforderlich ist (§ 2120 BGB). Durch die Einholung dieser Einwilligung sichert sich der Vorerbe gegen etwaige Schadensersatzansprüche des Nacherben ab.[1] Allerdings muss dem Nacherben die Möglichkeit eingeräumt werden, selbst zu prüfen, dass die fragliche Verfüg...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 4.1 Übertragung des Anwartschaftsrechts

Übertragung auf Dritte Überträgt der Nacherbe sein Anwartschaftsrecht auf einen Dritten, tritt der Erwerber nach einhelliger Auffassung in vollem Umfang in die rechtliche Position des Nacherben ein. Der Erwerber wird mit dem Nacherbfall ohne Durchgangserwerb Gesamtrechtsnachfolger, nicht aber "Nacherbe" im Sinne des BGB. Daher wird nach Eintritt des Nacherbfalls nicht der Erw...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.2.7 Widerruf der Einwilligung in die Annahme als Kind

Rz. 20 Gemäß § 1746 Abs. 1 Satz 3 BGB bedarf die Annahme als Kind der Einwilligung des Kindes, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat. Deren Widerruf ist nach Nr. 6 zu beurkunden. Der Widerruf kann bis zum Wirksamwerden des Ausspruchs der Annahme gegenüber dem Familiengericht erfolgen (§ 1746 Abs. 2 Satz 1 BGB).mehr

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Clemens, BBiG Kündigung des... / 2.4 Form, Erklärungsfrist und Zugang der Kündigung

Rz. 13 Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des § 22 Abs. 2 BBiG unter Angabe des Kündigungsgrundes erfolgen (§ 22 Abs. 3 BBiG). Hierbei handelt es sich um eine Wirksamkeitsvoraussetzung. Sind die Gründe für die Kündigung im Kündigungsschreiben nicht angegeben, ist die Kündigung nach § 125 BGB nichtig.[1] Zweck der Vorschrift ist, dem Erklärungsempfänger eine Prü...mehr

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Datenschutz / 4.1 Allgemeines

Die Bestimmungen des BDSG über die Anforderungen an eine zulässige Datenverarbeitung konkretisieren und aktualisieren den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.[1] Rechtsgrundlagen DSGVO und BDSG Das Bundesdatenschutzgesetz wurde zum 25.5.2018 sowie zum 26.11.2019[2] den Vorgaben der DSGVO entsprechend novelliert.[3] Das BDSG regelt in erster Linie die automat...mehr

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Datenschutz / 4.3 Datenverarbeitung im besonderen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis: § 26 BDSG

§ 26 BDSG ist seit dem 25.5.2018 die einschlägige Spezialregelung für das Arbeitsverhältnis – die Norm basiert auf der entsprechenden Öffnungsklausel des Art. 88 DSGVO. Der vom Gesetz verwendete, weite Begriff des Beschäftigten nach § 26 Abs. 8 BDSG erfasst: Arbeitnehmer Leiharbeitnehmer Auszubildende Arbeitnehmerähnliche Personen einschließlich der Heimarbeiter Beamte, Richter un...mehr

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Aufbewahrungspflichten und ... / 3.2.1 Aufbewahrung bei schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers

Neben den gesetzlich geregelten Aufbewahrungspflichten bestehen weitere Fälle, in denen Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran haben könnten, Daten und Unterlagen ihrer Arbeitnehmer aufzubewahren. So kann eine Löschung unterbleiben, wenn dadurch schutzwürdige Interessen des Betroffenen – sprich des Arbeitgebers – beeinträchtigt werden würden.[1] Besonders relevant ist d...mehr

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Datenschutz / 3 Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Mit der DSGVO [1] hat der europäische Gesetzgeber erstmals eine unmittelbar zwingende, europaweit einheitliche gesetzliche Regelung zum Datenschutz mit dem Ziel weitgehender Harmonisierung geschaffen. Dabei steht die Verordnung gemäß Art. 1 Abs. 1 DSGVO im Spannungsfeld von freiem Datenverkehr im Europäischen Binnenmarkt und dem persönlichen Datenschutz für den einzelnen EU-B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz / 4.3.2.1 Anbahnung des Arbeitsverhältnisses und Einstellung

Die Erfassung und Verarbeitung von allgemein zugänglichen öffentlichen Daten des Bewerbers, insbesondere über das Internet (Soziale Medien) ist zulässig. Die Datenerhebung mittels Fragen (Fragebögen) ist nur zulässig, soweit ein Fragerecht des Arbeitgebers besteht. Allgemeine Intelligenztests, grafologische Untersuchungen, Stresstests oder Genomanalysen sind grundsätzlich un...mehr

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Aufbewahrungspflichten und ... / 1.3.1 DSGVO

In Art. 5 Abs. 1b DSGVO ist das sogenannte Prinzip der Zweckbindung verankert. Dementsprechend ergibt sich aus Art. 17 Abs. 1 DSGVO ein Recht auf "unverzügliche" Löschung der Daten, wenn die Zwecke, für die sie erhoben oder verarbeitet worden sind, nicht mehr vorliegen. Zweckfortfall ist damit eine erste wichtige Fallgruppe, in denen Löschpflichten bestehen. Ein klassisches ...mehr

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Datenschutz / 4.3.2.2 Durchführung des Arbeitsverhältnisses

Zulässig ist die Datenverarbeitung der sog. Stammdaten des Arbeitnehmers, die für die ordnungsgemäße organisatorische Durchführung des Arbeitsverhältnisses benötigt werden. Dazu gehört auch die Erfassung von Fehlzeiten. Unzulässig soll die Erhebung und Speicherung der privaten Mobilnummer des Arbeitnehmers sein.[1] Der Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse an der Vollstä...mehr

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Datenschutz / 1 Allgemeines

Zweck des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass sein Persönlichkeitsrecht durch den Umgang Dritter mit seinen personenbezogenen Daten verletzt wird (Schutz des "Recht auf informationelle Selbstbestimmung", verfassungsrechtlich gewährleistet durch Art. 2 Abs. 1 GG [1]; auf Unionsebene verankert in Art. 8 Grundrechtscharta EU, Art. 16 AEUV sowie in der DSG...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7.2 Verfahren

Rz. 70 Zur Einleitung des Verfahrens bedarf es eines Antrags des Arbeitgebers, der an keine Form gebunden ist und aus dem sich ergeben muss, dass die Zustimmung zu einer beabsichtigten Kündigung einer Schwangeren oder Wöchnerin begehrt wird. Hinweis Um ein beschleunigtes Verfahren zu ermöglichen, ist es dem Arbeitgeber aber dringend anzuraten, den Antrag schriftlich zu stelle...mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 1.2.2 Vermieter

Insbesondere mit Blick auf einen Heizungsaustausch hat der BGH[1] längst klargestellt, dass der Vermieter keine Umbau- oder Nachrüstmaßnahmen seitens des Mieters zu dulden hat. In seiner insoweit maßgeblichen Entscheidung hat der BGH den Anspruch eines Mieters auf Einbau einer Etagenheizung in einer Altbauwohnung verneint. Der Vermieter hatte vor der Neuvermietung anderer Wo...mehr

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Arbeitszeit / 1.4.3 Opt-out, § 7 Abs. 2a und 7 ArbZG

Mit der Anpassung des ArbZG an die Rechtsprechung des EuGH zum Bereitschaftsdienst zum 1.1.2004 wurde zugleich die in der Richtlinie 2003/88/EG vorgesehene Möglichkeit der dauerhaften individuellen Arbeitszeitverlängerung über die 48-Stunden-Grenze des § 3 in nationales Recht umgesetzt ("Opt-out"). In einem Tarifvertrag oder – bei Delegation des Rechtes durch Tarifvertrag au...mehr

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Berufung: Verlängerung der ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Berufungsbegründungsfrist beträgt 2 Monate. Sie beginnt gem. § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO mit der Zustellung des erstinstanzlichen Urteils, spätestens 5 Monate nach dessen Verkündung, und damit gleichzeitig mit der Berufungsfrist (§ 517 ZPO). Die Berufungsbegründungsfrist kann verlängert werden. Ohne Einwilligung um bis zu 1 Monat, wenn nach freier Überzeugung...mehr

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Überlassung eines Grundstüc... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Das Grundbuchamt habe mit Recht die Vorlage der Genehmigung eines Ergänzungspflegers verlangt. Gemäß § 20 GBO dürfe im Falle der Auflassung eines Grundstückes die Eintragung nur erfolgen, wenn die erforderliche Einigung des Berechtigten und des anderen Teils erklärt sei. Die Vorschrift sei auch auf eine Übertragung zu Miteigentum anwendbar. Ein Minderjähriger be...mehr

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HeizKV: Heizkostenabrechnung / 7.5 Einsichtsrecht eines Mieters in die Verbrauchsdaten der Mitmieter

Verlangt ein Mieter Einsicht in die Abrechnungsunterlagen zur Betriebskostenabrechnung, muss ihm der Vermieter auf Verlangen auch die Ablesebelege zu den anderen Wohnungen im Haus vorlegen. Es handelt sich hierbei um eine Datenverarbeitung in Form der Weitergabe der Daten an Dritte. Eine Einwilligung der übrigen Mieter ist nicht erforderlich. Der Vermieter darf dem Mieter di...mehr

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HeizKV: Heizkostenabrechnung / 7.3 Weitergabe von Daten an Dritte und Auftragsdatenverarbeitung

Auch die Weitergabe von Daten an Dritte wie Handwerker oder andere Mieter ist eine Datenverarbeitung und darf, wenn keine Einwilligung der Person vorliegt, laut der ihre Daten verarbeitet werden dürfen, nur erfolgen, wenn eine Rechtsgrundlage dies gestattet. Der Dritte ist selbst verantwortlich für den ordnungsgemäßen Umgang mit den Daten. Vorsorglich sollte der Vermieter den...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3.2 Rechtsnatur

Rz. 12 Die Erklärung des Arbeitgebers im Kündigungsschreiben, dass der Arbeitnehmer die in § 1a KSchG geregelte Abfindung beanspruchen kann, wenn er auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet, ist rechtsgeschäftlicher Art. Herrschend ist wohl die Auffassung, es handele sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung.[1] Da die Rechtsfolge jedoch unabhängig vom ...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.1.2 Ersetzung der Einwilligung

Rz. 4 Die Ersetzung der Einwilligung in die Annahme als Kind ist der weitestgehende Eingriff in das in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Elternrecht. Daher sind die Voraussetzungen für die Ersetzung in § 1748 BGB abschließend geregelt. Das BVerfG hat die Regelungen für verfassungsmäßig erachtet (BVerfG, Entscheidung v. 29.7.1968, 1 BvL 20/63, 1 BvL 31/66 zu § 1748 Abs. 3 BG...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.1.3.1 Einwilligung nach Nr. 1

Rz. 15 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist die Datenweitergabe dann zulässig, wenn die Einwilligung (also die vorherige Zustimmung) dessen, der die Daten anvertraut hat, vorliegt (zur Einwilligung des Jugendlichen zur Weitergabe der von ihm gegenüber den Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienst anvertrauten Daten vgl. DIJuF-Rechtsgutachten v. 29.11.2021, SN_2021_0155 Gö, JAmt 20...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.1 Die Ersetzung der Einwilligung der Eltern

2.1.1 Einwilligungserfordernis Rz. 3 Gemäß § 1747 Abs. 1 Satz 1 BGB ist zur Annahme eines Kindes die Einwilligung der Eltern und gemäß § 1746 Abs. 1 Satz 1 BGB die Einwilligung des Kindes erforderlich. Für ein Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist, kann gemäß § 1746 Abs. 1 Satz 2 BGB nur sein gesetzlicher Vertreter die Einwilligung erteilen. Gemäß § 1750...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.1.1 Einwilligungserfordernis

Rz. 3 Gemäß § 1747 Abs. 1 Satz 1 BGB ist zur Annahme eines Kindes die Einwilligung der Eltern und gemäß § 1746 Abs. 1 Satz 1 BGB die Einwilligung des Kindes erforderlich. Für ein Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist, kann gemäß § 1746 Abs. 1 Satz 2 BGB nur sein gesetzlicher Vertreter die Einwilligung erteilen. Gemäß § 1750 Abs. 1 Satz 1 BGB ist die Ein...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.2.2 Inhalt und Form der Belehrung

Rz. 12 Die Belehrung muss zur Möglichkeit der Ersetzung der Einwilligung erfolgen. Mithin ist dem Elternteil, dessen Einwilligung ersetzt werden soll, zu erläutern, dass ein Verfahren zur Annahme des Kindes in Gang gesetzt wurde und dass beabsichtigt ist, seine dafür erforderliche Einwilligung zu ersetzen. Die Belehrung soll ihm ferner verdeutlichen, warum sein bisheriges Ve...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.3 Prüf- und Anpassungspflicht nach Satz 2 HS 2

Rz. 37 § 36 Abs. 2 Satz 2 HS 2 regelt dabei die Prüfpflicht, ob die gewählte Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist. Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 HS 2 soll der Hilfeplan regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob die gewählte Hilfeart auch weiterhin geeignet und notwendig ist; insbesondere in der Anfangsphase einer Hilfeleistung. Die Zeitabstände der Überprüfung des Hilfepl...mehr

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Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.5.4.1 Inhalt des Anspruchs (Abs. 1a Satz 6)

Rz. 36 Die Norm enthält keine konkrete Definition des Begriffs "Versorgungsmanagement". Nach Sinn und Zweck werden alle Maßnahmen erfasst, die darauf gerichtet sind, sicherzustellen, dass die Versorgung, auf die der Versicherte Anspruch hat, ihn auch tatsächlich erreicht und wirksam wird. Dies setzt neben der Analyse der Fähigkeit des Versicherten zum Selbstmanagement und et...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.1.3 Ersetzungsverfahren

Rz. 7 Das Ersetzungsverfahren gehört gemäß § 186 Nr. 2 FamFG zu den Adoptionssachen. Das Familiengericht entscheidet über den Ersetzungsantrag unter Beteiligung des Jugendamtes und dessen Anhörung (§§ 188, 194 FamFG) in einem Zwischenverfahren. Es führt dazu die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durch und erhebt die geeignet erscheinenden Beweise.mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 3.4.3 2.4.3 Beratung nach § 1747 Abs. 3 BGB

Rz. 20 Gemäß § 1747 Abs. 3 BGB kann der Vater die Einwilligung zur Annahme des Kindes bereits vor der Geburt erteilen (Nr. 1). Die Belehrung darüber (falls sie bereits vor der Geburt erfolgt) muss auch die Information umfassen, dass die Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft (§ 1594 BGB) und die Zustimmungserklärung der Mutter (§ 1595 BGB) ebenfalls bereits vor der G...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind, also in Verfahren zur Minderjährigenadoption, gehört gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 7 zu den "anderen" Aufgaben der Jugendhilfe. Abs. 1 regelt das in § 1748 Abs. 2 Satz 1 BGB vorgesehene Erfordernis der Belehrung eines Elternteils über die Möglichkeit der Ersetzung der Einwilligung im Adoptionsverfahren und die dabei ...mehr

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Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.4.5 Verfahren

Rz. 22 Etwaige Mängel der zwingend vorgesehenen Belehrung oder Beratung können zwar mitunter eine Amtspflichtverletzung darstellen und im Einzelfall u. U. sogar Amtshaftungsansprüche nach sich ziehen. Sie führen allerdings nicht allein schon deswegen ohne Weiteres zur Rechtswidrigkeit des Ersetzungsverfahrens. Ist nach Ersetzung der Einwilligung bereits der Beschluss des Fam...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.4.5 Organ- und Gewebespender (Abs. 1a)

Rz. 56 Bei der Anwendung von Abs. 1a ist der gesetzgeberischen Intention Rechnung zu tragen. Bei der Schaffung der Norm war es ein besonderes Anliegen des Gesetzgebers, im Hinblick auf die Förderung der Organspende eine vergleichbare Absicherung der Spender von Organen und Geweben unabhängig vom Versichertenstatus des Organempfängers zu gewährleisten. Alle beteiligten Kosten...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.1.3.3 Wechsel Fallzuständigkeit nach Nr. 3 und Fachkräfte nach Nr. 4

Rz. 18 Die Tatbestände Nr. 3 und Nr. 4 sind in Abs. 1 Satz 1 mit dem KICK eingefügt worden. Die damit vorgenommene Erweiterung der Weitergabebefugnisse begründet der Gesetzgeber damit, dass nach bisherigem Recht im Falle eines Zuständigkeitswechsels innerhalb eines Jugendamtes oder von einem Träger der örtlichen Jugendhilfe zum anderen, die Übermittlung der anvertrauten Date...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.4.2 Beratung nach § 1747 Abs. 1 BGB

Rz. 19 Das Jugendamt hat den Vater bei der Wahrnehmung seiner Rechte nach § 1747 Abs. 1 und 3 BGB zu beraten. Nach § 1747 Abs. 1 BGB ist die Einwilligung des Vaters (Satz 1) oder des Vaterschaftsprätendenten (Satz 2) zur Annahme des Kindes erforderlich. Das Jugendamt hat den Vater darüber zu informieren. Den Vaterschaftsprätendenten wird es ferner auf die Möglichkeit der Gla...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.2.1 Anlass zur Belehrung

Rz. 8 Gemäß Abs. 1 Satz 1 hat das Jugendamt im Ersetzungsverfahren die nach § 1748 Abs. 2 Satz 1 BGB vorgeschriebene Belehrung vorzunehmen. Nach letzterer Vorschrift darf wegen Gleichgültigkeit (§ 1748 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB), die nicht zugleich eine anhaltende gröbliche Pflichtverletzung (§ 1748 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB) darstellt, die Einwilligung nicht ersetzt werden, b...mehr

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Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.3 Freiwillige Teilnahme des Versicherten (Abs. 3)

Rz. 41 Abs. 3 regelt das Recht der Versicherten, sich freiwillig für eine Teilnahme an der HzV zu entscheiden. Die allgemeinen Vorgaben zur Abgabe der Teilnahmeerklärung ergeben sich aus der Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 217f Abs. 4a, die mit Wirkung zum 26.8.2013 in Kraft getreten ist. Die Richtlinie ist für die Krankenkassen verbindlich, sodass sie in den for...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.1.3.5 Adoptionsvermittlung in der DDR nach Nr. 6

Rz. 20 Die durch das KJSG v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 eingefügte Regelung entspricht der ebenfalls durch das KJSG eingefügten Regelung in § 64 Abs. 2b und regelt die Befugnis zur Weitergabe und Übermittlung anvertrauter Sozialdaten, soweit dies für die Durchführung bestimmter wissenschaftlicher Vorhaben zur Erforschung möglicher politisch motivier...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 2.5.4 Entlassmanagement (Abs. 1a)

Rz. 34 Die durch das GKV-VStG (vgl. Rz. 3e) seinerzeit in Abs. 1 eingeführten Sätze 4 bis 6 rückten das Entlassungsmanagement, d. h. den Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung ausdrücklich in den Blickpunkt. Bereits seit 2007 hatten Versicherte nach § 11 Abs. 4 gegen Leistungserbringer einen Anspruch auf ein Versorgungsmanagement zur Lösung von Problemen b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.2 Definition: versichertes Kind (einschließlich Altersgrenzen)

Rz. 11 Zu den Kindern i. S. d. § 45 gehören wegen des Verweises in Abs. 1 S. 2 auf § 10 Abs. 4: leibliche Kinder Kennzeichnend hierfür ist die biologische Abstammung. Die Anerkennung als leibliches Kind setzt bei einem unverheirateten Mann voraus, dass die Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde (vgl. §§ 1594, 1600d BGB). Adoptivkinder Bei den Adoptivkindern ha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.7 Feststellung und Überprüfung der Entscheidung (Abs. 2 Satz 7 bis 9)

Rz. 24 Nach Abs. 2 Satz 6 hat die Krankenkasse vor der Entscheidung über den Anspruch auf außerklinische Intensivpflege im Rahmen des der Entscheidung vorausgehenden Verwaltungsverfahrens Feststellungen zu treffen, die später dann die Grundlage der abschließenden Entscheidung bilden. Festzustellen ist vorab, ob die Voraussetzungen nach Abs. 1 besonders hoher Bedarf an medizin...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 51 Beratun... / 2.2.3 Entfallen der Belehrungspflicht

Rz. 13 Der Belehrung bedarf es nicht, wenn der Elternteil seinen Aufenthaltsort gewechselt hat, ohne seine neue Anschrift zu hinterlassen und der Aufenthaltsort vom Jugendamt innerhalb von 3 Monaten trotz angemessener Nachforschungen nicht ermittelt werden kann. wenn der zu belehrende Elternteil unmissverständlich erklärt, dass er auf die Belehrung verzichtet. Ausgehend von Sinn...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 34 Bieresborn, Sozialdatenschutz für Behördeninformanten? – Anm. zu: OVG Münster, Beschluss v. 22.2.2021, 12 E 36/20, jurisPR-SozR 18/2021 Anm. 6; DIJuF-Rechtsgutachten v. 24.1.2022, SN_2021_1603 Ho – Vaterschaftsfeststellung und Wille der minderjährigen Mutter, JAmt 2022, 324; DIJuF-Rechtsgutachten v. 29.11.2021, SN_2021_0155 Gö – Heranziehung von Akten des Allgemeinen So...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73b Hausarz... / 2.11 Weitere Vertragsinhalte

Rz. 79 Zum weiteren Inhalt und zur Durchführung der HzV regeln alle Verträge über die HZV die Verwaltungsaufgaben der Krankenkasse zur Durchführung der HzV, die nach den Vorgaben der Krankenkasse bestimmte Teilnahme der Versicherten an der HzV und deren datenschutzrechtliche Einwilligung, den Vergütungsanspruch des qualifizierten Hausarztes und die Regelungen zur Vergütungsanpa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 39 Krankenh... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 39 wurde durch das am 1.1.1989 in Kraft getretene Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) im Hinblick auf die Bedeutung der Leistung im Rahmen der GKV gegenüber dem bis dahin geltenden Recht mit dem Ziel konkretisiert, den Vorrang der preisgünstigen ambulanten Behandlung stärker zu beachten und verstärkt preisgünstige Krankenhäuser in Anspruch ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.1.2 Anvertraute Sozialdaten

Rz. 9 Die Vorschrift ist dann einschlägig, wenn es sich um Sozialdaten handelt, die zum Zweck persönlicher und erzieherischer Hilfen anvertraut worden sind. Damit werden nur solche Daten erfasst, die im Kontext der Leistungsgewährung anfallen, nicht solche, die im Rahmen "anderer Aufgaben" beschafft worden sind (so auch Rombach, in: Hauck/Noftz, SGB, 01/2020, Werkstand: 2023...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Verfallklauseln

Rz. 5 Verfallklauseln, nach denen der Mieter bei vorzeitiger Vertragsbeendigung keinen Ersatz für die Aufwendungen verlangen kann, sind bei Wohnraummietverhältnissen generell unwirksam (§ 555). Denn § 555 betrifft auch Verwirkungs- und Verfallklauseln, die denselben Zweck und dieselbe Wirkung wie Vertragsstrafenversprechen haben (BGH, NJW 1960, 1568). Bei allen anderen Mietv...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.2.2 Abweichende Bestimmungen zum Formwechselbericht und zur Beschlussfassung

Rz. 46 § 230 Abs. 1 UmwG schreibt den Geschäftsführern formwechselnder Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung vor, allen Gesellschaftern den Formwechsel als Gegenstand der Beschlussfassung im Rahmen einer Gesellschafterversammlung vorab (spätestens zusammen mit der Einberufung) anzukündigen und einen Bericht – sowie nach § 231 UmwG zusätzlich mit der Einberufung ein ...mehr