Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Sicherheitsgeschützte Kraftfahrzeuge

Rz. 69 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wird Personen, die durch eine Gefährdungsanalyse der zuständigen Sicherheitsbehörde in eine der Gefährdungsstufen I, II oder III eingeordnet sind, ein sicherheitsgeschütztes (gepanzertes) Kfz zur privaten Benutzung überlassen, kann für die Anwendung von § 8 Abs 2 Satz 2 und 3 EStG anstelle des Listenpreises des Fahrzeugs iSd § 6 Abs 1 Nr 4 S...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Im Ausland lebende Kinder

Rz. 45 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Freibeträge des § 32 Abs 6 EStG werden auch für Kinder gewährt, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind (zur Rechtsentwicklung > Rz 15). Deshalb werden die Freibeträge grundsätzlich unabhängig davon berücksichtigt, ob das Kind im > Inland oder Ausland lebt, wenn nur der berechtigte Stpfl unbeschränkt steuerpflichtig ist (> Rz 30 ff)....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 34 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die persönlichen Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn der ArbN während des Bezugs von KuG arbeitsunfähig (vgl > Krankengeld Rz 2) wird, solange Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall (> Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) besteht oder ohne die > Kurzarbeit bestehen würde. Rz. 35 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ist die Arb...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Verrechnung mit Lohnersatzleistungen, Nachzahlungen

Rz. 51 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Verrechnung von Rente mit Lohnersatzleistungen: Wird eine Rente rückwirkend festgesetzt und entfällt aus diesem Grund rückwirkend der Anspruch auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld, so werden bisher gezahlte > Lohnersatzleistungen als Leibrente behandelt und mit dem steuerpflichtigen Teil gemäß § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a/aa EStG der Besteueru...mehr

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Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 2.4 Jahresarbeitszeitkonto

Der Begriff des Jahresarbeitszeitkontos ist vor allem für Zeitkonten eingeführt worden, in denen eine saisonale Ungleichverteilung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit erforderlich ist. Dabei wird die für einen 12-Monats-Zeitraum als betriebliches "Arbeitszeitjahr" berechnete Arbeitszeit jeweils passend zu den einzelnen Saisonphasen eingeteilt. Im Idealfall hat der Arbei...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 5.2.2 Sonstige Steuern

Rz. 194 Bei den sonstigen Steuern lassen sich hinsichtlich der Behandlungsweise bei der steuerlichen Gewinnermittlung folgende Gruppen unterscheiden: ergebnisneutral zu behandelnde Steuern, Steuern, die das Schicksal der mit ihnen in direktem Zusammenhang stehenden Vermögensgegenstände teilen, und sofort erfolgswirksam zu behandelnde Steuern. Manche Steuern lassen sich hinsichtl...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Fahrergestellung

Rz. 60 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wird neben dem Kfz auch der Fahrer gestellt, so führt dies idR zu einem zusätzlichen besteuerbaren geldwerten Vorteil (> Rz 2, > Rz 3/3). Der Vorteil bemisst sich nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich nach dem üblichen Endpreis am Abgabeort einer vergleichbaren von fremden Dritten erbrachten Leistung (§ 8 Abs 2 Satz 1 EStG; BFH 241, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Vermögenslage

Rn. 31 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ähnlich wie bei der Ertragslage, die neben den Erträgen auch die Aufwendungen umfasst, bezieht sich die Vermögenslage nicht nur auf die Aktivposten der Bilanz, die als das Vermögen des UN bezeichnet werden (vgl. Baetge, in: HWB (1975), Sp. 2089 (2094)), sondern auch auf das auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesene Kap. Der Einblick in die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Vorräte

Rn. 31 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Gegenstände des Vorratsvermögens sind (höchstens) mit den AHK, vermindert um Abschreibungen nach § 253 Abs. 4 und ggf. erhöht um Zuschreibungen nach Abs. 5 anzusetzen. Zu den AK der RHB sowie der Waren rechnen alle Ausgaben, die bis zur ersten Einlagerung (einschließlich der Anschaffungsnebenkosten) anfallen. Die Nebenkosten umfassen vorwiegen...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 15. Elektro- und Hybridfahrzeuge

Rz. 89 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für Elektro- und Hybridautos ist der Listenpreis (> Rz 25 ff) regelmäßig pauschal zu mindern. Bei der Fahrtenbuchmethode ist die > Bemessungsgrundlage für die AfA ebenfalls je nach Zeitraum in unterschiedlicher Höhe zu mindern (> Rz 39/2). Die Höhe der Minderung bzw der einzubeziehende Anteil an der BMG sind abhängig vom Anschaffungszeitpunkt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Barlohnumwandlung/Leasingmodelle

Rz. 49 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kein Nutzungsentgelt (> Rz 48/1) ist insbesondere der Barlohnverzicht des ArbN im Rahmen einer > Gehaltsumwandlung (BMF vom 03.03.2022, Rz 55, BStBl 2022 I, 232). In diesen Fällen wird das Bruttogehalt arbeitsrechtlich verbindlich vermindert und der ArbN erhält anstelle von Barlohn den Sachbezug Pkw (BFH 183, 568 = BStBl 1997 II, 667; dazu T...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für die Besteuerung von Leibrenten gelten unterschiedliche Vorschriften, und zwarmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Besteuerung anderer Leibrenten und sonstiger Leistungen (§ 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG)

Rz. 45 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Leibrenten (> Renten Rz 15 f) und andere Leistungen (> Rz 23), die nicht bereits in § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a/aa EStG (> Rz 20, 23 ff, 40 ff) oder § 22 Nr 5 EStG (> Rz 55 ff) aufgeführt sind und bei denen in den einzelnen Bezügen Einkünfte aus Erträgen des Rentenrechts enthalten sind, unterliegen seit 2005 weiterhin der Ertragsanteilsbesteue...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Berücksichtigung von Kindern beim Lohnsteuerabzug

Rz. 122 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Beim Steuerabzug vom > Arbeitslohn wirkt sich die Zahl der Kinderfreibeträge für die Berechnung der > Lohnsteuer nicht aus, wohl aber bei den Zuschlagsteuern (> Rz 123). Dafür werden Freibeträge für Kinder als eines der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gebildet:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Berechtigte aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen

Rz. 14 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für > Grenzgänger enthalten die DBA mit > Belgien Rz 5, > Frankreich Rz 7 ff, > Österreich Rz 6 und der > Schweiz Rz 75 ff besondere Vereinbarungen. Hat Deutschland nach dem DBA das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn, wird der Grenzgänger auf Antrag nach § 1 Abs 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt (> Rz 11/3). Rz. 14/1 Stand:...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Unbeschränkt steuerpflichtige Deutsche

Rz. 10 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für ein in Deutschland lebendes Kind (zu Ausnahmen > Rz 20 ff), kommen als Berechtigte für das KiG nur unbeschränkt steuerpflichtige Personen (§ 62 Abs 1 EStG) in Betracht, also solche,mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Betriebliche Altersversorgung

Rz. 58 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Als Durchführungswege der bAV kommen die Direktzusage/Pensionszusage, die Unterstützungskasse, die Direktversicherung, die Pensionskasse oder der Pensionsfonds in Betracht (BMF vom 12.08.2021, Rz 1, BStBl 2021 I, 1050; zu Einzelheiten > Betriebliche Altersversorgung Rz 35 ff). Die Steuerfreiheit des § 3 Nr 63 EStG begünstigt jedoch nur Beitr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 KiG wurde von 1955 bis zum 31.03.1961 nur für das dritte Kind und für weitere Kinder unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Empfängers gewährt. Vom 01.04.1961 bis 31.12.1974 wurde schon für das zweite Kind KiG gezahlt, für das eine Einkommensgrenze galt. Von 1975 bis 1995 sah das BKGG – unabhängig vom Einkommen des Berechtigten – schon ab ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 13. Kraftfahrzeuggestellung nach Auflösung des Dienstverhältnisses

Rz. 84 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Neben einer Abfindung wird einem ausscheidenden ArbN gelegentlich der Firmenwagen weiterhin zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt. Einer tarifermäßigten Besteuerung der Abfindung (vgl § 34 Abs 1, 2 Nr 2 iVm § 24 Nr 1 Buchst a EStG) steht es nach BFH-Rechtsprechung nicht entgegen, wenn neben der Hauptentschädigungsleistung in einem spätere...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung – Überblick über den Gegenstand der Besteuerung

Rz. 7 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die steuerliche Bewertung eines einem Stpfl zur Privatnutzung überlassenen betrieblichen Kfz ist in § 8 Abs 2 Satz 2 bis 5 iVm § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG geregelt, und zwar grundsätzlich einheitlich für Gewinn- und Überschusseinkünfte (> Einkünfte Rz 1 f). Ergänzende Regelungen für ArbN enthalten § 3 Nr 16 und § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4, 4a und 5 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Lohnsteuerliche Behandlung

Rz. 88 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das KuG gehört zu den steuerfreien > Lohnersatzleistungen nach § 3 Nr 2 Buchst a EStG, auch wenn es über den ArbG ausgezahlt wird. Es unterliegt jedoch dem > Progressionsvorbehalt Rz 9/1, 20 ff, was zu einer > Veranlagung von Arbeitnehmern führen kann (vgl auch Hilbert, NWB 2021, 1073); zu den Auswirkungen vgl Hansche/Daub, DStR 2009, 1926 u...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Jugendfreiwilligendienste und andere Dienste

Rz. 108 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Kind wird ferner bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt, wenn es bestimmte Dienste leistet (vgl § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst d EStG; zur Rechtsentwicklung vgl ergänzend > Rz 15, 19, 24/2, 26). Diese Dienste sind ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr iSd Jugendfreiwilligendienstegesetzes (...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Anzuwendende handelsrechtliche Vorschriften

Rn. 122 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 325 Abs. 2a Satz 1 bis 4 bestimmt explizit, welche konkreten Vorschriften des Dritten Buchs des HGB auf den befreienden IFRS-EA anzuwenden sind. § 325 Abs. 2a Satz 5 schließt die Anwendung der übrigen Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts des Ersten Abschnitts und des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs aus. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Wertpapiere

Rn. 41 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Kurzfristig veräußerbare Anteilsrechte, die sich entweder aufgrund der wirtschaftlichen Situation des UN nicht längerfristig halten lassen oder für die keine Dauerbesitzabsicht besteht, sind im UV entweder als Anteile an verbundenen UN oder als sonstige Wertpapiere auszuweisen (vgl. HdR-E, HGB § 271, Rn. 82f.). Rn. 42 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 W...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kuriere

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der Begriff bezeichnet ua Einzelpersonen, die haupt- oder nebenberuflich unter Einsatz des eigenen Kfz/Motorrads/Fahrrads und auf eigenes Risiko von Fall zu Fall kurzfristig Nachrichten/Briefe/Pakete/Waren als Eilboten zustellen. Trotz Rahmenvereinbarung sind sie in der Übernahme des meist kurzfristig erteilten Auftrags frei. Solche Kuriere s...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Darlehen

Rn. 76 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei der Bewertung von Anleihen ist der Erfüllungsbetrag einschlägig. Ist der Erfüllungsbetrag einer Anleihe höher als der Ausgabebetrag (z. B. aufgrund eines Disagios bei einer Anleihenaufnahme oder bei der Einräumung eines hypothekarisch gesicherten Kredits), so darf (steuerrechtlich: muss, vgl. BFH, Urteil vom 19.01.1978, IV R 153/72, BStBl....mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Schriften

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt

Zusammenfassung Begriff Das 13. Gehalt ist eine Sonderzahlung und wird in Höhe eines Monatsarbeitsgehalts ausgezahlt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Gesetzlich normiert ist das 13. Gehalt nicht. Rechtsprechung: Anspruch auf anteilige Auszahlung bei Ausscheiden im laufenden Jahr (BAG, Urteil v. 7.9.1989, 6 AZR 637/88); Unzulässigkeit von Stichtagsregelun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / Zusammenfassung

Begriff Das 13. Gehalt ist eine Sonderzahlung und wird in Höhe eines Monatsarbeitsgehalts ausgezahlt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Gesetzlich normiert ist das 13. Gehalt nicht. Rechtsprechung: Anspruch auf anteilige Auszahlung bei Ausscheiden im laufenden Jahr (BAG, Urteil v. 7.9.1989, 6 AZR 637/88); Unzulässigkeit von Stichtagsregelungen im Arbeitsv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug

Ein 13. Monatsgehalt gehört zum (steuerpflichtigen) Arbeitslohn. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf eine solche Leistung hat, z. B. weil der Tarifvertrag dies vorsieht, oder ob die Zahlung freiwillig erfolgt. Die Lohnsteuer ist nach den für sonstige Bezüge geltenden Regelungen zu erheben. Der Zeitpunkt der Besteuerung bestim...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1 Abgrenzung der Tätigkeiten von A-Z

Dieser Beitrag enthält eine Übersicht zu der Frage, ob die ausgeübte Tätigkeit bzw. Berufsgruppe steuerlich einer Arbeitnehmertätigkeit oder der nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Berufsgruppe der Selbstständigen/Gewerbetreibenden zuzurechnen ist. Allgemein sind folgende Grundsätze zu beachten: Wer Arbeitnehmer ist, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / 2 Rechtsnatur

Ob es sich bei der Zusage der Sonderzuwendung um ein 13. Gehalt mit Entgeltcharakter oder eine Gratifikation handelt, die andere Ziele bezweckt (z. B. Honorierung von Betriebstreue), ist durch Auslegung der vertraglichen Regelung zu ermitteln. Im Regelfall handelt es sich bei der als "13. Gehalt" bezeichneten Zuwendung um eine Gegenleistung für die durch den Arbeitnehmer erb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / Lohnsteuer

1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug Ein 13. Monatsgehalt gehört zum (steuerpflichtigen) Arbeitslohn. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf eine solche Leistung hat, z. B. weil der Tarifvertrag dies vorsieht, oder ob die Zahlung freiwillig erfolgt. Die Lohnsteuer ist nach den für sonstige Bezüge geltenden R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / 2 Beitragsrechtliche Beurteilung bei Entgeltumwandlung

Verlangt allein das Beitragsrecht der Sozialversicherung für bestimmte Tatbestände ein Zusätzlichkeitserfordernis, führt dies im Falle einer Entgeltumwandlung nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Beitragsfreiheit der daraus resultierenden Arbeitgeberleistung.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / Arbeitsrecht

1 Anspruchsgrundlage Ein gesetzlicher Anspruch auf Auszahlung eines 13. Monatsgehalts besteht nicht. Ein Anspruch muss durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag begründet werden. Anspruchsgrundlage kann auch der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz sein. Der Arbeitgeber darf nicht willkürlich, d. h. ohne sachlichen Grund, einzelne Arbeitneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / Sozialversicherung

1 Berücksichtigung als Einmalzahlung In der Sozialversicherung ist das 13. Monatsgehalt beitragsrechtlich als Einmalzahlung zu behandeln und dem Entgeltabrechnungszeitraum der Auszahlung zuzuordnen.[1] Wenn durch diese Zuordnung die monatliche Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird, werden die vor der Auszahlung liegenden Entgeltabrechnungszeiträume des laufenden Kalende...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / 3 Fortzahlung im Krankheitsfall

Bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist grundsätzlich das vertragsgemäße Arbeitsentgelt fortzuzahlen, also auch das 13. Monatsgehalt. Dies gilt jedoch nur für die Dauer des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung.[1] Achtung Kürzungsmöglichkeit bei längerer Krankheit Wird ein 13. Monatsgehalt als arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung vereinbart, so entsteht für Zeiten, in d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / 2 Entgeltumwandlung

Eine Umwandlung des 13. Gehalts in steuerfreie oder pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen ist nur bedingt möglich. Bei der Barlohnumwandlung ist u. a. darauf zu achten, ob für die Arbeitgeberleistung eine Zusätzlichkeitsvoraussetzung gilt.[1] Anrechnung zweckgebundener Leistungen auf 13. Gehalt Die Anrechnung zweckgebundener Arbeitgeberleistungen auf freiwillige Sonderzahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / 1 Anspruchsgrundlage

Ein gesetzlicher Anspruch auf Auszahlung eines 13. Monatsgehalts besteht nicht. Ein Anspruch muss durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag begründet werden. Anspruchsgrundlage kann auch der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz sein. Der Arbeitgeber darf nicht willkürlich, d. h. ohne sachlichen Grund, einzelne Arbeitnehmer oder Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / 4 Anteiliger Anspruch

Beim 13. Gehalt handelt es sich regelmäßig um die Gegenleistung des Arbeitgebers für laufend erbrachte Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer. Es knüpft nicht an den Unternehmenserfolg an, sondern stellt eine zeitanteilig verdiente Gegenleistung für die Arbeitsleistung dar, die lediglich erst am Ende eines Kalenderjahres ausgezahlt wird.[1] Der Arbeitnehmer erwirbt also im L...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / 5 Stichtagsklauseln

Der Arbeitgeber, der ein 13. Monatsgehalt zusagt, kann die Voraussetzungen bestimmen, unter denen der Arbeitnehmer den Anspruch haben soll. Eine Stichtagsklausel ist aber bei Sonderzuwendungen mit Mischcharakter oder reinem Entgeltcharakter nicht zulässig. Eine Sonderzahlung, die auch Gegenleistung für im gesamten Kalenderjahr laufend erbrachte Arbeit darstellt, kann in Allg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dreizehntes Gehalt / 1 Berücksichtigung als Einmalzahlung

In der Sozialversicherung ist das 13. Monatsgehalt beitragsrechtlich als Einmalzahlung zu behandeln und dem Entgeltabrechnungszeitraum der Auszahlung zuzuordnen.[1] Wenn durch diese Zuordnung die monatliche Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird, werden die vor der Auszahlung liegenden Entgeltabrechnungszeiträume des laufenden Kalenderjahres berücksichtigt. Etwas andere...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4.3 Verzicht auf künftige Ansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 22 Praxis-Beispiel Vereinfacht nach BAG, Urteil v. 20.8.1980, 5 AZR 218/78 [1]: Firma F kündigte am 23.11. das Arbeitsverhältnis mit dem bei ihr seit dem 13.9. beschäftigten, jedoch vom 8.11. bis 12.12. arbeitsunfähigen Arbeitnehmer A fristlos. Im Kündigungsschutzverfahren wurde das Arbeitsverhältnis durch gerichtlichen Vergleich vom 21.12. zum 30.11. beendet. Im Streit ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird als Quellensteuer auf den von einem inländischen Arbeitgeber gezahlten Arbeitslohn erhoben. Der Arbeitgeber behält sie vom Lohn und Gehalt seiner Arbeitnehmer ein und führt sie an das örtliche Finanzamt ab. Er ist insoweit für die korrekte Einbehaltung und Abführung an die Finanzbehörden verantwortli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer / 1 Berechnung der Lohnsteuer

Für die Lohnsteuerberechnung hat der Arbeitgeber den steuerpflichtigen Teil des Arbeitslohns festzustellen. Dabei ist zwischen laufendem Arbeitslohn und sonstigen Bezügen zu unterscheiden: Laufender Arbeitslohn sind die regelmäßigen Zahlungen, die der Arbeitgeber für die üblichen Entgeltzahlungszeiträume leistet, wie den Monats-, Wochen- oder Tageslohn. Um einen sonstigen Bezu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 3.7 Betriebsveranstaltungen

Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben und bei denen die Teilnahme allen Betriebsangehörigen offen steht, z. B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Jubiläumsfeiern.[1] Zuwendungen des Anwalts an seine Mitarbeiter bei Betriebsveranstaltungen sind Leistungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 1.3 Vorsteuerabzug durch die Vorlage eines Beratervertrags

Der BFH hat geklärt, dass die vom Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug durch die Vorlage eines Beratervertrags zunächst nicht erfüllt waren. Das erstinstanzliche FG hatte die Rechnungen eines Anwalts, deren Inhalt sich in der Angabe des Leistungsgegenstands auf die Angaben "Beratervertrag" und "ich erlaube mir, das vereinbarte Beraterhonorar wie fol...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Anfechtbarkeit von unter den Pfändungsgrenzen liegenden Lohnzahlungen des Arbeitgebers auf ein geliehenes Konto

Leitsatz 1. Eine objektive Gläubigerbenachteiligung im Sinne des § 1 des Anfechtungsgesetzes (AnfG) liegt vor, wenn der vom Arbeitgeber auf ein geliehenes Konto überwiesene Lohn des Schuldners unterhalb der Pfändungsgrenzen des § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) liegt, denn der Pfändungsschutz reicht nur bis zur Auszahlung des Arbeitseinkommens auf ein Konto. 2. Eine objekt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 3.8 Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung, Anwaltskammer/Anwaltsverein etc.

Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung, Kammerbeiträge, DAV-Beiträge und die Umlage der Rechtsanwaltskammer für das besondere elektronische Anwaltspostfach, die der selbstständige Anwalt für sich zahlt, sind immer Betriebsausgaben. Übernimmt eine als Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisierte Rechtsanwaltssozietät die Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung eines an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 1.1.1 Gerichtskosten und Gebühren

In der Kanzlei ist es üblich, dass Anwälte für ihre Mandanten Gebühren und Kosten verauslagen. Bei der Weiterberechnung der Gebühren an deren Mandanten kommt es vor, dass die Umsatzsteuer versehentlich nicht berechnet wird. Umsatzsteuerprüfungen beim Anwalt führen zu Nachforderungen des Finanzamts, wenn ein umsatzsteuerpflichtiger Auslagenersatz vorliegt. Durchlaufende Poste...mehr