Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vorweggenommene Erbfolge und Schenkungen

Rn. 135 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der BFH hat die vorweggenommene Erbfolge in Anlehnung an das Zivilrecht als Singularsukzession begriffen, die sich im Vorgang der unentgeltlichen Übertragung des WG erschöpft (BFH vom 09.07.1985, BStBl II 1985, 722). Damit wird die vorweggenommene Erbfolge als Sonderfall der Schenkung betrachtet. Eine (Teil-)Entgeltlichkeit liegt vor, soweit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Zuwendungsnießbrauch

Rn. 78 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bei Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs wird das KapVerm, auf das sich der Nießbrauch bezieht, nicht übertragen. Beispiel: Der Eigentümer (Nießbrauchsbesteller) bestellt seinem Kind (Nießbraucher) unentgeltlich für 20 Jahre den Nießbrauch an Anteilen an einer KapGes (AG, GmbH) oder an einer verzinslichen Darlehensforderung. Fraglich ist, ob...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Entschädigungs-ABC für Gewinneinkünfte

Rn. 33 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Alleinvertriebsrecht Zahlungen für den Wegfall eines Alleinvertriebsrechts sind keine Entschädigung, weil sie im Rahmen einer üblichen und normalen Geschäftsbeziehung erfolgen (BFH vom 02.12.1965, IV 55/64, BStBl III 1966, 91). Ausgleichsbetrag Ein nach § 58a Abs. 4 BranntwMonG gezahlter Ausgleichsbetrag ist keine Entschädigung, weil er für den...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Änderungsmeldungen

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Anmeldungen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Besonderheiten bei Fremdwährungsgeschäften und Kryptowährungen

Rn. 97 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei Fremdwährungsgeschäften unterscheidet die Rspr bereits seit jeher zwischen dem Fremdwährungsguthaben einerseits und der aus der Nutzung desselben resultierenden Darlehensforderung, die bspw durch die zinsbringende Anlage des Fremdwährungsguthabens entsteht. Insoweit handelt es sich um unterschiedliche WG (vgl hierzu BayLfSt vom 12.03.201...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.3 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben gesetzlicher Dienstpflicht, Elternzeit sowie von Studenten

Tz. 34 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine neben gesetzlicher Dienstpflicht ausgeübte geringfügig entlohnte Beschäftigung ist versicherungsfrei. Ggf. sind aber auch in diesen Fällen Pauschalbeiträge zur Renten-, Krankenversicherung, pauschale Lohnsteuerabzugsbeträge i. H. v. 2 % bzw. Umlagen von Seiten des Arbeitgebers zu entrichten. Es spielt keine Rolle, ob die geringfügig ent...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vereinfachte Abrechnung

Tz. 112 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Arbeitgeber, denen die Beitragsabrechnung aus den oben angeführten Gründen regelmäßig erschwert wird, dürfen ein vereinfachtes Verfahren nutzen und bei der Berechnung ihrer voraussichtlichen Beitragsschuld für den laufenden Monat die Zahlen aus dem Vormonat heranziehen. Die echte Abrechnung kann vollständig in den Folgemonat verschoben werde...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Arbeitnehmer, die entgeltlich beschäftigt werden (z. B. Geschäftsführer, Buchhaltungskräfte oder Übungsleiter), unterliegen grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht, konkret bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der hiervon unabhängigen Versicherungspflichtgrenze in der Renten- und Arbeitsl...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.6 Meldungen in Insolvenzfällen

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Hauptberuflich tätige Übungsleiter

Tz. 15 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Sozialversicherungspflicht der hauptberuflich tätigen Übungsleiter hängt vom Einzelfall ab. Vielfach haben Vereine bislang erreichen können, dass keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten waren, weil Selbständigkeit vorlag. Die Rentenversicherungspflicht ist aber zu prüfen (s. § 2 Nr. 1 SGB VI). Verwenden Verbände und Vereine für di...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8.2 Verteilung der Beitragslast

Tz. 73 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Da andererseits aber ein Mindestbeitrag von 32,55 EUR seit 2018 (2015–2017: 32,73 EUR, 2014: 33,08 EUR) zu zahlen ist, bedeutet dies, dass der geringfügig Beschäftigte bei monatlichen Arbeitsentgelten unter 175 EUR (Mindestberechnungsgrundlage für den Rentenversicherungsbeitrag) den vom Arbeitgeber i. H. v. 15 % zu tragenden Beitragsanteil e...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Prüfung der Berufsmäßigkeit

Tz. 47 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine kurzfristige Beschäftigung erfüllt dann nicht mehr die Voraussetzungen einer geringfügigen Beschäftigung, wenn die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und das Arbeitsentgelt 538 EUR im Monat übersteigt (s. Abschn. B.2.2.3 Geringfügigkeitsrichtlinien). Die Prüfung der Berufsmäßigkeit ist nicht erforderlich, wenn das erzielte monatlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 540 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Zu den Einkünften aus KapVerm gehören gemäß § 20 Abs 1 Nr 5 EStG Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden sowie Renten aus Rentenschulden. Das EStG verweist hier auf die Grundpfandrechte der Hypothek (§§ 1113ff BGB), der Grundschuld (§§ 1191ff BGB) sowie der Rentenschuld (§§ 1199ff BGB). Besteuert werden hier die dinglichen Zinsen. Unter dies...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einziehung von Anteilen

Rn. 467 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei der GmbH geht bei Einziehung eines GmbH-Anteils (Amortisation) nach § 34 GmbHG der Geschäftsanteil unter, während das Stammkapital unverändert bleibt, sofern es nicht nach § 58 GmbHG herabgesetzt wird. Das Einziehungsentgelt wird zulasten des Bilanzgewinns oder der freien Rücklagen erfasst. Auch die Einziehung der Gesellschaftsanteile g...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.5 Datenbaustein Unfallversicherung (Meldungen von kurzfristig Beschäftigten – Personengruppe 110)

Tz. 82 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Für Meldezeiträume seit 2008 sind auch hier die unfallversicherungspezifischen Daten zwingend anzugeben. Das bedeutet, dass nunmehr auch für kurzfristig Beschäftigte Entgeltmeldungen zu erstatten sind. Der Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV), der die unter den Punkten eins bis vier genannten Felder beinhaltet, ist bei Entgeltmeldungen in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abtretung

Rn. 1396 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Abtretung oder auch Zession genannt ist die vertragliche Übertragung einer Forderung vom alten Gläubiger (Zedent) auf den neuen Gläubiger (Zessionar), § 398 BGB. Es handelt sich um den Austausch des Gläubigers durch Rechtsgeschäft ohne Änderung des Schuldners oder des Inhalts der Forderung. Die Abtretung kann nach § 20 Abs 2 S 2 EStG n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Nießbrauch

Rn. 149 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei der Übertragung eines WG gegen den Vorbehalt des Nießbrauchs handelt es sich insgesamt um einen unentgeltlichen Vorgang. Der Nießbrauchsvorbehalt stellt keine Gegenleistung und damit kein Anschaffungsentgelt dar (BFH vom 24.04.1991, BStBl II 1991, 793). Der Erwerber übernimmt bereits die um das Nießbrauchsrecht geminderte Immobilie. Die...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Beherrschender Gesellschafter

Tz. 12 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Im Verhältnis zwischen einer Kapitalgesellschaft (gGmbH) und ihrem beherrschenden Gesellschafter sind erhöhte Anforderungen zu stellen. Ein Gesellschafter beherrscht seine Gesellschaft, wenn er in der Lage ist, seinen Willen in der Gesellschaft durchzusetzen. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Gesellschafter die Mehrheit der Stimmrech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gesetzlich bedingte Kapitalforderung

Rn. 665 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Hinsichtlich von Verzugszinsen ist nach BFH vom 29.09.1981, VIII R 39/79, BStBl II 1982, 113 eine entgeltliche Kapitalüberlassung auch dann anzunehmen, wenn ein Schuldner mit der Begleichung einer Geldschuld in Verzug gerät und für die Zeit des Verzuges Zinsen zahlt. Zwar sollen Verzugszinsen den Schaden ausgleichen, der dem Gläubiger durch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Wertpapierdarlehen

Rn. 71 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Beim Wertpapierdarlehen werden übertragbare Wertpapiere mit der Verpflichtung übereignet, dass am Ende der Laufzeit vom Darlehensnehmer Papiere gleicher Art, Güte und Menge zurückzugegeben sind (zivilrechtliches Sachdarlehen, § 607 BGB), auch s den früheren § 54 InvG (außer Kraft). Der Darlehensnehmer wird zeitweise Inhaber der darlehensweis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Entgeltliche Übertragung

Rn. 74 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Das Entgelt für die Nutzungsüberlassung von Kapital, das für einen Zeitraum gewährt wird, für den sowohl der Veräußerer/Übertragende als auch der Erwerber Dispositionsbefugnis hatte, ist grds besitzanteilig aufzuteilen. Bis zur Übertragung des KapVerm steht dem Veräußerer/Übertragenden der anteilige KapErtr zu. IdR dürfte dieser KapErtr Teil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 725 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 1 Nr 9 EStG ist zum einen subsidiär gegenüber § 20 Abs 1 Nr 1 EStG . § 20 Abs 1 Nr 9 EStG steht in Konkurrenz zu § 22 Nr 1 S 2 EStG . Hiernach sind stpfl wiederkehrende Bezüge solche, die von einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse außerhalb der Erfüllung steuerbegünstigter Zwecke iSd §§ 52–54 AO gewährt werden und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewinn aus der Übertragung oder Aufgabe

Rn. 1389 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 8 EStG spricht nicht von Veräußerungen, sondern von Übertragung oder Aufgabe von Kapitalanlagen im Zusammenhang mit den in § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG genannten Körperschaften. Hiermit sind somit insbesondere ein Ausscheiden als Mitglied oder Gesellschafter dieser Körperschaften bzw eine Übertragung der Stellung als Mitglied od...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zuteilung von Anteilen ohne Gegenleistung

Rn. 1479 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Dem StPfl müssen Anteile zugeteilt worden sein, ohne dass eine Gegenleistung zu erbringen ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Aktien von einer AG oder einem Dritten ohne zusätzliches Entgelt an die Aktionäre ausgegeben werden und diese nicht aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmittel stammen, sogenannte Bonus- oder Freiakt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anerkannte Entschädigungen

Rn. 52 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abfindung an einen typisch stillen Gesellschafter (s Rn 51); an eine Flugbegleiterin, die von dem ihr tarifvertraglich zustehenden Optionsrecht Gebrauch macht, mit Vollendung des 32. Lebensjahres gegen Zahlung einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis mit der Fluggesellschaft auszuscheiden (BFH vom 08.08.1986, VI R 28/84, BStBl II 1987, 106); a...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Beschäftigen Vereine oder andere Körperschaften oder Organisationen Arbeitnehmer gegen Entgelt, ist grundsätzlich Sozialversicherungspflicht gegeben, weil jedes angestellte (nichtselbständige) Beschäftigungsverhältnis der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Tz. 2 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Werden zwischen dem Arbeitgeber – "Verband/Verein" ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 13. Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft – Umlage U2

Tz. 88 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 In das gesetzliche Ausgleichsverfahren der Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft (U2-Verfahren) sind, anders als bei der Umlage U1, alle Arbeitgeber unabhängig von der Zahl der Beschäftigten einbezogen, auch Arbeitgeber mit ausschließlich männlichen Beschäftigten. Die Mittel zur Durchführung des Ausgleichsverfahrens werden durch eine Umlage au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Wertpapierpensionsgeschäft

Rn. 65 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Für die Einkunftserzielung kommt es nicht darauf an, ob der Rechtsnachfolger im Kapitalüberlassungsverhältnis die Stellung des Kapitalüberlassers endgültig oder nur für eine begrenzte Zeit einnimmt, weil er zur Rückübereignung der Kapitalrückgabeforderung verpflichtet ist. So hat der GrS des BFH v 29.11.1982, 1/81, BStBl II 1983, 272 entschi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Aeroclubs

Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Aeroclubs sind in der Regel steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften, weil sie gemeinnützige Zwecke verfolgen und den Flugsport fördern. Ein Aeroclub dient der Förderung des Sports, s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b). Damit ist der Verein zwar berechtigt, Zuwendungs-/Spendenbestätigungen für Zuwendungen/Spenden auszustellen. Die Mitglied...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. "Sonstige Kapitalforderungen jeder Art" iSv § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG

Rn. 616 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG unterliegen der Besteuerung die Erträge aus "sonstigen Kapitalforderungen jeder Art", wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder geleistet worden ist, auch wenn die Höhe der Rückzahlung oder des Entgelts von einem ungewissen Erei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aab) Erträge beim Pensionsgeber

Rn. 69 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Rspr und Verw stehen in ersichtlichem Widerspruch zu der Anordnung des § 340b Abs 4 HGB , wonach Wertpapiere dem Pensionsgeber zuzurechnen sind (mwN s Haase, INF 2006, 457). Im Schrifttum wird die Ansicht vertreten, dass beim echten Pensionsgeschäft die Zuordnung der Erträge beim Pensionsgeber erfolgen soll; vor allem für die bilanzsteuerrech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelfälle

Rn. 120 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Durch Gewährung eines zinslosen Darlehens verzichtet der Darlehensgeber auf die Erzielung von Einnahmen. Trotzdem kann der Darlehensnehmer das unentgeltlich im Wege des Darlehens überlassene WG seinerseits zur Einkunftserzielung einsetzen. Derartige Gestaltungen sind daher auch zwischen nahen Angehörigen grds anzuerkennen, vgl BFH v 11.01.1...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung

Tz. 33 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Wurde eine geringfügige Beschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt, blieb das Entgelt aus der geringfügig entlohnten Beschäftigung anrechnungsfrei, d. h., die geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) blieb vor 2013 sozialversicherungsfrei. Es sind nunmehr ggf. pauschale Beiträge zur Renten-, Krankenversicherung, pauschale Loh...mehr

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ZErb 02/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Althoff Die außerordentlichen Testamente in der deutschen Rechtsordnung 2023 Nomos, ISBN 978-3-7560-1230-5, 169 EUR Eine Dissertation, die von Musche...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Steuerbegünstigte Einrichtungen dürfen ihre Mittel nur für die satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke verwenden. Insbesondere dürfen die Mitglieder oder Gesellschafter keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln der steuerbegünstigten Einrichtung erhalten (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Dieses generelle Ausschüttungsverbot...mehr

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AGS 02/2024, Beratungshilfe... / II. Änderungen und deren Auswirkungen

Ab dem 1.1.2024 gilt derjenige als bedürftig, dem ein geringeres Einkommen als 20,00 EUR im Monat, gemessen an der obigen Berechnungsmethode, verbleibt. Zwar erscheint es legitim, die Freibeträge anzupassen, denn der starke Anstieg der Regelsätze bei Sozialhilfe und Bürgergeld um rund 12 % wirkt sich nach § 115 ZPO auch auf die Freibeträge bei PKH und damit auch auf die Bera...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3 Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung

Tz. 66 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach § 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI hat der Arbeitgeber in den Fällen der Befreiung von der Versicherungspflicht einer geringfügig entlohnten Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung zu zahlen; dies gilt auch für Versicherte der knappschaftlichen Rentenversicherung. Vor...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3.4 Praktikanten, Studierende

Tz. 71 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach § 172 Abs. 3 Satz 2 SGB VI gilt die Regelung über den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung nicht für Studierende, die nach § 5 Abs. 3 SGB VI rentenversicherungsfrei sind. Dies bedeutet, dass der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung für ordentliche Studierende einer Fachschule oder Hochschule, die ein in ihrer Studien- oder Prüfungsor...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Spendenabzug

Tz. 67 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Ein Stifter kann bei Errichtung einer Stiftung im Hinblick auf das zugewendete Vermögen von der Möglichkeit des Spendenabzuges gemäß § 10b EStG bzw. § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG profitieren. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Stiftung handelt, die gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreit ist. Die Möglichkeit, Spenden als Sonderausgaben abzuzie...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Tz. 77 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Bei den geringfügig entlohnten Beschäftigungen (Personengruppenschlüssel "109") ist die Beitragsgruppe zur Krankenversicherung mit "6" und die Beitragsgruppe zur Rentenversicherung bei Versicherungsfreiheit nach § 230 Abs. 8 Satz 1 SGB VI oder Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1b SGB VI mit "5" bzw. bei Versicherungspflich...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Übergangsregelungen für vor 2013 aufgenommene Beschäftigungen

Tz. 27 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Arbeitnehmer, die in einer bereits am 31.12.2012 bestehenden Beschäftigung kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungspflichtig waren und ein monatliches Arbeitsentgelt zwischen 400,01 EUR und 450 EUR erzielten, blieben in dieser Beschäftigung längstens bis 31.12.2014 versicherungspflichtig. In der Krankenversicherung galt dies nur, wenn...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.3 Meldedaten zur Unfallversicherung

Tz. 80 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Zwischenzeitlich überprüfen die Rentenversicherungsträger im Rahmen der Betriebsprüfung auch die Beitragszahlung zur Unfallversicherung. Aus diesem Grund wurde das Meldeverfahren zur Sozialversicherung ab 2009 um Informationen zur Unfallversicherung erweitert. Beachte! In allen Entgeltmeldungen – Abgabegründe 30 bis 49, 50 bis 57 und 70 bis 72...mehr

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AGS 02/2024, Weyland, Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO

Herausgegeben von Dr. Dag Weyland, Rechtsanwalt. 11. Aufl., 2024. Verlag Franz Vahlen, München. XXI, 2.407 S., 199,00 EUR Seit vielen Jahrzehnten gehört der Feuerich/Weyland, nunmehr Weyland, zu den führenden Standardwerken des anwaltlichen Berufsrechts. Die 10 Autoren stammen sämtlich aus der Praxis und haben schon von Berufs wegen mit dem anwaltlichen Berufsrecht zu tun. Sei...mehr

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zfs 02/2024, Nichterhebung ... / 3 Anmerkung:

Unrichtige Sachbehandlung Erstmals hat ein OLG die Frage bejaht, dass dem Betroffenen im Bußgeldverfahren vor Veranlassung erheblicher Kosten rechtliches Gehör jedenfalls dann zu gewähren ist, wenn die aufgrund der beabsichtigten Beweiserhebung zu erwartenden Kosten das verhängte Bußgeld erheblich überschreiten. Liegt in einem solchen Fall ein Verstoß gegen eine zwingende Rech...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 An- und Abmeldungen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit

Rn. 45 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Es muss eine Tätigkeit aufgegeben oder nicht (mehr) ausgeübt werden. Sie muss zur Einkünfteerzielung geeignet und somit einer Einkunftsart zuzuordnen sein. Das Anknüpfen an eine Tätigkeit verdeutlicht, dass nicht der Beruf als solches aufgegeben werden muss (BFH vom 08.08.1986, VI R 28/84, BStBl II 1987, 106). Eine Tätigkeit wird durch ihre c...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 561 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zinsen aus Lebensversicherungen waren bis VZ 1974 keine Einnahmen aus KapVerm, da sie nach Ansicht des BFH v 20.02.1970, VI R 11/68, BStBl II 1970, 314 weder Ertrag einer Kapitalbeteiligung noch das Entgelt für die Überlassung von Kapital, sondern Rückzahlung im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses darstellten. Sie waren demzufolge nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vermietung und Verpachtung

Rn. 1580 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Zuordnung der Einkünfte zu den Einkünften aus VuV ist die Zwecksetzung des eingesetzten Kapitals. Ist das Kapital dazu bestimmt, unbewegliche WG zu erwerben oder herzustellen, die danach der Erzielung von Einkünften aus VuV dienen, so gehören vor der Kapitalverwendung hieraus erzielte Guthaben- w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zu anderen Einkunftsarten

Rn. 26 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Einkünfte aus KapVerm nach § 20 EStG sind wegen § 20 Abs 8 EStG gegenüber den anderen Einkunftsarten, zB Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus VuV (zB bei der sogenannten Betriebsaufspaltung, s § 15 Rn 314 (Bitz), unechte Betriebsaufspaltung) subsidiär. Verhältnis zu Gewinneinkünften Für die Annahme eines Gewerbebetriebes bedarf ...mehr