Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Kinderbetreuung

Rn. 235 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Leistungen des ArbG zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der ArbN in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind ab 1992 steuerfrei (§ 3 Nr 33 EStG), wenn es sich um Leistungen handelt, die zusätzlich zu dem geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Dabei ist es gleichgültig, ob die Unterbringung und Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schlücking, Steuerliche Behandlung der Umzugskosten und Umzugskostenvergütungen, FR 1981, 610; Seitrich, Die berufliche Veranlassung von Umzugskosten, FR 1984, 34; auf der Springe, Die steuerliche Berücksichtigung der Kosten eines beruflich bedingten Wohnungswechsels, DStZ 1985, 89; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Umzugskosten" (Mai 2020). Verwaltungsanweisungen: BMF vom 21....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Umsatzsteuer auf verdeckte Gewinnausschüttungen

Tz. 29 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aus den vorstehenden Ausführungen folgt, dass die in § 10 Nr 2 KStG neben der USt auf Entnahmen ausdrücklich genannte nabzb USt auf vGA der Regelfall ist. Der die USt auslösenden vGA kann hierbei sowohl ein Tatbestand des § 3 Abs 1b Nr 1 UStG (ustliche Lieferung oder Entnahme eines Gegenstands für unternehmensfremde Zwecke), als auch ein Tat...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 64 & Zu 2. Für Aufhebungsverträge gilt die zwingende Schriftform (§ 623 BGB). Die Einhaltung der Schriftform richtet sich nach § 126 Abs. 2 BGB, sodass grundsätzlich die Unterschriften beider Parteien auf derselben Urkunde erforderlich sind. Nicht formwirksam geschlossene Aufhebungsverträge sind nichtig (§ 125 BGB). Rz. 65 & Zu 3. Der Inhalt des Aufhebungsvertrages ist frei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Verdeckte Einlage eines (Teil-)Betriebs, Mitunternehmeranteils oder der 100%igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 40 Stand: EL 72 – ET: 11/2011 Wird ein (Teil-) Betrieb oder MU-Anteil verdeckt in eine Pers-Ges eingebracht, liegt mangels eines tauschähnlichen Vorgangs, dh einer Übertragung auf die Pers-Ges gegen Erwerb (oder Erweiterung) einer MU-Stellung (dazu s Tz 106ff), keine Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG vor (aA s Reiß, in Kirchhof, 3. Aufl, § 16 EStG Rn 40, der die Werterhöh...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Folgebewertung

Rn. 129 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten AK (vgl. IFRS 16.36ff.). Die Differenz zwischen den während der Laufzeit anfallenden Leasingzahlungen und der auf der Passivseite ausgewiesenen Schuld stellt die Finanzierungskosten des Leasingvertrags dar, die so über die Laufzeit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Wirtschaftliche Dauerverlustgeschäfte – § 8 Abs 7 S 2 1. Hs KStG

Tz. 47 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Zu den begünstigten Dauerverlustgeschäften bei Kap-Ges iSd § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG gehören zunächst die wirtsch Dauerverlustgeschäfte iSd § 8 Abs 7 Satz 2 1. Hs KStG (wirtsch Betätigungen, die aus verkehrs-, umwelt-, sozial-, kultur-, bildungs- oder gesundheitspolitischen Gründen ohne kostendeckendes Entgelt unterhalten werden). Hierzu s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Nicht verhältniswahrende Spaltung; Wertverschiebung zwischen den Anteilseignern infolge der Spaltung

Tz. 411 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Anders als bei einer verhältniswahrenden Spaltung, bei der sich die relativen Beteiligungsverhältnisse der AE der Überträaerin in den Anteilen an dem (den) übernehmenden Rechtsträger(n) fortsetzen, kommt es bei einer nicht verhältniswahrenden Spaltung infolge der Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse zu einer Verschiebung der Beteiligungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines

Tz. 14 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Aufgr der in § 8 Abs 1 S 2 KStG enthaltenen Klarstellung, dass auch bei einem BgA, der nicht mit Gewinnerzielungsabsicht tätig ist, ein Einkommen zu ermitteln ist (s § 8 Abs 1 KStG Tz 486ff), stellt sich die Frage, ob aufgr einer solchen dauerdefizitäre Tätigkeit des BgA eine vGA an seine Träger-Kö anzunehmen ist (s Tz 3ff). Nach dem Willen d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.10 Entgeltliche Änderung der Beteiligungsverhältnisse

Tz. 80 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Ändern sich die Beteiligungsverhältnisse in einer Pers-Ges dergestalt, dass ein Gesellschafter von den übrigen Gesellschaftern gegen eine Zahlung in deren pers Vermögen eine zusätzliche Gewinnbeteiligung und ggf Stimmrechte erwirbt, ist kein Fall des § 24 UmwStG gegeben. Es fehlt an einem Einbringungsvorgang in eine "neue Pers-Ges" als Überne...mehr

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zfs 09/2023, Autozug als öf... / 2 Aus den Gründen:

Die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluss des AG ist zulässig, in der Sache jedoch hat sie – aus den zutreffenden Gründen der angegriffenen Entscheidung, auf die verwiesen wird – keinen Erfolg. Es sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass dem Beschuldigten gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB die Fahrerlaubnis entzogen werden wird, so dass das AG zutreffend di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ehrenamtliche Tätigkeiten

Rn. 75 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ehrenamtlich ist eine Tätigkeit, die entweder im Gesetz selbst oder nach dem Sprachgebrauch herkömmlicherweise so bezeichnet wird, s BFH BStBl II 1972, 844; 1988, 384 (Schätzer einer Landesbrandkasse). Sie wird häufig nebenberuflich, aus ideellen Motiven und in dem Sinne unentgeltlich erbracht, dass nur Auslagenersatz und Verdienstausfall ge...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.5.1 Grundsatz (§ 5 Absatz 1 BsGaV)

76 Ein materielles Wirtschaftsgut ist nach der Vermutungsregelung des § 5 Absatz 1 Satz 1 BsGaV der Betriebsstätte zuzuordnen, in der es genutzt wird, da die Nutzung materieller Wirtschaftsgüter insofern als maßgebliche Personalfunktion gilt (s. auch OECD-Betriebsstättenbericht, Teil I Tz. 75). Unter Nutzung i.S.d. § 5 Absatz 1 Satz 1 BsGaV ist der unmittelbare Verbrauch de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Dauerverlustgeschäft als abgrenzbare Tätigkeit

Tz. 26 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Das Ges verwendet für die zu beurteilenden Aktivitäten die Begriffe Dauerverlust-"geschäft" und "wirtsch Betätigung". Dies spricht uE dafür, dass es für die Anwendung des § 8 Abs 7 KStG nicht auf eine abgrenzbare betriebliche Struktur (Betrieb, Teilbetrieb oÄ), sondern nur auf die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit ankommt. Ebenso s Wallenh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.1 Einbringung gegen Ausweis einer Darlehensforderung gegen die Übernehmerin (oder Gewährung anderer Wirtschaftsgüter durch die Übernehmerin)

Tz. 59 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder eines MU-Anteils in eine Pers-Ges (ausschl) gegen Erwerb einer Forderung gegen die Pers-Ges, welche darlehensweise gestundet wird, ist eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 S 1 EStG; § 24 UmwStG kommt mangels Einräumung oder Erweiterung von Gesellschaftsrechten (dazu s Tz 106ff) nicht zur Anwendung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Abgrenzung zu Lebenshaltungskosten

Rn. 352 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei Aufwendungen, die nach der Lebenserfahrung gleichzeitig der Lebenshaltung zu dienen geeignet sind, die aber in äußerem Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis gemacht werden, ist zu unterscheiden, ob die laufenden Aufwendungen gleichzeitig oder nacheinander beruflichen bzw privaten Bedürfnissen dienen. Zu den nicht abziehbaren Lebenshal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Begrenzte Zuwendungen in Abhängigkeit von den tatsächlich erbrachten Leistungen (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 2 S 1 Hs 2 EStG)

Rn. 147 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Das Trägerunternehmen kann gemäß § 4d Abs 1 S 1 Nr 2 S 1 Hs 2 EStG anstelle der Zuwendungen iHv 0,2 % der Lohn- und Gehaltssumme den Betrag der von der Kasse in einem Wj erbrachten "nicht lebenslänglich laufenden Leistungen" (der "Notfallleistungen", s Rn 141) als BA abziehen. Der Ersatz dieser Leistungen ist jedoch nur insoweit zulässig als...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz gewonnen

Rz. 27 Muster 8.6: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz gewonnen Muster 8.6: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz gewonnen _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Situation Mit dem Urteil hat das Gericht entschieden, dass die von Ihrem Arbeitgeber erklärte Kündigung unwirksam war. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kreussler, Zukunftssicherungsfreibetrag für beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer, DB 1986, 1597; Kreussler, Direktversicherung von ArbN-Ehegatten – Angemessenheit von Prämienaufwendungen – Überversorgung, Anmerkung zu BFH BStBl II 1987, 205, DB 1987, 209; Metz/Paschek, Sind durch Gehaltsumwandlung finanzierte Direktversicherungen auch für "Tarifangestellte" zulässig, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Begriff des Leistungsempfängers (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a S 2 u 3 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Leistungsempfänger iSd Anlage 1 (zu § 4d Abs 1 EStG) ist gemäß § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a S 2 Hs 1 EStG Zitat "jeder ehemalige ArbN des Trägerunternehmens, der von der Unterstützungskasse Leistungen erhält." Das Gesetz nennt seit dem StÄndG 1992 nur noch ehemalige ArbN und nicht auch aktive ArbN. Es soll dadurch ein Missbrauch durch das Verme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Führerscheinkostenerstattung

Rn. 260 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aufwendungen des ArbG zum Führerscheinerwerb durch einen ArbN zur Führung eines als Betriebsfahrzeug ausgestatteten Pkw hält BFH BStBl II 1968, 773 zwar für BA, nicht aber für Arbeitslohn beim ArbN. Es liege eine Annehmlichkeit vor; bedenklich und nach neuer Rspr nicht mehr vertretbar. Aufwendungen des ArbG zum Führerscheinerwerb sind nur d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Werkzeuggeld

Rn. 294 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach BFH BStBl III 1963, 299 blieben auch Werkzeuggelder, die der ArbN für die Benutzung seines eigenen Werkzeugs erhielt, steuerfrei; sie waren kein Arbeitslohn. Hierunter fielen die Entschädigungen des ArbG für arbeitnehmereigene Arbeitsgeräte aller Art (Schreibmaschinen, Fahrräder ua). Die Entschädigungen durften aber die tatsächlichen K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Popp/Albert, Der Begriff des Arbeitslohns unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsveranstaltungen, DB 1984, 632; Offerhaus, Änderung der BFH-Rspr zu den Betriebsveranstaltungen, DB 1985, 1908; Kempf/Starke, StPfl Arbeitslohn bei Betriebsveranstaltungen und Seminaren?, FR 1985, 350; Lienau, Zuwendungen an ArbN im Rahmen von Betriebsveranstaltungen, BB 1985, 1596; von Bornha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Rechtslage ab Kj 2015

Rn. 243 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Gesetzgeber hat durch das ZollkodexAnpG (BGBl I 2014, 2417) in § 19 Abs 1 Nr 1a EStG die Grundsätze der Rspr des BFH (s Rn 236–242) gesetzlich normiert. Danach sind Zuwendungen des ArbG an seine ArbN und dessen Begleitpersonen anlässlich von Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter (Betriebsveranstaltung)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Erholungsurlaub

Rn. 233 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Kostenloser Erholungsurlaub im eigenen Erholungsheim des ArbG ist Arbeitslohn, s BFH BStBl III 1958, 257; ebenso die Gewährung eines Ferienplatzes durch den ArbG, s BFH BStBl III 1957, 279; es liegt nicht nur eine Annehmlichkeit ohne objektive Bereicherung des ArbN vor. Leistet ein Unternehmer als Mitglied einer Gemeinschaft für Erholungshe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 199 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Sind die Ausgaben für die Zukunftssicherung Arbeitslohn, so stellen die späteren Leistungen an den ArbN aus der Versorgungseinrichtung (Pensionskasse des Betriebs, Versicherungsunternehmen) im allgemeinen Renten iSd § 22 EStG dar, s BFH BStBl III 1958, 4; BFH BStBl III 1958, 258 zur Frage der Rentenleistungen an die früheren IG-Farben-Pensi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Änderungen der Rechtsposition des ArbN

Rn. 196 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nicht zum Arbeitslohn gehören Gewinnanteile, die entweder zur Leistungserhöhung bei der Direktversicherung angesammelt, zur Abkürzung der Versicherungsdauer verwandt oder an den ArbN ausgezahlt werden. Werden die Gewinnanteile dagegen nicht zugunsten des ArbN verwandt, sondern zugunsten des ArbG beim Versicherungsunternehmen angesammelt, mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Losgewinn

Rn. 253 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ein Losgewinn des ArbN aus einer vom ArbG iRd betrieblichen Vorschlagwesens durchgeführten Verlosung ist Arbeitslohn, so mit Recht BFH BStBl II 1994, 254 in Abänderung der Rspr vom 19.07.1974, BFH BStBl II 1975, 181. Die Einräumung einer bloßen Gewinnchance führt hingegen nicht zu einem Zufluss von Arbeitslohn (BFH aaO, auch s Rn 149). Arbei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Pensionen, Versorgungsausgleich

Rn. 152 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Pensionszahlungen an den ArbN selbst sind Arbeitslohn nach § 19 Abs 1 Nr 2 EStG. Dies auch dann, wenn der ArbG den ArbN mit unbedeutenden Gehaltskürzungen zum Erwerb des Pensionsanspruchs herangezogen hatte, s BFH BStBl II 1969, 187. Bei eigenen Beiträgen größeren Umfangs lägen Renten vor. Es kommt nicht darauf an, ob der ArbG in die Auszah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Grundstücke

Rn. 273 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die verbilligte Überlassung von Grundstücken hat der BFH zutreffend stets als Arbeitslohn beurteilt, vgl zB die Urteil BFH BStBl II 1968, 698; 1969, 73; 1975, 383; 1975, 182. Zum Zuflusszeitpunkt bei Einräumung von wirtschaftlichem Eigentum an einem Grundstück s Rn 150. Wird ein Grundstück nicht bereits verbilligt überlassen, sondern ledigl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

E. Schmidt, Zur steuerlichen Behandlung von Studienbeihilfen, FR 1982, 609; Klatt, "Steuervermeidungskunst" für Kleinverdiener, DStZ 1986, 348; Dilthey, Hochschulaufwendungen als vorab entstandene WK und BA, FR 1984, 333; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Unterhaltszuschüsse" (Dezember 2015), "Studienbeihilfen" (August 2017). Rn. 171 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Unterhaltszusch...mehr

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AGS 09/2023, Die anwaltlich... / 2. Terminsgebühr (Nr. 4126 VV)

Für die Teilnahme des Rechtsanwalts an der Hauptverhandlung im Berufungsverfahren entsteht die Terminsgebühr Nr. 4126 VV. Für diese gelten die allgemeinen Regeln für die Terminsgebühr aus Vorbem. 4 Abs. 3 VV.[24] Finden während des Berufungsverfahrens noch andere "gerichtliche Termine" außerhalb der Hauptverhandlung statt, wie z.B. eine Haftprüfung oder eine kommissarische V...mehr

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AGS 09/2023, Die anwaltlich... / a) Anwaltliche Mitwirkung

Erforderlich für das Entstehen der Zusätzlichen Gebühr Nr. 4141 VV ist eine anwaltliche Mitwirkung. Die damit zusammenhängenden, in Rspr. und Lit. z.T. umstrittenen, Fragen können hier nicht alle dargestellt werden. Wegen der Einzelh. wird daher verwiesen auf die Ausführungen in der Kommentarliteratur[40] Hingewiesen werden soll jedoch auf folgende Grundsätze:mehr

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AGS 09/2023, Die anwaltlich... / 4. Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV

Auch im Berufungsverfahren kann die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV für Tätigkeiten des Rechtsanwalts im Hinblick auf Einziehung oder verwandte Maßnahmen entstehen.[51] Nach Anm. Abs. 3 zu Nr. 4142 VV entsteht die Gebühr nämlich in jedem Rechtszug, also auch für das Berufungsverfahren. Die Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV entsteht i.Ü. auch dann neben der Verfahrensgebü...mehr

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AGS 09/2023, Die anwaltlich... / 1. Verfahrensgebühr (Nr. 4124 VV)

Für seine Tätigkeiten im Berufungsverfahren außerhalb der Hauptverhandlung verdient der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr Nr. 4124 VV. Für diese gelten die allgemeinen Regeln für die Verfahrensgebühr (Vorbem. 4 Abs. 2 VV).[15] Ausreichend für das Entstehen der Verfahrensgebühr ist jede Tätigkeit des Rechtsanwalts nach Beginn des Berufungsverfahrens (s. III., 1.). Auch die Be...mehr

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AGS 09/2023, Die anwaltlich... / VIII. Beispielsfälle

Beispiel 1: Mehrere Berufungen Gegen das amtsgerichtliche Urteil, das den Angeklagten verurteilt hat, legen sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Die Strafkammer beraumt einen Berufungshauptverhandlungstermin an. In dem Termin erscheint der Angeklagte nicht. Daher wird seine Berufung abgetrennt und nach § 329 Abs. 1 StPO verworfen. Die Berufung ...mehr

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AGS 09/2023, Die anwaltlich... / VII. Erstattungsfragen

In Rspr. und Lit. besteht Streit, ob zu den im Berufungsverfahren ggf. zu erstattenden Kosten auch die Verfahrensgebühr Nr. 4124 VV gehört, wenn die Staatsanwaltschaft ihre zulasten des Angeklagten eingelegte Berufung nach Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Angeklagten, aber vor Begründung des Rechtsmittels durch die Staatsanwaltschaft zurückgenommen hat (vgl. § 473 ...mehr

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§ 4 Baurecht / I. Muster: Mängelansprüche (Bauunternehmer)

Rz. 2 Muster 4.2: Mängelansprüche (Bauunternehmer) Muster 4.2: Mängelansprüche (Bauunternehmer) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihr Auftraggeber macht Mängelansprüche geltend. Folgendes ist zu beachten und ggf. näher aufzuklären: 1. Stehen die behaupteten Mängel im Zusammenhang mit Ihrer Leistung? Liegt das Mangelsymptom nic...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 43 & Zu 2. Da der Vergleich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bewirkt, gilt für ihn die zwingende Schriftform (§ 623 BGB). Die Einhaltung der Schriftform richtet sich nach § 126 Abs. 2 BGB, sodass grundsätzlich die Unterschriften beider Parteien auf derselben Urkunde erforderlich sind. Die Schriftform wird ersetzt durch die Form des gerichtlichen Protokolls (§§ 126 ...mehr

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AGS 09/2023, Erstattung der... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Man mag es nicht glauben Wenn man es gelesen hat, mag man es nicht glauben. Die Aktenversendungspauschale Nr. 9003 GKG KV soll beim ortsansässigen Verteidiger nicht erstattungsfähig sein. Man fühlt sich zurückgesetzt ins vorige Jahrhundert, als um diese Frage gestritten worden ist. Was bei dem Beschluss vor allem sauer aufstößt, ist der Umstand, dass der entscheidende Amts...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.19.6 Kreditinstitutsinterne Darlehensverhältnisse (§ 19 Absatz 6 BsGaV)

229 § 19 Absatz 6 BsGaV erweitert für Kreditinstitute die Möglichkeit, fiktive kreditinstitutsinterne Darlehensverhältnisse i.S.d. § 16 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 BsGaV mit einer längeren Laufzeit anzunehmen, als § 16 Absatz 3 Satz 3 BsGaV dies vorsieht (Beendigung mit Ende des Wirtschaftsjahrs). Die Anerkennung solcher fiktiver kreditinstitutsinterner Darlehensverhältnisse i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Historische Entwicklung und erstmalige Anwendung

Rn. 4 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 4d EStG ist durch § 19 Nr 2 BetrAVG (BGBl I 1974, 3610) in das EStG eingefügt worden. Gemäß § 52 Abs 5a S 2 EStG 1975 war die Vorschrift erstmals für Wj anzuwenden, die nach dem 31.12.1974 endeten. Sie galt daher, im Gegensatz zu den §§ 4b u 4c EStG, noch nicht für Wj, die mit dem Kj 1974 übereinstimmten (s § 4c Rn 4 (Höfer)). Rn. 5 Stand: E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 308 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Vergütungen, die ArbN außerhalb des öffentlichen Dienstes von ihrem ArbG zur Erstattung von Reisekosten erhalten, sind nach § 3 Nr 16 EStG steuerfrei, soweit sie die beruflich veranlassten Mehraufwendungen, bei Verpflegungsmehraufwendungen die Pauschbeträge nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG, nicht übersteigen. In Ergänzung zu § 3 Nr 16 EStG wird...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Werbungskostenersatz und Auslagenersatz, FR 1979, 554; Offerhaus, Werbungskostenersatz durch den ArbG, BB 1982, 978; Giloy, Arbeitslohn durch ersparte Aufwendungen BB 1986, 38; Giloy, Verzicht des ArbG auf Forderungen gegen den ArbN, DStZ 1986, 222; Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Auslagenersatz" (August 2017).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Grundsatz

Rn. 247 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Geschenke vom ArbG sind idR Belohnung der Dienstleistung, deshalb Arbeitslohn. Steuerfreiheit kam in Betracht, soweit es sich um Heirats- und Geburtshilfen gemäß § 3 Nr 15 EStG aF (bis einschließlich VZ 2005) handelte.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gf) Bahncard und Jobticket

Verwaltungsanweisungen: BMF vom 15.08.2019, BStBl I 2019, 875 (Steuerbefreiung nach § 3 Nr 15 EStG idF des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handeln mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (UStAVermG)). Rn. 280a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ersetzt der ArbG seinen ArbN mit umfangreicher Reisetätigkeit die Kosten der Bahncard...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Negative Einnahmen

Rn. 363 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Als WK wurden früher auch die spätere Rückzahlung von Arbeitslohn behandelt. Ihrem Wesen nach sind solche Lohnrückzahlungen keine WK. BFH BStBl III 1964, 184 sieht Zinsrückzahlungen als negative Einnahmen aus KapVerm an, BFH BStBl III 1965, 11 Lohnrückzahlungen als negative Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit; so auch BFH BStBl II 197...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 151 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Für den Begriff des Arbeitslohns ist es gleichgültig, ob es sich um laufende – dazu s § 39b Rn 20 (Mues) – oder um einmalige Bezüge handelt und ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht. Arbeitslohn sind gemäß § 19 Abs 1 Nr 2 EStG auch Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder sowie andere Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen. Witwen un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Versicherungsbeiträge des ArbG

Rn. 178 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Schließt der ArbG für seine ArbN eine Reisegepäckversicherung ab, aus der dem ArbN ein eigener Anspruch gegenüber dem Versicherer zusteht, so führt die Zahlung der Prämien durch den ArbG zu Arbeitslohn. Dieser ist nur dann gemäß § 3 Nr 16 EStG steuerbefreit, wenn sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf Dienstreisen beschränkt. Bezie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Zur lohnsteuerlichen Behandlung von Belegschaftsrabatten nach dem SteuerreformG 1990, BB 1989, 122; Klöckner, LSt 1990, DB 1990, 448; von Bornhaupt, ArbN von dritter Seite gewährte Preisvorteile als Arbeitslohn, BB 1993, 2493; Donderer, Rabattbesteuerung und PreisangabenVO, DB 1994, 1159; von Bornhaupt, Leistungen Dritter als stpfl Einnahme, BB 1999, 1532.mehr