Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

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Restrukturierungsrückstellu... / Zusammenfassung

Überblick Eine Restrukturierung umfasst alle Formen von Prozessen, die auf eine – unter Umständen – tiefgreifende Veränderung im Unternehmen abzielen. Neben einer Reorganisation und Neustrukturierung führt dies auch zu einer Produktänderung und einer Neuorientierung am Markt. Restrukturierungskosten entstehen beim Verkauf oder bei der Aufgabe eines Geschäftszweigs, bei Stillleg...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.12 Sind Personalkosten förderfähig?

Personalkosten, die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind[1], werden pauschal mit 20 % der Fixkosten der Nr. 1 bis 11 der in Ziffer 2.4. aufgeführten Tabelle berücksichtigt. Kosten für Auszubildende sind förderfähig. Darüber hinaus sind Personalkosten und Unternehmerlöhne nicht förderfähig. Dies gilt auch für fiktive/kalkulatorische Unternehmerlöhne sowie Gehälter von Gesc...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.12 Sind Personalkosten förderfähig?

Personalkosten, die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind[1], werden pauschal mit 20 % der Fixkosten der Nr. 1 bis 11 der in Ziffer 2.4. aufgeführten Tabelle berücksichtigt. Kosten für Auszubildende sind förderfähig. Darüber hinaus sind Personalkosten und Unternehmerlöhne nicht förderfähig. Dies gilt auch für fiktive/kalkulatorische Unternehmerlöhne sowie Gehälter von Gesc...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.2 Welche Bedeutung hat die Anzahl der Beschäftigten für die Antragsberechtigung und die Ermittlung der Zuschusshöhe?

Ein Unternehmen ist nur dann antragsberechtigt, wenn es wahlweise zum Stichtag 29. Februar 2020 oder zum Stichtag 31. Dezember 2020 zumindest einen Beschäftigten hatte (unabhängig von der Stundenanzahl). Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe gelten in diesem Sinne für die Zwecke der Überbrückungshilfe III als Unternehmen mit einem Beschäftigten, wenn...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.3 Wie ist die Anzahl der Beschäftigten zu ermitteln?

Als Beschäftigtenzahl soll die Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt werden. Die Anzahl der Beschäftigten eines Unternehmens oder eines Freiberuflers soll auf der Basis von Vollzeitäquivalenten ermittelt werden (Basis: 40 Arbeitsstunden je Woche). Bei der Bestimmung der Vollzeitäquivalente sollten folgende Faktoren berücks...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.2 Welche Bedeutung hat die Anzahl der Beschäftigten für die Antragsberechtigung und die Ermittlung der Zuschusshöhe?

Ein Unternehmen ist nur dann antragsberechtigt, wenn es wahlweise zum Stichtag 29. Februar 2020 oder zum Stichtag 31. Dezember 2021 zumindest einen Beschäftigten hatte (unabhängig von der Stundenanzahl). Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe gelten in diesem Sinne für die Zwecke der Überbrückungshilfe IV als Unternehmen mit einer oder einem Beschäfti...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 2.6 Wie ist die Anzahl der Beschäftigten zu ermitteln?

Als Beschäftigtenzahl soll die Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt werden. Die Anzahl der Beschäftigten eines Unternehmens oder Soloselbständigen ist auf der Basis von Vollzeitäquivalenten zu ermitteln (Basis: 40 Arbeitsstunden je Woche). Bei der Bestimmung der Vollzeitäquivalente sind folgende Faktoren zu berücksichtige...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.2 Welche Bedeutung hat die Anzahl der Beschäftigten für die Antragsberechtigung und die Ermittlung der Zuschusshöhe?

Ein Unternehmen ist nur dann antragsberechtigt, wenn es wahlweise zum Stichtag 29. Februar 2020 oder zum Stichtag 30. Juni 2021 zumindest einen Beschäftigten hatte (unabhängig von der Stundenanzahl). Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe gelten in diesem Sinne für die Zwecke der Überbrückungshilfe III Plus als Unternehmen mit einer oder einem Beschäf...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.5 Sonderregelung zu förderfähigen Kosten in der Reisebranche

Förderfähig sind Provisionen bzw. Serviceentgelte von Reisebüros sowie kalkulierte Margen von Reiseveranstaltern für Reisen (Pauschalreisen, diesen gleichgestellte Reiseleistungen, z. B. Gastschulaufenthalte, oder Reiseeinzelleistungen), die im Förderzeitraum Januar 2022 bis Juni 2022 angetreten worden wären und coronabedingt - aufgrund einer Reisewarnung des Auswärtigen Amt...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.5 Sonderregelung zu förderfähigen Kosten in der Reisebranche

[redaktionelle Anpassung] Förderfähig sind Provisionen bzw. Serviceentgelte von Reisebüros sowie kalkulierte Margen von Reiseveranstaltern für Reisen (Pauschalreisen, diesen gleichgestellte Reiseleistungen, z. B. Gastschulaufenthalte, oder Reiseeinzelleistungen), die im Förderzeitraum Juli 2021 bis Dezember 2021 angetreten worden wären und coronabedingt - aufgrund einer Reise...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.5 Sonderregelung zu förderfähigen Kosten in der Reisebranche

Förderfähig sind Provisionen bzw. Serviceentgelte von Reisebüros sowie kalkulierte Margen von Reiseveranstaltern für Reisen (Pauschalreisen, diesen gleichgestellte Reiseleistungen, z. B. Gastschulaufenthalte, oder Reiseeinzelleistungen), die seit dem 18. März 2020 storniert wurden (Rücktritt eines Teils vom Vertrag) und im Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 angetrete...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.4 Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten gemäß der folgenden Liste ohne Vorsteuer (ausgenommen Kleinunternehmer[1]), die auch branchen-spezifischen Besonderheiten Rechnung trägt. Kosten gelten dann als nicht einseitig veränderbar, wenn das zugrunde l...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.4 Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten gemäß der folgenden Liste ohne Vorsteuer (ausgenommen Kleinunternehmer/innen[1]), die auch branchen-spezifischen Besonderheiten Rechnung trägt. Kosten gelten dann als nicht einseiti...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 1.3 Wer gilt als indirekt betroffen?

Als indirekt Betroffene gelten Unternehmen und Soloselbständige, die nachweislich und regelmäßig (d. h. im Jahr 2019[1]) mindestens 80 Prozent ihrer Umsätze im Sinne der November- und Dezemberhilfe (vergleiche 2.3) mit direkt von den oben genannten Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.[2] Die Betroffenheit endet, wenn die Schließungsverordnung außer Kraft gesetzt oder ...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.1 Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?

Grundsätzlich sind Unternehmen im folgenden jeweils Einzelunternehmen bzw. Unternehmensverbünde) bis zu einem weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb[1] aller Branchen[2] für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 antragsberechtigt, die in einem Monat des Förderzeitraums eine...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.13 Anträge mit einem Födervolumen von mehr als 12 Millionen Euro

Unternehmen, deren Förderung mehr als 12 Millionen Euro beträgt, müssen für das Jahr 2021 folgende Bedingungen erfüllen: Erstens dürfen diese Unternehmen keine Entnahmen, Gewinn- und Dividendenausschüttungen, keine Gewährung von Darlehen der Gesellschaft an Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie keine Rückführung oder Zinszahlung von Gesellschafterdarlehen aufweisen. Dies g...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.13 Anträge mit einem Födervolumen von mehr als 12 Mio. Euro

[redaktionelle Änderung] Unternehmen, deren Förderung mehr als 12 Millionen Euro beträgt, müssen für das Jahr 2021 folgende Bedingungen erfüllen: Erstens dürfen diese Unternehmen keine Entnahmen, Gewinn- und Dividendenausschüttungen, keine Gewährung von Darlehen der Gesellschaft an Gesellschafterinnen und Gesellschafter, es sei denn die Darlehensgewährung ist im Rahmen eines Cas...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.13 Anträge mit einem Födervolumen von mehr als 12 Mio. Euro

Unternehmen, deren Förderung mehr als 12 Millionen Euro beträgt, müssen für das Jahr 2022 folgende Bedingungen erfüllen: Erstens dürfen diese Unternehmen keine Entnahmen, Gewinn- und Dividendenausschüttungen, keine Gewährung von Darlehen der Gesellschaft an Gesellschafterinnen und Gesellschafter, es sei denn die Darlehensgewährung ist im Rahmen eines Cash-Pools verbundener Unte...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.1 Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?

Grundsätzlich sind Unternehmen im folgenden jeweils Einzelunternehmen bzw. Unternehmensverbünde) bis zu einem weltweiten Umsatz von 750 Mio. Euro im Jahr 2020, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb[1] aller Branchen[2] für den Förderzeitraum Juli 2021 bis Dezember 2021 antragsberechtigt, die in einem Monat des Förderzeitraums einen cor...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.1 Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?

Grundsätzlich sind Unternehmen (im folgenden jeweils Einzelunternehmen beziehungsweise Unternehmensverbünde) bis zu einem weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb[1] aller Branchen[2] für den Förderzeitraum Januar 2022 bis Juni 2022 antragsberechtigt, die in einem Monat des Förderzeit...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.1.5 Entgelt und Aufstockung

Das Altersteilzeitentgelt und die Aufstockungsleistungen sind in § 7 geregelt. Die Bemessung des Entgelts richtet sich gem. § 7 Abs. 1 während der Gesamtdauer des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses grundsätzlich nach den sich für entsprechende Teilzeitbeschäftigte nach § 24 Abs. 2 TVöD ergebenden Beträgen. Im Übrigen sind aber die Regelungen im TV FlexAZ und TV Bund unterschi...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.2.2 Entgelt

Bei der Bemessung des Altersteilzeitentgelts werden in § 7 Abs. 1 TV Bund sämtliche tariflichen Entgeltbestandteile erfasst. Sie werden unterteilt in Entgeltbestandteile, die nicht in Monatsbeträgen feststehen, und die übrigen Entgeltbestandteile. Die nicht in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile (§ 21 Abs. 2 TVöD) werden entsprechend dem Umfang der tatsächlich ge...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.3.2 Entgelt und Aufstockung

Hinsichtlich der Entgelte und Aufstockungsleistungen enthält der TV FlexAZ (anders als der TV-Bund) unterschiedliche Regelungen für das Teilzeitmodell und das Blockmodell. Die Regelungen zu den Entgeltleistungen im Teilzeitmodell (§ 7 Abs. 1 TV FlexAZ) unterscheiden sich nur unwesentlich von denen im TV-Bund. Bei der Altersteilzeit im Blockmodell gilt bei der VKA für alle Ent...mehr

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Berechnung des Grundlohns bei steuerfreien Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

Leitsatz 1. Der für die Bemessung der Steuerfreiheit von Zuschlägen zur Sonntags‐, Feiertags- oder Nachtarbeit maßgebende Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum arbeitsvertraglich zusteht. 2. Ob und in welchem Umfang der Grundlohn dem Arbeitnehmer tatsächlich zuf...mehr

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Altersteilzeit / 1.11 Zusätzliche Altersvorsorge

Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist zum 1.1.2001 grundlegend reformiert worden, und zwar für die Arbeitgeber, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) oder bei der Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (ZVK-Saar) Mitglied sind, durch den Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Di...mehr

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Altersteilzeit / 1.6.2 Die Spiegelbild-Theorie des BAG

Bei der Ermittlung der Altersteilzeitvergütung ist strikt zu trennen zwischen dem Entgelt einerseits und der Aufstockungsleistung andererseits. Bemessung des Entgelts im Blockmodell Bei Altersteilzeit im Blockmodell wird in der Arbeitsphase bei ungekürzter Arbeitszeit nur das hälftige Entgelt (zuzüglich Aufstockung) gezahlt. Dadurch wird ein Wertguthaben erarbeitet, welches in...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.1.6 Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit

Bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit besteht nach § 22 Abs. 1 TVöD Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von 6 Wochen. Während dieses Zeitraums erfolgt auch weiterhin die Aufstockung zum Entgelt und zur gesetzlichen Rentenversicherung (§ 7 Abs. 4 TV Bund, § 7 Abs. 5 TV FlexAZ). Dauert die Erkrankung länger, erhält der Beschäftigte nach § 22 Abs. 2 und 3 T...mehr

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Altersteilzeit / 1.15 Störfälle im Blockmodell

Bei Altersteilzeitarbeit im Blockmodell kann es zu einer vorzeitigen Beendigung der Altersteilzeitvereinbarung kommen. In diesen Fällen ist es nicht möglich, dass das während der Arbeitsphase angesparte Wertguthaben vereinbarungsgemäß in der Freistellung aufgezehrt (entspart) wird. Man spricht deshalb von einem sog. "Störfall". Dies können insbesondere folgende Situationen s...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.2.3 Aufstockung

Die Aufstockung des Arbeitsentgelts ist in § 7 Abs. 2 TV Bund geregelt. Bemessungsgrundlage ist das hier speziell in Abweichung zu § 6 Abs. 1 AltTZG definierte Regelarbeitsentgelt. Es erfasst die nach § 7 Abs. 1 TV Bund zustehenden Entgelte zuzüglich des darauf entfallenden sozialversicherungsrechtlichen Teils der vom Arbeitgeber zu tragenden Umlage zur Zusatzversorgungseinr...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.3.4 Tarifregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stellen sich mehrere Fragen mit Blick auf die Altersteilzeit. Corona-Sonderzahlung Gegenstand der Tarifeinigung vom 25.10.2020 war unter anderem eine nach Entgeltgruppen gestaffelte Corona-Sonderzahlung, mit der im Rahmen der Gesamteinigung die Steuerfreiheit derartiger Zusatzleistungen (zusätzlich zum geschuldeten Arbeitsentgelt) genutz...mehr

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Altersteilzeit / 1.15.1 Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung im Störfall

Als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt gilt gem. § 10 Abs. 5 Satz 1 2. Halbsatz AltTZG i. V. m. § 23b Abs. 2 SGB IV das Wertguthaben, höchstens jedoch die Differenz zwischen der für die Dauer der Arbeitsphase maßgebenden Beitragsbemessungsgrenze und dem in dieser Zeit beitragspflichtigen Arbeitsentgelt (sog. Summenfelder-Modell). Diese Differenzen zwischen dem in der Arbeitsp...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.3.6 Tarifvertrag zu Inflationsausgleichszahlungen

Im Rahmen der Tarifeinigung 2023 haben die VKA und der Bund zeitgleich mit der Einigung zum TVöD/TV-V mit den Gewerkschaften den Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) vereinbart. Dieser bildet die Grundlage dafür, dass den Beschäftigten ein Inflationsausgleichsgeld von insgesamt 3.000 EUR (Teilzeit jeweil...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.2.4 Störfall

Die Regelung des Störfalls in § 8 Abs. 3 TV Bund trägt der Rechtsprechung des BAG zu § 9 Abs. 3 TV ATZ [1] Rechnung und stellt ausdrücklich klar, dass lediglich die Aufstockung zum Entgelt in Abzug gebracht werden kann. Die Regelung soll den Beschäftigten im Störfall möglichst so stellen, als sei das Altersteilzeitarbeitsverhältnis nicht begründet worden. Dies folgt aus dem W...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.3.5 TV Fahrradleasing (VKA)

Mit dem „Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020” wurde die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung zugunsten sogenannter Job-Bike-Vereinbarungen geschaffen. Im Wesentlichen besteht die Tarifregelung darin, dass Arbeitnehmer auf einen Teil des Entgelts verzichten können, um damit ...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.1.7 Urlaub

Hinsichtlich des Urlaubs besteht im Teilzeitmodell kein Regelungsbedarf. Der Beschäftigte erhält wie jeder andere Teilzeitbeschäftigte seinen Urlaub gewährt. Sofern sich die Arbeit während der Altersteilzeit auf weniger Wochentage verteilt, verringert sich der Urlaubsanspruch gem. § 26 Abs. 1 Satz 3 TVöD. Erfolgt der Wechsel im Lauf des Kalenderjahres, ist zu beachten, dass ...mehr

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Altersteilzeit / 1.9 Altersteilzeit und Pflegezeit/Familienpflegezeit

Nach der zutreffenden Auffassung der Bundesagentur für Arbeit hat die Pflegezeit folgende Auswirkungen auf die Altersteilzeit: • Pflegezeit liegt vor der Altersteilzeit – Berechnung der bisherigen Arbeitszeit Liegt die Pflegezeit vor Beginn der Altersteilzeitarbeit, bleibt die Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz bei der Ermittlung der bisherigen Arbeitszeit i. S. d. § 6 Abs...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.1.8 Nebentätigkeit/Mehrarbeit

Beschäftigte dürfen während des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses gem. § 9 Abs. 1 TV FlexAZ/§ 9 Abs. 1 TV Bund keine Beschäftigungen oder selbstständigen Tätigkeiten ausüben, die die Geringfügigkeitsgrenze des § 8 SGB IV überschreiten, es sei denn, diese Beschäftigungen oder selbstständigen Tätigkeiten sind bereits innerhalb der letzten 5 Jahre vor Beginn des Altersteilzeit...mehr

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Altersteilzeit / 2.1.1 Die gesetzliche Grundregelung der Altersteilzeit seit dem 1.1.2010

Das Jahr 2010 brachte einen einschneidenden Wandel in die rechtliche Ausgestaltung der Altersteilzeit. Erstattungsleistungen der BA nach § 4 AltTZG sind für neue Altersteilzeitverträge weggefallen. Altersteilzeitvereinbarungen auf Grundlage des TV ATZ aus der Zeit vor 2010 dürften durch Zeitablauf restlos erledigt sein. Damit sind die bisher ungekündigten Altregelungen fakti...mehr

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Altersteilzeit / 1.5 Teilzeitmodell

Als gesetzliches "Regelmodell" ist vorgesehen, dass der Beschäftigte während der gesamten Dauer des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses mit der Hälfte seiner bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit arbeitet und im unmittelbaren Anschluss daran eine Rente wegen Alters in Anspruch nimmt (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG). Dieses Modell wird im Tarifvertrag als "Teilzeitmodell" bezeichnet, ...mehr

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Altersteilzeit / 1.14 Hinweis- und Aufklärungspflichten des Arbeitgebers

Tritt ein Beschäftigter mit dem Wunsch nach Altersteilzeit an den Arbeitgeber heran, empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Aufforderung, eine Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung einzuholen Aufforderung, eine Rentenauskunft der VBL/ZVK einzuholen Hinweis auf den steuerlichen Progressionsvorbehalt Auf Wunsch: Auskunft über das Altersteilzeitentgelt und den Aufstockungsbet...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.1.10 Rente und Zusatzversorgung

Die Halbierung des Entgelts führt nicht zu einer Halbierung der während der Altersteilzeit entstehenden Rentenanwartschaft, da die tarifvertraglichen Regelungen entsprechend dem AltTZG die Aufstockung der Beiträge zur Rentenversicherung auf 80 % des Regelarbeitsentgelts (auf rund 90 % der RV-Beiträge ohne Altersteilzeit) vorsehen. Für die zusätzliche Alters- und Hinterblieben...mehr

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Altersteilzeit / 1.15.2 Rentenversicherung im Störfall

In der Phase der Arbeitsleistung wurden für das Altersteilzeitarbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber bereits zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge von mind. 80 % des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeit – begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 % der monatlichen Beitragsmessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgelt – gezahlt. Die Rentenversicherungsbeiträge wu...mehr

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Feststellung der Ausgangslohnsumme für Zwecke der Erbschaftsteuer

Leitsatz Die Anzahl der Beschäftigten zur Feststellung der Ausgangslohnsumme i.S.d. § 13a Abs. 3 ErbStG und § 13a Abs. 4 ErbStG ist zum jeweiligen Stichtag anhand der auf den Lohn- und Gehaltslisten des Betriebs, gezählt nach Köpfen und nicht nach der Zahl der Stellen, zu ermitteln. Sachverhalt Klägerin ist eine GmbH mit dem Unternehmensgegenstand der Fachkräfteausbildung. Na...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.1.2 Möglichkeit/Inanspruchnahme von Altersteilzeit

Mit Ablauf der Stichtagsregelung am 31.12.2022 endete zwar der tarifvertragliche Rechtsanspruch auf Altersteilzeit, nicht jedoch die grundsätzliche Möglichkeit, Altersteilzeit freiwillig auf gesetzlicher Grundlage zu vereinbaren. Sofern dies beabsichtigt ist, bestehen grundsätzlich keine Bedenken, die tarifvertraglichen Regelungen in Bezug zu nehmen. Dabei ist jedoch zu beac...mehr

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Altersteilzeit / 1.12 Steuerrecht

Die Aufstockungsbeträge, die der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und b AltTZG entrichtet, unterliegen nicht der Steuerpflicht (§ 3 Nr. 28 EStG). Dies gilt auch dann, wenn sie über die im Altersteilzeitgesetz genannten Mindestbeträge hinausgehen. Die Leistungen sind auch weiterhin steuerfrei, obwohl bei ab 2010 begonnener Altersteilzeit die entsprechenden Beiträge...mehr

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Inventur: Wie die Bestandsa... / 6.1.6 Notwendige Unterlagen und Hilfsmittel

Welche Angaben Aufnahmelisten enthalten müssen Zur Vorbereitung gehört auch die Erstellung von Aufnahmelisten, auf denen bereits die Artikelnummer, die Artikelbezeichnung und die artübliche Dimension (Stück, Kilogramm, Meter etc.) vorgedruckt sind. Sie sollen darüber hinaus Felder enthalten, in denen Datum und Zeitraum der Aufnahme, der Aufnahmebereich und Angaben über Bescha...mehr

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Altersteilzeit / 1.10 Rentenversicherung

Seit der Änderung des AltTZG im Juli 2004 muss der Arbeitgeber den Beschäftigten zusätzlich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mindestens in Höhe des Beitrags entrichten, der auf 80 % des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeitarbeit – begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgelt – entfäl...mehr

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Altersteilzeit / 1.6.1 Insolvenzsicherung

Führt eine Vereinbarung über die Altersteilzeitarbeit zum Aufbau eines Wertguthabens (i. d. R. im Blockmodell, aber z. B. auch im Teilzeitmodell mit zurückgehendem Arbeitszeitanteil – siehe Beispiel unter 1.5), das den Betrag des 3-Fachen des Regelarbeitsentgelts nach § 6 Abs. 1 AltTZG einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeit...mehr

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Einkünftekorrektur bei Produktionsverlagerung auf eine Schwestergesellschaft im Ausland

Leitsatz 1. § 1 Abs. 1 des Außensteuergesetzes (AStG) tritt gegenüber anderen Einkünftekorrekturvorschriften (hier: § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes – KStG –) grundsätzlich zurück und kommt nur dann und insoweit zur Anwendung, als die andere Norm in geringerem Umfang Einkünftekorrekturen anordnet (§ 1 Abs. 1 Satz 3 beziehungsweise 4 AStG). 2. Eine Gesamtbetrac...mehr

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Steuerbarkeit von Sachzuwendungen eines Kreditinstituts an seine Privatkunden zur allgemeinen Kundenpflege

Leitsatz Sachzuwendungen eines Kreditinstituts an seine Privatkunden, die der Pflege der Geschäftsbeziehung dienen, führen nicht zur Pauschalversteuerung nach § 37b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes. Normenkette § 37b Abs. 1, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, § 20 Abs. 1 bis 3 EStG, § 118 Abs. 2 FGO Sachverhalt Die Klägerin betreibt ein Kreditinstitut. Sie lud von ihrem Vorstand betre...mehr