Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Verwertung von Sprachwerken

Rz. 61 Unter Sprachwerken in ihrer Allgemeinheit sind solche Werke zu verstehen, bei denen der gedankliche Gehalt mit Mitteln der Sprache ausgedrückt wird.[1] Zu den Sprachwerken gehören insbes. die Schriftwerke der Dichter/Schriftsteller, Autoren, Journalisten, Presseagenturen, Übersetzer und anderer Bearbeiter von urheberrechtlich geschützten Werken, Computerprogramme als ...mehr

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Kündigung / 20.6.2 Abfindung

a) Berechnung Nach § 9 KSchG muss die Abfindung angemessen sein. § 10 KSchG soll die Höhe der Abfindung regeln. Die Vorschrift ist aber nur insoweit konkret, als mit 12 Monatsverdiensten eine Obergrenze gezogen ist (§ 10 Abs. 1 KSchG). Ausnahmen hiervon sind für ältere Arbeitnehmer vorgesehen, die über längere Betriebszugehörigkeit verfügen. Ungeachtet dieser Vorgaben ist inne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Unternehmereigenschaft

Rz. 150 Bei dem Vergütungsberechtigten muss es sich um einen Unternehmer handeln (der Leistungen für sein Unternehmen bezogen hat). Die Unternehmereigenschaft des nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Antragstellers folgt (auch über den 31.12.2009 hinaus – hieran hat sich im Vergleich zu EU-Unternehmern nichts geändert) regelmäßig aus der von ihm gem. § 61a Abs. 4 UStDV vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1.3 Neufassung § 61 UStDV

Rz. 24 Der ab 1.1.2010 neu gefasste § 61 UStDV regelte das Vergütungsverfahren für Antragsteller, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig sind. Abs. 1 bestimmte, dass in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Unternehmer ihren Vergütungsantrag ausschließlich auf elektronischem Weg über das in seinem Ansässigkeitsmitgliedstaat eingerichtete elektronische Portal beim BZS...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3 Umfang der Entschädigung

Rz. 9 Entschädigt werden nur die im JVEG aufgeführten Aufwendungen oder Leistungen in der dort genannten Höhe. Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer erhalten genauso wie Zeugen und Dritte bei Vorliegen der Voraussetzungen gleichermaßen eine Entschädigung nach §§ 5-7 JVEG, also für Fahrtkosten, Aufwand und sonstige Aufwendungen, insbesondere Kopien. Rz. 10 Banken oder Kr...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.4.1 Reisezeiten

Rz. 33 Bei den Reisezeiten ist weiter zu differenzieren. Rz. 34 Besteht die vertraglich geschuldete Hauptleistung des Arbeitnehmers in der Überwindung einer Entfernung, erbringt er Vollarbeit durch das Steuern des Fahrzeugs. Damit liegt Arbeitszeit i. S. d. ArbZG vor. Praxis-Beispiel Fernfahrer, Busfahrer, Taxifahrer Besteht der Zweck des Arbeitsverhältnisses im Steuern von Fah...mehr

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Kündigung / 11.7.1 Tarifliche Unkündbarkeit

Für den öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 2 TVöD Tarifgebiet West) ist dieser Bereich immer noch einer der wichtigsten Anwendungsfälle der sozialen Auslauffrist. Dabei wiederum wird dem Bereich der personenbedingten, krankheitsbedingten Kündigung die größte Relevanz zukommen. Bejaht vom LAG Rheinland-Pfalz für den Fall einer Alkoholkrankheit (ordentlich unkündbar + 70 MdE).[1] Nu...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.2 Beginn und Ende der Arbeitszeit

Rz. 24 Die Arbeit beginnt mit der Aufnahme der tatsächlichen Arbeitsleistung oder dem Anbieten der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung gegenüber dem Arbeitgeber[1], sodass diesem die Arbeitskraft des Arbeitnehmers zur Verfügung steht, auch wenn der Arbeitgeber davon keinen Gebrauch macht. Dementsprechend gehören auch betrieblich verursachte Wartezeiten zur Arbeitszeit i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.8 Verwertung von Darbietungen ausübender Künstler

Rz. 107 Außer den Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst sind auch die Darbietungen ausübender Künstler (z. B. Schauspieler – Film, Fernsehen, Theater –, Sänger, Musiker, Tänzer, Dirigenten, Regisseure, Bühnen- und Kostümbildner) urheberrechtlich geschützt. Diese Schutzrechte sind in §§ 73ff. UrhG abschließend aufgeführt (verwandtes Schutzrecht). Ausübender Künstler is...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1.3 Bereitschaftsdienst

Rz. 12 Eine weitere Erscheinungsform der Arbeit ist der Bereitschaftsdienst. Dabei muss sich der Arbeitnehmer für einen Einsatz jederzeit bereithalten bzw., soweit erforderlich, seine Arbeit unverzüglich wiederaufnehmen können. Zudem besteht eine Ortsvorgabe/-begrenzung außerhalb des privat frei wählbaren Ortsumfelds.[1] Seit 1.1.2004 zählt der Bereitschaftsdienst ebenfalls zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Ansässigkeit im Ausland

Rz. 88 Für die Anwendung der RL 2008/9/EG reicht es aus, wenn der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit des antragstellenden Unternehmers im Ausland (nicht im Erstattungsstaat) liegt. Ob daneben noch ein Wohnsitz im Erstattungsstaat besteht, ist in einem solchen Fall irrelevant. Nach der RL 2008/9/EG kommt es für den Begriff des "nicht im Inland ansässigen Steuerpflichtigen" f...mehr

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Kündigung / 13.5 Besonderer Besitzstand für am 30.9.2005 bereits unkündbare Angestellte

Nach § 34 Abs. 2 Satz 2 TVöD verbleibt es für am 30.9.2005 bereits ordentlich unkündbare Angestellte bei den bisherigen Regelungen des BAT. Die Reichweite der Besitzstandsregelung für die Beschäftigten, die im Zeitpunkt der Überleitung in den TVöD bereits unkündbar waren, bezieht sich nur auf den Ausschluss der ordentlichen Kündigung als solcher, nicht aber auf die sonstigen...mehr

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Kündigung / 9.3 Zweite Voraussetzung: Unternehmerentscheidung

Ausgangspunkt der betrieblichen Maßnahmen, die kausal zu einem Wegfall des Beschäftigungsverhältnisses führen, ist stets eine Unternehmerentscheidung. Der Unternehmer darf grundsätzlich frei über die Zielsetzung sowie die organisatorische und technische Ausgestaltung seines Betriebs entscheiden. Insbesondere steht es ihm frei, geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Schienenbahnverkehr

Rz. 55 Schienenbahnen sind [1] die Vollbahnen (Haupt- und Nebenbahnen) und die Kleinbahnen der Eisenbahngesellschaften sowie die sonstigen Eisenbahnen (z. B. Anschlussbahnen), die Straßenbahnen, die straßenbahnähnlichen Bahnen (z. B. Schienenschwebebahnen) und die Bahnen besonderer Bauart (z. B. Hoch- und Untergrundbahnen sowie Schwebebahnen). Zu den Schienenbahnen gehören au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4.4 Änderungen in § 61a UStDV – Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Vorsteuervergütungsanträgen von im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmern

Rz. 52 In § 61a UStDV wurde Abs. 1 wie folgt neu gefasst: "(1) Der nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer hat den Vergütungsantrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Auf Antrag kann das Bundeszentralamt für Steuern zur Vermeidun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.1 Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

Rz. 486 Der Inlandsbegriff wird ausgehend vom Gebiet der Bundesrepublik Deutschland definiert. Dabei ist im UStG selbst keine weitergehende Definition zum Gebiet der Bundesrepublik Deutschland enthalten. Es muss insoweit von dem Gebiet i. S. d. Völkerrechts ausgegangen werden. Die Staatsgrenzen bestimmen sich dabei durch die mit den Nachbarländern geschlossenen Verträge. Dan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung

Rz. 1 Das in § 18 Abs. 9 UStG und ergänzend in den §§ 59 bis 61a UStDV geregelte Vorsteuervergütungsverfahren war im Rahmen der Anpassung des deutschen Umsatzsteuerrechts an die 6. EG-RL[1] eingeführt worden. Durch das UStG 1980 hatte der Gesetzgeber den Bundesminister der Finanzen erstmals ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Vergütung der Vorsteuerbeträge an nicht im Inl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz[1] sieht in § 1 Abs. 1 JVEG eine Entschädigung von Zeuginnen, Zeugen und eine Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern vor, die von einem Gericht oder einem Staatsanwalt oder der Finanzbehörde, wenn diese das Ermittlungsverfahren selbstständig durchführt, zu Beweiszwe...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1.2 Arbeitsbereitschaft

Rz. 6 Einen Unterfall der Vollarbeit stellt die Arbeitsbereitschaft dar. Wie sich bereits aus § 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG ergibt, zählt sie kraft Gesetz zur Arbeitszeit. Arbeitsbereitschaft liegt begrifflich dann vor, wenn vom Arbeitnehmer eine wache Achtsamkeit im Zustand der Entspannung verlangt wird.[1] Die Belastung während der Arbeitsbereitschaft ist gegenüber der Belastung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Unternehmereigenschaft

Rz. 99 Bei dem Vergütungsberechtigten muss es sich um einen Unternehmer handeln (der Leistungen für sein Unternehmen bezogen hat). Die Unternehmereigenschaft des im EU-Ausland ansässigen Antragstellers folgte für Anträge, die bis zum 31.12.2009 gestellt wurden, regelmäßig aus der von ihm gem. § 61 Abs. 3 UStDV i. d. F. bis 31.12.2009 vorzulegenden Unternehmerbescheinigung. D...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1.4.1 Rufbereitschaft

Rz. 19 Unter Rufbereitschaft wird nach ständiger Rechtsprechung die Verpflichtung des Arbeitnehmers verstanden, sich zu Hause oder an einem anderen Ort seiner Wahl bereitzuhalten, um auf Anforderung des Arbeitgebers die Arbeit zeitnah aufnehmen zu können. Erforderlich ist es, dass der Arbeitnehmer seine ständige Erreichbarkeit sicherstellt.[1] Die vom BAG übernommene Rechtspr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.1 Urheberrechte (§ 1 bis § 69g UrhG)

Rz. 15 Urheber [1]: Zweck des Urheberrechtsgesetzes ist der Schutz des Urhebers von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst.[2] Urheber ist der Schöpfer des Werks [3], d. h. derjenige, der den schöpferischen (künstlerischen, wissenschaftlichen, literarischen, musikalischen, zeichnerischen usw.) Gedanken in einem Werk objektiviert hat. Da nur persönliche geistige Schöpfung...mehr

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Kündigung / 15.2 Weiterbeschäftigungsanspruch

Der Weiterbeschäftigungsanspruch des § 102 Abs. 5 BetrVG bzw. § 79 Abs. 2 BPersVG setzt voraus, dass eine ordentliche Kündigung vorliegt, der Betriebsrat bzw. die Personalvertretung frist- und ordnungsgemäß widersprochen hat, der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhoben hat, der Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigung verlangt hat. Jede einzelne dieser Voraussetzungen muss vorlieg...mehr

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Kündigung / 11.11 Einzelfälle

Es gibt keine absoluten Kündigungsgründe, insbesondere keine Fälle, die eo ipso "wichtiger Grund" wären. Das Arbeitsgericht prüft zunächst, ob Tatsachen vorliegen, die "an sich" einen Grund für einen wichtigen Grund[1] darstellen können. Der Arbeitgeber muss das Vorliegen eines solchen schuldhaften Verstoßes gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten darlegen und beweisen. Ist ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.4 Verlustabzugsverbot bei Organschaft

Rz. 80c Das Gesetz regelt die Wirkungen des § 8c Abs. 1 KStG bei Bestehen einer Organschaft nicht ausdrücklich. Nach Verwaltungsauffassung[1] soll auch das negative Einkommen der Organgesellschaft den Rechtsfolgen des § 8c Abs. 1 KStG unterliegen. Dies ist insbesondere relevant bei unterjährigen Anteilsübertragungen, da sich in diesem Fall die Frage stellt, ob unterjährig be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 8. EG-RL

Rz. 58 In der 8. RL des Rates v. 6.12.1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige[1] – war bis 31.12.2009 das Verfahren zur Erstattung von Vorsteuern an in den Mitgliedstaaten ansässige Unternehmer geregelt. Die RL, die nicht in der MwStSystRL aufge...mehr

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Geschlechtsunabhängige Beza... / 2.2 Lohntransparenz

2.2.1 Entgelttransparenz schon vor der Beschäftigung (Art. 5) Die Lohntransparenz beginnt schon beim arbeitssuchenden Bewerber. Nach Art. 5 hat schon der Stellenbewerber das Recht, vom künftigen Arbeitgeber das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne sowie ggf. einschlägige zur Anwendung kommende Tarifbestimmungen zu erfahren. Diese Informationen sind so frühzeitig bereitzustelle...mehr

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Geschlechtsunabhängige Beza... / 1 Entstehungsgeschichte

Der Grundsatz des gleichen Entgelts ist seit 1957 in den Europäischen Verträgen (vgl. Art. 157 AEUV) verankert. Männer und Frauen sollen in der EU bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit auch den gleichen Lohn erhalten. Im Jahr 2006 wurden mehrere Richtlinien zur Gleichstellung der Geschlechter in Arbeits- und Beschäftigungsfragen in der Richtlinie 2006/54/EG unter dem Eindr...mehr

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Geschlechtsunabhängige Beza... / 2.2.2 Transparenz im laufenden Arbeitsverhältnis

(1) Informations- und Auskunftspflichten (Art. 6, 7) Arbeitgeber sind nach Art. 6 der Richtlinie verpflichtet, ihren Beschäftigten Informationen darüber, welche Kriterien für die Festlegung ihres Entgelts, der Entgelthöhe und der Entgeltentwicklung verwendet werden, zur Verfügung zu stellen. Flankiert wird diese Arbeitgeberpflicht durch im Vergleich zum bisherigen deutschen E...mehr

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Geschlechtsunabhängige Beza... / 2.2.1 Entgelttransparenz schon vor der Beschäftigung (Art. 5)

Die Lohntransparenz beginnt schon beim arbeitssuchenden Bewerber. Nach Art. 5 hat schon der Stellenbewerber das Recht, vom künftigen Arbeitgeber das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne sowie ggf. einschlägige zur Anwendung kommende Tarifbestimmungen zu erfahren. Diese Informationen sind so frühzeitig bereitzustellen, etwa schon in der Stellenausschreibung, dass fundierte und...mehr

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Geschlechtsunabhängige Beza... / 2 Zentrale Inhalte der Richtlinie

Für den europäischen Gesetzgeber waren mangelnde Transparenz von Entgeltsystemen, mangelnde Rechtssicherheit in Bezug auf den Begriff der gleichwertigen Arbeit und Verfahrenshindernisse für Diskriminierungsopfer die maßgeblichen Indikatoren für die Erstellung der Richtlinie (vgl. Erwägungsgrund 11). In den Evaluierungen der Gleichbehandlungsrichtlinie 2006/54/EG wurde festge...mehr

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Geschlechtsunabhängige Beza... / Zusammenfassung

Am 6.6.2023 ist die Europäische Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970) in Kraft getreten. Sie bringt erweiterte Auskunftsansprüche und Berichtspflichten sowie Entschädigungsansprüche bei geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung.mehr

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Geschlechtsunabhängige Beza... / 2.1 Begriff der gleichwertigen Arbeit (Art. 4)

Lohngleichheit soll nicht nur für gleiche, sondern auch für gleichwertige Arbeit gelten. Die Richtlinie überlässt es den Mitgliedstaaten, die erforderlichen Konzepte zu entwickeln, um den Wert der Arbeit zu ermitteln und vergleichen zu können. Kriterien für die Bewertung sind nach Art. 4 Abs. 4 jedenfalls Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen und ggf...mehr

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Geschlechtsunabhängige Beza... / 3 Momentaufnahme und erste Handlungsempfehlungen

Allein aufgrund der Richtlinie besteht für Arbeitgeber in Deutschland noch kein konkreter Handlungsbedarf. Die Richtlinie muss erst durch ein nationales Gesetz umgesetzt werden. Der deutsche Gesetzgeber wird hierfür aber voraussichtlich nicht die dreijährige Umsetzungsfrist voll ausschöpfen müssen, denn seit 2017 besteht in Deutschland bereits das Entgelttransparenzgesetz (E...mehr

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Geschlechtsunabhängige Beza... / 2.2.3 Bessere Durchsetzbarkeit von Arbeitnehmerrechten

Für eine bessere rechtliche Durchsetzbarkeit von Arbeitnehmerrechten sowie einem effektiveren Rechtsschutz sollen folgende Maßnahmen sorgen: a) Schadensersatz und Entschädigung (Art. 16) Beschäftigte, die geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung ausgesetzt sind, sollen Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung erhalten. Wie in europarechtlichen Rechtssetzungen üblich, s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 2.4 Keine Gegenleistung

Rz. 30 Steuern sind nach Abs. 1 nur solche Abgaben, "die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen". Den Betroffenen wird durch die Steuer eine Geldleistungspflicht "voraussetzungslos", also ohne Rücksicht auf eine entsprechende Gegenleistung der öffentlichen Hand zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs eines öffentlichen Gemeinwesens auferlegt.[1] Rz...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Hinzurechnung von Wassernutzungsentgelt gem. § 40 Abs. 1 BbgWG

Eine wasserrechtliche Nutzungsgenehmigung zur Entnahme von Grundwasser stellt eine öffentlich-rechtliche Erlaubnis – und damit ein Recht i.S.d. § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG – dar. Denn mit dem Wassernutzungsentgelt nach § 40 Abs. 1 BbgWG wird der in der Eröffnung der Benutzungsmöglichkeit liegende Vorteil abgeschöpft. Damit stellt es kein Entgelt für eine konkrete Grundwasseren...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Provision für Verpfändung eines Kontoguthabens an Dritten

Die Provision für die Verpfändung eines Kontoguthabens gehört zu den sonstigen Einkünften – und nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, weil die Provision nicht "aus" dem Pfandgut selbst herrührt und zudem weder die Rückzahlung des Kapitalvermögens zugesagt noch ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder geleistet worden ist. Entsprec...mehr

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Lohnsteuerliche Behandlung ... / 2. Grundsätzliches zu Steuerbefreiungen

Geldwerter Vorteil: Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Job-Tickets stellt einen geldwerten Vorteil dar. Einnahmen liegen vor, soweit die Freigrenze von 50 EUR/Monat (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG) überschritten wird. Zahlt der Arbeitnehmer den zwischen Arbeitgeber und Verkehrsträger vereinbarten Preis (H 8.1 (1-4) LStH "Job-Ticket") oder einen höheren Preis, liegt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 6.3.5 Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Rz. 149 Im Steuerrecht, das sich weitgehend an wirtschaftlichen Verhältnissen orientiert, ist der wirtschaftliche Sinn der Vorschrift besonders bedeutungsvoll. Deswegen spielt die wirtschaftliche Betrachtungsweise, auch wenn in der AO eine dem § 1 StAnpG entsprechende Regelung fehlt, bei der Auslegung von Steuernormen eine bedeutende Rolle. Ihr Ziel besteht darin, Rechtsnorm...mehr

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Unredliche Steuervorteile b... / 3. Keine Pflicht zur Abführung der einbehaltenen Lohnsteuer

In Deutschland müssen Reeder die Lohnsteuer (LSt) für die in Deutschland einkommensteuerpflichtigen Seeleute zwar anmelden und von den Seeleuten einbehalten, sie müssen diese Steuer aber nicht – wie andere Unternehmer – an das Finanzamt (FA) abführen.[11] Beachten Sie: Dieser sog. Lohnsteuereinbehalt kommt den Reedern – unabhängig von der Gesellschaftsform – zugute. Folgende V...mehr

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Lohnsteuerliche Behandlung ... / b) Steuerfreiheit des Arbeitgeberzuschusses

Wird der Arbeitgeberzuschuss für das Deutschland-Ticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt, kann er i.R.d. § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei bleiben und ist dann beitragsfrei in der Sozialversicherung (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV). Unerhebliche Aspekte: Dabei ist es gleichgültig, ob das Deutschland-Ticket (auch) für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeit...mehr

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Lohnsteuerliche Behandlung ... / 8. Auswirkungen beim Minijob

Keine Berücksichtigung: Finanzieren Arbeitgeber das 49-EUR-Ticket zusätzlich zum laufenden Lohn, ist dieses bei der Ermittlung des regelmäßigen Verdienstes im Minijob nicht zu berücksichtigen. Verdient ein Minijobber z.B. 520 EUR im Monat, kann er zusätzlich noch das Deutschland-Ticket erhalten, ohne dass sich für den Minijob etwas ändert. Kein beitragspflichtiger Verdienst: ...mehr

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Lohnsteuerliche Behandlung ... / a) Lohnsteuerliche Behandlung des Rabatts i.H.v. 5 %

Nach H 8.1 Abs. 1-4 "Job-Ticket" LStH 2022 ist ein geldwerter Vorteil nicht anzunehmen, wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ein Job-Ticket zu dem mit dem Verkehrsträger vereinbarten Preis überlässt[4]. Beraterhinweis Der von den Verkehrsbetrieben eingeräumte Rabatt i.H.v. 5 % führt daher nicht zu Arbeitslohn und muss nicht in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung au...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Besteuerung eines in Deutschland ansässigen Piloten einer schweizerischen Fluggesellschaft

Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz enthält keine Fiktion des Arbeitsortes. Vergütungen, die ein in Deutschland ansässiger Pilot von seiner Fluggesellschaft mit Geschäftsleitung in der Schweiz für seine nichtselbständige Arbeit an Bord eines Flugzeuges erhält, sind daher gem. Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d i.V.m. Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz von der Besteuerung in Deutschland nur freiz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 6.4.1 Verfassungskonforme Auslegung

Rz. 162 Lässt eine Vorschrift in Anwendung der herkömmlichen Auslegungsmethoden nach Wortlaut, Zweck, Gesetzeszusammenhang und Entstehungsgeschichte mehrere Auslegungsmöglichkeiten zu, von denen nur eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt, so ist die zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führende Auslegung geboten.[1] In diesem Fall erlangt mithin die Verfassung eine ...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 5.4.2 Leistungen der Körperschaft zu einem unangemessen niedrigen Entgelt

Für diese Umsätze gelten die allgemeinen Grundsätze des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Die Umsätze sind steuerbar und ggf. nach § 4 UStG steuerbefreit. Maßgebend für die Bemessungsgrundlage des Umsatzes ist nicht das (zu niedrige) Entgelt, sondern wie bei einer unentgeltlichen Leistung der Einkaufspreis zuzüglich Nebenkosten, die Selbstkosten bzw. die Kosten (Mindestbemessungsgrundl...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 5.4.3 Leistungen eines Gesellschafters zu einem unangemessen hohen Entgelt

Leistet der Gesellschafter im Rahmen seines Unternehmens, erbringt er eine steuerbare Leistung i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Bemessungsgrundlage des Umsatzes ist das überhöhte Entgelt.[1] Die Kapitalgesellschaft kann den (überhöhten) Umsatzsteuerbetrag bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen als Vorsteuer abziehen. Ist der Gesellschafter nicht unternehmerisch tätig, ...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 1.4 Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis bei Zuwendung an beherrschende Gesellschafter

Ein Gesellschafter kann mit "seiner" Körperschaft sowohl aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung, als auch aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses in Rechtsbeziehung treten. Es steht ihm frei, für die Körperschaft unentgeltlich, gegen ein unter dem Üblichen liegenden Entgelt, oder gegen eine angemessene Vergütung tätig zu werden. Im Verhältnis zwischen Gesellschaft und beherr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 7 Gemäß § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer in tatsächlicher Hinsicht unrichtige Belege herstellt und hierdurch ermöglicht, Steuern zu verkürzen oder ungerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Dies kann nach zutreffender Rechtsprechung des BFH auch gegeben sein, wenn vorsätzlich oder leichtfertig für eine Ausfuhrlieferung Rechnungen unterfakturiert e...mehr