Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltfortzahlung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.3 Beweislast

Rz. 34 Der Arbeitnehmer trägt im Prozess vor dem Arbeitsgericht die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die den wichtigen Grund (§ 626 Abs. 1 BGB) darstellen sollen.[1] Allerdings gelten hier zugunsten des Arbeitnehmers anders als bei § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG keine Beweiserleichterungen.mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 2 EFZG beinhaltet die Grundvorschrift zur Entgeltfortzahlung an Feiertagen. Die Feiertagsbezahlung für die in Heimarbeit Beschäftigten und der ihnen Gleichgestellten ist in § 11 EFZG normiert. Im Hotel- und Gaststättengewerbe finden sich zahlreiche tarifvertragliche Sonderregelungen über den Ausgleich für Feiertagsarbeit. Rz. 2 Im Wesentlichen entspricht § 2 EFZG dem ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1.2 Bestehende Arbeitsunfähigkeit

Rz. 14 Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers muss im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung objektiv bereits bestehen oder bevorstehen. [1] Eine künftige Arbeitsunfähigkeit muss so gut wie sicher feststehen und darf sich nicht in einer reinen Vermutung oder in einer vagen Ankündigung erschöpfen.[2] Praxis-Beispiel Eine Arbeitsunfähigkeit steht objektiv si...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Anspruchsumfang

Rz. 11 Gem. § 11 Abs. 2 Satz 1 EFZG beträgt das Feiertagsgeld für jeden Feiertag i. S. d. § 2 Abs. 1 EFZG 0,72 % des in einem Zeitraum von 6 Monaten ausgezahlten reinen Arbeitsentgelts ohne Unkostenzuschläge. Reines Arbeitsentgelt i. S. d. Vorschrift ist die Bruttovergütung vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen und nach Abzug sämtlicher Unkostenzuschläge.[1]...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.2.1 Grundsätzliches

Rz. 38 Der Entgeltbegriff ist im EFZG nicht definiert. Unter Arbeitsentgelt wird ebenso wie bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall der Bruttoverdienst des Arbeitnehmers verstanden, soweit er ihn aufgrund des Arbeitsverhältnisses als Gegenleistung für seine Arbeit erhält.[1] Hierzu zählen außer der Grundvergütung auch laufende Zulagen, wie z. B. Provisionen, Gratifikati...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 8 Die grundsätzlichen Voraussetzungen eines Anspruchs auf Feiertagsgeld ergeben sich – auch für den Bereich der Heimarbeit – grundsätzlich aus § 2 EFZG, da § 11 Abs. 2 EFZG nur hinsichtlich der Anspruchshöhe maßgeblich ist. Rz. 9 Gem. § 2 Abs. 1 EFZG besteht ein Anspruch auf Feiertagsgeld für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt. Der Feiertag mus...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bereits § 1 Abs. 1 EFZG stellt klar, dass das Gesetz zwischen der (Fort-)Zahlung des Arbeitsentgelts an Arbeitnehmer sowie der wirtschaftlichen Sicherung im Bereich der Heimarbeit an gesetzlichen Feiertagen und im Krankheitsfall unterscheidet. Die §§ 10, 11 EFZG nehmen sich der Heimarbeiter an. Die Unterscheidung ist nötig, weil in Heimarbeit Beschäftigte selbst den Ze...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2 Wirksame Kündigung des Arbeitgebers

Rz. 6 Ein Entgeltfortzahlungsanspruch nach §§ 3, 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG setzt voraus, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wirksam gekündigt hat und die Kündigung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt. Eine unter Vorbehalt angenommene Änderungskündigung ist nicht ausreichend.[1] Die Wirksamkeit der Kündigung, d. h., ob und zu welchem Zeitpunkt die Kündigung das Ar...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Entgeltausfallprinzip

Rz. 26 Nach § 2 Abs. 1 EFZG hat der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für den wegen des Feiertags ausgefallenen Arbeitstag das Arbeitsentgelt zu zahlen, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. Nach diesem Entgeltausfallprinzip[1] (früher: Lohnausfallprinzip) muss der Arbeitnehmer so gestellt werden, wie er gestanden hätte, wenn die Arbeit nicht infolge des...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.2.5 Erfolgs- oder leistungsabhängige Vergütung – Akkord, Provision

Rz. 43 Für die erfolgs- oder leistungsabhängige Vergütung enthält § 2 EFZG keine der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entsprechende Regelung (vgl. § 4 Abs. 1a Satz 2 EFZG: Zugrunde zu legen ist der Durchschnittsverdienst bei regelmäßiger Arbeitszeit). Entscheidend ist zunächst, ob eine entsprechende kollektivrechtliche oder individualrechtliche Berechnungsregelung besteh...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5 Prozessuales

2.5.1 Beweislast Rz. 23 Verlangt der Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG), gelten im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Prozesses die allgemeinen Grundsätze zur Darlegungs- und Beweislast im Zivilprozess. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies, dass er die anspruchsbegründenden Tatsachen nach §§ 3 Abs. 1, 3 und 8 ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Anspruch auf Zuschlagszahlung

Rz. 6 § 10 Abs. 1 EFZG gewährt einen Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags zu dem für die Heimarbeit gewährten Arbeitsentgelt. Der Zuschlag soll durch den Anspruchsberechtigten als Rücklage für einen etwaigen Ausfall der Entgeltzahlungen im Krankheitsfall verwendet werden. Demzufolge besteht der Anspruch auf Zuschlagsgewährung unabhängig davon, ob der Anspruchsberechtigte arb...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Erstattungsanspruch der gleichgestellten Zwischenmeister (Abs. 2)

Rz. 12 Zwischenmeister erwerben als Unternehmer keine eigenen Ansprüche auf Zuschlagszahlung nach § 10 Abs. 1 EFZG. Sind sie aber den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt, haben sie gegen ihren Auftraggeber einen Anspruch auf Zahlung der Zuschläge nach § 10 Abs. 1 EFZG, die sie an die von ihnen beschäftigten Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende oder die ihnen Gleichgeste...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.1 Objektive Voraussetzungen

Rz. 9 In objektiver Hinsicht verlangt § 8 Abs. 1 Satz EFZG grundsätzlich, dass der Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung arbeitsunfähig erkrankt ist und der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit zum Anlass für die Kündigung nimmt. 2.3.1.1 Anlasskündigung Rz. 10 Dem Arbeitnehmer bleibt der Entgeltfortzahlungsanspruch aus § 3 Abs. 1 EFZG nach § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Dauer des Entgeltfortzahlungsanspruchs (Abs. 1)

Rz. 35 Die Pflicht zur Entgeltfortzahlung (§§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 EFZG) endet für den Arbeitgeber spätestens nach Ablauf der 6-Wochen-Frist. Der Anspruch endet nur dann zu einem früheren Zeitpunkt, wenn er auch bei einem ungekündigten Arbeitsverhältnis vor Ablauf des 6-Wochen-Zeitraums geendet hätte.[1] Praxis-Beispiel Ende der Arbeitsunfähigkeit durch Genesung des Arbeitnehme...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2 Sinn und Zweck der Vorschrift

Rz. 4 An gesetzlichen Feiertagen besteht ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot nach §§ 9 ff. ArbZG. Damit ist der Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht nach § 275 BGB befreit. Folglich verliert er nach § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB auch den Anspruch auf Arbeitsentgelt. § 2 Abs. 1 EFZG ersetzt diesen Entgeltausfall, indem er einen eigenen Anspruch auf Entgeltfortzahlung schafft...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 8 Entgeltschutz (Abs. 5)

Rz. 16 Gem. § 10 Abs. 5 EFZG sind auf die in § 10 Abs. 1, 2 EFZG vorgesehenen Zuschläge die §§ 23- 25 HAG [1] (Vorschriften über den Entgeltschutz), § 27 HAG (Pfändungsschutz) sowie § 28 HAG (Auskunfts- und Erklärungspflicht über Entgelte), außerdem § 21 Abs. 2 HAG (Mithaftung des Auftraggebers) entsprechend anzuwenden. Nach § 21 Abs. 2 HAG soll der Auftraggeber für die Entgel...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.3 Umfang des Anspruchsausschlusses

Rz. 54 Greift der Anspruchsausschluss des § 2 Abs. 3 EFZG, gilt dies für den ganzen Feiertag. Etwas anderes gilt auch nicht, wenn der Arbeitnehmer vor oder nach dem Feiertag nur teilweise (vgl. hierzu Rz. 52) unentschuldigt von der Arbeit ferngeblieben ist.[1] Bei Arbeitnehmern, die unabhängig von der geleisteten Stundenzahl feste Bezüge für Zeitabschnitte erhalten (z. B. Mon...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 11 EFZG regelt die Höhe der Vergütung der in Heimarbeit Beschäftigten hinsichtlich des Ausfalls von Zahlungen an gesetzlichen Feiertagen in Form eines sog. "Feiertagsgeldes". Wie im Fall der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall können die für Arbeitnehmer geltenden Vorschriften wegen der besonderen Gegebenheiten im Bereich der Heimarbeit nicht ohne Modifikation zur A...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3 Aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 8 Weitere Voraussetzung eines Entgeltfortzahlungsanspruchs nach §§ 8 Abs. 1 Satz 1, 3 Abs. 1 EFZG ist, dass die Kündigung des Arbeitgebers aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers erfolgt. Diese Voraussetzung besteht aus einer objektiven und einer subjektiven Komponente. 2.3.1 Objektive Voraussetzungen Rz. 9 In objektiver Hinsicht verlangt § 8 Abs. 1 Satz EFZG g...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.5.8 Sonderfall: Arbeitsunfähigkeit während der Kurzarbeit

Rz. 23 Gilt in einem Betrieb Kurzarbeit und ist der Arbeitnehmer während dieser Zeit an einem Feiertag arbeitsunfähig erkrankt, hat der Arbeitgeber ihm gem. § 4 Abs. 3 EFZG Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu zahlen. Der Anspruch ist jedoch der Höhe nach unbegrenzt auf das Entgelt, das zu entrichten wäre, wenn die Krankheit nicht eingetreten wäre. Aufgrund dieses in § 2 ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.5.9 Sonderfall: Witterungsbedingter Arbeitsausfall

Rz. 24 Kann in einem Betrieb witterungsbedingt nicht gearbeitet werden, so besteht für den Arbeitnehmer nur nach den allgemeinen Regeln des Leistungsstörungsrechts ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts (z. B. aus § 615 BGB). Tritt ein Feiertag während des witterungsbedingten Ausfalls hinzu, entstünde die widersprüchliche Situation, dass der Arbeitnehmer weder nach § 615 ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2 Vom Arbeitgeber zu vertretender wichtiger Grund

Rz. 32 Die Kündigung des Arbeitnehmers muss durch einen von dem Arbeitgeber zu vertretenden wichtigen Grund veranlasst sein und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer das Verhalten des Arbeitgebers nur zum Anlass einer ordentlichen Kündigung nimmt. Damit nimmt die Regelung des § 8 Abs. 1 Satz 2 EFZG auf die Vorschrift des § 626 Abs. 1 BGB Bezug.[1] Rz. 33 Für das Vorliegen ein...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.5.6 Sonderfall: Dienstplanmäßiger Ausgleichstag, rollierende Wochenarbeitszeit, Leiharbeitsverhältnisse

Rz. 21 Muss ein Arbeitnehmer aufgrund eines Dienstplans, der Arbeitseinteilung auch an Feiertagen vorsieht, an einem Feiertag nicht arbeiten, ist der Feiertag nicht alleinige Ursache für die Freizeit. Deshalb besteht kein Anspruch auf Feiertagsvergütung.[1] Arbeitet ein Arbeitnehmer an 6 Werktagen in der Woche mit einer 5-Tage-Woche und verschieben sich daher seine arbeitsfre...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.2 Gesetzliche Feiertage

Rz. 9 Der Gesetzgeber hat im Entgeltfortzahlungsgesetz den Begriff des Feiertags nicht definiert. Dies ist auch nicht in anderen arbeitsrechtlichen Bestimmungen geschehen. Ein Feiertag ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ein jährlich wiederkehrender weltlicher oder kirchlicher Gedenktag, an dem nicht gearbeitet wird.[1] Letztendlich kann eine genauere Feiertagsdefinition...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.1.5 Arbeit auf Abruf

Rz. 36 Ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer lediglich ein bestimmtes Zeitdeputat vereinbart und der Arbeitnehmer nach dem Arbeitsvertrag verpflichtet, die Arbeit nach Arbeitsanfall zu leisten (§ 12 Abs. 1 Sätze 1 und 2 TzBfG), steht der Arbeitnehmer, wenn er Feiertagsvergütung geltend machen will, vor einem kaum lösbaren Problem: Der Arbeitgeber wird ihn nicht für den Ta...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Pauschalbeiträge / 3.3.2 Berechnung des Arbeitnehmeranteils

Der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung ist Bestandteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmeranteil vom Arbeitsentgelt einzubehalten, in den Beitragsnachweis aufzunehmen und an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu entrichten. Da aber mindestens ein Beitrag i. H. v. 32,55 EUR/Kalendermonat zu zah...mehr

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Personalcontrolling: Person... / 1.1 Fehlzeiten

Dass Schäden, die durch Krankheit entstehen, immens sind für das Unternehmen, ist keine Neuigkeit. Dabei wird aber oft vergessen, dass der Schaden, der dem Arbeitgeber entsteht, nicht nur in der Entgeltfortzahlung besteht. Unberücksichtigt bleibt oft die Mehrbelastung, welche die Kollegen trifft. Zu viel Verantwortung, Leistungsdruck und zu viele Überstunden können gesunde M...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

Rz. 17 Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gehen im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehende Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Inhaber über [1]; das gilt auch für Arbeitsverhältnisse, in denen die Hauptleistungspflichten ruhen, z. B. während der Elternzeit und bei Altersteilzeitverhältnissen in der Freistellungsphase [2]. Neuer Inhabe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.5 Sozialleistungen und vergleichbares Einkommen (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 unterwirft Bezieher von bestimmten Sozialleistungen bzw. Krankentagegeld unter denselben Voraussetzungen der Versicherungspflicht wie bei der Arbeitsförderung. Bei den Sozialleistungen nach Abs. 2 Nr. 1 handelt es sich um Leistungen, die regelmäßig im Rahmen der spezialgesetzlichen Bestimmungen während einer Zeit erbracht werden, die zur Wiedererlangung der Ges...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 2.4 Mitteilung von Arbeitsunfähigkeitszeiten an den Arbeitgeber (Abs. 4)

Rz. 19 Für die Dauer der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ist von Bedeutung, ob die Fortdauer einer Arbeitsunfähigkeit oder deren erneuter Eintritt auf derselben Krankheit beruht. Der behandelnde Arzt teilt solche Daten nur der Krankenkasse, nicht aber dem Arbeitgeber mit. Abs. 4 gibt der Krankenkasse die Befugnis, die notwendigen Daten an den Arbeitgeber zu übermitt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.2 Erkrankungen

Rz. 7 Der Anspruch ruht auch im Falle der Zuerkennung von Krankengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung (seit dem 1.1.2024, zuvor: Versorgungskrankengeld für erkrankte Versorgungsberechtigte nach § 16 BVG), Krankengeld der Soldatenentschädigung (ab 1.1.2025 als Folge der Regelung des Soldatenentschädigungsrechts) oder Verletztengeld (§§ 45 ff. SGB VII) an Arbeitsunfähi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 349 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Absicht des SGB III folgend, Transparenz für die Betroffenen im Gesetz zu schaffen, regeln unterschiedliche Vorschriften die Versicherungspflicht sonstiger Versicherungspflichtiger (§ 26), die Beitragsbemessungsgrundlage für diesen Personenkreis (§ 345), die Beitragstragung (§ 347) und schließlich § 349, an wen und nach welchem Verfahren die Beiträge zu zahlen sind...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 65a Aufwendu... / 2.4 Notwendige Auslagen und Verdienstausfall

Rz. 13 Auslagen sind die Summe der Aufwendungen, um dem Verlangen zum persönlichen Erscheinen bzw. der Untersuchung nachzukommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund größerer Entfernungen und ungünstiger Verkehrswege eine persönliche Vorsprache aufgrund unverhältnismäßiger eigener Aufwendungen unzumutbar für den Betroffenen sein könnte. Das würde sich auch auf die Zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 342 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 § 342 setzt voraus, dass ein in Beschäftigung stehender Arbeitnehmer während dieser Beschäftigung versicherungspflichtig zur Arbeitsförderung ist. Dies richtet sich nach dem Zweiten Kapitel (§§ 24 ff.). Beitragspflichtig ist nur Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen, insbesondere abhängigen Beschäftigung. Rz. 3 Beiträge werden nur von versicherungspflichtige...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 2.3 Für Aufgaben nach dem Arbeitgeberaufwendungsgesetz (Abs. 3)

Rz. 18 Abs. 3 regelt die Übermittlung von der Bundesagentur für Arbeit an die Krankenkassen bezüglich der Benennung der Arbeitgeber, die bestimmte Kosten der Lohnfortzahlung erstattet bekommen. Die Krankenkassen müssen die am Ausgleichsverfahren teilnehmenden Arbeitgeber (bis 30 Beschäftigte, also sog. Kleinbetriebe) kennen. Diese Kenntnis hat die Bundesagentur für Arbeit.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrübung / 7 Sonstige Regelungen

Ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Entgeltfortzahlung wie im Fall des Erholungsurlaubs.[1] Kein Anspruch besteht jedoch auf Zahlung besonderer, urlaubsbezogener Leistungen wie ein vom Arbeitgeber zusätzlich zum Urlaubsentgelt gewährtes "Urlaubsgeld". Auf Antrag erstattet der Bund dem Arbeitgeber das zu zahlende Nettoentgelt[2] f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrübung / 2 Anwendung des Arbeitsplatzschutzgesetzes

Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen der Wehrübung sind im Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) geregelt. Dieses entfaltet Wirkung für den Wehrdienst und gilt daher für den Grundwehrdienst sowie für Wehrübungen. Wichtig Freiwillige Wehrübung Die nachstehenden Ausführungen des ArbPlSchG gelten nur eingeschränkt für eine freiwillige Wehrübung[1], wenn sie alleine die Dauer von 6 ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Hessen / 5 Inanspruchnahme und Übertragung des Bildungsurlaubs (§ 5 HBUG)

Rz. 16 (1) Die Inanspruchnahme und die zeitliche Lage des Bildungsurlaubs sind der Beschäftigungsstelle so frühzeitig wie möglich, mindestens sechs Wochen vor Beginn der gewünschten Freistellung in Textform mitzuteilen. Der Anspruch kann nur geltend gemacht werden für die Teilnahme an nach diesem Gesetz anerkannten oder als anerkannt geltenden Bildungsveranstaltungen. (2) Bei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Baden-Württe... / 8 Fortzahlung des Arbeitsentgelts, Verbot von Erwerbstätigkeit und Benachteiligung (§ 8 BzG BW)

Rz. 52 (1) Während der Bildungszeit und im Fall der Erkrankung während der Bildungszeit wird das Arbeitsentgelt fortgezahlt und entsprechend den §§ 9, 11 und 12 des BUrlG berechnet. (2) Während der Inanspruchnahme der Bildungszeit darf keine dem Zweck dieses Gesetzes zuwiderlaufende Erwerbstätigkeit ausgeübt werden. (3) Niemand darf wegen der Inanspruchnahme der Bildungszeit b...mehr

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Praxis-Beispiele: Insolvenz... / 7 Arbeitsunfähigkeit

Sachverhalt Aufgrund von Liquiditätsproblemen ist am 17.10. über ein Unternehmen das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Betrieb wird zunächst weitergeführt. Für die Monate August, September und Oktober hat der Arbeitgeber keine Löhne und Gehälter mehr gezahlt. Ein Mitarbeiter ist seit dem 10.7. arbeitsunfähig erkrankt und hat bis heute die Arbeit auch nicht mehr aufgenomm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 4.2.3 Fortzahlung des Arbeitsentgelts

§ 14 Abs. 1 ArbPlSchG regelt als Ausnahme die Aufrechterhaltung der Entgeltzahlung trotz Nichterbringung der Arbeitsleistung (Entgeltfortzahlungspflicht) und stellt gegenüber § 616 BGB eine speziellere Regelung dar. Voraussetzung der Entgeltfortzahlung ist der Ursachenzusammenhang zwischen dem Melde- und Vorstellungstermin und dem Arbeitsausfall. Dieser ist auf jeden Fall da...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 4.3 Kostenerstattung

Neben dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung werden weitergehende Aufwendungen im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlprozesses vom Staat erstattet. § 58d Abs. 4 SG regelt für die Erstattung von Aufwendungen für das Beratungsgespräch die entsprechende Anwendung des § 11 Abs. 2 Bundesreisekostengesetz.mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 8.3 Arbeitsunfähigkeit von Wehrdienstleistenden

Ist der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Entlassung arbeitsunfähig erkrankt, so hat er dem Arbeitgeber Nachricht von der Entlassung zu geben und unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu übersenden. Ist die zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankung bereits während des Wehrdienstes eingetreten, so wird die 6-Wochenfrist, während der der Arbeitgeber Entgeltfortzahlun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 5.1 Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Wird der Arbeitnehmer zum freiwilligen Wehrdienst einberufen, so ruht das Arbeitsverhältnis während des Wehrdienstes[1] ab dem Tag des Dienstantritts bis zum Entlassungstag. Damit werden die beiderseitigen Hauptleistungspflichten, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und die Vergütungspflicht des Arbeitgebers, suspendiert.[2] Das Arbeitsverhältnis an sich und die Mitgliedsc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Während § 44 den Personenkreis bestimmt, der bei Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld hat, befasst sich § 46 mit dem Zeitpunkt des Beginns des Anspruchs auf Krankengeld. Dieser Beginn des Anspruchs ist mit dem Entstehen des Stammrechts auf Krankengeld gleichzusetzen. Satz 1 unterscheidet zwischen dem Entstehen des Anspruchs bei Beginn einer stationären Behan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandstätigkeit / 3 Anwendbares Recht

Das auf das Arbeitsverhältnis bei einem Auslandsaufenthalt anwendbare Recht bestimmt sich für Verträge ab dem 17.12.2009 nach der "Rom I-Verordnung" (Rom I-VO).[2] Rechtswahl Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt nach der Rom I-VO in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags.[3] Eine solche Rechtswahl kann auch kon...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.7 Beginn und Dauer der Beschäftigung

Rz. 75 Eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung beginnt regelmäßig, wenn die arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten tatsächlich erbracht werden, also insbesondere die Verpflichtung zur Dienstleistung erfüllt wird. Dabei genügt es grundsätzlich, dass sich der Arbeitnehmer der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers unterstellt, der Arbeitgeber daher den Arbeitnehmer k...mehr

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Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 2.2 Entstehen des Anspruchs in den übrigen Fällen (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 7 Der Anspruch auf das Krankengeld entsteht in den Fällen, in denen an dem entsprechenden ersten Tag keine stationäre Krankenhausbehandlung bzw. keine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung erfolgt, mit dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an. Hierbei ist insbesondere die Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit (§ 44) sowie die Arbeitsunfähigkei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 2.4 Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit: Mitgliedschaftserhalt bei nicht rechtzeitiger ärztlicher Feststellung der Verlängerung (Satz 3)

Rz. 16 Der Anspruch auf Krankengeld bleibt grundsätzlich immer bis zum Ende der bescheinigten Arbeitsunfähigkeitsdauer bestehen. Verlängert sich die auf derselben Krankheit beruhende Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer neuen ärztlichen Bescheinigung, gilt das auch, wenn die ärztliche Feststellung der verlängerten Arbeitsunfähigkeit spätestens am nächsten Werktag nach dem zulet...mehr