Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltordnung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 1.3.1 Entgeltordnung des Bundes

Die Entgeltordnung des Bundes ist zum 1.1.2014 in Kraft getreten. Eine automatische Änderung der Eingruppierung war mit dem Inkrafttreten der Entgeltordnung nicht verbunden. Die Entgeltordnung des Bundes baut im Wesentlichen auf der bisherigen Struktur der eingruppierungsrechtlichen Grundsätze auf und enthält größtenteils die bereits aus der Vergütungsordnung zum BAT bekannte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 1.3.2 Entgeltordnung der VKA

Die zwischen der VKA und den Gewerkschaften verhandelte Entgeltordnung ist zum 1.1.2017 in Kraft getreten. Im Vergleich zum bisherigen Eingruppierungsrecht sind vielfach dort Veränderungen vorgenommen worden, wo sich die tatsächlichen Anforderungen an die Tätigkeit geändert haben. Dies gilt insbesondere für die Gesundheitsberufe und für Beschäftigte in der Informations- und ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 1.3 Eingruppierung (Entgeltordnung)

Bei Vereinbarung des TVöD ist es aufgrund der straffen Zeitvorgabe aus dem Lohnabschluss vom 9.2.2005 (dort wurde das Inkrafttreten des TVöD ab dem 1.10.2005 vereinbart) nicht gelungen, zugleich auch das gesamte bisherige Eingruppierungsrecht abzulösen. Auch teilweise gegensätzliche Auffassungen der Tarifvertragsparteien zur Methodik der Eingruppierung haben eine schnelle Ei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.7.1.4.2 Antrag wegen Inkrafttreten der Entgeltordnung VKA (§ 29b TVÜ-VKA)

Mit Einführung der Entgeltordnung VKA wurden die Beschäftigten, auf welche der TVöD (VKA) Anwendung findet, endgültig den Entgeltgruppen der Entgeltordnung VKA zugeordnet. Ebenso wie bei der Einführung der Entgeltordnung des Bundes fand eine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierungen nicht statt. Die Überleitung erfolgte unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgrup...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.7.1.4.1 Antrag wegen Inkrafttreten der Entgeltordnung Bund (§ 26 TVÜ-Bund)

Mit Einführung der Entgeltordnung wurden die Beschäftigten, auf welche der TVöD (Bund) Anwendung findet, endgültig den Entgeltgruppen der Entgeltordnung des Bundes zugeordnet, ohne dass eine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierungen stattfand. Die Überleitung erfolgte unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigke...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 2.6.3 Entgeltordnung

Die Entgeltordnungen für den Bereich des Bundes und der VKA sehen für verschiedene Beschäftigtengruppen Zulagen vor, die an bestimmte Tätigkeiten geknüpft sind. Hierbei handelt es sich um Entgeltgruppenzulagen (Bund), § 17 TV EntgO Bund; Entgeltgruppenzulagen (VKA: PE zu Abschnitt XXII.); Zulage bei fehlenden 1. oder 2. Angestelltenprüfung (Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3); Funktionsz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 2.1.1 Entgeltgruppe und Eingruppierung

Beschäftigte nach dem TVöD sind in eine Entgeltgruppe eingruppiert. Eingruppierung bedeutet die erstmalige Einreihung in ein Vergütungsschema und besteht in der Zuordnung eines Beschäftigten zu einer bestimmten Entgeltgruppe des Vergütungsschemas nach Maßgabe der dafür gültigen Kriterien[1]. Für die Eingruppierung hält der TVöD in § 12 TVöD an dem aus dem BAT bekannten Grund...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.7 Höhergruppierung und Herabgruppierung (§ 17 Abs. 4 TVöD)

Werden Beschäftigte in eine höhere oder niedrigere Entgeltgruppe eingruppiert, hat in der neuen Entgeltgruppe eine Stufenzuordnung zu erfolgen. Die Grundlagen zur Feststellung der Eingruppierung richten sich seit dem 1.1.2014 für Beschäftigte des Bundes nach dem TV EntgO Bund. Für Beschäftigte, auf welche der TVöD (VKA) Anwendung findet, erfolgt ab dem 1.1.2017 die Eingruppi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 2.3.1 Struktur der Entgelttabelle – Anlage A

Die Entgelttabelle gliedert sich seit 2017 (bzw. im Bereich des Bundes seit 2018) in 17 verschiedene Entgeltgruppen. Zur jeweiligen Entgeltgruppe sind, mit Ausnahme der Entgeltgruppe 1 (hier 5 Stufen), 6 Stufen hinterlegt. Die Tabellenwerte der Entgelttabelle verlaufen nicht gleichmäßig, und zwar weder in den Stufen noch in den Abständen zur nächsthöheren Entgeltgruppe. Bei d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.7.1.3.1 Regelfall

Mit Wirkung zum 1.3.2014 (Bund) bzw. 1.3.2017 (VKA) erfolgt die Höhergruppierung stufengleich. Die Beschäftigten behalten dadurch die bereits in der niedrigeren Entgeltgruppe erreichte Stufe. Das zeitversetzte Inkrafttreten der stufengleichen Höhergruppierung und der Entgeltordnung(en) ist dem Umstand geschuldet, dass Beschäftigte, welche nach Inkrafttreten der jeweiligen En...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.5.2 Besondere Stufenlaufzeiten

Besondere Stufenlaufzeiten sieht das Tarifrecht (TVöD und TVÜ-VKA) für folgende Entgeltgruppen bzw. Beschäftigte vor: In der Entgeltgruppe 1 ist die Stufenlaufzeit linear im Rhythmus von je 4 Jahren ausgestaltet (§ 16 [VKA] Abs. 4 Satz 3 bzw. [Bund] Abs. 5 Satz 3 TVöD), In der Entgeltgruppe 15Ü werden die nächsthöheren Stufen nach einer Stufenlaufzeit von jeweils 5 Jahren erre...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 4.2.1 Bund

Mit Inkrafttreten der Entgeltordnung zum 1.1.2014 wurde die leistungsorientierte Vergütung im Geltungsbereich des Bundes quasi abgeschafft. Das Volumen des Leistungsentgelts wurde zur teilweisen Kompensation der sich durch die Entgeltordnung ergebenden Mehrbelastungen verwendet. Lediglich in den Bundesbehörden, welche bisher die leistungsorientierte Vergütung umgesetzt haben,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.3 Stufen der Entgeltgruppen 2 bis 15

Die Entgeltgruppen 2 bis 15 beinhalten jeweils 6 Stufen. Für den Bund wurde mit der Tarifeinigung vom 29.4.2016 die Stufe 6 für alle Entgeltgruppen eingeführt (§ 16 Abs. 1 [Bund] TVöD). Bis zum 29.2.2016 gab es in den Tabellenwerten des Bundes ab den Entgeltgruppen 9a bis 15 nur 5 Stufen; Stufe 5 war die Endstufe. Diese bisherige, differenzierte Regelung war erforderlich, da...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 2.3.3 Struktur der Entgelttabelle – Anlage C

Die in der Anlage C zum TVöD-V bzw. TVöD-B für die Beschäftigten kommunaler Arbeitgeber im Sozial- und Erziehungsdienst geregelte Entgelttabelle enthält 16 Entgeltgruppen. Die Entgelttabelle beginnt mit der Entgeltgruppe S 2 und endet bei Entgeltgruppe S 18. Die Entgeltgruppen S 13Ü und S 16Ü sind nicht in der Anlage C abgebildet. Diese Entgeltgruppen resultieren aus der Übe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 1.2 Einheitliche Tabelle

Das Bezahlsystem des TVöD sieht eine einheitliche Entgelttabelle vor, in der die bisher 15 Vergütungsgruppen für Angestellte, die 14 besonderen Vergütungsgruppen für die Angestellten im Pflegedienst (Kr.-Tabelle) und die 17 Lohngruppen für Arbeiter zusammengefasst wurden. Die Entgelttabelle gliedert sich seit 2017 (bzw. im Bereich des Bundes seit 2018) in 17 verschiedene Ent...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.7.1.4.3 Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung – Rückwirkende Höhergruppierung

Es sind aber Fälle denkbar, dass Beschäftigte unabhängig vom Inkrafttreten der Entgeltordnung Bund oder VKA eine Überprüfung der Eingruppierung beantragt haben. Unter Umständen kann diese Überprüfung einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen (z. B. weil tägliche Arbeitsplatzaufzeichnungen ausgewertet werden müssen). Gemäß § 17 Abs. 1 TVÜ-Bund/VKA i. V. m. § 22 BAT/BAT-O bzw...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.5.1 Durchschnittliche Stufenlaufzeit

Die erforderliche Zeit für das Aufrücken in die nächsthöhere Stufe ist in den Entgeltgruppen 2 bis 15 degressiv ausgestaltet, d. h., die Zeit verlängert sich von Stufe zu Stufe um jeweils 1 Jahr. Aus den Stufenlaufzeiten ergibt sich, dass ein Beschäftigter ohne Veränderung der Entgeltgruppe u...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 2.5.8.5.1 Zulage für Fachärztinnen/Fachärzte

Die in die Entgeltgruppe 15 eingruppierten Ärtzinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte nach Teil B Abschnitt II Ziffer I der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) erhalten eine monatliche Zulage in Höhe von 300,00 EUR.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.6.2.1 IT-Fachkräftezulage (Bund)

Der Bund hat mit Rundschreiben vom 7.1.2009[1] für die Zeit zwischen dem 1.1.2009 und dem 31.12.2010 zugelassen, dass in den Entgeltgruppen 10 bis 15 eine außertarifliche "IT-Fachkräftezulage" bis zu einer Höhe von 1.000 EUR monatlich für bis zu 5 Jahren gezahlt werden kann. Der Zeitraum zur Anwendung der IT-Fachkräftezulage wurde mit Rundschreiben vom 12.12.2012 bis zum 31....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 2.2.6.2 Notfallsanitäter

Des Weiteren wurde für Notfallsanitäter mit Inkrafttreten der Entgeltordnung eine Entgeltgruppe N geschaffen. Die Tabellenwerte der Entgeltgruppe N finden sich in Nr. 2 Satz 1 der Anlage D.14 zum TVöD-V (entspricht § 58 Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 BT-V); sie verändern sich bei allgemeinen Entgeltanpassungen um denselben Prozentsatz bzw. im selben Umfang wie die Tabellenwerte der Ent...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.7.1.2.2 Auswirkungen von Tariferhöhungen

Nach Tarifsteigerungen ist bei Beschäftigten, die noch einen (seit 1.2.2017 statischen) Garantiebetrag erhalten, eine Anpassung des Entgelts vorzunehmen. Praxis-Beispiel Eine Beschäftigte wurde zum 1.11.2015 aus EG 9 Stufe 4 (3.383,71 EUR) in EG 10 Stufe 3 (3.468,92 EUR) höhergruppiert. Die Entgeltdifferenz betrug 85,21 EUR, sodass gem. § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD ein Anspruch au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 2.2.5 Anlage E ("P-Tabelle") – Beschäftigte in Pflegeberufen

Für Beschäftigte in Pflegeberufen gilt die zum 1.1.2017 mit Inkrafttreten der Entgeltordnung eingeführte P-Entgelttabelle (Anlage E zum TVöD-K bzw. TVöD-B). Damit werden die bisherigen besonderen Tabellenwerte, welche in der Anwendungstabelle KR (Anlage 4 TVÜ-VKA) aufgeführt waren, abgelöst. In § 15 Abs. 2.1 Satz 2 TVöD-K (entspricht § 52 Abs. 1 BT-K) und § 15 Abs. 2.1 Satz 2...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.7.5 Sonderfall – Wechsel aus dem Sozial- und Erziehungsdienst bzw. dem Pflegedienst in den Verwaltungsdienst und umgekehrt

Zum 1.11.2009 haben die Tarifvertragsparteien für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst gesonderte Eingruppierungsbestimmungen (Anlage zu Abschn. VIII. Sonderregelungen [VKA], § 56 BT-V) und eine gesonderte Tabelle (Anlage C zu § 15 TVöD) geschaffen. Die Beschäftigten wurden aus den Entgeltgruppen, denen sie bei Inkrafttreten des TVöD gem. Anlage 1 bzw. 3 zu § 17 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.7.5.1.3 Herabgruppierung

Im Fall der Herabgruppierung findet die Regelung des § 17 Abs. 4 Satz 5 TVöD Anwendung. Die Stufenzuordnung in die neue Entgeltordnung erfolgt somit stufengleich. Praxis-Beispiel Eine Beschäftigte ist in S 8a eingruppiert und erhält Entgelt der Stufe 3 (2.959,36 EUR). Aus gesundheitlichen Gründen muss sie aus dem Sozial- und Erziehungsdienst in den allgemeinen Verwaltungsdien...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.7.1.3.2 Sonderfälle

Höhergruppierung aus Entgeltgruppe 9a in Entgeltgruppe 9b Im Geltungsbereich der Regelungen des TVöD/VKA gelten für Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a bei Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9b Sonderregelungen. Beschäftigte, welche in eine Entgeltgruppe 9a eingruppiert sind und nach dem 1.3.2017 aufgrund der dauerhaften Übertragung höherwertiger Tätigkeiten in Entgeltgruppe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 4.2.1.2 Zielgröße

Die Zielgröße für das Volumen der variablen, leistungsdifferenzierten Bezahlung ist mit 8 % des Jahresentgelts (ständige Monatsentgelte) definiert. Dabei gibt es keinen Automatismus, d. h. das zunächst vereinbarte Volumen von 1 % gilt so lange, bis ein höherer Prozentsatz vereinbart wurde. Die weitere Anhebung des Volumens der Leistungsbezahlung sollte ab 2010 für den Bund nu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.6.2.2 Fachkräftezulage (VKA)

Im Jahr 2011 hatte die Mitgliederversammlung der VKA[1] ebenfalls beschlossen, die Zahlung einer IT-Fachkräftezulage zuzulassen. Die Zulage sollte genauso wie beim Bund für die Dauer von bis zu 5 Jahren i. H. v. bis zu 1.000 EUR monatlich gezahlt werden dürfen, wenn diese Maßnahme zur Gewinnung von IT-Fachkräften oder zur Vermeidung von Abwanderungen erforderlich war. Damit ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.1 Allgemeines

Während die Eingruppierung in die jeweilige Entgeltgruppe den vertikalen Verlauf der Entgelttabelle bestimmt, sind durch § 16 TVöD der horizontale Verlauf und damit die finanziellen Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der jeweiligen Entgeltgruppe geregelt. Mit Ausnahme der Entgeltgruppe 1 sind den Entgeltgruppen des TVöD grundsätzlich 6 Stufen zugeordnet. Innerhalb der Stufen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 2.4.1 Entgeltgruppe 1

Mit der EG 1 ist im TVöD eine echte Niedriglohngruppe eingeführt worden. Seit dem 1.4.2021 beträgt das Einstiegsentgelt 1.979,88 EUR im Monat (ab 1.4.2022: 2.015,52 EUR). Im Bereich des Bundes waren die Tätigkeitsmerkmale für eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 1 bis zum 31.12.2013 in der Anlage 4 TVÜ-Bund geregelt. Seit dem 1.1.2014 finden sich diese Tätigkeitsmerkmale im ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 2.6 Sonstige Entgelte

Der TVöD, der TVÜ-Bund/VKA und die Entgeltordnungen für den Bereich des Bundes und für den Bereich der VKA weisen neben dem Tabellenentgelt noch weitere Entgelte aus, die den Beschäftigten unter den jeweiligen tarifvertraglichen Voraussetzungen zustehen. Bei allgemeinen Entgeltanpassungen werden diese Entgelte nur erhöht, soweit sich ihre Dynamisierung bereits unmittelbar au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.5.3 Mitbestimmung – Stufenlaufzeit

Die Stufenzuordnung nach Ende der regulären Stufenlaufzeit ist im Bereich des Personalvertretungsrechts nicht mitbestimmungspflichtig, da es sich üblicherweise um Routinevorgänge und nicht um die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe handelt. In diesen Fällen handelt es sich nicht um einen einheitlichen Vorgang der Einordnung in die Entgeltgruppe verbunden mit der Zuordnung d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitgeberrichtlinie der V... / Beschluss der Mitgliederversammlung der VKA vom 12. November 2021

Auf dem Arbeitsmarkt gibt es eine erheblich gestiegene Nachfrage nach Fachkräften, insbesondere im IT-Bereich sowie nach Ingenieurinnen und Ingenieuren. Um bei der Gewinnung und der Bindung dieser Fachkräfte marktfähig zu sein und mit anderen Arbeitgebern konkurrieren zu können, bedarf es nach Tätigkeiten und Regionen unterschiedlicher Anreize, die mit den tariflichen Arbeits...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / 4. Sonderregeln Verkehr

Rz. 5 Wettbewerbsrechtliche Sonderregeln für den Bereich des Eisenbahnwesens finden sich im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) und im Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG). Eisenbahnunternehmen haben angrenzenden Eisenbahnen den Anschluss an ihre Infrastruktur zu gestatten (§ 13 Abs. 1 AEG); sie haben einen Anspruch auf Zugang zu Eisenbahnanlagen für alle Arten von Schienengüte...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 2.8.4 Zulagen im Heimerziehungsdienst

Für den Fall, dass Beschäftigten Zulagen im Heimerziehungsdienst gezahlt werden, erhalten die Praktikantinnen/Praktikanten unter denselben Voraussetzungen die entsprechende Zulage in voller Höhe (§ 9 Abs. 3). Die Praktikantin/der Praktikant muss sonach eine Tätigkeit verrichten, die bei den Beschäftigten die Zahlung einer Zulage i. S. d. Protokollerklärung Nr. 1 zum Teil B A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
TVöD – Tarifgebiet Ost / 5.5 Ausbildungs- und Prüfungspflicht

Die Vorschriften zur Ausbildungs- und Prüfungspflicht (Nr. 7 der Grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA)) gelten jeweils nur im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saar und Schleswig-Holstein. Somit gelten diese Vorschriften u....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
TVöD – Tarifgebiet Ost / 3 Entgeltregelungen

Sowohl der TV-V als auch der TVöD haben zunächst Differenzierungen beim Tabellenentgelt dergestalt vorgenommen, dass im Tarifgebiet Ost ein bestimmter Bemessungssatz (Prozentsatz) bezogen auf die jeweiligen West-Tabellen zur Anwendung kam. Diese Differenzierung wurde schrittweise aufgehoben und endgültig ab dem Jahr 2010 beseitigt. Auch Differenzierungen bei Entgeltzulagen (z....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Erweiterung des Direktionsrechts

Rz. 809 Problematisch sind die Klauseln, mit denen das Direktionsrecht des Arbeitgebers über den gesetzlich durch § 106 GewO gezogenen Rahmen hinaus erweitert werden sollen. Derartige Klauseln (siehe oben Rdn 806) unterliegen im vollen Umfang der AGB-rechtlichen Billigkeitskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB sowie der Unklarheitenregelung in § 305c Abs. 2 BGB und dem Transp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vorübergehende höherwertige... / 2.2 Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten gem. § 14 TVöD bei Beschäftigten, die zum 1.1.2017 in die Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA übergeleitet worden sind, § 29 ff. TVÜ-VKA

Die Höhe der persönlichen Zulage gem. § 14 Abs. 3 TVöD ist nicht für die gesamte Dauer der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit festgelegt, sondern dynamisch ausgestaltet. Bei der Berechnung der monatlich auszuzahlenden persönlichen Zulage ist zeitabschnittsweise auf die aktuelle Tarifsituation und die aktuellen persönlichen Umstände des Beschäftigten abzustellen.[1] Dami...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vorübergehende höherwertige... / 1 Einleitung

Die neuen Eingruppierungsregelungen der §§ 12 und 13 TVöD (VKA) sowie die Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA sind durch die Änderungstarifverträge Nr. 11 zum TVöD und Nr. 10 zum TVÜ-VKA vom 29.4.2016 mit Wirkung zum 1.1.2017 in Kraft getreten. Im Bereich des Bundes sind die zentralen Eingruppierungsgrundsätze ebenfalls in den §§ 12 und 13 TVöD (Bund) geregelt un...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vorübergehende höherwertige... / 4.1 Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

Ein Anspruch auf eine Zulage besteht nur dann, wenn sich eine höhere Eingruppierung (Entgeltgruppe) ergibt. Die infrage stehende Tätigkeit muss somit einer höheren Entgeltgruppe in der Entgeltordnung zugeordnet sein als die Entgeltgruppe, in der der Beschäftigte vor Übertragung der anderen Tätigkeiten eingruppiert war. Die Höhe der Zulage richtet sich dann nach § 14 Abs. 3 TV...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vorübergehende höherwertige... / 3 § 14 TVöD

§ 14 TVöD regelt die nur vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung höherwertiger Tätigkeiten und die Bemessung einer entsprechenden persönlichen Zulage für einen Beschäftigten nach Übertragung einer anderen Tätigkeit, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Eingruppierung als seiner Eingruppierung entspricht. Außerdem kann nach § 14 Abs. 2 TVöD durch landesbezirklichen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vorübergehende höherwertige... / 6 Höhe der Zulage nach § 14 Abs. 3 TVöD

Wie bereits oben ausgeführt, ist die Höhe der Zulage nach § 14 Abs. 3 TVöD nicht für die gesamte Dauer der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit festgelegt, sondern dynamisch ausgestaltet. Bei der Berechnung der monatlich auszuzahlenden persönlichen Zulage ist zeitabschnittsweise auf die aktuelle Tarifsituation und die aktuellen persönlichen Umstände des Beschäftigten abzu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vorübergehende höherwertige... / 6.6 Überleitung

Für die in die Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) übergeleiteten Beschäftigten ist die Entgeltgruppe, in der sie am 31.12.2016 eingruppiert waren, für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit besitzstandsgesichert (§ 29a Abs. 1 TVÜ-VKA). Die besitzstandsgesicherte Entgeltgruppe ist Ausgangspunkt der Prüfung, ob eine höherwertige Tätigkeit vorliegt. Eine nur vorübergehend...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Aktuelle Änderungen des TVöD sowie der Entgeltordnung (Tarifpflege)

Einführung Die Tarifvertragsparteien haben Regelungen zur "Tarifpflege" im Bereich des TVöD mit Wirkung zum 1.1.2020 und im Bereich der Entgeltordnung rückwirkend zum 1.10.2019 vereinbart. Nachfolgend eine Übersicht über die einzelnen Regelungen. I. Änderungen des TVöD (Inkrafttreten 1.1.2020) 1. Änderung der Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehend...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Aktuelle Änderungen des TVö... / II. Änderungen zur Entgeltordnung (Inkrafttreten 1.10.2019)

1. Wissenschaftliche Hochschulbildung/Hochschulbildung Die Definitionen zur Wissenschaftlichen Hochschulbildung bzw. zur Hochschulbildung sind für die Tarifbereiche des Bundes und der VKA vereinheitlicht und an die aktuelle Entwicklung der Vereinheitlichung von Studienabschlüssen auf europäischer Ebene angepasst worden. Es wird nunmehr stärker nach Art und Qualität des Abschl...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Aktuelle Änderungen des TVö... / 3. Inkrafttreten

Die Änderungen zur Entgeltordnung sind rückwirkend zum 1.10.2019 in Kraft getreten.mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Aktuelle Änderungen des TVö... / Einführung

Die Tarifvertragsparteien haben Regelungen zur "Tarifpflege" im Bereich des TVöD mit Wirkung zum 1.1.2020 und im Bereich der Entgeltordnung rückwirkend zum 1.10.2019 vereinbart. Nachfolgend eine Übersicht über die einzelnen Regelungen.mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Aktuelle Änderungen des TVö... / 2. Ingenieurinnen und Ingenieure

In der Vorbemerkung Nr. 1 zu Teil A Abschn. II Ziffer 3 (Ingenieurinnen und Ingenieure) der Anlage 1 zum TVöD-Entgeltordnung (VKA) ist die Anforderung, die Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" führen zu müssen, gestrichen worden. Dies deshalb, weil teilweise in der betrieblichen Praxis die Verleihung der Berechtigung zur Führung dieser Berufsbezeichnung selbst da...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Aktuelle Änderungen des TVö... / 1. Wissenschaftliche Hochschulbildung/Hochschulbildung

Die Definitionen zur Wissenschaftlichen Hochschulbildung bzw. zur Hochschulbildung sind für die Tarifbereiche des Bundes und der VKA vereinheitlicht und an die aktuelle Entwicklung der Vereinheitlichung von Studienabschlüssen auf europäischer Ebene angepasst worden. Es wird nunmehr stärker nach Art und Qualität des Abschlusses und nicht mehr nach dem Typus der Hochschule dif...mehr