Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltpunkte

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.5 Keine Anpassung von Zusatzleistungen

Rz. 15 Angepasst werden nur Teile der Rente, die auf Entgeltpunkten beruhen. Nicht dynamische Rententeile (Festbeträge) werden – wie schon nach früherem bis 1991 geltenden Recht – nicht angepasst. Das betrifft insbesondere Steigerungsbeträge aus der Höherversicherung (§ 269) und Kinderzuschüsse (§ 270); vgl. hierzu auch GRA der DRV zu § 65 SGB VI, Stand: 12.7.2021, Anm. 2.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.2.1 (Vorläufiges) Durchschnittsentgelt für das vergangene und das folgende Kalenderjahr (Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2)

Rz. 21 Neben der Ermächtigung zur Bestimmung des aktuellen Rentenwerts und zur Bestimmung des Ausgleichsbedarfs erfasst Abs. 2 Satz 1 auch die Ermächtigung zur Bestimmung des Durchschnittsentgelts aller Versicherten in Anl. 1 zum SGB VI (vgl. § 70 Abs. 1) für das jeweils vergangene Kalenderjahr (Nr. 1) und zur Bestimmung des vorläufigen Durchschnittsentgelts aller Versichert...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.9 Rechtsschutz

Rz. 20 Die Rentenanpassung jeweils zum 1.7. eines Jahres trifft Regelungen zur Rentenhöhe. Insoweit ist dem jeweils zuständigen Sozialgericht bei einer hiergegen erhobenen Klage eine Überprüfung ermöglicht (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 31.1.2020, L 14 R 126/19). Rentenanpassungsmitteilungen, die auf einer eigenständigen Rechtsgrundlage beruhen – nämlich auf §§ 65, 68, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Begrenzung des Geschie... / aa) Versorgungsnachteile aus der Ehezeit

Rz. 71 Dass F während der Ehe unter Umständen weniger verdient hat und deshalb geringere Rentenanwartschaften aufgebaut hat, begründet keinen ehebedingten Nachteil i.S.v. § 1578b BGB. Denn diese Einbußen werden grds. (nur) durch den Versorgungsausgleich kompensiert. BGH, Beschl. v. 4.7.2018 – XII ZB 122/17 Rn 8 Der Ausgleich unterschiedlicher Vorsorgebeiträge ist vornehmlich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Zustellung des Scheidu... / IV. Verfahrenswert zum Versorgungsausgleich, § 50 FamGKG

Rz. 57 Nach § 50 FamGKG beträgt der Verfahrenswert für jedes Anrecht 10 %, bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung 20 % des in 3 Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten, insgesamt mindestens 1.000 EUR. Rz. 58 Maßgeblich ist dabei das – ungekürzte – Nettoeinkommen aus allen Einkommensarten zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages, jedoch wird Vermögen n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Während des Scheidungs... / IX. Verfahrenswert zum Versorgungsausgleich § 50 FamGKG

Rz. 63 Nach § 50 FamGKG beträgt der Verfahrenswert für jedes Anrecht 10 %, bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung 20 % des in 3 Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten, insgesamt mindestens 1.000 EUR. Rz. 64 Maßgeblich ist dabei das – ungekürzte – Nettoeinkommen aus allen Einkommensarten zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages, jedoch wird Vermögen n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Zustellung des Scheidu... / a) Unmittelbare Bewertung, § 39 VersAusglG

Rz. 26 Eine unmittelbare Bewertung erfolgt, wenn die Höhe der Versorgung Rz. 27...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Während der intakten Ehe / E. Familienversicherung nach § 10 SGB V

Rz. 18 Von praktischer Bedeutung ist noch die gesetzliche Regelung zur Familienversicherung nach § 10 Abs. 1 SGB V. Danach sind in der Familienversicherung beitragsfrei (§ 3 Satz 3 SGB V) versichert der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, sofern diese Familienangehörigen[12]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Trennung der Eheleute / I. Krankenversicherung des Ehegatten

Rz. 232 Die Trennung führt nicht zwingend zum Verlust des Krankenversicherungsschutzes aus der gesetzlichen Krankenversicherung für den getrennt lebenden Ehegatten. Vielmehr ist der getrennt lebende Ehegatte grds. in der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehepartners bis zur Rechtskraft der Scheidung mitversichert (§ 10 SGB V). Rz. 233 Nach § 10 Abs. 1 Abs. 1 SGB V sind in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Rechtskraft der Scheidung / I. Krankenversicherung des Ehegatten

Rz. 377 Mit der Rechtskraft der Ehescheidung erlischt für den berechtigten Ehepartner i.d.R. der Versicherungsschutz durch die Familienversicherung aus § 10 SGB V. Rz. 378 Nach § 10 Abs. 1 Abs. 1 SGB V sind in der Familienversicherung beitragsfrei (§ 3 Satz 3 SGB V) versichert der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, sofern diese Familienangehörigen[582...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Zustellung des Scheidu... / 3. Ausgleichswert

Rz. 18 Der Ausgleichswert ist nach § 1 Abs. 2 VersAusglG die Hälfte des Werts des Ehezeitanteils eines Anrechts. Dabei handelt es sich – vorbehaltlich des Abzugs anteiliger Teilungskosten nach § 13 VersAusglG – um den Wert, der zugunsten des Ausgleichsberechtigten übertragen wird. Rz. 19 Der Ausgleichswert hat u.a. auch Bedeutung für die möglichen Ausgleichsformen. Denn von d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 2.1.6.2 Bewertung kürzerer Einsätze als 30 Tage mit Entgeltpunkten

Rz. 19 Für die Ermittlung von Zuschlägen ist erforderlich, dass die Zeiten der besonderen Auslandsverwendung jeweils ununterbrochen mindestens 30 Tage dauern. Abs. 1 letzter HS – der erfordert, dass ununterbrochen mindestens 30 Tage Einsatzzeit vorliegen muss – hat daher Doppelfunktion. Zum einen dürfen kürzere Einsätze nicht bei der Ermittlung der Mindestgesamtdauer herange...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 2.2 Höhe des Zuschlages (Abs. 2)

Rz. 21 Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach Abs. 2. Für Auslandseinsätze i. S. v. Abs. 1 werden zusätzlich zu den Entgeltpunkten aus dem versicherten Arbeitsentgelt bzw. einer Nachversicherung (§ 186a) für jeden Kalendermonat einheitlich 0,1800 Entgeltpunkte berücksichtigt. Dies entspricht einer zusätzlichen Bemessungsgrundlage von monatlich ca. 5.500,00 EUR, auf 2011 – ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 2.1 Zuschläge an Entgeltpunkten bei Auslandsverwendung (Abs. 1)

2.1.1 Begriff der besonderen Auslandsverwendung Rz. 7 Eine besondere Auslandsverwendung liegt vor, wenn es sich um eine Verwendung aufgrund eines Übereinkommens oder einer Vereinbarung mit einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung oder mit einem auswärtigen Staat auf Beschluss der Bundesregierung im Ausland oder außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes auf Schiffen oder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 2.1.4 Zuschlagsvoraussetzungen im einzelnen

Rz. 13 Zusätzliche Entgeltpunkte werden frühestens ab 13.12.2011 berücksichtigt, wenn eine besondere Auslandsverwendung vorliegt, während der Einsatzzeiten Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden und die Einsätze nach dem 30.11.2002 liegen und eine Mindestgesamtdauer von 180 Tagen umfassen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76e Zuschläge an Entgeltpunkten für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 76e wurde durch das Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz v. 5.12.2011 (BGBl. I S. 2458) mit Wirkung zum 13.12.2011 neu in das Gesetz eingefügt (zu den Gesetzesmaterialien vgl. BR-Drs. 526/11, BT-Drs. 17/7143 und BT-Drs. 17/7389; wobei die Gesetzesbegründungen in BR-Drs. 526/11 S. 28 und in BT-Drs. 17/7143 S. 21 wortgleich sind). In der Rentenversi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Vorschrift regelt in Abs. 1, unter welchen Voraussetzungen, und in Abs. 2 in welcher Höhe zusätzliche Entgeltpunkte zu berücksichtigen sind. Die Finanzierung dieser Zuschläge erfolgt durch Beiträge des Bundes (§ 188).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 2.1.2 Beitragslast – § 188

Rz. 10 Für Zuschläge an Entgeltpunkten für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung nach § 76e zahlt der Bund die Beiträge (§ 188 Abs. 1 Satz 1).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 2.1.6.1 Grundsätze der Bewertung

Rz. 18 Ist in Gesamtmindestdauer von 180 Tagen erfüllt, werden alle zurückgelegten Zeiten – also auch die Einsatztage, die vor Erreichen der 180 Tage zurückgelegt worden sind – mit zusätzlichen Entgeltpunkten bewertet, wenn es sich um zusammenhängende und ununterbrochene Einsatzzeiten von mindestens 30 Tagen handelt.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 2.1.7 Berechnungsbeispiel

Rz. 20 Praxis-Beispiel Mindestdauer von besonderen Auslandseinsätzen und frühestmögliche Zuschläge Lösung: Es liegen mindestens 180 Tage an besonderen Einsätzen vor und zwar insgesamt 305 Tage; dabe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 2.1.6 Rechtsfolge

2.1.6.1 Grundsätze der Bewertung Rz. 18 Ist in Gesamtmindestdauer von 180 Tagen erfüllt, werden alle zurückgelegten Zeiten – also auch die Einsatztage, die vor Erreichen der 180 Tage zurückgelegt worden sind – mit zusätzlichen Entgeltpunkten bewertet, wenn es sich um zusammenhängende und ununterbrochene Einsatzzeiten von mindestens 30 Tagen handelt. 2.1.6.2 Bewertung kürzerer ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 5 Ergänzt wird § 76e durch § 66 Abs. 1 Nr. 9 (persönliche Entgeltpunkte), § 113 Abs. 1 Nr. 10 (Höhe der Rente), § 186a (Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung im Nachversicherungszeitraum), § 192a i. V. m. § 40a DEÜV (Meldepflicht der Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung) und § 212a Abs. 1 S. 4 (Prüfung der Beitragszahlungen und Meldungen für Zeiten einer beson...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 2.1.3 Versicherungspflicht

Rz. 11 Der Wehrdienst umfasst nach § 4 Wehrpflichtgesetz (WPflG) u. a. auch die besonderen Auslandsverwendungen, sodass grundsätzlich auch Versicherungspflicht i. S. v. § 3 Satz 1 Nr. 2 in Betracht kommt (dabei ist die Aussetzung der Wehrpflicht zum 30.6.2011 zu berücksichtigen). In Betracht kommt darüber hinaus ggf. auch eine Versicherungspflicht i. S. d. § 1 Nr. 1 (vgl. zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 2.1.5 Mindestgesamtdauer – Zusammenrechnungsgrundsätze

Rz. 14 Bei der Ermittlung der Mindestgesamtdauer von 180 Tagen werden nach Abs. 1 letzter HS. nur die Einsätze, die ununterbrochen mindestens 30 Tage gedauert haben, zusammengerechnet (vgl. insoweit auch die identischen Vorgaben in § 25 Abs. 2 Satz 3 Soldatenversorgungsgesetz (SVG); vgl. auch die ausdrücklichen gesetzgeberischen Erwägungen in BR-Drs. 526/11 S. 28 und in BT-D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 2.1.1 Begriff der besonderen Auslandsverwendung

Rz. 7 Eine besondere Auslandsverwendung liegt vor, wenn es sich um eine Verwendung aufgrund eines Übereinkommens oder einer Vereinbarung mit einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung oder mit einem auswärtigen Staat auf Beschluss der Bundesregierung im Ausland oder außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen handelt. Dem steht eine sons...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Regelung Rz. 2 Die Vorschrift regelt in Abs. 1, unter welchen Voraussetzungen, und in Abs. 2 in welcher Höhe zusätzliche Entgeltpunkte zu berücksichtigen sind. Die Finanzierung dieser Zuschläge erfolgt durch Beiträge des Bundes (§ 188). 1.2 Normzweck Rz. 3 Sinn der Regelung ist es, eine verbesserte rentenrechtliche Absicherung der Soldatinnen und Soldaten ohne Pen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Sinn der Regelung ist es, eine verbesserte rentenrechtliche Absicherung der Soldatinnen und Soldaten ohne Pensionsanspruch zu erreichen. Mit den Zuschlägen soll den besonderen Umständen und Belastungen einer besonderen Auslandsverwendung Rechnung getragen werden (BR-Drs. 526/11 S. 28 = BT-Drs. 17/7143 S. 21).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zuschläge an Entgeltpunkten bei Auslandsverwendung (Abs. 1) 2.1.1 Begriff der besonderen Auslandsverwendung Rz. 7 Eine besondere Auslandsverwendung liegt vor, wenn es sich um eine Verwendung aufgrund eines Übereinkommens oder einer Vereinbarung mit einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung oder mit einem auswärtigen Staat auf Beschluss der Bundesregierung im Ausland...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 4 Eine Vorgängervorschrift existiert nicht, da die Regelung erst durch Art. 6 Nr. 3 des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen (EinsatzVVerbG) v. 5.12.2011 (BGBl. I S. 2458) mit Wirkung zum 13.12.2011 (Art. 9 des Gesetzes) in das SGB VI eingefügt worden ist.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 1.5 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 76e erfassen. Die GRA der DRV zu § 76e hat den Stand 19.2.2020 und ist abrufbar im Internet unter der Adresse: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_0076...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 76e wurde durch das Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz v. 5.12.2011 (BGBl. I S. 2458) mit Wirkung zum 13.12.2011 neu in das Gesetz eingefügt (zu den Gesetzesmaterialien vgl. BR-Drs. 526/11, BT-Drs. 17/7143 und BT-Drs. 17/7389; wobei die Gesetzesbegründungen in BR-Drs. 526/11 S. 28 und in BT-Drs. 17/7143 S. 21 wortgleich sind). In der Rentenversicherung werden nunm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 26 Albrecht, Höhere Renten für Soldaten mit besonderer Auslandsverwendung, NachrDRV HE 2012 S. 7. Rz. 27 Zur doppelten Anrechnung von Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung bei Berufssoldaten als ruhegehaltsfähige Dienstzeit: BVerwG, Urteile vom 9.9.2021, 2 C 1.20, 2 C 4.20, 2 C 14.20, 2 C 16.20, 2 C 34.20 und 2 C 35.20. Eine besondere Auslandsverwendung i. S. von §§ 25...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 198 Neubeg... / 2.3 Wirkung der Unterbrechung der Zahlungsfrist für freiwillige Beiträge

Rz. 9 Die Unterbrechung der in § 197 Abs. 2 geregelten Zahlungsfrist für freiwillige Beiträge durch die in § 198 Satz 1 genannten Unterbrechungstatbestände bietet Versicherten eine weitere Dispositionsmöglichkeit zur Schließung versicherungsrechtlicher Lücken für (ggf.) länger zurückliegende Zeiträume. Bei Einleitung eines Beitrags- oder Rentenverfahrens zu Lebzeiten eines V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 274a Verar... / 2.3 Ausgleich von Rentenabschlägen

Rz. 5 Soweit Versicherte aufgrund eines Ausscheidens aus ihrem Beschäftigungsverhältnis mit Anpassungsgeldbezug gemäß § 57 Abs. 1 Kohleverstromungbeendigungsgesetz nur eine vorzeitige Altersrente i. S. v. §§ 36 bis 37, 40, 236, 236a oder § 238 der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen können, ergeben sich für jeden Kalendermonat der vorzeitigen Inanspruchnahme d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2022, Anpassung des V... / 4. Tenor

Grundsätzlich lautet der Tenor, dass die Kürzung der betroffenen Versorgung der ausgleichspflichtigen Person in der zuvor berechneten und bestimmten Höhe ausgesetzt wird. Bei einer gestaffelten Unterhaltsvereinbarung kann auch gestaffelt zu tenorieren sein.[25] In der Praxis hat sich für mehrjährige Unterhaltsverhältnisse ein Bedürfnis nach einem dynamischen Tenor erwiesen. B...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 5.2.1 Startgutschrift der rentennahen Jahrgänge

Diejenigen Pflichtversicherten im Tarifgebiet West, die am 31.12.2001 das 55. Lebensjahr vollendet hatten (rentennahe Jahrgänge), erhalten als Startgutschrift eine auf der Basis einer auf das 63. Lebensjahr bezogenen Gesamtversorgung ermittelten Versorgungsrente. Dies gilt auch für Pflichtversicherte der rentennahen Jahrgänge im Tarifgebiet Ost, die bereits vor der Einführung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2022, Anpassung des V... / I. Beispielsfälle

Beispielsfall 1 [3]: M und F sind noch nach dem alten Recht geschieden worden. Ihre Ehezeit hat vom 1.11.1981 bis zum 31.1.2001 gedauert. Der seinerzeit durchgeführte VA ist durch Totalrevision gem. § 51 VersAusglG mit Wirkung zum 1.4.2019 abgeändert worden. M hatte danach folgendes Anrecht: Die F ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2022, Anpassung des V... / 3. Keine Geringfügigkeit

Die Kürzung muss die Geringfügigkeitsgrenze gem. § 33 Abs. 2 VersAusglG übersteigen. Für Anrechte mit einem Rentenbetrag als maßgeblicher Bezugsgröße beträgt die Grenze 2 %, für alle anderen Anrechte 240 % der maßgeblichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV. Maßgeblich sind Werte zum jeweiligen Ehezeitende. Im Jahr 2021 lagen diese Grenzen für eine Rente bei 65,80 EUR, im Ü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.2.3 Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (Nr. 2)

Rz. 9a Ebenso wie die Halbwaisenrente setzt auch der Anspruch auf Vollwaisenrente die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit durch den zuletzt verstorbenen Versicherten voraus. Es gelten deshalb zunächst die Ausführungen zu Rz. 7. Für den Anspruch auf Vollwaisenrente ist nicht erforderlich, dass beide Elternteile, d. h. auch der zuerst verstorbene Elternteil die allgemeine Wart...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 1.2 Überblick

Rz. 6 Anspruch auf Rente wegen teilweiser (Abs. 1) oder voller (Abs. 2) Erwerbsminderung haben Versicherte, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, teilweise bzw. voll erwerbsgemindert sind, in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Versicherungsfalls der Erwerbsminderung über eine Pflichtbeitragszeit von 3 Jahren (36 Monaten) verfügen und die allgemeine Wartezei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.8 Höhe der Rente

Rz. 27 Die Halbwaisenrente, die auf der Grundlage eines Rentenartfaktors von 0,1 berechnet wird (§ 67 Nr. 7), beträgt 10 %, die Vollwaisenrente (Rentenartfaktor 0,2, § 67 Nr. 8) 20 % der vollen Altersrente bzw. der Rente wegen voller Erwerbsminderung des Versicherten. Um zu gewährleisten, dass die Waisenrente dem Unterhaltsbedarf der Waise entspricht, erhalten Waisenrenten d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 4.2.2.1.7 Zusatzversorgungspflicht (§ 18 [VKA] Abs. 8 TVöD)

Mit der Bestimmung des Leistungsentgelts zum Bestandteil des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts in § 18 (VKA) Abs. 8 TVöD erfährt die leistungsorientierte Bezahlung eine zusätzliche Motivationskomponente. Da sich die Betriebsrentenansprüche nach dem ATV/ATV-K unmittelbar aus Entgeltpunkten berechnen, die adäquat zum versicherungspflichtigen Entgelt sind, führt der Erwerb ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Die sekundär... / d) Folgerungen für die Darlegung und Beweisantritte in der anwaltlichen Praxis

An dem dargelegten Maßstab gemessen ergibt sich für die anwaltliche Praxis Folgendes: aa) Der für die Prozesseinwendung des § 1578b BGB grundsätzlich darlegungs- und beweisbelastete Unterhaltsschuldner erfüllt seine primäre Darlegungslast schon dann, wenn er knapp Tatsachen vorträgt, aus denen sich ergeben soll, dass und warum bei dem Unterhaltsgläubiger durch die Ehe auch un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Keine Totalr... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller begehrt die Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer Totalrevision nach § 51 Abs. 1 VersAusglG. [2] Die am 3.2.1967 geschlossene Ehe des 1940 geborenen Antragstellers mit der 1944 geborenen früheren Ehefrau wurde auf den im Oktober 1984 zugestellten Scheidungsantrag mit Urteil des Amtsgerichts vom 9.7.1985 rechtskrä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2022, Ausschluss des ... / Aus den Gründen

Die Entscheidung ist rechtskräftig. Gründe: 1. Scheidung Die Ehegatten haben am 22.10.1979 vor dem Standesbeamten des Standesamts …/Russland unter Heiratsregister Nr. … die Ehe miteinander geschlossen. Der Scheidungsantrag wurde dem Antragsgegner am 19.12.2020 zugestellt. Die Ehegatten leben seit Februar 2019 getrennt. Die Antragstellerin trägt vor, die Ehe sei gescheitert. Sie be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2022, Rechtsprechungs... / 1. Interne Teilung

Der BGH hat seine Rechtsprechung zu den "belasteten" Anrechten vervollständigt. Zum einen unterfallen sicherungsabgetretene Anrechte dem Versorgungsausgleich.[33] Nach dem BGH können gem. §§ 829, 835 ZPO gepfändete und zur Einziehung überwiesene Versorgungsanrechte ebenfalls durch interne Teilung ausgeglichen werden.[34] Dabei erfolgt die Übertragung des Anrechts mit den sich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Rechtsprechu... / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 4.5.2022 – XII ZB 122/21 a) Für den Einstieg in das Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG muss sich der überlebende, insgesamt ausgleichspflichtige Ehegatte grundsätzlich auf eine wesentliche und ihn begünstigende Wertänderung berufen; er kann seinen Abänderungsantrag in Bezug auf die wesentliche Wertänderung von Anrechten demgegenüber nicht allein auf sol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2022, Rechtsprechungs... / I. Auszugleichende Anrechte (§§ 1, 2 VersAusglG)

Mit Wirkung zum 1.7.2014 wurde durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz vom 23.6.2014 die Anerkennung von Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, verbessert (sogenannte "Mütterrente"). Bei der Umsetzung der Leistungsverbesserungen wurde nur für Anwartschaftsfälle, in denen am 1.7.2014 noch keine Rente gezahlt wurde, eine Verlängerung der anrechenbare...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2022, Rechtsprechungs... / II. Bewertungsstichtag (§ 5 VersAusglG)

Nach § 5 Abs. 2 S. 1 VersAusglG ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung des Ehezeitanteils das Ende der Ehezeit. Rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, die auf den Ehezeitanteil zurückwirken, sind allerdings nach § 5 Abs. 2 S. 2 VersAusglG zu berücksichtigen. Bezieht der Ehegatte bereits eine Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicher...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2021... / 7. Sonstige Einkünfte, private Veräußerungsgeschäfte

mehr