Fachbeiträge & Kommentare zu Entnahme

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ABC der wichtigsten materie... / Erbbaurecht

Ein Erbbaurecht ist als grundstücksgleiches Recht Sachanlagevermögen. Das Erbbaurechtsverhältnis wird wie ein Nutzungsverhältnis behandelt und demgemäß nach den Grundsätzen des schwebenden Vertrags – mit Ausnahme der Bestellungskosten – nicht bilanziert. Einmalige Aufwendungen wie Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Notar- und Gerichtsgebühren, gehören zu den Anschaffungskos...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 6.2.2 Behaltens-/Sperrfristen

Rz. 38 Die 5-jährige Behaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 EStG, wonach der Rechtsnachfolger den übernommenen Mitunternehmeranteil über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren nicht veräußern oder aufgeben darf, ist in den vorstehenden Beispielsfällen 2 und 3 zu beachten, während in den anderen Fällen die Behaltensfrist nicht zur Anwendung kommt, da die Übertragungen hier gemä...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 6.1 Unentgeltliche Übertragung des gesamten Mitunternehmeranteils

Rz. 30 Die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils ist in § 6 Abs. 3 EStG geregelt. Bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Mitunternehmers sind die Wirtschaftsgüter in der Folge der Übertragung zwingend mit den Werten anzusetzen, die sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergeben, d. h. mit den Buchwerten. Rz. 31 Der Mitunternehmeranteil um...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 4 Gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

Rz. 20 Sofern Wirtschaftsgüter weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen darstellen, können Wirtschaftsgüter, nach ständiger Rechtsprechung des BFH, als gewillkürtes Betriebsvermögen im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, 5 EStG berücksichtigt werden.[1] Hierzu ist allerdings notwendig, dass die Wirtschaftsgüter vom Betriebsinhaber erkennbar...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 6 GrEStG befreit in einem bestimmten Umfang die Überführung von Gesamthandseigentum in Bruchteilseigentum, Alleineigentum oder anderes Gesamt­handseigentum. Die Vorschrift stellt damit das grunderwerbsteuerrechtliche Pendant zu § 5 GrEStG dar und regelt spiegelbildlich den Umkehrfall dieser Vorschrift. Im Regelungsbereich des § 6 GrEStG werden Grundstücke nicht in Ri...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.11 Ohne Vorsteuerabzugsrecht erworbene Kfz

Rz. 105 Die Veräußerung eines ohne Vorsteuerabzugsrecht erworbenen, dem Unternehmen zugeordneten Kfz ist umsatzsteuerpflichtig.[1] Dies gilt hinsichtlich des unternehmerisch genutzten Teils auch bei Beschränkung der Zuordnungsentscheidung auf diesen Teil, denn der Umstand, dass der Steuerpflichtige das Kfz für Zwecke seines Unternehmens (gebraucht) von einem Nicht-Steuerpfli...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.6 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 84 Bei einer Änderung der für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ist eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG vorzunehmen. Eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs auf Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Fahrzeugen ist nach § 15a Abs. 8 UStG innerhalb des 5-jährigen Berichtigungszeitraums durchzuführen; in Fällen der Veräußerung u...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 3 Veräußerung betrieblicher Kraftfahrzeuge

Rz. 68 Bei einem zu 100 % betrieblich genutzten Kfz berechnet sich der Veräußerungsgewinn (bzw. -verlust) wie bei allen anderen abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens: Veräußerungserlös abzüglich aktueller Buchwert. Rz. 69 Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes Kfz, das auch privat genutzt wurde, veräußert, so errechnet sich der Veräußerungsgewinn ebenso aus ...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.7 Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Wertabgabe

Rz. 89 Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer auf die unentgeltliche Wertabgabe, die gemäß § 12 Nr. 3 EStG nicht als Betriebsausgaben absetzbar ist, sind bei der Entnahme des Kfz der Teilwert [1], bei der Nutzungsentnahme die im Unternehmen entstandenen Ausgaben [2], wobei die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigenden Kostenbestandteile wie z. B. die Kfz-Steuer, die Kfz-Versi...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 70 Die Nutzung eines Kfz im Betriebsvermögen löst auch umsatzsteuerliche Folgen aus. Das sind u. a. die Berechtigung zum Vorsteuerabzug, die Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgabe sowie der Überlassung unternehmerischer Fahrzeuge an das Personal. Die unentgeltliche Wertabgabe und die unentgeltliche Fahrzeugüberlassung an das Personal werden einer entgeltlichen Lieferu...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.1 Nutzungsentnahme für Privatfahrten

Rz. 26 Dem Unternehmer stehen für die Ermittlung des privaten Nutzungsanteils grundsätzlich 2 Bewertungsmethoden offen: Pauschaler Ansatz des Entnahmewerts der privaten Nutzung – unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Umfangs der Privatnutzung und unabhängig von der tatsächlichen Fahrleistung – gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG für jeden Kalendermonat mit 1 %, d. h. pro ...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.2 Sonderfall: Unfallkosten als außergewöhnliche Kfz-Kosten – Aufdeckung stiller Reserven bei Untergang während Nutzungsentnahme?

Rz. 17 Von der Aufteilung der Kosten eines sowohl betrieblich oder beruflich als auch privat genutzten Kfz ausgenommen sind Aufwendungen, die anlässlich eines Unfalles mit dem Kfz entstehen.[1] Sie sind stets voll dem betrieblichen/beruflichen oder dem privaten Bereich zuzuordnen, in dem sie angefallen sind. Sie teilen steuerrechtlich das Schicksal der Fahrt, auf der sie ent...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.1 Gesamtaufwendungen

Rz. 16 Neben der oben beschriebenen Abschreibung entstehen durch die Kfz-Nutzung laufende Aufwendungen. Bei betrieblichen Elektrofahrzeugen oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen kann der Stromanteil, der ggf. (auch) an einer privaten Ladevorrichtung getankt wird, entweder mit Hilfe eines Stromzählers oder durch Schätzung anhand repräsentativer Aufzeichnungen über 3...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.1 Begriff der Entnahme

Rz. 7 Entnahmen sind nach § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG alle Wirtschaftsgüter bzw. Vermögensgegenstände (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), z. B. Geld, Waren, Grundstücke, Forderungen, Verbindlichkeiten, Patente oder Wertpapiere, die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjah...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.2.2 Bewertung der Entnahme mit dem Teilwert

Rz. 35 Entnahmen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwert, bei der fiktiven Entnahme nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Dies gilt aber nur für bilanzierungsfähige Wirtschaftsgüter, nicht für Nutzungsentnahmen.[1] Teilwert ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises fü...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.2.3 Bewertung der Entnahme mit dem gemeinen Wert

Rz. 38 Nach § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG gilt die Aufgabe eines Gewerbebetriebes als Veräußerung i. S. d. § 16 Abs. 1 Satz 1 EStG. Gleichwohl sieht die Rechtsprechung die Betriebsaufgabe als Sonderfall der Entnahme an, als sog. Totalaufgabe. Eine Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 EStG liegt auch vor, wenn eine gewerblich geprägte Personengesellschaft ihre gewerblich Prägung verlie...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.2 Rechtsfolgen der Entnahme

3.2.2.1 Allgemeines Rz. 33 Durch die Entnahme scheidet das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen aus und ist daher beim Betriebsvermögensvergleich nicht mehr zu berücksichtigen. Die Buchung der Entnahme ist in Höhe des Buchwertes gewinnneutral. Durch den Ansatz des Teilwertes [1] oder gemeinen Werts[2] werden die stillen Reserven realisiert und sind zu versteuern. Einnahmen u...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.2.5 Bewertung der Entnahme von Nutzungen und Leistungen

Rz. 40 Entnommene Nutzungen und Leistungen sind mit den Selbstkosten, das sind die Gesamtkosten, die der Betrieb für die private Nutzung des Wirtschaftsgutes insgesamt aufwendet, anzusetzen, da ein Teilwert mangels Vorliegens eines Wirtschaftsgutes nicht angesetzt werden kann.[1] Hierzu gehören anteilige Material- und Lohnkosten, die hierauf entfallenden Gemeinkostenzuschläg...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.1.2 Entnahmehandlung und Entnahmewille

Rz. 14 Die Wirtschaftsgüter müssen entnommen werden. Die Entnahme ist regelmäßig ein tatsächlicher Vorgang,[1] der eine ausdrückliche oder schlüssige Entnahmehandlung voraussetzt, die von einem Entnahmewillen getragen ist.[2] Entnahmehandlung Rz. 15 Der Steuerpflichtige entscheidet im Rahmen seiner Willensfreiheit, welche Wirtschaftsgüter er für seinen Betrieb nutzen (Einlage)...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.1.1 Entnahmefähige Wirtschaftsgüter

Rz. 9 Entnahmefähig sind nach § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG alle Wirtschaftsgüter sowie Nutzungen und Leistungen. Wirtschaftsgüter sind materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, z. B. Grundstücke, Gebäude, Waren, Erzeugnisse, Wertpapiere, Kraftfahrzeuge usw. Ohne Bedeutung ist es, ob es sich um ein Wirtschaftsgut des Anlage- oder Umlaufvermögens oder um notwendiges oder gewillkü...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.2.1 Allgemeines

Rz. 33 Durch die Entnahme scheidet das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen aus und ist daher beim Betriebsvermögensvergleich nicht mehr zu berücksichtigen. Die Buchung der Entnahme ist in Höhe des Buchwertes gewinnneutral. Durch den Ansatz des Teilwertes [1] oder gemeinen Werts[2] werden die stillen Reserven realisiert und sind zu versteuern. Einnahmen und Ausgaben, die du...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.1.3 Betriebsfremde Zwecke

Rz. 29 Die Entnahme muss zu betriebsfremden Zwecken erfolgen, der Gegenstand der Entnahme muss den betrieblichen Bereich verlassen, sodass der betriebliche Zusammenhang gelöst wird.[1] Die Rechtsprechung des BFH hatte den Begriff der betriebsfremden Zwecke nach dem Zweck des Entnahmetatbestandes ausgelegt,[2] der darin zu sehen war, die Erfassung der stillen Reserven und die ...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.2.4 Buchwertprivileg bei Entnahmen

Rz. 39 Die Entnahme kann wahlweise mit dem Buchwert angesetzt werden, wenn das entnommene Wirtschaftsgut unmittelbar nach seiner Entnahme einer nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke i. S. d. § 10b A...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 43 Einlagen sind das Gegenstück der Entnahme, nicht hingegen das Spiegelbild, da Nutzungen und Leistungen nicht einlagefähig sind. Die Grundsätze zur Entnahme gelten entsprechend auch für Einlagen. Die Regelung über die Einlage nach § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG will zum einen verhindern, dass steuerfrei gebildetes oder bereits versteuertes Vermögen (erneut) einer Besteuerung u...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.1.4 Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen verschiedenen Betriebsvermögen

Rz. 31 Durch das StEntlG 1999 ff. v. 24.3.1999[1] sind die Rechtsfolgen einer Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen verschiedenen Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen durch Einfügung eines neuen § 6 Abs. 5 EStG gesetzlich geregelt worden. Die Vorschrift ist aber durch das StSenkG v. 23.10.2000[2] und das UntStFG v. 21.12.2001[3] hinsichtlich der Übertragungen vo...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.5 Bilanzberichtigung

Rz. 92 Sind Wirtschaftsgüter zu Unrecht als steuerliches Betriebsvermögen behandelt worden, so müssen diese erfolgsneutral, d. h. mit dem Buchwert ausgebucht werden. Die Bilanz ist insoweit zu berichtigen. Stehen mit diesem Wirtschaftsgut Verbindlichkeiten im wirtschaftlichen Zusammenhang, so sind auch diese erfolgsneutral auszubuchen. Aufwendungen und Erträge, die mit den d...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.3.2.2 Einlagehandlung und Einlagewille

Rz. 54 Auch die Einlage verlangt wie die Entnahme[1] eine vom Willen des Steuerpflichtigen getragene Einlagehandlung.[2] Es gelten daher die Ausführungen in den Rz. 31 ff. entsprechend für die Einlage. Da der Steuerpflichtige über Art und Umfang seines Betriebsvermögens frei entscheidet, muss durch ein Verhalten des Steuerpflichtigen nach außen für Dritte erkennbar dokumentie...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.3.2 Begriff der Einlage

Rz. 45 Nach § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG sind Einlagen alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahres zugeführt hat. Es fehlt in der gesetzlichen Aufzählung im Gegensatz zur Entnahme der Begriff der Nutzungen und Leistungen. Dies folgt daraus, dass Nutzungen und Leistungen nicht einlagefähi...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.1 Allgemeines

Rz. 5 Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG ist Gewinn der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs (Betriebsvermögensvergleich), vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen. Durch die Korrektur des Betriebsvermögensvergleiches um Entnahmen un...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.3.2.1 Einlagefähige Wirtschaftsgüter

Rz. 46 Einlagefähig sind alle abnutzbaren und nicht abnutzbaren materiellen Wirtschaftsgüter aller Art, unabhängig davon, ob sie dem Anlage- oder Umlaufvermögen zuzuordnen sind,[1] wenn sie in eine Bilanz aufgenommen werden können und Bestandteil des Betriebsvermögensvergleichs nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG sein können.[2] Die Rechtsprechung geht bei der Beurteilung der Einlag...mehr

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Einheitliche und gesonderte... / 1 Einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften bei Personenmehrheiten

Gesondert und einheitlich werden die einkommensteuer- und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte festgestellt, wenn an denselben Einkünften [1] aus einer (oder mehreren) gemeinsamen Einkunftsquelle(n) mehrere Personen beteiligt und die Einkünfte diesen Personen steuerlich zuzurechnen sind. Dies ist z. B. bei der OHG[2], KG[3], GbR[4] oder der GmbH & Co. KG oder einer Mietein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.6 Zeitpunkt der Anwendung der abgesenkten Steuersätze

Rz. 42 Gesetzesänderungen sind – soweit nichts anderes bestimmt ist – auf Umsätze anzuwenden, die ab dem Inkrafttreten der maßgeblichen Änderungsvorschriften ausgeführt werden (§ 27 Abs. 1 S. 1 UStG). Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz ist weitgehend am Tag nach der Verkündung des Gesetzes, also am 1.7.2020 in Kraft getreten (Rz. 32). Außerdem ist in § 28 Abs. 1 bis 3 UStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3 Veräußerungsgewinne (§ 34 Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 32 Veräußerungsgewinne i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG sind Gewinne aus der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und Bruchteilen von Mitunternehmeranteilen des land- und forstwirtschaftlichen, freiberuflichen und gewerblichen Bereichs i. S. v. §§ 14, 14a, 16 und 18 Abs. 3 EStG. Hingegen sind Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen ge...mehr

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Datenschutz bei der Vermiet... / 2.2.3 Datenweitergabe an den Grundversorger

Nimmt ein Mieter in der neu bezogenen Wohnung Strom ab, ohne mit dem Versorger einen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen zu haben, kommt durch die Stromentnahme aufgrund einer Realofferte ein Vertrag gemäß § 2 Abs. 2 StromGVV mit dem Grundversorger zustande. Der Mieter ist daraus verpflichtet, dem Grundversorger die Entnahme von Elektrizität unverzüglich in Textform mitzute...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.3.2 Nicht-fremdübliche Gegenleistung

Rz. 86 Unstreitig dürfte sein, dass die Grundsätze der verdeckten Gewinnausschüttung bzw. der verdeckten Einlage die Anwendung des § 24 UmwStG überlagern. Deshalb kommt § 24 UmwStG insoweit nicht zur Anwendung, als die Einbringung zu einer Vermögensverschiebung zugunsten oder zulasten einer Kapitalgesellschaft führt, an welcher der Einbringende beteiligt ist. Die Regelungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.1 Anteile im Betriebsvermögen

Tz. 81 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine verdeckte Einlage führt zu einer Gewinnrealisierung, wenn der Kap-Ges ein WG des BV zugewendet wird. Nach § 6 Abs 6 S 2 EStG erhöhen sich die AK der Beteiligung an der Kap-Ges nämlich um den Tw des eingelegten WG. Aus diesem Wortlaut ist die vom Ges-Geber gewollte Gewinnrealisierung zwar nicht unmittelbar ersichtlich. Sie ergibt sich je...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 1. Allgemeines

Rz. 121 Nach dieser durch das SEStEG vom 13.12.2006[127] eingeführten Vorschrift zur gegenständlichen Entstrickung begründet die einkommensteuerliche Beschränkung (z.B. bei DBA mit Anrechnungsmethode oder bei Fehlen eines DBA)[128] oder der Ausschluss (z.B. bei DBA mit Freistellungsmethode)[129] des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit einem ...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / VI. Besteuerung bestimmter Einkünfte nach § 50i EStG

Rz. 130 Auch diese zum 1.1.2017 neu gefasste Vorschrift betrifft die gegenständliche Entstrickung. Die Vorschrift erfasst die Fallgestaltungen, in denen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens oder – zur Vermeidung der Anwendbarkeit von § 6 AStG – Kapitalgesellschaftsanteile in gewerblich geprägte Personengesellschaften eingelegt wurden. Grund für die Einführung des § 50i ESt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Briese, Wider die verfahrensrechtliche Gleichschaltung der vGA! DStR 2005,999; DWS-Institut, Gefahr der Doppelbesteuerung bei einer nachträglich festgestellten vGA, DStR 2005, 989; Suchanek/Hagedorn, Stliche Behandlung von Gesellschafterdarlehenszinsen bei Verstoß gegen das Auszahlungsverbot, GmbHR 2006, 405; Kohlhepp, Zurechnung einer vGA, DB 2007, 2446; Westerfelhaus, Die Zure...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.3 Einlagen durch nahe stehende Personen

Tz. 23 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verdeckte Einlagen können nicht nur durch den Gesellschafter, sondern auch durch ihm nahe stehende Pers (und aus deren Vermögen) erfolgen. Die Rechtsform der nahe stehenden Pers ist dabei unerheblich. Zuwendende können also sowohl natürliche als auch juristische Pers sein; auch eine Pers-Ges kann nahe stehende Pers idS. Auch bei der Anwendung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Kohlhepp, Zurechnung einer vGA, DB 2007, 2446; Westerfelhaus, Die Zurechnung der vGA bzw verdeckten Entnahme an Gesellschafter, DB 2007, 876; Brete, Hinzuschätzung als vGA bei der GmbH und beim Gesellschafter, GmbHR 2010, 911; Geist, vGA an mittelbar Beteiligte, BB 2012, 2339; Breier/Seidija, Ertragstliche Zurechnung von vGA, GmbHR 2011, 290. Tz. 171 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Verhältnis zu § 6 Abs 5 EStG

Tz. 108 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 6 Abs 5 EStG ist für Übertragungen auf eine Kö nicht anwendbar; dies ergibt sich bereits eindeutig aus dem Ges-Wortlaut (zB in § 6 Abs 5 S 3 Nr 2 EStG "… in das Gesamthandsvermögen einer MU-Schaft und umgekehrt …"). Im Gegenteil versucht der Ges-Geber mit der sog Körperschaftsklausel in § 6 Abs 5 S 5 und 6 EStG auf jeden Fall einen Bw-Übe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise (ab 1997):

Zu Einlagen (allgemein): Büchele, Offene und verdeckte Einlagen im Bil- und Gesellschaftsrecht, DB 1997, 2337; Groh, Ist die verdeckte Einlage ein Tauschgeschäft?, DB 1997, 1683; Büchele, Die Sacheinlage – ein Austauschgeschäft oder ein mitgliedschaftlicher Beitrag?, DStR 1998, 741; Groh, Einlage wertgeminderter Gesellschafterforderungen, BB 1997, 2523 (mit Erwiderung von Parczy...mehr

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Photovoltaik in der Umsatzsteuer – zum Nullsteuersatz ab 2023 (zu § 12 Abs. 3 UStG)

Kommentar Seit dem 1.1.2023 unterliegt die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen einem neuen Nullsteuersatz. Nachdem die Finanzverwaltung am 26.1.2023 einen Entwurf eines BMF-Schreibens vorgelegt hatte, ist jetzt mit Datum vom 27.2.2023 die endgültige Fassung des BMF-Schreibens veröffentlicht worden. Im Vergleich zu dem Entwurf haben sich noch einige Verä...mehr

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Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / b) Bewertungsansatz

Beträgt der betriebliche Nutzungsanteil insoweit 10-50 %, darf der private Nutzungsanteil nicht gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG[32] bewertet werden: die gesamten, angemessenen Kfz-Aufwendungen sind in diesem Fall Betriebsausgaben; der private Nutzungsanteil ist als Entnahme gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 EStG zu erfassen. Diese wäre mit dem auf die nicht betrieblichen Fahrten entf...mehr

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Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / c) Keine Erschütterung des sog. Anscheinsbeweises durch tatsächliche Privatnutzung (10 %)

Letztlich trifft den Steuerpflichtigen auch beim sog. "erweiterten Gestaltungsmodell" die objektive Beweislast, um vom Ansatz eines privaten Nutzungsanteils abzusehen. Im Praxisfall des sog. "erweiterten Gestaltungsmodells" handelt es sich bereits regelmäßig nicht um ein Fahrzeug, das typischerweise zum privaten Gebrauch nicht geeignet ist. Daher kann der sog. Anscheinsbeweis...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Domain-Name

Eine Domain ist eine technische Adresse im Internet. Sie ist verkehrsfähig und selbstständig bewertbar, da ein eigener Markt für den Handel mit Domain-Namen besteht. Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domaininhaber geleistet werden, sind Anschaffungskosten für ein i. d. R. nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude / 9.3 Entnahme von Gebäuden aus dem Betriebsvermögen

Wird ein Betriebsgrundstück ins Privatvermögen entnommen, wirkt sich die Entnahme, die mit dem Teilwert zu bewerten ist[1], grundsätzlich gewinnerhöhend aus. Bei Entnahme eines Gebäudes aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen gehen die aufgedeckten stillen Reserven in die Bemessungsgrundlage der AfA ein[2], wenn mit dem Gebäude nunmehr Einkünfte aus Vermietung und Verp...mehr

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Gebäude / 4 Veräußerung

Die Übertragung eines Gebäudes, das im Unternehmen gehalten wird, stellt bei Belegenheit des Grundstücks im Inland eine steuerbare Lieferung dar. Diese ist allerdings steuerfrei, soweit der Vorgang unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt. Auch die Veräußerung eines Grundstücks bei dessen gleichzeitiger Bebauung, Sanierung oder sonstiger Veränderung ist ein steuerfreier Umsat...mehr

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Gebäude / 2.1 Selbstnutzung

Selbstgenutzte Gebäude im Privatvermögen werden steuerlich nicht erfasst, d. h. es werden keine fiktiven Mieteinnahmen angesetzt, mit der Folge, dass auch keine Werbungskosten berücksichtigt oder Abschreibungen vorgenommen werden können. Bei Baudenkmälern und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen ist unter den Voraussetzungen des § 10f ESt...mehr