Fachbeiträge & Kommentare zu Equal Pay

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Equal Pay und Equal Treatment

Zusammenfassung Überblick Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) legt zwingend fest, dass das Arbeitsentgelt und die wesentlichen anderen Arbeitsbedingungen des Leiharbeitnehmers während der Dauer seiner Überlassung dem eines vergleichbaren Arbeitnehmers des entleihenden Unternehmens entsprechen muss – Gebot des sog. Equal Pay und Equal Treatment. Auf diese beiden Grundsätze...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / 3.3 Personell: Drehtürklausel

Nach § 8 Abs. 3 AÜG wird der Gleichstellungsgrundsatz des § 8 Abs. 1 Satz 1 AÜG ("Equal Pay") durch einen auf das Leiharbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag auch dann nicht verdrängt, wenn der Leiharbeitnehmer in den letzten 6 Monaten vor der Überlassung an den Entleiher aus einem Arbeitsverhältnis bei diesem oder einem Arbeitgeber, der mit ihm einen Konzern i. S. d. § 1...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / Zusammenfassung

Überblick Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) legt zwingend fest, dass das Arbeitsentgelt und die wesentlichen anderen Arbeitsbedingungen des Leiharbeitnehmers während der Dauer seiner Überlassung dem eines vergleichbaren Arbeitnehmers des entleihenden Unternehmens entsprechen muss – Gebot des sog. Equal Pay und Equal Treatment. Auf diese beiden Grundsätze geht der Beitr...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / 5 Rechtsfolgen bei Verstoß

Das Gleichbehandlungsgebot ist zwingend. Vereinbarungen, die für den Leiharbeitnehmer schlechtere als die ihm nach § 8 AÜG zustehenden Arbeitsbedingungen vorsehen, sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 AÜG unwirksam. Dagegen führt die Unwirksamkeit einer solchen Vereinbarung aber nicht auch zur Unwirksamkeit der zwischen Verleiher und Entleiher abgeschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsv...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / 3 Grenzen der Abweichung durch tarifvertragliche Regelung

Die Abweichungsmöglichkeiten vom Gleichstellungsgrundsatz durch einen Tarifvertrag sind sowohl in finanzieller sowie zeitlicher als auch in personeller Hinsicht begrenzt. 3.1 Finanziell: Lohnuntergrenze In finanzieller Hinsicht muss den nach § 3a Abs. 2 AÜG festgesetzten Mindestentgelten Rechnung getragen werden. Diese dürfen nicht unterschritten werden. Zuletzt galt die "Fünf...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / 3.1 Finanziell: Lohnuntergrenze

In finanzieller Hinsicht muss den nach § 3a Abs. 2 AÜG festgesetzten Mindestentgelten Rechnung getragen werden. Diese dürfen nicht unterschritten werden. Zuletzt galt die "Fünfte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung", die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Wirkung zum 1.1.2023 erlassen hat. Die Verordnung war bis zum 31.3.2024 bef...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / 2 Abweichung durch tarifvertragliche Regelung

Besonders praxisrelevant ist die Abweichung von dem vorgenannten Gleichstellungsgebot durch tarifvertragliche Regelungen gem. § 8 Abs. 2 AÜG.[1] Voraussetzung für diese Abweichungsmöglichkeit ist, dass auf das Verhältnis von Verleiher und Leiharbeitnehmer ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt, der wirksam ist[2] bzw. welcher von der Gleichstellungspflicht abweichende Regelungen v...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Eq... / 4 Auskunftsanspruch

Damit das Gleichstellungsgebot vom Verleiher umgesetzt werden kann, braucht er die entsprechenden Informationen des Entleihers. Insofern sieht das AÜG einen Auskunftsanspruch des Verleihers vor. Nach § 12 Abs. 1 Satz 4 AÜG sind die wesentlichen Arbeitsbedingungen des Entleihers daher in den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag aufzunehmen.[1] Weiter hat auch der Leiharbeitnehmer ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / Zusammenfassung

Begriff Zeit- oder Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung oder Personalleasing – all diese Begriffe meinen dasselbe: Ein Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber vorübergehend einem anderen Betrieb überlassen. Dabei ist der Arbeitgeber (Verleiher) ein Personaldienstleister. Bei ihm ist der (Leih-)Arbeitnehmer fest und meist unbefristet angestellt. Eingesetzt wird er in einem Ku...mehr

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Tarifvertrag, Allgemeines / 6.3 Gesetzesrecht

Zwingendes Gesetzesrecht führt zur Nichtigkeit der entsprechenden tariflichen Regelung. Dies gilt auf jeden Fall für 2-seitig zwingendes Recht, d. h. Gesetze, von denen auch zugunsten des Arbeitnehmers nicht abgewichen werden kann (z. B. § 107 Abs. 2 GewO: Regelungen zur Bezahlung des Arbeitnehmers in Form von Sachbezügen). Bei einseitig zwingendem Gesetzesrecht kann zugunst...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Abschluss / 3.3 Soziale Mächtigkeit

Nach der Rechtsprechung sind die ausreichende Mächtigkeit und Druckfähigkeit unverzichtbare Voraussetzungen für die Anerkennung der Tariffähigkeit einer Arbeitnehmerkoalition.[1] Dies hat sich auch durch die Einführung des Mindestlohngesetzes und durch das Tarifeinheitsgesetz nicht geändert.[2] Definition: Soziale Mächtigkeit ist gegeben, wenn die Arbeitnehmerkoalition so leist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit

Zusammenfassung Begriff Entgeltgleichheit bedeutet, dass für gleiche oder für gleichwertige Arbeit nicht wegen des Geschlechts des Beschäftigten ein geringeres Entgelt vereinbart oder gezahlt werden darf als bei einem Beschäftigten des anderen Geschlechts.[1] Der Grundsatz bezweckt nicht, "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" im Arbeitsverhältnis generell vorzuschreiben. Die Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 2 Anspruchsvoraussetzungen für gleiches Entgelt

2.1 Entgelt Da sachlicher Anknüpfungspunkt der Ungleichbehandlung die Entgeltgleichheit ist[1], muss die Ungleichbehandlung in dem Bezug einer unterschiedlichen Vergütung liegen. Unter Entgelt sind alle gegenwärtigen oder künftigen in bar oder in Sachleistungen gewährten Vergütungen zu verstehen, vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber sie dem Arbeitnehmer wenigstens mittelbar au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / Arbeitsrecht

1 Inhalt Durch das Gebot der Entgeltgleichheit wird die Vertragsfreiheit des Arbeitgebers eingeschränkt, der nicht ohne Grund Personen wegen ihres Geschlechts schlechter behandeln darf als Personen des anderen Geschlechts. Verboten wird also nicht generell eine unterschiedliche Vergütung bei gleicher Arbeit. Dem Arbeitgeber steht es grundsätzlich frei, bei identischer Arbeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 1.1 Unmittelbare Ungleichbehandlungen

Eine unmittelbare Ungleichbehandlung ist eine Situation, in der eine Person aufgrund ihres Geschlechts eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.[1] Praxis-Beispiel Geringeres Entgelt Arbeitgeber X zahlt Frauen einen niedrigeren Stundenlohn, ein niedrigeres Weihnachts- und Urlaubsgeld sow...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 3.2 Bessere Leistungen des begünstigten Arbeitnehmers

Gegebenenfalls kann eine höhere Vergütung auch mit besseren Leistungen des begünstigten Arbeitnehmers begründet werden, z. B. wegen einer höheren persönlichen Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers oder eine bessere Qualität der tatsächlich erbrachten Leistungen des begünstigten Arbeitnehmers.[1] Hier ist aber insofern Vorsicht geboten, da dieses Argument zur Begründung einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 3 Widerlegen von Indizien für eine Benachteiligung wegen des Geschlechts

Wie können diese Indizien durch den Arbeitgeber widerlegt werden? Vom Grundsatz her müssen die Differenzierungen auf einem wirklichen unternehmerischen Bedürfnis bezogen auf den konkreten Arbeitsplatz beruhen, welches nichts mit der Diskriminierung zu tun hat und die Differenzierung in verhältnismäßiger Weise umsetzt.[1] Dabei kann eine Entgeltdifferenz zwar mit einer längere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 4 Rechtsfolgen bei Verletzung des Grundsatzes der Entgeltgleichheit

Bei einer Verletzung des Grundsatzes der Entgeltgleichheit gilt der Grundsatz der "Gleichbehandlung nach oben", sprich die niedrigeren Löhne und Gehälter sind entsprechend anzuheben.[1] Daneben kann der benachteiligte Arbeitnehmer auch einen Schadensersatzanspruch nach § 15 AGG geltend machen (siehe Ausführungen sogleich).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 6 Neue EU-Richtlinie zur Lohntransparenz

Die Erforderlichkeit, das Stellenbesetzungsverfahren zukünftig besser zu dokumentieren, ergibt sich ohnehin auch aus der Lohntransparenz-Richtlinie, die von den Mitgliedstaaten bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Hieraus ergibt sich, dass in der Stellenanzeige oder spätestens im Vorstellungsgespräch das Einstiegseinkommen oder dessen Spanne angegeben wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 1 Inhalt

Durch das Gebot der Entgeltgleichheit wird die Vertragsfreiheit des Arbeitgebers eingeschränkt, der nicht ohne Grund Personen wegen ihres Geschlechts schlechter behandeln darf als Personen des anderen Geschlechts. Verboten wird also nicht generell eine unterschiedliche Vergütung bei gleicher Arbeit. Dem Arbeitgeber steht es grundsätzlich frei, bei identischer Arbeit z. B. ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 1.2 Mittelbare Ungleichbehandlung

Eine mittelbare Ungleichbehandlung liegt vor, wenn der Anknüpfungspunkt für einen Vorteil oder einen Nachteil neutral ist, aber sich bei Angehörigen eines Geschlechts besonders nachteilig auswirkt, während dies bei den Angehörigen des anderen Geschlechts überhaupt oder wesentlich weniger stark der Fall ist.[1] Praxis-Beispiel Weihnachtsgratifikation Arbeitnehmer mit einer geri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 3.1 Bessere Qualifikation des begünstigten Arbeitnehmers

Eine Benachteiligung wegen des Geschlechts kann mit einer besseren Qualifikation des Bewerbers widerlegt werden. Eine bessere Qualifikation kann dabei sowohl mit einer besseren Qualifikation wegen einer fachspezifischen Ausbildung begründet werden als auch wegen einer einschlägigen Berufserfahrung.[1] Praxis-Beispiel Bessere fachspezifische Ausbildung Bei der Bank B arbeiten 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 2.3 Vorliegen von Indizien für eine Benachteiligung wegen des Geschlechts

Im Hinblick auf den Kausalzusammenhang reicht es aus, wenn der (vermeintlich) benachteiligte Arbeitnehmer Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lassen.[1] Der Arbeitgeber trägt dann die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen den Grundsatz der Entgeltgleichheit vorliegt.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 3.3 Personalgewinnungsschwierigkeiten

Weiterhin kann die Vermutung der Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts mit Personalgewinnungsschwierigkeiten zur Zeit der Einstellung widerlegt werden, etwa weil ein höheres Gehalt wegen der Lage am Arbeitsmarkt erforderlich war, um die offene Stelle mit einer geeigneten Arbeitskraft zu besetzen.[1] Praxis-Beispiel Personalgewinnungsschwierigkeiten Das Unternehmen U mus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 5 Verhältnis EntgTranspG zum AGG

Art. 157 AEUV und § 7 EntgTranspG stehen in Anspruchskonkurrenz nebeneinander.[1] Im Verhältnis zum AGG ist das EntgTranspG lex specials und vorrangig, soweit es abschließende Regelungen zur Entgeltdiskriminierung trifft.[2] Neben dem Anspruch auf gleiches Entgelt aus Art. 157 AEUV und § 3 Abs. 1, § 7 EntgTranspG kann der benachteiligte Arbeitnehmer darüber hinaus einen Anspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 7 Ausblick: Geschlechtsübergreifende Anpassung?

Eine geschlechterbezogene Vergütungsbenachteiligung kann letztlich auf eine geschlechterübergreifende Anpassung insgesamt hinauslaufen: Denn, wenn es einen Angehörigen des begünstigten Geschlechts im Unternehmen gibt, der genauso wenig wie der klagende Angehörige des benachteiligten Geschlechts verdient, könnte dieser seinerseits eine Erhöhung geltend machen. Praxis-Beispiel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 2.1 Entgelt

Da sachlicher Anknüpfungspunkt der Ungleichbehandlung die Entgeltgleichheit ist[1], muss die Ungleichbehandlung in dem Bezug einer unterschiedlichen Vergütung liegen. Unter Entgelt sind alle gegenwärtigen oder künftigen in bar oder in Sachleistungen gewährten Vergütungen zu verstehen, vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber sie dem Arbeitnehmer wenigstens mittelbar aufgrund des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 2.2 Vorliegen von gleicher oder gleichwertiger Arbeit

Gleiche oder gleichartige Arbeit liegt vor, wenn Arbeitnehmer an verschiedenen Arbeitsplätzen oder nacheinander an demselben Arbeitsplatz eine identische oder gleichartige Arbeit ausführen.[1] Hier müssen die Tätigkeiten miteinander verglichen werden (Gesamtvergleich), wie die jeweiligen Arbeitsvorgänge und wie das Verhältnis dieser Vorgänge zueinander ist. Wenn es im Einzeln...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / Zusammenfassung

Begriff Entgeltgleichheit bedeutet, dass für gleiche oder für gleichwertige Arbeit nicht wegen des Geschlechts des Beschäftigten ein geringeres Entgelt vereinbart oder gezahlt werden darf als bei einem Beschäftigten des anderen Geschlechts.[1] Der Grundsatz bezweckt nicht, "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" im Arbeitsverhältnis generell vorzuschreiben. Die Arbeitsvertragspar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.4 Abgrenzung zu weiteren gesetzlichen Regelungen

Diskriminierungsschutz von schwerbehinderten Menschen § 164 Abs. 2 SGB IX verbietet dem Arbeitgeber, schwerbehinderte Beschäftigte "wegen ihrer Behinderung" zu benachteiligen. Hinsichtlich der Einzelheiten und Rechtsfolgen verweist die Norm jedoch auf die Regelungen des AGG, dem der Diskriminierungsschutz insgesamt überantwortet ist. Das schwerbehindertenrechtliche Benachteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn / 4.6 Mindestlohn für Leiharbeitnehmer nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Grundsätzlich gilt auch für Leiharbeitnehmer das Mindestlohngesetz. Zusätzlich gelten einige Besonderheiten: Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz muss den nach § 3a Abs. 2 AÜG festgesetzten Mindestentgelten Rechnung getragen werden, welche bis zum 31.3.2024 in der "Fünften Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung" festgelegt worden sind. Nachdem...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenz (Videos) / 4 BAG: Equal Pay, Entscheidungsgründe

Video: BAG: Equal Pay, Entscheidungsgründe Entscheidung: BAG, Urteil v. 16.2.2023, 8 AZR 450/21mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenz (Videos) / 3 BAG: Equal Pay

Video: Equal Pay Entscheidung: BAG, Urteil v. 16.2.2023, 8 AZR 450/21mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Weitere Hinweise.

Rn 5 Zur spezielleren Verjährung eines Kaufpreisanspruchs nach Art 53 CISG vgl BGH 23.10.13 – VIII ZR 423/12; zur Verjährung der Haftung der BGB-Gesellschafter analog § 126 HGB vgl BGH 12.1.10 – XI ZR 37/09 Rz 40 f; zur Ausfallhaftung nach § 24 GmbHG BGH 18.9.18 – II ZR 312/16; zu Schadensersatzansprüche ggü dem Konkursverwalter BGH NJW-RR 14, 1457 [BGH 17.07.2014 - IX ZR 30...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Straf- und Bußgeldtatbestände nach dem AÜG

a) Straftatbestand (§ 15 AÜG) Rz. 1306 [Autor/Stand] Straf- und Bußgelddelikte im Zusammenhang mit der illegalen Arbeitnehmerüberlassung sieht auch das AÜG selbst vor[2]. Rz. 1306.1 [Autor/Stand] Der Verleih nichtdeutscher Arbeitnehmer ohne Genehmigung (§ 15 AÜG) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, bei F...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 3.2.2.2 Ansprüche des Arbeitnehmers

Unter eine nicht weiter eingeschränkte Ausschlussklausel können beispielsweise folgende Ansprüche des Beschäftigten fallen: Zahlung von Entgelt, Entgeltbestandteile, Entgeltersatz [1], Sonderzahlungen [2], Annahmeverzugslohn [3] oder alternative Verrechnungen, z. B. Arbeitszeitkonten[4] (siehe aber Punkt 3.2.2.3). Dazu zählt auch die Feststellung von Zeiten als Arbeitszeit,[5] Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.2.4 Eingruppierung von Leiharbeitnehmern

Rz. 45 Wird ein Leiharbeitnehmer gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG an einen Entleiher überlassen, in dessen Betrieb eine Vergütungsordnung besteht, ist er aufgrund des für ihn geltenden Grundsatzes des "Equal pay" (vgl. § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 2 AÜG) für die Zeit der Überlassung in diese Vergütungsordnung einzugruppieren. Dies gilt nur dann nicht, wenn ein für den Leiharbeitnehm...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 6.1 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist, § 199 Abs. 1 BGB

Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (Nr. 1) und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (Nr. 2).[1] Hier wird an die Kenntnis bzw. fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers hinsichtl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandstätigkeit / 3 Anwendbares Recht

Das auf das Arbeitsverhältnis bei einem Auslandsaufenthalt anwendbare Recht bestimmt sich für Verträge ab dem 17.12.2009 nach der "Rom I-Verordnung" (Rom I-VO).[2] Rechtswahl Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt nach der Rom I-VO in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags.[3] Eine solche Rechtswahl kann auch kon...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4 Erlass, Schuldanerkenntnis, Vergleich, Verwirkung, Ausschlussfristen, Verjährung

Rz. 32 Mit der in § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG festgelegten Unabdingbarkeit der Mindestbedingungen des BUrlG geht einher, dass das Erlöschen von Ansprüchen durch "Verzichtserklärungen" des Arbeitnehmers jedenfalls im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht wirksam möglich ist. Das gilt unabhängig davon, ob der "Verzicht" in einem Erlassvertrag nach § 397 BGB, einem negativen Schulda...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.4.4 Ansprüche auf Equal Pay

Rz. 61 Auch der Anspruch des Leiharbeitnehmers auf Gleichstellung hinsichtlich des Arbeitsentgelts ("Equal Pay") nach § 8 Abs. 1 AÜG ist – außer im Rahmen der Tarifausnahme (vgl. § 8 Abs. 2 bis 4 AÜG) – unabdingbar. Dennoch kann der Leiharbeitnehmer auf bereits entstandene Equal-Pay-Ansprüche im konkreten Streitfall im Rahmen eines Vergleichs oder einer Erledigungs- bzw. Aus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2 Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 42 Eine andere Möglichkeit, Arbeitnehmer einzusetzen, ohne ein Kündigungsrisiko einschätzen und ggf. tragen zu müssen, ist die Arbeitnehmerüberlassung. Sie definiert sich seit dem 1.4.2017 dadurch, dass Arbeitgeber als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüber...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.1 Arbeitnehmer, Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt (Nr. 1, Alt. 2)

Rz. 3 Bei Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, bildet das Arbeitsentgelt aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung die beitragspflichtigen Einnahmen. Angesprochen ist hier der Personenkreis, der gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1 der Versicherungspflicht unterliegt. Der sozialversicherungsrechtliche Arbeitnehmerbegriff deckt sich nicht mit dem des Steuerrechts (vg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 4.2 Phantomlohn

In der Sozialversicherung werden Beiträge zu den einzelnen Versicherungszweigen nicht nach dem Zuflussprinzip erhoben. Vielmehr gilt nach § 22 SGV IV für laufendes Arbeitsentgelt das Entstehungsprinzip. Die Sozialversicherungsbeiträge für laufenden Arbeitslohn werden nach Arbeitsentgelt erhoben, das arbeitsrechtlich für die erbrachte Arbeitsleistung geschuldet wird. Ob der A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.2.4 Ausschluss der Vergleichbarkeit bei unterschiedlichen Beschäftigtengruppen

Der Gesetzgeber stellt in § 4 Abs. 3 EntgTranspG klar, dass Beschäftigte in unterschiedlichen Rechtsverhältnissen nicht vergleichbar sein können. Ausgeschlossen ist damit, dass Arbeitnehmer und Beamte oder in Heimarbeit Beschäftigte oder vor allem Arbeitnehmer und Auszubildende eine gleichwertige Arbeit im Sinne des Entgelttransparenzgesetzes leisten. Hinweis Exkurs: Arbeitne...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzgesetz: I... / 2.2.7 Entgeltgleichheit von Männern und Frauen

Bei der Vergütung müssen Männer und Frauen für gleiche und gleichwertige Arbeit mit gleichem Entgelt entlohnt werden. Der Grundsatz der Entgeltgleichheit für Männer und Frauen ist im Unionsrecht in Art. 157 AEUV verankert. Jeder Mitgliedstaat muss hiernach die Anwendung des Entgeltgleichheitsgrundsatzes sicherstellen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich auch bei R...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalentwicklung: Karrie... / 2 Ziele von Fachlaufbahnen

Bei der konkreten Gestaltung eines Laufbahnkonzepts kann die zugrunde liegende Herausforderung von Unternehmen zu Unternehmen variieren. Mögliche Herausforderungen sind zum Beispiel der Bedarf[1], Leistungs- und Potenzialträgern attraktive Karriere- und Entwicklungschancen in einer flachen Führungshierarchie zu bieten (Attraction), Mitarbeiterzufriedenheit durch interessante E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verjährung / 2 Verjährungsfristen

Die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren nach § 195 BGB gilt für alle arbeitsrechtlichen Ansprüche. Ihr unterliegen grundsätzlich alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers. Die Verjährung nach § 195 BGB setzt unter zwei Voraussetzungen ein: 1. Der Anspruch ist wirksam entstanden.[1] 2. Der Inhaber des Anspruchs h...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Aufgaben / 2.1 Zu überwachende Vorschriften

Zugunsten der Arbeitnehmer gelten die Vorschriften der meisten arbeitsrechtlichen Gesetze, z. B. das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz, die arbeitsrechtlichen Vorschriften des BGB, HGB und der Gewerbeordnu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 2.6 Equal Pay und Equal Treatment

§ 8 Abs. 1 Satz 1 AÜG [1] bestimmt, dass Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung grundsätzlich einen Anspruch auf die im Betrieb des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers des Entleihers haben (Gebot des sog. Equal Pay und Equal Treatment). Aus dem Wortlaut "wesentliche Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Arbeitn...mehr