Fachbeiträge & Kommentare zu Erbbaurecht

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KEHE Grundbuchrecht / X. Entbehrlichkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eigentümer oder Erbbauberechtigte sind in das Grundbuch einzutragen, ohne dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 22 Absatz 1 Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804), das zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) geändert worden ist, vorgelegt wird, wenn a) si...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Unstreitige Fälle zur Zwischenverfügung

Rz. 31 Die Ermessensausübung hin zum Erlass einer Zwischenverfügung hat jedenfalls bei kleineren formellen Antragsmängeln und zur Sicherung der Kosten zu erfolgen. Das GBA muss in diesen Fällen zwischenverfügen; ein Ermessen besteht nicht: Rz. 32mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Belastungserstreckung kraft Gesetzes

Rz. 25 Grundpfandrechte, die am Hauptgrundstück lasten, erstrecken sich auch auf das Bestandteilsgrundstück, gehen aber den darauf bereits ruhenden Belastungen im Range nach, §§ 1131, 1192, 1199 BGB. Das gilt auch, wenn einem Erbbaurecht ein Grundstück zugeschrieben wird.[23] Belastungen auf dem Bestandteilsgrundstück erstrecken sich kraft Gesetzes nicht auf das Hauptgrundst...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Bewilligungs- und Einigungsprinzip

Rz. 15 § 20 GBO bestimmt in Abweichung von § 19 GBO die Fälle, in denen für die Grundbucheintragung die einseitige Bewilligung des Betroffenen nicht genügt, sondern zur Eintragung des Eigentumswechsels etc. die Einigungserklärungen (§§ 873 Abs. 1, 925 Abs. 1 BGB) abgegeben und damit dem GBA in Form des § 29 GBO nachgewiesen werden müssen. Der Grund dafür liegt darin, dass we...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Gemeinschaftsverhältnis

Rz. 74 Auf Veräußerer- oder Erwerberseite können mehrere Personen an der Auflassung beteiligt sein. Das GBA hat zu prüfen, ob das zur Eintragung beantragte Gemeinschaftsverhältnis generell möglich und im konkreten Eintragungsverfahren das richtige ist.[164] Die beantragte Eintragung eines Ehegatten als Alleineigentümer darf das GBA aber nicht schon bei bloßen Zweifeln, sonde...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 3. Sicherungsobjekt: Baugrundstück des Bestellers

Rz. 24 Nach § 650e BGB kann der Unternehmer die Eintragung einer Sicherungshypothek auf dem "Baugrundstück des Bestellers" verlangen, d.h. Besteller und Grundstückseigentümer müssen identisch sein. Rz. 25 Nur in Einzelfällen können von diesem Identitätserfordernis Ausnahmen zugelassen werden, etwa dann, wenn es gem. § 242 BGB als unbillig angesehen würde, dem Unternehmer die ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Gesetzlicher Güterstand des BGB

Rz. 95 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363–1390 BGB) hält die Vermögen der Ehegatten bzw. eingetragener Lebenspartner[240] völlig getrennt (§ 1363 Abs. 2 S. 1 BGB). Nach Beendigung der Ehe erfolgt ein Zugewinnausgleich (§§ 1371 ff. BGB). Jeder Ehegatte hat allein die uneingeschränkte Verfügungsmacht über sein bei Eheschließung vorhandenes und nachher...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Einrichtung und Führung der Bücher

Rz. 3 Die Einrichtung der Grundbücher richtet sich bis auf weiteres nach den Bestimmungen, die am Beitrittstag bestanden, bzw. nach den danach erlassenen landesrechtlichen Bestimmungen, Abs. 1 Nr. 1 S. 1. Vgl. dazu aber auch § 150 GBO . Rz. 4 Nicht anzuwenden sind jedoch Regelungen, die mit dem materiellen Bundesrecht nicht vereinbar sind, insbesondere in Bezug auf den Inhalt ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Sonstige Rechtsobjekte

Rz. 5 Grundstücksgleiche Rechte sind beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken, die kraft besonderer gesetzlicher Regelung materiell-rechtlich und formell-rechtlichen den Grundstücken gleichgesetzt sind.[6] Sie sind insbes. veräußerbar, vererblich und belastbar mit Grundpfandrechten. An erster Stelle ist das Erbbaurecht zu nennen, dem der Gesetzgeber mit den §§ 1012 ff. B...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Amtspflichten des GBA

Rz. 139 Bedarf ein Rechtsgeschäft einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung, ist es bis zu deren Erteilung schwebend unwirksam; wird die Genehmigung erteilt, ist das Rechtsgeschäft rückwirkend wirksam, wird sie versagt, wird es endgültig unwirksam.[339] Dies gilt alles auch für die Auflassung als dinglichem Vertrag. Bei konkreten Anhaltspunkten für absolute Verfügungsbeschrän...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / cc) Rechtswahl nach Art. 15 Abs. 2, 3 EGBGB a.F.

Rz. 220 Durch die Zulassung einer parteiautonomen Festlegung des Güterstatuts soll den Eheleuten unter bewusster Durchbrechung des Unwandelbarkeitsgrundsatzes die Möglichkeit gegeben werden, das anwendbare Güterrecht an veränderte Lebens- bzw. Vermögensverhältnisse anzupassen. Demgemäß ist eine freie Rechtswahl nicht gestattet, sondern es werden nur bestimmte Rechtsordnungen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Verkehrsbeschränkungen im Umlegungsgebiet

Rz. 152 Das Umlegungsrecht der §§ 45 ff. BauGB enthält Verfahrensbestimmungen zur Bodenordnung, um zivilrechtliche und bauplanungsrechtliche Grundstücksverhältnisse in Einklang zu bringen. Hierzu werden bestimmt zu bezeichnende Grundstücke (§ 47 Abs. 1 S. 3 BauGB) zu einer sog. Umlegungsmasse (§ 55 Abs. 1 BauGB) vereinigt und nach Abzug für öffentliche Zwecke benötigter Fläc...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Dem Amtswiderspruch mit Einschränkungen zugängliche Fallgruppen

Rz. 14 Nur mit gewissen Einschränkungen zulässig ist die Eintragung eines Amtswiderspruchs in den nachfolgend genannten Fällen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Anwendungsfälle des § 23 Abs. 2 GBO

Rz. 42 1. Der Vermerk nach Abs. 2 kann bei allen (nach Abs. 1 oder § 24 GBO) zeitlich beschränkten[124] und rückstandsfähigen Rechten (siehe Rdn 1 ff., 15 ff.) eingetragen werden, die zeitliche Beschränkung muss sich allerdings aus dem Eintragungsvermerk selbst ergeben (siehe Rdn 1; § 2 Einl. Rdn 109, 116), soweit sie nicht aus der Natur des Rechts auf die Lebenszeit des Ber...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) In dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet gilt diese Verordnung mit folgenden Maßgaben:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Ersetzung der Zustimmung

Rz. 21 Die Zustimmung des Eigentümers wird ersetzt durch:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Dingliche Rechte, Grundsatz der Geschlossenheit

Rz. 76 Im Sachenrecht herrscht im Gegensatz zum Schuldrecht keine inhaltliche Vertragsfreiheit. Zahl und Art der dinglichen Rechte sind im Gesetz erschöpfend bestimmt, ihr Inhalt zwingend vorgeschrieben und jedes dingliche Recht in seinen Merkmalen von jedem anderen dinglichen Recht abgegrenzt (numerus clausus der Sachenrechte).[135] Es gibt dingliche Rechte mit einem gesetz...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Relative Verfügungsbeschränkungen

Rz. 92 Relative Verfügungsverbote bezwecken nur den Schutz bestimmter Personen mit der Folge, dass nur ihnen gegenüber eine materiell-rechtliche Verfügung unwirksam ist (siehe §§ 135, 136 BGB), während sie im Verhältnis zu anderen wirksam bleibt. Sie können im Grundstücksrecht nur im Anwendungsbereich des § 888 Abs. 2 BGB (nicht nach § 894 BGB) geltend gemacht werden.[223] G...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

Wegen der hier nicht aufgeführten Abkürzungen wird auf die Abkürzungshinweise in der Kommentierung, und auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 10. Auflage, Berlin 2021, verwiesen.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Eintragungen auf Bewilligung der vor dem 1.1.2024 eingetragenen Gesellschaft

Rz. 52 Wurde die GbR unter Nennung der Gesellschaft vor dem 1.1.2024 als Berechtigte eingetragen, bleibt diese Eintragung wirksam und bestehen. Es erfolgt nach Art. 229 § 21 Abs. 2 S. 1 EGBGB keine Grundbuchberichtigung von Amts wegen. Satz 2 der Vorschrift verweist auf §§ 82 ff. GBO, wobei der Wortlaut der Norm insgesamt widersprüchlich klingt.[130] Die entscheidende Aussag...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 14 Materiell-rechtliche Grundlage von Wohnungs- und Teileigentum (WE oder TE) ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) v. 15.3.1951 (BGBl I 1951, 175), das grundlegend durch die WEG-Reform v. 26.3.2007 (BGBl I 2007, 370) sowie durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) v. 16.10.2020 (BGB I 2020, 2187) geändert und modernisiert wurde.[32] Die Änderungen des WEM...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Das berechtigte Interesse

Rz. 5 § 12 GBO setzt für die Gewährung der Einsicht das Bestehen eines berechtigten Interesses und dessen Darlegung voraus. Der Begriff des berechtigten Interesses ist weiter gefasst, als der des rechtlichen Interesses. Während letzteres regelmäßig eine Beziehung zu einem bereits bestehenden Rechtsverhältnis, eine Beeinflussung der privat- oder öffentlich-rechtlichen Situati...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / 3. Anwendbarkeit von Kauf- und Werkvertragsrecht

Rz. 3 Der Anspruch auf Übertragung des Eigentums am Grundstück oder auf Bestellung oder Übertragung des Erbbaurechts richtet sich nach den Vorschriften des Kaufrechts (§ 650u Abs. 1 S. 2 BGB). Der Anspruch auf die Errichtung und Umbau des Gebäudes richtet sich nach den Regelungen des Werkvertrags (§§ 633 ff. BGB) und des Bauvertrags (§§ 650a ff. BGB). Zu Letzteren gehören au...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Belastung eines realen Grundstücksteils

Rz. 10 Wird ein realer Grundstücksteil mit Grundpfandrechten, Erbbaurechten, Vorkaufsrechten, Reallasten, Dauerwohn- bzw. Dauernutzungsrechten nach § 31 WEG belastet,[22] so ist dieser Teil grundbuchmäßig zu verselbstständigen, d.h. er ist nach Teilung als ein selbstständiges Grundstück einzutragen. Das Gleiche gilt, wenn ein solches Recht an dem realen Grundstücksteil gelös...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Nicht zu entschädigender Gebäudeanteil

Rz. 107 [Autor/Stand] Ein Unterschied bei der Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden zum bisherigen Recht ergibt sich dadurch, dass nunmehr eine Aufteilung des Gebäudewerts in Betracht kommt, wenn dem Eigentümer des belasteten Grundstücks bei Beendigung des Nutzungsrechts der Gebäudewert ganz oder teilweise entschädigungslos zufällt. In diesen Fällen ist der We...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf eine Bauhandwerkersicherungshypothek, §§ 650e, 883, 885 BGB; §§ 935 ff. ZPO

Rz. 53 Muster 4.1: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf eine Bauhandwerkersicherungshypothek, §§ 650e, 883, 885 BGB; §§ 935 ff. ZPO Muster 4.1: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf eine Bauhandwerkersicherungshypothek, §§ 650e,...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / d) Vermerk über die dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung

Rz. 89 Gemäß § 800 Abs. 1 ZPO kann sich der Eigentümer in einer nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO aufgenommenen Urkunde eines deutschen Notars (§§ 8 ff., 14 Abs. 1 BeurkG)[164] in Ansehung der Ansprüche eines Grundpfandrechts[165] oder einer Reallast[166] der sofortigen Zwangsvollstreckung in der Weise unterwerfen,[167] dass sie aus der Urkunde gegen den jeweiligen Eigentümer des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Das Wohngeld nach dem WohngeldG (§ 3 Nr 58 EStG Fall 1)

Rn. 2021 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 58 EStG Fall 1 befreit die Zahlung des Wohngelds nach dem WoGG von der ESt. Das WohngeldG (WoGG idF vom 24.09.2008, BGBl I 2008, 1856) dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens (§ 1 Abs 1 WoGG). Rn. 2021a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Es erhalten (§ 1 Abs 2 WoGG):mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Kapitalisiertes Nutzungsentgelt

Rz. 162 [Autor/Stand] Bei der Bewertung des belasteten Grundstücks ist dem über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts abgezinsten Wert des fiktiv unbelasteten Grundstücks nach § 179 BewG (vgl. Rz. 150) nach § 195 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 195 Abs. 7 BewG das ebenfalls über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts kapitalisierte Nutzungsentgelt hinzuzurechnen. Rz. 163 [Autor/Stand...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Einzelfälle

Rz. 74 Steht einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Berichtigungsanspruch zu, so ist der Verwalter nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG beschwerdeberechtigt.[278] Hat das Grundbuchamt dagegen bei einem Wohnungseigentum einen Eigentumswechsel unter Verstoß gegen eine durch die Teilungserklärung begründete rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung (§ 12 WEG) eingetragen, so ist die B...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Objektive Anknüpfung, Art. 4 Rom I-VO

Rz. 336 Für obligatorische Verträge, die ein dingliches Recht an einem Grundstück oder ein Recht zur Nutzung eines Grundstücks (vgl. insoweit aber Einschränkung in Art. 4 Abs. 1 lit. d Rom I-VO) zum Gegenstand haben, beruft Art. 4 Abs. 1 lit. c Rom I-VO vorrangig das Recht des Staates, in dem das Grundstück belegen ist, so dass Sachenrechtsstatut und Schuldvertragsstatut hie...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Der Zuschreibung zugängliche Rechte und Berechtigungen

Rz. 3 Während der Wortlaut des § 890 Abs. 2 BGB nur die Zuschreibung eines Grundstücks zu einem anderen vorsieht, haben Literatur und Rechtsprechung die Möglichkeiten der Zuschreibung darüber hinaus noch erheblich ausgeweitet. Es sind folgende Fälle denkbar:[3] Rz. 4 Grundstück mit Grundstück: Dies ist der Normalfall des § 890 Abs. 2 BGB;[4] Größe und wirtschaftliche Bedeutun...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / a) Gesetzliche Beschränkung

Rz. 18 Gem. § 49 Abs. 2 HGB erstreckt sich der regelmäßige Umfang der Prokura nicht auf die Veräußerung und Belastung von Grundstücken. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Beschränkung mit Außenwirkung. Diese gilt sowohl für die Verfügungsgeschäfte als auch für die diese begründenden Verpflichtungsgeschäfte.[48] Unbeachtlich ist, ob die Grundstücke zum Anlagevermögen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Integration mit dem Liegenschaftskataster; Richtigstellungen und Gesamtrechte

Rz. 1 § 127 GBO schafft die Rechtsgrundlage, nach der die Länder die maschinelle Übernahme von Daten des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters aus dem jeweils anderen Verzeichnis einführen können (und zwar über die gemeinsame Nutzung von Hilfsverzeichnissen hinaus, vgl. § 126 GBO Rdn 25). Die in Abs. 1 bereits erhaltenen Verordnungsermächtigungen zugunsten der Landesregi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Ausnahme des Abs. 2

Rz. 14 Werden mehrere Eintragungen beantragt, so kann ein Eintrag von dem anderen abhängig gemacht werden. 1. Mehrere Eintragungen müssen beantragt sein. a) Keine Rolle spielt, ob die Anträge von dem gleichen Antragsteller oder von verschiedenen Personen gestellt worden sind. Unerheblich ist, ob eine Grundbuchberichtigung oder eine Rechtsänderung beantragt ist. Die Eintragunge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Berechtigter des Vorkaufsrechts

Rz. 209 Das Vorkaufsrecht kann als subjektiv-persönliches und als subjektiv-dingliches Recht bestellt werden. Berechtigter des subjektiv-persönlichen Rechts kann jede erwerbsfähige natürliche und juristische Person sein; auch wenn sie bereits ein inhaltlich oder rangmäßig anderes Vorkaufsrecht am gleichen Grundstück hat.[790] Der Grundstückseigentümer selbst [791] kann nach de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts

Rz. 199 Gemäß § 22 GrEStG darf der Grundstückserwerber erst in das Grundbuch eingetragen werden, wenn eine Bescheinigung der zuständigen Finanzbehörde vorgelegt wird, dass der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen. Die Eigentumsumschreibung ist deshalb erst "sichergestellt", wenn auch die sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) vorliegt.[497] Rz. 200 Die UB is...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Unbedingte und unbefristete Auflassung

Rz. 88 Die Auflassung muss unbedingt im Sinne des § 158 BGB und unbefristet sein, sonst ist sie nichtig (§ 925 Abs. 2 BGB). Ein Erbbaurecht kann gem. § 1 Abs. 4 S. 1 ErbbauRG nicht auflösend bedingt begründet werden; seine Übertragung ist ebenso bedingungsfeindlich (§ 11 Abs. 1 S. 2 ErbbauRG) wie die Einräumung oder Aufhebung von Sondereigentum (§ 4 Abs. 2 S. 2 WEG). Die Auf...mehr

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Teilungserklärung: Erbbaurecht

1 Leitsatz Ein an dem Grundstück bestehendes Erbbaurecht hindert nicht den Vollzug einer Teilungserklärung nach § 8 Abs. 1 WEG. 2 Normenkette § 8 Abs. 1 WEG; § 93 BGB 3 Das Problem An dem Grundstück X wird im Jahr 1959 ein Erbbaurecht für die Dauer von 75 Jahren bestellt. Das Grundstück ist mit Mehrfamilienhäusern bebaut. An den einzelnen "Einheiten" bestehen nach der Aufteilung ...mehr

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Teilungserklärung: Erbbaurecht / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es darum, ob das bereits mit einem (aufgeteilten) Erbbaurecht belastete Grundstück nachträglich in Wohnungseigentum aufgeteilt werden kann, wenn teilweise Wohnungseigentumsrechte substanzlos bleiben. Die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung und Teile der Literatur meinen allgemein, ein bestehendes Erbbaurecht hindere den Vollzug einer Teilun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungserklärung: Erbbaurecht / 3 Das Problem

An dem Grundstück X wird im Jahr 1959 ein Erbbaurecht für die Dauer von 75 Jahren bestellt. Das Grundstück ist mit Mehrfamilienhäusern bebaut. An den einzelnen "Einheiten" bestehen nach der Aufteilung des Erbbaurechts im Jahr 1961 jeweils ein Wohnungs- oder Teilerbbaurecht. A und B sind im Grundbuch gemeinschaftlich als Eigentümer sämtlicher Wohnungs- und Teilerbbaurechte zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungserklärung: Erbbaurecht / 1 Leitsatz

Ein an dem Grundstück bestehendes Erbbaurecht hindert nicht den Vollzug einer Teilungserklärung nach § 8 Abs. 1 WEG.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungserklärung: Erbbaurecht / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das OLG München anders! Die Eintragung habe nicht mit der angegebenen Begründung verweigert werden dürfen. Gem. § 8 Abs. 1 WEG könne der Eigentümer eines Grundstücks durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt das Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile in der Weise teilen, dass mit jedem Anteil Sondereigentum verbunden sei. Die an den Gebäuden begründe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungserklärung: Erbbaurecht / 2 Normenkette

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungserklärung: Erbbaurecht / 6 Entscheidung

OLG München, Beschluss v. 24.8.2023, 34 Wx 202/23 emehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.3.2 Befugnisbereich

Rz. 21 Die Befugnis zur Verwendung oder Offenbarung bezieht sich nur auf die Namen und Anschriften von Grundstückseigentümern. Andere Daten dürfen aufgrund des Abs. 3 nicht offenbart werden.[1] Diese sehr enge Begrenzung des Befugnisbereichs ist als notwendiges Korrektiv für das weite Verwendungsfeld besonders wichtig. Weder die GrSt oder der Messbetrag noch seine Grundlagen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte Kürzung – Sondernutzungsrechte; Betriebsverpachtung

Leitsatz 1. Eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, die eine originär gewerbliche Tätigkeit in Gestalt einer – eine Betriebsverpachtung überlagernden – Betriebsaufspaltung ausübt, unterliegt mit dem Ende der Betriebsaufspaltung als gewerblich geprägte Personengesellschaft weiterhin der Gewerbesteuer. 2. Ein im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht ist zwar kein G...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohnungshilfe / 1 Leistungen der Wohnungshilfe

Die Wohnungshilfe umfasst die behindertengerechte Anpassung vorhandenen Wohnraums, beispielsweise durch Um- oder Ausbau, Ausstattung und Erweiterung, Bereitstellung einer Behindertenwohnung des öffentlichen oder privaten Wohnungsbaus, Bereitstellung behindertengerechten Wohnraums, ggf. in Arbeitsplatznähe, Bereitstellung einer Wohnung in einem Wohnzentrum für Schwerbehinderte, Üb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.4 Erbbaurecht

Rz. 39 Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, bilden das Erbbaurecht und das belastete Grundstück je eine selbstständige wirtschaftliche Einheit, für die jeweils ein Wert festzustellen ist. Die Bewertung ist in § 148 BewG geregelt. Nach dem bis 31.12.2006 geltenden § 148 BewG a. F. hat der Wert des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks das 18,6-Fache ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 4 Beurteilung von Erbbaurechtsvorgängen (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 25 Bürgerlich-rechtlich werden bestimmte Rechte dem Eigentum am Grundstück gleichgestellt (grundstücksgleiche Rechte). Zu ihnen gehört u. a. das Erbbaurecht, auf das nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 des Gesetzes über das Erbbaurecht (Erbbaurechtsgesetz – ErbbauRG) – früher Verordnung über das Erbbaurecht – ErbbauVO) – v. 15.1.1919 (RGBl 1919, 72), zuletzt geändert durch Art....mehr