Fachbeiträge & Kommentare zu Erbbaurecht

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.1 Ausgewertete Beiträge 2024

Strahl , Sicherung von gewerbesteuerrechtlichen Anlaufverlusten, KÖSDI 2024, 23742; Blum/Stetter , Coworking Spaces und gewerbesteuerrechtlicher Betriebsstättenbegriff, DStR 2024, 1746; Bergan , Prozesszinsen nach § 236 AO – Alte Regelung, neue Umstände! – Zugleich Anmerkung zum BFH-Urteil v. 12.3.2024 – VIII 10/20, NWB 2024, 2036; Broemel/Wierenberg , BFH bestätigt Durchgriffsv...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.1 § 1 UStG (Steuerbare Umsätze)

• 2019 Preisgelder / § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG Der EuGH hat mit Urteil v. 10.11.2016, C-432/15 entschieden, dass bei Teilnahme an Wettbewerben nur Antrittsgelder und sonstige fixe Vergütungen zu einem Leistungsaustausch führen, nicht aber platzierungsabhängige Preisgelder. Dieser Rechtsprechung hat sich der BFH angeschlossen (BFH v. 30.8.2017, XI R 37/14; BFH v. 2.8.2018, V R 21/...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.9 Erbbaurecht und Anschaffungskosten beim Grund und Boden

Rz. 147 In der Übernahme von Erschließungskosten durch den Erbbauberechtigten liegt ein zusätzliches Entgelt für die Nutzung des Grundstücks. Der Erbbauberechtigte hat in seiner Bilanz einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen und über die Dauer des Erbbaurechts zu verteilen. Es handelt sich um Vorleistungen an den Grundstückseigentümer für dessen zeitraumbezogene...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.1.5 Besonderheiten hinsichtlich der Bilanzierung bei der Bestellung eines Erbbaurechts

Rz. 56 Nicht zum notwendigen Betriebsvermögen gehörender Grund und Boden wird unabhängig von der Gewinnermittlungsart des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs entweder durch eine eindeutige, mit einer ausdrücklichen Willenserklärung verbundene, aber auch durch schlüssige Entnahmehandlung oder durch einen entsprechenden Rechtsvorgang entnommen. Als schlüssige Entnahmehand...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 1.2.1 Einführung

Rz. 2 Selbstständige Wirtschaftsgüter, obwohl zivilrechtlich nur eine Sache, sind der (nackte) Grund und Boden (unbewegliches nicht abnutzbares Wirtschaftsgut) und das darauf stehende Gebäude (unbewegliches abnutzbares Wirtschaftsgut), gleichgültig ob Grund und Boden und Gebäude gleichzeitig oder nur der Grund und Boden erworben und darauf ein Gebäude errichtet wurde.[1] Rz....mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.1.6 Besonderheiten bei Land- und Forstwirten

Rz. 59 Bis zum Jahre 1970 war für die Erfassung des Grund und Bodens die Methode der steuerrechtlichen Gewinnermittlung maßgebend. Ungeachtet dessen, dass der Grund und Boden zum Anlagevermögen eines Betriebs gehörte, blieb sein Wert bei der Gewinnermittlung durch eingeschränkten Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG und bei der Einnahmeüberschussrechnung nach § 4 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Basiswissen Umsatzsteuer / 13.4.3 Voraussetzungen einer Option nach § 9 Abs. 2 UStG

Die Möglichkeit, auf die Umsatzsteuerbefreiung von bestimmten Umsätzen zu verzichten, ist nach § 9 Abs. 2 UStG eingeschränkt.[1] Von dieser Einschränkung sind folgende Umsätze betroffen: die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken[2] die Überlassung von Grundstücken und Grundstücksteilen zur Nutzung aufgrund eines auf Übertragung des Eigentums gerichteten Vertrages oder Vo...mehr

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Rechtsfähige Gemeinschaft d... / 6.1.2 Grundstückskaufvertrag

§ 9b Abs. 1 WEG meint den Grundstückskaufvertrag. Darunter sind alle Verträge zu verstehen, die einem Erwerb oder der Veräußerung von Grundstückseigentum gleichkommen, wie Erwerb oder Veräußerung von Wohn- und Teileigentum oder eines Erbbaurechts. Die Einschränkung gilt auch nur für den Vertragsabschluss, nicht für Erklärungen im Rahmen der Vertragsabwicklung; auch sonstige ...mehr

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Grundsteuer: Einspruch gege... / 3 Sollte vorsorglich Einspruch eingelegt werden?

Die Steuerberaterverbände hatten sich gegenüber den Finanzministerien des Bundes und der Länder in der Vergangenheit für den Erlass der Bescheide über die Feststellung der Grundsteuerwerte sowie der Grundsteuermessbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) mit der Begründung eingesetzt, dass dadurch den Steuerpflichtigen und den Steuerberatern die Möglichkeit e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Unbebauter Grundbesitz

Rn. 340 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Für verpachtete (oder im Erbbaurecht überlassene, s nachfolgend) unbebaute Grundstücke gilt, dass sie keine wesentliche Betriebsgrundlage sind, es sei denn, dass sie nach ihrer Lage, zB als Lagerplatz im Funktionszusammenhang mit anderen Betriebsgrundstücken (vgl Kempermann, FR 1993, 595) oder wegen Bodenschätzen der Betriebsgesellschaft ihr ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der Entnahmen

Rn. 274 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Abfall insb von Edelmetallen oder Edelmetallegierungen (zB Gold, Amalgam, Silber) und Schrottmetalle, die bei der betrieblichen Tätigkeit entstehen, werden nicht bereits mit ihrer Entstehung ins PV entnommen, sondern bleiben bis zur entgeltlichen Veräußerung oder einer Entnahmehandlung BV, selbst wenn durch metallurgische Umformung (Umguss i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Haltedauer bis 5 Jahre (kurzfristig): Drei-Objekt-Grenze

Rn. 132b Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die BFH-Rspr hat, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der gebotenen Vereinfachung und Rechtssicherheit (kritisch zur Vereinfachung – wegen zahlreicher Ausnahmen s Rn 132d, "besondere Umstände" etc – Fischer, FR 1995, 803, 811), in quantitativer Auslegung des Begriffs Gewerbebetrieb entschieden, dass bei Veräußerung von nur maximal drei ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Ausnahme

Rn. 182b Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Verbindung mit dem Grund und Boden zu einem nur vorübergehenden Zweck: Bauten, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden sind, werden gemäß § 95 Abs 1 S 1 BGB nicht Bestandteile des Grundstücks. Als Scheinbestandteile (s Rn 163) werden sie zivilrechtliches Eigentum des Erbauers. Hiervon ist zB auszugehen, wen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / baa) Grundstücke und Gebäude

Rn. 74a Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Notwendiges Sonder-BV I liegt auch dann vor, wenn der Gesellschafter der PersGes unmittelbar zur Nutzung überlassenen Grundbesitz von Dritten gemietet und gepachtet hat (BFH BStBl II 1986, 304 mit Anmerkung Söffing, FR 1986, 109; BFH BStBl II 1977, 150/52). Wegen des umgekehrten Falles s Rn 75 zu (2). Hat der Gesellschafter ein Grundstück de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Materielle Wirtschaftsgüter

Rn. 645 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Materielle WG ieS sind körperliche Gegenstände, dh, sie sind beschränkt auf Sachen iSd § 90 BGB, Bestandteile von Sachen iSd § 93 BGB, Zubehör iSd § 97 BGB (BFH v 04.12.2008, GrS 1/05, BStBl II 2007, 508) und Tiere iSd § 90a BGB (BFH v 15.05.1997, III R 143/93, BStBl II 1997, 575 zu HK einer Kuh). Orientiert an der Bilanzgliederung des § 26...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundstück: Zivilrechtliche Einheit versus bilanzielle WG-Mehrheit

Rn. 159 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Zivilrechtlich ist ein Grundstück gem §§ 93, 94 Abs 1 BGB eine einheitliche unbewegliche Sache, die aus Grund und Boden und wesentlichen Bestandteilen besteht, dh aus fest verbundenen Sachen, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass ein Bestandteil zerstört oder in seinem Wesen verändert wird. Zu den wesentlichen Bestandteile...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbd) Selbstständige Wirtschaftsgüter vs unselbstständige Bestandteile/Eigenschaften von Wirtschaftsgütern

Rn. 624 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Einzelbewertungsgrundsatz (§ 252 Abs 1 Nr 3 HGB iVm § 5 Abs 1 S 1 EStG, § 6 Abs 1 S 1 EStG) verlangt den Ansatz und Bewertung einzelnen WG, s Rn 397. Erforderlich ist daher die Abgrenzung zwischen selbstständigen WG und – nicht eigenständig aktivierungsfähigen – unselbstständigen Bestandteilen bzw bloßen Eigenschaften übergeordneter WG ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Straßen, Wege, Plätze, Wasserstraßen, Häfen und Schienenwege

a) Überblick Rz. 141 [Autor/Stand] Die Regelung des § 4 Nr. 3 Buchst. a GrStG stellt hinsichtlich der dem öffentlichen Verkehr dienenden Flächen eine abschließende Aufzählung dar. Allerdings ist die Aufzählung derart umfassend, dass tatsächlich von einer bewusst abschließenden Erfassung sämtlicher in Betracht kommender unmittelbar dem öffentlichen Verkehr dienenden Flächen au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Notwendiges Betriebsvermögen

Rn. 171 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Zurechnungserfordernis: Die Frage der Zuordnung unbeweglicher WG zum BV stellt sich nur, wenn diese dem StPfl persönlich zuzurechnen sind (im Einzelnen s Rn 170ff). Grundstücke und Grundstücksteile, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des StPfl bestimmt sind, gehören zum notwendigen BV (s Rn 125ff). Das gilt unabh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kussmaul, Sind Nutzungsrechte Vermögensgegenstände bzw WG?, BB 1987, 2053; Meyer-Scharenberg, Sind Nutzungsrechte WG?, BB 1987, 874; Groh, DB 1988, 514; Thiel, Die Bilanzierung von Nutzungsrechten, DStJG Band 14, 161; Meilicke, Obligatorische Nutzungsrechte als Sacheinlage, BB 1991, 579; Schubert, Die einkommensteuerliche Behandlung von Nutzungsrechten, DStR 1995, 362; Lüdenbach/H...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 4. Grundbesitzbewertung, §§ 176 ff. BewG

Rz. 5 Grundbesitz wird ebenso mit dem gemeinen Wert bewertet (§ 177 BewG). Die Regelungen zur Bewertung des Grundvermögens befinden sich in den §§ 176 bis 198 BewG. Nach § 176 Abs. 1 BewG gehören zum Grundvermögen:mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Hingabe von Wirtschaftsgütern als Leistung an Erfüllungs statt

Rz. 213 Anders kann dies hingegen sein, wenn Wirtschaftsgüter an Erfüllungs statt für Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche gem. § 364 BGB auf den Pflichtteilsberechtigten übertragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Hingabe der Wirtschaftsgüter aus dem Nachlass selbst erfolgt oder andere Wirtschaftsgüter betroffen sind. Handelt es sich bei der Hingabe...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / dd) Bewertung besonderer Immobilienarten

Rz. 168 Bei einem landwirtschaftlichen Betrieb (Landgut) besteht die Möglichkeit, den i.d.R. gegenüber dem Verkehrswert wesentlich niedrigeren Ertragswert anzuordnen (§ 2312 BGB; vgl. Rdn 280 ff.). Rz. 169 Bei Reichsheimstätten ist zu beachten, dass das Reichsheimstättengesetz mit Wirkung zum 1.10.1993 außer Kraft getreten ist; für ab diesem Zeitpunkt eintretende Erbfälle fin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 10 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Regelungen des § 55 EStG sind auf Grund und Boden anzuwenden, der mit Ablauf des 30.06.1970 bzw 14.08.1971 zum inländischen (westdeutschen) AV eines StPfl gehörte, soweit dieser seinen Gewinn nach § 4 Abs 1 bzw 3 EStG ermittelte. Ausgeschlossen von einer Bewertung nach § 55 EStG war danach Grund und Boden, der in den neuen Bundesländern be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Grundstücksgleiche Rechte

Rn. 169 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Grundstücksgleiche Rechte sind dingliche Rechte an einem Grundstück, die rechtlich ebenso wie wirtschaftlich den Grundstücken nahestehen und zivilrechtlich wie Grundstücke (grundstücksgleich) behandelt werden. Wesentliche grundstücksgleiche Rechte sind das Erbbaurecht (§ 11 ErbauRG) und das Dauerwohn- oder Dauernutzungsrecht (§ 31 WEG). Nic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gebäudezurechnung bei zivilrechtlichem Eigentum des Erbauers

Rn. 182c Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Stehen die Bauten als Scheinbestandteile im Sinne des § 95 Abs 1 S 1 BGB oder infolge der Ausübung eines dinglichen Rechts (§ 95 Abs 1 S 2 BGB, Nießbrauch, Erbbaurecht) im zivilrechtlichen Eigentum des Bauenden (s Rn 182b), sind sie diesem idR auch bilanzrechtlich zuzurechnen. Nach der gesetzlichen Grundwertung ist der zivilrechtliche Eige...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Typische Entnahmehandlungen

Rn. 208 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nutzungsänderung: Ändert sich die Nutzung eines WG auf Dauer derart, dass die weitere Zugehörigkeit des WG zum BV ausgeschlossen ist (Wechsel ins notwendige PV), liegt eine (schlüssige) Entnahmehandlung vor. Das ist dann der Fall, wenn ein betriebliches Grundstück zu privaten Wohnzwecken verwendet wird, zB bei Bebauung eines im BV befindlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Rechtsfolgen der Gebäudezurechnung zum Erbauer

Rn. 182k Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Aktivierung/Abschreibung: Stehen die Bauten im zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Bauenden (Scheinbestandteile), sind sie diesem unstreitig personell zuzurechnen und bei betrieblicher Nutzung als materielle WG zu aktivieren. Bei Gebäuden als Scheinbestandteilen ist die AfA trotz der – aufgrund des nur vorübergehenden Zwecks...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbc) Aktivierung des Fremdbaus als materielles WG

Rn. 182s Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Zum Teil wird die Auffassung vertreten, der Fremdbau solle beim Erbauer als materielles WG aktiviert werden; eine Verpflichtung zum Ansatz des Fremdbaus lasse sich aus der Gliederungsvorschrift § 266 Abs 2 A.II.1 HGB iVm § 5 EStG herleiten (so Weber-Grellet, BB 2014, 42, 48; Weber-Grellet, BB 2016, 2220; Weber-Grellet, Bilanzsteuerrecht, R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Konzeption der Bewertungsregelungen

Rz. 32 [Autor/Stand] Die ursprünglich als Rechtsverordnung konzipierten Bewertungsregelungen sollten zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung bei gleichen Sachverhalten und zur Erleichterung der Bewertung von bebauten Grundstücken, Erbbaurechten und Gebäuden auf fremdem Grund und Boden für Zwecke der Erbschaftsteuer dienen. Dabei ist die Wertermittlung unter Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, DB 1988, 1466; Ley, Die bilanzielle Behandlung des KSt- und KapSt-Anrechnungsanspruchs bei beteiligten PersGes, KÖSDI 1992, 9123; Groh, Übergang von Gesellschaftsvermögen auf die Gesellschafter mittels Steueranrechnung, BB 1996, 631; Jorde, Dividendenerträge in Rechnungslegung und Gesellschaftsvertrag von PersGes, DB 1996, 233; Ley, Buchführungspraxis: Umset...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Abnutzbare Wirtschaftsgüter

Rn. 654 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Zu den abnutzbaren materiellen WG gehören Gebäude/selbstständige Gebäudeteile, einschließlich bei abschnittsweisem Bau bereits fertig gestellte bilanziell selbstständige Gebäudeteile (BFH v 09.08.1989, X R 77/87, BStBl II 1991, 132), auch ein unfertiges, aber in Gebrauch genommenes Gebäude (BFH v 18.02.1987, X R 21/81, BStBl II 1987, 463), n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbb) Scheinbestandteile

Rn. 163 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Scheinbestandteile sind Sachen, die nur zu einem vorübergehenden Zweck in ein Gebäude eingefügt oder mit dem Grund und Boden verbunden wurden (§ 95 Abs 1 S 1, Abs 2 BGB), sowie Gebäude oder andere Werke, die in Ausübung eines dinglichen Rechts (Erbbraurecht, Nießbrauch) eines an einem fremden Grundstück von dem Berechtigten mit dem Grundstü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick

Rn. 151 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 6b EStG findet Anwendung auf die Veräußerung bestimmter WG des AV, die Abs 1 (sowie Abs 10) abschließend benennt. Zu diesen Anlagegütern gehören Grund und Boden, Aufwuchs auf Grund und Boden mit dem dazugehörigen Grund und Boden, wenn der Aufwuchs zu einem luf BV gehören, Gebäude, Binnenschiffe bei Veräußerungen ab dem 01.01.2006, Anteile an K...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Aktives notwendiges Sonderbetriebsvermögen I

Rz. 1229 [Autor/Stand] Zum aktiven notwendigen Sonderbetriebsvermögen I zählen alle Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der Personengesellschaft selbst bestimmt sind.[2] Dazu gehören insb. die Wirtschaftsgüter, welche der Gesellschafter-Eigentümer der Personengesellschaft unmittelbar zur Nutzung überlässt und von dieser für eigengewe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bba) Laufende Nutzung

Rn. 170e Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Eine vom zivilrechtlichen Eigentum abweichende Zurechnung setzt voraus, dass derjenige, der in Erwartung des Eigentumserwerbs das unbewegliche WG besitzt, in der Lage ist, den laufenden Ertrag des WG durch laufende Nutzung, dh zB Vermietung/Verpachtung/Selbstnutzung abzuschöpfen und den zivilrechtlichen Eigentümer zugleich hieran zu hinder...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / aa) Grundsätzliches

Rz. 135 Gebäude gehören grundsätzlich zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks (§ 94 Abs. 1 S. 1 BGB). Wesentliche Bestandteile eines Gebäudes sind auch die zur Herstellung desselben eingefügten Sachen (§ 94 Abs. 2 BGB), so dass deren Wert auch Teil des Grundstückswertes ist. Jedoch sind auch hier Ausnahmen zu beachten: Nach § 95 Abs. 1 BGB sind Scheinbestandteile ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schmidt/Weber-Grellet, § 5 EStG Rz 172; Blümich/Schreiber, § 5 EStG Rz 533; Schiffers in Korn, § 5 EStG Rz 543; Niemann, Immaterielle WG im Handels- und Steuerrecht 1999. Rn. 719 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Adressensammlung (gesammelt auf Datenträgern) ist immaterielles WG; s BFH BStBl II 1989, 160. Alleinvertriebsrecht ist immaterielles WG; s BFH BStBl II 1989, 101. Archiv ist Bestand...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Erbstatut

Rz. 111 Nach dem englischen common law unterliegt die Erbfolge des beweglichen und des unbeweglichen Nachlasses unterschiedlichen Regeln (Nachlassspaltung). So gilt für die Erbfolge in den unbeweglichen Nachlass das jeweilige Belegenheitsrecht.[115] Für die Unterscheidung zwischen beweglichem und unbeweglichem Nachlass stellt das englische IPR auf das jeweilige Belegenheitsr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs 1 S 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000, 916; Söffing/Klümpen-Neusel, Unentgeltliche Grundstücksgeschäfte und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2000, 1753; Stork, Gewinnermittlungswahlrecht beim gewerblichen Grundstückshandel, DB 2001, 115; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001, 344; Kempe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verneinte Tatbestände

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 5.2 Vorgehensweise bei ausgewählten aktiven Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 70 Bei Ausbeuteverträgen[1] bestimmt sich die Dauer des Rechtsverhältnisses nach der vorhandenen Abbaumenge und der Intensität des Abbaus. Die Abbaumenge kann regelmäßig am Ende des Jahres festgestellt werden. Der Begriff der "bestimmten Zeit" lässt sich somit über die jeweilige Fördermenge definieren. Deshalb sind Vorleistungen aufgrund von Ausbeuteverträgen zum Abbau v...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 3.2 Voraussetzungen für die Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten liegen nicht vor

Rz. 50 Abfüllkosten einer Brauerei,[1] Abraumaufwand bei der Herstellung bestimmter Mineralien,[2] Abzinsungsbetrag bei Zinslosigkeit einer Darlehensforderung,[3] Aufwendungen, die Teil der Herstellungskosten bestimmter Erzeugnisse sind,[4] Agio bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen,[5] Beiträge zu Direktversicherungen,[6] Biersteuer,[7] degressive Raten beim Mobilienleasing,[8...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.3.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken (Abs. 2 A. II. 1.)

Rz. 38 Unter diesem Posten wird das gesamte Grundvermögen des Unt ausgewiesen, sofern es dem dauernden Geschäftsbetrieb dienen soll. Auch im Falle der gewerblichen Grundstücksvermietung zählen Grundstücke zum AV.[1] Der Gesetzgeber schreibt keinen gesonderten Ausweis in Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten vor. Dieser undifferenzierte Ausweis wird in der Literat...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 5.3 Vorgehensweise bei ausgewählten passiven Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 74 Die Bildung und spätere Auflösung passiver Rechnungsabgrenzungsposten muss dazu führen, dass die abgegrenzten Einnahmen Ertrag jener Wirtschaftsjahre werden, in denen der Unternehmer seine Leistungen erbringt, für die er das Entgelt jedoch bereits vereinnahmt hat. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Rechnungsabgrenzung nicht Ausdruck einer betriebswirtschaftlichen,...mehr

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 2.2 Vorleistungen aus einem gegenseitigen Vertrag oder aufgrund gesetzlicher Regelungen

Rz. 26 Der Anwendungsbereich der Rechnungsabgrenzungsposten umfasst gegenseitige Verträge, bei denen für eine bestimmte Zeit Leistungen zu erbringen sind, Leistung und Gegenleistung jedoch zeitlich auseinanderfallen.[1] Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Vertrag bereits abgeschlossen ist; es reicht vielmehr aus, dass das Erbringen der Vorleistung in Erwartung seines Z...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Einbringung eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks

Streitig ist die grunderwerbsteuerrechtliche Behandlung der Einbringung eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks – insbesondere, ob auf Ebene der GrESt-Festsetzung von dem nach § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GrEStG als Bemessungsgrundlage gesondert festgestellten Grundbesitzwert eine Kürzung um den kapitalisierten Wert des erworbenen Erbbauzinsanspruchs vorzunehmen ist. Das...mehr