Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.3.4.2 Erbrecht des Ehegatten unter Berücksichtigung der Zugewinngemeinschaft

Allgemeines Hier sind zwei Lösungen zu unterscheiden. Dies sind zum einen die erbrechtliche Lösung und des Weiteren die güterrechtliche Lösung: Erbrechtliche Lösung Haben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt, erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten pauschal um 1/4 des Nachlasses (§ 1931 Abs. 3 BGB i. V. m. § 1371 Abs. 1 BGB). Diese ...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.2.3.1 Allgemeines

Will der gesetzliche oder testamentarische Erbe nicht Erbe sein, muss er die Erbschaft form- und auch fristgerecht ausschlagen. Wurde ein gesetzlicher Erbe testamentarisch bedacht, dann hat er die Möglichkeit, die testamentarische Erbeinsetzung auszuschlagen und diese als gesetzlicher Erbe anzunehmen.[1] Grund dafür kann sein, dass sich die gesetzliche Erbfolge für den Erben ...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.7 Wirkung der Ausschlagung einer Erbschaft

Durch eine erfolgreiche Ausschlagung verliert der vorläufige Erbe seine Erbenstellung. Der Anfall der Erbschaft gilt als nicht erfolgt.[1] Im Ergebnis wird der vorläufige Erbe so behandelt, als wäre dieser nie Gesamtrechtsnachfolger gewesen. Dabei ergeben sich die folgenden Rechtsfolgen[2]: Schlägt der eingesetzte Erbe aus, tritt an seine Stelle der Ersatzerbe.[3] Ist ein solc...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.5.3.2 Tod des eingetragenen Lebenspartners

1. Erbrecht des Lebenspartners ohne Berücksichtigung der Zugewinngemeinschaft Auch beim Tod eines eingetragenen Lebenspartners ist die Höhe des Erbteils eines Lebenspartners davon abhängig, welche Verwandten des Erblassers noch vorhanden sind bzw. welcher Ordnung diese zugehörig sind und in welchem Güterstand die Lebenspartner gelebt haben. Unabhängig vom gewählten Güterstand ...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.2.1 Allgemeines

Der Erbe hat die Möglichkeit, die Erbschaft anzunehmen oder auch auszuschlagen. Die Annahme kann aber nicht durch den Testamentsvollstrecker, den Nachlasspfleger oder den Nachlassverwalter erklärt werden.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.1 Allgemeines

Der Tod des Erblassers führt dazu, dass dessen Erbschaft automatisch an den gesetzlichen oder testamentarischen Erben fällt (Vonselbsterwerb). Dieser wird damit Erbe, unabhängig davon, ob er dies will oder nicht. Will der Erbe die Erbschaft nicht behalten, dann besteht für ihn die Möglichkeit, diese auszuschlagen. Bei demjenigen, bei dem die Erbschaft danach anfällt, liegt ke...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.2.3.2 Ausschlagungsform

Der Erbe hat die Ausschlagung durch Erklärung gegenüber dem örtlich zuständigen Nachlassgericht vorzunehmen.[1] Hierbei ist die Ausschlagungserklärung entweder zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form abzugeben. Wirksam wird diese erst beim Zugang beim Nachlaßgericht.[2] Soll hingegen ein Vermächtnis ausgeschlagen oder angenommen werden, dan...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.9 Ausschlagung durch eine minderjährige Person

Wird ein minderjähriges Kind als Erbe eingesetzt, gilt für die Annahme und Ausschlagung Folgendes: a) Annahme der Erbschaft Die Annahme kann, ohne dass das Familiengericht zustimmt, von den Eltern als gesetzliche Vertreter des Kindes vorgenommen werden. b) Ausschlagung der Erbschaft Wurde ein minderjähriges Kind zum Erben berufen und wollen die Eltern als dessen gesetzliche Vert...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.11 Gründe für eine Ausschlagung

Die Ausschlagung einer Erbschaft kann aus verschiedenen Gründen in Betracht kommen. Hauptgrund für die Ausschlagung einer Erbschaft dürfte die Überschuldung des Nachlasses sein. Denn der Erbe wird nicht für die Schulden des Erblassers aufkommen wollen. Mögliches Motiv kann aber auch die Überschuldung des Erben selbst sein. Denn der Erbe muss die Erbschaft nicht annehmen, um s...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.2.3.3 Ausschlagungsfrist

Grundsätzlich kann die Ausschlagung nur innerhalb einer Frist von 6 Wochen vorgenommen werden.[1] Die Ausschlagungsfrist beträgt nach § 1944 Abs. 3 BGB 6 Monate, wenn der Erblasser seinen Wohnsitz nur im Ausland hatte oder der Erbe sich beim Beginn der Frist im Ausland aufgehalten hat. Die Frist für die Ausschlagung beginnt erst dann, wenn der Erbe von dem Anfall und dem Grund d...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.4 Umfang der Ausschlagung

Ein Erbe kann seine Ausschlagung oder seine Annahme nicht auf einen Teil der Erbschaft beschränken.[1] Er hat also nur die Möglichkeit, die ganze Erbschaft auszuschlagen oder sie im Ganzen anzunehmen. Eine vorgenommene Teilausschlagung ist unwirksam. Hiermit soll verhindert werden, dass der Erbe die Erbquoten beeinflussen kann.[2] Als Gestaltungsmaßnahme bietet sich hier aber...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.1 Allgemeines

Wird die Zugewinngemeinschaft dadurch beendet, dass ein Ehegatte verstirbt, und wird der Zugewinn nicht nach § 1371 Abs. 2 BGB ausgeglichen, bleibt eine nach der güterrechtlichen Lösung zu ermittelnde fiktive Ausgleichsforderung steuerfrei (§ 5 Abs. 1 ErbStG). Wichtig Anwendung auch auf eingetragene Lebenspartner Dies gilt auch für den eingetragenen Lebenspartner. Ungeklärt is...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.3.1 Berechnung des Anfangsvermögens

Hierbei ist Anfangsvermögen das Vermögen, das einem Ehegatten – nach Abzug von Verbindlichkeiten – beim Eintritt des Güterstandes gehörte (R E 5.1 Abs. 3 Satz 1 ErbStR 2019). Ferner ist eine Indizierung des Anfangsvermögens vorzunehmen.[1] Dies bedeutet, dass die nominale Wertsteigerung des Anfangsvermögens aufgrund der ständigen Geldentwertung keinen Zugewinn darstellt. Inf...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / Zusammenfassung

Überblick Ein Erbe wird nicht gezwungen, die ihm angefallene Erbschaft zu behalten. Das Erbrecht eröffnet ihm die Möglichkeit, sein Erbe auszuschlagen. Dies wird er immer dann tun, wenn die Erbschaft überschuldet ist. Als weiterer Grund die Erbschaft auszuschlagen ist der Wille des Erben, dass diese der Nächstberufene erhalten soll. Dies wird er insbesondere immer dann tun, ...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / 5. Markante Unterschiede zwischen französischem und deutschem Erbrecht

In unserer Betrachtung gehen wir nicht mehr von den Altfällen vor Inkrafttreten der EuErbVO am 17.8.2015 aus.[26] IPR-Regeln sind in Frankreich weitgehend Richterrecht, wobei die Termini des "ordre public" und "fraude à la loi" IPR-Ergebnisse noch korrigieren können.[27] Die Umgehung des Pflichtteilsrechts und die BGH-Entscheidung zum "ordre public"-Charakter ist dem deutsche...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers alter Erbschein - Eine Annäherung an das französische Erbrecht über Translation deutschen Rechts im früheren Elsass-Lothringen

1 Ein Anlass dieses Beitrags ist die Rezension zum Buch von Norbert Gross: Was blieb von Kaisers Recht in Elsass-Lothringen? aus dem Jahr 2022.[2] Dort geht es um "Kaisers Recht", das bis heute in den drei nordöstlich gelegenen französischen Départements gilt und für den Erbrechtler relevant ist. Aber nicht nur "des Kaisers alter Erbschein"[3] soll uns beschäftigen, sondern...mehr

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ZErb 02/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Althoff Die außerordentlichen Testamente in der deutschen Rechtsordnung 2023 Nomos, ISBN 978-3-7560-1230-5, 169 EUR Eine Dissertation, die von Musche...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / 1. "Des Kaisers alter Erbschein"

Existieren Erbscheine, wie wir sie klassischerweise in Deutschland kennen, auch in Frankreich? Ja, es gibt sie, denn sie stellen eine der Besonderheiten dar, die sich aus der Übernahme und Beibehaltung deutschen Rechts in den drei nordöstlich gelegenen Départements der Französischen Republik erhalten haben: Bas-Rhin, Haut-Rhin und Moselle. Dort gilt droit local, französische...mehr

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ZErb 02/2024, Die Erbeinset... / 1. Gesamtrechtsnachfolge

Das alte germanische Recht hat Boden und bewegliche Habe ("Fahrnis") getrennt vererbt; noch das preußische ALR von 1794 kannte sechs verschiedene Sondererbfolgen,[1] etwa für "Niftel" (z.B. Frauenkleider, Schmuck: fielen an weibliche Verwandte), "Heergeräth" (z.B. Pferd, Degen: fielen an männliche Verwandte),[2] für den Rest galt das allgemeine Erbrecht. Das römische Recht h...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / d. Noterbrecht und Pflichtteilsrecht

Die gesetzliche Erbfolge kann durch letztwillige Verfügung nicht geändert oder gar beseitigt werden. Darauf abzielende Verfügungen sind unwirksam. Das französische Erbrecht kennt obendrein keinen Erb- oder Pflichtteilsverzicht! Das Vermögen des Erblassers teilt sich vielmehr in den Teil, der dem gesetzlichen Erbrecht untersteht; gesprochen wird von "Reservat", "la réserve" bz...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / h. Gemeinschaftliches Testament/Erbvertrag

Die EuErbVO hat hinsichtlich des früheren generellen Verbots von gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen vieles im französischen Erbrecht verändert. Das gemeinschaftliche Testament ist gem. Art. 24 EuErbVO zulässig. Ob es unter den weiten Erbvertragsbegriff des Art. 25 EuErbVO fällt, mag noch dahinstehen. Erbverträge sind allerdings gemäß und nach Maßgabe des Art. 25...mehr

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ZErb 02/2024, Die Erbeinset... / 2. Regelung im BGB

§ 1922 BGB ist eindeutig: Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über; nur höchstpersönliche Rechtspositionen gehen nicht über.[6] Das ist zwingendes Recht, nicht durch Vereinbarung oder Testament[7] bzw Erbvertrag abänderbar. Zum "Vermögen" in diesem Sinn zählen alle vererblichen Werte, au...mehr

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ZErb 02/2024, Die Erbeinset... / e. Nachlassspaltung

Nachlassspaltung bedeutet, dass der jeweilige Teilnachlass, der einem eigenen Erbstatut unterliegt, grundsätzlich in allen Beziehungen (z.B. Ausschlagung; Zulässigkeit und Dauer der Testamentsvollstreckung) allein nach dem für diesen Nachlass maßgebenden Recht beurteilt wird.[21] Zu einer solchen Nachlassspaltung kann es z.B. durch Staatsverträge kommen, etwa Art. 20 des Deu...mehr

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FF 02/2024, Die Privilegier... / 1. Lebensversicherungsentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.9.1995

Der Bundesgerichtshof hat bereits in einer früheren Entscheidung den Anwendungsbereich des § 1374 Abs. 2 BGB über seinen Wortlaut hinaus erweitert. Er hat allerdings auch entschieden, dass ein Erwerbstatbestand privilegiert sein kann, wenn er zwar in der Vorschrift nicht ausdrücklich genannt ist, einem der enumerativ aufgezählten Fälle aber zugeordnet werden kann, etwa der Be...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / 3. Translation von Recht im deutsch-französischen Sprachengeflecht

Dass es im deutsch-französischen Sprachengeflecht[9] auch zu Anpassungen des ursprünglichen Rechts gekommen ist, wird mit dem Begriff der traditionellen Rezeption[10] nicht mehr gänzlich erfasst. Daher wäre es ratsam gewesen, von Translation zu entsprechen, wofür sich Elsass-Lothringen vorzüglich als Forschungsgebiet ausweist. Dies haben wir bereits dargelegt und begründet i...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / i. Europäisches Nachlasszeugnis, "acte de notoriété" und … der Erbschein

Dem "tribunal judiciaire" fallen lediglich punktuelle Zuständigkeiten beim Nachlass zu. Der Terminus "Nachlassgericht" wird nicht gebraucht, weil das französische Notariat Protagonist in der "liquidation de la succession" ist. Die Erbrechtsreform von 2001 verankerte die notarielle Nachlassabwicklung in Art. 730-1 CC. Besprechen wir folgende Schritte der Erbauseinandersetzung ...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / c. Teilungsanordnung

Die Teilungsanordnung ist dem französischen Erbrechtler nur dann geläufig, wenn der Erblasser (de cujus) Verfügungen trifft, um den Nachlass hinsichtlich seiner Kinder und sonstigen Abkömmlinge aufzuteilen. In diesen Kontext fallen "testament-partage" (Art. 1079 f. CC) und in vorweggenommener Erbfolge die "donation-partage" des Art. 1076 ff. CC, für welche Art. 1075, 931 CC ...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / b. Nachlassspaltung ("fente")

Die deutsche Bezeichnung "Nachlassspaltung" wurde bei der Trennung zwischen Immobilien und Mobilien verwandt, die nach französischem IPR vor der EuErbVO unterschiedlich angeknüpft wurden. Diese Fälle sind nunmehr Rechtsgeschichte. Die "Nachlassspaltung" kommt aber in folgender Konstellation vor: Überleben bei der gesetzlichen Erbfolge nur die Eltern ohne Geschwister und deren...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / f. Testament/Vermächtnisse

Mit einem Testament werden nach französischem Recht keine Erben eingesetzt, sondern lediglich Vermächtnisse (Legat = "le legs" – auch im Singular bereits mit -s geschrieben). Diese lassen die gesetzliche Erbeinsetzung (réserve héréditaire) und deren Quoten grundsätzlich unberührt. Die Bezeichnung als "Erbe" oder "Vermächtnisnehmer" schadet nicht (Art. 1002 CC). Drei Arten von...mehr

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / XII. Fazit – praktische Hinweise

Bei erkennbarer Bedürftigkeit des Mandanten, aufgrund dessen dieser zur Zahlung der anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten nicht in der Lage ist, hat der beratende Anwalt nicht nur auf die staatlichen Hilfen in Form der Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe hinzuweisen. Er ist auch gehalten, auf die vorrangigen Ansprüche auf Einforderung eines Verfahrenskostenvorschusses hinz...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / 1

Ein Anlass dieses Beitrags ist die Rezension zum Buch von Norbert Gross: Was blieb von Kaisers Recht in Elsass-Lothringen? aus dem Jahr 2022.[2] Dort geht es um "Kaisers Recht", das bis heute in den drei nordöstlich gelegenen französischen Départements gilt und für den Erbrechtler relevant ist. Aber nicht nur "des Kaisers alter Erbschein"[3] soll uns beschäftigen, sondern, w...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / a. Ausschlagung

Gem. Art. 771 CC[30] beträgt die Entscheidungsfrist des Erben, die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen, vier Monate. Nach Fristablauf können Miterben, mögliche Ersatzerben sowie Gläubiger oder der Staat den Erben auffordern, sich hierüber binnen zweier weiterer Monate, und bei Einschalten eines Gerichts zusätzlicher Zeit, zu erklären (Art. 772 CC[31]). Die Annahme der Er...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / g. Vor- und Nacherbschaft

War bis zum Beginn des Jahres 2007 die Einsetzung von Nacherben resp. Nachvermächtnisnehmern grundsätzlich als wider das Prinzip der Testierfreiheit angesehen worden mit der Folge der Nichtigkeit eines Testaments nach Art. 896 CC, so wurden seither die Ausnahmen, die es auch schon bis 2007 gab, viel weiter als vorher gefasst. Eigene Kinder, anschließend bereits geborene und e...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / e. Ehegattenerbrecht

Erbberechtigter Ehegatte ist der überlebende Ehegatte, sofern er nicht geschieden ist und gegen ihn kein rechtskräftiges Urteil über die Trennung von Tisch und Bett existiert ("séparation de corps et de lit") gem. Art. 732 CC. Dies gilt seit dem Gesetz Nr. 2013-104 vom 17.5.2013, in Kraft seit 18.5.2013, auch für gleichgeschlechtliche Ehepaare, nicht aber für gePACSte Paare....mehr

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ZErb 02/2024, Die Erbeinset... / 7. Erbschein ohne Erbquoten, § 352a FamFG

§ 352a Abs. 1, 2 FamFG, geändert 2015, enthält eine wichtige Ausnahme von dem Grundsatz, dass im Erbschein bei mehreren Erben immer Erbquoten anzugeben seien. Sind mehrere Erben vorhanden, so ist auf Antrag ein gemeinschaftlicher Erbschein zu erteilen … In dem Antrag sind die Erben und ihre Erbteile anzugeben. Die Angabe der Erbteile ist nicht erforderlich, wenn alle Antrags...mehr

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ZErb 02/2024, Die Erbeinset... / a. Teilungsanordnung

Wenn der Erblasser im Testament seinen Nachlass nach Bruchteilen verteilt und dabei eine Teilungsanordnung (§ 2048 BGB) getroffen hat, taucht manchmal das Problem der "überquotalen Teilungsanordnung" auf.[55] Eine Teilungsanordnung hat nur schuldrechtliche Bedeutung,[56] sie bewirkt keine Sondererbfolge in den zugewiesenen Gegenstand; bei einem Grundstück muss es erst noch d...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / 4. 40 Bände der RHM-Schriftenreihe Karlsruhe erschienen

In den 40 Bänden der Schriftenreihe stachen zahlreiche Monografien zu Sachthemen der Gerichtsbarkeit und zu regionalspezifischen Institutionen hervor: Schon Heft 1 begann mit "Hammurabi und sein Gesetzbuch" von Herbert Rittmann im Jahre 1982. Ohne alle Bände hier Revue passieren zu lassen, erwähnen wir die Studien von Wolfgang Kneip zur Staatsanwaltschaft Mannheim im 19. Jah...mehr

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ZErb 02/2024, Des Kaisers a... / 7

Auf einen Blick Ausgehend von "des Kaisers Recht" und dem deutschrechtlichen Translat[50] des "Erbscheins" in den drei nordöstlichen französischen Départements wirft der Beitrag einen rechtsvergleichenden Blick auf wesentliche Grundsätze des französischen Erbrechts und zeigt Parallelen und Unterschiede zum BGB auf. Die Diskussion um den Ausschluss resp. die Umgehung des Pfli...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 1.1 Allgemeines

Der Erblasser kann einen Erben (Nacherben) in der Weise einsetzen, dass dieser erst dann zum Erben wird, wenn zunächst ein anderer Erbe (Vorerbe) geworden ist.[1] Hierbei gibt es die zeitliche Grenze nach § 2109 Abs. 1 BGB zu beachten. Demnach wird die Einsetzung eines Nacherben mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Erbfall unwirksam. Ausgenommen sind die Fälle, dass die Nac...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.5.13 Quotenvermächtnis

Hier erhält der Vermächtnisnehmer einen Bruchteil von dem Barerlös des nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten verbleibenden Nachlasses.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.5.16 Schuldvermächtnis

Von einem Schuldverhältnis ist auszugehen, wenn der Erblasser dem Bedachten etwas zuwendet, was er diesem ohnehin schuldet.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.6.4 Auflage

Bei einem Vermächtnis hat der Begünstigte die Möglichkeit, seinen Anspruch gegen den Beschwerten auf dem Klageweg durchzusetzen. Im Fall einer Auflage hat der durch die Auflage Begünstigte keinen einklagbaren Anspruch.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 1.5.12 Pflichtteilsvermächtnis

Beim Pflichtteilsvermächtnis wird ein Geldbetrag in genau der Höhe des Pflichtteilsanspruchs vermacht.[1]mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abzug von Rechtsverfolgungskosten für ein Wehrdisziplinarverfahren als Werbungskosten

Leitsatz 1. Rechtsverfolgungskosten eines Berufssoldaten für ein gegen ihn geführtes Wehrdisziplinarverfahren sind als Werbungskosten abzugsfähig. 2. Die zur Abzugsfähigkeit von Prozesskosten eines Strafverfahrens ergangene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist auf Rechtsverfolgungskosten für ein Wehrdisziplinarverfahren nicht übertragbar. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 1, § 19...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 3. Ist das Erbrecht für den Umgang mit Krypto-Assets gewappnet?

Gerade im Hinblick auf den digitalen Nachlass muss beachtet werden, dass die erbrechtlichen Normen einer Entwicklung des Erbrechts im Gleichklang mit der technischen Entwicklung nicht entgegenstanden, vielmehr haben sich die erbrechtlichen Regelungen als deutungsoffen bewiesen, welche mit neuen Entwicklungen Schritt halten konnten. Aus der Entwicklung rund um den "digitalen ...mehr

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§ 8 Gesetzliches Erbrecht

Rz. 1 Endet eine nichteheliche Lebensgemeinschaft durch Tod eines Lebensgefährten, so hat der überlebende Partner kein gesetzliches Erbrecht. Die Anordnung des gesetzlichen Erbrechts des überlebenden Ehegatten durch § 1931 BGB findet auf in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebende Personen weder unmittelbare noch analoge Anwendung.[1] Gleiches gilt für die Regelung über den...mehr

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ZErb 01/2024, Anwaltformulare Erbrecht

Krug/Rudolf/Kroiß/Bittler (Hrsg.), 7. Auflage, 2023 2.500 Seiten, 149 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-134-6 Nun liegt das Standardwerk der Anwaltformulare im Erbrecht in 7. Auflage mit Stand der Rechtsprechung zum 1.2.2023 vor. Das Werk beinhaltet 600 Muster und Formulare und deckt sämtliche Bereiche erbrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten für den Rechtsanwalt ab. Die Ausführu...mehr

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ZErb 01/2024, Internationales Erbrecht

Einfluss des Unionsrechts auf das Internationale Erbrecht In zwei Urteilen vom 12.10.2023[1] hat sich der EuGH mit zwei zentralen Bereichen des internationalen Erbrechts befasst, die in jedem internationalen Erbfall eine Rolle spielen: dem anwendbaren Recht und der Auswirkung des Auslandsbezugs auf das Erbschaftsteuerrecht. Während das Internationale Privatrecht (scheinbar) u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Erbrecht

Rz. 24 Auflassung erforderlich bei: Erfüllung eines Vermächtnisses (§§ 2150, 2174 BGB);[26] Erbschaftskauf (§ 2374 BGB);[27] Erfüllung einer Teilungsanordnung (§§ 2048, 2049 BGB);[28] Umwandlung eines erbengemeinschaftlichen Grundstücks in Bruchteilseigentum der gleichen Personen;[29] Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft (§§ 2042 ff. BGB) durch Übertragung von Grundbesit...mehr