Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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§ 7 Erbrecht / II. Erläuterungen

Rz. 9 Das Problem der Nichtigkeit des Erbvertrages stellt sich häufig bei internationalrechtlichen Fällen. Insbesondere Länder des romanischen Rechtskreises kennen keinen Erbvertrag, sodass der Erbvertrag als solcher unwirksam ist. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob nicht sinnvollerweise eine Rechtswahl nach der EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 650/2...mehr

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§ 7 Erbrecht / II. Erläuterungen

Rz. 11 An der Vorlagepflicht eines Erbscheins gegenüber Banken hat sich leider auch durch die Entscheidung des BGH, Urt. v. 8.10.2013 – XI ZR 401/12, praktisch nicht wirklich etwas geändert. Für Erbfälle, die sich allein im deutschen Inland abspielen, bleibt es auch nach Inkrafttreten der Europäischen Erbrechtsverordnung zum 17.8.2015 (Verordnung EU Nr. 650/2012, EU-ErbVO) da...mehr

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§ 7 Erbrecht / III. Checkliste Erbschein

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ZErb 09/2023, An ihren Taten sollt Ihr sie erkennen!

1. Johannes 2, 1-6 Wer in die Geschäftsstelle der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) in der Hauptstraße 18, 74918 Angelbachtal - zugleich der Kanzleisitz des Jubilars - eintritt, tritt ein in eine Welt der Kreativität. In diesem liebevoll restaurierten ehemaligen Bauernhaus aus dem 17. Jahrhundert fallen sofort die kunstvollen Schweiß- und H...mehr

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ZErb 09/2023, Rechtsanwalt Michael Rudolf - Gratulation zum 75. Geburtstag

Am 24.9.2023 feiert Michael Rudolf seinen 75. Geburtstag. Einen Großteil dieses Dreiviertel-Jahrhunderts hat er dem Erbrecht und – besonders bedeutsam für Zerberus – der Verbreitung des Wissens um das Erbrecht gewidmet. Die Anfänge hiervon gehen wahrscheinlich bis an den Beginn seines Berufslebens, also die Zeit als selbstständiger Repetitor, zurück. Die wirkliche Spezialisi...mehr

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§ 7 Erbrecht / I. Muster: Erbschein

Rz. 10 Muster 7.5: Erbschein Muster 7.5: Erbschein _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihr Angehöriger ist verstorben und hat kein Testament oder ein handschriftlich verfasstes Testament hinterlassen. Sie sind entweder als gesetzlicher Erbe oder aufgrund des Testaments mit anderen Personen (Mit-)Erbe geworden. Zum Nachweis der...mehr

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§ 7 Erbrecht / I. Muster: Vorsorgevollmacht

Rz. 19 Muster 7.7: Vorsorgevollmacht Muster 7.7: Vorsorgevollmacht _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, In der Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens bevollmächtigen, um für Sie notwendige Entscheidungen fällen und umsetzen zu können. Eine Vorsorgevollmacht kann für medizinische Belange und/ode...mehr

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§ 7 Erbrecht / II. Erläuterungen

Rz. 4 Laien neigen dazu, ihren Nachlass nach Gegenständen zu verteilen. Dies führt regelmäßig in der Auslegung zu großen Problemen, ob eine Teilungsanordnung, Vermächtnisse oder Erbeinsetzungen gewünscht waren. Insbesondere wird es problematisch, wenn wesentliche Wertgegenstände im Erbfall nicht mehr vorhanden sind. Als Berater sollten Sie darauf dringen, dass klargestellt w...mehr

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§ 7 Erbrecht / I. Muster: Betreuungsverfügung

Rz. 22 Muster 7.8: Betreuungsverfügung Muster 7.8: Betreuungsverfügung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Wenn in Zeiten der Geschäftsfähigkeit keine wirksame Vollmacht erteilt wurde oder der hierin Bevollmächtigte weggefallen ist, muss das Betreuungsgericht auf Anregung eine gesetzliche Betreuung anordnen, wenn der Patient b...mehr

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§ 7 Erbrecht / II. Erläuterungen

Rz. 7 Gerade bei Patchworkfamilien ist die erbrechtliche Beratung nicht immer einfach. Sollte aus steuerlichen Gründen eine Adoption erwogen werden, sind die Beteiligten umfassend über die rechtlichen Konsequenzen der verschiedenen Konstellationen zu informieren. Nur dies kann später zum gewünschten Ergebnis führen und mögliche Haftungsansprüche gegen den Berater vermeiden. D...mehr

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§ 7 Erbrecht / I. Muster: Patientenverfügung

Rz. 24 Muster 7.9: Patientenverfügung Muster 7.9: Patientenverfügung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Mit Ihrer Patientenverfügung bestimmen Sie Ihre zukünftige medizinische Behandlung. Sie können in konkrete Behandlungen einwilligen oder auch die Zustimmung zu Behandlungen verweigern für den Fall, dass Sie sich in der aktu...mehr

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§ 7 Erbrecht / I. Muster: Erbvertrag

Rz. 8 Muster 7.4: Erbvertrag – Hinweisblatt Muster 7.4: Erbvertrag – Hinweisblatt Anders als ein Testament, das nur der Erblasser allein (Einzeltestament) oder Eheleute gemeinsam (Ehegattentestament) abfassen können, hat ein Erbvertrag vertragliche Qualitäten und kann zwischen beliebigen Personen abgeschlossen werden. Er ist auch die Möglichkeit für nichteheliche Lebenspartne...mehr

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ZErb 09/2023, Liebe Leserinnen und Leser

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Barth 30 Minuten DSGVO richtig umsetzen 2022 GABAL, ISBN 978-3-96739-121-3, 10,90 EUR Kaum länger als 30 Minuten braucht der Leser, um dieses Kompakt...mehr

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§ 7 Erbrecht / I. Muster: Auskunft bei Pflichtteilsforderung

Rz. 13 Muster 7.6: Auskunft bei Pflichtteilsforderung Muster 7.6: Auskunft bei Pflichtteilsforderung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie sind aufgefordert worden, als testamentarisch eingesetzter Erbe über den Nachlass Ihrer _________________________/Ihres _________________________ Auskunft zu erteilen, weil Pflichtteilsan...mehr

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§ 7 Erbrecht / I. Muster: Testamentserrichtung

Rz. 3 Muster 7.2: Testamentserrichtung Muster 7.2: Testamentserrichtung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie wollen ein Testament errichten, die wesentlichen Inhalte haben wir schon einmal miteinander besprochen. Nunmehr möchte ich Ihnen wichtige Informationen zur Erstellung eines Testaments an die Hand geben. Formfragen: Sie...mehr

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§ 7 Erbrecht / III. Checkliste

Rz. 18 Häufig gibt es Streit über die Zusammensetzung des Nachlasses. Hier kann die Erstellung einer ausführlichen Liste helfen: & Aktivnachlass Zum Aktivnachlass zählen alle vermögensrechtlichen Positionen des Erblassers am Todestag. Beispiele:mehr

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§ 7 Erbrecht / J. Muster: Steuern im Todesfall

Rz. 26 Muster 7.10: Steuern im Todesfall Muster 7.10: Steuern im Todesfall _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Als (Mit-)Erbe haben Sie steuerliche Verpflichtungen. Diese kurze Zusammenstellung soll Ihnen einen kleinen Leitfaden bieten. Ihr Erbe oder Erbteil unterliegt der Erbschaftssteuer. Da das zuständige Finanzamt für die E...mehr

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§ 7 Erbrecht / I. Muster: Adoption

Rz. 6 Muster 7.3: Adoption Muster 7.3: Adoption _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie leben mit Ihrem/r Partner/in seit vielen Jahren zusammen, Ihr/das Kind Ihres Partners ist im gemeinsamen Haushalt aufgewachsen. Im Rahmen unserer erbrechtlichen Überlegungen zur Erstellung eines Testaments kam der Gedanke einer Adoption auf...mehr

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§ 6 Familienrecht / A. Muster: Der Ehevertrag – eheliches Güterrecht und denkbare Modifikationen

Rz. 1 Muster 6.1: Der Ehevertrag – eheliches Güterrecht und denkbare Modifikationen Muster 6.1: Der Ehevertrag – eheliches Güterrecht und denkbare Modifikationen _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihre Ehe befindet sich in der Krise oder Sie überlegen aus unterschiedlichen Gründen, ob ein Ehevertrag für Sie sinnvoll sein könn...mehr

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ZErb 09/2023, Anfechtung, W... / 1 Gründe

I. Die Antragstellerin ist die Witwe des am 0.0.1959 geborenen und am 0.0.2016 verstorbenen Erblassers. Die Antragsgegner sind dessen Brüder. Die Beteiligte zu 4) ist eine Nichte der Antragstellerin. Die Antragstellerin ging Anfang 2016 eine außereheliche Beziehung ein, trennte sich im Spätsommer 2016 von dem Erblasser und zog aus der gemeinsamen Ehewohnung aus. Ein Scheidungs...mehr

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zfs 09/2023, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Die in Österreich ansässigen Kläger stritten mit dem im Landgerichtsbezirk Traunstein ansässigen Beklagten im Rahmen einer Feststellungsklage um die Erbfolge nach der im Jahre 1993 verstorbenen Erblasserin. Die Erblasserin war österreichische Staatsangehörige und hatte ihren letzten Wohnsitz in Österreich. In dem Rechtsstreit ging es insbesondere um die Frage, ob ein bestimm...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / 2. Besonderheiten im Erbscheinsverfahren

Das Erbscheinsverfahren ist ein Antragsverfahren mit einer Verpflichtung des Nachlassgerichts, die für die Erteilung des Erbscheins maßgeblichen Umstände selbst zu ermitteln (§ 26 FamFG). Das einmal entstandene Erbrecht unterliegt nicht der Disposition der Parteien und kann daher auch nicht Gegenstand eines Vergleichs oder Anerkenntnisses sein. Auch ist das Gericht nicht an ...mehr

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ZErb 09/2023, Anwaltformulare Stiftungsrecht

Plottek/Weiten 2022 204 Seiten, 79 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-130-8 Mit dem Werk "Anwaltsformulare Stiftungsrecht" erweitert der zerb verlag seine erfolgreiche Formularbuchreihe um einen in der Praxis immer wichtiger werdenden Themenkomplex. Die beiden seit vielen Jahren im Stiftungsrecht tätigen Autoren Plottek und Weiten geben einen umfassenden und praxisgerechten Überb...mehr

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§ 6 Familienrecht / II. Erläuterungen

Rz. 13 Anwälte sind verpflichtet, Ihren Mandanten den kostengünstigsten Weg zur Vertretung ihrer Interessen zu weisen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann zur Haftung führen, insbesondere aber zum Verlust des Vergütungsanspruches für die geleistete Tätigkeit. Bei wachsendem Umfang der Hinweispflichten des Anwalts sollten die bisher gedanklich vernachlässigten Leistungen der...mehr

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ZErb 09/2023, Der Erbprozess (mit Erbscheinsverfahren und Teilungsversteigerung)

Bonefeld/Kroiß/Tanck 6. Auflage 2023 1126 Seiten, 128 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-141-4 Nach sechs Jahren ist das Handbuch "Der Erbprozess" in der 6. Auflage erschienen. Den Herausgebern Dr. Michael Bonefeld, Prof. Dr. Ludwig Kroiß und Dr. Manuel Tanck samt ihrem Autorenteam ist es gelungen, den erbrechtlichen Klassiker auf den neuesten Stand zu bringen und inhaltlich zu e...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / 1. Begriff und Zulässigkeit der ergänzenden Auslegung

Die einfache oder erläuternde Auslegung soll dem wirklichen, im Testament zum Ausdruck gebrachten Willen des Erblassers zur Geltung verhelfen. Die ergänzende Testamentsauslegung zielt hingegen darauf ab, eine lückenhafte letztwillige Verfügung zu vervollkommnen.[81] Die ergänzende Testamentsauslegung führt zu Rechtsfolgen, die im Testamentswortlaut weder ausdrücklich noch de...mehr

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§ 6 Familienrecht / F. Muster: Grundzüge des Zugewinnausgleichs

Rz. 9 Muster 6.6: Grundzüge des Zugewinnausgleichs Muster 6.6: Grundzüge des Zugewinnausgleichs _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gibt es zwei Anlässe zur Durchführung des Zugewinnausgleichs: Im Falle des Todes eines Ehegatten hat der überlebende Ehegatte als gesetzlicher Er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2 Folgewirkungen der Einbringung gem § 24 UmwStG auf vorangegangenen Betriebsvermögenstransfer und andere Vorgänge

Tz. 238 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG kann rückblickend zu einer stlichen Neubeurteilung verwirklichter Sachverhalte beim Einbringenden führen. Angesprochen sind hier Übertragungs- oder Umstrukturierungsvorgänge im eingebrachten BV, die der Sacheinlage vorangegangen sind. Auslöser für diese nachträglichen Rechtsfolgen ist ...mehr

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Autoren

Esthersine Böhmer (bis 2. Aufl.) ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Böhmer & Lotz, Rechtsanwälte in Bochum. Schwerpunktmäßig befasst sie sich mit dem Verwaltungsrecht, insbesondere mit dem Bauordnungs- und Bauplanungs-, Beamten- und Schulrecht. Zugleich kennt sie Behördenarbeit auch von innen, denn sie blickt auf elf Jahre Erfahrung in ein...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / c. Einzelfälle

Beim Vorversterben des Bedachten, der nicht Abkömmling ist, findet § 2069 BGB keine, auch keine analoge Anwendung.[113] Eine ergänzende Auslegung kommt aber in Betracht, wenn sich im Testament ein Anhalt dafür findet, dass die Abkömmlinge des Bedachten als Ersatzerben oder Ersatzvermächtnisnehmer berufen sind. Bei der Einsetzung naher Angehöriger, des Lebenspartners oder des ...mehr

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ZErb 09/2023, Die Auslegung... / I. Allgemeines

§ 2084 BGB greift den Grundgedanken jeder Testamentsauslegung auf, wonach dem Erblasserwillen und nicht dem vordergründig Erklärten zum Erfolg zu verhelfen ist. Sie wird deshalb mit Recht von der Rechtsprechung zumeist in einem Atemzug mit der zentralen Auslegungsvorschrift des § 133 BGB genannt. § 2084 BGB enthält in seinem unmittelbaren Anwendungsbereich mit dem Grundsatz ...mehr

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zfs 09/2023, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des OLG München ist nach den hierfür maßgeblichen Umständen des Einzelfalls zuzustimmen. Das OLG hat die Grundsätze für die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines ausländischen Verkehrsanwalts einer ausländischen Partei gut herausgearbeitet. Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltskosten Grundsätze In seinem Beschluss hat sich das OLG München auf die grundlegend...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 2.4 Fälle, in denen das AGB-Recht nicht anwendbar ist

Das AGB-Recht ist nicht auf alle Verträge anwendbar. § 310 Abs. 4 BGB schließt die Schutzvorschriften aus für Verträge im Erbrecht, im Familienrecht und im Gesellschaftsrecht, sowie für Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Dagegen unterfallen Individualarbeitsverträge den §§ 305 ff. BGB, allerdings "unter angemessener Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden ...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 7 Checkliste AGB

Die nachfolgende Checkliste gibt einen Überblick über die im Zusammenhang mit AGB regelmäßig auftretenden Fragen und ihre Prüfung in der sachlogisch gebotenen Reihenfolge. Der Gesetzestext kann im Internet abgerufen werden.[1]mehr

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ZErb 08/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Abele/Klinger/Maulbetsch Pflichtteilsansprüche reduzieren und vermeiden Handbuch 3. Auflage 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-77995-4, 99 EUR Mit der 3. A...mehr

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ZErb 08/2023, Dem demografi... / 1. Ursprünglicher Normzweck und Bedeutungswandel

Als Ausgangspunkt für das Verständnis von § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB kann die historische Entwicklung der Norm dienen. Im Laufe der Zeit hat sich der Normzweck der Vorschrift vor allem durch Impulse aus der Rechtsprechung stark verändert. § 2057a BGB mit seinen unterschiedlichen Ausgleichungstatbeständen wurde ursprünglich im Jahr 1969 geschaffen, um eine erbrechtliche Benachte...mehr

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ZErb 08/2023, Bindungswirku... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob das Nachlassgericht im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens an die durch rechtskräftiges Versäumnisurteil ausgesprochene Erbunwürdigkeitserklärung der Beteiligten zu 2 gebunden ist. Die Beteiligte zu 1 ist das einzige Kind des am 9.11.2018 verstorbenen Erblassers, die Beteiligte zu 2 seine Ehefrau. Das Nachlassgericht eröffnete ein von der...mehr

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ZErb 08/2023, In Memoriam Dr. Thomas Wachter

Rechtswissenschaft und Rechtspraxis haben einen ihrer Großen verloren: Dr. Thomas Wachter, Mitherausgeber dieser Zeitschrift und Autor zahlreicher wichtiger Werke im zerb verlag, ist Anfang Juni 2023, im Alter von 54 Jahren, verstorben. Sein Tod hinterlässt eine bleibende und schmerzliche Lücke. Das Studium der Rechtswissenschaften führte Thomas Wachter unter anderem von Münch...mehr

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ZErb 08/2023, Zum Beweis ei... / Leitsatz

1. Zum Nachweis eines testamentarischen Erbrechts ist grundsätzlich die Urschrift der Urkunde vorzulegen, auf die das Erbrecht gestützt wird. Ist diese Urkunde nicht auffindbar, kommt der allgemein anerkannte Grundsatz zum Tragen, dass es die Wirksamkeit eines Testaments nicht berührt, wenn die Urkunde ohne Willen und Zutun des Erblassers vernichtet worden, verlorengegangen ...mehr

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ZErb 08/2023, Zur Irrtumsan... / 3 Anmerkung

Mit seiner Entscheidung vom 22.3.2023 hat der BGH nun die bis dahin hoch umstrittene Frage entschieden, inwieweit ein Irrtum bei der sog. "lenkenden Ausschlagung" über die Person, welche aufgrund der Ausschlagung zum nächsten Erben berufen sein wird, zur Anfechtung der Ausschlagungserklärung berechtigt oder nicht. In dem vorliegenden Fall war der Erblasser ohne Hinterlassung ...mehr

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ZErb 08/2023, Zum Beweis ei... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 2 wendet sich gegen die Zurückweisung ihres Erbscheinsantrags und gegen die Erteilung des von dem Beteiligten zu 1 beantragten Alleinerbscheins. Die Beteiligten streiten um die wirksame Errichtung eines den Beteiligten zu 1 begünstigenden Testaments sowie dessen Widerruf durch Zerreißen. Der am … verstorbene Erblasser war mit der am … vorverstorbenen Frau ...mehr

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ZErb 08/2023, Bindungswirku... / 2 Anmerkung

Die Erbunwürdigkeitsklage gem. § 2342, 2344 BGB fristet in der erbrechtlichen Praxis ein Nischendasein. Grund dafür ist, dass die Anforderungen an eine Erbunwürdigkeit gem. § 2339 BGB vom Gesetzgeber sehr hoch gesetzt sind. Urteile hierzu sind daher selten. Die Entscheidung des BGH überzeugt. Insbesondere das Argument, dass der Beklagte der bindenden Gestaltungswirkung des U...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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ZErb 08/2023, Zur Irrtumsan... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten erstreben eine Klärung der Erbfolge im Erbscheinsverfahren. Der Erblasser ist am 3.7.2018 verstorben, ohne eine letztwillige Verfügung zu hinterlassen. Die Beteiligte zu 1 ist die Witwe des Erblassers, der Beteiligte zu 2 ein gemeinsames Kind. Sämtliche Abkömmlinge des Erblassers schlugen durch notariell beglaubigte Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht...mehr

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ZErb 08/2023, Dem demografi... / 3. Erhalt oder Vermehrung des Erblasservermögens in besonderem Maße

Obwohl es an einer ausdrücklichen Anordnung im § 2057 Abs. 1 S. 2 BGB fehlt, fordern Teile der Literatur[40] und der Rechtsprechung,[41] dass die ausgleichungspflichtige Handlung – in gleicher Weise wie in den Fällen des § 2057 Abs. 1 S. 1 BGB – grundsätzlich kausal für den Erhalt des Erblasservermögens gewesen sein muss. Dem könnte jedoch letztlich der konkrete Wortlaut des...mehr

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§ 1 Allgemeines / 2. Begriffe im FamFG

Rz. 4 Im FamFG werden Begriffe definiert, die im Kostenrecht wieder auftauchen. Im Nachfolgenden erfolgt daher ein entsprechender Überblick, da ohne Verständnis über die im FamFG geregelten Verfahren nicht nachvollziehbar ist, welche Verfahren welche Kosten auslösen. Rz. 5 Familiensachen, § 111 FamFG Was unter den Begriff "Familiensachen" fällt, regelt § 111 FamFG. Danach sind ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Rechtliche Schwierigkeit

Rz. 178 Immer ist anhand eines objektiven Maßstabes zu prüfen, ob die anwaltliche Tätigkeit schwierig ist oder nicht. Das bedeutet, dass ein RA nicht schon deshalb die Gebühren anheben kann, weil er als Fachanwalt im Familienrecht spezialisiert ist (siehe auch Rdn 182 f. unten). Die Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet muss objektiv schwierig sein. Das bedeutet beispielsweise, ...mehr

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Güterrecht / 3.2.2.2 Mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erworben

Rz. 76 Die zweite Alternative des § 1374 Abs. 2 BGB ist einschlägig, wenn die Handelnden mit der Verschaffung des Vermögensgegenstandes einen erst zukünftigen Erbgang haben vorwegnehmen wollen. Ob ein Vermögen mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht übergeben und erworben wird und damit aufgrund der Regel des § 1374 Abs. 2 BGB als Vermögensposten dem Zugewinn entzogen bleib...mehr

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Güterrecht / 15.2.2.1 Das Übernahmerecht nach § 1477 Abs. 2 BGB

Rz. 312 Gemäß § 1477 Abs. 2 Satz 1 BGB kann jeder Ehegatte gegen Ersatz des Wertes die Sachen übernehmen, die ausschließlich zu seinem persönlichen Gebrauch bestimmt sind, insbesondere Kleider, Schmucksachen und Arbeitsgeräte. Das Gleiche gilt nach Satz 2 dieser Vorschrift für die Gegenstände, die ein Ehegatte in die Gütergemeinschaft eingebracht oder während der Gütergemein...mehr