Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschaftsteuer

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / II. Aufsatzübersicht 2021

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Erbschaftsteuer-Berater... / 1. Schenkungen/freigebige Zuwendungen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Erbschaftsteuer-Berater... / 3. Betriebsvermögen

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ZErb 12/2021, Entlassung des Testamentsvollstreckers bei Nichtabführung der Erbschaftsteuer

Leitsatz 1. In einem vorangegangenen Entlassungsverfahren festgestellte Pflichtverletzungen eines Testamentsvollstreckers gelten in einem späteren Entlassungsverfahren nicht als "verbraucht". 2. Die fehlende Entrichtung der Erbschaftsteuer nach etwa fünfeinhalb Jahren stellt eine grob fahrlässige Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers dar. OLG Naumburg, Beschl. v. 23.2.2...mehr

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ZErb 12/2021, zerb 12/2021

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Cordes, Gesamtrechtsnachfolge, Datenschutzrecht und Vertragsgesta...mehr

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ZErb 12/2021, Entlassung de... / Leitsatz

1. In einem vorangegangenen Entlassungsverfahren festgestellte Pflichtverletzungen eines Testamentsvollstreckers gelten in einem späteren Entlassungsverfahren nicht als "verbraucht". 2. Die fehlende Entrichtung der Erbschaftsteuer nach etwa fünfeinhalb Jahren stellt eine grob fahrlässige Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers dar. OLG Naumburg, Beschl. v. 23.2.2021 – 2 ...mehr

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ZErb 12/2021, Zur Bindungsw... / 2 Gründe

II. Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --). Das FG hat im Ergebnis zutreffend entschieden, dass nur das Grundstück 1, auf dem sich das Familienheim befindet, nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG steuerbefreit ist. 1. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG ist der Erwerb von Todes wegen des Eigentums oder Miteigentums an e...mehr

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ZErb 12/2021, Blick über die Grenze: EuGH zum ErbStG und Zivilgerichte zur EU-ErbVO

Im anhängigen Verfahren vor dem EuGH C-394/20 (Vorlagebeschluss des FG Düsseldorf v. 20.7.2020, zu § 16 Abs. 2 und § 10 Abs. 6 S. 2 ErbStG) liegen nunmehr die Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH (v. 16.9.2021) vor. Das Ergebnis ist "gespalten": Der Generalanwalt hält die Neuregelung des § 16 Abs. 2 ErbStG i.d.F. des Steuermissbrauchsvermeidungsgesetzes 2017 für europa...mehr

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ZErb 12/2021, Zur Bindungsw... / 1 Tatbestand

Nach § 12 Abs. 3 ErbStG i.V.m. § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 157 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 BewG sind für Zwecke der Erbschaftsteuer für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens die Grundbesitzwerte gesondert festzustellen (§ 179 der Abgabenordnung -- AO --). Die Feststellungen treffen die zuständigen Belegenheitsfinanzämter (§ 152 Nr. 1 BewG). Diese sind zwar nicht zur Entsc...mehr

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ZErb 12/2021, Entlassung de... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist nach § 58 Abs. 1 FamFG zulässig, insbesondere ist die nach § 61 Abs. 1 FamFG notwendige Mindestbeschwer überschritten. Die Beschwerdefrist des § 63 Abs. 1 FamFG ist gewahrt worden. Das Rechtsmittel hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Nach § 2227 BGB kann das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker auf Antrag eines Beteiligten entlassen, wenn ein wichtig...mehr

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ZErb 12/2021, Zur Nachlassv... / 1 Gründe

Die Beschwerde ist teilweise begründet. I. Die Vergütung des Beteiligten zu 2 für seine Tätigkeit als Nachlassverwalter in der Zeit von seiner Bestellung am 17.12.2014 bis zur Aufhebung der Nachlassverwaltung am 19.12.2017 war gemäß § 168 Abs. 5 FamFG i.V.m. §§ 1987, 1975 BGB auf insgesamt 46.410 EUR festzusetzen (= 600 Stunden x 65 EUR pro Stunde +19 % Umsatzsteuer). Zur Überz...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 6 Kollegenecke: Erklärungen für die Grundsteuerreform abrechnen

Frage: Wir bereiten uns intern bereits auf die Grundsteuerreform und den Hauptveranlagungsstichtag 1.1.2022 vor. In Verbindung mit der Auftragsanlage stellt sich die Frage, welche Gebührenposition aus der StBVV anzuwenden ist. Wird es hierzu noch eine Ergänzung bzw. Änderung der StBVV geben? Ich denke es könnte ansonsten so sein wie bei der Erbschaftsteuer, bei der es 2 abrec...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Beratungen zu einer Abfindung

Frage: Ich habe ein bestehendes Einkommensteuer-Mandat hinsichtlich einer zu erwartenden Abfindung als Arbeitnehmer beraten. Wir hatten zwei Besprechungstermine, mit einer Zeitdauer von insgesamt etwa 2 Stunden. Wie kann ich dies abrechnen, nach Zeit oder nach Gegenstandswert (Höhe der Abfindung? Höhe der Steuer?)? Antwort: Beratungen zu Abfindungen sind grundsätzlich nach § 21 ...mehr

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§ 10 §§ 86–86i BGB n.F. – Z... / III. Verfahren von Zulegung und Zusammenlegung

Rz. 40 Nach § 86b Abs. 1 BGB n.F. können Zulegung und Zusammenlegung durch die beteiligten Stiftungen selbst durchgeführt werden, und zwar durch Abschluss eines entsprechenden Vertrages, der der behördlichen Genehmigung bedarf. Zuständig ist dabei die nach Landesrecht für die übernehmende Stiftung zuständige Behörde. Diese hat zudem nach § 86b Abs. 2 BGB n.F. die Befugnis, e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erbfall nach italienischem Recht

Leitsatz Erwirbt ein inländischer Erbe nach italienischem Erbrecht, entsteht inländische Erbschaftsteuer mit dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers und nicht erst mit der nach italienischem Recht notwendigen Annahme der Erbschaft durch den Erben. Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG, § 158, § 159, § 1922, § 1937, ...mehr

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Bewertung des Grundbesitzes im Rahmen der Grundsteuerreform

Kommentar Die Finanzverwaltung hat zwei koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der neuen Bewertungsregelungen für die Grundsteuer veröffentlicht (FinMin Berlin und FinMin Bayern). Die Erlasse konkretisieren die Anwendung des 7. Abschnitts des 2. Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1.1.2022. Von...mehr

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Gesellschaftsrechtliche Abf... / 3. Geltung der Erbschaftsteuer-Richtlinien?

Aus den vorstehenden Erwägungen folgt eine weitere Zweifelsfrage, bei der Anwendung des BewG als Rahmen für die gesellschaftsrechtliche Bewertung einer Beteiligung: In der steuerrechtlichen Anwendung, insb. bei Erbschafts- und Schenkungsfällen, orientieren sich die Beteiligten und deren Berater oftmals an den konkretisierenden Erbschaftsteuer-Richtlinien und Verwaltungsanwei...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 3. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 182 Bei fehlenden Satzungsbestimmungen ist die Übertragung von Geschäftsanteilen von Todes wegen nach Art. 110 LSC zulässig. Rz. 183 Die Übertragung von Todes wegen kann satzungsmäßig dadurch beschränkt werden, dass ein Bezugsrecht (Art. 110.2 LSC) für die überlebenden Gesellschafter oder, bei deren Fehlen, für die Gesellschaft[73] begründet wird. Dabei ist den Geschäftsa...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / b) Praktische bzw. sinnvolle Nachfolgeregelungen

Rz. 69 Bei kleinen und mittleren Unternehmen kommt es vor, dass Anteilseigentümer die Übernahme der Firma durch ihren Nachfolger vorbereiten, indem sie diesem schon das bloße Eigentum an ihren Anteilen mit der entsprechenden Verfügungsbefugnis übergeben und sich selbst den Nießbrauch, d.h. das Recht auf die Gewinne, vorbehalten. Ein zusätzlicher Vorteil dieser Lösung – jeden...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / c) Erbrecht

Rz. 140 Die Unternehmensnachfolge ist bei unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften) eine besondere Herausforderung, da die Erbfolge im deutschen Recht für Anteile an Kapital- und Personengesellschaften unterschiedlich geregelt ist. Rz. 141 Für Erbfälle seit dem 1.1.2021 dürfte grundsätzlich die Sondererbfolge für Personengesellschaften maßgebend sein (sie...mehr

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Dänemark / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 155 Das dänische (Gesellschafts-) Steuerrecht ist äußerst kompliziert und unterliegt ständigen Änderungen. Gegenwärtig gilt das Gesellschaftssteuergesetz – [selskabsskatteloven – SEL-SkatL]) i.d.F. der Bekanntmachung Nr. 1084 vom 26.6.2020 (mit späteren Änderungen). Rz. 156 Kapitalgesellschaften sind selbstständige Steuerpersönlichkeiten, die nach ihren Einnahmen besteuer...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / N. Steuerrecht

Rz. 158 Ausländische Investoren sind bei einer Investitions- bzw. Standortentscheidung grundsätzlich an einer steuerlich optimalen Gestaltung interessiert. Dies betrifft zunächst die steuerliche Behandlung in den VAE. Die Steuergesetzgebung ist in den VAE den einzelnen Emiraten vorbehalten. Die Steuergesetze sehen die Erhebung von Steuern vor, doch werden die meisten Bestimm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.4.4 Umfang der Ausschlusswirkung

Rz. 217 Der persönliche Umfang der Ausschlusswirkung ergibt sich aus dem Erscheinen des Amtsträgers zur steuerlichen Prüfung, da eine steuerliche Prüfung ein konkretes Besteuerungsverfahren voraussetzt, das durch die Person des Beteiligten i. S. d. § 78 AO definiert ist. Die Ausschlusswirkung richtet sich somit nur gegen die Tatbeteiligten, in deren Besteuerungsverfahren die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.3.3 Zeitraum

Rz. 109 Die Offenbarungspflicht umfasst seit dem 1.1.2015 sämtliche "unverjährte Steuerstraftaten einer Steuerart […] mindestens der letzten zehn Kalenderjahre". Im Hinblick auf die "unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart" ergibt sich aus der Anknüpfung an den Straftatbestand der Steuerhinterziehung, dass die strafrechtliche Verfolgungsverjährung[1] und nicht die steu...mehr

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ZErb 11/2021, Erbschaftsteuer: Abzugsfähigkeit von Beerdigungskosten, welche’durch eine vom Erblasser abgeschlossene Sterbegeldversicherung geleistet werden

Leitsatz 1. In Fällen, in denen der Erblasser bereits zu Lebzeiten seine Bestattungskosten bezahlt hat, insbesondere durch die Abtretung von Ansprüchen aus einer Sterbegeldversicherung, entstehen dem Erben insofern keine abzugsfähigen Kosten mehr. 2. Kosten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG sind gemäß dem Zweck der Norm, Erbfallverbindlichkeiten zum Abzug zuzulassen, die ...mehr

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ZErb 11/2021, Erbschaftsteu... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligten streiten für Zwecke der Erbschaftsteuer um die Abziehbarkeit von Kosten, die im Zusammenhang mit dem Ableben der am 3.1.2019 verstorbenen Frau M. L. entstanden sind. Frau L. (im Folgenden auch: "Erblasserin") war die Tante des Klägers, welche er zusammen mit seiner Schwester jeweils zur Hälfte beerbte. Die Erblasserin hatte bei der H-Versicherung eine Sterbeg...mehr

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ZErb 11/2021, Erbschaftsteu... / Leitsatz

1. In Fällen, in denen der Erblasser bereits zu Lebzeiten seine Bestattungskosten bezahlt hat, insbesondere durch die Abtretung von Ansprüchen aus einer Sterbegeldversicherung, entstehen dem Erben insofern keine abzugsfähigen Kosten mehr. 2. Kosten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG sind gemäß dem Zweck der Norm, Erbfallverbindlichkeiten zum Abzug zuzulassen, die durch de...mehr

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ZErb 11/2021, Einführung / C. H.BECK, ISBN 978-3-406-72392-6, 279,00 EUR.

In der von Döbereiner verantworteten Bearbeitung des Nachlassinsolvenzverfahrens erhält der Leser auch in der 6. Auflage des Handbuchs eine weit über den Inhalt eines klassischen Insolvenzkommentars hinausgehende Informationsquelle für das Instrument zur Haftungsbeschränkung. Ausgehend von allgemeinen Überlegungen zum Nachlassinsolvenzverfahren und den Beteiligten folgt die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 230 [Autor/Stand] Der Erbschaftsteuer unterliegt nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG jeder Vermögensvorteil, der aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags bei dessen Tod von einem Dritten unmittelbar erworben wird. Damit sind die beiden Fälle abgedeckt, dass das Recht des Dritten auf die Leistung erst mit dem Tod des Erblassers erworben wird (§ 331 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 116 [Autor/Stand] Als Erwerb von Todes wegen gilt auch der Erwerb durch Vermächtnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Was Gegenstand eines Vermächtnisses ist, richtet sich nach dem Inhalt der letztwilligen Verfügung.[2] Bei einem Vermächtnis ist durch Auslegung zu ermitteln, was der vermachte Gegenstand ist. Diese Auslegung obliegt grundsätzlich dem Tatsachen...mehr

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ZErb 11/2021, Erbschaftsteu... / 2 Gründe

II. Die Klage ist unbegründet. Der Erbschaftsteuerbescheid vom 26.3.2020 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 13.5.2020 ist nicht zu Lasten des Klägers rechtswidrig und verletzt ihn nicht in seinen Rechten, § 100 Abs. 1 S. 1 FGO. Zutreffend hat der Beklagte die Erbfallkosten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG für den gesamten Erbfall lediglich mit dem Pauschbetrag ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

Rz. 321 [Autor/Stand] Als vom Erblasser zugewendet gilt nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 Alt. 2 ErbStG, was als Abfindung für die Ausschlagung einer Erbschaft gewährt wird. Schlägt der Nacherbe gegen Abfindung aus, so versteuert der Nacherbe die erhaltene Abfindung nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 Alt. 2 ErbStG, wobei die Abfindung an die Stelle der Anwartschaft tritt. Der Erwerb der Abfindung gil...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 76 [Autor/Stand] Mit dem Erwerb durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG) wird der Anfall der Erbschaft (§ 1942 BGB) angesprochen. Dass der Erbe die Erbschaft ausschlagen kann, verhindert daher nicht die Erfüllung des Steuertatbestandes. Vielmehr ist die Ausschlagung ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO, das den entstandenen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 341 [Autor/Stand] Das Entgelt für die Übertragung der Anwartschaft eines Nacherben ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 6 ErbStG steuerbar. Für die Steuerbarkeit ist unerheblich, ob der Nacherbe die Anwartschaft auf den Vorerben oder einen Dritten überträgt. Verzichtet der Nacherben auf die Nacherbschaft gegen Abfindung erfolgt die Besteuerung beim Nacherben ebenfal...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Steuerlicher Wert i.S.d. § 16 BewG

Rz. 35 [Autor/Stand] Steuerlicher Wert i.S. des § 16 BewG ist der für das betreffende Wirtschaftsgut nach den Vorschriften des BewG zu ermittelnde Wert; das ist beim Grundbesitz (land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen, Betriebsgrundstück) der Grundbesitzwert (§§ 138 ff. BewG) und bei sonstigen Wirtschaftsgütern i.d.R. der gemeine Wert. Rz. 36 [Autor/Stand] Ei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 42 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Satzung und tatsächliche Geschäftsführung müssen miteinander im Einklang stehen (sog. materielle Satzungsmäßigkeit). D. h., die tatsächliche Geschäftsführung muss auf die selbstlose, ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 311 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG muss der Pflichtteilsberechtigte nach seinem Verhältnis zum Erblasser versteuern, was als Abfindung (Surrogat) für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch gewährt wird. Wird als Abfindung ein Vermögensgegenstand übereignet, der nicht zwingend im Nachlass vorhanden sein muss[2], und weicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift wurde durch das BewG-ÄndG v. 10.8.1963 [2] als § 17a in das BewG 1934 eingefügt. Nach Art. 10 BewG-ÄndG 1963 ist sie allgemein ab dem In-Kraft-Treten des BewG-ÄndG, d.h. ab 18.8.1963 anwendbar. § 17a BewG 1934 ist mit seinen Absätzen 1 und 2 als § 16 unverändert in das BewG 1965 übernommen worden. Die Anwendung des Absatzes 2 führte zu verfas...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Einzelfragen

Rz. 360 [Autor/Stand] Obwohl sich der zivilrechtliche Anspruch gegen den Beschenkten richtet, bestimmt § 3 Abs. 2 Nr. 7 ErbStG, dass der Herausgabeanspruch als vom Erblasser zugewendet gilt. Für die Besteuerung und damit die Steuerklasse ist damit auf das Verhältnis des Herausgabeberechtigten zum Erblasser und nicht zum Beschenkten abzustellen. Rz. 361 [Autor/Stand] Ist die H...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Anordnung des Erblassers

Rz. 256 [Autor/Stand] Erfolgt die Anordnung dadurch, dass die künftige Stiftung als Erbe oder als Vermächtnisnehmer eingesetzt wird, hätte es keiner eigenständigen Regelung bedurft, weil sich die Steuerbarkeit bereits aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ergibt. Denn die Stiftung gilt als vor dem Tod des Stifters entstanden, auch wenn sie erst nach seinem Tod anerkannt wird (§ 84 BGB...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Erwerb von Todes wegen

Rz. 6 [Autor/Stand] § 3 Abs. 1 ErbStG bestimmt, welche Vorgänge als Erwerb von Todes wegen gelten. Zwischen welchen Personen diese Erwerbe stattfinden, wird nicht ausdrücklich gesagt und muss aus der Art des Erwerbs erschlossen werden. Umgekehrt bestimmt Abs. 2 der Vorschrift, was "auch" als vom Erblasser zugewendet gilt, ohne ausdrücklich zu sagen, dass die Zuwendung steuer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Vorschriften der §§ 13 bis 16 BewG stellen sachlich eine Einheit dar. Sie regeln die Bewertung der verschiedenartigen Nutzungen und Leistungen und bestimmen den Ansatz der einzelnen Faktoren für diese Bewertung. Rz. 8 [Autor/Stand] § 13 BewG regelt, welcher Wert als Kapitalwert von wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen anzusetzen ist, die auf besti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erwerbe nach ausländischem Recht

Rz. 40 [Autor/Stand] Die Anknüpfung an das Erbrecht des BGB geht nicht so weit, dass Erwerbe nach ausländischem Recht[2] von der Besteuerung ausgenommen sind. Das ist von Anfang an so gesehen worden. Deshalb hat der BFH[3] in st.Rspr. entschieden, dass ein Erwerb nach ausländischem Recht, der im deutschen Recht keine Entsprechung hat, aber einem in § 3 ErbStG genannten Erwer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Abfindung für die Nichtgeltendmachung einer Rechtsstellung (Abs. 2 Nr. 4 Alt. 7)

Rz. 333 [Autor/Stand] Nach Ansicht des BFH[2] stellte die Abfindung, die der weichende Erbprätendent aufgrund eines Prozessvergleichs vom zuletzt eingesetzten Alleinerben dafür erhält, dass er die Erbenstellung des Alleinerben nicht mehr bestreitet, kein der Erbschaftsteuer unterliegender Erwerb von Todes wegen i.S.d. § 3 ErbStG dar. Der Gesetzgeber hat 2017 auf diese Rechts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Der Begriff "Nutzung eines Wirtschaftsguts"

Rz. 50 [Autor/Stand] Die Begrenzung des Jahreswerts von wiederkehrenden Nutzungen kommt nur dann in Betracht, wenn es sich um die "Nutzung eines Wirtschaftsguts" handelt. Nach früherer Rspr. des RFH und des BFH konnte der Grundsatz über die Begrenzung des Kapitalwerts von Nutzungen eines Wirtschaftsguts nur auf dingliche und nicht auf obligatorische Nutzungsrechte angewendet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 155 [Autor/Stand] Der Erwerb des Pflichtteilsanspruchs per se ist nicht steuerbar. Auch der Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch vor Geltendmachung ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 11 ErbStG steuerbefreit.[2] Erst die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs löst die Erbschaftsteuer aus (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG).[3] Damit korrespondierend gilt für den Verpfli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 353 [Autor/Stand] Der Erbschaftsteuer unterliegt, was ein Vertragserbe – und seit 1.1.2009 was ein Schlusserbe eines gemeinschaftlichen Testamentes oder ein Vermächtnisnehmer – auf Grund beeinträchtigender Schenkungen des Erblassers (§ 2287 BGB) von dem Beschenkten nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung erlangt. Der Gesetzgeber[2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Beurteilungszeitpunkt

Rz. 272 [Autor/Stand] Unklar ist, zu welchem Zeitpunkt die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG vorliegen müssen. Es ergibt sich eine Sonderregelung aus § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c ErbStG, wonach im Fall des § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 ErbStG mit dem Zeitpunkt der Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig und im Fall des § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 ErbStG mit dem Zeitpunkt der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Erbschaftsteuerliche Konsequenzen

Rz. 280 [Autor/Stand] Es ist danach zu unterscheiden, ob es sich bei der "ausländischen Vermögensmasse" um ein transparentes oder intransparentes Gebilde handelt. Ist die Vermögensmasse ausnahmsweise als transparent anzusehen, liegt kein erbschaftsteuerbarer Erwerb i.S. des § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 ErbStG vor, da die Begünstigten (des Trusts) in diesem Fall unmittelbar das übe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

Rz. 106 [Autor/Stand] Der Erblasser kann einem anderen einen Vermögensvorteil zuwenden, ohne ihn zum Erben einzusetzen (§ 1939 BGB). Dann ordnet er ein Vermächtnis an. Davon ist im Zweifel auszugehen, wenn dem Bedachten einzelne Gegenstände zugewendet worden sind (§ 2087 Abs. 2 BGB). Zwingend ist das nicht. Die Zuwendung eines Gegenstandes, der nahezu den ganzen Nachlass ers...mehr